Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXV (1930)
- Issue
- Heft 44-45 (6.6.1930)
- Date
- 1930-06-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 44/45, 6. VI. 1930 JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 301 tung et lieblich vrrmehrte. Ls ist dies eine Frage, für welche die ständige Mandatskommission von Anfang an lebhaftes lntrrcsse gezeigt hat. In ihren ursprünglichen Beobachtungen vom November 1021 drück! sie ihre Anerkennung aus für ״die ständigen Bemühungen des High Commissioncrs, die Mitwirkutig der arabischen Mehrheit an 11er zentralen I.andesvmvalttung zu sichern•‘. Ein Jahr später, im Oktober 1925, äußert sie die Hoffnung, daß ״eine Erweiterung der Zusammenarbeit insbesondere infder Führung der Gemeinde- und Bezirksangclegen- )!eiten“ recht bald möglich werden würde. Weitere Hinweise in dieser Sache erschienen in den Bemerkungen sowohl vom Juni 1926 als auch vom Juli 1027. Die Situation ist, ganz knapp ausgedrückt, die folgende: Die Fragen bezüglich ״selbstreglerentier Institutionen und lokaler Autonomie“ werden in den Artikeln 2 und 3 des Palästinamandates behandelt. Art. 2 macht den Mandatar dafür verantwortlich, daß das Land unter solchen politischen, administrativen und wirtschaftlichen Bedingungen gestellt wird, daß sie (unter anderem) ״die Entwicklung selbstregierender Institutionen“ sichern. Art. 3 fordert, daß der Mandatar, so weit dies die Umstände gestatten, lokale Autonomie ermutigen soll. Die zur Schaffung von Gemeinde- und Orts- Vertretungen in Palästina unternommenen Schritte sind der Kommission wohlbekannt. Es ist auch nicht nötig, im einzelnen die Versuche darzustcllcn, die in der Vergangenheit gemacht wurden, um ein gewisses Maß von Sclbstrcgicrung für das Land als Ganzes einzuführen. Diese Versuche sind im Bericht der Untersuchungskommission ausführlich dargostellt. Daraus ergibt sich, daß das Fehlen jedes derartigen Maßes von Selbstregicrung in Palästina nicht auf einen Mangel an gutem Willen seitens der Mandatarmacht beruht. Es muß eine primäre Bedingung jeder konstitutionellen Aendcrung in Palästina sein, daß sich die Mandatarregierung das Recht vorbehält, die inr durch das Mandat auferlegten Verpflichtungen auszuführen. Die Frage bildete den Gegenstand von Besprechungen mit der Delegat i o n palästinensischer Araber, die kürzlich zum Zwecke der Darstellung ihrer Auffassung von der künftigen Politik in Palästina nach England kam. Der Delegation wurde klargemacht, daß kein Maß von Selbstregierung in E־twigung gezogen werden könne, das nicht mit den Forderungen des Mandates vereinbar sei. Die Frage betrifft natürlich auch in hohem Maße die Jevvish Agency 8. Auf Seite 163 des Berichtes äußert die Kommission gewisse Ansichten über die dem Mandat innewohnenden Schwierigkeiten. In ihren Empfehlungen zu diesem Punkte, wie sie auf Seite 164 und 165 erscheinen, figuriert auch die Erlassung einer unmißverständlichen grundsätzlichen Erklärung, die 1. in klaren und bestimmten Ausdrücken darlegen soll, wie die britische Regierung die im Mandat enthaltenen Bestimmungen über die Sicherung der Rechte der nichtjüdischen Gemeinschaff in Palästina auffaßt; und die 2. zur Panachachtung für die palästinensische Regierung ausführlichere Richtlinien als die bisher bestehenden über die 1n so wichtigen Fragen wie Boden und Einwanderung zu füllrende Politik festlegt. Die Erklärung über die britische Politik in Palästina, die auf Seite 196 bis 199 des Kommissionsberichtes wiedergegeben ist, wurde im Jahre 1922 erlassen. Die Verwaltung des Landes wurde seither nach den in dieser Erklärung »iedergelegten Richtlinien geführt, abgesehen davon, daß auch bereits dargelegten Gründen