Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXV (1930)
- Issue
- Heft 31-32 (25.4.1930)
- Date
- 1930-04-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 222 JPEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 31/32, 25. IV. 1930 Aas dem Bericht derShaw-Kommission Der Bericht der Shaw-Kommission bildet gegenwärtig Gegenstand eifriger Diskussionen nicht nur im zionistisehen iMger, sondern in allen Kreisen, die mit Palästina zu tun haben oder an Palästinafragen interessiert sind. Wir haben in Nr. 27 der .../. B.“ einen Ueberblick über den lnhalt des Blaubuches gegeben und Schlußfolgerungen und Empfehlungen des Berichtes (Kap. XIV) vollinhaltlich in deutscher Veberselzung veröffentlicht. Der Bericht ist aber ohne Kenntnis der vorhergehenden Kapitel, die den von der Kommission festgestclllen Sachverhalt und die Motive ihrer Beurteilung enthalten, nicht zu verstehen. Die wichtigsten Kapitel sind Kap. Vll (Immigration), Kap. VIII (Bodenproblem), Kap. IX (Konstitution) und Kap. XI (die dem Mandat innewohnenden Schwicrigkeilen). Wir werden aus diesen Kapiteln noch einige Bruchstücke veröffentlichen, damit auch diejenigen unserer Leser, denen der englische Bericht nicht zugänglich ist, sich über dieses wichtige Material ein eigenes Urteil bilden können. Wir werden sodann auf die einzelnen Fragen noch zurückkommen. Heute beginnen wir mit der Wiedergabe von Teilen aus Kap. VIII und XI. Der 1. Teil des Kapitcls VIII enthält eine Darlegung der bisherigen Bodengeselzgebung Palästinas, die von der Kommission als unzulänglich bezeichnet wird, und sodann eine Auseinander- Setzung mit den Zeugenaussagen des arabischen Zeugen Farah und Dr. Ruppins betreffend insbesondere die Frage der durch die jüdischen Bodenkäufe entsetzten Pächter. In. diesem Teil erkennt die Kommission ausdrücklich an, daß den jüdischen Bodenkaufgesellschaf len kein Vorwurf gemacht werden kann, geht jedoch sodann zur Erörterung des objektiven Problems, das die Bodenkäufe bieten, über. Diesen Teil des Berichtes geben wir wieder und werden in der nächsten Nummer der ״J. R.“ eine Aeußerung von Dr. Ruppin über das Problem veröffentlichen. Red. Die Bodenfrage in Palästina Aus den Zahlen der von der Joint Palestine Survey Com• mission bestimmten Experten, die im Jahre 1928 Palästina besuchten, geht hervor, daß gegenwärtig der durchschnittliche jüdische Landbesitz in den zionistischen Kolonien 130 Dunam beträgt. Die Experten fanden, daß bei diesem Besitz nur wenige der jüdischen Kolonisten imstande waren, ein ausreichendes Auskommen m erzielen; ihrer Ansicht nach sollte in vielen Distrikten der durchschnittliche Landbesitz vergrößert werden;wir entnehmen aus dem betreffenden Bericht, daß der Meinung der Experten nach die pro Familie erforderliche Fläche schwankt: von. ca. 160 Dunam bei gutem Boden, der für Milchwirtschaft geeignet ist, bis ca. 320 Dunam in dem weniger fruchtbaren Teil, der nur für Getreidebau in Frage kommt. Wie dem auch sei, so wfe die Lage sich jetzt darstellt, steht eines fest: Eine größere ackerbautreibende Bevölkerung als jetzt kann Palästina nicht erhalten, wenn nicht die Methoden der Landbebauung radikal geändert werden. Es ist zweifellos sicher, daß in einigen Gegenden durch wissenschaftliche Untersuchungen, Kapitalerhöhungen und Krediterleichterungen nennenswerte Verbesserung und Intensivierung der Bebau» ungsmethoden durchgeführt werden können und daß cs auf diese Weise für Palästina letzten Endes doch möglich sein wird, eine größere bäuerische