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Jüdische Rundschau · 1930-06-06 · Heft 44-45 (6.6.1930) · page 6

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXV (1930)
Issue
Heft 44-45 (6.6.1930)
Date
1930-06-06
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 304 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 44 45, 6 VI. 1930 Politische Sorpit und praktische Arbeit Von unserem palästinensischen Korrespondenten. AG., Tel-Awiw, den 29. Mai 1930. Die Beratungen von Parteien und Gruppen, die während der letzten Wochen zusammentreten, beschäftigen sich vor allein mit den komplizierten politischen Problemen des Tages. Die Beschlüsse, die gefaßt werden, enthalten in erster Reihe jene Proteste gegen die Maßnahmen der Regierung, vor allem gegen die Suspendierung der Einwanderung, die heute wie eine Weile alle Teile der jüdischen Welt überziehen. Positive Vorschläge, die über diese Proteste hinausgehen, treten durchaus in den Hintergrund. Aus den verschiedenen Beschlüssen tritt immer stärker die Neigung hervor, die Exekutive zur Einberufung eines au Oerordentlichen Kongresses in diesem Sommer zu drängen. Es ist charakteristisch für die allgemeine Geisteshaltung, daß die ״Allgemeinen Zionisten“ auf ihrer letzten Beratung diese Forderung mit Nachdruck vertreten haben. Von dieser Konferenz der Allgemeinen Zionisten ist noch eine Reihe von Resolutionen zu nennen, die den Ausschluß von Mitgliedern des Brith-Schalom, die ״die nationale Disziplin verletzt haben“, aus allen Institutionen der Zionistischen Organisation und der Agency und auf dem Wege des Kongreßgerichts auch aus der Weltorganisation fordern. Die Gruppe der Allgemeinen Zionisten im Lande hat zu gleicher Zeit den Ausschluß aller Mitglieder des Brith-Schalom aus ihren eigenen Reihen beschlossen. Die genannten Resolutionen sind ein Maßstab für die Stimmung weiter Kreise, die vor keinem Mittel zurückschreckt, um sich gegen Elemente zu schützen, die sie als ״Verräter“ und ״Verächter der nationalen Disziplin“ empfindet. Es ist das vielleicht das erste Mal, daß innerhalb der Zionistischen Organisation ein Disziplinärverfahren gegen Andersgesinnte gefordert wird. Die Nachrichten über die Entwicklung der Dinge in London, die täglich deutlicher und umfassender werden, bringen die Oeffentlichkeit in eine immer wachsende Unruhe. Nach der Suspendierung der Immigration kam die Regierungserklärung, die bereits eitle recht klare Leitlinie der englischen Politik lieferte. Unterdes traf der Spezialkommissar des Colonial Office int Lande ein und hat unverzüglich mit der Arbeit begonnen. Er besucht zurzeit die verschiedenen Gegenden des Landes, besucht Kolonien und Plantagen, Städte und Fabriken und verlangt überall genaue Einzelheiten über die ökonomische Entwicklung und Lage. Zugleich mit den Besuchen finden Besprechungen statt mit Vertretern der Munizipalitäten und Kolonieverwaltungen, mit einzelnen Führern und Gruppenrepräsentanten. Trotz aller loyalen Mitarbeit der jüdischen Institutionen an den Untersuchungen Simpsons findet das Mißtrauen gegen alle Regierungsmaßnahmen, mögen sie nun von Jerusalem oder London ausgehen, und also auch gegen die Arbeit von Simpson immer wieder in der Presse ihren Ausdruck. Die Veröffentlichung des Weißbuchs der Londoner Regierung an den Völkerbund, dessen wesentlichste Punkte bereits gestern aus London telegraphisch gemeldet wurden und das heute von der Regierung in den drei Landessprachen veröffentlicht wird, löst neue Proteste aus. Die heutigen Zeitungen haben bereits mit großen üeberschrlften die hauptsächlichsten Punkte des Weißbuchs gebracht und sie mit äußerst scharfen Kommentaren begleitet. Bedeutsam ist in der Kritik des ״Dawar“, daß dieses Mal nicht einfach protestiert wird, wie es zum Beispiel noch in der Einwanderungsfrage geschah, sondern daß dieses Mal eine klare Entscheidung der Londoner Regierung gefordert wird, ob sie das Mandat