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Jüdische Rundschau · 1929-03-01 · Heft 17 (1.3.1929) · page 2

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXIV (1929)
Issue
Heft 17 (1.3.1929)
Date
1929-03-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Sette 104 JUEDI5CHE RUNDSCHAU Nr. 17. 1. ITT. 1929 dem Land möglichst rasch wieder aufzuhelfen, sondern vor allem auswärtige Schulden zu bezahlen. (Weder Irak noch Syrien haben zum Beispiel ihren Anteil an der Ottomanischen Staatsschuld bisher beglichen.) In dem Briefwechsel zwischen London und Jerusalem finden wir kaum etwas über die Motive, die dazu führten, diesen Verpflichtungen gerade jetzt ohne Verzögerung nachzukommen. Luke weist darauf hin, daß durch die Begleichung der Schulden eine große Last vom Lande abgewälzt sei, während nichts darüber gesagt wird, ob diese Entblößung von jeder Reserve nicht eine ebenso große Gefahr bedeute wie die Schulden selbst Die Vermutung liegt nahe, daß die Regierung bemüht war, der Welt und besonders dem englischen Steuerzahler zu beweisen, daß Palästina trotz aller Schwierigkeiten zahlungsfähiger sei als die umliegenden Länder, und daß es England nicht nur nichts koste, sondern auch imstande sei, die Schulden aus der Türken- und Okkupaiionszeit zu begleichen. Außerdem mag der Wunsch mitgesprochen haben, durch möglichst rasche Abwälzung aller Schulden die Hände für die kommende Zeit freizubekommen, da bereits im nächsten Jahre mit der Zahlang der ersten Annuitäten der Palästina-Anleihe begönnen werden muß. Es wäre jedoch wünschenswert gewesen, diese Motive, wenn sie bestanden, klar zu formulieren, um die Oeffentlichkeit nicht völlig auf Vermutungen zu verweisen. Das Budget selbst, soweit wir es nach den vorüegenden Ziffern beurteilen können, verdient einige Beachtung. Es umfaßt auf der Ausgabenseite ungefähr £ 2 200 000, auf der Einnahmeseite ungefähr £ 2500000 (davon zirka £ 300 000 Ersparnisse der Vorjahre), so daß ein Ueberschuß von £ 300 000 vorgesehen ist. Den größten Posten der Einnahmen bilden die Zölle mit £ 900ODO. London hat seinen Beitrag zur Erhaltung des Grenzkorps in Transjordanien dieses Jahr um £ 10000 gekürzt, so daß nur ein Zuschuß von £ 24 000 gewährt wird. Im Verhältnis zu den übrigen Posten sind die Ausgaben Palfistinas für öffentliche Sicherheit und Grenzschutz jedoch außerordentlich hoch (Gefängnisse, Polizei und Grenzkorps zusammen £ 513 000). Hier stoßen wir an den wundesten Punkt des Budgets, den wir bereits bei der Betrachtung der Finanzpolitik der Regierung im Vorjahre kennenlemtcn, nämlich daß diese unproduktiven Ausgaben jn keinem Verhältnis zu denjenigen stehen, dje für die Entwicklung des Landes aufgewandt werden. Die Beträge für Erziehung (£ 144 Ö00), für Landwirtschaft (£ 69000) sind außerordentlich gering. Fm Budget der Eisenbahnen, die immer für die Regierung eine besondere Sorge bildeten, weil sie ständig Defizite brachten (vor allem wegen der Kon-1 kurrenz der Automobile, *um Teil auch der Küstenschifffahrt), ist dieses Mal eind Besserung eingetreten. Die tisjenhahnep balancieren und sind deshalbTdie&es ־Mal aus der allgemeinen Rechnung ausgeschieden worden. Die Behörden sind anscheinend sehr ängstlich bemüht, diesen Vorteil nicht wieder einzubüßen, ln dem erwähnten Brief- Wechsel wird verlangt, den Straßenbau so einzurichten, daß er der Entwicklung der Bahnen nicht schadet, sie im Gegenteil fördert. Es wird beabsichtigt, im nächsten Jahre keine großen Straßenbauten durchzuführen, sondern das Bauprogratnm hauptsächlich auf Regierungsgebäuden (Postämter, Gefängnisse usw.) einzustellen. Von der Durchführung des Hafenbaus, der Errichtung der Petroleumtanks