Bevölkerung zu erhalten. Wie wir erfahren, haben Versuche in dem Tal von Esdralon gezeigt, daß die Einführung von intensiveren Bebauungsmethoden lediglich von dem Vorhandensein größerer Wassermengen abhängt, als der, die bis jetzt zur Verfügung stehen. Für den Augenblick muß aber angenommen werden, daß in diesem Teil des Landes die Bevölkerungsdichte im Hinblick auf die Produktionsmöglichkeilen ihr Maximum erreicht hat. In der Küstenebene sind die Aussichten für eine intensive Bebauung viel besser. Wie uns Dr. R u p p i n berichtet, ist in Palästina ״die Fruchtbarkeit von einem Dunam bewässerten Landes zirka fünfmal größer als diejenige von einem Dunam imbewässerten Landes; allein in der Küstenzone sind von einem Gebiet von 1175000 Dunam leicht bewässerbaren Bodens gegenwärtig nicht mehr als 100000 Dunam bewässert“. Immerhin muß man daran zweifeln, ob es möglich sein wird, genug Wasser zu finden, um einen großen Teil der Küstenebene zu bewässern. Von einem der Experten der Joint Palestinc Survey Commission Ist ausdrücklich festgestellt worden, daß die zur Verfügung stehenden Wassermengen und nicht der Umfang des zu bebauenden Bodens für die Anwendung der inter.siven Bebauungsmethoden ausschlaggebend ist. Wir möchten vorschlagen, das Problem der Einführung einer intensiveren Bebauungsmethode in der Küstenebene von anderen Gesichtspunkten zu betrachten, aber bevor war dazu übergehen, möchten wir die Angaben von Herrn Smilansky zitieren, der die Vorteile eines solchen Systems, wenn es erst angewendet wird, deutlich zeigt. Herr Smilansky berichtete uns, daß Rechoboth, welches heute eine Bevölkerung von 2300 Personen erhält, noch vor 38 Jahren eine weite öde Fläche war, in der ein Dutzend Araber lebte. Dieses außerordentliche Resultat wurde durch die Einführuug von Maschinen erzielt, die für reichliche Wasserzufuhr sorgten; das so gewonnene Wasser wurde dann zur Anpflanzung der verschiedensten Früchte benutzt. Zweifellos wird es bei tatkräftiger Initiative, genügendem Kapital und ausreichender Wasserzufuhr möglich sein, auch an anderen Stellen der Küstenebene ähnliche Entwicklungen zu erzielen. Andererseits muß man sich die Frage stellen, ob es möglich, ja ob es ratsam ist, die intensive Form der Bebauung, nämlich von Früchten und für den Handel bestimmten Gemüsen, über weite Flächen ins Werk zu setzen; dies könnte nur sehr allmählieft geschehen und immer im Hinblick auf die lokalen Bedürfnisse für leicht verderbliche Produkte und auf die Nachfrage des Welthandels für die verschiedenen Früchte, die kultiviert werden sollen. Bis jetzt hat die Nachfrage nach den Jaffa- Orangen und für die anderen Früchte, die in der Küstenebene gedeihen, mit der Lieferung Schritt gehalten, aber die Umwandlung weiter Landflächen in Obstplantagen könnte zu Schwierigkeiten führen, ja zu einer wirtschaftlichen Katastrophe, falls die Umstellung zu schnell durchgeführt wüMe. Man muß auch daran erinnern, daß jede Form intensiver Bebauung, wo sie auch immer stattfindet, Kapitalanlagen in einem Ausmaße bedingt, wie sie von einem Durchschnittskolonisten nicht aufgebracht werden können. Dies trifft besonders für Orangenpflanzungen zu, welche nicht nur ein sehr großes Anfangskapital erfordern, sondern auch noch mehrere Jahre nach Anpflanzung der Bäume noch keinen Ertrag bringen. Der Kolonist muß seine Existenz haben, während er auf das Wachsen und Fruchtftringen der Bäume wartet. Es ist daher zu überlegen, ob die Regierung nicht in dieser Beziehung den Bedürfnissen