Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXV (1930)
- Issue
- Heft 4 (14.1.1930)
- Date
- 1930-01-14
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 28 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 4, 14.1. 1930 Stellungnahme aller zionistischen Kräfte zu kommen. Die neue Leitung der Z. V. f. D. wird versuchen, in ständiger Fühlungnahme mit den Vertretern aller Gruppen die Fragen des deutschen Zionismus zu erörtern und zu Entscheidungen zu führen, denen sich alle willig und freudig beugen. Die gegenwärtige Leitung der Z. V. f. D. ist eine Koalition, die aus dem Linken Zentrum, der Linken und dem Misrachi besteht. Um der schon im Entstehen begriffenen Legendenbiidung vorzubeugen, ist es erforderlich, die parlamentarische Entstehung dieser Koalition in aller Offenheit zu schildern. Ich habe in Jena ohne Rücksicht auf die Mehrheitsverhältnisse alle Gruppen zum Eintritt in den Geschäftsführenden Ausschuß aufgefordert. Von den Minderheitsparteien unter Führung der Gruppe der Unabhängigen Zionisten wurde die Antwort erteilt, daß ihr Eintritt in die Leitung nur unter der Voraussetzung erfolgen könne, daß die Oppositionsparteien die Mehrheit im Geschäftsführenden Ausschuß erhalten. Gegenüber vier Vertretern des Linken Zentrums und der Linken verlangte man fünf Vertreter derjenigen Gruppen, die bei den politischen Abstimmungen in der Minderheit geblieben waren. Wir waren ohne Rücksicht auf das Stärkeverhältnis mit einem Geschäftsführenden Ausschuß einverstanden, der sich außer dem Vorsitzenden aus je vier Vertretern der beiden auf dem Delegiertentag einander gegenüberstehenden Gruppen (auf der einen Seite Linkes Zentrum und Linke mit zusatnmen 92 Delegierten, auf der andern Seite Misrachi, Unabhängige und Radikale mit 45 Delegierten — die Revisionisten hatte jede Beteiligung grundsätzlich abgelehnt) zusammensetzt Die Opposition wußte, daß ihre Forderung nach einer Majorität unannehmbar war, sie wollte aber offenbar, daß das Odium des Scheiterns einer Koalition auf den Vorsitzenden der Z. V. f. D. fällt. Nachdem diese Verhandlungen gescheitert waren, hat zu unserer großen Freude im letzten Augenblick — ohne daß Verhandlungen oder Vereinbarungen irgendwelcher Art getroffen worden waren —- der Misrachi aus freiem Entschluß sich bereit erklärt, in die Koalition mit drei Vertretern einzutreten, in der klaren Erkenntnis, daß die Fortführung der zionistischen Arbeit in Deutschland nicht von einer Abstimmung über außenpolitische Fragen abhängig gemacht werden könne und daß er als eine dauernde und große weltanschauliche Gruppe, die einen integrierenden Bestandteil der Z. V. f. D. bildet, sich nicht der Verantwortung für die künftige Arbeit entziehen dürfe. So kam die Koalition zustande, die von den 149 Mitgliedern des Delegiertentags 117 repräsentiert Diese Feststellung ist notwendig, um falschen Gerächten vorzubeugen. Trotzdem stehen wir auf dem Standpunkt, daß jetzt, nachdem die parlamentarische Schlacht ausgekämpft Ist, alle Zionisten sich an der Ar- ׳ beit in gleicher Weise beteiligen müssen. Wir haben in unserer zionistischen Entwicklung bereits genügend Verständnis für die Eigenart parlamentarischer Vorgänge, um zu wissen, daß sie kein Ressentiment hinterlassen dürfen. Wir stehen am Beginn einer schicksalsschweren Arbeitsperiode. Die Verhandlungen des Delegiertentages in Jena hat die zionistische Welt mit großer Aufmerk• samkeit begleitet. Wir aber wissen, daß alle inneren Kämpfe