Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXV (1930)
- Issue
- Heft 16 (25.2.1930)
- Date
- 1930-02-25
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 16, 25 E 1030 JÜEDISCHE RUNDSCHAU Seite 100 ״Palästina — ein werdender Staat“ Ein® Buchbesprechung Von Dr. Georg Herlitz. 111 Her Reihe der ״Frankfurter Abhandlungen zum modernen Völkerrecht“, herausgegeben von F. Oiese und K. Strupp ist vor kurzem unter dem in der Ueberschrift genannten Titel*) ein umfassendes wissenschaftliches Werk über die Gestaltung das Mandatslandes Palästina im Völker- und Staatsrecht erschienen. Dieses Buch, das den Gesinnungsgenossen Ernst Marcus zum Verfasser hat, hat uns wirklich gefehlt. Nicht als ob wir an Büchern über Palästina Mangel litten; man könnte vielleicht sogar umgekehrt sagen, daß es fast schon zu viel Literatur über Palästina gibt. Aber die meisten dieser Bücher, von Politikern, Journalisten und Reiseschriftstcllern verfaßt, sind subjektiv. Mehr oder weniger gehen sic an die Behändlung des aktuellen Problcmes, das Palästina nun einmal heute jedem bietet, wenn auch nicht mit einer vorgefaßten Meinung, so doch mit der Wunschvorstellung, die ihrer politischen Zielsetzung entspricht, heran. Insbesondere haben wir Zionisten uns daran gewöhnt, in dem Problem Palästina nur den politisehen Aspekt zu sehen, und vergessen bei seiner Beurteilung oft, daß es objektive, nur der wissenschaftlichen Erforschung zugängliche Beziehungen und Verhältnisse gibt, die für unsere Urteilsbildung von entscheidender Bcdeuiung sein müssen. Aber seihst diejenigen, die bisher mit wissenschaftlichen Methoden an die Erkenntnis des Problems Palästina herangegangen sind, haben sich dem Banne ihrer politischen Einstellung nicht entziehen können. Ganz anders der Verfasser des neuen Buches ״,Palästina — ein werdender Staat“. Sein Werk wendet auf die Untersurhung der Stellung Palästinas im Völker- und Staatsrecht nicht nur wissenschaftliche Methoden an, sondern ist wissenschafilich auch in jenem höheren Sinne, der die objektiven Tatsachen ohne Rücksicht auf das schlicßliche Ergebnis erforscht und darstellt. Wenn trotzdem der Leser am Schluß die Uebcrzeugung hat, daß der Anspruch der Juden auf Paläsiina als Nationale Heimstätte zutiefst in den neuen Völkerrechtlichen Begriffen begründet ist und daß die vom Völkerhund im Mandat gefundene Form für die Verwirklichung dieses Anspruches sich mit zwingender Logik aus einem der fundamentalen Grundsätze des neuen Völkerrechts, dem Recht der nationalen Individualität auf Sicherung ihres Bestandes, ergibt, so ist dies zwar gewiß auch ein Verdienst der Darstellung«- Kunst des Verfassers, aber letzten Endes doch nur die Konsequenz der inneren Gesetzmäßigkeit des Werdens der neuen Heimstätte des jüdischen Volkes in Palästina. Das Buch von Ernst Marcus ist rein deskriptiv, es beschreibt, was ist, und entwickelt ohne vorgefaßte Meinung aus den Begriffen des Völker- und Sfaatsrechtes das, was Völkerbund, ,Mandatarmacht und jüdisches Volk in Palästina an Satzungen, Gesetzen, Verordnungen und Statuten geschaffen haben. Es kann nicht die Aufgabe dieser Besprechung sein, den Inhalt des Buches in seiner Gesamtheit wiederzugeben. Denn diese Besprechung will nur durch den Hinweis auf die Reich-!Halligkeit seines Inhaltes zu seinem Studium anregen. Welche Fülle von Material der Verfasser bearbeitet hat und wie dankenswert es ist, daß er es tat, wird freilich ganz nur dem klar sein, der sich schon einmal über irgendeine Einzelfrage aus dem Problemenkomplex des Verfassungs- und Verwaltung«- rechts des neuen Palästina