Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXIV (1929)
- Issue
- Heft 86 (1.11.1929)
- Date
- 1929-11-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 86, l.XI. 1629 JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 573 Palästina vor der Mandatskommission Von unserem Genfer Mitarbeiter. Die Frage der Selbstverwaltung. — Die Konzessionen. — Der Status der Jewlsh Agency — Fremde In Transjordanien. Im November tritt die Mandatskommission des Völkerblindes wieder zusammen. Die Juli-Tagung der Kommisstott hat sich auch mit Palästina beschönigt. Ueber den Teil der Verhandlungen, der die K lag em au e r betraf, hat unser Genfer Korrespondent bereits in der Nummer vom 27. August ausführlich berichtet. Der ץweite Teil seines Berichtes ist wegen der inzwischen eingetretenen Ereignisse aus Raummangel zurückgeblieben. Angesichts der nun bevorstehenden neuen Tagung tragen wir diesen Bericht hier nach. Red. K-y, Ende August 1929. In meiner vorigen Korrespondenz (siehe ״Jüdische Rundschau“ Nr. 65 vom 27. August) habe ich bereits über den Palästinarapport der Mandatskommission an den Rat des Völkerbundes und über jenen Teil ihrer Verhandlungen, die sich auf die Klagemauerangelegenheit bezogen, berichtet. Einige andere Fragen, die während dieser Tagung berührt oder eingehender besprochen wurden, verdienen ebenfalls noch erwähnt zu werden. ln der Frage der Selbstverwaltung Palästinas, d. h. der von den Arabern verlangten Einführung von repräsentativen, parlamentarischen und gesetzgebenden Institutionen, hat der Oberkommissär der Kommission eine Erklärung ungefähr folgenden Inhaltes abgegeben: Seit dem Jahre 1923, als die Mandatarmacht den Arabern drei aufeinanderfolgende, verschiedene Vorschläge in dieser Frage unterbreitet und auf alle drei Vorschläge eine unbedingt abweisende Antwort erhalten hat, hat sie beschlossen, ihre diesbezüglichen Versuche nicht wieder aufzunehmen. Dies entspricht auch der jetzigen Lage, doch haben sich letztens gewisse Aenderungen in der Haltung der Araber bemerkbar gemacht. Mehrere Deputationen arabischer Körperschaften haben den Oberkommissär besucht, um gegen die jetzige Verfassung zu protestieren und eine Konstitution zu verlangen, die ihnen die Möglichkeit gäbe, an der Regierung des Landes Anteil zu nehmen. Sie weisen auch bei jeder Gelegenheit auf die Verfassungen von Transjordanien und vom Irak hin und bedienen sich dessen als Argument zur Stützung ihrer Forderungen wegen Zuerkennung ähnlicher Privilegien an die Bevölkerung Palästinas. Der Oberkommissär erklärte diesen Deputationen ganz allgemein, daß zwei Kategorien von Hindernissen sich der Einführung demokratischer Selbst- Verwaltungsinstitutionen in Palästina in den Weg stellen: a) die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die der Mandatarmacht durch den Völkerbund auferlegt wurden und b) die Bedeutung Palästinas für Hunderte Millionen von Menschen in der ganzen Welt, als Ausgangspunkt dreier großer Religionen. Unter solchen Umständen sei es unbedingt notwendig, die Vollmachten des Mandatars aufrechtzuerhalten, damit er seinen internationalen Verpflichtungen frei und restlos nacWkommen kann. Nichtsdestoweniger habe der Oberkommissär die arabischen Delegationen verständigt, daß er über diese Fragen gelegentlich seines Aufenthaltes in London mit dem Kolomalminister sprechen wird und er könne der Kommission versichern, daß diese Frage1!1 ־it großer Aufmerksamkeit und vom einzigen Gesichtspunkte der Interessen des Mandatslandes geprüft werden wird. Auf eine Frage des Vorsitzenden (Theodoli), ob die Zuerkennung einer autonomen Verfassung an das politisch weniger entwickelte Transjordanien nicht in einem gewissen Widerspruch mit dem Abweisen einer solchen Verfassung für die bedeutend höher stehenden Einwohner Palästinas steht, wiederholte