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Jüdische Rundschau · 1930-04-11 · Heft 29 (11.4.1930) · page 3

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXV (1930)
Issue
Heft 29 (11.4.1930)
Date
1930-04-11
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr 29. II IV. 1930 JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 201 < Kritik des Shaw-Berichtes Wir haben uns cm prominente Vertreter verschiedener Richtungen im deutschen Zionismus mit der Bitte um eine Aeußerung zum Bericht der Untersuchungskommission gewandt. Dabei haben wir — um eine möglichst allseitige Beleuchtung dieses wichtigen Dokumentes zu fördern — in erster Linie diejenigen Gruppen auf gef ordert, die auf dem Jenaer Delegiertentag in Gegensatz zur Redaktion der ״Jüd. Rundschau“ standen. Red. Lazarus Barths Wenige Tage nachdem die sterblichen Reste Lord Baifours in die Erde gebettet worden sind, erscheint der Bericht der ״Kommission über die Palästina-Unruhen vom August 1029“, der, wie Weizmann in der Sitzung des Administrative Committee gesagt hatte, unser Werk wieder vor das Forum der internationalen Oeffentlichkeit bringen werde. Wird das sein? Wir können nichts mehr wünschen. Wir glauben, in Palästina eine K u 11 u r t a t zu leisten für unser Volk, aber auch für die Menschheit. Wir wollen, daß sie auch als solche beurteilt wird, nach den höchsten Maßstäben. Von Menschen, die die Tragik und die Schönheit des Problems sehen, den Schwung der Idee und den Ernst der Ausführung; von Mensehen, die ein Werk, das in die Ferne wirken soll, nicht mit Augen ansehen, die nur auf das nächste eingestellt sind. Das war nicht die Aufgabe der Kommission, die jetzt ihren Bericht abstattet. Ihr Gegenstand war nicht unser Aufbauwerk, sondern die ״Unruhen in P a 1 8 s t i n a“. Hierzu hat man 47 öffentliche Sitzungen und 11 ״in camera“ abgehalten, 130 Zeugen vernommen und 187 Dokumente studiert. Und man hat auf diesem Wege manche Feststellungen' gemacht über die unmittelbaren Ur- Sachen jener Geschehnisse vom August vorigen Jahres, deren Furchtbarkeit noch in unserem Gedächtnis lebt. Und damals mußten wir sehen, daß nach den ersten, mit grausiger Sachlichkeit gebrachten Berichten: Hebron x Tote, y Verletzte, Safed . . ., Haifa . . . allmählich die Zeitungen Uebcrschriften brachten von Kämpfen zwischen Arabern und Juden, den Eindruck verwischend, daß es sich um Ueberfälle auf ein friedliches Siedlungswerk gehandelt hatte. Mit dieser Vorstellung, die sich so, wohl nicht nur in England, in den Köpfen der Leser gebildet hat, räumt der Bericht der Untersuchungskommission auf. Er stellte fest — denn solche Fest- Stellungen können von einem Staatsanwalt und drei Pariamentarlern in 58 Sitzungen wohl gemacht werden —, daß durchweg Araber Angreifer gewesen sind und daß es sich um verbrecherische Angriffe (vicious attacks) gehandelt hat. Er stellt fest, daß der Mufti einen Teil der Verant- Wortung an den Ausschreitungen gehabt hat und Anhänger und auch Mitglieder der Arabischen Exekutive an der aufreizenden Propaganda schuld gehabt haben. Daß bei den ״baulichen Veränderungen“ neben der Klagemauer der Wunsch, die Juden zu belästigen, mit maßgebend gewesen ist. Daß, auch nach dem Ausbruch der Unruhen, einzelne Mitglieder der Arabischen Exekutive, weiter den Rassenhaß aufgewühlt haben. Kein Verschulden dagegen trifft die jüdischen Führer, weder die religiösen noch die weltlichen. Und wenn der allgemeine Bericht unter den unmittelbaren Ursachen