unterrichten wollte und weiß, aus wieviclcn teilweise schwer zugänglichen Quellen das Material zusammengesucht werden muß. Der Verfasser hat alle diese politischen und rechtlichen Dokumente einer grundlegenden, systematischen Bearbeitung ,unterzog*, so daß man ,sich in Zukunft beim Studium palästinensischer Rechtsverhältnisse mit gutem Erfolg zunächst immer an sein Buch wird halten können. Hierbei wird man sich nicht etwa nur auf die Darstellung zu beschränken brauchen, sondern die Möglichkeit haben, auf die grundlegenden Rechtsquellen selbst zurückzugehen, da der Verfasser diese in dankenswerter Weise in einem umfangreichen Anhang — teilweise erstmalig in deutscher Uebersetzung -- zugänglich macht. Juristische Bücher gelten im allgemeinen bei Nichtfach־ leuten als trockene Lektüre, die nicht gerade zum Lesen einlädt. Ich weiß nicht, ob es am Gegenstand oder an der Kunst der Darstellung liegt, daß die Beschreibung, die Marcus in seinem Buch von der Stellung Palästinas im Völkerrecht und von seinem Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht gibt, so lebendig und packend wirkt. Wenn Marcus über die Entstehung des Mandats, über die Rechtsbeziehungen zwischen Völkerbund und Mandatsland, über die Rechte der Mandatarmacht schreibt, wenn er die Idee der Nationalen Heimstätte der Juden aus dem Sinne des Palästinamandats entwickelt, wenn er endlich das geltende Recht Palästinas, die Organe des Staates, Gesetzgebung, Rechtsprechung, Gerichtswesen, Beamfenreclit, Polizeirecnt, Steuersystem, Verkehrswesen, den Ausbau der Selbstverwaltung und vieles andere auf Grund der Rechtsquellen schildert — all das hat so gar nichts von der Trockenheit, die sonst charakteristisch für juristische Darlegungen Ist. Woran das liegt? Es muß wohl doch die Idee dieser eigenartigen und neuartigen staatsrechtlichen Konstruktion sein, die der Darstellung ihres rechtlichen Aufbaus so viel Farbe verleiht. Wenn man nach der leitenden Idee sucht, die Marcus seinem Buche zugrunde gelegt hat, so ist sie etwa durch folgende Formulierung zu umschreiben: der Sinn der Institution des Mandates im Völkerrecht überhaupt ist die Vormundschaft fortgeschrittener Nationen über solche, die politisch nicht voll entwickelt sind oder auf niedriger Kulturstufe stehen, bis zu dem Zeitpunkte, in dem diese Nationen die Fähigkeit zum ״self-government“ erlangt haben. Auch das Palästinamandat hat diesen Sinn; aber seine volle Aufgabe wird durch diese Zweckbestimmung nicht im gesamten umfange umschrieben. Das Palästinamandat hat vielmehr einen Doppelcharakter: es dient neben der allgemeinen Aufgabe der Völkerbundsmandate einem zweiten Zweck, der Durchführung und Sicherung der Errichtung der Nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina. Es ist so, wie bereits Stoyanovvsky in seinem Werke ״La Thdoric Generale des Mandats Internationaux“ formuliert, streng betrachtet aus zwei vetschiedenen Mandaten zusammengefügt: dem Mandat über das gegenwärtige Palästina und seiner Bevölkerung und einem zweiten über die künftige Bevölkerung des Landes, d. h. die nach Palästina strebenden Juden. Aus diesem Doppelcharakter des Palästinamandates ergibt sich mit Notwendigkeit die politisch höchst bedeutsame Wirkung, daß der Majorität der gegenwärtigen Bevölkerung Palästinas in gewissem Maße das Selbstbestimmungsrecht über ihr politisches Schicksal entzogen und die Bildung einer Nationalep Regierung im Lande unmöglich ist. Die Feststellung dieser völkerrechtlich interessanten Tatsache hat naturgemäß höchst beachtenswerte Konsequenzen für die Fragen der gegenwirtigen