Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1930-08-26 · Heft 67 (26.8.1930) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXV (1930)
Issue
Heft 67 (26.8.1930)
Date
1930-08-26
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2651273-2653156-2653220--21783-2679923
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1930 ten auch Vorteile, ►e Bevölt0׳ sonst, smus err Frage, t machen sehen imnglischen *alastlnas. die Eng• rstrebrns 1g einer ,bstschirtz aber das daß die Diese m Shaw-!־׳Bericht, r Bodenin Drittel irend die hsten Indah ein usschließinsj or• Platz für mi Juden die Abn Proie- Bten zur lern auch und hier egenüber : merken m mitteldaß man ranfiihren ilie antidie aravon der inkehren, chwierigition, so zurück- A. P. nmer 44) iber Pro-!ich noch :rheit, da onen die *m andceiten des rbitterten ipf gegen glaubten tibolsche- ״das jüomischen ersuchten Arbeiterten wohl nisten des Lau- Arbeiter oige ihre eichzeitig egen den eider mit der polider Feilörder in 1 Wühlehen, das •abischen swelsung und in ä stin a s Landes lurch die ei recht bald den nicht nur es Islam. , wo der irbereite, men und ezeit der önig Ibn atur der ds bilde, rden. In Lage im 8 aufgeese Ent- 1er, zeig- - wi rt- 1 in Paden auf- Gründen Andereras ״eine Hinterzeichnet. 1 e Gein autogroßis em i - ies Mit- :ter mit, doslemiufti sich baldigen a Kazim 1 in die len, ab. tn Oberri ge Nr. n JTA.- :y durch!es Mos- •te Auni Nr. 87, 26. VIII. 1630 Der Palästina - Bericht der Mandats - Kommission (Fortsetzung von der ersten Seite) Eine derartige Politik scheint nur angedeutet worden zu sein in Form von Ermunterungen und einem gewissen Schutz für die neu aufkommenden Industrieuntemenmungen. Aber es ist sonst klar zu ersehen, daß die Errichtung des Jüdischen Nationalheims, soweit sie bisher verwirklicht worden Ist, praktisch genommen das ausschließliche Werkder jUdischenOrganisationist. Das Mandat schien den Juden andere Perspektiven zu geben und ihre Vorwürfe gefen die Mandatarmacht erhielten besondere Kraft, seitdem die landatarmacht außerstande war, Leben und Eigentum zu schützen. Die jedenfalls teilweise Untätigkeit der palästinensischen Regierung angesichts eines Phänomens ohne Präzed e n z f a 11, wie es die zionistische Bewegung ist, hat nicht nur allein den jüdischen Interessen geschadet. Bei den wirtschädlichen und sozialen Bedingungen, in welchen sich Palästina tatsächlich befindet, mußte ein auf so großer Stufe unternommenes Kolonisationswerk von dem Augenblick an, wo es sich außerhalb der aktiven Initiative der öffentlichen Behörden entwickeln mußte, eine tiefe Unruhe bei jenem Element der Bevölkerung Hervorrufen, die außerhalb dieser Bewegung gelassen wurde. Angesichts der jüdischen, stark organisierten, einer einheitiichen Führung gehorchenden und über mächtige Kapifallen verfügenden Massen konnten die arabischen Massen, unorganisiert und aller finanziellen Mittel bar, nicht umhin, begründete Befürchtungen wegen ihrer wirtschaftlichen Zukunft zu hegen. Die arabische Bevölkerung hätte den Schutz ihrer Interessen in einer Agrarpolitik sehen können, die darauf bedacht wäre, außer der Ausführung von öffentlichen Arbeiten zwecks Erweiterung der anbaufähigen Flächen des Landes, Agrar- und Bodenkredit zu organisieren, Genossen-, schalten zu begründen. Dies verbunden mit einer entsprechenden Propaganda-Aktion, die dem Fellachen das Funktionieren dieser Einrichtungen erklärt hätte, hätte ihn deren Vorteile schätzen gelehrt und hätte in diesem Milieu die Methoden der modernen Bodenverwertung verbreiten können. Man hätte auf diese Weise, indem die Araber sähen, daß gleichzeitig mit den Bodenkäufen der Juden ihr eigener Boden größeren Ertrag abwürfe, ihren