auch die unkluge jüdische Demonstration vom 9. Abh nennt, so beurteilt Harry Snell in seinen Reservationen diese als weniger gravierend und spricht aus, daß vielmehr die Tätigkeit der moslemischen religiösen Körperschaften und ihre Propaganda unter den wenig kultivierten arabischen Volksmassen den Hauptanteil an dem unmittelbaren Ausbruch der Unruhen hatten. Die Verwaltung wird von Vorwürfen freigesprochen. — Aus dem Umstand, daß Araber eine aufreizende Propaganda geführt haben, wird nicht gefolgert, daß man sie vorher hätte stoppen müssen. Aus dem Umstand, daß die Araber die Angreifer waren, wird nicht gefolgert, daß man Juden nicht hätte entwaffnen dürfen, und aus dem Umstand, daß bei der jüdischen Demonstration vom 9. Abh Waffen nicht mitgeführt wurden wird nicht gefolgert, daß man den arabischen Demonstranten vom 10. Abh die Waffen hätte abnehmen sollen. Oder daß man den direkten Weg von der Omar-Moschee zur Kotei für die fanatisierten Massen hätte sperren müssen. Oder daß man die Angreifer nicht im Glauben hätte lassen sollen, die Sicherheitstruppen würden Gewehr bei Fuß stehen bleiben. Oder wie es kommen konnte, daß die Plünderer den Ruf ausstoßen konnten: ״Die Verwaltung ist mit uns!“ Nun aber durchbricht die Kommission die Grenzen der ihr gestellten Aufgabe und begibt sich in das weitere Gefilde der Politik. Dies hat schon lange bevor der Bericht veröffentlicht wurde, Kritik von maßgebender Stelle hervorgerufen. M a c D o n a I d hat in einer Antwort auf eine Anfrage im Parlament schon vor Monaten nochmals unterstrichen, daß die Kommission sich nur mit den unmittelbaren Ursachen zu beschäftigen haben sollte, daß dagegen politische Untersuchungen nicht zu ihrem Aufgabenkreis gehören. Man wird einwenden.• ״Schließlich war die Kommission eine parlamentarische und nicht eine juristische, und deshalb konnten allgemein politische Erwägungen bei ihr nicht außer Betracht bleiben.“ Und deshalb soll zunächst festgestellt werden, daß die Kommission keine pariament a r i s c h e war. Es ist zwar richtig, daß ihr je ein Mitglied der drei Parlamente angehörten. Aber diese sind in keiner Weise Exponenten ihrer Partei. Sie wurden nicht von diesen präsentiert, sondern vom Ministerium bestimmt. Nur so konnte es kommen, daß die Partei Lloyd Georges, eines der Urheber und eifrigsten Verfechter der Balfour-Deklaration, durch fast das einzige antizionistische Mitglied der Liberalen repräsentiert wurde. Nur so konnte es aber auch kommen, daß bis auf Harry Snell, der eine führende Rolle in der Labour Partv spielt — er hat den Vorsitz in der Fraktion inne — nur Männer der Kommission angehörten, deren politisier Einfluß auch innerhalb ihrer eigenen Partei niemals erkennbar gewesen ist. Diese Kommission — auch hierüber liegen von Snell entscheidende Reservationen vor — will als tiefere Gründe für die Unruhen die Furcht der Araber festgestellt haben, daß sie durch eine zu starke Einwanderung von Juden depossediert und majorisiert werden könnten und verlangte einschränkende Bestimmungen für Landkauf und Immigration. Sachlich läßt sich nachweisen. daß die Behauptungen unrichtig sind. Fest steht, daß die Zahl der auswandernden Araber wesentlich geringer ist als vor dem Krieg und nur halb so groß als die von Syrien und dem Irak ist. Die Zionistische Exekutive hat weiter bereits nachgewiesen, daß, während fast 100 000 neue jüdische Siedler ins Land gebracht wurden, lediglieh 710 arabische Pächter ihr Gebiet verlassen haben, von