der mittellosen Ansiedler entgegenkommen sollte, indem sie ihnen entweder Darlehen vermittelt oder die landwirtschaftliehe Baak wieder fas Leben treten litt* oder auf irgendwelche andere Wefpe, so daß ach der Kolonist zu einem erträglichen Zinssatz Geld borgen kann, um sein Besitztum in die Höhe zu bringen. Dieses Problem sollte von der lokalen Regierung untersucht werden. Wir möchten dazu nur bemerken: Da hierbei das Ziel die Verbesserung der Bebauungsmethoden sein soll, mußte Vorsorge getroffen werden, daß die Anleihen, die die Regierang oder eine Bank gewähren, ausdrücklich nur für solche Zwecke verwendet werden. Die Wiedereröffnung der landwirtschaftlichen Bank würde auch bestimmte Unzuträglichkeiten beseifigen, über welche die Araber während unserer Untersuchung klagten. Eine dritte Uebcrlegung ist die folgende: Bei jeder intensiven Bebauung, sei es zu Gartenbau- oder Getreidepflanzungszwecken in der Küstenebene, muß darauf gesehen werden, daß die dadurch hervorgerufenen Umwälzungen so vor sich gehen, daß Beunruhigung und Enteignung der jetzigen Bebaue! vermieden werden, oder daß diesen neues entsprechendes Land zugeteilt wird. In Herrn Smilanskys Bericht fiel uns wohl am meisten die Erwähnung des Umstandes auf, daß die Araber in dem Distrikt um Rechoboth durch das ständige Zusammenleben mit den jüdischen Einwanderern, denen sie einen Teil ihres Landes verkauft hatten, bessere Bebauungsmethoden erlernten, sich von ihren Schulden befreien konnten und heute, im Vergleich mit ihrer früheren Lage, im Wohlstand und aitf einem höheren Standard leben. Denjenigen, die in Zukunft intensive Bebauungsmethoden in der Ebene Scharon einführen sollen, möchten wir empfehlen, in allen landwirtschaftlichen Dingen mit ihren arabischen Nachbarn zusammen zu arbeiten, wie es Herr Smilansky und seine Genossen in den Vorkriegs- Zeiten taten. Die Vorteile und die Wichtigkeit eines solchen Systems werden von verschiedenen jüdischen Führern bereitwillig anerkannt, so auch von Herrn Rutenberg, der uns dies ausdrücklich bestätigte. Wir kommen nun zu dem vierten und letzten aber außerordentlich wichtigen Punkt; auch bei verbesserten Methoden und intensiver Bebauung sollte die Regierung von Palästina bei Festsetzung der Einwanderungsquote für die Landwirtschaft auf die natürliche Vermehrung der gegenwärtigen Landbevölkerung Rücksicht nehmen. Die englische Verwaltung hat bessere sanitäre und hygienische Maßnahmen eingeführt, so daß die Sterberate gesunken ist. Bei dem jetzigen Geburtenüberschuß muß innerhalb der nächsten dreißig Jahre mit einer Vermehrung der Bevölkerung des Landes um zirka 300000 Menschen gerechnet werden; da keine Stapelindustrien vorhanden sind, werden die meisten sich bei der Beschaffung ihres Lebensunterhaltes an die •Landwirtschaft halten müssen. Wir haben nun die vier Hauptpunkte, die unserer Meinung nach berücksichtigt werden müssen, klargelegt und möchten noch darauf hinwelsen, daß die Möglichkeiten für intensivere Bebauung in der Küstenebene und vielleicht auch in anderen Teilen von Palästina durch die Regierung des Landes oder durch Experten, die von der Regierung ernannt werden, sorgfaltig untersucht werden müssen. Wenn diese Untersuchung zufriedenstellend ansgeführt wird, können die Grenzen Hir die mögliche Entwicklung in der nächsten Zukunft klar abgesteckt werden, und die Verwaltung kann sich bei ihren Maßnahmen auf wissenschaftlich erforschte Resultate stützen. Jede gründliche Untersuchung des ganzen Landes wird aber eine beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen, ln der Zwischenzeit sieht sich die palästinensische Regierung vor die Möglichkeit gestellt, daß sich an anderen Orten die Situation wiederholt, die jetzt 1m Wadi el Hawarith besteht und daß ihre Polizei veranlaßt wird, große landwirtschaftliche Ansiedlungen zu exmittleren, deren frühere Bebauer keinen Boden besitzen, auf dem sie sich nun niederlassen können. Früher wurden enteignete Bauern' oft von den benachbarten Dörfern aufgenommen; dies war noch vor vier oder fünf Jahren möglich, ist es aber, wie wir erfahren, jetzt nicht mehr, denn die Grenze für die Aufnahmefähigkeit der Dörfer ist erreicht. Die nakten Tat- Sachen sind in diesem Falle also die, daß es kein Land mehr gibt, das von neuen Einwohnern besiedelt werden kann, ohne daß die jetzige Bevölkerung es verlassen müßte. Wir haben uns mit dem Landproblem nur insoweit beschäftigt, als eine Untersuchung dieses Problems nötig ist, um festzustellen, ob diese Schwierigkeiten die jüngsten Unruhen mit hervorgerufen haben und auch wahrscheinlich in Zukunft Grand für Unruhen bilden werden. Zu diesem Zweck war eine genaue Untersuchung unbedingt notwendig. Es kann wohl kein Zweifel darüber sein, daß die Fortführung und Beschleunigung einer Entwicklung, die eine große unzufriedene landlose Klasse schafft, eine ernste Gefahr für das Land bedeuten. Die Um- Schichtung eines großen Teiles der jetzigen Bodenbebauer in eine landlose Klasse ist nicht nur an und für sich nicht wünsehenswert, sondern bildet auch eine ständige latente Quelle für neue Unruhen; aus diesen Erwägungen heraus ist es klar, daß die jetzigen Bodeninhaber beschützt und die Landverkäufc in gewissem Maße unvermeidlicherweise eingeschränkt werden müssen. Ke ״Protection of Cultivators Ordinance“ von 1929 tat nichts, um die oben beschriebene Entwicklung zum Stillstand zu bringen. Ob in dieser Beziehung etwas erreicht werden kann durch entsprechende Anwendung der Ordinance von 1921 oder durch die Einführung der Gesetzgebung der ״Five Feddan Law“, die in Aegypten in Wirkung ist, oder durch Einschränkung der Uebertr'agung von Boden, der jetzt Arabern gehört, an andere als Araber oder durch irgendwelche anderen Mittel ist eine Frage, die erst nach eingehendem Studium und entsprechender Beratung durch die palästinensische Regierung gclöst werden kann. Artikel 6 des Mandats legt der Mandatarmacht die Verpflichtung auf, ״geschlossene Siedlungen der Juden auf dem Lande zu fördern“, andererseits ״dafür zu sorgen, daß die Rechte und die Lage der anderen Teile der Bevölkerung nicht geschädigt werden“. Im Hinblick auf diese beiden Bestimmungen ist die Lösung des Landproblems offensichtlich eine sehr schwierige und heikle Aufgabe, die aber im Interesse der gesamten Bevölkerung dringend, geboten erscheint. Bevor nicht ein, Ausweg aus der oben geschilderten Lage gefunden wird, wird dieses Problem eine ständige Quelle von Unzufriedenheit in der Gegenwart und von Unruhen in der Zukunft bleiben. Seventh Dominion League und Shaw-Bericht. In London veranstaltete die Seventh Dominion League eine Versammlung, die sich mit dem Shaw-Bericht beschäftigte. Oof. Wedgwood und das jüdische Parlamentsmitglied Michael Marcus übten an dem Geiste des Berichtes heftige Kritik und stellten mit Befriedigung fest, daß die englische Presse den Berieht mjtSachverständnis kritisiert habe. Col. Wedgwood gab der Hoffnung Ausdruck, daß trotz dieses Berichtes das Vertrauens- Verhältnis zwischen England und dem jüdischen