Befürchtungen zuvorkommen können. Eine derartige wirtschaftliche und soziale Aktion der Regierung, unternommen zum direkten Vorteil der arabischen Bevölkerung, hätte indirekt die ErrichtungdesJüdischenNationalh ei ms gefördert. Sie würde zu einer Fusion der wirtschaftlichen Interessen geführt haben, die, besser als jedes andere Mittel, die Solidarität stärkt und die Antagonismen schwächt. Bei dem jetzigen Zustand ist die Großzahl der oberwähnten Institutionen aus eigener Initiative von den Juden gegründet worden und dient natürlich nur den jüdischen Interessen. Wenn nun jetzt aus Initiative der Regierung solche Institutionen zum Vorteil besonders der arabischen nevölkerung gegründet würden, bestünde da nicht die Gefahr, daß sie ihrerseits von den Juden mit Gleichgültigkeit behandelt würden? Die beiden Teile der Bevölkerung dieses kleinen Landes würden auf diese Weise weiter voneinander abgesondert bleiben. Dies sollte vermieden werden und die Mandatarmacht soll dahin wirken, daß eine Zusammenwirkung der Kapitale, der industriellen, landwirtschaftlichen und Handelsunternehmen erzielt wird, in dieser Richtung könnte auch gemeinsamer Unterricht ln Fachschulen viel Vorteil bringen.‘ Zur Frage der Selbstverwaltung übergehend, gibt die Kommission in ihrem Bericht u. a. folgende Erklärungen, die wir hier wörtlich wiedergeben ״Die Forderung eines auf Selbstverwaltung gestützten Regimes enthält nichts überraschendes bei einem Volke, das Organe der Volksvertretung bei einigen seiner Nachbarn gleicher Rasse und Zivilisation funktionieren sieht; sie ist der Ausdruck des nationalen Stolzes und eines gewiß Achtung verdienenden Gefühles, das In gewisser Weise In den Bestimmungen der Satzung des Völkerbundes und in denen des Mandates selbst Begründungffndet. Wenn jedoch diejenigen, die diese Forderung aufsteilen, durch dieses Mittel ihrer Opposition gegen den Völkerb u n d — der ein Partner des Mandates ist — zum Triumph verhelfen wollen, 60 können sie hierbei keine Ermutigung bei der Ständigen Mandatskommission Finden. Diesen Elementen der Bevölkerung, die sich gegen das Mandat auflchnen, sei es, daß sie es ln Prinzip als solches verwerfen, sei es, daß sie davon nur die für ihre eigenen Interessen günstigen Telle anerkennen wollen, muß die Mandatarmacht natürlich ohne Wanken und mit größter Festigkeit entgegentreten. Spange sie darauf beharren, sich dem zu widersetzen, was gleichzeitig das organische Gesetz des Landes und eine internationale Verpflichtung der Mandatarmacht, von der sie sich nicht freimachen kann — ist, muß jede Verhand- Jung mit Ihnen zu einer unerwünschten Stärkung ihrer Autorität führen und in gefährlicher Weise die Hoffnungen ihrer Anhänger und die Befürchtungen ihrer Gegner nähren.“ Am Schluß dieses Absatzes gibt die Kommission ihrer Hoffnung Ausdruck, daß die palästinensische Regierung, durch die Notwendigkeit, als Schiedsrichter zwischen den zwei feindlichen Bevölkerungsteilen zu wirken nicht verhindert werden wird, mit größerem Nachdruck als In der Vergangenheit für die Durchführung eines konstruk tiven Programms im Interesse der friedlichen Massen beider Volksteile zu arbeiten. ״Die Kommission erhofft dies, nicht nur weil davon die integrale Ausführung des Mandates abhängt, sondern auch weil sie glaubt, daß es kein besseres Mittel zur Herbeiführung der allgemeinen Beruhigung gibt, als die: Förderung und Organisierung einer effektiven Zusammenarbeit zwischen den beiden Elementen der Bevölkernng.