und der dadurch neuentfachten Bau- und Industrieentwicklung erhofft die Regierung bereits für die nächste Rechnungsperiode fiskalische Vorteile und will sich daher fürs erste — entgegen den Anträgen der Sparkommission — jeder Beschneidung ihrer regulären Arbeiten und auch jeder Verschärfung der Steuern enthalten. Wir werden also für das nächste Jahr mit dem ״Status quo“ zu rechnen haberi und keine großen Unternehmungen außer dem Hafenbau erwarten dürfen. Die Aufnahme der Veröffentlichung von Korrespondenz und Budget war in Palästina eine stark ablehnende. Während sonst dem Budgetvorschlag relativ wenig Interesse geschenkt wird, hat dieses Jahr die Veröffentlichung der Korrespondenz und vor allem die Bekanntgabe der außergewöhnlichen irregulären Zahlungen wie eine Bombe gewirkt. Während man sich bei allen möglichen Gelegenheiten bemüht hat, die Regierung zur Ausführung von wichtigen Arbeiten zu veranlassen — man denke nur an die Verlegung der Station von Ludd nach Tel-Awiw — und immer wieder als Antwort auf die gähnende Leere in der Regierungska^se hingewiesen wurde, stellt sich plötzlich heraus, daß gerade in diesem Jahre über eine Million Pfund ins Ausland gezahlt worden sind! Man sieht an diesem Beispiel die Folgen des Fehlens jeder Einrichtung eines Zusammenarbeitens zwischen der Bevölkerung und der Regierung. Solche großen Transaktionen, die vorgenommen werden, ohne daß das Geringste darüber verlautet, werden später als fait aecömpli sehr schwer verstanden und noch schwerer gebilligt. Außerdem wird hier deutlich, daß bei dieser Art von Geschäftsführung die einzelnen Teile der Bevölkerung nur ihren eigenen beschränkten Arbeitskreis sehen, wen sie keinen Einblick in die Gesamtgeschäfte haben. Die Regierung scheint all das auch zu empfinden, weil sie zum ersten Male versucht hat, einige — wenn auch ungenügende und post factum erteilte — Aufklärungen zu geben. Bis zu einer richtigen Zusammenarbeit ist freilich noch ein weiter Weg. Man denke nur daran, daß der palästinensische Bürger heute iin besten Falle das bereits festgeiegte Budget — nachher — diskutieren darf, daß er aber keinerlei Einfluß darauf hat und oft genug gar nicht versteht, warum die Regierung den einen Posten so und nicht anders ansetzt. Erst wenn diese Zustände sich geändert haben, kann man die Ent- Wicklung eines palästinensischen Bürgergefühles erwarten, das dazu führen wird, daß die Einwohner Eisenbahnen und Straßen, Gerichte und Gefängnisse, Post und Zölle nicht mehr als Eigentum der Regierung, sondern als ihr Eigenes ansehen. Vor dem neuen Judengesetz Von Dr. Harry Epstein. Nach langen Vorarbeiten nahm der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden vor zwei Jahren einen neuen Judengesetzvorschlag an; vor einem Jahre änderte er ihn ab und reichte ihn einige Monate später der Regierung ein. Dort Hegt er. Niemand glaubt daran, daß er in einem weiteren Jahre zum Gesetz gediehen sein wird. Inzwischen beschließen viele jüdische Gemeinden in Preußen neue Gemeindesatzungen. Die Satzungen sind reformbedürftiger als das Gesetz, Die alten Statuten mit Mehrheitswalilrecht, Dreiklassenwahlrecht, Aus- Schluß der Frauen, Karenzzeit, Ostjudenentrechtung, Steuerunrecht und vielen anderen überlebten Dingen müssen abgeändert werden. Wie das Judengesetz in dem Pult der Zentralregicrung, so ruhen die Gemeindesatzungen in den Schubladen der Oberpräsidenten. Auch diese entscheiden nicht, auch sie warten auf das Judengesetz. Fragen sie beim Minister an, so vertröstet er sie mit dem Hinweis auf das dereinst kommende Judengesetz. Viele Gemeinden haben nicht mehr den Mut, ihre verstaubten Vorkrtegsstatüten in Ordnung zu bringen, weil