Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXV (1930)
- Issue
- Heft 21 (14.3.1930)
- Date
- 1930-03-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 140 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 21, 14. ITl 1030 Cteridihbarkeif für Nattvcs Von unserem palästinensischen Korrespondenten. AG. Tel*AwIw, den 4. März 1930. Es gehört zu den Charakteristika der Palastinaregiemng daß sie keine Begründungen gibt für ihre Gesetze, Verfügtmgen und Maßnahmen und daß sie die Bevölkerung über ihre Anschauungen und Absichten nicht informiert Bei den gegenwärtigen Regime des Landes, das auf der unbeschränkten Autokratie der Administration beruht, kann das wohl nicht anders sein. Nun ist vor einigen Tagen ein Gerichtsurteil in Jerusalem gefällt worden, das in seiner ausführlichen Begründung ein heiles und — um es vorwegzunehmen — geradezu ver* bluffendes Licht auf die Anschauungen der Engländer über die Landesbevölkerung wirft. Der Fall (über den wir schon in kurzen Telegrammen berichtet haben) hat folgende Vorgeschichte: Die Prozesse im Zusammenhang mit den Unruhen sind im Lande eine unversiegliche Quelle für Kommentare gewesen — oft sehr erregter und bitterer Natur; Politik und Gerichtsbarkeit mischten sich gelegentlich zu einem unentwirrbaren Knäuel, nationale Leidenschaften spielten in der Kritik der Urteile eine hervorragende Rolle. Die hebräische Presse hat wieder und wieder die Bestrafung und Auffindung der schuldigen Araber verlangt und die Unschuld der angeklagten Juden behauptet; der ״Dawar״ hat schließlich in einem seiner Artikel die Vermutung ausgesprochen, daß eine ״verborgene Hand“ die Prozesse zum Nachteil der Juden so einrichte, daß arabische Angeklagte freikämen und jüdische verurteilt würden. (Wie der Verteidiger des ״Daw a r״, Dr. Smolra, später vor den Richtern erklärte, war diese Beschuldigung nicht gegen die Richter, sondern gegen die mit der Vorbereitung der Fälle betrauten 0 r g a n e, d. h. Polizei und Untersuchungsbehörden gemeint) Als Folge dieser Tatsachen, schrieb ״Dawar“ weiter, sei das Vertrauen zur Rechtspflege völlig erschüttert Das Oberste Gericht stellte darauf den Chefredakteur des ״Dawar״ und den des ״PsiesÜne Bulletin“ (der eine englisch« Uebersefzung des genannten Artikels gebracht hatte) unter Anklage und verurteilte den ersten zu 80, den zweiten zu 10 Pfund Strafe. Das Interessanteste an dem Faß ist jedoch die aue• führllche Begründung des Urteils, der die Richter eine besondere Bedeutung beilegten. Die Begründung ist mit großer Sorgfalt ausgearbeitet und trägt einen eminent politischen und prinzipiellen Charakter, Wir können hier die ausführliche Analyse des Artikels weglassen, die den Richtern die Grundlage für ihr Verdikt schafft Auch die Zitate aus früherer Rechtsprechung über die Notwendigkeit der Unangreifbarkdt der Gerichte und der Richter brauchen wir nieht wiederzugeben. Sie betonen die für jeden zivilisierten Mensehen selbstverständliche Tatsache, daß die Gerechtigkeit und (Jie Unabhängigkeit des Gerichts die Grundlage der öffentliehen Ordnung bilde. Wir wollen hier aber vier Stellen herausgreifen, die uns als besonders charakteristisch für die Berlehüng der Engländer zu der Landesbe- «Ölkerong einerseits and zum Jtscliuw «ndererselt *erscheinen. k':;*־־T.:!