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Jüdische Rundschau · 1930-06-06 · Heft 44-45 (6.6.1930) · page 2

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXV (1930)
Issue
Heft 44-45 (6.6.1930)
Date
1930-06-06
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 300 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 44/45, 0. VI. 1930 Kommission war eine kritische Untersuchung bestimmter Vorfälle und ihrer Ursachen und die Erforschung der richtigen Maßnahmen, um eine Wiederholung zu verhüten. In ähnlicher Weise befaßt sich die Darlegung des der Mandatskommission von der britischen Regierung* vorgelegten Weißbuches in erster Linie mit den Ergebnissen des Shaw-Berichtes; sie sollte nicht mehr tun als die Schritte anzeigen, die in Anbetracht der Schlußfolgerungen und Empfehlungen der Shaw-Kommission unternommen wurden oder geplant werden. Ich möchte jedoch diese Gelegenheit ergreifen, um mich namens der britischen Regierung öffentlich der von der Shaw-Kommlssion ausgedrückten Anschauung über die Vorteile, die durch das bemerkenswerte Unternehmen und durch die.Hingabe des jüdisehen Volkes Palästina gebracht wurden, anzuschließen. Das Experiment der Errichtung des Nationaiheims kann mit Recht als völlig präzedenzlos bezeichnet werden. Unvermeidlicherweise bringt es auch gewisse gegenseitige Mißverständnisse und Interessengegensätze mit sich. Es war und ist die schwierige Aufgabe der britischen Regierung, diese Probleme so gut wie möglich zu bewältigen. In dieser Bemühung müssen zeitweise Dinge getan werden, Welche Angriffe Hervorrufen, von seiten derer, die britischen Regierungen nicht volles Vertrauen schenken. Aber trotz aller verdienten und unverdienten Kritik wage ich zu behaupten, daß diese Aufgabe von Anfang an mit fairness und auch mit einem beträchtlichen Maß von Erfolg durchgeführt worden ist. Administrative Maßnahmen, die für notwendig gehalten wurden oder in Zukunft gehalten werden mögen, dürfen nicht dahin aufgefaßt werden, afsob wir nicht die edlen Ideale, die den jüdischen Aspirationen in Palästina zugrunde liegen, oder das einzigartige WesenihrerLeistungcnimLandegebQhrendwürdlgten. Es ist unsere ernste Hoffnung und unser fester Ent- Schluß, Mittel zu finden, die es gestatten, die beiden alten Zivilisationen, die jüdische und die arabische, nebeneinander zu entwickeln, unter Bedingungen, die In wachsendem Maß harmonisch werden sollen. Am Schluß der Sitzung erklärte der Vorsitzende, Marquis T e o d 01 i, die Mandatskommission wünsche von der englischen Regierung Aufklärungen über ihre Ansichten betreffend die unmittelbaren und ferneren Ursachen der letzten Erelgnlsse in Palästina, über die Verantwortung an den Ereignissen, sowie schließlich über die zur Vermeidung einer Wiederkehr ähnlicher Ereignisse geplanten Maßnahmen und über die künftige Regierungspolitik nach dieser Richtung hin zu erhalten. * Der Mandatskommission des Völkerbundes lagen bei ihrem Zusammentreten die folgenden Memoranda vor: L Memorandum der britischen Regierung, 2. Bericht der von Sir Walter Shaw geführten Palästina-Untersuchungskommissiou mit einer längeren Zusatzerklärung des Vertreters der Labour-Party in der Kommission Harry Snell, 3. Memorandum der Jewish Agency zum Shaw-Bericht, 4. kritische Betrachfangen zum Shaw-Bericht von der Union״ der Zk>nisten-Revjsit»1istejr, 5.. Memorandum der■ ständige» s^rkcM-pälistinensl* sehen Delegation in Genf und 6. Erklärung des Großmufti von Jeiusalem auch in seiner