und zukünftigen Verfassung des Landes. Unter diesem Aspekt bekommt die in der letzten Zeit mehrfach erörterte Frage eines palästinensischen Parlaments ein ganz neues Gesicht. Wenn nämlich das Mandat Palästinas seinem Doppel- Charakter gerecht bleiben will, können nur Vcrfassungseinnchtungen geschaffen werden, die den beiden Aufgaben des Mandates gerecht werden. Würde die Palästina-Regierung bereits heute daran gehen, Palästina eine parlamentarische Le- *)Ernst Marcus, Palästina — ein werdender Staat. — (Frankfurter Abhandlungen zum modernen Völkerrecht, bsgg. von Prof. Dr. F. Oiese und Prof. Dr. K. Strupp, Heft 16. Verlag Robert Noske, Leipzig, 1929). Sislative zu geben, so müßte damit gerechnet werden, daß in ieser die Feindschaft der Araber gegen die Errichtung der Jüdischen Nationalen Heimstätte gesetzgeberische Maßnahmen zur Verhinderung weiterer großzügiger Einwanderung von Juden durchsetzen würde. Dies aber würde die Durchführung der zweiten Aufgabe des Palästinamandates unmöglich machen, und da diese — die Errichtung des Jüdischen Nationalheims in Palästina — ebenso stark wie die andere Aufgabe: Er- Ziehung der Bevölkerung des Landes zum ״self-govemment“. integrierender Bestandteil des Palästinamandates ist, war und ist die Mandatarmacht berechtigt, von der Einführung einer parlamentarischen legislativen Institution Abstand zu nehmen, solange nicht völlige Sicherheit für die Durchführung der zweiten Aufgabe vorhanden ist. Marcus leugnet nicht, daß die Verweigerung eines Parlaments staatsrechtlich eine deminutio!! iuris der gegenwärtigen Landesbevölkerung darstellt. Er weist aber immer wieder darauf hin, daß der höhere Sinn des Palästinamandates, der sich aus der Idee des Völkerbundes direkt ableiten läßt, diese Rechtsminderung notwendig macht, solange Palästina noch ein Staatsfragment ist. solange nämlich das vorhandene Staatsgebiet noch nicht das Staatsvolk umfaßt, das erst aus der Einwanderung der Juden und der Ver- Schmelzung dieser mit der jetzigen Bevölkerung zum palästinensischen Staatsvolk entstehen kann. Welches aber ist dieser höhere Sinn des Völkerbunds-Gcdankens, dem dieser durch die Schaffung des Palästinamandates und insbesondere durch die Aufnahme der Idee der Errichtung einer Jüdischen Nationalen Heimstätte in Palästina in das Mandat Ausdruck gegeben hat? Der Völkerbund will den Sieg der Reditsanschammgen durchsetzen, die unter dem Begriff ״Nationalitätenprinzip“ zusammengefaßt werden können. Er will den Nationen ein unverlierbares Recht auf Leben und Fortsetzung ihrer eigenen Individualität garantieren. In Konsequenz dieser Idee, die der letzte Sinn des Völkerbundes überhaupt ist, hat der Völkerbund im Palästinamandat dem jüdischen Volke das Recht auf die Schaffung seiner Nationalen Heimstätte in Palästina gewährt, obwohl das jüdische Volk über die ganze Erde zerstreut ist und vielfach kaum noch die Merkmale einer Nation aufweist. Der werdende Staat Palästina beruht in der einen Hälfte der ihm zugrunde liegenden Idee auf diesem Recht des jüdischen Volkes auf Leben und Fortdauer, ״und so hoch wird dieses Recht gewertet, daß man sogar vor Beschränkung des bisher gerade nach dem Nationalitätennrinzip unantastbaren souveränen Selbstbestimmungsrech• tes einer Bevölkerung über das von ihr bewohnte Land nicht zurückscheut‘'. Ich habe mich mit Bewußtsein darauf beschränkt, hier die Grundkonzeption des Buches darzustellen, bin mir dabei jedoch völlig im klaren, daß diese Selbstbeschränkung die Gefahr in sich trägt, kein umfassendes Bild von dem Inhalt dieses Buches zu geben. Man wird cs schon