sie während des jahrelangen Schwebezustandes auf eine Entscheidüng nicht rechnen können. Alles stockt. Den Gemeinden erwächst schwerer Schaden. Diesen Zustand der Unsicherheit machen sich die destruktiven Elemente in den Gemeinden zunutze. Ein Oemeindebürger mag ein noch so großer Ignorant in jüdischen Dingen sein, er weiß doch, daß der Preußische Landesverband den Austritt aus der Gemeinde erheblich erschweren will. Man muß sich also sputen, ehe einem das Gesetz die Tür vor der Nase zuschlägt. Man tritt schnell aus der Gemeinde aus und ist dann bald seiner Steuerpflicht ledig. Oder man versucht mit dem Gemeindevorstand zu akkordieren: Man bietet der Gemeinde ein Viertel oder die Hälfte der Steuern an. Manche Gemeinden, auch sehr große, lassen sich auf solchen Handel mit Steuern ein und nehmen, was man ihnen bietet Sie belasten so die der Gemeinde treuen Juden, denen es oft schwer fällt, das Geld aufzubringen, doppelt so stark wie die reichen, die die Stirn haben, mit dem Austritt zu drohen. Dieser Steuerschacher der jüdischen Gemeinden hat in solchem Maße um sich gegriffen, daß er ihre finanziellen Grundlagen untergräbt und sie zum Spielball der reichen Terroristen macht Andere suchen die gewählten Gemeindevertretungen auf die Knice zu zwingen, indem sie andere Bedingungen Stellen, von deren Annahme sie ihr Verbleiben ln der Gemeinde abhängig machen. Sie etablieren eine Nebenregierung. Sie verlangen unter Austrittsdrohung Ablehnung eines gerechten Wahlrechts, der jüdischen Schule, sozialer Einrichtungen, ein bestimmtes Wahlergebnis oder auch die Erfüllung rein privater Wünsche, ln einer westfälischen. Gem-finde forderte kürzlich der Gemeindrsekretär Sitz und Stimme in* Vorstand» waf ״sataiitgsgemäß nicht zuLäsiig war.,;Als .;der״ Vorstand abiehnte, veranfaßte :der Sekretär, einen der nächsten;. Steuerzahler, vom Vorstand ultimativ die Erfüllung der Forderung des Sekretärs zu verlangen. Der Vorstand lehnte ab, der Reiche trat am selben Tage aus. Diese Zustände zeigen, wie notwendig es war, daß die Jüdische Volkspartei im vergangenen Jahr es unternahm, die Gemeinden vor solchen Willkürakten durch das Gesetz zu schützen, und große Mühe aufwandte, um die Erschwerung des Austritts durchzusetzen. Die Gemeinden werden ihr dafür dankbar sein. Mit Genugtuung dürfen wir feststellen, daß die. Zionisten wie keine andere Richtung im Judentum stets der Gemeinde die Treue gehalten haben, trotz all der Unbill, die sie vielerorts von denen, die sich als die Erbpächter der jüdischen Gemeinde betrachten, zu erdulden hatten. Von rheinischen Gemeindevertret u n g e 11 wird eine Konferenz geplant, die Mittel gegen die Austrittsgefahr und die Austrittsdrohungen suchen soll. Es gibt nur ein Mittel: Die schleunige Erledigung des neuen Judengesetzes, die allein das für die preußischen Juden bestehende privilegium odiosum des Austritts aus der Ortsgemeinde beseitigen kann. Der Schwebezustand zwischen altem und neuem Recht bedeutet aber eine Gefahr nicht nur für die Existenz der Gemeinden, auch für die Vereinheitlichung des preußischen Judenrechts. Dieselben Gemeinden, die über die Treulosigkeit Ihrer Mitglieder klagen, verletzen ihre Treuepflicht gegenüber der Gesamtheit der Gemeinden. Es gibt nicht nur einen Parti kularismus des bayerischen und württembergischen Judentums, sondern einen schlimmeren innerhalb Preußens, besonders einen kurhessischen und einen königlich-hannoversehen, der im stillen am Werke ist, sich dem Zugriff des neuen Judengesetzes zu entziehen. Dies wollte aus zwölf Judenrechten eins machen. Aber am Schlüsse des geplanten Gesetzes findet sich eine unscheinbare Blankettvorschrift, die den Gebieten der