Eigenschaft als Präsident des Obersten Moslemischen Rates in Palästina. — Das Memorandum der britischen Regierung enthält auch den Bericht der Jewish Agency über die Entwicklung des Jüdischen Nationalheims in Palästina im Jahre 1929. Die britische Regierung ist vor der Mandatskommission durch den Unterstaatssekretär für die Kolonien Dr. Drummond S hi eis, als ihren Hauptbevollmächtigtcn vertreten. Als Ge- Hilfen sind ihm beigegeben der Chefsekretär der Palästina-Regierung II. C. Luke und Herr Lloyd vom Kolonialamt, der als Sekretär der von Sir Walter Shaw geführten Palästina-Unter• suchungskommission fungiert hat Welzmann in Genf und Berlin Dr. Welzmann ist Ende Mai in Genf eingetroffen und hat sich einige Tage dort aufgehalten. Aus Tel-Awiw sind Bürgermeister Öizcngoff und Dr. Harari in Genf eingetroffen. Aus Warschau traf Abg. J. Grünbaum ein, um mit Dr. Weizmann die Lage zu besprechen und sich eventuell hier an der politisehen Aktion zu beteiligen. Dr. Weizmann trifft auf der Rückkehr aus Genf heute, Freitag, zu kurzem Aufenthalt in Berlin ein. Begnadigung von 23 zum Tode Verurteilten Ein offizielles Kommunique der Palästina-Regierung teilt mit, daß der High Commissioner Sir John Chancellor in Aus- Übung seiner Befugnis gemäß Artikel 16 der Palästina-Kabinettsorder beschlossen hat, 23 im Zusammenhang mit den Unruhen im August 1929 zum Tode verurteilte Personen zu begnadigen und die Todesstrafe in lebenslängliches Gefängnis umzuwandein. Nicht begnadigt wurden zwei Araber aus Hebron und ein Araber aus Safed, anscheinend darum, weil sie als schuldig befunden wurden, mehr als einen Mord begangen zu haben. ~ Nicht in die Begnadigung eingeschlossen ist auch der vom Jaffaer Gericht zum Tode verurteilte sephardische Jude Joseph Urphali, weil der Privy Council in London, an den Urphali egen seine Verurteilung appelliert hat, über seinen Fall noch eine Entscheidung getroffen hat. Die von den zum Tode verurteilten Arabern beim Privy Council eingcbrachten Appelle w׳aren bereits zurückgewiesen *worden. * yor einigen Wochen haben Prof. Einstein und Dr. Martin Bubcr an den High Commissioner ein gemeinsames Telegramm gerichtet, mit der Bitte, alle in Verbindung mit den August-Unruhen zum Tode verurteilten Personen zu begnadigen. Diese Nachricht wird jetzt bekannt durch die arabische Zeitung .,Felestin“. Es ist anzuerkennen, daß die arabische Zeitung seit Wochen jede jüdische Stimme, die sich gegen Vollstreckung der Todesurteile aussprach, registriert hat. Sitzung der politischen Kommission Die Exekutive der Jewish Agency hat gemeinsam mit dem Vorsitzenden der politischen Kommission der Agency, Lord M e 1 c h e 11, eine außerordentliche Sitzung des Ständigen Subkomitees für politische Angelegenheiten der Jewish Agency für Montag, den 23. Juni, nach London einberufen. (Der politischen Kommission gehören an: Lord Melchett als Vorsitzender, Dr. Cyrus Adler als Vizevorsitzender, ferner Dr. Chaim Arlosoroff, Ben Gurion, Kurt Blumenfeld, Farbstein, Dr. Bertiiold Feiwel, Dr. Na 11 um Goldmann, Dr. Leo Motzkin, M, M. Ussisehkin, Ben Zwi, Robert Pollack, Dr. W. Fildermann, d’Avigdor Goldsmid, Baron D. Manage, ״Major Nathan, James N. Rosenberg und Oscar Wassermann.) Die briüsdie Erklärung an die Mandatskommission Das neue Weißbuch der britischen Regierung, über das bereits kurz berichtet wurde, hat folgenden Wortlaut: Erklärung bezüglich der britischen Politik in Palästina auf Befehl Seiner Majestät vorgclegt dem Parlament durch den Staatssekretär für die Kolonien, Mai 1930 (Cmd. 3582). Palästina Erklärung des britischen beglaubigten Vertreters an die Ständige Mandatskommission. 