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Jüdische Rundschau · 1930-04-04 · Heft 27 (4.4.1930) · page 2

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXV (1930)
Issue
Heft 27 (4.4.1930)
Date
1930-04-04
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Saite 184 JUED1SCHE RUNDSCHAU Nr. 27, 4• IV. 1930 Das Blaubudk Der Bericht der Untersuchungskommiasion über die Palüstina-Unruhen wurde Montag, den 31. März, abends, dem eng• lischen Parlament vom Kolonialamt vorgelegt. Die Kommission bestand bekanntlich aus Sir Walter Shaw als Vorsitzenden und den drei Parlamentemitgliedern Sir Henry ietterton (konservativ), R. Ilopkin Morris (liberal) und H. Snell (Arbeiterpartei). Als Sekretär fungierte der Beamte dea Ko• lonialamtes Herr Lloyd. Der Bericht ist ein Blaubuch von 202 Seiten nebst mehreren Kartenbeilagen und graphischen Dar- Stellungen. Er wurde unter dem Titel ״Report of ihe Comraüaion on the Paleatine Diaturbanoea of August 1029“ im Londoner Staatsverlag (Stationery OHice) imicr der No. Cmd. 3530 herausgegeben und ist zum Preise von 4 Shilling käuflich. Der Inhalt des Berichtes ist folgender: Kapitel I: Einleitung. Kapitel II! Geographische und historische Schilderung. Kapitel 111! Detaillierte Wiedergabe des Verlaufs der Unruhen, Kapitel IV! Die Anklagen der Zionistischen Exekutive gegen den Mufti und gegen die Arabische Exekutive. Kapitel V: Die Anklagen der Zionistischen Exekutive gegen die Palästinaregierang. (Dieses Kapitel zerfällt in folgende Abschnitte! 1. Versäumnis, Vcrstärkungen aus den Nachbarländern beranzuzichcn; 2. Versäumnis, vollen und richtigen Gebrauch von den vorhandenen Streitkriften zu machen! 3. Ablehnung der Bewaffnung von Jaden; 4. Entwaflnung der jüdischen Sonderpolizisten; 5. Beseitigung der versiegelten Waffendepots aus den Jüdischen Kolonien; 6. za späte Eröffnung des Feuers seitens der Polizei und der Panzerwagen; 7. Unterlassung der Unterdrückung der Pressehetze; 8. Unterlassung der Herausgabe eines offiziellen Kommuniques, das die Absichten der Juden auf die moslemischen heiligen Stätten ln Abrede stellt; 9. Nichtverhinderung der jüdlsehen Demonstration am 15■ August; 10. Nicht- Verhinderung der moslemischen Demonstration am 16. August; 11- Nichtbeachtung der Gerüchte über bevorstehende Unruhen; 12. Kritik des Wortlauts des Kommuniques der Palästinaregierung vom 18. August; 13. Kritik des Wortlauts und des Tones der von der Palästina-Regierung während det Unruhen veröffentlichten Bulletin•. — Die Besprechung zweier weiterer Beschwerden, nämlich a) daß die Politik der Regierung durch Schwäche gekennzeichnet war und b) daß die Regierung Mangel an Sympathie für die Politik des Jüdischen Nationalheims überhaupt an den Tag gelegt hat, wird für ein spätere• Kapitel — Kapitel XI — zurflckgostcllt) Kapitel VI! Die Wirkung früherer Ereignisse auf den Ausbrach vom August 1029. Kapitel VP! Immigration. Kapitel VIII! Daa BodenproMem. Kapitel 'IX! Arabische Beschwerden betreilend .YcrfaMMf, Kapitel X* Kleinere arabische Beschwerden. Kapitel XI1 Die dem Mandat innewohnenden Schwierigketten. Kapitel XP! Verteidigung und Sicherheit. Kapitel XIP! Analyse der Ursachen des Ausbruch• vom August 1929. Kapitel XIV: Zusammenfassung der Ergebnisse und Etnpfcblungen. Kapitel