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Jüdische Rundschau · 1930-05-23 · Heft 40 (23.5.1930) · page 3

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXV (1930)
Issue
Heft 40 (23.5.1930)
Date
1930-05-23
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 40. 23 V. 1930 JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 275 Zur Beurteilung des Shaw-Berichtes Von L. J. Stein, London. In Nr. 38 der ״Jüdischen Rundschau“ unterbreitet der Oeschäfisführende Ausschuß der Zionistischen Vereinigung für Deutschland der Oeffentlichkeit sein Urteil über den Bericht der Shaw-Kommission. In seinen wesentlicheren Teilen behandelt der Artikel die Erörterungen des Berichtes über die Grundlagen der gegenwärtigen Palästinapolitik, die ökonomisehen Fragen und die Gestaltung der palästinensischen K011stitution. Es wird nicht beabsichtigt, zu diesen Ausführungen des Geschäftsführenden Ausschusses Stellung zu nehmen oder an ihnen Kritik zu üben. Dagegen soll versucht werden, die Ueberzeugung zu erschüttern, ״daß die Kommission keine tendenziöse Voreingenommenheit hatte, sondern das ihr unterbreitete Material gewissenhaft verarbeitet hat“. Demgegenüber wird hier die Auffassung vertreten, daß der Bericht oberflächlich und ungründlich ist und deutliche Zeichen einer vielleicht unbewußten, aber tendenziösen Voreingenommenheit trägt*). Wer die Realitäten in ihrer vollen Schwere erkennen will, muß sich auch über eine gewisse geistige Disposition des anständigen Durchschnittsengländers klar werden, die ihn in Palästina leicht zu unserem Gegner macht Weil diese Erkenntnis wichtig ist und an dem Bericht studiert werden kann, und nicht, um der berechtigten Erregung über ihn neue Nahrung zu geben, soll im folgenden gegen diesen Teil der Schlußfolgerungen des Geschäftsführenden Aus- Schusses polemisiert werden. Voreingenommenheit wird nicht leicht in groben Ent- Stellungen und Verdrehungen Ausdruck finden. Sie äußert sich in der Farbengebung, in Verteilung von Licht und Schatten, in charakteristischen Auslassungen und Betonungen, in dem, was versehen und übersehen wird. In dieser Be- Ziehung bildet der Bericht eine Fundgrube von allerlei interessantem Material. Bedenklich gegenüber der Objektivität der Kommission und ihrer Gewissenhaftigkeit stimmt schon an vielen Stellen eine Eigentümlichkeit des Stils. Sehr häufig wird man im unklaren darüber gelassen, ob die Kommission ihre eigenen Urteile produziert, oder nur über Ansichten und Befürchtungen der Araber referiert, wobei weiterhin manchmal unklar bleibt, ob diese Befürchtungen nach Ansicht der Kommission bcstehen oder nur bestehen könnten. Um es englisch auszudrücken: in many cases the Commission does not clearly distinguish between what the Arabs think, what it thinks the Arabs think, and what it thinks itself. Indem sie es unterläßt, Ansichten der Araber deutlich zu bewerten, dagegen einen Unterton der Zustimmung leiser oder lauter mitklingen läßt, entsteht der Eindruck, daß sie sich mit ihnen identifiziert, wie z. B. in dem Abschnitt über ״Immigration“. Tatsächlich ist, insbesondere in England, ein solcher Eindruck bei vielen Lesern hervorgerufen worden. Eine gewissenhafte, von keiner Voreingenommenheit beeinflußte Stilisierung hätte leicht andere und klarere Fassungen gefunden. Aber über Fragen des Stils mag man verschiedener Meinung sein. Gehen wir daher zur Prüfung konkreter Einwände über. Sie bieten sich in ungezwungener Reihenfolge dar, f'ls; leichtere uü^gewichtigere,,immer ׳jtfajr, ,b^fiielmenfld, Fälje. Üer sollen nur einigd Beispiel!: aus einfein Viel ütnfaOgreicheren Material herausgegriffen werden. In der historischen Einleitung erscheinen die Juden zum ersten Male im 19. Jahrhundert. Von der historischen Verbundenheit des jüdischen Volkes mit Pa- 1 ä s t i n a ist keine Rede, und, wenn in einem späteren Abschnitt alle die Errichtung des Nationalen Heimes betreffenden Bestimmungen des Mandates aufgezählt werden sollen, wird die Präambel fortgelassen, die