aufrechtzuhalten gedenke oder nicht. Alles wäre erträglicher als eine dauernde Berufung auf das Mandat, wenn zu gleicher Zeit eine Maßnahme nach der anderen in Kraft gesetzt wird, die eine erfolgreiche Kolonisierung des Landes durch die Juden unmöglich mache. Ein gleicher Standpunkt kam bereits in dem ausführlichen Telegramm zum Ausdruck, das Ben Ourion im Namen der ״Vereinigten Arbeiterpartei“ und der Allgemeinen Arbeiterorganisation vor einigen Tagen an MacDonald sandte. Viele Anzeichen sprechen dafür, daß diese Stellungnahme nicht nur unter den Arbeitern, sondern auch unter manchen anderen Kreisen des Jischuw Unterstützung finden dürfte. * Unter den verschiedenen Konferenzen der letzten Zeit, die sich sämtlich mit der politischen Situation beschäftigten, nahm die Beratung der landwirtschaftlichen Arbeiter eine besondere Stellung ein, dadurch, daß sie sich ausführlich mit einem praktischen Kolonisationsplan und mit wirtschaftlichen Fragen beschäftigte. In der Sitzung der Agency in London war die An Siedlung von tausend Arbeiterfamilien in der Orangenzone beschlossen und ein Budget von 350000 Pfund dafür ausgeworfen worden. Es handelt sich jetzt darum, den nur in den Grundlinien skizzierten Plan genau zu bestimmen und alles für seine Ansführung gegen Ende des Sommers vorzubereiten. Der Zusammentritt der ״Moazah Chaklaith“ gab die erste Gelegenheit dazu. Der Plan der ״Kolonisation der Tausend“ stellt in der Siedlungsgeschichte der Zionistischen Organisation etwas Neues dar. Fnäher hatten wir es mit gemischten Wirtschaften zu tun, die in erster Reihe auf die Selbstversorgung des Bauern in allen landwirtschaftlichen Zweigen abziclte. Dieses Mal handelt es sich um die Schaffung kleiner Plantagenwirtschaften, bei denen nur eine schwache Ergänzung des Haushalts durch eine bescheidene Hofwirtschaft erreicht wird. Bei der früheren Kolonisation bekam der Siedler Boden, Gebäude, Installation, Inventar und dazu Nahrung für die erste Arbeitsperiode. Er erhielt die gesamte ״Wirtschaft“ und steuerte selbst nichts bei als seine Arbeit, jetzt wird der Versuch gemacht, die großen Kosten dieser ״Voliansiedlung“ gründlich heruntcrzusc’irauben. Es wird dem Kolonisten Boden zur Verfügung gestellt, und zwar 15 Dunam pro Familie. Von diesen 15 bleiben 3 für Haus und Hof, 5 in Reserve und 7 werden als Plantage mit Zitrusfrüchten angelegt. Die Wirtschaft beruht also fast vollständig auf einer Kultur. Zur Entwicklung seines Betriebes bekommt der Siedler außer dem Haus von zwei Zimmern, das mit 103 Pfund eingeschätzt wird, für Material und Barausgaben zur Anlage der Plantage £ 25 pro Dunam, das heißt £ 175. Dazu kommen für die Hofwirtschaft £ 30 und £ 40 als Reserve, so daß sich das Gesamtbudget für den Siedler auf £ 350 beläuft. In den £ 350000 für 1000 Kolonisten ist die finanzielle Betei- 1 igung der'Kandidaten mit insgesamt £ 30000 vorgesehen; diese Beteiligung ist ebenfalls eine Neuerung in der Kolonisation der Zionistischen Organisation. Das Geld für die Ansiedlung kommt aus verschiedenen Quellen. Für die Häuser stellt die ״Palestine Economic Corporation“ in New York das Budget als Anleihe zur Verfügung. Der Rest des Geldes kommt aus verschiedenen privaten Quellen. Zur Verwaltung der Finanzen wird eine Ge- Seilschaft ״zur Ansiedlung von Arbeitern“ gebildet. Die technische Ausführung des Planes geschieht durch das Kolonisationsdepartement der Jevvish Agency, dem eine Kommission von Experten zur Seite gestellt wird. Zur Finanzierung und Anlage der Bewässerung wird die Bildung einer besonderen Gesellschaft geplant. Es leuchtet •auf den ersten Blick ein, daß die genannten Summen nicht zur vollen Ansiedlung genügen. Der Plan basiert daher in erster Reihe auf den Einnahmen der Siedler durch Lohnarbeit. Es wird angenommen, daß ein Siedler und seine Frau zusammen 300 Arbeitstage im Jahre verdienen können, von denen 240 auf den Mann und 60 auf die Frau entfallen. Dazu werden 100 