ehemaligen Herzogtümer Schleswig und Holstein, des Königreichs Hannover, des Kurfürstentums Kurhessen, der Landgrafschalt Hessen-Homburg und des Herzogtums Nassau noch festzustellende Uebergangsbestimmungen vorbehält. Sie haben nur den Zweck, für die Zeit des Uebergangs Zweifel zu beseitigen, sollen aber nicht Reservatrechte für die Judenheiten dieser Landesteile schaffen. Auf den Berliner Tagungen traten die aus diesen Landfetzen kommenden Herren immer ohne Vorbehalt für die Einheit des Judentums und des Judenrechts ein. Aber in die Stille ihrer Residenzstädte zurückgekehrt, arbeiteten sie für ihr Territorium Sonderrechte aus, legten sie ihren nur von den Gemeindevertretungen beschickten jüdischen Provinziallandtagen vor, schufen Entwürfe, Gegenentwürfe und Vermittlungsentwürfe und vertrieben sich mit diesem munteren Spiel seit mehreren Jahren die Zeit So macht sich das kurhessische und das hannoversche Judenvolk wieder selbständig, allerdings ohne jede Mitwirkung des Volkes, eingedenk der automatischen Vergangenheit dieser Länder. Die große Oeffentlichkeit merkt nichts von diesen Vorgängen, die geeignet sind, die Einheit des preußischen Judentums zu zertrümmern. Entgegen den Beschlössen des Preußischen Landesverbandes dekretieren jene Herren, daß sie sich nicht auf Uebergangsbestimmungen zu beschränken brauchten, sondern ihre ״bewährten Zustände“ durch Ausführungsbestimmungen, wie sie die von ihnen verfaßten Reservatrechte unrichtig nennen, aufrechterhalten wollten. Diese Zustände bedürfen aber schleunigster Abschaffung. Ein Beispiel: Nach dem hannoverschen Judengesetz von 1842 muß jeder Im Königreich Hannover wohnhafte Jude einer Synagogengemeinde angehören. Eine jüdische Gemeinde hat also nicht das Recht, eine Auslese zu treffen, Ihr genehme Juden in die Gemeinde hereinruiassen, nicht genehme zurückzuweisen. D e m Gesetz zuwider verfährt die Gemeinde Han• nover nach dem Ballotagesystem. Die Ost Juden werden natürlich am schlechtesten behandelt Von den rund 700 Ostjuden in der Stadt Hannover hat die jüdische Gemeinde etwa ein Sechstel als Mitglieder aufgenommen, und auch diese zum großen Teil nur der Not gehorchend in der Inflationszeit, als sie sich in Geldverlegenheit befand. Jetzt aber (1929!) vermag auch der höchste Öeldmangel nichts mehr gegen den Ost- Judenhaß der hannoverschen Gemeindevertretung, die fünf Sechsteln der Ostjuden die Tore verschließt. Denn in demselben Augenblick, in dem die Machthaber eine Aenderung dieser unerfraglichen Zustände ablchnen, versenden sie einen gedruckten Notschrei über ihre durch Austritte und Steuerverweigerung geleerten Kassen und prophezeien den völligen Zusammenbruch der Gemeinde. Lieber zusammenbrechen, als jedem Juden sein Recht werden lassen! Und wagt es dann einmal solch ein unglücklicher Ostjude, sich zum Beten in der Gemeindesynagogc auf einen der zahlreichen leeren Plätze zu setzen, so kann es passieren, daß der Gemeindediener dem stillen Beter eine gedruckte Karte überreicht, auf der der Vorstand der Gemeinde folgende von echt jüdischem Geiste erfüllte Aufforderung ergehen läßt: ״Wenn Sie die Synagoge nicht sofort verlassen, so werden Sie wegen Hausfriedensbruchs und $törun g des Gottesdienstes angezeigt“ (Sperrungen Im Original.) Nicht der Betende, sondern der Oeraeindevorstand macht sich durch Ueberreichung dieser Karte, die in ein jüdisches Kulturmuseum gehört der Störung des Gottesdienstes schuldig. Es Ist dringend an der Zelt, den Herren Machthabern der neuen preußischen Provinzen, die im Namen der Juden ihrer Bezirke zu sprechen und Beschlüsse zu fassen kein Recht haben, deutlich zu machen, daß sie Ihre sich dauernd wiederholenden