selbst in die Hand nehmen müssen, wenn man sich in vollem Umfange die Kenntnis der Einzelheiten des nalästinensischen Staats-, Verfassungs- und Verwaltunosrechtes ancigner! will. Das aber kann nur jedem, der sich mit Palästina als einem der interessantesten politischen und sfaats- und völkerrechtlichen Problem unserer Zeit oder — und das gilt doch für uns Zionisten insgesamt — mit der Zukunft der luden in d'esem Lande ernsthaft beschäftigen will, ocraten werden. Das Bu״b von Marcus wird uns auf diesem Wege in Zukunft cirt willkommener und zuverlässiger Führer sein. Presseschan ln» ״Naehrich'tenhlatt für die Teilnehmer und Förderer des Deutschen Vereins vom Heiligen Lande“ (Köln, Januar 1930) veröffentlicht P. Fr. Dunkel, C. M. (Jerusalem) einen Rückblick auf die Unruhen des Jahres 1929, der aus seiner Feindseligkeit gegen die iüdische Sache kein Hehl macht. Sehr seltsam klingt in dem Aufsatz eines Priesters der folgende Satz: ..Einige hundert luden wurden in Palästina ermordet... und gleich geht es wie ein Sturmgeheul durch die Welt und reomet Proteste in der ganzen alten und neuen Welt. Und in Rußland durften Zehntausende von Christen, Bischöfe, Priester, Professoren, Adlige und Gutsbesitzer umgehracht werden, in Mexiko konnte ein Calles schlimmer als Nero ge״en die katholischen Bischöfe, Priester, Männer und wehrlose Frauen und unschuldige Kinder wüten, ohne daß es zu einem allgemeinen Proteststurm kam.“ Auch die Haltung der Juden gegenüber den Arabern wird von dem Pater zumindest einseitig dargestellt, was um so auffallender ist, afs der Verfasser zu den gelegentli<־hen Lesern der ״lüdischen Rundschau“ zu gehören scheint. Bedauerlich, daß das genannte Organ nicht für eine sachlichere Information seiner Leser sorgt. Ein Bubenstück In der Nacht vom 15. auf den 16. Februar wurde die Svnagoge Kottbusser Tor von bisher unbekannten Tätern In einer Weise besudelt, wie es bisher weder in Berlin, noch Irgendwo im ganzen Reich der Fall war. Zwanzig Hakenkreuze in Höhe von einem Meter bedeckten die ganze Front des Hauses und seine Türen. Ueber die ganze Breite der Fassade erstreckten sich die Worte: ״Juda verrecke! Judas den Tod! Die Rache naht!“ Wie weit muß die Verhetzung in nationalsozialistischen Kreisen gediehen sein, wenn eine derartige Aktion durchgeführt werden konnte. Um eine so langdauernde Schmierarbeit zu leisten, muß man gründliche Vorbereitungen treffen. Es handelt sich bei diesem Bubenstück nicht um die Tat von besoffenen, aus einem Bierlokal heimkehrenden Strolchen, sondern um eine kalt überlegte Provokation. Hoffentlich gelingt es der Polizei bald, die Täter festzustellen. Dann wird cs Aufgabe des Gerichts sein, diese Schandtat exemplarisch zu ahnden. Verjähren gegen jüdische Zeitungen Jerusalem, 21. Februar. (J.T.A.) Vom Obersten Gcrieht wurde ein Verfahren ge״en den Redakteur der hebräischen Arbeitertageszeitung .,Dawar“ und den des von der JTA. herausgegebenen ״Palestine Bulletin“ eingeleitet, und zwar we״en eines im ,.Dawar“ erschienenen und vom ״Palestine Bulletin“ in seiner Presseschau auszugsweise wiedergegebenen Artikels, in welchem ausgeführt wurde, es seien geheimnisvoll e Einflüsse am Werke, die es bewirken, daß die des Mordes an der jüdischen Familie Makleff beschuldigten Araber freigesnrochen wurden, während der jüdische Polizist Hinkis zum Tode verurteilt wurde. In der ״Pädagogischen Warte", Zeitschrift für Erziehung und Unterricht (Verlag von A. W. Zickfeldt, Osterwieck, Harz), Heft 2 vom 15. Januar 1930, veröffentlicht Schulrat Otto Eberhard einen instruktiven, Aufsatz ״Neujüdisches