Arbeitstage in der eigenen Wirt- Schaft gerechnet, die zur Anlage der sieben Dunam Plantage genügen sollen. Es wird also in Rechnung gestellt, daß jeder Kolonist ein Minimum von £ 5 pro Monat, also £ 60 im Jahr in bar dazuverdienen muß, um sich im Laufe von Jahren seinen Betrieb aufzubauen. Die cigentliehe Basis des ganzen Pianes ist also die Lohnarbeit des Kolonisten in umliegenden kapitalistischen Wirtschaften. Die Diskussionen auf der Beratung der landwirtschaftlichen Arbeiter galten der Lösung verschiedener Schwierigkeiten, die während der genauen Betrachtung des Planes auftauchten. Zuerst einmal wurde die zentrale Frage aufgeworfen, ob in der Tat die Möglichkeit bestehe, die Ansiedler im Laufe von Jahren mit genügender und dauernder Arbeit zu versorgen, rnit anderen Worten, ob die Rechnung der 300 Arbeitstage einer näheren Prüfung standhalten könne. Es wurden in dieser Beziehung verschiedene skeptische Anschauungen laut. Es wurde darauf hingewiesen, daß die Böden, die für die Ansiedlung zur Verfügung stehen, nicht so in das Plantagengebiet eingegliedert sind, daß sie die Beschaffung von Arbeit in nennenswertem Maße erleichtern. Die Boeden liegen meist nicht direkt in oder bei einer der bestehenden Pflanzungskolonien und es wird in manchen Fällen nötig sein, einen langen Weg von und zur Arbeitsstelle zurückzulegen. Außerdem bleibt es fraglich, ob die bestehenden Pflanzungen dauernd kontinuierliche Beschäftigung in entsprechendem Ausmaße liefern werden. Viel hängt davon ab, in welchem Maßstab und Tempo sich die Pflanzungen in den nächsten Jahren ausdehnen werden, und ob die jüdische Arbeit in ihnen gewahrt wird. Die meisten Böden liegen in dem vielversprechenden, sich neu erschließenden Pflanzungsgebiete des Scharon, wo die Bedingungen sich eventuell rasch ändern können. Es gab schließlich Stimmen, die überhaupt die Annahme bezweifelten, daß ein Arbeiter in der Kolonie regulär £ 5 im Monat verdiene, daß es möglich sei, neben der Lo! narbeit eine eigene Wirtschaft aufzubauen, da die Saison immer kollidieren würde und ähnliches. Und es wurde schließlich ein wichtiges landwirtschaftliches Problem angeschnitten, das ist die Frage der Hof- Wirtschaft, die im ursprünglichen Plan stark zu kurz gekommen Ist: Fragen der Selbstversorgung, zum mindesten mit Milch, Gemüse und Eiern, Fragen der organischen Düngung und ähnliches spielten in dieser Diskussion eine wichtige Rolle. Trotz aller Kritik und aller Zweifel spürte man in den Verhandlungen die Genugtuung über die Möglichkeit, trotz allem mit einer Neukolonisation zu beginnen. Auch die schwersten Skeptiker waren sich darüber einig, daß die Ausführung dieses Planes möglichst bald zu beginnen und daß es besser sei, bei der Ansiedlung selbst mit den größten Schwierigkeiten zu kämpfen, als überhaupt auf das Werk jetzt zu verzichten. Bei der Beurteilung dieses Schemas wird es sehr deutlich, daß London sich darauf festlegte, weil es das billigste war. Es bleibt jedoch zu untersuchen, ob Unternehmungen, die im Moment sehr wenig Ausgaben fordern, auf lange Sicht in der Tat so billig sind wie sie scheinen. Die Geschichte der zionistischen Kolonisation im Lande hat bewiesen, daß nichts so teuer ist, als immer von neuem verbessern, flicken und arrondieren zu müssen. Vielleicht bieten sich jedoch in dieser Form der Ansiedlung, die für die Zionistische Organisation sowohl finanziell und administrativ als auch kolonisationstechnisch etwas Neues darstellt, große Möglichkeiten, die sich erst in der Praxis ganz enthüllen werden. Moskau and Palästina Die ״Time s“ berichtet aus Moskau, daß der Profintern beschlossen hat, im Juni den ersten panarabischen Kongreß einzuberufen, der ein arabisches Sekretariat schaffen soll, um die Operationen des Kampfes gegen den Imperialismusin P a I ä st i n a , Aegypten, Irak, Syrien und Nordafrika zu leiten. An der Spitze steht der Genosse Heller, der in seinem Berichte i 11 Moskau