ihre Rechtfertigung nur dadurch erhalten, daß wir entschlossen und befähigt sind, zu unserem Teil die Verantwortung für die Zukunft des zionistischen Gedankens und des zionistischen Werkes zu tragen. Wir sehen alles, was die zionistische Bewegung geschaffen hat und woran wir uns mit unserem Tun und Hoffen beteiligt haben, wir sehen vor uns die große Welt der unerfüllten zionistischen Sehnsucht und wir wollen in dieser Zeit der Erschütterung und Bedrohung jenem echten zionistischen Optimismus in unserer Organisation eine Stätte bereiten, der im Vertrauen auf die eigene Kraft an die Notwendigkeit unserer Sache glaubt. Die VereinigongskoDlerenz der Arbeiter Tel-Awiw, 8. Januar. (J. T. A.) Nach Abschluß der Vereinigung hielten, wie schon kurz gemeldet,. Ben Gurion und Sprinzak Ansprachen. Ben Gurion schilderte in einer Rede die Leistungen der palästinensischen jüdischen Arbeiterschaft im Verlauf der letzten 25 Jahre ihrer Tätigkeit und ging dann auf die Aufgaben der neuen Partei ein. Sie wird, so sagte er, für Demokratie und Freiheit der Minoritäten, für Solidarität mit den arabischen Arbeitern und die Schaffung einer C!1 a 1 u 7 - R e s e r v e kämpfen, um die zukünftige Arbeiter• Immigration nach Palästina sicherzustellen. Joseph Sprinzak führte Beschwerde Ober die Art des Verfahrens der Palästina- Untersuclimigskommission, die für die Juden degradierend war, indem sie sie zwang, sich gegen unsinnige Anklagen zu verteidigen. Die jüdische Haltung gegenüber den Arabern ist klar und bedarf keiner Frage. Es ist die Frage der arabischen Haltung gegenüber den Juden, die der Untersuchung bedarf. Zur Frage der Jewish Agency übergehend, betonte Sprinzak, daß die jüdische Arbeiterbewegung Despotismus innerhalb der Jewish Agency nicht dulden werde. In warmen Worten rühmte er die Leistungen der Poale Zion-Partei, der es gelungen ist, ihre zionlstisehen Ideale in die sozialistische Internationale hineinzutragen. Die neügeschaffene Partei habe beschlossen, sich durch das Verbandsbüro der Poale Zion der Internationale anzuschließen. Sprinzak schloß seine Rede mit einem Angriff gegen die Palästina-Verwaltung, die eine in großzügigem '!eiste gehaltene Interpretation des Mandates vermissen läßt. Gegen fünf Juden, die auf Grund arabischer Aussagen wegen Mordes an einem Araber im Verlaufe des arabisehen Angriffs auf die jüdische Vorstadt Bait Wegan in Untersuchung gezogen waren, wurde die Untersuchung am 9. Januar eingestellt Der Untersuchungsrichter Camp erklärte, daß die arabischen Schuldzeugen in diesem Fall skrupellos gelogen haben. Vor der Tapng des Völkerbnndrates Der Rat und die Klagemauer Von unserem Genfer Mitarbeiter. K-y, Genf, 13. Januar. Die Ständige Mandatskommission — das beratende Organ des Völkerbundrates — wird sich mit der durch die vorjährigen Ereignisse geschaffenen Situation in Palästina erst nach Erhalt eines entsprechenden Berichtes der britischen Regierung beschäftigen können. Dies wird — wie nunmehr feststeht — auf einer außerordentlichen Sitzung im März d. J. erfolgen. Der Vorsitzende der Kommission erhielt die Vollmacht, die Tagung, wenn alles glatt geht, für einen Tag zwischen dem 15. und 30. März nach einem seiner persönlichen Auswahl überlassenen Orte einzuberufen. Da der Großteil der Mitglieder dafür war, diese Tagung außerhalb Genfs abzuhalten, und da in diesem Zusammenhang von Südfrankreich gesprochen wurde, kann man heute mit aller Wahrscheinlichkeit annehmen, daß die Mandatskommission