Schulwesen in Palästina“. Der Verfasser, der auch in zionistisehen Kreisen aus früheren Arbeiten bekannt ist, gibt ein Bild der Mannigfaltigkeit des palästinensischen Schulwesens vom Kindergarten bis zu den Höheren Schulen und charakterisiert in sehr treffender Weise die einzelnen Systeme ihrer Methoden. Er würdigt insbesondere den Arbeits- und Werkunterricht, die Entwicklung der hebräischen Sprache und schließlich den zionistischen Oedanken in seiner erzieherischen Bedeutung. ■י־-.. - . , Das sfldafrlkanische Einwandemngsgeselz Wenige Stunden nach seiner Rückkehr erschien General Sniuts im südafrikanischen Parlament, um sich in einer großangelegten Rede für die Ablehnung der von der Regierung eingebrachtcn Bill betreffend die Einschränkung bzw. Unterbindung der Einwanderung aus den osteuropäischen Ländern, dem jüdischen Auswanderungsreservoir, elnzusetze.n. Sniuts trat dafür ein, daß das Quotensystem sich auf alle Linder ausdehne, in der Weise, daß aus jedem Lande 5 ״> der Menschenzahl, die 1926 am dem betreffenden Lande in Südafrika lebten, jährlich zugelassen werden. Der Innenminister Dr. M a 1 a n wandte sich gegen Smuts Verbesserungsantrag, der darauf hinausgeht, die Einwanderung auch aus nordischen Ländem wie Skandinavien und die Vereinigten Staaten zu begrenzcn. Der Premierminister General Hertzog führte aus, das Land stehe bereits vier nationalen Problemen gegenüber: Dem Eingeborenen-, dem Farbigen-, dem Indianer- und dem curopälschcn Problem; eine unbeschränkte Einwanderung würde ein fünftes Problem schaffen, Morris Kentriage, eines der jüdischen Parlamentsmitglieder, wandte sich entrüstet gegen die Ausführungen des Premierministers, wonach die Juden das ״fünfte Problem“ in Südafrika darstellen. Bei der Abstimmung wurde der von Smuts unterstützte Verbcsserungsantrag Blackwell mit 66 gegen 46 Stimmen a bgeiehnt, dagegen wurde das Amendement der nationalistischen Regierungspartei, wonach das Quotengesetz schon am 1. Mal d, J. in Kraft tritt, wie gemeldet, mit 55 gegen 47 Stimmen angenommen. Wann wird der Palästina ■Berich! lertig? London, 20. Februar, (J.T. A.) Auf eine Anfrage des jüdischen Parlamentsmitglieds Marcus erwiderte der unter- Staatssekretär für die Kolonien Dr. Drummond S hi eis im Unterhaus, er könne noch nicht den Zeitpunkt angeben, wann der Bericht der Palästina-Untersuchungskommission fertig vorliegen wird. Es werde wohl, fuhr Dr. Shiels fort, kaum durchführbar sein, den Bericht, wenn er fertig sein wird, zu gleicher Zeit in Palästina und in Großbritannien zu veröffentlichen. (Es erhält sich hartnäckig das Gerücht, daß zwei Berichte, ein Majoritäts* und ein Minoritäts- Bericht, veröffentlicht werden würden.) Die neuen Einwanderangszertillkale Jerusalem, 19. Februar. (J.T. A.) Die Zahl der Ein- Wanderungszertifikate, die die Palästinaregierung der palästinen• sischen zionistischen Exekutive auf Rechnung der für April d. J. vorgesehenen neuen Einwanderungsquote sdhon jetzt zur Verfügung gestellt hat, beträgt 950, von denen 800 für Minner und 150 für Frauen bestimmt sind. Die Regierung hat bei Bewllligung dieser Zertifikate dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß möglichst viele derselben Juden aus Rußland zugeteilt werden, und zwar ״im Hinblick auf die schweren Verfolgungen, denen sie ausgesetzt waren“. Amerikanische Chalnzlxn New York, 19. Februar. (J. T. A.) 50 Cltaluziai schifften sich am 19. Februar an Bord der ״Mauretania“ nach Palästina ein; es sind hauptsächlich junge Arbeiter und Arbeiterinnen. Am Dienstag abend fand den Chaiuzim zu Ehren eine Abschieds- Veranstaltung