der Oberkommissär, daß aus den schon früher angeführten Gründen man Palästina keine demokratische Verfassung geben Kann und daß Transjordanien eine bis zu einem gewissen Grade autonome Konstitution deshalb erhalten mußte, weil man während des Krieges den dieses Gebiet bewohnenden Arabern gewisse Versprechungen gegeben hat. Aus diesen Erklärungen Chancellors ist es ersichtlich, daß die Mandatarmacht die Frage der Einführung autonomer Regierungsorgane in Palästina mit großer Vorsicht und Reserve behandelt. Es mag in diesem Zusammenhänge auch daran erinnert werden, daß die Mandatskommission, anläßlich ihrer vorjährigen Herbsttagung, eine diesbezügliche arabische Petition abgewiesen hat, wobei der Berichterstatter (Prof. Rappard) darauf hinwies, daß ״für Palästina weder die Satzung noch das Mandat die Einführung einer dem okr a tisch en und parlamentarischen Regter u n g vorsehen und daß eine solche Regierungsform sogar unvereinbar erscheine mit den Pflichten, die die Mandatarmacht laut dieser zwei Dokumente zu tragen habe“. In einem Meinungsaustausch der Mitglieder der Kommission, betreffend die Konzession zur Ausbeutung der Mineralschätze des Toten Meeres, sprach der Vorsitzende, Graf Theodoli, die Ansicht aus, daß die Mandatarmacht sowohl bei der Erteilung dieser Konzession, wie auch bei der Ausführung der geplanten Arbeiten des Hafenbaues in Haifa den Art. 18 des Mandates, der die ökonomische Gleichberechtigung aller Mitglieder des Völkerbundes in den Mandatsgebieten sichert, außer acht gelassen hat. Das deutsche Mitglied der Kommission, Dr. Ludwig K a s 11, vertrat dieselbe Ansicht. Andere Mitglieder wiesen aber darauf hin, daß laut Art. 11 der Mandatar ״die Vollmacht haben soll, öffentliches Eigentum oder öffentliche Aufsicht für alle Naturschätze des Landes oder für die öffentlichen Arbeiten *und Betriebe einzurichten, soweit sie bestehen oder zu begründen sind“ und daß, jedenfalls, die Auslegung der beiden Artikel 11 und 18 wohl auf Antrag irgendeines Mitgliedes des Völkerbundsrates vom Obersten Internationalen Gerichtshof erbeten werden kann, jedoch dies nicht in der Kompetenz der Mandatskommission liege. Da die Mitglieder der Kommission in dieser Sache nicht rinig waren, beschloß der Vorsitzende eine diesbezügliche Frage an den Vertreter der Mandatarmacht nicht im Namen der Kommission, sondern in seinem persönlichen Namen zu richten. In einer späteren Sitzung gab dann Sir John Chantellor der Kommission das Versprechen, ihr im nächsten Jahresbericht eine genaue Darstellung der Toten-Meer-Kon- Zession vorzulegen. Was die Arbeiten in Haifa anbetrifft, so beantwortete der Oberkommissär die Frage des Vorsitzenden dahin, daß dieselben nicht durch die ״Kronagenten“, sondern durch das Departement für öffentliche Arbeiten der Palästina-Regierung durchgeführt werden und deshalb die Beachtung des Art 18 des Mandates hier nicht in Frage kommen kann- Gelegentlich einiger Aufklärungen über die Erweiterung der Jewish Agency wurde an den Hohen Komrnissär die Frage über den Unterschied zwischen Zionisten und ״Nichtzionisten“ gestellt. Der Hohe Kommissär bewies durch eine längere und gut verfaßte Antwort, daß er über diesen feinen Unterschied ziemlich genau unterrichtet ist... Bei dieser Gelegenheit warf Herr van Rees die wichtige Frage des Verhältnisses der Mandatarmacht zur Jewish Agency auf. Schon im Jahre 1923, sagte Herr van Rees, hat die Mandatarmacht der Kommission mitgeteilt, daß ein Zionistisches Exekutivkomitee sich in Palästina niedergelassen hat und von der Mandatarmacht als die durch Art. 4 vorgesehene jüdische Körperschaft — die das Recht hat, die Regierung Palästinas zu beraten und mit ’ ihr zusammenzuarbeiten in jenen wirtschaftlichen, sozialen und anderen Fragen, die die Errichtung der Jüdischen Nationalen Heimstätte und