“ Eine solche Haltung der Mandatarmacht hätte den Fellach die ״unieugbaren materiellen Vorteile der zionistischen Bestrebungen Tn Palästina schätzen gelehrt“ und sie könnte andererseits dazu beigetragen haben, die Befürchtungen der Araber, die in den den Juden nachgesagten Absichten auf den Burak ihren Grund hatten, zunichte machen. Jede Unsicherheit und jedes Schwanken bei der Ausführung der verschiedenen Bestimmungen des Mandates können nur eine Ermunterung der Extremisten in den beiden Lagern zur Folge haben. im Absatz 7 nimmt die Kommission die bisherigen Maßnahmen der Regierung zwecks Vorbeugung der Wiederhoiung ähnlicher Ereignisse zur Kenntnis. Bei dieser Gelegenheit kommt der Bericht auf die Suspension der Zertifikate zu sprechen und bemerkt folgendes; ״Diese Maßnahme hat verschiedene Reaktionen hervorgerufen. Ohne zu ihr Steilung zu nehmen, hat die Kommission von der Erklärung des Vertreters der Mandatarmacht Kenntnis genommen, daß es sich um eine Maßnahme zeitlieh streng begrenzten Charakters handelt. Diese Erklärung scheint geeignet zu sein, die in jüdischen JUEDISCHE RUNDSCHAU Kreisen bestehenden Befürchtungen — bezüglich der Absichten der Mandatarmacht ihre Verpflichtung bezüglich der Erielchterung der jüdischen Einwanderung zu erfüllen und die Errichtung des Jüdischen Nationaiheims zu sichern, wie es das Mandat stipuliert — zu beschwichtigen.“ Der letzte Absatz des Berichtes beschäftigt sich mit Ausführungen über die Auslegung der im Mandat enthaltenen Verpflichtungen. Die Kommission zitiert zunächst die Erklärung MacDonalds auf der Versammlung des Völkerbundes 1929, sowie seine Erklärung im Parlament vom 3. April 1930 und schließlich einen Teil der Erklärungen Dr. Drummond Sliiels’ abgegeben am 3. Juni 1930 vor der Kommission und stellt fest, daß die Mandatarmacht in allen diesen Erklärungen ihrem festen Willen das Mandat in allen seinen Be- Stimmungen auszuführen, Ausdruck gegeben hat. S e stellt weiter fest, daß aus diesen Erklärungen sich zwei Grundsätze ableiten lassen, die der Auffassung der Kommission über die Bedeutung des Paiästinamandates vollkommen entsprechen: 1. Die Be- Stimmungen des Mandates, die sich auf die beiden Elemente t'cr Bevölkerung beziehen, sind vollkommen gleichwertig. 2. Beide dem Mandatar auferlegten Verpflichtungen enthalten nichts unvereinbares. ״Die Kommission glaubt jedoch“, sagt weiter der Berieht, ״den Augenblick für gekommen, Im Interesse des moralischen Friedens, den es sich in Palästina wieder herzustellen handelt, die Verpflichtungen, die das Mandat der Mandatarmacht auferlegt, näher präzisieren zu müssen.“ Nach Ansicht der Kommission muß man im Palästinamandat zwei Sachen — die oft verwechselt werden — unterscheiden, und zwar; 1. die Endziele des Mandates. 2. Die gegenwä rtlgen Verpflichtungen des Mandatars. Berücksichtigt man bloß die am meisten umstrittenen Be- Stimmungen des Mandates, so sind dessen Endziele die Errichtung des Jüdischen Nationalheimes und die Einführung von Selbstverwaltungsinstitutionen. Das Mandat sieht keinen Term i n vor, in welchem diese beiden Endziele erreicht werden müssen, was ganz natürlich ist, wenn m§n bedenkt, daß ihre Erreichung von einer Reihe von Umständen abhängt, deren Wirkung durch den Mandatar nicht beherrscht werden kann. Ebenso wie die Verwendung von allergrößten finanziellen Mitteln den Rhythmus der Ernchtung des Jüdischen Nationalheimes, der von den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Landes beherrscht wird, nicht über den Haufen werten könnte, ebenso würde keine noch so wunderbare politische Führung des Landes genügen, um, ohne Mithilfe der Zeit, jene politische Reife der Bevölkerung herbeizuführen, ohne weiche die Erlangung der Unabhängigkeit eine Illusion bleiben muß. Die gegenwärtigen Verpflichtungen des Mandajtars sind im Mandat genau definiert. Sie bestehen darin, Verhältnisse im Lande zuschaffen, die 1. die Errichtung des Jüdischen Nationalheimes