XV! Schlußfolgerang. Bis hierher ist der Bericht von sämtlichen vier Kammissionsmitgliedern unterschrieben und vom Sekretär gegengezeichnet. Das Kommissionsmitglied H. Snell hat jedoch nur mit Vorbehalt unterschrieben und gibt noch ein Memorandum, das seine Vorbehalte enthält und dem allgemeinen Bericht angehäagt ist. Ln Anhang befindet sich ein Verzeichnis der Sitzungen der Kommission und der vernommenen Zeugen, sowie eine Liste der von der Kommission bearbeiteten 130 Dokumente. Weiter ist im Anhang die britische Erklärung über die Palästinapolitik vom Juni 1922 (Churchill-Statement, der Hauptinhalt des Weißbuebes von 1922) abgedruckt Wir geben im folgenden zunächst eine wörtliche Uebersetzung von Kapitel XIV und dem ersten Teil von Kap 11 e 1 XV (der zweite Teil von Kapitel XV enthält Dank an die Behörden, die Mitarbeiter, die Bevölkerung Palästina« 11.8). Ferner geben wir einen Extrakt aus dem Memorandum von Mr. Snell mit wörtlicher Wiedergabe der wichtigsten Stellen. Aus den Uebcrschriften der einzelnen Abschnitte des Kapitel XIV ist ersichtlich, daß die Feststellungen und Empfehlungen der Kommission sich auf die in den vorausgehenden Kapiteln ausführlich behandelten Materien beziehen. Die Feststellungen enthalten demnach eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Kapitel, sind jedoch begreifliehcrweise ohne Kenntnis des vollen Berichtes nicht immer ohne weiteres in ihren Motiven zu verstehen. Trotzdem können wir zunächst nur diese Zusammenfassung wiedergeben und behalten uns vor, auf die einzelnen Kapitel des Berichte« noch zurückzukommen. A. Allgemeine Schlußfolgerungen I. Wesen des Ausbruchs 1. Der Ausbruch der Unruhen in Jerusalem am 23־ August war von Anfang an ein Angriff von Arabern apf Juden, für den keine Entschuldigung in etwa früher von Juden begangenen Morden festgestellt wurde. 2. Der Ausbruch war nieht planmäßig veranstaltet worden. Die Unruhen ereigneten sich nicht gleichzeitig in allen Teilen Palästinas, sondern sie breiteten sich von der Hauptstadt aus durch eine Reihe von Tagen bis in sehr entfernt Hegende Bevölkerungszentren und in einige ländliche Distrikte aus. 3. Sie nahmen zum größten Teil ,dje Form eines böswilligen Angriffs von Arabern auf Juden an, der von zügelloser Zerstörung jüdischen Eigentums begleitet war. Eine allgemeine Niedermetzelung der jüdischen Gemeinde in Hebron wurde mit knapper Not vermieden. In einigen Fällen griffen Juden Araber an und zerstörten arabisches Eigentum. Diese Angriffe, obwohl unentschuldbar, waren in den meisten Fällen Vergeltung für Gewaltakte, die bereits von Arabern in der Nachbarschaft der Orte, In denen die jüdisehen Angriffe *ich ereigneten, begangen worden waren. 4. Der Ausbruch war weder eine Revolte gegen die britische Autorität In Palästina, noch ist er als solche beabsichtigt gewesen. II. Die zionistischen Anklagen gegreu 4©» Multi 5. Daß sich der Mufti bei seinem Handeln von dem Motiv leiten ließ, seine Position als Präsident des Obersten Möslemischen Rates zu sichern, ist nicht festgestellt worden. Der Mufti hatte, soweit wir beurteilen können, keinen Orund zu der Vermutung, daß seine Position als Inhaber de* Mufti- Amtes irgendwie gefährdet sei. 6. In der Rolle, die er bei der Bildung von Gesellschaften zum Schutz der Moslemischen Heiligen