denen wir 90«/« anderwärts unter mindestens gleich guten Bedingungen angesiedelt haben, während der Rest auf eigenen Wunsch in bar abgefunden worden ist. Zur Landfrage enthalten ferner die Darlegungen Ruppins ausreichendes Material dafür, daß bei intensiver Bewirtschaftung, deren Durchführung auf dem schwierigsten Boden des Landes wir bereits praktisch bewiesen haben, ohne Verdrängung von Arabern zunächst 50 000 neue jüdische Siedlerfamilien (etwa 2"00" 0י See'enl in der Landwirtschaft und damit weitere 500000 Personen in den Städten angesiedelt werden können. Ebenso liegt es auf der Hand, daß unsere Einwanderung sich durchaus in den mäßigsten Grenzen gehalten hat. Zu einer Zeit, in der in fast allen Ländern die Arbeitslosigkeit das brennendste Problem darstellt, gibt es in Erez-Israel keinen Mangel an Arbeit, und auch die neuestens ins Land gekommenen Chaluzim konnten sofort aufgenommen werden. Aber wie weit ist s u b j e k t i v die Anschauung der Kornmission richtig? Kann man sagen, daß die Furcht der Araber vor der Schaffung eines landlosen Proletariats zu den Unruhen geführt haben? Die Zeugenaussagen während der Untersuchung sind noch nicht offiziell veröffentlicht worden. Sie werden ergeben, daß bezüglich der unmittelbaren Ursachen arabische Zeugen Aussagen gemacht haben, die wegen ihrer offensichtlichen Unwahrheit nicht beachtet werden konnten. Auf dem Gebiet höherer Politik aber sind offensichtlich alle Bekundungen der Araber als richtig aufgenommen worden. Vielleicht weil man in der kurzen und immerhin durch starke Arbeit ausgefüllten Zeit lies Aufenthalts im Land keine Möglichkeit zu einer objektiven Prüfung dieser Angaben finden konnte. Der Mufti und die Großgrundbesitzer in der Arabischen Exekutive waren, wie der Bericht feststellt, die Schürer der Agitation. Aus Furcht vor der Entstehung eines landarmen Proletariats? Gerade sie? Haben sie nicht die Massen nur dadurch in Bewegung setzen können, daß sie das Märchen von jüdischen Angriffen auf die Omar-Moschee in Umlaut gebracht und damit religiösen Fanatismus aufgeputscht haben? Und ist es der Kommission unbekannt geblieben, daß gerade aus den Händen derer, die die arabische Sache führen, die größten Landkäufe gemacht werden konnten, daß gerade sie durch Wucherverträge mit ihren arabischen Pächtern eine gesunde Bodenpolitik unmöglich gemacht haben? Und daß also die Aussagen dieser Zeugen mit starker Skepsis aufzunehmen waren? Doch es kann nicht der Zweck dieser Betrachtung sein, die Angaben der Kommission im einzelnen sachlich richtigzustellen. Uns interessiert hier nicht zuletzt der Gesichtspunkt, von dem aus die Mehrheit der Kommission die Fragen ansieht. Der Bericht, der in seinem referierenden Teil die Baifour-Deklaration eingehend behandelt, zieht aus diesem Dokument, auf Grund dessen England das Mandat ausübt, keinerlei Schlußfolgerungen. Daß England und daß das jüdische Volk die Verpflichtung übernommen haben, ein ״national home for the Jewish pedple“ aufzubauen, erscheint nicht als Aufgabe, sondern als Komplikation der Verwaltung des Landes. AU die Leistungen, die von Juden im Interesse der Entwick- Jung des Landes gemacht worden sind, werden mit einigen unverbindlichen Worten der Anerkennung abgetan, und wenn z. B. aus dem Bericht von Sir John Campbell zitiert, wird, so muß es wiederum Harry Snell überlassen werden, in seinen Reservationen die begeisterten Worte über die Opferwilligkeit und Tüchtigkeit unserer Siedler nachzutragen. Was