sichern und die 2. ebenfalls die Ent- Wicklung der Selbstverwaltungsinstitutionen sichern. Zwischen diesen beiden Verpflichtungen anerkennt das Mandat weder Vorrang in ihrer Wichtigkeit noch Vorrang in ihrer Ausführung. Das Regime in Palästina muß ein dynamisches und nicht nur statisches sein und muß danach trachten, Bedingungen _ zu schaffen, die die im Mandat vorgesehene progressive Verwirklichung der Endziele weitmöglichst fördern. Diese Aufgabe ist schwer'und die britischen Verfasser der Balfour-Dekiaration haben sich gewiß von diesen Schwierigkeiten schon Rechenschait gegeben. Durch zu weit gehende Ungeduld können die Ein• wohner Palästinas, nur zu ihrem eigenen Nachteil, das Funktionierea eines Systems hindern, dessen Internationale Grundlagen ihrer Kritik nicht unterliegen können. ״Der Völkerbund“, schließt der Bericht, ״hat das Recht von den Palästinensern, ohne Unterschied der Nationalität, zu erwarten, daß sie loyal die Verdienste eines Regimes anerkennen, das bei gleichzeitiger wirkungsvoller Garantie gegen Willkür, das Land allmählich einem politischen Zustand zustreben läßt, den sie mit der Zeit um so mehr werden schätzen lernen, als ihr Großteil in der Vergangenheit niemals politische Freiheit oder auch nur die Garantie einer vollen individuellen Freiheit genossen hati Das Mandatssystem erlaubt es, in Palästina eine politische Gemeinschaft zu begründen nach den Mustern anderer Staaten, die in ihrer verschiedenartigen Zusammensetzung die Quelle ihrer Lebenskraft gefunden und die in der Mannigfaltigkelt ihrer Religionen den Geist der Toleranz gelernt haben.“ Die briüsdie Antwort In ihrem langen Kommentafr zum Bericht der Mandatskommission stellt die britische Regierung zunächst ״mit Zufriedenheit“ fest, daß die Kommission die von der Regierung nach den Unruhen vorgenommenen Maßnahmen zwecks Erhaltung der Ordnung und zwecks Vorbeugung einer Wiederkehr von Unruhen ״schweigend“ gebilligt hat. Sie ist ebenfalls zufrieden mit den Bemerkungen der Kommission bezüglich der Suspension der Zertifikate. Was die k ü n f t i g e Politik anbetrifft, nimmt die Mandatarmacht zur Kenntnis, daß die Kommission sich ihrer Auffassung der Mandatarmacht über ihre Pflichten gegenüber den beiden Teilen der Bevölkerung nicht widersetzt, daß die Kommission der Mandatarmacht keinen Vorwurf macht ihren Pflichten, was die Schaffung der Seibstverwaltungsinstitutionen anbetrifft, nicht nachgekommen zu sein, daß die Auffassung der Kommission über die gegenwärtigen Pflichten der Mandatarmacht sich mit der vom beglaubigten Vertreter der Mandatarmacht zum Ausdruck gebrachten Auffassung deckt <!nd daß im allgemeinen die Kommission die Ideen der Mandatarmacht über die künftige Politik nicht diskutiert hat. Nach dieser Einleitung, erklärt die britische Regierung bemerkt zu haben, daß die Mandatskommission im ersten Teil ihres Berichtes zahlreiche und in gewissen Punkten sehr ernste Kritik an! der Politik der Mandatarmacht während der letzten fünf Jahre geübt habe, worunter der vielleicht allerernsteste Vorwurf in jenem Teile des Absatzes 6 des Berichtes der Kommission enthalten ist, wo gesagt wird, daß die zuminde« stens teilweise Untätigkeit der Mandatarmacht im Verhältnis zu den beiden Elementen der Bevölkerung Palästinas die wichtigste Ursache der Konflikte, die in den Unruhen des Jahres 1929 gegipfeit haben, gewesen sein sollte. Die britische Regierung findet diesen Vorwurf um so überraschender, als die bisherigen Bemerkungen der Mandatskommission zu den Jahresberichten der Mandatarmacht in der früheren Periode eine solche Anklage gar nicht haben voraussehen lassen. Die britische Regierung findet, einen Widerspruch zwischen gewissen Behauptungen