sich zu ihrer außerordentlichen Palästinatagung Ende März d. J. in einer Stadt der französ i s c I1 c n Riviera versammeln wird. Der noch bis zur Eröffnung der Januartagung im Amt befindliche Vorsitzende des Völkerbundrates — der Vertreter Persiens, Forughi Khan — hat bereits den Beschluß der Mandatskommission, eine außerordentliehe Tagung im März abzuhalten, bestätigt. Die Mandatarmacht wird wohl keine Schwierigkeiten haben, bis dahin nicht nur den Bericht der bereits aus Palästina zurückgekehrten Untersuchungskonimission, sondern auch ihre eigenen Erklärangen, was die von ihr in Zukunft im Rahmen der Mandats- Bestimmungen zu befolgende Politik anbetrifft, der Mandatskommission und —• wahrscheinlich vorher schon — dem englischen Parlament vorzulegen. Der Rat des Völkerbundes wird sich jedenfalls mit der Gesamtfrage Palästinas nicht früher als auf seiner zweitnäclisten, für den 12. Maid. J. einberafenen Tagung beschäftigen können. Auf der heute (Montag, den 13. d. M.) beginnenden ordentlichen Ratstagung wird im Zusammenhang mit dem Pa* lästinamandat bloß von dem besonderen Vorschlag der britischen Regierung, der die Einsetzung einer ad hoc-Kommission für die Lösung der Klagemaueraffäre verlangt, die Rede sein. Die britische Regierung hat bekanntlich am 19. November v. J. der Mandatskommission ein ausführliches Memorandum zugeschickt, mit der Bitte, den darin enthaltenen Vorschlag gleich durchzustudieren und, wenn möglich, günstig begutachtet dem Rate vorzule״en. Dieses Dokument, betitelt ״Memorandum, betreffend die Rechte und Ansprüche von Juden und Mohammedanern an der West- bzw. Klagemauer in Jerusalem“ hat, zusammengefaßt, ungefähr folgenden Inhalt: 1. Dio Bemühungen des Oberkommissärs, Sir John Chancellor, zwecks Herbeiführung eines gütlichen Ausgleiches zwischen Juden und Mohammedanern in der Klagemauorangolegenhoit haben — wie er dies der Kommission letztens selbst vorgotragen hat — zu keinem Erfolg geführt und deshalb die Notwendigkeit einer Festsetzung und Regelung der Rechte und Ansprüche der interessierten Parteien klar zum Vorschein treten lassen. 2. Ohne irgendwie dem Bericht der nach Palästina entsandten Untersuchungskommission vorgreifen zu wollen und ganz davon absehend, welche Rolle, die KLgemauerangelegenbeit bei den. letzten Vorkommnissen in Palästina gehabt haben konnte, stellt dio britische Regierung fest, daß das Fehlen eines endgültigen Reglements betreffend die Rechte und Ansprüche an der Klagemaucr ganz tmzweifelhaft den Frieden und die Aufrechterhaltung der Ordnung in Palästina bedroht. Dio im September 1929 herausgegebenen provisorisehen Bestimmungen haben — trotz ausdrücklicher Erklärungen, daß es sich um vorübergehende, in keiner Weise für die Zukunft präjudizierende Anordnungen handelt — lebhafto Proteste sowohl von jüdischer wio von muselmanischer Seite hervorgerufen und auf diese Weise dio Notwendigkeit einer schnellen und endgültigen Erledigung dieser Angelegenheit noch dringlicher hervortroten lassen. 3. Artikel!4 des Palästinainandates sieht die Ernennung einer Kommission vor, welche ״die ■auf die Heiligen Stätten bezüglichen Rechte und Ansprüche prüfen, festsetzen und regeln soll“. 4. Dio im Artikel!4 vorgesehene Kommission ist bisher nicht ins Leben gerufen worden, woran jedoch nicht Großbritannien, sondern eher andere (kathoHscho) Mächte, dio sich untereinander nicht einigen konnten, schuld sind. Dio im Jahre 1932 von Lord Balfour gemachten Vorschläge zur Ausführung des Artikels 14 wurden abgelehnt, und seit damals hat die Sache keine weiteren Fortschritte gemacht. 