die Interessen der jüdischen Bevölkerung in Palästina betreffen — offiziell anerkannt wurde. Die Jewish Agency sei, gemäß den Bestimmungen des Mandates, zwar kein integraler Teil der Verwaltung Palästinas, aber sie greife in ihrer Eigenschaft als beratende Körperschaft — wenn auch ohne Vollzugsgewalt — doch in das Räderwerk der Verwaltung ein. Es wäre also, um des ordnungsgemäßen Funktionierens dieser Körperschaft willen, zweckgemäß, daß ihr Verhältnis zur Regierung sowie die beiderseitigen Verpflichtungen durch ein Statut definiert und geregelt werden. Soweit man aus den bisherigen Berichten der Regierung ersehen kann, ist das Verhältnis zwisehen Verwaltung und Jewish Agency in keiner Weise geregelt. Herr van Rees schloß mit der Frage, ob in der Praxis die Jewish Agency von der Verwaltung in jeder das Jüdische Nationale Heim betreffenden Angelegenheit vorher befragt wird, oder ob Maßnahmen auf diesem Verwaltungsgebiet auch ohne vorheriges Befragen der Jewish Agency vorgenommen werden. Der Oberkommissär erklärte in einer ziemlich gewundenen Antwort, daß er selbst ״oft“ die die Juden betreffenden Fragen mit der Jewish Agency bespricht und daß die Jewish Agency ״manchmal“ auch aus eigener Initiative an ihn herantritt, daß aber dieses Verhältnis tatsächlich keineswegs geregelt Ist. Ziemlich ausführlich wurde gelegentlich dieser Tagung der Kommission die Lage in Transjordanien besprochen. Unter den verschiedenen Fragen, die dem Oberkommissär über Transjordanien gestellt wurden, wären die über das transjordanische Bürgerschaftsgesetz besonders zu erwähnen. Manche Bestimmungen dieses Gesetzes scheinen die xenophobe und besonders gegen das Eindringen der Juden in Trans- Jordanien herrschende Stimmung in einem gewissen Grade zu sanktionieren. Auf Anfragen von Lord L u g a r d (Engländer) und von van Rees antwortete der Oberkommissär, daß die Juden in Transjordanien ungern gesehen werden, daß sie in nur ganz geringer Anzahl dort eindringen und daß die Regierung die palästinensischen Juden daran hindern kann, sich in Transjordanien niederzulassen. Auf weitere Anfragen van Rees’ und Prof. Rappards, ob das Verbot der Niederlassung in Transjordanien auch gegenüber solchen Juden gelten kann, die Bürger eines dem Völkerbund angehörigen Staates sind — Prof. Rappard machte darauf aufmerksam, daß ein solches Verbot in krassem Widerspruch zu den Bestimmungen des Mandates stände antwortete der Oberkommissär, daß rechtlich ein solches Verbot nicht besteht, daß aber in Wirklichkeit die Bewohner Transjordaniens dem Eindringen von Fremden und besonders von Juden sehr feindlich gegenüberstehen. Die Kommission hat in ihrem Berieht an den Rat hierzu folgenden Passus eingeschaltet: ״Die Kommission möchte eine Zusicherung erhalten, daß die in Transjordanien herrschenden Bestimmungen, wonach Ausländer gezwungen zu sein scheinen, die transjordanische Staatsbürgerschaft zu optieren, um im Lande ansässig bleiben zu können, sich nicht auf die Angehörigen von Staaten, die Mitglieder des Völkerbundes sind, beziehen“. Schließlich wäre noch zu erwähnen, daß in Beantwortung einer Anfrage der hiesigen Vertretung der Zionistischen Organisation über eine eventuelle Vorführung des letzten Palästinafilmes ״Frühling in Palästina“ die Kommission dem Genfer Vertreter der Zionistischen Organisation vorgeschlagen hat, diesen Film gegebenenfalls anläßlich der nächsten Herbsttagung vorzuführen und die Mitglieder der Kommission hierzu individuell einzuladen. Die Aktion der Jewish Agency und des Keren liafessod in Deutschland Berlin. Am Sonntag, dem 17. November, findet im großen Festsaal bei Kroll ein Palästina-Abend statt, bei dem die Herren Prof. B r od e t z k y - London, Mitglied der Exekutive der Jewish Agency, Alfred Leonhard Ti et z- Köln, Mitglied des Präsidiums des Deutschen