1. Die Ständige Mandatskommission kennt die Umstände, unter welchen eine Spezialkommission unter dem Vorsitz von Sir Walter Shaw von der britischen Regierung im Herbst v. J. bestellt wurde, ,,um die unmittelbaren Ursachen, die zu dem letzten Ausbruch in Palästina führten, zu untersuchen und Vorschlage über die Schritte zu machen, die nötig sind, um eine Wiederholung zu vermeiden“. Nach einer an Ort und Stelle durchgeführten erschöpfenden Untersuchung legte die Kornmission ihren Bericht am 12. März vor. Der Bericht wurde anfangs April in Großbritannien als Parlamentsdrucksache (Cmd. 3530) veröffentlicht und gleichzeitig wurden Exemplare zur Verteilung an die Mitglieder der Ständigen Mandatskommission dem Generalsekretär des Völkerbundes übermittelt. 2. Nach der Veröffentlichung des Berichtes gab der Minister- Präsident von Großbritannien am 3. April 1930 eine Erklärung folgenden Wortlautes im britischen Unterhaus ab: ״Seiner Majestät Regierung wird auch weiterhin die Verwaitung Palästinas in Gemäßheit der Bestimmungen des vom Rate des Völkerbundes genehmigten Mandates führen. Dies ist eine internationale Verpflichtung, von welcher abzugehen nicht in Frage kommen kann. ״Auf Grund der Mandatsbestimmungen ist Seiner Majestät Regierung dafür verantwortlich, «die Schaffung eines nationalen Heimes für das jüdische Volk in Palästina ) zu befördern, «wobei klar verstanden wird, daß nichts geschehen soll, was die bürgerlichen und religiösen Rechte bestehender nichtjüdischer Gemeinschaften in Palästina oder die Rechte und den politischen Status, deren sich die Juden in irgendeinem anderen Lande erfreuen, beeinträchtigen könnte.» ״Dies bedeutet eine doppelte Verpflichtung einerseits gegenüber dem jüdischen Volke, andererseits gegenüber der nichtjüdischen Bevölkerung Palästinas und es Ist der feste Entschluß von Seiner Majestät Regierung, in gleichem Maße beide Teile der Deklaration zu verwirklichen und gleiche Gerechtigkeit allen Teilen der Bevölkerung Palästinas zu erweisen. Dies ist eine Pflicht, der sie sich nicht entziehen und zu deren Erfüllung sie alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel anwenden wird. ״Der Bericht der Shaw-Kommission, der in den Händen der Parlamentsmitglieder ist, umfaßt ein weites Stoffgebiet. Die Kommission wurde eingesetzt, um die unmittelbaren Ur- Sachen der beklagenswerten Unruhen im vergangenen August zu studieren und Mittel zur Vermeidung einer Wiederholung vorzuschlagen. In dem Bestreben, Ihren Auftrag zu erfüllen, muß es die Kommission schwierig gefunden haben, die Grenzlinien jgjup, st«r zu Heben. Die Regierung prüft jetzt die verschiedenen Empfehlungen der Kommission, in der Absicht, sich mit den unmittelbaren Ursachen des Ausbruches zu befassen und eine Wiederholung zu verhindern, und steht in Verhandlung mit den in Frage kommenden Parteien. Ich möchte betonen, daß diese Erklärung unter anderem bedeutet, daß sogleich für die Polizeikräfte gesorgt wird, die nötig sind, um unter den obwaltenden Umständen Ruhe und Ordnung zu sichern.