5. Dio britische Regierung, als die für dio Geschicke Palästinas verantwortliche Mandatarniacht, glaubt, daß das Warten, Ins die obenerwähnten Hindernisse zur Ausführung des Artikels!4 aus dem Wege geschafft werden, keineswegs ein Aufschieben der Regelung der Klagemauoraffäre entschuldigen kann. Andererseits ist dio britische Regierung überzeugt, daß die heutige Lage die Schaffung eines entsprechend qualifizierten Organes erfordert, dessen Beschlüsse endgültige und unwiderrufliche Wirkung haben könnten. 6. Die britische Regierung schlägt deshalb, nach reiflicher Prüfung aller Gesichtspunkte des Problemos, die Ernennung einer S p e - zialkommission unter Berufung auf Artikel 14 vor, die zur Aufgabe hätte, ״dio Rechte und Ansprüche der Juden und Mohammedaner zur Klagemauer zu prüfen, festzusotzen und zu regeln". Angesichts ihres so beschränkten Mandates würde es sich in Wirklichkeit um eine Kommission ad hoc handeln, deren Beschlüsse jedoch endgültige Kraft hätten und durch die im Artikel 14 vorgesehene Heilige Stälton-Kommission nicht mehr revidiert werden könnten. Die hritischo Regierung würde vorschlagen, daß dio Zusammensetzung dieser Kommission vom Vorsitzenden des Völkerbundrates bestimmt werde und ist der Ansicht, daß es äußerst wünschenswert wäre, zu Mitgliedern ganz unparteiisccho Persönlichkeiten und nicht Vertreter von ethnischen oder religiösen Gruppen zu berufen. 7. Im Schlußsatz unterstreicht die britische Regierung noch einmal, wio wichtig für die Erhaltung der Ordnung und des Friedens in Palästina eino schnelle Erledigung der Klagemaueraffäre ist und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die Mandatskommission den britischen Vorschlag umgehend zur Annahme dem Völkerbundrat empfehlen wird. Dies war eine sehr späte, aber schließlich doch eine Initiative der britischen Regierung in der Klagemauerangelegenheit. Allerdings hätte man vor drei Jahren diese Augelegenheit bedeutend leichter und ohne so weitschweifige und w leider! — vom rechtlichen Standpunkt angreifbare Projekte regeln können. Denn nunmehr bieten sich neue Schwierigkeiten ganz anderer Form nach rechtlicher, in Wirklichkeit aber international-politischer Natur. Die Mandatskommission kam nach längeren Beratungen zum Schlüsse, daß sie nicht in der Lage ist, dem Rate den britischen Vorschlag zur Annahme anzuempfehlen, ln den Schlußfolgerungen ihres Berichtes an den Rat begründet sie ihre Stellungnahme wie folgt: ״Dem Vorschlag der britischen Regierung gemäß sollten die auf dio Klagemauer Bezug habenden Rechte und Ansprüche endgültig und in letzter Instanz durch eine Kommission ad hoc festgelegt werden. Nun ist aber die Klagemauer zu jenen ״Heiligen Stätten“ zu rechnen. von denen Artikel »5 des Palästinamandates*) spricht und der lievairt, daß alle sich auf die ״Heiligen Stätten" Palästinas beziehenden Frag'ii von einer Spezialkommission gelöst werden sollen, deren Einsetzung er vorsieht. Dio britische Regierung will eine Kommission ad hoc für die Klagemauer mit Vollmachten versehen, dio einzig und allein der im Artikel!4 des Mandates in Aussicht genommenen Spezialkommisjion Vorbehalten bleiben. Dies würde eine Antastung der ISo- Stimmungen des fraglichen Artikels darstellen. Das britische Memorandum schlägt andererseits vor, daß die ad hoc-Kommission für die Klagemauer durch den Vorsitzenden des