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Jüdische Rundschau · 1929-06-21 · Heft 48 (21.6.1929) · page 4

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Seite 304 JUEDISCHE RUNDSCHAO Nr. 48, 21. VI. 1929 Die Wahlen zum XVI. Zionisienkongreg Bekanntmachung Nr. 9. 1. Die Wahlen müssen in sSmtllchen Wahlorten Deutschlands am 23. und 24. Juni stattfinden. Wahlen, die vor dem 23. oder nach dem 24. Juni stattfinden, sind ungültig. 2. Der von der H.W.K. herausgegebene Stimmzettel sieht wie fplgt aus: Wahlen zumXVl.Zlonisfenkongref) Wahlvorschlag Nr. 1, Mlsradil und Zelre-Mlsrachi Wahlkreis l: Liste Dr. Oskar Woitsberg Wahlkreis II: Llsfe Rabb.Dr.J. Hoff mann o Wahlvorschlag Nr. 2, Poale-ZIon und J. J. W. B. Liste: Salman Rnbasdiow o Wahlvorschlag Ni; 3, Allgemeine Zionisten Liste: Kurt Blamenfeld o Wahlvorschlng Nr. 4, Vereinigung Radikaler Zionisten Wahlkr.!: Liste Dr. Max soiowetfsdttk Waitlkr. 11: Liste Dr. Nadinnt GohUnann o Wahlvorsdilag Nr- 5, Hapoel-HazaTr (Hiiadiduth) Liste: OeorOLanianer o Wahlvorsdilag Nr. 6, Zlonlsten-Revislonisten Liste: Rfdiard lldiihetm 0 Der Wähler bat den Wahlvorsdilag, für den er stimmen will, durch ein X im beireffenden Kreis kenntlich zu machen. Die Verwendung anderer Stimmzettel ist zulässig, sofern der Wüle des Wählers unzweifelhaft und deutlich aus ihnen hervorgeht. Sie sollen zu diesem Zweck mindestens die Ordnungsnummer des betreffenden Wahlvorschlages und den Namen des an erster Stelle stehenden Bewerbers (ustenführers) enthalten. Ungültig sind Stimmzettel, in denen der Wähler sich zwar für einen Bestimmten Wahlvorschlag ausspricht, zugleich aber eine Aenderung innerhalb dieses Wahlvorschages verlangt oder in Vorschlag bringt. 3. Die von def H.W.K. bestätigten in Nr. 47 der ״Jüd. Rundschau“ öffentlich bekanntgegebenen Wahlvorschläge sind in jedem Wahllokal zur Einsichtnahme aufzuhlngen. Die Wahl in einem Wahllokal ist ungültig, wenn die Wahlleitang nicht zumindest aus drei Mitgliedern besteht. Wahlprotokolle sind ungültig, wenn sie nicht zumindest von drei MitgUedern der Wählleitung bzw. Ortswahlkommission eigenhändig unterschrieben sind. 4. Die Wahl ist geheim; jeder Wähler muß persönlich im Wahllokal erscheinen. Aktives Wahlrecht haben alle Zionisten, die das 18. Lebensjahr vollendet und den Schekel für 5689 entrichtet haben. 5. Als Wahllegitimation gilt die auf den Namen des Wählers lautende Schekelquittung für das Jahr 5689. Ausländische Sehekelquittungen berechtigen nicht zur Teilnahme an den Kongreßwahlen In Deutschland. Der Wahlleiter hat das Recht, neben der Vorlage der Schekelquittung zur Feststellung der Identität des Wählers einen Ausweis über seine Person und sein Alter von ihm zu verlangen. Die vorgelegte Schekelquittung ist durch Abstempelung oder in anderer Form zu kennzeichnen, um eine doppelte Ausübung des Wahlrechts zu verhindern. 6. Wähler, die ihr Wahlrecht nicht an ihrem Wahlorte ausüben, müssen unter allen Umständen die auf ihren Namen lautende Schekelquittung für das Jahr 5689 vorlegen und sich über ihre Pereon aus weisen können. Stimmzettel solcher Wähler kommen nicht in die Wahlurne, sondern sind im geschlossenen Kuvert zugleich mit der Schekelquittung (beides wiederum im geschlossenen Kuvert) nach Beendigung des Wahlaktes von der Ortswahlkommission direkt an die H. W. K. zu senden. (Entsprechende Bestimmungen gelten für Wähler in - großen Wahlorten, die ihr Wahlrecht außerhalb ihres Wahlbezirkes ausüben.) 