die Verwaltung betrifft, so hat die Mandatarmacht die Pflicht, das Land unter solche Bedingungen zu stellen, daß die Errichtung der Jüdischen Heimstätte gefördert wird, und was die Landfrage betrifft, Staatsländereien, wenn sie vorhanden sind, bereitzustellen und die Anlage geschlossener jüdischer Siedlungen zu begünstigen. Daß dies in den Empfehlungen der Kommission nicht beachtet wird, daß in dem refericrenden Teil nur die Erwägungen zum Ausdruck kommen, die jüdische Einwanderung könne zu groß werden und nicht im Gegenteil, wie man sie fördern kann, ohne anderen Abbruch zu tun, daß man infn’gedessen auch davor zurückscheut, Mit e' zu suchen, u־n die ex en־i. e Ve schwend״ng von Boden zu verhindern, ist so fue״aus charakteristisch und zeigt, daß die Mehrheit der Kommission die Verpflichtungen nicht siebt, die das Mandat enthält (Auch hier ist es wiederum Snell, der ausdrücklich hierauf verweist und bei dieser Gelegenheit unter Zitierung nicht nur Ruppins und des Memorandums der Histadruth, sondern auch jabotinskys darauf aufmerksam macht, daß alle jüdischen Führer darin übereinstimmen, daß den arabischen Pächtern trotz der jüdischen Besiedlungspläne kein Unrecht geschehen soll.) Wenn die Kommission somit eine Frage Palästina, aber nicht eine Frage Erez-Israel sehen will, wenn sie über die Ansprüche des jüdischen Volkes hinwegblickt und den politischen Teil der Aufgaben rein unter dem Gesichtspunkt betrachtet, wie man am besten zwischen zwei Gruopen von ״natives“ Ruhe und Ordnung halten kann, so ist dies gleichzeitig eine Illustration zu dem Kapitel ״Palästina-Administration“ (und deshalb verständlich, daß an dieser Verwaltung nichts zu tadeln war). Dies gerade ist ja auch der Geist, der große Teile der Beamtenschaft beherrschte. Und als deshalb Sacher bei seiner Vernehmung gegen diese Auffassung der Administration sprach, unterbrach ihn auch sofort die Ironie des Vorsitzenden (ehema'igen öffenll'chen Anklägers in den Straits Settlements), der nicht die Einzigartigkeit des Palästina-Mandats sah oder sehen wollte. Große Menschen haben in großer Zeit den Gedanken der Nationalen Heimstätte für eine heimatlos gewordene Nation gehegt; seine Ausführung braucht Menschen mit weitem Blick, empfänglich für große und nicht mit bloßer Routine faßbare Gedanken. Dies Land am Jordan mit seiner großen Vergangenheit kann nur dann einer großen Zukunft entgegengeleitet werden, wenn jeder, der mit Hand ans Werk legt, nicht nur seine Rechte, sondern auch seine Pflichten sieht und seinen Stolz darein setzen will, an einer großen Kulturtat mitzuwirken. Richard IAditheims r. Der Bericht ist zweifellos für uns ungünstig. Sein eigentlicher Inhalt ist die Beweisführung, daß die jüdische Einwanderung und :Kolonisation in Palästina eine Bedrohung der Araber darstelle und deshalb stark eingeschränkt werden müsse. Zunächst werden die berechtigten Vorwürfe, die wir der englischen Verwaltung wegen ihres Verhaltens vor und während des Ausbruchs der Unruhen gemacht haben, samtlieh zurückgewiesen. Man war bis zu einem gewissen Grade darauf gefaßt gewesen, daß die Kommission es als ihre Aufgäbe betrachten werde, die Regierung von den gegen sie gerichteten Vorwürfen reinzuwaschen. Der Vorsitzende und der Sekretär der Kommission sind Beamte des Colonial- Office, welches nicht zulassen wollte, daß die von ihm eingesetzte Verwaltung für völlig unfähig oder gar für verbrecherisch erklärt wird. Immerhin hatte man einen milden Tadel Tür gewisse