eben diese geschichtliche Verbundenheit betont und zur Grundlage des Mandates macht. Hier fehlt auch, nebenbei bemerkt, der erste Absatz von Artikel 11, dessen letzter Satz (Förderung geschlossener An- Siedlung und intensiver Belebung des Landes) zwar nicht dem Wortlaut, aber dem Sinne nach, die Interessen des Nationalen Heimes zum mindesten mit einbezieht, und, wenn der Bericht an anderer Stelle den Uebergang zur intensiven Bodenbearbeitung als eine denkbare Lösung des Landproblems streift, erfährt man nichts davon, daß Artikel 11 (unter zionistischer Inspiration) diese Lösung von vornherein in Aussicht genommen hat. Der Bericht erzählt, die Zahl der *) Die Differenz zwischen dem kritisierten Artikel und der Auffassung von L. Stein ist u. E. nicht so groß wie es scheinen könnte, denn wir wollten in dem hier von Stein zitierten Satz vor allem betonen,.daß wir nicht von der Annahme einer bewußten Voreingenommenheit der Kommission ausgehen. In dem Artikel wurde ausdrücklich gesagt, daß ״angesichts der seit den Unruhen verstrichenen Zeit die Einzelfragen des Ausbruchs der Unruhen hinter dem Gesamtkomplex der palästinensischen Politik und Praxis zurücktreten“ Wir haben jedoch betont, daß der Bericht bei der Analyse der Unruhen sich insofern in Widerspräche verstrickt, als die Kommission selbst belastendes Material gegen die Regierung und gegen die Arabische Exekutive produziert, ohne daraus jedoch scharfe Konsequenzen zu ziehen. In diesem Punkt sind die Ausführungen von LeonardStein, der selbst einer der Hilfsanwälte der Jewish Agency vor der Kommission war und als solcher mit der Materie genau vertraut ist, eine willkommene Ergänzung und vielleicht auch Berichtignng der in dem erwähnten Artikel vorgetragenen Auffassung. Worauf es uns ankam, waren jedoch nicht diese Fragen, die bereits früher in der zionistischen Oeffentlichkeit erörtert worden sind, sondern es schien uns notwendig, die zionistische Oeffentlichkeit vor dem Irrtum zu bewahren, daß man sich mit dem Vorwurf tendenziöser Voreingenommenheit begnügt und damit den Bericht als Ganzes widerlegt zu haben glaubt, während in der weiteren Mechanik des politischen Geschehens der Bericht als grundlegender Faktor weiterwirkt. Darum hielten wir es für wesentlich, vor allem in den zwei Fragen, die jetzt einzig und allein im Vordergründe des zionistischen Interesses stehen, nämlich Immigration und Bodenfrage, die Richtlinien festzustellen, nach denen gemaß unserer Ansicht die zionistische Praxis sich bewegen muß, um den Gefahren, die sich für unser Werk aus dem Shaw- Bericht fraglos ergeben, entgegenzuwirken. Unsere Absicht war zu zeigen, daß die zionistische Arbeit, vor allem Immigration und Kolonisation, weitergehen muß, und daß sogar aus der Betrachtungsweise des Shaw-Berichtes, die gewiß infolge der Verwendung einseitigen Materials höchst anfechtbar ist, sich keine fundierten Anhaltspunkte zur Hemmung des jüdischen Aufbauwerkes ergeben. Wir glaubten jedoch auch darauf hinweisen zu sollen, daß diese Schlußfolgerung nur dann durchschlagen wird, wenn wir den Shaw-Bericht nicht einfach igtioricren, sondern unser konstruktives Aufbauprogramm so gestalten, daß es auch unter den Gesichtspunkten, die heute — ob wir es begrüßen oder bedauern — auf Grund des Shaw-Berichfes ein großer Teil der englischen Oeffentlichkeit sich zu eigen gemalt hat, unangreifbar wird. — Red. Juden in Palästina vor dem Kriege habe ״mindestens 60000“ betragen, während sie, auch nach amtlichen englischen Quellen, sich mindestens auf 85 000 belief. Von der Balfour- Deklaration heißt es, daß sie von ״mehreren“ der alliierten Mächte bestätigt wurde, während sie in Wahrheit von allen alliierten Mächten, einschließlich der Vereinigten Staaten, feierlich anerkannt worden ist. Bei Belobigung der Regierung für ihre ausgezeichnete Finanzwirtschaft hätte es nahe gelegen, den Bericht der Palästina-Regierung vom Jahre 1926 zu zitieren, nach welchem ״die Steigerung der Einkünfte, die die Ansammlung eines