“ 3. Seiner Majestät Regierung hat sich nunmehr weiterhin mit den verschiedenen Schlußfolgerungen und Empfehlungen der Untersuchungskommission beschäftigt. Bevor aber in die Erörterung von Einzelheiten cingegangcn wird, möchte sie einige vorgängige Beobachtungen allgemeiner Natur vorlegen. Die aus dem besonderen Charakter des Palästinamandates entspringenden Schwierigkeiten sind allgemein bekannt. Diese Seite der Frage braucht nicht ausführlich dargelegt zu werden, da sie der Ständigen Mandatskommission wohlvertraut ist. Sie wurde ausführlich im Laufe der Beobachtungen diskutiert, welche die Kommission (im November 1924) an den ersten Bericht der Verwaltung Palästinas, der ihrer Prüfung unterbreitet wurde, angeknüpft hat. Die Kommission bemerkte damals, daß, während alle anderen Mandate, deren Anwendung bis dahin geprüft worden war, nur zum Ziele hatten, die allgemeinen Grundsätze des Artikels 22 des Völkerbundpaktes auszuführen, das Palästinamandat ״von komplizierterer Natur“ sei, da es der Mandatarmacht eine ״zweifache Pflicht“ auferlege, nämlich diejenige, die Schaffung eines Nationalen Heimes für das jüdische yolk zu fördern, neben derjenigen, das Land in Uebereinstimmung mit den Interessen der Bevölkerung in ihrer Gesamtheit zu verwalten. Das Ergebnis sei, wie die Kommission feststellte, die Schaffung eines ״Konfliktes von Interesse n“, zwischen denen ein Ausgleich gefunden werden muß. Die itn November 1921 von der Ständigen Mandatskommission protokollierten Bemerkungen haben heute nichts von ihrer Bedeutung verloren. Der Interessenkonflikt besteht weiter und die Aufgabe, einen Ausgleich zu finden, hat sicher nichts an Schwierigkeif eingebüßt. Die Lage ist recht heikel und erfordert die Anwendung jedes denkbaren Maßes von Geduld und Umsicht. Daß sie gewisse unbefriedigende Züge hat, wie in dein Bericht der Untersuchungskommission dargelegt wird, ist die britische Regierung nicht berufen zu bestreiten. Ihre Aufgabe ist es vielmehr, Mittel zur Abhilfe zu schaffen; und dieser Aufgabe gedenkt sie sich mit allen iiir zur Verfügung־ stehenden Mitteln zuzuwenden. Sie unterschätzt nicht die Schwierigkeiten. Die Bedingungen, unter denen bessernde Maßnahmen angewendet werden können, sind knapp begrenzt; sie sind durch die Bestimmungen des Mandates und durch die doppelte Verpflichtung, die es auferlegt, bestimmt. Diese Maßnahmen können nicht von einem Augenblick zum anderen festgestellt oder gar zur Anwendung gebracht, werden. Vorsicht ist geboten und das Terrain muß genau untersucht werden, bevor eia Schritt vorwärts in Sicherheit gemacht werden kann. Aus diesem Grunde ist die britische Regierung nicht in der Lage, genaue und ins einzelne gehende Vorschläge in bezug auf die von der Kommission behaud e 11 e n Punkte zu formulieren. Bezüglich mindestens einiger dieser Punkte kann sie nicht mehr tun, als prov i s o r i s c h die Richtung an/udeuten, in welcher sie vorgehen zu können hofft. 4. Um zu den Detailfragen überzugehen, nimmt die britische Regierung die Feststellungen der Untersuchungskommission zu folgenden fünf Punkten an, und zwar: i. Charakter des Ausbruches (Seite 158), II. Zionistische Beschwerden gegen den G r o ß in u f t i von Jerusalem (Seite lp8 und 159), El. Zionistische Beschwerden gegen die p a - 1 ästi 11 ensischarabische E x e k u t i v e (Seite 159), IV. Zionistische Beschwerden gegen die Rcgierung (Seite 159 und 161), V. Geringere arabische Beschwerden (Seite 163). Die britische Regierung ist nicht der Ansicht, daß diese Schlußfolgerungen an und für sich ein besonderes Vorgehen von ihrer Seite erfordern. Es wird in bezug auf II. bemerkt werden, daß Mr. Snell, eines der drei Koimnissionsmitglieder, in seiner Vorbelialtsnotc dem Großmufti einen größeren Teil an der Verantwortung für