Handlungen und Unterlassungen erwartet, damit der angegriffenen jüdischen Bevölkerung wenigstens eine moralische Genugtuung gewährt würde. Hatte doch unmittelbar nach den Unruhen fast die ganze englische Presse erklärt, daß eine Verwaltung, unter der solches passiere, ihren Aufgaben nicht gewachsen sei. Wenn nun in dem Bericht der Kommission auch der mildeste Tadel der Palästinaregierung unterbleibt, und wenn mit der Verwaltung auch der Mufti von jeder eigentlichen Schuld freigesprochen wird, so ist dies nur aus der schroff antizionistischen Tendenz des Berichts zu verstehen. Die Kommission vertritt die Ansicht, daß Mord und Plünderung in einem von Engländern verwalteten Lande geschehen können, ohne daß der Verwaltung ein Vorwurf zu machen ist, wenn der mordende und plündernde Teil der Bevölkerung durch Handlungen eines anderen Teils der Bevölkerung zwar keineswegs unmittelbar geschädigt, aber in seiner Empfindlichkeit gereizt wird, und zwar auch dann, wenn diese Handlungen an sich vollständig friedlicher und loyaler Art sind. Es genügen also irgendwelche Lebensäußerangen von jüdischer Seite in- oder außerhalb Palästinas, um cs der Kommission verständlich zu machen, daß die Araber zu Gewalttaten schreiten — und die Regierung trifft keine Schuld, wenn sie hiergegen nicht rechtzeitig einschreitet und die Juden nicht zu schützen vermag! Schon diese Feststellung genügt, um den geradezu antfsemitischen Charakter des Berichts zu enthüllen. Es ist darum auch nur konsequent, wenn die Kommission sich bei den Unruhen selbst und ihren unmittelbaren Ursachen gar nicht lange aufhält und den größten Teil des Berichts den mittelbaren Ursachen der Unruhen widmet, nämlich der Gegnerschaft der Araber gegen den Zionismus. Selbstverständlich liegt hier die letzte Ursache der Unruhen.' Wenn keine Juden in Palästina wären und wenn es keine zionistische Bewegung gäbe, so hätten die Anstifter der Unruhen sich nicht geregt. Es war nicht die Aufgabe der Kommission, diese allgemeinen Fragen der englischen Palästina-Politik zu erörtern. Sie hat es aber getan, weil sie von der Tendenz eleitet war, am Zionismus Kritik zu üben und die arabische osition zu verteidigen. Die Rechtsansprüche der Juden auf Grund des Mandates existieren für die Kommission nicht. Mit höchster Einseitigkeit wird nur die zweite Seite der Frage behandelt und beantwortet: Wie sind die arabischen Rechte und Ansprüche zu schützen? Dabei werden alle arabischen Vorwürfe gegen die angeblich zur Vertreibung und Unterdrückung der Araber führende zionistische Ko'onisationsarbeit kritiklos übernommen. Es wird behauptet, daß das Land eigentlich gar keine Ein- Wanderung mehr vertrage, daß die jüdische Kolonisation zur Verdrängung der Araber führen müsse, und die Konsequenz, auf die die Kommission zweifellos hinauswollte, ist die Fest- Stellung, daß der Zionismus unausführbar sei. Wie verlautet, hat das Colonial Office den Bericht vor der Veröffentlichung abgeschwächt. Darum wird die angedeutete Konsequenz nicht mit voller Schärfe gezogen, sondern es wird schließlich zugegeben, daß vielleicht bei intensiveren Wirtschaftsmethoden doch noch Raum für eine größere Ansiedlung sei. Aber auch in diesem Zusammenhang wird nun nicht etwa gesagt, daß die Intensivierung der Wirtschaff eine größere jüdische Einwanderung möglich mache, sondern es wird gefordert, daß die bessere Ausnützung der vorhandenen Fläche von Maßnahmen begleitet sein müsse, um dem natürlichen Nachwuchs der schon vorhandenen