־Dä Gericht beruft sich auf einen Präzedenzfall, auf der Insel St Vincent in Westindien, wo das damalige Gericht der Meinung war, ״daß in kleinen Kolonien, die hauptsächlich aus einet farbigen Bevölkerung bestehen*), die Verurteilung in Fällen von Verunglimpfung des Gerichts durchaus notwendig sein kann, um unter dieser Gemeinschaft die Würde und Achtung des Gerichts aufrechtzuerhalten.“ (Aus dem Urteil gegen den ״Dawar“.) 2. In dem Urteil gegen ״Palestine Bulletin״ heißt es: ״Zugleich müssen wir unsere Mißbilligung aussprechen darüber, daß der Herausgeber einer englische n*) Zeitung den Irrtum begehen konnte, diesen Dingen (gemeint ist der Artikel des ״Dawar“) weitere Verbreitung zu verschaffen.“ Da haben wir in zwei Sätze zusammengedrängt die GesamthaHung der Richter, die mit diesen Begründungen die Absicht haben, die Achtung vor dem englischen Beamten, Richter und Administrator in der Landesbevölkerung zn verwurzeln. Zuerst ein Vergleich mit einer ״farbigen Kolonie“. Wir wissen, welchen Klang dieser Begriff Im Munde des eng- Iischen Kolonialbeamten hat Wir kennen diese Haltung aus allen Gegenden der bewohnten Weit, wo der herrschende Engländer sich himmelhoch über der Landesbevölkerung fühlt, die er regiert und — auf die er herabsieht Wir haben diese , Haltung und ihre Konsequenzen aus dem Munde der besten Engländer unserer Zeit verdammen hören und wissen genau was sie bedeutet Da haben wir jene naive Verwunderung, daß eine ״englische“ Zeitung Artikel abdruckt, die in einer der ״Native-Zeitungen“ erschienen sind und englische Behörden kritisieren. Derartige Urteile z e i g e n d i e F re m dheit der regierenden Administration, die es für nötig hält, derartige Urteile — zu denen sie gewiß berechtigt ist — mit solchen Beispielen zu begründen. Eine solche Aeußerung ist ein Charakteristikum der herrschenden Geistesverfassung und eine beispleigebende Richtschnur für die Beamtenschaft, vor allem in den niederen Posten. Ucberheblichkelt, Landesfremdheit, Rassen- Vorurteile finden hier ihren amtlichen Ausdruck und ihre offizielle Ermutigung. .Und weiter zwei andere Zitate, die sich nicht gegen die gesamte palästinensische Bevölkerung als solche, sondern speziell gegen die J u d e n wenden, die aber derselben Geisteshaitung entspringen und ganz ähnlich zu beurteilen sind. 3, ״Der ,Dawar‘ erklärt sich als eine Arbeiterzeitung ו wendet sich an ein Puolikam, das ein kosmopofi sch es Proletariat darstell!, das vielleicht aus Lind kt. wo das Vertrauen ta dje Unparteilich! upd Rechtschaffenheit der Gerichte nicht das gtefche Ist י in den Lindem unter britischer Herrschaft.“ B ״ •?..״"> def verwundet«! Eilenliebe individuel ־־wenn sie überhaupt durch Angriffe In « eben Blättchen (sheets) verwundet werden kann - wer! jf״ar“£e pr°zesse angestrengt, sondern um zu verhüt oai1!tas Ansehen der Rechtsverwaltung in den Augen < Publikums geschwächt wird.