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Jüdische Rundschau · 1929-04-05 · Heft 26-27 (5.4.1929) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXIV (1929)
Issue
Heft 26-27 (5.4.1929)
Date
1929-04-05
Page
– (sequence 4)
Language
German
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'Seite 188 JU1DTSCHE RUNDSCHAU Nr. 26/27, 5.1V. 1929 Ostjuden und Gemeinde Von Dr. Harry Epstein. Die siebenhundertjährige Geschichte der Juden der Stadt Hannover verzeichnet auf jeder Seite Druck und Emiedri* fung. Schwerer war das Leid, länger währte die Entrechtung ■Is anderwärts. Die demütigen Bittschriften, die noch im neunzehnten Jahrhundert die Vorsteher an die Stände richteten, schilderten In rührenden Worten ihre traurige Lage und wiesen auf das Beispiel anderer Staaten hin, die dem Geist der Zeit längst Rechnung getragen hätten. Es kam im Laufe der Jahrhunderte häufig vor, daß der Rat der Stadt Wohlhabende des Geldes wegen als Schutzjuden aufnahm, ihnen aber, wider das Recht, auf Verlangen einflußreicher Kreise den Schutz bald entzog und sie zwang, die Stadtgemeinde zu verlassen. Wenn irgendwo, konnten die Juden in Hannover aus der Geschichte lernen. Sie haben nichts gelernt, haben Not und Tod der Väter vergessen. Das Unrecht, das diesen geschah, fügen sie andern zu. Sie schaffen eine zweite Klasse von Juden, die Ost* j u d e n, versperren Ihnen den Zutritt zur Gemeinde und nehmen nur des Geldes wegen einige Wohlhabende als ihre Schutzjuden auf. Auch diesen wird jeder Einfluß durch ein mittelalterliches Wahlrecht verwehrt. Wie stets, sucht man, was man wünscht, rechtlich zu begründen. Man mißachtet das Urteil anerkannter Autoritäten ebenso, wie im Jahre 1588 der Magistrat der Stadt über die Gutachten der Rechtsfakultäten Leipzig, Wittenberg und Helmstädt hinweggegangen war und den Vätern ihr Recht geraubt hatte; wie damals geben die Drohungen Reicher den Ausschlag, geht Macht vor Recht. Wie in allen Landesrechten, so gilt auch nach dem hannoverschen Judengesetz der Gemeindezwang: jeder Jude muß einer jüdischen Gemeinde angehßren. Das Staatsgesetz entspricht dem jüdischen Recht. Für Christen gilt nichts anderes. Durch Geburt oder Zuzug wird jeder Jude ipso jure Mitglied der jüdischen Gemeinde. Dieser magna Charta des Juden kann kein Ortsstatut etwas anhaben. Jede entgegenstehende Satzung ist ungültig. Die jüdische Gemeinde kann also einen Juden weder in die Gemeinde aufnehmen noch aus ihr ausschließen. Wenn in dem Gemeindestatut von Hannover einmal von der Aufnahme von Mitgliedern gesprochen wird, so wird dieser Ausdruck verständlich angesichts der veralteten Gemeinde- Satzungen, die eine Prüfung der Vermögens- und Einkommens- Verhältnisse der Zuziehenden nötig machen, weil Arme von gewissen Vorrechten in der Gemeinde, niemals aber von der Gemeindemitgliedschaft, ausgeschlossen sind. Diese Taschen- Visitation der Ankömmlinge nennt das Statut Aufnahme. Etwas anderes kann der Ausdruck nicht bedeuten, sonst wäre die Satzung ohne rechtliche Wirkung. So hat auch die Regierung entschieden. Wie in allen anderen Gebieten Deutschlands wird für die Mitgliedschaft nicht zwischen In- und Ausländem unterschieden. Die Bestimmung des hannoverschen Judengesetzes, daß ausländische (nichthannoversche) Juden zur Niederlassung Im Königreich nicht