Völkerbundrates ernannt wird, wogegen Artikel!4 des Mandates l>estimmt, daß dio Spezialkommission für dio ״Heiligen Stätten" von der britischen Regierung mit Genehmigung des Vöikcrbundrates ernannt werden soll. Auch in diesem Punkte hat die Kommission die von der britischen Regierung vorgeschlageno Lösung als nicht konform mit Artikel!4 des Palästinamandates erachtet. Aus diesen Gründen kann dio Kommission —■ deren Rolle es ist, dio Einhaltung der Bestimmungen des Mandates zu überwachen — dem Ansuchen der britischen Regierung, ihren Vorschlag dem Rate zur Annahme zu empfehlen, nicht stattgeben. Die Kommission ist gerne bereit, zwecks eventueller Weiterempfehhmg an der! Rat, jeden ihr vorgelegten Vorschlag zu prüfen, der, ohne den Bestimmungen des Mandates zu widersprechen., so verfaßt wäre, daß er die zwischen Juden und Mohammedanern wegen der Klagemauer bestehenden Zwiste beilegen, dio Gemüter besänftigon und Ruhe und Ordnung in Palästina endgültig sichern könnte. Die Kommission wird mit aufrichtigem Interesse alle Bemühungen der Mandatnrmachl verfolgen, die dahin gehen, in nächster Zukunft eine Lösung, deren Unparteilichkeit allen am Herzen liegt, zu finden. Dio Kommission ist sich bewußt der Schwierigkeiten, denen dio Maadatarmacht in diesen besonders delikaten und von noch lebhaften Leidenschaften gekennzeichneten Umständen begegnet..“ Wie aus dieser Antwort zu ersehen ist, hat die Mandatskoramission eine vom formellen Standpunkte aus ziemlich unanfechtbare Stellung eingenommen. Man braucht in der Tat kein hervorragender Jurist zu sein, um auf den ersten Blick zu erkennen, daß der britische Vorschlag, der auf Grund Art. 14 des Mandates eine andere als die durch diesen Artikel vorgesehene Kommission schaffen will, mit ihm unvereinbar ist. Die Rechtsberater der britischen Regierung scheinen trotzdem diesen Fehler übersehen zu haben. Die Mandatskommission hat über den englischen Vorschlag sehr langwierige Verhandhingen geführt — die diesbezüglichen Protokolle füllen 15 Druckseiten in quarto aus! Leider betreffen 10/י dieser gewundenen und sehr gelehrten Debatten rein formelle Fragen, die gewiß ihre prinzipielle Bedeutung haben, die jedoch mit dem seiner Lösung harrenden praktischen und äußerst dringliehen Problem nur sehr wenig zu tun haben. So wurde z. B, viel darüber diskutiert, ob es der Mandatarmacht erlaubt sei, die Meinung der Mandatskommission direkt und nicht durch die Vermittlung des Rates einzuholen, ob die Mandatskommission überhaupt kompetent ist, sich mit einer die Heiligen Stätten betreffenden Frage zu befassen (die Kommission scheint hierbei vergessen zu haben, daß sie sich schon seit Jahren mit der Klagemaueraffäre beschäftigt und daß sie selbst zweimal die Mandatarmacht aufgefordert hat, alles zu tun, um eine Lösun״ dieser Frage herbeizuführen), ob sie, wenn auch schon nach der Prüfung der britischen Proposition, ihre Meinung dem Rat spontan vorlegen oder darauf warten soll, daß der Rat sie um diese Meinung befragt — und dergleichen mehr. Und als schließlich die Kommission nach peinvoller Uebenvinduflg aller Anomalien der Prozedur zur Prüfung des Vorschlages selbst überging, da war ihre Weisheit durch die Erkenntnis erschöpft, daß *dieser Vorschlag .!*».Bflfaifcr 'felsiges. Fötm-raif .