erheblichen Ueberschusses gestattete, hauptsächlich auf den bedeutenden Zustrom jüdischen Kapitals zurückzuführen ist“, um auch die Juden ein wenig an dem Lob partizipieren zu lassen. Aber dies geschieht ebensowenig, wie andererseits die Bedeutung der Regierungsmaßnahmen für die Förderung der Industrie zu sehr betont wird. Bei der Entlastung der Arabischen Exekutive von der Verantwortlichkeit für die Unruhen wird ein sehr gekünstelter Unterschied zwischen der Exekutive als Körperschaft und ihren einzelnen, extremistischen Mitgliedern gemacht, während Jabotinskys Verlangen nach einer jüdischen Majorität, die ״unter demokratischen Verhältnissen dem jüdischen Standpunkt die Oberhand verschafft“, auf gleicher Stufe mit Sachers autoritativer Erklärung behandelt wird, nach welcher die Juden eine Majorität nie benutzen würden, um die Araber zu beherrschen. Von gewissen neu eingeführten religiösen Praktiken der Moslems wird festgesteift, daß ihr Zweck war, die Juden m ״belästigen“, sie wenden aber als ״Vergeltungsmaßnahmen“ für den Gebrauch von Bänken, Lichtern oder einer Scheidewand an der Klagemauer behandelt, als ob auch deren Verwendung erfolgt sei, um Angehörige einer anderen Religiaf im Gottesdienst zu stören. Die Kommission hält es für denkbar, daß die Moslems die Enteignung des Tempelplatzes für die Zeit fürchteten, wenn die Juden die politischen Herren des Landes geworden wären, und entlastet, reichlich Beniner zionistische uereinigung Oeffenflidie Kundgebang anläßlich der Suspendierung der Einwanderungszertifikate nach Palästina Montag, den 26. Mai, abends 872 Uhr, im Lehrervereinshaus, Alexanderstraße 41 (am Alexanderplatz) ..unser Benin am Einmanflermw“ -׳■׳־ ׳*' ״ n " k'-;> -־ ** ►"» ן!׳**«» « a % »j % *׳ 4 %י רו> * * A י jftwisr, aller, zionistischen Parteien,! . weitherzig, mit dieser Ueberlegung die Regierung von dem Vorwurf, kein Dementi der Gerüchte über jüdische Anschläge veröffentlicht zu haben. Dem Einwand, daß ja Großbritannien in Zukunft auch noch ein Wort mitzureden haben würde, begegnet die Kommission mit dem Argument, die Araber brauchten die Stellung Englands in Palästina nicht für dauerhaft anzusehen. Daß aber nach dem Schlußartikel des Mandatstatutes die Heiligen Stätten für alle Zetten, auch nach Ablauf des Mandates, dem Schutz des Völkerbundes unterstellt bleiben, wird nicht _erwähnt. Vielleicht ist die Kommission der Meinung, daß auch diese Garantie den Arabern nicht zu genügen braucht. Bei ״gewissenhafter Bearbeitung des Materials“ hätte sie dies zum mindesten sagen müssen. Der Artikel der ״Rundschau“ spricht von der ״prozessualen Methode, die für das ganze Untersuchungsverfahren in Anwendung gekommen ist“. Gerade bei Anwendung prozessualer Ordnungsmaßstäbe ist die Beweiswürdigung und Urteilsbegründung 4er Kommission, die unter vier Mitgliedern drei Juristen zählte, an entscheidenden Stellen so schwach, daß man auf Voreingenommenheit oder Ungründlichkeit der Mitglieder schließen muß. Der Bericht erklärt im Hinblick auf gewisse Bilder, die von arabischer Seite als Beweis für jüdische Absichten auf die Omar-Moschee unterbreitet waren, es sei unglaubwürdig, daß ״der Mufti oder irgendein gebildeter Araber aufrichtig an dre Beweiskräftigkeit dieser Bilder geglaubt habe“. Der Mufti hat aber das Gegenteil ausgesagt, ohne daß hieraus Schlüsse über seine Glaubwürdigkeit gezogen würden, ♦loch krasser ist es, wenn die Arabische Exekutive zum Beweise ihrer Beschuldigung, daß die Juden die Angreifer gewesen seien, ein umfangreiches, mit zahlreichen detaillierten Angaben, mit Zeit- und Ortsdaten vollgefülltes Memorandum vorlegt, dessen phantastischer Lügencharakter durch die Aussagen der Regierungszeugen schonungslos enthüllt wird, ohne daß die Kommission hieraus Folgerungen für die Vertrauens- Würdigkeit der Arabischen Exekutive im allgemeinen herleitet. Die Unruhen erscheinen bei der Kommission als Ausfluß eines teils patriotischen, teils religiösen Fanatismus. Mehrere Regierungszeugen (Major Saunders, Major Foley, Mr. Kyles, Mr. Nathan), die als Vertreter der Polizei vernommen wurden, unterstrichen jedoch stark die Plünderungen, als die eigentlich charakteristische Erscheinung der Unruhen. (Major Saunders: ״Die Araber um Jerusalem hörten, daß es was zu plündern gab, und so kamen sie, um zu holen, was sie kriegen konnten.