der vorgesehene Legislativrat niemals ins Leben getreten ist. Die britische Regierung widersetzt sich nicht der Auffassung, daß eine weitere und ausgeführtere Erklärung der Politik geboten ist; und sie wird eine solche Erklärung zu gegebener Zeit erlassen. Da aber eine solche Erklärung nicht zwcckentsprcchend und vollständig sein könnte, wenn sie die entscfieidenden Fragen der landwirtschaftlichen Siedtung, Einwanderung und Entwicklung ausschaltet, wird cs nötig sein, den Bericht von Sir John Hope-Si mpson abzuwarten, bevor die Empfehlung der Kommission zur Ausführung kommt. Ihre weiteren Empfehlungen bezuglieh der Aufgaben der Zionistischen Organisation und der Zionistischcn Palästina-Exekutive (Seite 167 des Berichtes) werden gleichfalls berücksichtigt werden, wenn die vorgeschlagene Erklärung stilisiert wird. 9. Mit Bezug auf Verteidigung und Sicherheit hat die Kommission auf Seite 163 ihres Berichtes die Ansicht zum Ausdruck gebracht, daß das System der Herabsetzung der Garnison in Palästina und Transjordanien zu weitgehend durchgeführt wurde. In dieser Hinsicht sind die auf Seite 157 des Berichtes enthaltenen Bemerkungen in Betracht zu ziehen. Wie hier zugegeben wird, würde das Vorhandensein von Truppen oder britischer Polizei in größerer Zahl am 23. August 1929 nicht mit Sicherheit den Ausbruch verhindert haben. Die Erfahrung vom April 1920 und vom Mai 1921, wo Massenkämpfe trotz der Stärke der Garnison sich ereigneten, deuten auf das Gegenteil. Die britische Regierung zieht gegenwärtig die Frage der Zusammensetzung und der Stärke der zukünftig in Palästina, zu haltenden Garnison in ernste Erwägung. Inzwischen beabsichtigt sic nicht, die derzeitige Garnison von zwei Infanteriebataillonc nebst Einheiten der Fliegertruppe zu vermindern. Es wurden auch Maßnahmen getroffen, um den Transport von Verstärkungen nach Palästina mit möglichst geringer Verzögerung zu sichern, falls er benötigt würde. Was die Polizei anlangt, so wurde bereits die Empfehlung c) auf Seite 168 des Konimissionsberichtes zur Ausführung gebracht, daß durch einen erfahrenen Polizeioffizier aus irgendeinem anderen Reichsgebiet eine unabhängige Untersuchung in bezug auf die Organ!- sation des Polizeidepartements in Palästina durchgeführt werden solle. Der für diese Untersuchung gewählte Offizier, Mr. H, L. Dowbiggin, Polizei-Inspektor von Ceylon, kam im Januar in Palästina an und sein Abschlußbericht wird in Kürze erwartet. Inzwischen wurden weitere vierhundert britische Polizisten für Palästina rekrutiert und Schritte unternommen, um die Beweglichkeit der britischen Polizei zu erhöhen. Mr. Dowbiggin hat einen provisorischen Bericht über die Spezialfrage des Schutzes isolierter jüdischer Kolonien vorgelegt und in der von ihm vorgcschlagenen Richtung werden Maßnahmen getroffen. Eine weitere Erhöhung der Zahl der britischen und palästinensischen Polizei ist im Gange und ein Verteidigungsplan, der die Errichtung und Ueberwachung versiegcltcr Waffenlager umfaßt, wird durchgeführt. Die britische Regierung hat sich die Ueberzeugung verschafft, daß versiegelte Waffe 11 Iagcr unbedingt nötig sind; sonst könnte ein angemessener Schutz der Kolonien nur mit übermäßigen Kosten sichergestellt werden. Die Frage einer Verbesserung des Nachrichtendienstes und die Bildung einer Reserve von Spczialschutzlcutcn, die den Gegenstand der Empfehlungen in Absatz 53 auf Seite 167 und 53 d auf Seite 168 bilden, wird zusammen mit dem High Commissioner für Pa- Iästina behandelt. 