7. Nach Beendigung der Wahlen werden die Wahlurnen durch die Ortswahlkommission geöffnet, die Ortswahlkommission stellt das Wahlergebnis fest. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlcrgeb* uisses sind öffentlich. 8. Ueber die Vornahme der Wahl ist in jedem wahlort ein Wahlprotokoll zu führen, in vier Exemplaren anzufertigen und von drei Mitgliedern der Örtswahlkommission e i g e n h a n - dig zu unterschreiben; ein Formular ist von der Ortswahl, kommission aufzubewahren, eines ist sofort an den zugehörigen Kreiswahlvorstand zu senden, die restlichen zwei Forrnulare sind unverzüglich in Expreßbriefen an die Haupt- Wahlkommission zu senden. Adressen: a) Vorstand des I. Wahlkreises, Berlin W 15, Meinekestr. 10. b) Vorstand des II. Wahlkreises (Herrn Wilhelm Dubiner), Leipzig, Keilstr. 4. c) Hauptwahlkommission (Zionistische Vereinigung) Berlin W 15, Meinekestr. 10. 9. In jedem Wahllokal ist eine genaue, deutlich lesbare i.iste (Namen und Adressen) aller Personen zu führen, die ihr Wahlrecht in diesem Wahllokal ausüben. Diese Listen sind zugleich mit dem Wahlprotokoll an den Kreiswahlvorstand einzusenden. 10. Sämtliche Wahldokumente sind von den Wahlbehörden sorgfältig aufzubewahren, soweit sie nicht an die übergeordnete WahibehÖrde weiterzuleiten sind. 11. In jedem Wahllokal soll ein Plakat aashängen, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß der Kauf des Schekels und die Ausübung des Wahlrechts das Bekenntnis zum Baseler Programm und die Zugehörigkeit zur Zionistisehen Organisation beinhaltet. 12. Schekelverkauf in oder vor dem Wahllokal ist streng verboten. * Wir veröffentlichen nachstehend die vollständige Liste *LUc .Wahlorte in DeitfschUffi: Wahlkreis I. Aerzen, Allensteln, Aschersleben, Berlin, Bärenklau, Braunschweig, Bremen, Burg, Göthen, Cottbus, Dessau, Deutsch- Eylau, Elbing, Emden, Erfurt, Eydtkuhnen, Frankfurt a. O., Freienwalde, Gotha, Göttingen, Halberstadt, Halle, Hamburg, Hameln, Hannover, Harburg, Hildesheim, Holzhausen, Insterbürg, Jena, Kiel, Kolberg, Königsberg, Landsberg a. W., Lübeck, Magdeburg, Mühlhausen i. Th., Nordhausen, Oeynhausen, Osnabrück, Rostock, Spandau, Schwedt a. O., Stettin, Stolp, Tiefenort (Werra), Tilsit, Travemünde, Walterhausen, Wesermünde, Wolfenbüttel. Wahlkreis II. Aachen, Augsburg, Bamberg, Beuthen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bottrop, Breslau, Buchau, Bunzlau, Chemnitz, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düren, Düsseldorf, Elberfeld, Erlangen, Eschwege, Essen, Frankfurt a. M., Freiburg, Fulda, Gelsenkirchen, Gießen, Glehvitz, Glogau, Görlitz, Gr.-Strehlitz, Hagen, Haigerloch, Hamborn, Hanau, Heidelberg, Heilbronn, Herford, Herne, Hindenburg, Hirschberg i. Schl., Jülich, Karlsruhe, Kassel, Kissingen, Coblenz, Köln, Konstanz, Krummhübel, Laudenbach, Leipzig, Liegnitz, Limburg, Lüdenscheid, Mainz, Mannheim, Marburg, Merzig, Militsch, München, München- Gladbach, Nauheim, Nürnberg, Oberhausen, Oels, Oppeln, Pforzheim, Plauen, Ratibor, Rodges, Saarbrücken, Salzbrunq, Spangenberg (Bez. Kassel), Stuttgart, Tauberrettcrsheim, Trier, Waldenburg, Wiesbaden, Würzburg, Zwickau. Selbstverständlich sind die Wahlen in diesen Orten nur dann gültig, wenn sie ordnungsgemäß, den Bestinjmungen der Wahlordnung entsprechend, durchgeführt wurden. Sollten wider Erwarten in Orten, die von der Hauptwahlkommission zu Wahlorten erklärt worden sind, keine Kongreßwählen stattfinden, so bitten wir unsere Vertrauensmänner dringend, die ihnen übersandten Protokollformulare mit einem entk sprechenden