Tagungen und Sitzungen einstellen können, und daß für sie kein anderes Recht gelten wird als das preußische Judengesetz. Die Gefahren, die die Hinauszögerung des Gesetzentwurfs mit sich bringt, sind groß. Der Landesverband und der preußisehe Sachverständige für jüdische Angelegenheiten sollte alles daran setzen, schnell zum Ziele zu gelangen. Die zionistischen Anleihe-Pläne L0n d0n , 27. Februar. (J.T- A.) Colonel Wedgwood richtete im Unterhaus an den Kolonienrainister die Frage, ob die Regicrung die Garantie einer Anleihe zu Zwecken der Entwicklung und Besiedlung von Palästina erwäge. Minister Amcry erwiderte: Nein, Sir. Im Juni 1928 befaßte sich die Regierung mit einem Ihr von der Zionistlscheu Organisation unter breiteten Vorschlag, sich mit anderen Regierungen in Verbindung zu setzen, um gemeinsam mit ihnen die Garantie für eine Anleihe zu übernehmen, die die jüdische Ansiedlung in Palästina fördern solle. Die Zionistische Organisation wurde dahin Informiert, daß die Regierung — ohne freilich den Vorschlag als solchen zurüekzuwdsen — derzeit dem; Plane keine Förd erung angedeihen-lassen könne. Seit damals hat *ich die Lage nicht in der Weif® geändert, daß eine neuerliche Erwähnung des Planes durch die Regierung gerechtfertigt sein würde. Colonel Wedgwood fragte weiter, ob angesichts der Tatsache, daß Sir John Chancellor von Rhodesien nach Paiästina versetzt worden ist, für die Regierung kein Grund besteht, ihre Ansichten betreffs dieser Frage zu ändern. Amery erwiderte; Sir John Chancellor wird die Gesamtläge einer sehr gründlichen Prüfung unterziehen; heute ist er noch nicht in der Lage, eine endgültige Schlußfolgerung zu ziehen. Wedgwood; Will der Kolonienminister die Regierung Palästinas neuerdings ersuchen, ihre Ansichten hierüber mitzuteilen? A וזז c ry: Es werden die ganze Zeit Erwägungen über den Gesamtkomplex der Siedlungsfragen angestellt. Wedgwood: Die Frage einer solchen Anleihe ist aber für die Siedlung sehr wesentlich. * Kenworthy und Wedgwood brachten Im Unter« haus auch die Fragen der jüdischen Arbeit und der Fest- Setzung angemessener Mindestlöhne beim Hafenbau in Haifa zur Sprache. Wedgwood fragte, ob für gelernte und ungelernte Arbeiter beim Hafenbau ein Minimallohn festgesetzt wurde, der es auch jüdischen Arbeitern ermöglicht, von ihrer Hände Arbeit zu leben. Minister Amery erwiderte, diese und ähnliche Fragen, die die Arbeitsbedingungen betreffen, seien dem Oberkommlssar zur Erwägung überwiesen worden. Kenwortby fragte den Kolonienminister, ob Vorsorge getroffen sei, daß jüdische Arbeiter in einem bestimmten Verhältnis angestellt werden. Amery erwiderte bejahend. K enworthy: Bedeutet diese Antwort, daß jüdische Arbeiter in der Lage sein werden, unter fairen Beding-ungen zu arbeiten? Amery: Ich habe schon darauf hingewiesen, daß der Oberkommissar ersucht wurde, seine Erwägungen bezüglich eines befriedigenden Arrangements bekann'.zugeben. Wedgwood: Wird vermieden werden, daß die Lohn- Skala Unterschiede zwischen der einen und der anderen Arbeiterklasse und zwischen der einen und der anderen Nationalität macht? Amery: Der öberkommlssar!st bestrebt, eine Lohnskala aufzustellen, die aufreizende Unterschiede vermeidet. Der Gesetzgebende Rat Transiordantens Jerusalem, 20. Februar. (J.T. A.) Alle sechzehn von der Bevölkerung zu wählenden Mitglieder des transjordanischen Gesetzgebendjen Rates (Legis'a ive Couneil), unter ihnen zwei Beduinen, sind bereits gewählt worden. Der Gesetzgebende Rat wird nach dem Ramadan-Fest zusammentreten. Bis dahin werden die Regierungsvertreter für das Transjordanische Parlament ernannt worden sein.

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