am letzten Montag erklärte, daß die Arbeit unter den Arabern in Palästina sehr zufriedenstellend fortschreitet. Profintern sei damit beschäftigt, unter den werktätigen Arbeitern Zellen einer Organisation zu schaffen, die den Kamnf gegen die Histadruth aufnehme. Man habe bisher die Bedeutung der Araber für den antiimperialistischen Klassenkampf nicht genügend eingeschätzt, jetzt jedoch werde unter ihnen gute Arbeit geleistet Die Moskauer ״Prawda“ schreibt unter dem Titel ״Manöver des britischen Imperialismus in Palästina“ am 25. Mai: Die Schwierigkeiten, die England jetzt in Indien durchmacht, sind auch der Grund für die Einstellung der jüdiselten Einwanderung nach Palästina. England werde jedoch diese Maßnahme bald wieder aufheben, denn der britische Imperialismus werde in Zukunft mehr als einmal die Juden in Palästina als Kanonenfutter brauchen, und sobald die Situation -in der moslemischen Welt sich etwas gebessert hat, wird die jüdische Einwanderung sofort wieder beginnen. Als Belohnung für die treuen Dienste der zionistischen Hunde beim britischen Imperialismus haben sie jetzt von ihren Herren einen festen Fußtritt bekommen, schließt der Artikel. Kein Fußball mehr am Sabbalh Der palästinensische Makkabi hat auf einer Mitgliederver- Sammlung beschlossen, gemäß einem Abkommen zwischen Waad Leumi und Agudas Jisroel an Sabbathtagen an keinem Fußballspiel mehr teilzunehmen. (Es ist dies das von der Agudah geforderte Aequivalent für die Beteiligung der Agudah am Proteststreik des 22. Mai.) Die Gesetze Aber den Pächterschulz In Anbetracht der Ankündigung der Palästina-Regierung, daß eine nette Gesetzgebung zum Schutz der landwirtschaftlichen Pächter eingeführl werden soll, ist es interessant festzustellen, welche Bestimmungen auf diesem Gebiete gegenwärtig in Geltung sind. Die Ankündigung einer neuen bevorstehenden Pächierschutz-Gesetzgebung wurde in manchen zionistischen Kreisen dahin auf gefaßt, als ob die Regierung ein Verbot des weiteren Bodenverkauf es an Juden vorbereite. Dies ist nach unserer Metnung keineswegs der Fall. Vielmehr scheint es sich darum zu handeln, daß Bestimmungen, die 1921 bereits in Kraft waren und später abgeschafft wurden, jetzt erneuert werden sollen. Dies bedeutet zwar eine gewisse Erschwerung des Bodenkaufs in bestimmten landwirtschaftlichen Gebieten, aber keine Verhinderung. Die Zionistische Organisalion, bzw. die Jewish Agency hat wiederholt, zuletzt in ihrem jüngsten Memorandum an die Mandatskommission, erklärt, daß sie gegen einen gesetzlichen Pächterschutz nichts einzuwenden hat, sofern das Gesetz wirklich nur diesen Zweck verfolgt und nicht andere politische Hintergründe hat. Wir gehen nachstehend zur Information unserer Leser eine kurze Zusammenfassung über den Stand der Gesetzgebung in dieser Frage. Zur Zeit der Okkupation galten in Palästina in bezug auf Bodentransaktionen die Bestimmungen des Ottomanischen Gesetzes. Im September 1920 erschien eine Ordinance, die unter dem Titel ״Transaction of Land Ordinance 1920—21“ die ottomanische Gesetzgebung in verschiedenen Be- Ziehungen änderte. Auf den Schutz von Pächtern bei Bodentransaktionen bezog sich Art. 8 dieser Ordinance, der folgenden Wortlaut hat: Die Zustimmung der Regierung zu einer Verfügung (über Boden) soll durch den Director of Land oder den Registrator des Distrikts oder Sub-Distrikts gegeben werden, die sich lediglich davon zu überzeugen haben, daß der Verkäufer einen Eigentumtitel besitzt, unter der Voraussetzung jedoch, daß im Falle der Verfügung über verpachteten landwirtschaftlichen Boden sie sich auch davon überzeugen sollen, daß jeder im Besitze von Boden befindliche Pächter in dem Distrikt oder anderwärts für den Unterhalt von sich selbst und seiner Familie ausreichend Land zurückhält. Diese Bestimmung blieb, durch eine Ordinance von 1921 unwesentlich nach der formellen Seite bin verändert, bis zum Jahre 1928 in Kraft. Sie wurde durch die ״Protection of cultivators’ Ordinance 1929“ außer Kraft gesetzt. An ihre Stelle traten folgende Bestimmungen: 1. Der Eigentümer von Miri-Land ist nicht berechtigt, die Pacht eines Pächters, der den Pachtboden mehr als zwei Jahre im Besitze gehabt hat, aufzuheben, ohne wenigstens ein Jahr vorher gekündigt zu haben. 