Keren Hajessod, Ministerialrat Dr. Otto Hirsch- Stuttgart, stellvertretendes Mitglied im Council der Jewish Agency, Ansprachen halten werden. — Aus einer unter den Gemeinderabbinern in Berlin durchgeführten Aktion zugunsten der in Palästina Geschädigten wurden als erstes Ergebnis 700 M. zur Verfügung gestellt. Frankfurt a. O. Die Arbeit für die ״Hilfe durch Aufbau“- Aktion der Jewish Agency und des Keren Hajessod, ist hier nunmehr abgeschlossen worden, nachdem sie das sehr erfreuliehe Gesamtresultat von 3282 M. erbracht hat. Fulda. Als Ergebnis der hier durchgeführten Aktion wurden 930 M. überwiesen. Nürnberg. Die Jüdische Gemeinde Nürnberg hat für die durch die Unruhen in Palästina Geschädigten 2000 M. bewilligt. Kein Racbtrttt Dr. Rnppins Die von einigen jüdischen Zeitungen gebrachte Nachricht, daß Dr. Ruppin wegen seiner Zugehörigkeit zum ״Brith Schalom“ sein Amt in der Palästina-Exekutive nied e r g e I e g t hat, ist — wie uns auf unsere telegraphische Anfrage in Jerusalem mitgeteilt wird — frei erfunden. Dr. Maurice B. H e x t e r, Sekretär des amerikanischen Teils der Jewish Agency, begibt sich am 8. November an Bord der ״Ile de France“ nach Europa, um hier sein Amt in der Jewish Agency anzutreten. Dem ihm zu Ehren in Boston gegebenen Abschiedsdiner wohnten die Herren Felix M. Warbürg und James N. Rosenberg bei Wollen wir glücklich sein? (Nach den Ereignissen in Erez-Israel.) Von Dr. Abraham Schlesinger, Buchau. Den nachjolgenden Aufsatz, der zur rechten Zeit an ein grandioses Mori von Achad Ha am erinnert, entnehmen wir dem letzten Heft der vom deutschen Misrachi herausgegebenen Zeitschrift ״Zion “. (Red.) Hermann Cohens Ablehnung des Zionismus gründet in dessen Auffassung als einer ״Episode". Was damit gemeint ist, erklärt unzweideutig ein von Franz Rosenzweig überlieferter gelegentlicher Aasspruch: ״Die Kerls wollen glücklieh sein!“ Wollen wir glücklich sein? Ich weiß nicht, ob Streben nach Glück für sich genommen mit Judentum und Sittlichkeit so unvereinbar wäre. Kant selbst fand in der Glückseligkeit die rechtmäßige Entsprechung der Tugend, die Propheten erschauten in der messianischen Zukunft zugleich die Zeit des vollendeten Heils. Wenn heute die Juden, denen durch lange Jahrhunderte wahrlich genug Leids geschah und bis jetzt vielerorten geschieht, bei und unabhängig von aller Wahrung ihrer religiös ethischen Daseinsbestimmung, bei und unabhängig von aller Hochhaltung und Ernstnahme ihrer schwer verpflichtenden geschichtlichen Berufung, noch ihre allgemeine Lage zu bessern, ״ein Körnchen Glück“ zu haschen suchten, — ich weiß nicht, ob dies den Sinn ihrer Geschichte trübte, die Hoheit des Sittengesetzes beleidigte, mißfällig sein dürfte in den Augen Gottes und der Menschen. Aber — wollen die Kerls denn glücklich sein? Viele wollten es wirklich, träumten von Olück — in der alten Volksheimat. Vom Glück der Ruhe und der Seßhaftigkeit, des Friedens und der Freiheit, der Sicherheit und Ungestörtheit, der Entrücktheit von Haß und Feindseligkeit, der Geborgenheit vor Gewalt und Ueberfall. Von solchem Glück träumten sie. War der Traum doch Sünde, die keimende Erfüllung doch Auflehnung? Oder hatte schon an der Schwelle die Hybris sühnefordernd ihr Haupt erhoben? Noch im Beginn der Verwirklichung traf uns das Ungemach. Wir wurden belehrt und wissen jetzt: auch dort nicht endgültige Ruhe und Frieden und Sicherheit, auch dort Haß und Feindschaft und Ueberfall. Der Blütentraum vom Olück wird auch dort nicht reifen. Friede, Hermann Cohen, deiner großen jüdischen Seele: die Kerls werden nicht glücklich sein. Wollen wir denn glücklich sein? War und ist Olück der eigentliche Sinn unserer Zionssehnsucht, Streben nach Glück- Seligkeit der eigentliche Kern des ״Zionismus“? Besinnen wir uns. Von den Anfängen der Bewegung bis nach Veröffentlichung