“ s gen Man fragt sich verwundert: Wozu? Gehört es zur rechterhaitung der Achtung vor den Gerichten daß oberste Richter des Landes seine verächtliche Ansicht die hebräische Presse äußert, die er - nebenbei gesag gar nicht lesen kann? Was sollen diese Bemerkungen? ״> (von 1m gtstmti man kann nicht anders als anzunehmen, daß Wer einmal — vieneicht ohne daß die Beteiligten sich der ganzen Tragweite ihrer Ausdrücke bewußt wurden —, die Beziehung der eng- Iischen Beamten — oder zumindest eines Teil« -־־ ihren Ausdruck gefunden hat. Und dasselbe gilt in noch höherem Grade für die Beurteilung der Arbeiterschaft Wie kann eine Regierung, die heute die anerkannte Protektorin der nach Palästina zurückkehrenden Judenlieit bildet, Hie eine Inuni• gration aus all den Ländern überwacht, die hier so mit einer Handbewegung abgetan werden, die sich vor der Mandatskommission dieser Einwanderung rühmt — wie kann sie heute einen wichtigen Teil dieser Immigranten und damit die gesamten palästinensischen Juden, die sich mit ihnen solidarisch fühlen, als ein ״kosmopolitisches Proletariat“ bezeichnen, das voll der Unverletzlichkeit des Gerichtes nichts versteht? Und das während in London die Arbeiterpartei regiert! Kurz, wir haben in den beiden angeführten Sätzen nicht nur die typische Kolonialhaltimg gegen die Eingeborenen, wie sie sich auch in den erstgenannten über die ״Farbigen“ äußert, sondern noch spezifische antijüdische Merkmale, die sehr bedenklich stimmen. Die Urteilsbegründung enthüllt uns den Geisteszustand der Engländer im Lande. Es hat wenig Sinn zu protestieren, zu beweisen, zu argumentieren. Aber es ist notwendig, zu wissen, wie die Dinge liegen und sich keine Illusionen zu machen. Znm Kamp! am das Franenwahlredit fo Hamburg Bef dem Kampf um das Frauenwahlrecht In der Deutsch־ Israelitischen Gemeinde in Hamburg kamen die misrachistischen Mitglieder der Rcpräsentanten-Versammlung in eine außerordentlich schwierige Lage: vor einer Reihe von Jahren war von dem Vorstand der Gemeinde an den Hamburger Oberrabbiner und den verstorbenen Rektor des Berliner Rabbtnerseminars, Prof. David Hoffmann, die Anfrage gerichtet worden, wie sieb das Rellgionsgesetz zu dem Frauenwahlrecht stelle. Beide als rabbinlscne Persönlichkeiten anerkannte Männer kamen zu dem Ergebnis, daß das passive Frauenwahlrecht mit dem Religfonsgesetz nicht im Einklang stehe. Dieses ihr Gutachten gaben stejWie gesagt, auf Befragen ab. Darauf ruhte der Kampf um das Wahlrecht eine Reihe von Jahren, bis es in diesem Winter wieder akut wurde. Der Misrachi hat seinerseits nicht die Befugnis, als pofltisch er Verband zum halachischen Problem als solchem Steilung zu nehmen. Er weiß, daß den ablehnenden rabbinischen Gutachten auch anerkennende gegenüberstehen, di« zum Teil sogar als הלכה למעשה getroffen wurden. Als politische Gruppe hat da־ Misrachi in Deutschland das Gemeindeprogramm der Z. V. f. D. anerkannt und dadurch grundsätzlich politisch dieser Lösung zugestimmt. Ich vertrete die Auffassung, daß diese Zustimmung eine generelle ist, daß sfe aber doch in einzelnen Fällen Misrachisten nicht absolut binden kann, <L b. nicht zwingen kann, positiv für das Frauenwahlrecht zu votieren. Als wir seinerzeit dem Gemeindeprogramm der Z. V. f. D. zustimmten, dachten wir nicht an den speziellen Hamburger Fall Nun da er aktuell wurde, sahen wir uns vor eine komplizierte Situation gestellt Die Komplikation beruht eben darin, daß es für traditionelle Juden und damit für Misrachisten unmöglich ist, gegen «ine Entscheidung der höchsten rabbinischen Instanz einer Stadt, des als ביודו״ין SB ::!erkannten Rabbiners, sich zu entscheiden. So lagen die Dinge tatsächlich in Hamburg, und es war um so schwerer fin Sinne des Gemeindeprogramms zu handeln, als das Gutachten des Hamburger Oberrabbiners nicht spontan gegeben