10. Mit Bezug auf die Empfehlung in Absatz 50 auf S. 166 ist es der Ständigen Mandatskommission zweifellos bekannt, daß der Völkerbundrat die Einsetzung einer Kommission gebilligt hat, die die jüdischen und mohammedanischen religiösen Ansprüche an die Klagemaucr zu klären und festzustellen hat 11. Es verbleiben die Empfehlungen in Absatz 52 auf SH 67 unfer der Ueberscfirift ״Pressehetze“. Der High Commissioncr erwägt derzeit die Erlassung gesetzlicher Bcstimmungen zwecks schärferer Kontrolle der Presse. Die ia Absatz 52b gemachten Vorschläge werden in diesem Zusammenhänge entsprechend berücksichtigt werden. Die Aufmerksamkeit des High Commissioucrs wird auch auf die Bemerkungen über Pressehetze in der Vorbehaltsnote von Mr. Sncll (Seite 181) gelenkt werden. Mai 1930. Das Memorandum der Jewish Agency Der Bericht der Jewish Agency an die Ständige Mandatskommission des Völkerbundes über die Entwicklung des Jüdischen Nationalheims im Jahre 1929 ist eingeleitet durch ein Schreiben des Präsidenten der Jewish Agency, Dr. Chaim Weizmann, an den High Commissioner für Palästina, Sir John Chancellor. Das Schreiben lautet: An Seine Exzellenz den High Commissioner für Palästina, Jerusalem. Eure Exzellenz. Im Namen der Exekutive der Jewish Agency für Palästina, anerkannt unter Artikel 4 des Palästina- Mandates, habe ich die Ehre, Sie zu ersuchen, das beiliegende Memorandum über die Entwicklung des Jüdischen Nationalheims in Palästina im Verlaufe des Jahres 1929 durch die gceigneten Kanäle dem Generalsekretär des Völkerbundes zwecks Informierung der Ständigen Mandatskommission zuzuleiten. Die Unruhen inPalästina im August und September 1929 werden in diesem Memorandum, welches den Richtlinien in früheren Jahren überreichter ähnlicher Memoranda folgt, nur gestreift. Die Unruhen und der im März 1930 von der durch die Regierung Sr. Majestät ernannten Untersuchungskommission überreichte Bericht erfordern jedoch eine erschöpfendere Behandlung unsererseits; sie werden in einem getrennten Memorandum behandelt. Eine im Bericht der Palästina-Untersuchungskommission aufgeworfene Frage muß ich jedoch, da sie fundamentale Prinzipien berührt, schon in diesem Mantelbrief erwähnen. Die angeblichen Befürchtungen der Araber ״bezüglich ihrer wirtschädlichen Zukunft“ haben drei der Kommissionsmitglieder veranlaßt, vorzuschlagen, daß unsere Einwanderung beschnitten und unsere Freiheit, Boden zu erwerben, beschränkt werden soll. Es kann aber eSn Nationalheim ohne Menschen and ohne Boden nicht geben. Eine Beschränkung unserer Einwanderung aus politischen Gründen oder eine Gesetzgebung, die uns der Möglichkeit beraubt, Boden für unsere Siedlungen zu erwerben, würden dem Wesen nach für uns eine Aufhebung der Politik des Mandates bedeuten. Während wir mit Freuden von dem uns in dem Bericht gemachten Zugeständnis Kenntnis nehmen, daß unsere Arbeit in Palästina, infolge des Ihr innewohnenden Charakters, der arabischen Bevölkerung zum Segen gereicht — was auch ganz in unserer Absicht liegt —, ist unser Nationalheim doch ein Ziel fürsich und als solches durch das Mandat anerkannt. Wäre unser Recht, nach Pa- Iästina zu kommen, von den Vorteilen abhängig, die seitens einer Mehrzahl der jetzigen Landesbewohner daraus gezogen werden, dann würde unsere Position im Lande sich in keiner Weise von derjenigen unterscheiden, die in ein fremdes Land kommende Einwanderer einnehmen; die Bestimmungen des Mandates, die ein Jüdisches Nationalheim in Palästina vorsehen, würden dann bedeutungslos werden. Die gleiche Wirkung würde eine unterschiedliche Behandlung gegen uns, die uns von dem Boden Palästinas fernhäft, haben; die durch keine Tatsachen begründete Behauptung, daß Boden für jüdische Kolonisation ln Palästina nicht verfügbar Ist, Ist nur ein indirekter Versuch, die Politik des Jüdischen Nationalheims zu zerstören. Die vom Premierminister Großbritanniens am 3. April