■Art•■, 1:4׳dte Mandates unvereinbar Ist. Schluß und Punktum! Denn die angehängten höflichen Formeln sind doch wirklich ohne Inhalt und können in den Ohren der englischen Regierung eher wie Hohn klingen. Hätte man von der Mandatskommission, die doch ein beratendes Organ des Völkerbundrates ist, nicht erwarten können, daß sie nach einer solchen formell ganz riehtigen Feststellung dem Rate und der Mandatarmacht etwas Konkretes und Positives — rät? Einige diesbezüglich von drei bzw. vier Mitgliedern der Kommission (dem Engländer Lord Lugard, dem Belgier Orts, dem Holländer van Rees und dem Schweizer Rappard) ziemlich schüchtern gemachten Versuche stießen auf den beinahe organisiert erscheinenden Unwillen der Mehrheit der Kommission. Es wird keinem aufmerksamen Leser der Verhandlungsprotokolle entgehen können, daß die Mehrheit der Mitglieder sich nicht durch rechtliche (als Vorwand benützte), sondern durch rein politische Beweggründe in dieser Angelegenheit leiten ließ.... Im Augenblick ist noch nicht bekannt, welche Wendung diese Frage vor dem Rate nehmen wird. Die britische Regierang hat noch nicht wissen lassen, ob sie ihren Vorschlag in dieser oder in einer veränderten Form aufrechterhalten oder ar ganz zurückziehen will. Verschiedene Lösungen (auf die ier näher einzugehen es vorläufig unnütz wäre) sind natürlich möglich, da der Rat in seinen Beschlüssen ganz frei ist und — wenn er es will — alles tun kann. Die nächsten Tage werden uns auf diese Fragen Antwort geben. * *** (Die ״Jüd. Rundschau“ hat zu den oben erwähnten Beschlüssen der Mandatskommission im Leitartikel vom 29. Novetnber 1929 ausführlich Stellung genommen.) Das Protokoll der 15. Session der Permanenten Mandatskommission (1 .—19. Juli 1929) ist kürzlich im Verlag des Völkerbundes in Genf erschienen. Das Protokoll, das 302 Seiten umfaßt, enthält auch die Verhandlungen über Palästina und die Aussagen des britischen High Commissioners Sir John Chancellor*, der die Mandatarmacht vertrat. Bekanntlich hat Chancellor ausführlich über die Frage der Klagemauer gesprochen, ferner wurden die Fragen einer eventl. Selbstverwaltung behandelt, und auch über andere mit dem Jüdischen Nationalheim zusammenhängende Fragen gab Chancellor Aufklärungen. Der Bericht der Kommission an den Rat ist angehängt. Ueber die Verhandlungen selbst haben wir bereits im August v. J. berichtet, das Protokoll aber gibt die genaue authentische Fassung von Fragen, Antworten und Schlußfolgerungen. Es ist in französischer und englischer Sprache zu beziehen. ״Palästina“, Monatsschrift für den Aufbau Pa- Iästlnas. Soeben erschienen: Heft 12. Aus dem Inhalt: Dr. A. Ruppin: Die Bedeutung Palästinas für die Juden; H. H. Thon: Soziale Frauenarbeit ln Palästina; Dir. Harry Viteles: Ke kooperative Bewegung unter den Juden in Palästina; Dr. Ernst Simon: Politische Rundschau; Dr. A. Tartakower: Arbeiterbewegung, Nachrichten, Daten, Bücher, Inhaltsverzeichnis. Jahresbezugsgebühr: Oesterreich 12,— Schilling, Deutschland 8,40 M., Ausland 2,— Dollar. Administration und Verlag: C. Barth, Wien I, Heßgasse 7. *) Artikel 14 des Palästinamandates lautet wie folgt: ״Der Mandatar soll eine Spezialkommission ernennen, die auf die ״Heiligen Stitten" bezüglichen Rechte \1nd Ansprüche, sowie die Rechte und Ansprüche, welche die verschiedenen religiösen Gemeinschaften Palästinas betreffen, zu prüfen, festzusotzen und zu regeln hat. Dio Be- Stimmung über die Art der Ernennung dieser Kommission, über ihre Zusammensetzung und ihre Funktionen, sollen dem Völkerbundrat zur Genehmigung vorgelegt werden, und die Kommission soll ohne Gensbmigung des Rates weder «mannt werden, noch ihre Tätigkeit heginnen."