die Unruhen zugeschrieben hat, als dies im Bericht selbst geschieht, und die Ansicht zum Ausdrucke brachte, daß der Mufti den Tadel dafür tragen muß, daß er nichts tat, um die im Namen einer Religion, deren palästinensisches Oberhaupt er war, geführte Agitation in ihrem Charakter zu beherrschen (Seite 172). Diesbezüglich wird auf die Fest- Stellung in Seite 77 des Komrnissionsberiehtes hingewiesen, wonach der Mutti, was immer er außerhalb des Kenntnisbcreichcs der Regierung getan haben möge, doch öffentlich sowohl am 23. August mittags, als auch später während der ganzen Periode der Unruhen seinen Einfluß ausübte, um den Frieden zu fördem und die Ruhe wieder herzustellen. In diesem Punkte, stellt der Bericht fest, bestand völlige Einstimmigkeit unter den vielen amtlichen Zeugen, vor denen die Frage nach der Haltung des Mufti im Verlaufe der Untersuchung der Koni• mission auf ge rollt wurde. Mr. Snell weicht auch von den Schlußfolgerungen des Berichtes ab, welche ״die mohammedanisehen religiösen Autoritäten auch von dem geringsten Tadel für die in der Nachbarschaft der Klagemaucr cingefülirten Neuerungen freisprechen“. Bezüglich dieses Punktes ist zu beachten, daß der Bericht nicht sagt (Absatz. 7 auf Seite 159), daß den mohammedanischen Autoritäten ein ganz bestimmtes Maß von Tadel gebührt. Die Schlußfolgerung, die er zieht, sagt, daß ״hinsichtlich der Ncueinführungen im Gottesdienst den Mufti nur wenig Tadel treffen kann, an welchem nicht manche jüdischen religiösen Autoritäten gleichfalls teilhätten“. Die britische Regierung glaubt, daß sie zweckmäßigerweise zu diesem Teil der Frage keine weiteren Bemerkungen machen kann. 5. Es dürfte angezeigt sein, in einem besonderen Abschnitte zwei wirtschaftliche Fragen zu behandeln, die eng miteinander Zusammenhängen, nämlich diejenige der Einwanderung und die Bodenfrage Die Schlußfolgerungen und Empfehlungen der Untersuchungskommission zu diesen Fragen erscheinen in Seite 161, 162, 165 und 166 ihres Berichtes. Mr. Snell hat in seiner Vorbehaltsnote gleichfalls gewisse Ansichten zum Ausdruck gebracht und ergänzende Empfehlungen zu diesen Fragen gcmacht. In Beziehung auf diese Fragen und insbesondere auf die Einwanderung erhält der dualistische Charakter des Mandates seinen bezeichnendsten Aspekt. Dies wurde bereits von der Ständigen Mandatskommission anerkannt, als sie im Laufe der Bemerkungen vom November 1924, die bereits zitiert wurden, gerade das Einwanderungsproblem (״vielleicht der entscheidende Punkt der heutigen Lage in Palästina“) als dasjenige wählte, das ihre allgemeine Darlegung über die Aus- Wirkung des Mandates illustriere. Die folgende Stelle der Bemerkungen formuliert das Problem so scharf, daß sie wörtlich zitiert werden soll: ״Es ist offenkundig, daß, wenn die Mandatarmaclit nur die Interessen der Bevölkerung in Rücksicht zu ziehen hätte, ihre Einwanderungspolitik in erster Linie durch Erwägung der wirtschaftlichen Bedürfnisse des Landes diktiert sein müßte. Es ist ferner ebenso klar, daß, wenn die Mandatarmacht die Interessen der arabischen Bevölkerung in keiner Weise zu beachten hätte und wenn ihre einzige Verpflichtung darin bestünde, die jüdische Einwanderung nach Palästina zu fördern, sie möglicherweise in der Lage wäre, eine Agrarpolitik zu betreiben, die die Schaffung eines Jüdischen Nationalen Heimes in größerem Ausmaße erleichtern und beschleunigen würde als ihre derzeitige Politik.