abgegebene Erklärung, daß die Regierung Sr. Majestät an der Politik des Mandates festhält, — eine Erklärung, die auch von den Führern der beiden Oppositionsparteien gebilligt wurde —, gibt uns die Sicherheit, daß seitens derjenigen, aie allein in Großbritannien für Beschlüsse in Fragen höherer Politik verantwortlich sind, keine der Politik des Jüdischen Nationalheims zuwiderlaufende Maßnahmen erwogen werden. Ich habe die Ehre zu sein Euer Exzellenz ergebenster Ch. Welzmann, Präsident der Jewish Agency für Palästina. * In der Einführung zum Memorandum wird mitgeteilt, daß das von der Jewish Agency unterbreitete Memorandum, in Fortführung ähnlicher bei Gelegenheit früherer Tagungen seitens der Zionistischeil Organisation in ihrer Eigen- Schaft als Jewish Agency der Permanenten Mandatskommission unterbreiteter Memoranda, eine allgemeine Uebersicht über die jüdische Arbeit in Palästina im Jahre 1929 (5689 5690 nach dein hebräischen Kalender) gibt. Im 1. Kapitel, ״Jüdische Bevölkerung“, wird mitgeteilt, daß im Juli 1929 die jüdische Bevölkerung von Palästina seitens der Palästina-Regierung auf 151330 geschätzt wurde (gegen eine Schätzung von 149 554 im Juli 1928 und 83 794 gemäß der Volkszählung im Oktober 1922). Das Palästina-Blaubuch für 1928 teilt jedoch (S. 137) mit, daß die dort betreffend die Gesamtbevölkerung im Jahre 1928 angegebenen Zahlen wahrscheinlich um etwa 20000 bis 25000 zu niedrig geschätzt sind; die Statistiken der Jevvish Agencv zeigen an, daß Ende Dezember 1929 annähernd 169 000 Juden in Palästina lebten, die etwa 20 0־״ der angesiedelten Bevölkerung und 18 י׳ > der Gesamtbevölkerung (einschließlich der Beduinen) ausmaehten. Im Verlauf des Jahres 1929 wurden von der Palästina-Regierung 5219 Juden als Einwanderer registriert; unter ihnen waren 1194 Personen, die im Jahre 1929 oder früher als Touristen in das Land kamen und nachträglich die Erlaubnis erhielten, im Lande zu bleiben. Die Aus w a 11 - d e r u n g s Statistik berichtet über eine Gesamtzahl von 1746 im Jahre 1929 abgereister Juden, Die 5249 als Einwanderer registrierten Juden setze sich aus 2543 (46,7 <>;») Männern, 1937 (36,9 0,b) Frauen und 859 (16,4 0,״) Kindern zusammen. 70 ״/״ der Einwanderer standen in einem Alter von 18 bis 45 Jahren. Es wanderten ein aus Polen 1966, Yemen 593, Rußland 366, Rumänien 355, Amerika 253, Deutschland 201, Litauen 193, Persien 165, Irak 158, England 132, Oesterreich 120, Türkei 120, Lettland 112. Auf Grund der Arbeiterschedulc wanderten ein 3585 Personen, dazu kamen 807 Personen mit eigenen Mitteln und 857 von Verwandten in Palästina abhängige Personen. ־ Die merkliche Verbesserung im Status des Arbeitsmarktes, auf die schon im Memorandum von 1928 hingewiesen wurde, hielt während der ersten sieben Monate 1929 an, und trotz der den August-Unruhen folgenden Depression weist das Jahr als Ganzes eine befriedigende Steigerung der Nachfrage nach jüdischer Arbeit. Im Verlaut von 1929 wurden fast alle jüdischen Arbeitslosen von Landwirtschaft und Industrie absorbiert, ebenso haben alle neuen Einwanderer der Arbeiterschedulc sofort Beschäftigung gefunden. Ende 1928 zählte man in Palästina 1393 jüdische Arbeitslose (gegen 6361 Ende 1927). 1111 Dezember 1929 betrug die Zahl der Arbeitslosen nur 334, das sind 2 0׳,״ der jüdischen städtischen Arbeiter. Die allgemeine jüdische Arbeiterföderation, die Ende 1929 einen Mitgliederstand von über 25 000 gehabt hat, leistete der Jewish Agency während der Zeit der Gesundung nach der Wirtschaftsdepression von 1926/27 wertvolle Dienste. Durch ihre zentralen und lokalen Arbeitsnachweise regelte die Föderation die Be- Schaffung jüdischer Arbeit. Die stetige Besserung des Arbeits• marktes hat die Palästina-Regierung dazu bewogen, größere Zahlen von Einwanderern unter der Arhriterscliedule in das Land zu lassen; die drei letzten Halbjahrs-Scliedulcn betrugen: Oktober 1928 bis März 1929 : 600, April bis September 1929 : 2400, Oktober 1929 bis März 1930: 2300 (zuzüglich einer Ergänzungsschedule von 950). 