der Kommission im Absatz 4 ihres Berichtes und den Behauptungen im Absatz 6, und macht der Kommission den Vorwurf, nicht auf die Notwendigkeit des Schutzes der ״bürgerlichen und religiösen Rechte aller Einwohner Palästinas ohne Rüdesicht auf ihre Vc’kszugehörigkeit und Religion“, wie dies Art 2 des Mandates vorsieht, den nötigen Nachdruck gelegt zu haben. Nach Ansicht der Regierung wäre diese Verpflichtung ״der Brennpunkt des ganzen Problems“ und sie bedauert, daß die Kommission die» aus dieser Verpflichtung für die Regierung erwachsenden Schwierigkeiten bei ihrer Beurteilung der Politik der Mandatarmacht zum größten Teil ignorierthat Seite 443 Die Regierung stellt weiter fest, daß die S c 111 u ß f o! g e - rungen der Shaw-Kommission über gewisse tatsächliehe Feststellungen von der Mandatskommission teilweise ganz ignoriert, teilweise in Zweifel gezogen wurden, trotzdem es sich in diesem Falle um das Urteil ganz besonders befähigter Persönlichkeiten handelt, begründet auf durch Kreuzverhör kontrollierte Zeugenaussagen» Die Stellungnahme der Mandatskommission zu diesen Schlußfolgerungen erscheint um so überraschender und auffallender als man feststellen kann, daß die Kommission sich die aus ״einem jüdischen Memorandum“ entnommenen kritischen Betrachtungen zu eig"en gemacht hat. Im allgemeinen habe die Kommission die Anklagen der Juden gegen die Araber und der Araber gegen die Juden in ihrem Bericht nicht behandelt — obwohl darüber während der Verhandlungen der Kommission viel gesprochen wurde ~ und hat auf diese Weise die Mandatarmacht als die einzige der in Frage kommenden Parteien, die Vor wü rfe verdiene, dargestellt. Die Art und Weise, in der die Kommission die e i n s e i t i - gen Erklärungen, die die Politik der Mandatarmacht angreifen, sich zu eigen gemacht hat, während sie gleichzeitig die wohlüberlegten Schlußfolgerungen der Shaw-Kommission als unhaltbar verworfen oder überhaupt außer acht gelassen hat, muß seitens der britischen Regierung mit Protest aufgenommen werden. Die britische Regierung schreitet im weiteren Teile ihrer Kommentare an eine Prüfung der einzelnen kritischen Betrach• tungen der Mandatskommission. So z. B. lehnt die britische Regierung die Betrachtungen der Mandatskommission, die die Feststellung der Shaw-Kommission, ״daß die Unruhen nicht gegen die britische Behörde gerichtet waren“, anzwcifelt, mit der folgenden Begründung ab: ״Die Proteste (der Arabischen Exekutive, die von der Kommission als Gegenbeweis gegen die Behauptungen der Shaw-Kommission zitiert wurden) sind in keiner Weise gegen die britische Behörde gerichtet, sondern gegen das Mandat und die Tätigkeit des Völkerbundes. Die britische Behörde ist darin angegriffen nur in ihrer Eigenschaft des Vollstreckers des Mandates. Wie auch immer die Haltung der arabischen Führer war, so bleibt doch die bezeichnende Tatsache bestehen, daß während der Unruhen kein Angriff gegen die lokale britische Behörde unternommen oder versucht worden ist. Diese so v f e fsagende Tatsache wird nirgends im Bericht der Mandatskommission erwähnt.“ Die Kritik der Kommission über die Unzulänglichkeit der Militär- und Polizeikräfte im Lande versucht die britische Regierung hauptsächlich damit zu bekämpfen, daß sie ihrersei& der Mandatskommission den Vorwurf macht, die Mandatarmacht nicht genügend und rechtzeitig gewarnt zu haben. Dieser ironische Vorwurf, daß die Mandatskommission jetzt "behaupte, alles vorausgesehen zu haben, aber früher zu allem doch Ja und Amen gesagt habe, wiederholt sich an vielen Steilen der Kommentare der britischen Regierung. Der § 6 des Berichtes — so heißt es weiter ■— enthält verschiedene Anklagen, die darauf hinauslaufen, daß die Mandatarmacht