Bevölkerung Reserveland zu erschließen und ״den ärmeren Teil der bäuerlichen Bevölkerung“ (lies die Araber) durch Kreditgewährung zu intensiverer Wirtschaft zu erziehen. Zusammenfassend kann man sagen, daß der Bericht, dessen sachliche Irrttimer hier nicht im einzelnen widerlegt werden können, grundsätzlich die zionistischen Rechte und Ansprüche ignoriert, die arabischen Beschwerden im wesentlichen als berechtigt anerkennt und eine Reihe von Maßnahmen fordeft, die dem arabischen Standpunkt entsprechen, d. h. gegen den Zionismus gerichlet sind. II. Wie ist diese Stellungnahme der Koni• mission zu erklären? Zu einem wesentlichen Teil natürlieh aus der von unserer (revisionistischen) Seite seit Jahren konstatierten Abneigung der englischen Palästinaverwaltung und gewisser Kreise des ColonialOfficegegen den Zionismus. Wir haben ja seit Jahren vor der Illusion gewarnt, daß die politische Lage ״befriedigend“ sei und daß man zur Ueberwindung aller Schwierigkeiten nichts als Geld brauche. In dem Bericht der Kommission sehen wir einen neuen und entscheidenden Vorstoß der antizionistischen Tendenzen in der englischen Kolonial- Verwaltung. Daß der Bericht aber so überaus schlimm für uns ausgefallen ist, das ist wenigstens zum Teil auch das Resultat der völlig verfehlten Taktik, die die Exekutive vor der Untersuchungskommission verfolgt hat. Zwar wurden manche Vorwürfe seitens des Vertreters der Exekutive gegen die Verwaltung erhoben, aber es wurde absichtlich unterlassen, das ganze Regierungssystem als ein bewußt antizionistisches zu demaskieren. Die Exekutive hat die Taktik verfolgt, den Konflikt mit der Beamtenschaft nicht zu deutlich werden zu lassen. Obwohl sehr bald zu sehen war, daß die Kommission darauf ausging, die Fragen der ״großen Politik“ aufzurollen, hat man darauf verzichtet, die Geschichte und den Sinn der Balfour-Deklaration und des Mandats zu entwickeln, das jüdische Recht auf Palästina zu proklamieren und die arabische Argumentation nachdrücklich zu entkräften. Die Exekutive war hierauf nicht genügend vorbereitet, zugleich aber wollte sie auf diese Fragen nicht eingehen — immer aus jener für unsere Sache so fatalen Stimmung der Angst, der Rücksichtnahme, die uns schon seit Jahren nur geschadet und sich auch jetzt wieder als taktisch unklug erwiesen hat. Die Araber waren klüger. Sie wußten, daß sie Mordtaten nicht entschuldigen konnten und haben darum sehr geschickt die Diskussion über die Unruhen zu einem Generalangriff gegen den Zionismus benutzt. So wurden wir, die doch als Ankläger vor der Kommission auftreten sollten, in die Rolle der, Verteidigung gedrängt und diese Verteidigung geschah schwächlich und unvollkommen. Dies ist keine nachträgliche Konstatierung. Wir haben diesen Sachverhalt vor Monaten erkannt und die Exekutive warnend auf die Mängel ihrer Taktik hingewiesen. Wie immer vergeblich! Das taktische Verhalten der Exekutive und ihr Versagen vor der Kommission, sobald die großen Fragen des Zionismus angeschnitten wurden, ist nichts als die unglückliche Fort- Setzung und der tragische Schlußakt einer Politik, deren Verfehltheit wir seit Jahren konstatiert haben. Was war denn der Inhalt der revisionistischen Forderungen? Neben dem Verlangen nach wirksamem Schutz der jüdischen Bevölkerung in Palästina war es die Forderung des Kolonisations-Regimes, d. h. der Umstellung der Gesetzgebung und Verwaltung in der Richtung der zionisti-

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