Stätten spielte, und bei der Förderung der Tätigkeit solcher Gesellschaften war der Mufti von zweifelhaftem Wunsch beeinflußt, die Juden zu kränken und die moslemische öffentliche Meinung in der Angelegenheit des Klagemauerstreites zu mobilisieren- Er hatte nicht die Absicht, diesen religiösen Feldzug als Mittel zur Entfachung von Unruhen zu benutzen. Insofern die Bewegung, die er zum Teil schuf, durch die Macht der Umstände ein nicht unwichtiger Faktor bei den Ereignissen wurde, die zu dem Ausbruch führten, muß der Mufti ebenso wie viele andere, die direkt oder indirekt mit der öffentlichen Stimmung in Palästina ein Spiel trieben, einen Teil der Verantwortung für die Unruhen tragen. 7. Die neuen Bräuche, die von den moslemischen rellgiösen Behörden, deren Oberhaunt der Mufti ist, in der Nachbarschaft der Klagemauer eingeführt wurden, zielten zum Teil darauf hin, die Juden zu belästigen, zum andern Teil, die moslemischen Eigentümerrechte auf die Klagenviuer, das Pflaster davor, und das umgebende Besitztum nachdrücklichst zu betonen. 8. Es liegt kein Beweis vor, daß der Mufti Irgendwelche Aufforderungen an Moslem* in Pa'ästina richtete, am 23. August nach Jerusalem zu kommen, und es Ist kein Zusammenhang zwischen dem Mufti und der Tätigkeit jener Leute festgestellt worden, von denen man weiß oder zu wissen glaubt, daß sie sich mit Agitation und Aufhetzung befaßten. 9. Sobald die Unruhen ausgebrochen waren, arbeitete der Mufti mit der Regierung darin zusammen, den Frieden wiederherzustellen und die Ausdehnung der Unruhen zu verhindern. HI. Die zionistischen AqVageii gegen die Arabische Exekutive 10. Die gegen d'e oalästinensisrh־arab|®ch« Exekutive erhobenen Beschuldigungen der planmäßigen Veranstaltung und Organisierung der Unruhen konnten nicht bewiesen werden; sie werden, wenn man die wirklichen Ereignisse am 23. August und den folgenden Tagen in Betracht zieht, verneint. 11. Die Beschuldigung überlegter Aufreizung zu Un- Ordnung ist gegen die palästinesisch-arablsche Exeku'ive als Körperschaft nicht erhärtet worden, wohl aber haben wir wenig Zweifel darüber, daß einige der Wähler der Exekutive unter der unwissenderen arabischen Bevölkerung einen Propagandafeldzug durchführten, der darauf berechnet war, sie aufzuhetzen, •12. Es ist wahrscheinlich, obwohl, außer in einem Falle, kein Beweis dafür vorliegt, daß einzelne Mitg’ieder der arabischen Exekutive die nationale Emnfindüehkeit verschärften, als die Unruhen bereits begonnen batten. -13.ס4^ל■ df# ünterlas*ttffRrtethrwdJd«״dett::lI11ratMervw,4־ angegangenen Woche einen Versuch zu machen, Ihre Anhänger durch eine öffentliche und nachdrückliche Erklärung, daß sie auf der Seite von Recht und Ordnung stehen, im Zaume zu halten, können weder der Mufti noch die paiistinensi§ch-arabischc Exekutive von Tadel freigesproehen werden. IV. Die zionistischen Anklagen gegen die Regierung 14. Kein Tadel kann Herrn Luke dafür ausgesprochen werden, daß er nieht vor dem 23. August Verstärkungen aus benachbarten Ländern heranholte. 15. Wenn wir auf diese Frage In dem vollen Licht unserer jetzigen Erfahrung zurückbiieken, glauben wir, daß es eine in den Verhältnissen begründete Vorsichtsmaßregel gewesen wäre, wenn Herr Luke die Truppen innerhalb seiner Jurisdiktion während der den Unruhen unmittelbar vorangegangenett Tage an irgendeinem passenden Ort in Palästina mobil!