zugelassen werden sollen, gehört za den Vorschriften über die bürgerliche Stellung der Juden, die längst durch spätere Gesetze beseitigt und In der Sammlung der Gesetze, Statuten und Ordnungen für die Synagogengemeinde Hannover nicht mehr njjt abgedruckt sind, gmiktlsefwr BeHmrtung tm! übrigen lassen sich ja aüdfi unfet dert AufSn der Regierung ausländische Juden In Hannover nieder und haben dort Ihren Wohnsitz. Ob man sie wohnen lassen will, ist nicht Sache der anderen Juden, sondern der Regierung. Es steht also fest: jeder in Hannover wohnhafte Jude ist Mitglied der Gemeinde, hat alle aus der unentziehbaren Mitgliedschaft fließenden Rechte und Pflichten, ob er reich oder arm, ob er In* oder Ausländer ist. Ist nun der Ausländer in der Gemeinde wahlberechtigt? Nach einer Ausführungsverordnung zum Gesetz, die also mit diesem nicht in Widerspruch stehen darf, sind, von anderen Bedingungen abgesehen, stimmfähig diejenigen Gemeindemitglieder, die zur selbständigen Besetzung zugelassen sind. Die Voraussetzungen für diese Zulassung haben sich seit dem Erlaß des Judengesetzes von 1842 verändert. Nach diesem Gesetz bedurfte der obrigkeitlichen Zulassung zur selbständigen Be- Setzung jeder jüdische Landeseinwohner, also auch der inländische Jude. Diese Beschränkung ist aber durch das Freizügigkeitsgesetz beseitigt, wie auch die oben erwähnte Sammlung anmerkt. Jeder kann jetzt nach Hannover ziehen, Inländer und Ausländer können sich selbständig niederlassen, ״sich selbständig ernähren", wie es im preußischen Judengesetz heißt. Und der Ausländer hat dies Recht so lange, bis ihn der Staat, kein anderer, ausweist. Eine Zulassung gibt es nicht mehr. Die oben erwähnte Wahlrechtsbeschränkung richtete sich nicht gegen Ausländer. Jeder in die Stadt zuziehende Jude würde automatisch Mitglied der Gemeinde, das Stimmrecht erwarb er aber erst, ob In- oder Ausländer, mit der damals aus Gründen der Staatsräson vorgeschriebenen obrigkeitlichen Erlaubnis zur selbständigen Besetzung. Ob diese Erlaubnis früher dem oder jenem nicht gewährt wurde, ist gleichgültig. Nachdem der Staat jetzt gegen die Niederlassung von Ausländern nichts mehr einzuwenden hat, ist die Gemeinde nicht berechtigt, den Ausländern das Stimmrecht zu versagen. Für Altpreußen hat der Minister schon vor vielen Jahren ebenso entschieden. — Eine Frage: Weshalb läßt die Gemeinde Hannover diejenigen Ausländer wählen, die sie in die Gemeinde ״aufgenommen“ hot? Sie haben die obrigkeitliche Zulassung doch ebensowenig wie die nicht von der Gemeinde ״Aufgenommenen". Und noch eins: der geplante jüdische Reichsverband sah zur Reichstagung für diejenigen Landesverbände Urwahlen vor, die nicht aus allgemeinen Wahlen hervorgegangene Vertreterversammlungen haben. Landesverbände mit allgemeinen Wahlen brauchten ihre Abgeordneten nur zu nominieren. Die anderen, undemokratisehen Landesverbände mußten יgleichsam zur Straf« — Urwahlen veranstalten. Zu der privilegierten Kategorie rechnete man bisher Immer Preußen. Zu Unrecht! Denn jn Preußen sind wahlberechtigt zum Landesverband die einer Verbandsgemeinde angebörigen Juden, während nach dem hannoverschen Ritus ein Teil der Juden von der Gemeinde ausgeschlossen ist, also nicht wählen kann. Weil dem so ist, würde eine einzige, Gemeinde:.in Preußen, Hannover, die