statt, bei der Dr. Schmarjahu Lewin, Dr. Stephen S, Wise und Kichter Bernhard Rosenblatt Ansprachen hielten. Der Moskauer Stadtsowjet richtete aa die Moskauer jüdische Gemeinde die offizielle Aufforderung, binnen 14 Tagen die Große Chorsynagoge dem Arbeiterklub der Fabrik ״Sichel und Hammer“ zu übergeben. Die Führer der Moskauer Gemeinde wandten sich an das Zentralexekutivkomitee der Sowjetunion mit der Bitte, den Beschluß aufzuheben. Felix Pinner 50 Jahre. In diesen Tagen feierte Felix Pinner, Chefredakteur des Handelsblattes des ״Berliner Tageblatts“, seinen 50. Geburtstag. Pinner, dessen geistvolle und von tiefer Erfassung wirtschaftspolitischerZusammenhänge zeugenden Aufsätze dem Autor einen großen Kreis von Freunden und Verehrern geschaffen haben, gehört fraglos zu den bedeutendsten volkswirtschaftlichen Schriftstellern Deutschlands. Pinner hat stets für jüdische Fragen großes Interesse gezeigt; seit Jahren verfolgt er mit Aufmerksamkeit das jüdische Aufbauwerk in Palästina und hat sich wiederholt in den Dienst der Propaganda des Keren Hajessod gestellt. Im Jahre 1925 hat Pinner Palästina besucht und das iüdische Siedlungswerk gründlich studiert. Als Frucht dieser Reise schrieb er eine Reihe von Aufsitzen, die später gesammelt unter dem Titel ״Das neue Palästina“ erschienen sind und noch heute zu dem Ernstesten und Wertvollsten gehören, was im Laufe der letzten Jahre über Palästina geschrieben wurde. Pinner gehört auch dem Deutsehen Komitee Pro Palästina und dem Deutschen Initiativkomitee für die Jewish Agency an. So hat er auch in zionistisehen Kreisen sich zahlreiche Freunde erworben, die sich der Schar der Glückwünschenden gerne anschließen. Ans den Gemeinden Wanderfürsorge und Arbeitslosigkeit. Am 16. Februar tagte der Verwaltungsausschuß der Landeskasse Sachsen für jüdische Wanderfürsorge in Dresden. Es wurde beschlossen, nachdem schon früher die Wanderkassen bei fünf sächsischen Gemeinden in Fortfall gekommen waren, daß nunmehr auch Chemnitz keine Wanderkasse mehr unterhält. Danach bleiben im Lande Sachsen nur noch die Wanderkassen Leipzig und Dresden bestehen. In einem Bericht stellte S. Adler-Rudel, der für die Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge in Berlin erschienen war, fest, daß die Organisation für Wanderfürsorge über das ganze Deutsche Reich durchgeführt ist und daß das frühere Schnorrerwesen in der Wanderbewegung erheblich nachgelassen hat. Dagegen hat die Arbeitslosigkeit, die bei uns Juden noch stärker als in der Allgemeinheit zutage tritt, viele neue Menschen, vorzugsweise inländische, zur Wanderschaft getrieben. Dieser Not kann nur durch großzügige sozia 1 e Hilfsmaßnahmen gesteuert werden. Um hierbei erfolgreich mitwirken zu können, haben sich die Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge und die Zentralwohlfahrtsstellc der deutschen Juden in Berlin enger zusammengeschlossen, wodurch zugleich Ersparnisse bei den Verwaltungsausgaben erzielt werden. Diese Zentralstellen unternehmen jetzt innerhalb des ganzen Deutschen Reiches Schritte, um die erforderlichen Mittel für zwei große soziale Hilfswerke zusammenzubringen. Einmal handelt es sich um die Fürsorgeerziehung, die zwar eng mit der Wanderfürsorge zusammenhängt, zum anderen um die Schaffung der Arbeiterkolonie. Im Verlage Lambert Schneider in Berlin-Dahlem erscheint Anfang März eine neue, dritte, ergänzte Ausgabe de3 wichtigen Buches von Jakob Klatzkin, Probleme des modernen Judentums, das ein Jahrzehnt lang im Mittelpunkt der Diskussion stand und in den letzten Jahren noch au Aktualität gewonnen hat,