־ siert hätte. Aber wir glauben nicht, daß irgendeine ernste Kritik gegen Herrn Luke wegen der Nichtergreifung dieser Maßregeln erhoben werden kann. 16. Wir billigen Herrn Lukes Vorgehen, daß er es ablehnte, die beträchtliche Zahl von Juden zu bewaffnen, deren Dienste ihm angeboten wurden. 17. Wir sind überzeugt, daß, als er den Beschluß faßte, die 41 jüdischen Sonderpolizisten, zu entwaffnen, er dem ihm erteilten militärischen Rat und seiner eigenen vorurteilsfreien Anschauung bezüglich der zum Wohle der ihm anvertrauten Bevölkerung eümischlagenden Aktionslinie gefolgt war. (Dazu heißt es im 1• Teil des Berichtes: Nach seiner Meinung sowie der der Zivilberater, hätte die Bewaffnung einer großen Anzahl Juden die Gefühle der Araber weiter aufgepeitscht und die Sicherheit einer weit größeren Anzahl von luden gefährdet, als durch die Bewaffnung jener Sonderpolizisten hätten geschützt werden können. Eine weitere Ueberlegtmg ist es, daß ein Beschluß, die Juden zu bewaffnen, auch die Bevölkerung in benachbarten arabischen Ländern ernstlich in Erregung versetzt und Inkursionen aus diesen Ländern herbeigeführt hätte. Eines steht fest: die jüdischen Sonderpolizisten, die entwaffnet wurden, waren achtbare Personen von einem Ansehen, daß die Palästina-Regierung sich ihrer wohl im Namen der Krone in einem höchst kritischen Moment in der Geschichte Palästinas hätte bedienen können. Es konnte keine Rede davon sein, daß solche Personen sich schlecht aufgeführt oder irgendeine illegale Rolle im Rassenkonflikt gespielt haben würden. Zieht man dies in Betracht, so kann aer Be- Schluß, diese Personen zu entwaffnen, der eine große Kränkung für die Juden in Palästina und anderswo bedeutete, nur dann gerechtfertigt sein, wenn klar aufgezeigt werden kann, daß ihre Entwaffnung in den besten Interessen der Gesamt- Bevölkerung von Palästina gelegen war. Wir sind überzeugt, daß Herr Luke sieh alle Verwicklungen, die sein Beschluß zur Folge hätte haben können, vergegenwärtigte: tatsächlich sefiilderte er ihn ara folgenden Vormittag als ״einen unangenehmen Entschluß", den er zu fassen habe, unangenehm wegen der ersichtlichen Härte für dt* betroffenen Einzelpersonen. Wir bedauern aufrichtig und tief die Kränkung, die durch die Entwaffnung dieser 41 Sonderpolizisten den betroffenen Einzel- Personen und den Juden zugefügt wurde. Aber nach einer sorgfältigen und leidensehaftlosen Prüfung können wir nicht das Urteil eines Mannes ablehnen, der im Hinblick auf die damals herrschenden höchst schwierigen Verhältnisse zu einem Beschluß kam, der seiner Meinung nach, sowie der seines übergeordneten militärischen Beraters am meisten geeignet war, Leben und Eigentum aller Bevöikerungsteile Palästina! zu sichern.) 18. Bezüglich der Frage der jetzigen und zukünftigen Politik hinsichtlich der Bewaffnung jüdischer Kolonien besteht unter uns ein Meinungsuatersehied. Einige von Uns lind der I Meinung, daß du Bestehen versiegelter Waffenarsenile ein I gewisse« Maß von Schutz für die Kolonien bietet, daß dtege I Arsenale nicht hätten zurückgenommen werden sollen und daß I sie jetzt wieder errichtet werden sollten, bis andere und zum I mindesten gleichwertige Schutzmaßnahmen vorgesehen werden I können. Die anderen unter una aind der Meinung, daß das 8e-1 stehen eines versiegelten Arsenal! in einer jüdischen Kolonie I eine Versuchung für etwaige Marodeure ist und daß somit I die Errichtung versiegelter Arsenale das Leben gerade jener gefährden könnte, deren Schute sie dienen sollen. 