“ — Major Foley: ״Ihr Hauptzweck war das Plündern/‘) Nun wäre es denkbar, daß die Kommission in ihrer Beweiswürdigung Gründe dafür gefunden und gegeben hätte, warum sie die Plünderungen als asiatische Begleiterscheinungen eines religiös-patriotisch gefärbten, fanatischen Ausbruches ansah. Daß aber die Tatsache der Plünderungen nur ganz gelegentlich in der Darstellung erwähnt, in der Zusammenfassung gänzlich fortgelassen und 1n ihrer Bedeutung überhaupt mit keinem Wort gewürdigt wird, ist sicherlich kein Zeichen für eine ״gewissenhafte Bearbeitung“ des Materials ״im Rahmen der prozessualen Methode“. Im wesentlichsten Punkte vermittelt der Bericht dem unbefangenen Leser den Eindruck, daß der Klagemauerkoajlikt nur der Tropfen war, der den mit politischen Befürchtungen und wirtschaftlichen Aengsten der Araber gefüllten Kelch zum Ueberlaufen brachte, und daß es, mit oder ohne Klagemauer, ohnehin bald zum Ausbruch kommen mußte. Diese Ansicht ist falsch, und ^sie wird von Snell mit Recht nicht geteilt. Sie ist aber bequem, weil sic die Regierung einerseits und die Klagemauerhetzer andererseits weitgehend entlastet, und weil sie die Brücke für die Uehcrschrcitung der Kompetenzen der Kommission bildet. Politische Verbitterung existierte (wenn auch in geringerem Maße, als in den früheren Jahren), aber nur ein religiöser Zündstoff konnte die Leidenschaft der Massen entfachen. Aber, immerhin, auch die Ansicht der Kommissionsmehrheit, so falsch sie ist, ist vertretbar. Nur ist der Bericht weit entfernt davon, sie gewissenhaft zu begründen. Seit dem Jahre 1925, als Herbert Samuel in seinem Schlußbericht über Palästina als dem ״friedlichsten Land des mittleren Ostens“ sprach, haben, im Jahre 1927 Sir John Shuckburgh vor der Mandatskommission, im Jahre 1928 die Palästina-Regierung in ihrem Jahresbericht, noch im Jahre 1929 Sir John Chancellor vor der Mandatskommission, immer wieder von der Besserung der politischen Beziehungen zwischen Juden und Arabern geredet, und im Jahre 1926 hat Lord Plumer im Vertrauen auf die fortschreitende Entspannung die Schutz- und Polizeikräfte auf ein Minimum reduziert. Die Kommission mochte solche optimistischen Ansichten für irrig halten, konnte sie aber nicht, wie sie es getan hat, einfach ignorieren, sondern hätte sie widerlegen und dann freilich als einen für die Unruhen wesentlich mitverantwortlichen Leichtsinn klar tadeln müssen. Und wie findet sich die Kommission mit der Aussage des Regierungszeugen Cafferata ab, der erklärte, Juden und Araber hätten vor den Unruhen in Hebron ״in den friedlichsten Beziehungen“ gelebt? Oder mit der Aussage des Poiizeisuperintendenten Quigley, der von Hamdi Husseini sagte, er habe genau gewußt, ״daß er in diesem Lande nur auf religiöser Grundlage Unruhe stiften konnte“? Ist es zulässig und gewissenhaft, über solche Aussagen erfahrener Polizeioffiziere hinwegzugehen, ohne sie auch nur mit einem Wort zu erwähnen und zu würdigen? Die mehr als vagen Darlegungen der Kommission über die Frage der Schuld an dem unmittelbaren Ausbruch des Blutvergießens, sind schon öfter in der Presse kritisiert worden, und man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, daß der Bericht das ״Nicht bewiesen“ mit tendenziöser Bereit- Willigkeit allzu leichtherzig ausspricht. Faßt man die Dar- Stellungen des Berichtes zusammen, so ergibt sich folgendes Bild: In der Woehe vor dem Ausbruch wurde es im arabischen Lager auffallend rege. Besonders werden Reisen gewisser prominenter Persönlichkeiten hervorgehoben, in vielen Distrikten wurden Hetzreden gehalten, teilweise von Mitgliedern der ״Moslemischen Hierarchie“. In der dritten Augustwoche bereisten