wurde, sondern von ihm erbeten war. Man konnte sich mit Recht auf den Standpunkt steilen, daß ein angefordertes Gutachten im besonderen Maße Anspruch auf Geltung erheben konnte. Dennoch kann man die Vorgänge in Hamburg nicht als besonders glücklich bezeichnen. Ich möchte meiner Auffassung dahin Ausdruck geben, daß bereits im ersten Gang die Stimmenthaltung hätte geübt werden sollen, zu der man im zweiten sich, wie ich glaube mit Recht, entschloß. Nur hätte man dann den Vorteil gehabt, eine unterschiedliche Haltung In den beiden Wahlgängen zu vermelden. Die Mehrzahl der deutschen Misrachisten, und wie ich glaube selbst in Hamburg, ist dem passiven Frauenwahirccht feneigt Das entspringt der ganzen politischen Auffassung, die urch den Zionismus und durch unsere Gremien allgemeine Geltung erhielt. Diese Grundeinsteifung spricht in hohem Maße von vornherein gegen eine Ablehnung eines passiven Frauen- Wahlrechts. Tritt in einem konkreten Fall, wie in Hamburg, diesen Voraussetzungen ein halachisches Gutachten entgegen, das das passive Frauenwahlrecht verpönt, so ist meines Erachtens die gegebene Mitte zwischen den von uns selbst anerkannten zionistischen Grundforderungen und dem ihm entgegengesetzten Gutachten die Stimmenthaltung, Sie bedeutet keine Feigheit und kein Ausweichen, sie ist weder eine Oering- Schätzung des rabbinischen Gutachtens, noch eine mangelnde Erfüllung einer zionistischen Pflicht. Sie ist in einem Dilemma die durchaus korrekte und zu rechtfertigende Entscheidung einer Gruppe wie der unseren, die von vornherein in einer etwas schwierigeren Situation, steht als andere. Sie konnte von den Misrachisten in Hamburg um so eher geübt werden, ohne eine Verkennung des rabbinischen Gutachtens, weil die dortige Gemeinde keine Kulturgemeinde Ist. Oskar Wolfsbcrg. ßeg!nn oer 0 Millionen - üollar - hantpjgrtr ,Fff Mn «■!0 M L März• 0• T• A.) Am 8. März wurde im Hotel ״Washington“ zu Washington bei Anwesenheit von etwa 600 Delegierten aus allen Teilen der Vereinigten Staaten die Konferenz der AHied Jewish Campaign eröffnet deren Ziel es ist, im Verlauf des Jahres 1930 sechs Millionen Dollar in den Vereinigten Staaten aufzubringen, wovon dreieinhalb Millionen Dollar für das Joint Distribution Committee und zweieinhalb Millionen Dollar für das Palästinawerk verwendet werden sollten. Die Konferenz stand ta Zeichen des Andenkens an Louis MarshalL ״r. Maines »Der me wirtamg seiner Broschüre Jerusalem, 9 März. (J T. A.) Dr. J. L Magnes, da K*"-״er Hebr!!?*en Universität, tritt in einer im ״Haarez‘ veröffentlichten Erklärung den von verschiedenen jüdischer Kreisen gegen ihn gerichteten Angriffen wegen der Versen• düng seiner Broschüre an die britischen Par■ Urnentsmitglieder entgegen und führt aus, der Inhalt der Broschüre habe auf Juden wie auf Nichtjuden günstig eingewirkt. Im übrigen habe er im ganzen an 50 oder 60 ihm per- R°r״^hr,»ekanntC-Mitg.Uede5 d« britischen Parlaments *die Broschüre versandt Von der hebräischen Ausgabe, erklärt Magnes, seien 15(», von der englischen Ausgabe*2000 ExerajWJjedruckt worden; jetzt erscheine auch eine deutsche Zionisten und Nichtzionisten In der Agency In der ״C.-V.-Zeitung“ nehmen zur Kontroverse Wassermann-Blumenfeld und zu den Bemerkungen der ״Jüdischen Rundschau“ über die letzte Entschließung des C.