3. Nach rechtsgültiger Kündigung ist der Pächter durch den Bodeneigentümer für die Störung in Geld zu entschädigen, wenn ein solcher Anspruch innerhalb von drei Monaten nach dem Abzug des Pächters erhoben worden ist . , . 4. Pächter, die sich mindestens fünf Jahre lang im Besitz des Bodens befunden haben, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im Betrage der Pachtsumme von einem Jahre. 5. Die Zustimmung der Behörde zu der Uebertragur.g ist an de# Nachweis geknüpft, daß der Bodeneigentümer für die Ausführung von Verpflichtungen gemäß dieser Ordinance Sicherheiten geleistet hat, oder, daß der Erwerber die Verpflichtungen des vorherigen Bodeneigentümers in dieser Be- Ziehung übernimmt. Der Unterschied zwischen der Ordinance vom Jahre 1920 bis 1921 einerseits und vom Jahre 1929 andererseits besteht also darin, daß ursprünglich der Pächter einen Anspruch auf Entschädigung in Boden hatte, während er nach der Ordinance vom Jahre 1929 nur einen Anspruch auf Entschädigung In Geld besitzt. Die Belsan-Böden Eine neue Verordnung der Regierung. Im Jahre 1921 hatte die palästinensische Regierung durch das bekannte ״Glior Mudawwara-Abkommen“ umfangreiche Staatsländereien in der Jordanebene zu günstigen Bedingungen an Beduinen und Fellachen zwecks Kultivierung abgetreten. Die Empfänger dieser Ländereien haben den ihnen zugewiesenen Boden vielfach verkauft, resp. zum Verkauf angeboten. Von jüdischer Seite wurde daraufhin die Bodenpolitik der Regierung bezüglich dieser Staatsländereien scharf kritisiert Nunmehr veröffentlicht die Regierung unter Bezugnahme auf jene Bodenverkäufe eine Mitteilung, nach der sie alle solche Bodenübertragungen nicht anerkennen wird, die nicht die Bestimmungen des genannten Abkommens über den Weiterverkauf des Landes erfüllen. Da bei ihr Vorstellungen erhoben wurden, daß die Zahlungsfrist von 15 Jahren, innerhalb deren der Kaufpreis zu zahlen ist, zu kurz sei, ist die Regierung bereit, in gewissen Fällen die Zahlungsbedingungen dadurch zu modifizieren, daß die Frist von 15 auf 20 bis 30 Jahre erweitert wird, allerdings nur unter der Voraussetzung einer peinlichen Befolgung der übrigen Be- Stimmungen. Nach den Bedingungen des Abkommens darf eine Uebertragung des Landes nicht stattfinden, bevor der ganze Kaufpreis bezahlt ist. Die Regierung ist bereit, auch diese Bedingung aufzuheben und einer Uebertragung zuzustimmeri, wenn der Verkäufer den Nachweis erbringen kann, daß er nicht in der Lage ist, den ganzen Besitz zu bearbeiten, ferner genügend Land für seinen Unterhalt und den seiner Familie zurückbehält und schließlich das Land auf solche Personen überträgt, die von der Regierung bestätigt wurden und deren Absfent es ist, den Boden intensiv zu bearbeiten. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Regierung darf jedoch kein* Landübertragung stattfinden. (Der Jüdische Nationalfonds wurde bekanntlich schon früher als zum Erwerb solcher Böden berechtigte Institution anerkannt A. d. R.) Ein Kritischer Polizei-Sergeant ermordet Sergeant WilliamSingleton aus Lisburne, Grafschaft Antrim, eines der ältesten Mitglieder der britischen Sektion der Palästina-Polizei, wurde am 26. Mai, abends, an der Akko-ßueht in der Nähe von Haifa ermordet. Sergeant Singleton begleitete ein jüdisches Mädchen, Rachel Berenson, nach Hause, "als ein Fremder an ihn herantrat, ihm das Wort ״Jude“ zurief und einen Schuß auf ihn abgab, der ihn tödlich ins Herz traf. Der Mörder flüchtete, ln Haifa wurden einige Araber unter dem Verdacht, mit dem Mord in Verbindung zu stehen, verhaftet.

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