in wichtigen Punkten das Mandat nicht durchgeführt hat. Die Kommission scheint hier die extremsten jüdischen Anschauungen über den Sinn des Mandates akzeptiert zu haben. Die der Mandatarmacht auferlegte Pflicht besteht nicht darin, ein Jüdisches Nationalhehn in Palästina zu errichten. Die Aufgabe obliegt den Juden selbst, unter Leitung der Jewtob Agency. Die Mandatarmacht übernimmt, nur ״die tung eines Jüdischen Nationalheims sichern, und die Ent- Wicklung von Seibstverwaltungsinstitutionen zu verbürgen, ebenso wie die bürgerlichen und religiösen Rechte aller Einwohner Palästinas“. Die Schwierigkeit, die schon an sich groß genug ist, wird lioch vergrößert durch die an dritter Stelle angeführte Aufgabe. In sehr bezeichnender Weise nimmt die britische Regierung Stellung zu der im Absatz 8 des Berichtes der Kommission oben von mir zitierten Erklärung der Mandatskommission, daß ״es im Interesse des moralischen Friedens erwünscht wäre, die Verpflichtungen der Mandatarmacht näher zu präzisieren“. Sie führt hierbei einen Satz an, der in Wirklichkeit im gedruckten Bericht der Mandatskommission nicht figuriert (dort jedoch vielleicht ursprünglich figuriert hat) und wonach die Kommission der Meinung Ausdruck gegeben' hätte, daß es notwendig wäre, nicht (wie der jetzige Bericht der Kommission besagt) ״die Verpflichtungen, die das Mandat der Mandatarmacht auferlegt, näher zu präzisieren“, sondem (so heißt es im Zitat der Kommentare der britischen Regierung) ״die rechtliche Begründung der These, wonach die im Mandat enthaltenen Verpflichtungen gegenüber den beiden Teilen der Bevölkerung einen gleichen Wert hätten, zu präzisieren“. Hier liegt ein offensichtlicher Irrtum vor, dessen Aufklärung noch nicht erfolgt ist, denn die besagte und von aer britischen Regierung zitierte Stelle aus dem Bericht der Mandatskommission figuriert nicht in diesem Bericht. Die britische Regierung nimmt zu dieser angeblichen Meinung der Mandatskommission in folgenden Worten Stellung: ״Die Regierung Seiner Britischen Majestät kann nicht gut sehen, wieso eine Zweideutigkeit in den Bestimmungen des Mandates durch irgendeinen Akt der Palästinaverwaltung oder der Mandatarmacht behoben werden kann. Nichtsdestoweniger würde die britische Regierung mit Freude alle Aufklärungen, die ihr der Völkerbundrat über die Anregungen der Mandatskommission geben mag, entgegennehmen“. Im letzten Teil ihrer Kommentare verteidigt sich die britische Regierung gegen den Vorwurf, zu wenig für die Entwicklung des Landes getan zu haben und zählt das von ihr auf verschiedenen Gebieten Geleistete apf. Die britische Regierang unterstreicht hierbei, daß ihre Mittel sehr knapp bemessen sind und daß sie es als gesunden wirtschaftlichen Grundsatz ansieht, daß die von ihr verwalteten Gebiete ohne Subventionen des britischen Schatzamtes auskommen und soweit als möglich selbsterhaltend sein müssen. Bei dieser Gelegenheit behauptet die britische Regierung seit 1921, die Kosten für Landesverteidigung mit eingerechnet, für Palästina über 9 Million en Pfund ausgegeben und außerdem eine Anleihe von A% Millionen Pfund garantiert zu haben. Sie wundert sich, daß die Mandatskommission niemals vorher ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck gebracht hat und gibt im Anhang eine detaillierte Aufstellung über die ״Arbeiten der Palästinaverwaltung“. Am Schluß ihrer Kommentare bemerkt die britische Regierung, daß sie den die künftige Politik behandelnden Teil des Berichtes der Mandatskommission ״einer neuerlieben Prüfung unterziehen“ wird. Der S&M>ath~ Kongreß Der Bericht über den Sabbath-Weltkongreß mußte für nSchste Nummee zunlckgestellt werden.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.