1111 3. Kapitel, ״L a n d w i r t s c ii a f 11 i c 11 e K o 1 o »! i s a - fion“, wird mitgeteilt, daß 1929 die Gcsamtbodenkiiufe der luden gemäß den Eintragungen im Register des Bodendeparteiiu'iits 98 720 Dunam im’Werte von 1 015 669 Pfund betragen. Bodenverkäufe durch Juden betrafen 31 204 Dunam im Werte von 673 281 Pfund. Die meisten der als durch Juden verkauft registrierten Böden wurden an den Jüdischen Nationalfonds durch andere Boden erwerbende Agenturen abgegeben. Im Verlauf der Beriehtsperiode hat der Jüdische Nationalfonds die von ihm in der Haifa-Bucht in Angriff genommenen Verbesserungs- und Trockenlcgungsarbeiteti fortgeführt, man hofft, daß diese Arbeiten, deren Kosten auf etwa 25 000 Pfund geschätzt werden, im Verlauf von 1930/31 vollendet werden würden. In den vergangenen zehn Jahren wurden durch die Trockenleguiigsarbeitcn des Nationalfonds 100 (MX) Dunam mit einem Kostenaufwand von 85 375 Pfund urbar gemacht, der größte Teil davon in der Ebene Esdraelon, im '1 ale Je/reel, in der Nähe des Flusses Kisclion. Ungeachtet der Unruhen wurde im Jahre 1929 in der!.and- Wirtschaft ein wesentlicher Fortschritt erzielt. Ein ermutigendes Zeichen ist die in die Augen fallende Verbesserung des Pflan/ungsanbaugebietes, hauptsächlich des Gebietes für Orangen'und andere Citrus-Früchte. Experimente wurden auch im Anbau von Bananen und Tafel-Grapes für den Export gemacht. Ende 1028 war das mit jüdischen Orangcnliaincti bedeckte Gebiet 30 000 Dunam groß. Bis Luide 1929 wurde dieses Gebiet um annähernd 50 go erhöht, das Gebiet der Orangen- Haine umfaßte 45 (MM) Dunam. In den Stä dtc n zeigte die Bautätigkeit eine stete Steigerung, besonders in Jerusalem, wo Ende 192*1 auf 68 300 qm Baugrund neue Häuser mit einem Kapitalaufwand von 400 000 Pfund im Bau waren, von denen 40 0׳,״ auf Juden entfielen. Zwei moderne große Hotels wurdet! von privaten Unternehmern ln Jerusalem für die Touristcn-Saison 1930 eröffnet. Die Erbauung des Haifa-Hafens hat auch die Bautätigkeit in der Stadt angeregt, wo im Jahre 1929 60 000 Pfund für Errichtung; neuer Gebäude im jüdischen Viertel ausgegeben wurden. In Tel-Awiw wurden auf einem Gebiet von 27 500 qm neue Gebäude errichtet. Die Bevölkerung von Tel-Awiw hat sich Ende 1929 auf 38 500 (oder •15 500 einschließlich der Juden Jaffas), gegen 36 574 (mit den Jaffaer Juden 43 581) im Jahre 1928, erhöht. Der Fortschritt auf dem Gebiete der Industrie war stetig, obwohl in der zweiten Hälfte infolge der August-Unruhen, verbunden mit den seitens extremer arabischer Nationalisten gemachten Versuche zur Organisierung eines antijüdischen Wirt- Schaftsboykotts, eine Hemmung eintrat. Ungeachtet dieser Schwierigkeiten zeigen die jüdischen Fabriken und Werkstätten eine entschiedene Tendenz zur Aufwärtsentwicklung. Es folgen dann Berichte über die jüdische Arbeit auf dem Gebiete des öffentlichen Gesundheitswesens und des Erziehung s wesens, ferner eine Darstellung der Organisierung der jüdischen Gemeinde (Knesseth Jisracl) und der erweiterten Jewish Agency. Schließlich wird noch ein Finanzbericht der Jewish Agency gegeben. Im Anhang ist die Züricher Verfassung der Agency ’abgedruckt. Die Palästina-Executive geht i■ die Oettentlichkett Die Zionistische Exekutive Palästinas veröffentlicht atn 29. Mai in der Presse Palästinas ein Communique, in welchem sie ihrer U ebe rra^chung über gewisse