19. Die Polizei und die Mannschaft der Panzerautos zeigten kluge Besonnenheit beim Schießen bzw. Nichtschießen währe na der Unruhen. 20. Während des Oktober 1928 und August 1929 wurden viele aufreizende und leidenschaftliche Artikel in der Presse Palästinas veröffentlicht. Wir sind der Meinung, daß die Bcfugnis der Palästina-Regierung, die Presse zu suspendieren, gegen Zeitungen, die solche Artikel veröffentlichten, hätte angewendet werden können. 21. Wir können keinen Polizeibeamten dafür tadeln, daß er die jüdische Demonstration an der Klagemauer am 15. August nicht verhindert hat- Es ist unsere Ansicht, daß diejenigen, die während der Diskussion mit den Führern der jüdischen Jugend zugegen waren, es unterließen, Major Saunders gegenüber klarzustellen, daß die jüdischen Führer es abgelehnt hatten, eine der Bedingungen anzunehmen, die Herr Luke seinem Beschluß, die Prozession zur Klagemauer zu erlauben, zugrundegelegt bat. 22. Jeder Versuch, mit Gewalt die moslemische Dempnstration zu verhindern, die am 16. August stattfand, hätte gefährliche Wirkungen genabt. 23. Die Gerüchte, die in Palästina unmittelbar vor dem 23. August Im Umlauf waren, waren die natürlichen Folgen der beiden Demonstrationen am 15. und am 16• des gleichen Monats. 24. Die Klage, daß die Palästina-Regierung dauernd einen Mangel an Sympathie für die Errichtung des Jüdischen Natonalheims gezeigt hat und daß ihre Politik eine Politik der Schwäche gewesen ist, ist in hohem Maße auf die dem Mandat selbst innewohnenden Schwierigkeiten zurückzuführen sowie auf das Unvermögen, die zweiseitige Natur der Politik, die die Regierung durchzuführen hat, richtig einzuschätzen- Es ist unsere Ansicht, daß die Regierung die schwierige ״Aufgäbe“, eine neutrale und unparteiliche Haltung einzunehmen zwischen zwei Völkern, deren Führer wenig Neigung zu Kompromissen gezeigt haben, nach bestem Können erfüllt hat. V. Einw andensng 25. Jüdische Unternehmung uijd jüdische Einwanderung haben, wo sie nicht die Absorptionsfähigkeit des Landes überschritten haben, Palästina wesentlichen Nutzen gebracht, an dem das arabische Volk teilhat. 26. Wir erachten jedoch, daß die Ansprüche und Forderungen, die von zionistischer Seite hinsichtlich der Zukunft der jüdischen Einwanderung nach Palästina vorgebracht worden sind, von einer Art gewesen sind, daß sie unter den Arabern die Befürchtung geweckt haben, sic würden schließlich ihres Lebensunterha'tes beraubt und unter die politische Herrschaft der Juden kommen. 27. Wir erachten ferner, daß Sir John Campbell im Recht war, als er darlegte, daß die Krisis von 1927 und 192S ״auf die Tatsache zurückzuführen sei, daß mehr Einwanderer nach Palästina gekommen find, ala etc da* Laad wirtschaftlißh 4b• sorbieren konnte“. ' . :: ■ .. ־ ׳ . . •׳..