“ Das ist, auf knappe Form gebracht, das Dilemma, vor dem die Mandatarmacht stand und heute noch steht. Die Politik, welche sie eingeschlagen hat, beruht auf dem Grundsätze, daß die Einwanderung ״die jeweilige wirtschaftliche Fähigkeit des Landes zur Absorbierung von Neueinwanderern nicht übersteigen soll“. Die Richtigkeit dieses Grundsatzes wird schwerlich bestritten werden; aber seine praktische Anwendung ist nicht frei von Schwierigkeiten. Die Aufnahmsfähigkeit des Landes muß korrekt abgeschätzt werden; davon hängt alles ab. Um sie aber korrekt abzuschätzen, müssen viele verwickelte Erwägungen über Boden- und Siedlungsfragen, Entwicklungsmöglichkeifen usw. in Rechnung gezogen werden; und der Spielraum für Rechenfehler ist notgedrungen weit. Wenn in der Vergangenheit Fehler gemacht wurden, so müssen sie in der Zukunft vermieden werden. Aber die Frage ist zu wichtig und für die Wohlfahrt Palästinas von zu einschneidender Bedeutung um übereilt und ohne sorgsame Ueberlegung entschieden zu werden. Die britische Regierung glaubt nicht in der Lage zu sein, bestimmte Vorschläge zu formulieren, ohne daß noch eine weitergehende fachmännisehe Prüfung des Problems von allen seinen Seiten durchgcführt wird. Dementsprechend wurde ein hervorragend befähigter Untersuchungskommissär bestellt, der in einmaliger Mission nach Palästina zu gehen hat, um über die Fragen der landwirtschaftlichen Siedlung, der Einwanderung und Entwicklung mit dem High Commissioner zu beraten und der britischen Regierung zu berichten. Für diese Mission wurde Sir John Hope -Simpson gewählt, der im Dienste des Völkerbundes als stellvertretender Vorsitzender der Fluchtlingsansiedlungs- Kommission in Griechenland fungiert. Er ist jetzt unterwegs nach Palästina. Die ganze Frage der künftigen Po- 1 itik in bezug auf Einwanderung, landwirfschaftliche Ansiedlung und Entwicklung wird nach Eingang des Berichtes von Sir J. Hope- Simpson geprüft und entschieden werden, in der Zwischenzeit werden zeitweilige Maßnahmen ergriffen, um die Position gewisser Bevölkeruugselemcnte in Palästina zu sichern. Die Frage einer zeitweiligen Suspendierung der Einwanderung steht zur Beratung; und es sollen gesetzliche Bestimmungen eingeführt werden, um die Verfügung über landwirtschaftliche Böden derart zu kontrollieren, daß die Enteignung der eingeborenen landwirtschaftlichen Bevölkerung verhindert wird. Diese zeitweiligen Maßnahmen werden in jedem Falle durch diejenigen Dauerverfügungen ersetzt werden, über die die Eirtscheidüng getroffen werden soll, wenn 1m lichte des Berichtes von Sir J. Hope-Simpson die künftige Politik festgesteüt wird. 6. Die britische Regierung stellt auch Untersuchungen an in bezug auf den Hinweis auf Seite 161 des Berichtes (Abs. 30), wonach die Auswahl der Einwanderer auf Grund der ״Arbeiter liste“ nicht der allgemeinen jüdischen Arbeiterorganisation in Palästina anvertraut werden sollte. Sie steht ferner mit dem High Commissioner für Palästina in Beratung bezüglich der unter c) auf Seite 166 des Komrnissionsberiehtes behandelfen Frage der Schaffung von Kreditmöglichkeiten für palästinensische Landwirte. 7. In der wichtigen Frage konstitutioneller Entwicklung hat die Untersucliungskommissioii keinen ausdrücklichen Vorschlag gemacht, abgesehen davon, daß sie dringend empfiehlt, in dem Augenblicke, wo die Frage neuerlich behandelt wird, ihre Schlußfolgerung zu berücksichtigen, daß das Fehlen jeglichcr Selbstregicrung die Schwierigkeiten der Landcsverwal-

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