Ausführungen im Weißbuch der britischen Regierung betreffend die britische Palästina-Politik Ausdruck gibt und feststellt, daß das Weißbuch Hinweise auf Einwanderungs- und Bodenfragen in Palästina enthält, die dazu angetan sind, die Freiheit der von Sir John Hope Simpson geführten Untersuchungen zu beeinträchtigen und die aus der Untersuchung zu ziehenden Schlußfolgerungcn zu beeinflussen. Die Exekutive übergibt weiters der Presse einen Brief, den sic am 27. April 1930 an die Palästina-Regierung geschrieben hat. Darin weist die Exekutive die von der Shaw- Kommission atifgestellte Behauptung, daß die Auswahl von Einwanderern der jüdischen Arbeiterorganisation anvertraut ist, mit Entschiedenheit zurück. Die Exekutive erklärt, daß die Behauptung des Haupteinwanderungsbeamten, es würden hinsichtlich der politischen Einstellung der Einwanderungsanwärter Unterscheidungen geübt, jeder Grundläge entbehrt; die Arbeit der Histadruth bat mit der Verteilung der Zertifikate an Einzelpersonen nichts zu tun, sondern die Zertifikate werden an die Palästina-Aemter in den verschiedenen Ländern versandt. Die Exekutive protestiert mit allem Nachdruck gegen die von dem Einwanderungsbeamten der Palästina-Regierung an die Shaw-Kommission gegebene ungenaue Information über die Art, wie die Exekutive sich einer ihrer wichtigsten Pflichten entledigt. Nach Darlegung des bei Verteilung der Einwandererzertifikate geübten Verfahrens erklärte die Exekutive, daß der Hatipteinwanderungsbeamte Herr Hyamson durch seine falschen Darlegungen gegenüber der Kommission die jüdischen Interessen sehr geschädigt hat, indem die Untcrsuchungskommission seine Information zur Basis ihrer Schlußfolgerungen gemacht hat. Die Exekutive möchte gerne wissen, heißt es zum Schluß des Briefes, welche Schritte die Palästina-Regierung zu ergreifen gedenkt, um die Wirkung solcher falscher Beschuldigungen aufzuheben; die Exekutive hat kein Verständnis dafür, daß Herrn Hyamsons Aussagen in geschlossener Sitzung entgegen genommen wurden, ohne daß den jüdischen Autoritäten die Möglichkeit gegeben war, sich über Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Aussagen zu äußern. Zur Kritik des Berichtes der Shaw-Kommission sind von jüdischer Seite bisher drei Publikationen in englischer Sprache erschienen. Die wichtigste dieser Publikationen ist zweifellos das Memorandum der Jewish Agency, das wir an anderer Stelle der heutigen Nummer ausführlich besprechen. Einige Tage früher sind noch zwei Broschüren erschienen, und zwar eine Broschüre des Exekutivkomitees der Zionisten-Revisionistcn (6, Upp. Bedford Pi, London, W. C. 1, sh. 1.—) und eine private Arbeit von Horace B. Samuel ״Die Reinwaschung“' (Verlag Leonard und Virginia Woolf, Hogarth Press, London W. €. 1., Preis sh.1,'6). Die Broschüre der Revisionisten, die auch den Mitgliedern des britischen Parlaments zugesandt wurde, befaßt sich mit den einzelnen Abschnitten des Shaw-Berichtes und iibt an den Feststellungen und Schlußfolgerungen der Kommission von verschiedenen Gesichtspunkten Kritik. Zum Schluß wird diese Kritik in geschickter Weise zusammengefaßt. Die Schrift von Horacc Samuel, den bekannten, früher in Palästina ansässigen Rechtsanwalt, befaßt sich hauptsächlich mit der juristischen Analyse der Haltung der Shaw-Konunissioii gegenüber ihrem engeren Aufgabengebiet, nämlich der Untersuchung der Unruhen selbst und ihrer Gründe. Samuel zitiert aus dem Bericht und aus den Zeugenaussagen verschiedene Angaben und zeigt, daß die Kommission ihre richterliche Funktion der Beurteilung dieses Materials nicht sachgemäß erfüllt hat. Beide Broschüren sind eine interessante Ergänzung der über den Bericht geführten Diskussion, 11