Vermerk am 24. Juni, abends, per Post an die Adresse der Hauptwahlkommission zurückzuschicketi. * Es wird noch einmal darauf hingewiesen, daß es gemeinsame Pflicht aller Zionisten ist, dafür zu sorgen, daß in sämtlichen Wahlorten ordnungsgemäße Kongreßwahlen tatsächlich stattfinden; es wird aber zugleich darauf aufmerksam gemacht, daß die H.W.K. die Wahlen in allen denjenigen Orten für ungültig erklären wird, die die gesammelten Sehekelgeldcr nicht rechtzeitig an die Landesschekelkommission (Zionistische Vereinigung für Deutschland) Berlin W15, Meineke- Straße 10, abführen. * Die H. W. K. tritt zur endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses ln öffentlicher Sitzung am Donnerstag, dem 27. Juni, nachmittags 6 Uhr, im Sitzungssaal des Zionistisehen Büros, Berlin W 15, Meinekestr. 10, zusammen. Berlin, den 17. Juni 1929. Die Hauptwahlkommission für dieW ahlen zum XVI. ZlonlstenkongrefjinDeutschland Rosenblüth. Konörefjwahlen in Berlin Bekanntmachung der Örtswahlkommission Berlin. A. Es wird auf die Wahlordnung hingewiesen, die die Hauptwahlkommission für die Wahlen rum XVI. Zionisten-Kongreß in Nr'. M der ״Jüdischen Eundfchw“ vom 3t. Mai *929 erlassen hat. B. Für die Wahlen in Berlirt werden darüber hinat» folgende Bestimmungen erlassen: Groß-Berlin bildet einen Stimmbezirk. Der Stimmbezirk ist eingeteilt in acht Wahlbezirke: Wahlbezirk t Nord-West und Vororte; ״ II Charlottenhurg, Wilmersdorf, HaleniCe, Grunewnld; III ,Westen, Süd-Westen, SchBneberg u. Vororte: ״ IV Zentrum: V Osten, Nordosten und Vororte; VI Norden und nördliche Vororte; VH Süden und südliche Vororte; ״ VIII Neukölln und Tempelhof. 51. Die Wahlen finden am 23. und 2/!. Juni in vorschiodenen Stadl siegenden (s. unten') statt. Jede Wahlhandlung wird von einem Wahlvorstand geleitet, der von der Örtswahlkommission ernannt wird. 5 2. Die Wahl ist geheim. Jeder Wähler muß persönlich im Wahllokal erscheinen. Er nennt der Wahlkommission seinen Namen und seine Adresse und empfängt einen Stimmzettel, den er persönlieh in die Wahlurne legt. Als Wahllegitimation gilt die *uf den Namen lautende Srhekelquittung für das Jahr 568g. Dar Wahlvorstand lnt das Recht, darüber hinaus eino Legitimation?1! Verlangen, Der Schekelverkauf in oder vor dem Wahllokal ist verboten. Auf dem Stimmzettel muß der Wähler die Ordnungsnummer und mindestens den Namen des an erster Stelle stellenden Bewerbers eines Wahlvorschlages vermerken. Die Veränderung einer Liste ist nnzulässi״. Stimmzettel, die dieser!*:'Stimmung nicht entsprechen, sind ungültig, es sei denn, daß die Wählleitung einstimmig der Ansicht ist, daß der wirkliche Wille des Wählers unzweifelhaft erkennbar ist. Wühler, die den Schekel entrichtet haben, jedoch nicht mehr iin Besitze einer Schekelquittung sind, müssen sich über ihre Person näswoisen und erhalten, falls sich ihre Schekelzahlung aus der Wählerliste erweist, die Wahlberechtigung, $ 3. Gesinnungsgenossen, die nicht im Besitze einer Schekelquitlung sind und sich im Zweifel Über ihr Wahlrecht befinden, können im Büro der I!. Z. V., Meinekestr. 10, in der Zeit vom 17. bis. 21. Juni von 9 bis 51/3 Uhr Auskunft erhalten, ob sie in der Wählerliste stehen. S tu Schekelz.aMer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben kein Wahlrecht. Der Wahlvorstand ist berechtigt, in Zweifelsfällen von den Wählern einen Ausweis über ihr Alter zu verlangen. § 5. Die Wahlen finden am 23, und 24. Juni zu folgenden Zeiten und in folgenden Wahllokalen statt: Sonntag, den 23. (uni, vorm. 10 bis 2 IJhr: Beth Hamidrasch, 'NW, Klopstockstr. 