Voraussetzung für jenes Privileg: •de» Preußischen Landesverbandes, nämlich das .allgemeine: Wahlrecht, zerstören; und in Preußen wären Urwahlen erforderlich! wenn die Herfeh in Hannover recht hätten! Die klare Rechtslage entspricht in Hannover derjenigen aller anderen deutschen Staaten. Gegen Recht und Gesetz schließt die Gemeinde Hannover seit Jahrzehnten die ihr unerwünschten Juden, vor allem die Ostjuden, von der Gemeinde aus und wendet ein Ballotagesystem an. Wer ihr nicht gefällt, wird nicht eingelassen und ist rechtlos. So herrschen die Machthaber unumschränkt. Von den 7000 Juden ist noch nie ein Ostjude oder ein Zionist in die Gemeinde* Vertretung gelangt. Doch jetzt droht eine Aenderung des Zustandes. In Preußen soll ein neues Judengesetz an die Stelle der vielen alten Judenrechte treten. Dann ist es mit der hannoverschen Herrlichkeit zu Ende, und es kommt nicht mehr darauf an, ob die Gemeinde so bat verfahren dürfen, wie sie es bisher getan hat Die Mehrheit der Gemeinde- Vertretung will sich nicht erst durch das neue Gesetz zwingen lassen und will jetzt schon die Satzungen in Ordnung bringen. Sie will alle Juden als Gemeindemitglieder anerkennen, will allgemeines Wahlrecht, wenn auch ein schlechtes und ungerechtes, da* mit dem neuen Gesetz nicht zu vereinbaren ist. Aber auch das paßt den hannoverschen Liberalen nicht. Sie vereinigen in einem geheimen KonventikeL die Reichsten der Gemeinde und unterschreiben feierlich ein Schriftstück, da$ den Austritt dieser plutokratischen Demokraten und den finanziellen Ruin der Gemeinde androht, falls nicht die Mehrheit der Gemeindevertreter sich dem Machtwort beugt und es bei den alten Zuständen beläßt. Die Liberalen in Hannover haben Uebung in der Anwendung terroristischer Methoden. Schon lange Zeit wenden sie mit Erfolg das Mittel der Drohung an, um ihre Steuern auf einen Bruchteil herunterzudrücken, so daß andere, weniger Kapitalkräftige das zahlen müssen, was jene der Gemeinde abpressen. Die Drohung wirkte auch diesmal. Da man der verängstigten Repräsentantenmehrheit die Bewilligung einer Galgenfrist abschlug, legten alle ihre Aemter nieder. Leider kann hier wegen Platzmangels nicht der ganze Bericht über die Sitzung der Gemeindevertretung abgedruckt werden. Die Liberalen wiesen, heißt es dort, auf die Gefahren für das weitere Gedeihen der Gemeinde hin, wenn alle in Hannover lebenden Juden und Jüdinnen mit ihren im Wahlalter ZWISCHEN PURIM UNP PISS ACH OBERAU DIE AKTION FÖR DEN EINSTEIN-WALD! befindlichen Familienmitgliedern mit einem Male Mitglieder der Gemeinde würden. Sie zeigten, wie sich die Dinge für die Liberalen gestalten würden, wenn der Zustrom der Ost* juden kommen würde. Die Gefahr eines Zusammengehens von Zionisten und Ostjuden bestehe durchaus; ein warnendes Beispiel sei die Großgemeinde Berlin, deren erster Vorsteher «W- Zionist' ' Sogar ׳ •ffoV־Art|Ui«1>» &b*r I .