Volke nicht erschüttert werden wird. Marcus betonte, daß Palästina erst reif werden müsse, bevor man ihm Selbstbestimmung und Selbstregierung gewähren könne. Vom Gesichtspunkte der Strategie, der Reichsinteressen und des Handels ist Palästina für das Britische Reich lebenswichtig. Dies seien jedoch nicht die einzigen Gründe, die England bestimmen müssen, das den Juden gegebene Versprechen zu halten und sich nicht von ״Haufen von Huligans abschrecken zu lassen, die Mord und Totschlag inszeniert haben“. Der ״Dualismus" des Mandates Aus Kapitel XI des Shaw-Blaubuches. Wir haben kürzlich darauf Iiingcwicsen, daß in Kapitel XI des Berichtes der Shaw-Kommission der Gedanke des ״Du a - lismus“ des Mandates, der früher bereits häufig, bcsonders vor der Mandatskommission des Völkerbundes als eine der Hauptschwierigkeiten der Durchführung des Mandates erörtert wurde, ausführlich behandelt wird. Im folgenden wird ein kurzer Auszug der Argumente dieses Kapitels gegeben. Die Kommission führt aus, daß die Bai f ou r- De kla - ration kein eindeutiges Dokument ist, sondern einer weiteren Interpretation dringend bedarf. Ke Balfour- Deklaration enthält zwei Teile: Erstens das Versprechen der Erleichterung des Jüdischen NationaJhcims, zweitens das Versprechen der Aufrechterhaltung der Rechte der nichtjüdisehen Bevölkerung Palästinas. Zwischen diesen beiden Prinzipien aber, so betont die Kommission, muß es von Zeit zu Zeit zu einem Konflikt kommen, und nun entstehe die Frage, auf welchen Teil der größere Nachdruck zu legen ist. Demgemäß gebe es zwei Richtungen der Auslegung. Die eine Seite erblickte in dem Schutz der nichtjüdischen Gemeinschaften eine Vorbedingung, deren Erfüllung erst weitere aktive Schritte im Aufbau des Nationalheims gestatte. Die andere Seite hält jedoch das Jüdische Nationalheim für eine bindende V er pflichtung der Regierung, der jeder andere Gesichtspunkt unterzuordnen sei. Das Weißbuch von 1922 bedeute zwar ein Korrektiv gegenüber den übermäßif' . völkerung. Das Weißbuch von 1922, so sagt die Kommission, hat die herrschende Unklarheit bezüglich der Politik in Palästina noch nicht beseitigt Kese Unsicherheit hat zwei Gründe: 1. das Unvermögen der Führer fast aller Teile der öffentlichen Meinung in Palästina, die der Verwaltung Innewohnenden Schwierigkeiten zu erkennen, 2. die Tendenz gewisser Gruppen, von der von der Zionistischen Organisation un Jahre 1922 gegebenen Zusicherung, daß sie ihre Politik im Einklang mit dem Churchill-Statement führen wird, abzuweichen. Was den ersten Punkt betrifft, — so fährt der Kommissionsbericht fort — so ist es unsere nach Anhörung führender Vertreter der Araber und Juden gewonnene Uebcrzeugung, daß keine der beiden Parteien die Doppelnatur der der Palästina.Regierung auf getragenen Politik würdigt. Auf beiden Seiten gehen die. politischen Führer ganz einseitig auf die Verfolgung ihrer voneinander sehr abweichenden Ziele aus. Ihre Tätigkeit ist nur auf einen Aspekt der Frage gerichtet, und Hindernisse, welche der Erfüllung ihrer Ziele im Wege stehen, werden entweder vollständig ignoriert oder als unerheblich abgetan. Der Gedanke an einen Ausgleich existiert so gut wie gar nicht. Was das Abweichen der Zionistischen Organisation von dem von ihr akzeptierten Churchill Statement betrifft, beruft sich die Kommission zunächst auf die Resolutionen des Züricher Zionistenkongresses über die Einwanderung und auf das Gutachten von Sir John Campbell, einem der Sachverständigen der Joint Palestine Survey