Agitatoren das Land und forderten das Volk auf, nach Jerusalem zu kommen. An• einer Stelle heißt es ausdrücklich: ״Es kann wenig Zweifel dar« bestehen, daß in einigen Teilen Palästinas, vom 16. August bis zum Ausbruch der Unruhen, von manchen Unruhestiftern die nationalen Instinkte bewußt aufgepeitscht wurden, um «1? zu einem Konflikt kommen zu lassen“. Von Polizeizeugen wird bestätigt, daß keineswegs eine •pontufe Epqgnqg'/tniter dt# y||ij§f». ׳bes&fK}/ Sortdfelrh ,ääWW 4bt1 Agitatoren auf gewiegelt wurden. Major Quigley sagt aus: ״Wenn die Agitatoren das Volk allein gelassen hätten, so hätte (trotz der Gerichte) nicht die geringste Besorgnis im Volke bestanden“. Der springende Punkt in der Auffassung der Kommission ist, es könne nicht nachgewiesen werden, daß gerade der Mufti und die Arabische Exekutive zu Unruhen aufhetzten, wobei, wie schon erwähnt, zwischen der Exekutive und ihren Mitgliedern ein feiner Unterschied gemacht wird, und wobei wichtige Aussagen und Feststellungen, ohne Würdigung Ihres Beweiswertes, mit Stillschweigen übergangen werden. Gewiß, meint der Bericht, hat der Mufti mit den religiösen Instinkten der Massen gespielt, — aber zum Blutvergießen wollte er es nicht kommen lassen. Die Kommission ist hier von bemerkenswerter Weitherzigkeit. Die Kommission glaubt Major Saunders Aussage, daß er den Mufti am 23. August auf die An- Wesenheit zahlreicher bewaffneter Fellachen in Jerusalem aufmerksam gemacht habe. Die Kommission hält es, denkt man, für erwiesen, daß der Mufti eine Stunde später auf dem Tempelplatz diese Waffen gesehen hat. Der Mufti hat aber das Gegenteil ausgesagt. Man lese (Seite 77), wie sich die Kommission mit diesem Tatbestand abfindet. ״After his conversation with Major Saunders the Mufti would naturally not overlook the presence of Fellaheen carrying offensive weapons of this ftind, and, in denying knowledge of such weapons, he was, we have littlc doubt, doing what he wrongly imagined to be his duty to the people of vvhom he is the religious head.“ Wer versteht das? Hat also nach Ansicht der Kommission der Mufti die Waffen gesehen oder nicht? Man möchte, trotz aller Verklausulierungen, meinen, er hat sie gesehen. Aber der nächste Satz fährt fort: ״But even if it were established that the Mufti was aware of the presence of armed Fellaheen“, etc. Bei Verwendung solcher ״gewissenhafter“ Methoden ist cs natürlich schwer, klare tatsächliche Feststellungen zu treffen. Man kommt dann auch leicht zu dem Ergebnis, daß Araber mit Waffen nach Jerusalem geholt wurden, daß sie aber nicht weiß, wer es getan hat, und ob der, der es tat, wollte, daß sie von den Waffen Gebrauch machten. Mit Recht hat die palästinensische Presse sofort nach Studium des Berichtes die Frage aufgeworfen: Gesetzt, der Mufti und die Arabische Exekutive sind unschuldig, — wer ist es, der dann die Verantwortung trägt? Wer hat die Agitatoren herumgeschickt? Wer hat sowohl in Sichern, wie Haifa und Ramleh das Gcrücht verbreitet, daß die Juden die Moslems in Jerusalem abschlachteten? Wer hat die Automobilexpedition von MO streitbaren Arabern aus Sichern organisiert und bezahlt? usw. Es bleibt in der eigenen Darstellung der Kommission wenig glaubhaft, daß es schließlich nur infolge einer unglückseligen Verstrickung von Umständen zu dem von niemandem gcwollten Blutvergießen kam. Charakteristisch ist in dieser Beziehung die Behandlung des berühmten Briefes vom 22. August, der an das Oberhaupt eines Dorfes in der Nähe von Nablus gelangte. In dem Brief heißt es: ״Am nächsten Freitag, dem 23. August 1929, wird ein Kampf zwischen Juden und Moslems stattfinden. Alle Angehörigen der moslemischen Religion sollen nach Jerusalem kommen, um zu helfen.“ Die Kommission beschäftigt sich mit dem Brief nur unter dem Gesichtspunkt, daß die Unterschrift des Mufti gefälscht war, und daß er ihn daher nicht belaste. Aber er beweist, daß Irgendwo eine Stelle bestand, die den blutigen Kampf I

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