«sting 1,״»u|J;t ■hei»• halten, um zu zeigen, ״wie sehr die Einstellung des Zionismus den Interessen der deutschfühl enden Juden zuwiderläuft". Nach dem Inkrafttreten des neuen Judengesetzes werde eine Massenflucht aus dem Judentum einsetzen, weil der Austritt aus der Gemeinde erschwert werde. Die Liberalen wollten lieber jetzt aus der Gemeinde austreten, um sogleich eine neue Gemeinde gründen zu können. Diese liberalen Drohungen mehren sich in den jüdischen Gemeinden Deutschlands von Tag zu Tag. Im Preußischen Landesverband wurden wiederholt deutliche Worte über die Verwerflichkeit dieser Methoden gesagt. Die gewählten Gemeindevertreter werden ihres Selbstbestimmungsrechts beraubt, und eine rücksichtslose Diktatur tritt an ihre Stelle. Nicht wenige der Drohenden beteiligen sich an solchen Manövern in der Absicht, auch denjenigen Teil der Steuern, den sie noch abführen, mit edler Geste vorzuenthalten. Denn mit der Gründung einer neuen Gemeinde ist es ja nichts, wie man weiß, weil sie rechtlich nicht durchzusetzen ist. Man wehrt sich; trotz der drückenden Geldnot der Gemeinde, auch deshalb gegen die Gemeindemitgliedschaft Wenigerbemittelter, weil man befürchtet, Oemelndevertreter aus diesen Kreisen könnten entgegen der bisherigen Uebung von den Reichen die volle Zahlung der Steuern verlangen. Nur mit Widerwillen kann man über die Argumente sprechen, mit denen die hannoverschen Liberalen den Aus- Schluß der Ostjuden begründen. Hätten sie, deren Väter selbst gedrückte und verfolgte Juden waren, recht, so müßten alle übrigen jüdischen Qemeinden Deutschlands schon zugrunde gegangen sein. Vor kurzem prophezeiten dieselben hannoversehen Liberalen den Untergang ihrer ostjudenreinen Gemeinde, weil ihre eigenen Gesinnungsgenossen keine Steuern zahlen wollen. Diese Gefahr scheint größer als die andere. Die Ostjuden sollen nicht reif für die Gemeinde Hannover sein. ״Jedem in der Welt, dem man etwas verweigern wollte, ist gesagt worden: Du bist nicht reif! Und wenn das Verweigerte nachher gewährt wurde, zeigte derselbe Mann sich keineswegs als unreif." So widerlegte am 14. Juni 1S47 in der Herrenkurie des preußischen Landtags Graf von Dy hm den Einwand gegen die Emanzipation der Westjuden, den am 11. März 1929 die Westjuden gegen die Gleichberechtigung der Ostjuden in Hannover erhoben. Wer wird noch auf die Beteuerungen liberaler Begrüßungsredner bei ostjüdischen Tagungen Wert legen? Vielleicht ist es von Interesse, die Ansicht Albert Einsteins, eines in diesen Tagen auch von jüdischen Liberalen gefeierten Mannes, kennenzulernen, der nach der Lektüre eines meiner Aufsätze in einem Brief an mich lebhaft die deutschen Juden verurteilte, die in den Gemeinden den ostjüdischen Brüdern die Gleichberechtigung. streifig machen. Merken die Herren, auch angesichts der Fahnenflucht In ihren eigenen Reihen, nicht, wie unentbehrlich die Ostjuden für den Bestand der Gemeinden sind? Sie mögen an die Worte Gustav Landauers aus seinem Ostjudenaufsatz denken: ״Bilden wir uns ja nicht ein, daß, werih wir• im irchten. Geiste jihsere Einheit mit dem gesamten Judentum zur tat werden lassen,;wir Westlichen es seien, die da hülfen, und jene Ocstlichen, denen geholfen würde." Das Ist. das Urteil freier Geister unserer Zeit Es Ist nicht zweifelhaft, wem die Geschichte recht geben wird. Gemeindeverband Sd11e$wig~Ho!siei1k und Hansastädte Am 17. März d. J. wurde auf dem 7. ichleswig-holsteltuschen Gemeindetage die Gründung des ״Verbandes der jüdischen Gemeinden Schleswig-Holsteins una der Hansastädte" vollzogen. Die Tagung, die von Dr. Victor- Wandsbek geleitet wurde und sehr stark, insbesondere durch die zionistischen Re- Präsentanten Hamburgs, Lübecks und der übrigen dem Verbände