׳ 29 ׳; Es Hegt unanfechtbares Beweismaterial dafür vor,/daß in der Angelegenheit der Einwanderung ein ernstliches Abweichen seitens der jüdischen Behörden von der 1922 durch die Zionistische Organisation angenommenen Doktrin, laut der die Einwanderung nach der wirtschaftlichen Kapazität Palästinas reguliert werden solle, stattgefunden hat, 29. Neben anderen und unmittelbaren Ursachen der Unruhen war das durch die jüdische Einwanderung bei den Arabern verursachte Pu rehtge fühl ein Faktor, der zu dem Ausbruch der Unruhen beigetragen hat. 30. Die Auswahl der In die Arbeiter.Kategorie fallenden Immigranten ist im wesentlichen der Allgemeinen Organisation der jüdischen Arbeiter in Palästina anvertraut. In aer Bewilligung von Einwanderungszertifikaten ist es die Praxis der Arbeiter-Organisation, auf das politische Glaubensbekenntnis der etwaigen Immigranten mehr Gewicht zu legen als auf. ihre Qualifikationen für die Arbeit in Palästina. Dieses System kann nicht verteidigt werden; daß politische Ueberzeugung ein entscheidender Faktor bei der Auswahl unter Immigranten sei, verdient sehärfsten Einwand. VI. Dm Bodenproblem 31. Bald nach Einsetzung einer zivilen Verwaltung in Pa׳ lästina sorgte die Administration dafür, daß die Interessen vorn Pächtern und Bauern nicht durch den Verkauf großer Grund• stücke benachteiligt werden. 32. Die Bodenübertragungsverfügungen von 1920 und 1921 hatten das Ziel, die Interessen der Bauern zu schützen und ihre Entfernung vom Boden zu verhindern. Diese Verfügungen er* reichten nicht ihre Ziele und wurden durch die Bawernschutzverfügung von 1929 ersetzt. 33. Zwischen 1921 und 1929 gab es große Bodenverkäufe, in deren Folge Gruppen von Arabern, ohne daß ihnen anderer Boden beschafft wurde, vertrieben wurden, ln einigen Fällen erhielten die enteigneten Araber Barentschädigung, und es kann gegen die jüdischen Boden geseligch af* ten hinsichtlich dieser Transaktionen keine Kritik erhoben werden. Diese Gesellschaften handelten im Einverständnis mit der Regierung. 34. Die Bauernschutzverfügung von 1929 gewährt zwar Ent- Schädigung für Bodenentziehung, tut aber nichts, um der Ten- 4enz der Entsetzung der Bauern von ihren Pachtböden Einhalt zu gebieten. Die bloße Verfügung der Qeldentschädigung ist sogar dazu angetan, diese Tendenz zu ermutigen. 35. Die Lage spitzt sich jetzt zu. Es gibt keinen Boden mehr, auf dem die abgesetzten Personen sich ansiedeln könnten. Infolgedessen wird eine landlose und unzufriedene Klasse geschaffen. Das Bestehen einer solchen Klasse hedeutet eine potentielle Gefahr für das Land, ßjs njeht irgendeine Lösung gefunden worden ist, wird diese Frage eine ständige Quelle von Unzufriedenheit in der Gegenwart und eine potentielle Ursache von Unruhen |!1 Zukunft sein. 36. Palästina kann nieht ein* größere landwirtschaftliche Bevölkerung erhalten, als es sie gegenwärtig erhält, es sei denn, daß die Ackerbaumethoden einer radikalen Aendenjng unterworfen werden. Bei intensiverer Bodenbearbeitung — wenn sich eine solche als möglich erweisen sollte — könnte Raum für eine Anzahl von Neuankömmlingen in gewissen Distrikten geschaffen werden. VII. Die arabischen Beschwerden betreffend Konstitution 37. Es ist zu bedauern, daß die arabischen Führer nicht das Angebot eines Legislative Council, das ihnen 1922 gemacht wurde, angenommen haben. Heute ist die arabische Bevöikerung einig in der Forderung nach einem ge-

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