-V. noch die Herren Dr. Ludwig Tietz und Dr. Ludwig Holländer das Wort. Dr. Tietz, der den Gedanken der Beteiligung von Nichtzionisten in der Agency bejaht, stellt in der ״C.-V.-Ztg.“ fest, daß keinerlei ״Druck der antizionistischen Propaganda“ im Central-Vcrein besteht. Es besteht vielmehr völlige Klarheit darüber, daß die Bedeutung der Palästina-Arbeit innerhalb des Hauptvorstandes nach wie vor verschieden beurteilt wird, und es besteht weiterhin völlige Einmütigkeit darüber, daß die nationaljüdische Ideologie von allen Hauptyorstandsmitgliedern des Central-Vereins abgelehnt wird. Tietz fährt fort: ״Blumenfeld irrt, wenn er meint, der Aufsatz von Wasser• mann sei eine gewollte Abschwächung des bisherigen Standpunktes der Nichtzionisten; der Aufsatz kann und soll nur als notwendige Klarstellung aufgefaßt werden Man hat auf zio• nistischer Seite zu oft und zu gern von ״Noch-nlcht-Zionisten“ und von der unsichtbaren Grenze zwischen Zionisten und Nicht• zionisten gesprochen. Es sollte von allen dankbar anerkannt werden, aaß Wassermann mit klaren Worten den tiefen und wesentlichen Unterschied zwischen Zionisten und Nichtzionisten auseinandergesetzt hat Wir glauben mit Wassermann, daß eine große Zahl der Nichtzionisten, die heute noch abseits der Arbeit für Palästina stehen, allmählich dafür gewonnen werden kann, ganz besonders dann, wenn sie erkennt, daß auf beiden Seiten völlige Klarheit über die Wesensunterschiede der Vertragspartner besteht. Hierzu gehört aber auch, daß man auf zionistischer Seite erkennt, daß ein Nichtzionist nicht etwa ein in der Entwicklung zurückgebliebener Zionist ist, und daß der ehrliche feste Wille, am Palästina-Aufbau mitzuhelfen, und das tiefe Verbundenheitsgefüh! mit allem, was in Palästina geschieht, nichts zu tun hat mit der ebenso ernsthaften und tiefen Ueberzeugung, daß die Erhaltung des Judentums in der Welt nicht allein, ja nicht einmal vorwiegend, von dem ״Kraftzentrum“ in Palästina abhängig ist. Aus der im Grunde unterschiedlichen Auffassung zum ״G a I u t h“, aus der verschiedenartigen Beurteilung der Möglichkeiten, die jüdische Gemeinschaft in der Welt zu erhalten, ergeben sich nach unserer Auffassung klare Unterschied« zwischen Zionisten und Nichtzionisten." Dr. Ludwig Holländer schreibt u. a.: ״Wollte Herr Wassermann seine Arbeit für Palästina nicht zerschlagen sehen, 80 mußte er dafür sorgen, daß das Palästinawerk durch die Zusammenarbeit von Menschen getragen wird, die in ihren politischen und sozialen Auffassungen weit, weit voneinander stehen und hier lediglich einen Zweckverband bilden wollen. Ich gehöre nicht zu diesem Zweckverbande und bedauere, ihm nicht angehören zu können, obwohl ich auch die Errichtung einer Heimstätte für die entrechteten Juden, naraentlieh des Ostens, in Palästina herzlich wünsche. Ich muß mir aber sagen, daß seit Bestehen der Agency in deren Kundgcbungen, namentlich in dem bekannten Aufruf an die deutsche Oeffentlichkeit, auch Momente der Oesinnung hineingetragen wurden, die sich mit nationaldeutschem Fühlen manchmal nicht vereinbaren lasse. Die Bewegung der Agency kann nur auf Vertrauen innerhalb weiter Kreise der Judenheit rechnen, wenn sie auf die Worte des Herrn Wassermann auch in ihren zionistisehen Tellen hört und es unterläßt, Meinungen der zionistischen Theorie als Auffassung der Gesamtjudenhdt kundzutun.