25; Kartell Jüdischer Verbindungen, Bleibtreustr, 50 (Gartenhaus); jüdische Gemeinde, Rosenstr. '2/4; Kottbusser Klause, Kottbusser Damm 90 (Eingang Birkncr- Straße 13/14). Sonntag, den 23. Juni, nachm. 4 bis 7 Uhr: Kartell Jüdischer Verbindungen, Bleibtreustr. 50 (Gartenhaus); * Unionsäle, Grcifswaldcr Str. 222; Deutscher Hof, Luckauer Str. 15; Jüdische Mädchenschule, Kaiserstr. 3׳>. Montag, den 21. J u 11 i, 12 b i s 8 U In; Konditorei Telsdiow, Potsdamer Platz (Ecke LinUIr.i; Kottbusser Klause, Kottbusser Damm 9Q (Eingang iJirkner- Straße J3ZJÄ; Jüdische Gemeinde, Rosenstr. 2/4; Kartell Jüdischer Verbindungen, Bleibtreustr. 50 (Gartenhaus). Jeder Gesinnungsgenosse, der in den oben angeführten acht Wahlbezirken Groß-Berlins wohnhaft ist, hat das Recht, die persönliche Wahl in jedem angegebenen Wahllokal atiszuüben. $ 6. Laut Beschluß de* XV. Zio n i 8 ten- K ong res so 8 ist die schriftliche Wahl abgeschafft. Örtswahlkommission Berlin. Eh־. Werner Bloch. Dortmund. Die Wahlen zum XVI. Zionistenkongreß finden Sonntag vorm, am 23. 6. 29, zwischen 10—1 Uhr, statt. Wahllokal: Sitzungszimmer der Synagoge, Dortmund, Hansastraße. Duisburg. Die Kongreßwahlen finden am 23. Juni, vorm. 11—•1 Uhr, und am 24. Juni, abends 81/2—10 Uhr, im Gemeindezimmer, Junkernstr. 2, statt. Elberfeld. Die Wahl in Elberfeld findet statt am Sonntag, dem 23. Juni, von 10—1 Uhr, im Gemeindehaus, Genügsamkeitstraße, Halle. Die Wahlen zum XVI. Zionistenkongreß finden In Halle statt: Sonntag, den 23. Juni, 11—1 Uhr mittags, Montag, den 24. Juni, 8—9 Uhr abends. Wahllokal: Gemeindehaus, Germarstr. 12. Die Schekalim sind als Wahlausweis mitzubringen. Die Wahlkommission. Hannover. Wahlen zum 16. Zionistenongreß: Sonntag, den 23. Juni, von 11—14 Uhr, Montag, den 24. Juni, von 17—21 Uhr, im Büro der zionistischen Ortsgruppe, Rosenstr. 9, If. Wahlleiter: Mendek Schlosser. Kolberg. Das Wahllokal in Kolberg befindet sich im Restaurant Frau Dr. Papilsky, Parkstr. 3, Genaue Wahlzeiten werden dort bekanntgegeben. Leipzig. Die Wahlen zum XVI. Zionistenkongreß finden in Leipzig statt: Sonntag, den 23. Juni 1929, vorm. 10 bis 1 Uhr, nachm. 4—6 Uhr; Montag, den 24. Juni 1929, nachm. 3-6 Uhr, im Büro der Z.V.L., Keilstr. 4,H. H. Wahllokal: Montag, den 24. Juni, vorm. 11—1 Uhr, nachm. 3—6 Uhr, Brühl, 65 (Geschäftslokal von Kreistmann). Nordhausen a. H. Die Kongreßwahlen in Nordhausen finden am Sonntag, dem 23. Juni, vorm, von 9—10 Uhr, und am Montag, dem 24. Juni, abends von y9״ Uhr, im Sitzungszimmer, Pferdemarkt 10, statt. Nürnberg-Förth. Die Wahl zum 16. Zionistenkongreß findet Sonntag, den 23. Juni, von vorm. 10—1 und nachm, von 5—7 Uhr, Montag, den 24. Juni, von 12—3 Uhr mittags statt. Wahllokal ist das Büro der Zionistischen Ortsgruppe, Burgstr. 231. Als Wahllegitimation sind die Schekelquittungen mitzubringen. Die Wahlkomraission. Gegen Bodenverkänle an Jaden Forderungen der moslemischen Jugend Von unserem palästinensische« Korrespondenten. AG. Tel-Awiw, den 12. Juni 1929. Der erste des Mucharem, des ersten Monats des moslemischen Jahres, hatte immer eine besondere Bedeutung als der Tag des Wohnungswechsels. Er galt jedoch bisher nicht als offizieller, von der Regierung anerkannter Feiertag. Dieses Jlahr zum ersten Male haben die Moslems diesen Tag, ihr Neujahr, offiziell unter Zustimmung der Regierung als Ruhetag begangen. Jaffa sah an diesem Tag eine besondere De tnon - stration der moslemischen Jugend,die seit