Commission, wonach die Einwanderung nicht im Einklang mit der Fassungskraft des Landes stand. Zweitens, so fährt der Bericht fori, sind wichtige Teile der palästinensischen Judenheit scharfe Gegner der Entwicklung von Selbstverwaltung im Lande, die ein Hauptpunkt des Programms der Politik von 1922 war. Weiter führt die Kommission einen Beschluß des Züricher Zionistenkongresses an, worin es heißt, daß ״der berechtigte Anteil der Jewish Agency an der Entwicklung des Landes seinen vollen und unverminderten Ausdruck in der; Führung der Verwaltung finden soll“. Darin sieht die Kommission einen Versuch, der Jewish Agency direkten Einfluß auf die Landesverwaltung zu verschaffen, was durch das Weißbuch ausdrücklichst ausgc• schlossen worden war. Die zionistische Beschwerde betreffend ״Mange 1 an Sympathien für das Jüdische Nationalheim seitens der Regierung“ wird nun von der Kommission mit der Begründung zurück ge wiesen, die Aufgabe der Regierung sei gewesen, die Balance zwischen den beiden Völkern zu halten, es gäbe aber keine klare Direktive, einer der beiden Parteien bei der Verwirklichung ihrer Aspirationen zu helfen. Scharfe Worte der Zurückweisung findet die Kommission gegen den einzelnen Beamten gemachten Vorwurf der pro-arabischen bzw. der pro-jüdischcn Voreingenommenheit. Ein solcher Vorwurf sei in keinem Einzelfall bewiesen worden und hätte daher niemals erhoben werden dürfen. Neuiormalierung der palästinensischen Einwanderungsgesetze ״Official Gazette“ veröffentlicht eine Reihe wichtiger Verfügungen zum palästinensischen Einwanderungsgesetz, deren Zweck es ist, die etwas unübersichtliche Einteilung in viele verschiedene Kategorien zuvereinfachen. Einwanderungserlaubnisse werden gemäß diesen Verfügungen an folge n d <־ Kategorien ausgegeben: A. Personen mit eigenem Kapital. 1. Solche, die nicht weniger als £ 1ÜÜ0 besitzen und sich in Palästina in Handel, Industrie oder Landwirtschaft 21! beschäftigen gedenken. Ein Teil dieses Besitzes kann in Boden, Inventar, Maschinen oder Waren festgelegt sein, auch Kredite für landwirtschaftliche Ansiedlung, die seitens einer staatlich anerkannten Stelle gewährt werden, können mit in Anrechnung gebracht werden. 2. Angehörige freier Berufe, von denen der Rcgierung bekannt ist, daß sie in Palästina gebraucht werden und mindestens £ 500 Kapital besitzen. 3. Selbständige Handwcrker, die im Besitze von mindestens £ 250 sind und deren Gewerbe in Palästina gcbraucht wird. Als wesentliche Erleichterung haben eine Reihe von englischen Konsulaten die Ermächtigung erhalten, in begrenzter Zahl Visen dieser Kategorie selbständig zu erteilen, ohne daß erst — wie bisher — Rückfrage bei der palästinensischen Regierung gehalten werden muß. Diese Genehmigung wurde auch für Berlin erteilt. B. An Personen, deren Unterhalt In Palästina durch Außenstehende gesichert ist, insbesondere Waisenkinder, die in öffentlichen Instituten erzogen werden, an religiöse Funktionäre, Studenten usw. C. Personen, die eine definitive Aussicht auf Beschäftigung in Palästina haben. Hierzu gehören vor allem die Einwanderungszertifikate für Chaluzim und Chaluzoth, die die Zionistische Exekutive zur Verfügung erhält. D. Angehörige von ständig in Palästina lebenden Einwohnern, bzw. Verwandte von Einwanderern der oben genannten Kategorien. Im Jahre 1929 besuchten Palästina 60212 Touristen, ferner reisten 28212 in Palästina wohnhafte Personen ein, während 35 514 in Palästina wohnhafte Personen für kürzere oder längere Zeit ausreisten, £Ziko.) A.