“ In der ״Jüdischen Zeitung für Ost-Deutschlahd“ äußert sich Dr. Alfred Wolf{, einer der nichtzionistischea Anhänger der Agency, zu demselben Thema und weist darauf lim. daß zwwlschen Blumenfeld und Wassermann ein Mißverstandnis vorliegt, weil das Wort ״Nationalheim“ einen Doppelsinn habe. Zum Beschluß des C.-V. schreibt Dr. Wolff: ״Der neueste Beschluß des Hauptvorstandes des C.-V. läßt trotz seiner gekünstelten Formulierung erkennen, daß auch jetzt Schwierigkeiten von Verbands wegen insoweit nicht bereitet werden dürfen, als der einzelne bei seinem Eintreten für den Paiästinaaufbau eine Anerkennung des Nationaljudentums vermeidet. Da eine solche Anerkennung ohnehin für einen Nichtzionisten nicht in Frage kommt, ergibt sich, daß deren Haltung in der Agencyfrage gegen die Grundsätze des C.-V. nicht verstoßen kann. Warum es bei dieser Sachlage des Zusatzes bedurfte, daß Angehörige des C.-V. in der Agency keine nationaljüdische Propaganda treiben dürften, ist allerdings nicht zu verstehen. Der Zusatz ist um so unbegreiflicher, als in der Agency überhaupt nicht, auch von zionistischer Seite nicht, jemals nationaljüdiscne Propaganda betrieben wurde. Ob der C.-V. über den letzten Beschluß hinaus in absehbarer Zeit zu einer Befürwortung des Palästinaaufbaus gelangen wird, läßt sich natürlich nicht voraussehen. Die Aussichten hierfür und eine Aenderung der Mehrheitsverhältntase werden gleichfalls davon abhingen, in welchem Maße die Wassermannsehen Grundsätze Anerkennung erringen.“ * Es wird noch Gelegenheit sein, auf die hier zitierten Ausführungen und das ganze Problem ausführlicher zurückzukommen. Hier soll nur die Bemerkung angefügt werden, daß die Nichtzionisten, au deren guten Willen zur Förderung des Palästinawerkes in der Agency wir nie gezweifelt haben, sich auch die Frage vorlegen müssen, ob das uns mit ihnen gemeinsame Werk aus der Gesinnung, die sie theoretisch formulieren, einen entscheidenden Anstoß erhält und welche positiven Kräfte aus ihr hervorgehen. Ehe Gründung der Agency beweist, daß eine nichtzionistische Gesinnung die Teilnahme am Palästinawerk nicht hindert Aber auch unsere nichtzionistischen Freunde werden nicht behaupten• wollen, daß die bloße nichtzionistische Gesinnung bereits ein Aktivum für den Palästinaaufbau darstellt Es kommt vielmehr darauf an, die Agency in ihrer praktischen Arbeit stärker zu aktivieren als es bisher der Fall war und im ersten Jahre des Bestandes vielleicht sein konnte. Wenn von zionistischer Seite von der ״unsichtbaren Grenze zwischen Zionisten und Nichtzionisten“ gesprochen wurde, so bezog sich das gewiß nur auf das Gebiet der praktischen Arbeit und auf den Grad der inneren Anteilnahrae an dem Werk; es bezog sich gewiß nicht auf die Gesinnungen betreffend das jüdische Leben außerhalb Palästinas, denn gerade auf diesem Gebiet haben «dr Zionisten stets die volle Freiheit für uns in Anspruch genommen und natürlich auch die der Partner anerkannt Eine ernste und sachliche Diskussion kann der loyalen Zusammenarbeit nur förderlich sein, aber diese Diskussion wird an Ernst und Gewicht gewinnen, wenn auch die materielle Mitwirkung der Nichtzionisten an der praktischen Arbeit stärker sichtbar wird. ™ . eDruar ersemen ira veriag ״Uarom“, Jerusalem, untei dem Namen ״Ensz Qbefez“ eine Sammlung von Aussprache! bw 0berrabWBa* A. 1. ifak aber den Auf-