der Balfour-Deklaration kündete Einer früh und spät klarblickend, unbeirrbar, seiner Wahrheit gewiß, warnend und immer warnend vor Trugbildern und Irrgängen die Lehre vom einzig möglichen Ziel und einzig richtigen Weg: Die Zeit des Heils wird für Israel kommen, wenn einmal die ewige Gerechtigkeit über die Völker und Staaten zur Herrschaft gelangt. Die Judennot, sie mag tief sein wie das Meer, können wir beklagen und beweinen, zu lindern und mildem versuchen, wo und wie es sei, aber mit Zion hat sie und Jice Uebeirwindung w«tg *p tun. Hüten wir «HU. ׳id Wohl und Glück des Einzelnen, das Wohl und Glück de? Massen von der Besiedlung Erez-Israels abhängig za setzen. Was ist in Wahrheit unser ״Nationalismus“? Ein erhabenes ethisches ideal mit der Liebe zu Israel und allen seinen geschkhtlichen Gütern als Mittelpunkt und jeder Tugend wie jeder menschlich wertvollen Eigenschaft als Umkreis. Was ist in Wahrheit ״Zionismus“? Einzige Hoffnung in höchster Not, letzter Versuch zur Rettung des Juden t u m s. Das Volk Israel löst sich auf in eine Vielheit einander fremder ״Stämme“, der Geist Israels entflieht seinem Körper, das Herz Israels erstarrt, die Kultur Israels zerfällt, das Judentum stirbt ab — wir aber wollen, daß es lebe, fortlebe, auflebe. Was sind wir, was unser Leben, wenn das Judentum, das alte, große, heilige zugrunde geht, nicht wieder emporsteigt als gewaltige ethische Urkraft In der Welt, In der Entwicklung der Menschheit? Nicht unser Glück suchen wir, nicht das Wohl der Einzelnen oder der Massen, sondern die Wiedergebürt des Judentums: die seelische Einung der jüdischen Volksteile, die Gesundung des jüdischen Geistes, die Belebung des jüdischen Herzens, die Neuauferstehung einer volljüdischen Kultur. Deshalb, um deswillen allein sind unsere Augen auf Zion gerichtet, ״das Haus unseres Lebens“ von alters her. ״Ein Zentrum der Thora und der Wissenschaft, der Sprache und Literatur, der körperlichen Arbeit und der seelischen Reinheit, eine echte Miniatur des jüdischen Volkes, wie es sein soll“ — das suchen wir in Zion. Weit ist der Weg, hoch und fern ragt das Ziel, schwere Opfer werden wir bringen, starke Hindernisse überwinden müssen. Wir wissen, daß ״nur durch Schmerzen die köstliche Gabe erworben wird“, die Erez-Israel heißt. Aber kein Opfer darf uns zu groß, keine Anstrengung zu viel sein: um des Judentums, eines wieder lebendig sinnhaften Judentums willen, müssen wir Zion aufbauen, nicht um einer glücklichen, sondem um einer jüdischen Zukunft willen. Dieser ״geistige Zionismus“, so ergänzungsbedürftig er im einzelnen nach der methaphysisch-religiösen wie nach anderen Richtungen hin sein mag, enthüllt letztgültig den innersten Sinn, das eigentliche Wesen der zionistischen Bewegung. Dieser Zionismus —• ein Glaube, ein Wille und ein behutsames Schreiten in mählicher Verwirklichung — wird durch keine Enttäuschung entmutigt, durch keinen Rückschlag erschüttert, durch keinen Sturm entwurzelt, durch keine Menschenhand zerstört. Ihm steht einzig ein ideales Zie] vor Augen, nicht ein materielles Out, einzig das Judentum und seine Zukunft, nicht ״das größtmögliche Olück der größten Zahl“. Die Kerls wollen nicht glücklich sein. Ein Jode freigesprochen Jerusalem, 27. Oktober. (J. T. A.) Das Gericht in Jaffa unter Vorsitz des Richters Plunkett hat während der Verhandlung gegen den Juden Izchak Abbadis, der beschuldigt war, mehrere Araber, in der Absicht, sie zu töten, durch Schüsse verletzt zu haben, das Verfahren abgebrochen und den Angeklagten freigesprochen mit der Begründüng, daß die Aussagen der Zeugen so widerspruchsvoll und unzuverlässig sind, daß ein Verfahren sich nicht rechtfertigt. Dr. Isaac Max Rubinow übernimmt das Amt eines internationalen Sekretärs des Ordens Bne Brith als Nachfolger des verstorbenen Dr. Moris Bogen.