langen! für dieses Datum geplant war. Die moslemischen Jugendverbände im Lande, die in den letzten Jahren an Kraft gewonnen haben, nähren sich hauptsächlich von dem nationalen Gedanken, der auch in den Nachbarländern zu ähnlichen Zusammenschlössen geführt hat. Zum Teil sind sie im Gegensatz zu den christlichen Jugendbünden entstanden (Young Men Moslem Association gegen Young Men Christian Association). In Jaffa machte Sich innerhalb des Bundes, durch politischen Einfluß von außen gestärkt, seit Monaten eine Bewegung gegen die Boden verkaufe der Araber andie Juden bemerkbar. Sie kam zum Ausdruck in einem Kampf gegen die Bodeninakler die ,,das Vaterland verkaufen“; es wurden Flugblätter herausgebracht, die zum Kampf gegen die Makler aufforderten und nationale Lieder in der Stadt verbreitet. Vor einem Monat ungefähr wurde bekannt gemacht, daß für den 7. oder 8. Juni, dem Beginn des Monats Mucharem, eine Demonstration Jugendlicher gegen die Bo d eitverk äuf e r vorbereitet würde, die eine Delegation zum Gouverneur entsenden und ihm ihre Forderungen vorlegen sollte. Die De monstration wurde von der Regierung verboten. Ein ungewöhnlich starkes Militäraufgebot wurde in Jaffa zusammengezogen, die Grenze zwischen Jaffa und Tel-Awiw von einem Kordon der Tel-Awiwer Pojizei, die mit Gewehren ausgestattet war, bewacht. Die Regierung teilte in einem Anschlag mit, daß sie jeden Umzug untersage und ließ verschiedene Honoratioren der Stadt zum Gouverneur laden, der sie bat, ihren Einfluß zu benutzen, um jede Aktion zu verhindern. Es kam in der Tat auch keine Demonstration zustande, die Ver- Sammlungen am Abend verliefen ruhig, und nirgends wurde ein Eingreifen der Polizei nötig. Einige Tage später empfing der Distriktsgouverneur jene Delegation der moslemischen Jugehd, die vor dem ersten Mueharem um eine Audienz nachgesucht hatte. Sic legte ihre Forderungen vor, ein etwas krauses Gemisch verschiedenartigster Bitten: Eröffnung von Elementarschulen und einer Hochschule in Jaffa, Regierungsstipendien für junge Moslems, die sich im Ausland ausbilden wollen, geringere Steuern, Agrarbanken, Be- Raffung der einheimischen Bevölkerung vor der Schaffung neuer Gesetze Usw. Der letzte und vielleicht wichtigste!,unkt verlangt eine Ueberwachung der Bodenmakler durch die Regierung und die Vorbereitung eines Gesetzes entsnreche 11 d dem ägyptischen Fadd an gesetzt. (Dieses von Crotner in Aegypten geschaffene Gesetz bestimmt bekanntlieh, daß der Fellach bei Verkäufen ein bestimmtes Bödenareal, das genügt, ihn und seine Familie zu ernähren, zurückbehalten muß!) Die Antwort des Gouverneurs war freundlich und formell, wie immer bei solchen Gelegenheiten. Und cs wird vermutlieh ziemlich lange Zeit vergehen, bis diese Audienz irgendeine Handlung bei der Regierung auslöst. Die Aktion der moslemisehen Jugend aber ist von großem Interesse, da sie ein Zeichen ist für den wachsenden Zusammenschluß dieser Jugend und für ihr Interesse an Bildung und Politik. Boykott des Jerusalemer Elektrizitätswerkes Jerusalem, 14. Juni. (J. T. A.) Alle jüdischen Kaufleute in der 1 a f f a-St r a ß e, der Hauptgeschäftsstraße von Jerusalem, haben eine Vereinbarung unterzeichnet, in welcher sie sich verpflichten, elektrisches Licht und Kraft von der Jerusalemer Electric Corporation, einer Filiale der Londoner Firma Messrs. Balfour, Beatty and Company so lange nicht zu beziehen, als nicht die Firma Jude!» in entsprechender Zahl beschäftigt.

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