angehörenden Gemeinden, besucht war, zeichnete sich durch die Einheitlichkeit der in Fragen des ReLnsvc;Landes zutage tretenden Tendenzen aus. Dr. Victor-Wandsbek wies ebenso wie Oberrabbiner Ca rl eba c h - Altona auf die Bedeutung der Erweiterung des Verbandes hin. Zum ersten Male schicken sich die Gemeinden Deutschlands an, die politischen Grenzen innerhalb Deutschlands in bezug auf die jüdischen Angelegenheiten zu eliminieren. Diesem Schritte kommt besondere Bedeutung auch deswegen zu, weil er eine Demonstration darstellt Einem Anträge, den früheren Namen des Verbandes zu belassen, traten unsere Gesinnungsgenossen Dr. Kalmus- Hambürg, Dr. M a n a s s e - Altona, Dr. Landau- Lübeck und Dr. Victor-Wandsbek entgegen, indem sie betonten, daß gerade in dieser Namensänderung die Bedeutung der Gründung des Verbandes zum Ausdruck komme, weil dadurch gezeigt würde, daß für vier autonome deutsche Länder der Landesseparatismus in deutsch-politischem Sinne für unsere jüdischen Fragen überwunden ist. Die Institution eines Allgemeinen Gemeindetages wurde neu geschaffen. Dieser Gemeindetag soll die interessierten Mitglieder der dem Verbände angeschlossenen Gemeinden zu gemeinsamer Aussprache vereinen. Mit ihm soll möglichst ein Allgemeiner Judentag für das gesamte Verbandsgebiet verbunden werden. Ais Zweck des Verbandes wurde festgestelit: ״Die Zusammenfassung der Gemeinden zur Schaffung gemeinsamer Einrichtungen auf kulturellem und fürsorgerischem Gebiete sowie die Wahrung der gemeinsamen Interessen in Fragen des Reiehsverbandes und der Landesverbände jüdischer Gemeinden“. Ein Antrag des Vertreters des Halberstädter Bundes gesetzestreuer Gemeinden, statt ״des Reichsverbandes" ״der Reichs verbinde" in die Verfassung aufzunehmen, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Hervorzuheben ist ferner, daß der Verband es auch als seine Aufgabe betrachtet, an den Aufgaben des deutschen Judentums und der Weltjudenheit mitzuarbeiten. Am Nachmittag desselben Tages fand in der Synagoge Wandsbek eine stark besuchte Feier anläßlich des Verbandstages statt, in deren Mittelpunkt nach Einführungsworten Rabb. Bambergers, Wandsbek, eine Rede Oberrabb. Carlebachs stand mit dem Thema: ״Religionsgemeinde oder Volksgemeinde?“ Wir bringen diese Ausführungen, weil es uns allgemein interessierend erscheint, welche Stellung in gesetzes* treuen Kreisen zu dieser Frage eingenommen wird. Der Redner stellte sich die Aufgabe, beide Begriffe nicht Im Sinne des Tagesgeschreis gegenüberzustellen, sondern sie zu vertiefen und von ihrer letzten philosophischen Bedeutung her die Fragestellung des Themas zu beantworten. Er wies auf die Unterschiedlichkeit beider Begriffe hin, die ihren prägnantesten Ausdruck erst in ihrer Auswirkung auf die Wirklichkeit finde. Religion wendet sich an das Individuum, regelt subjektiv das Verhältnis des Ich zu Gott, ln ihr bleibt das Ideal Ideal, — letzthin unerreichbares Ziel, dem nachstreben' zu w o i Fe n, Aufgabe taef Dienst bedeutet, käas «1 :Irrel• eben aber menschlich unmöglich ist. Diese Auffassung i:t wohl christlich, nicht aber jüdisch. Bei uns steht im Mittelpunkt das Koilektivum. das jüdische Volk. Wir haben eine Volksreügion, sind aber nicht eine Gemeinde, die eine gemeinsame (Individual-)Religion verknüpft. So lautet die Antwort: Nicht Reli• , Das jüdische Volk selbst ist ״ideale Wirklichkeit“, der Himmel wird herabgerissen auf diese Erde, das jüdische Ge• setz nimmt schon jetzt vorweg die erlöste Welt. Diese erlöste Welt, die Israel ständig verkörpern soll, ist garantiert durch die Absolutheit seines Gesetzes, durch die Ansprechung jedes Einzelnen in Israel, sei er dem Idealen näher oder ferner und durch die Fülle der Formen, mit der das Leben erfaßt wird. Hinter allem aber steht Gott. Die Realität des Volkes Israel ist erwiesen durch unsere viertausendlährige Geschichte. Wo sind die Teile unseres Volkes, die nicht im Ideal die Realität des Lebens gesehen haben? Der Grad der Ver* wirklichung, der Meisterung des Lebens ist einzig unser Wert• messer, — Wertmesser nicht im Leben des Einzelnen, sondern der jüdischen Gesamtheit. Daher ist der Streit müßig, welche Elemente in der Systematik unserer Lehre überwiegen, welche Rolle etwa die Dogmen bei uns spielen. Notwendig ist zweitel• los, weil alles Innerlich zusammenhaltend, der Glaube, aber entscheidend ist allein die Tat. Daher bei uns die bevorzugte Bewertung der ratio und ihrer praktischen Anwendung: durch Glauben und Denken allein wird die ideale Wirklichkeit nicht geschaffen. Träger des Lebens ist aber unsere Gemeinschaff, und so geht der Weg zu Gott nur über unser Volk. Sind wir so Volksgemeinde, so erhebt steh die Frage nach dem Kriterium unseres Judeseins. Die Antwort kann nur lauten: der Jude allein ist Maß des Judeseins. Hier aber ist die Entscheidung. Welcher Jude nun bestimmt dieses Maß? Wir sind zu klein, zu wenig verwurzelt in unserem Judentum, als daß Majorität entscheiden könnte. Wahrscheinlichkeit, und damit einige Gewähr der Richtigkeit eiher Maioritätsentscheidung, gilt nur bei großen Zahlen. Das jüdische Volk aber ist klein. Unser UnglücK firner aber ist die Isolierung der jüdischen Gruppen, ist die Zersplitterung der Juden durch die Galuth, Zusammenfassung ist die Aufgabe unserer Zeit und die einzige Möglichkeit der Wiederherstellung und des Ausbaues des jüdischen Volkes als die Wirklichkeit des Göttlichen auf Erden. Die Galuth ist nicht mehr Aeußerung unseres Volkes, nicht mehr Echo unserer idealen Gemein- Schaft. Nur durch die Galuth, die Zersplitterung, konnten wir Religionsgemeinschaften bekommen. Der Einzelne begann zu sprechen und würde Maß des Judeseins . . . Aber nur das jüdische Volk In seiner ganzen Volksgemein- Schaft kann die göttliche Wirklichkeit darstellen. E* gibt bei uns nur ein Gebet der Gesamtheit, nur eine Gesamtverantwortung. Schon durch unsere Vereinigung allein bauen wir Heiligtümer. Der Jude ist Maß des Juaeseins, der das Volksbewußtsein lebendig in sich besitzt, der alles Geschi:ht!i'he seines Volkes ln sieh erlebt und repräsentiert. Gott hat Vertrauen dann zu uns, wenn wir uns sammeln, um gemeinsam unsere Aufgaben, zu lösen, — «in irrationales Vertrauen, dem uns würdig zuerweisen, unser Ziel sein' muß. Primat in Unserer Lehre aber hät das Volk,־ Wie. es symbolisch ausgedrückt wird durch die Stellung des Priesters und des Führers, die. den Rücken wenden der heiligen Lade, denn nicht dort ist die Wirklichkeit, sondern sich segnend und aufrufend wenden an das Volk, das die Wirklichkeit gestaltet. . Eugen Michaelis.

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