Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXIV (1929)
- Issue
- Heft 8 (29.1.1929)
- Date
- 1929-01-29
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 48 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 8. 29.1.1929 notwendiger, als kein Zweifel daran bestehen konnte, daß die verantwortlichen Instanzen des deutschen Zionismus diese Vercinbarung nicht billigen würden. Es entspricht einer von uns bisher befolgten Uebung, Anträge auf Zuwendungen für den Keren llajessod in Gemeinden nur dann zu stellen, wenn die Annahme des Antrages mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Anträge, die den Keren Hajessod betreffen, sollen nach unserer Meinung niemals einen nur detnonstrativen Charakter tragen. Es ist aber nicht möglich, daß Zionisten anderen Gruppen gegenüber darauf verzichten, die gnmdsätzliche Entscheidung über die Beteiligung am Palästina-Aufbau herbeizuführen. Nur die Abstimmung über den Keren Hajessod hat grundsätzliche Bedeutung. Wenn schon aus kolonisatorischen Gründen die Auflösung des Palästinawerks in Einzel- Unternehmungen abzulehnen ist, so darf aus allgemein zionistisehen Erwägunge# niemals der Eindruck erweckt werden, als ob die Förderung eines noch so wichtigen Sonderzweckes einen Ersatz für die Beteiligung am Keren Hajessod darstellen könne. Wir wissen aus Erfahrung, daß sich immer Menschen außerhalb unserer Reihen gefunden haben, die trotz eines betonten Anti- Zionismus im Einklang mit ihren sonstigen Ueberzeugungcn gewisse kulturelle Unternehmungen in Palästina durch Zuwendung von Mitteln unterstützt haben. Die Hebräische Universität in Jerusalem ist gewiß ein integrierender Teil unseres Palästinawerks; die Errichtung eines Lehrstuhls, der der Förderung der Wissenschaft in hebräischer Sprache dient, ist freudig zu begrüßen, aber der bedeutsame Erfolg, den die Schaffung eines solchen Lehrstuhls darstellt, wird geschmälert, wenn er als eine Kompensation für den Verzicht auf Anträge erscheint, die das ganze Palästinawerk betreffen. Daß den Liberalen die Ablehnung eines Keren Hajessod-Antrages nicht leicht gewesen wäre, geht schon daraus hervor, daß sie den Verzicht auf Einhringung eines solchen Antrages als ״Bedingung“ stellten. Vom Standpunkt des Keren Hajessod-Gegners eigentlich ein eigentümliches Verhalten, da ja die Liberalen der Ablehnung eines solchen Antrags bei der gegebenen Konstellation sicher sein konnten. Es ist eine Aufgabe unserer Gemeindepolitik, den Palästinagedanken bei allen Parteien durchzusetzen. Die Durchführung dieser Aufgabe wird dadurch erschwert, daß man nichtzionistisehen Gruppen Gelegenheit gibt, sich der grundsätzlichen Ent- Scheidung zu entziehen. Ein von der Jüdischen Gemeinde Berlin gestifteter Lehrstuhl kann von aller Welt als ein Zeichen für die Wirkung des jüdischen nationalen Lebens in Palästina auf die Diaspora empfunden werden, aber man wird diese Wirkung vergeblich erwarten, wenn Zionisten für zwei Jahre formell auf eine Forderung verzichten, die heute weit über zionistische Kreise hinaus in der ganzen Welt mit freudiger Entschlossenheit erhoben wird. Die zionistische Gemeindepolitik beruht auf dem Gedanken eineT vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den zionistisehen Gemeindevertretern und der Leitung der Z. V. f. D. Das Gemeindeprogramm, in dem die Beziehungen der Instanzen geregelt werden, wurde von Vertretern der Jüdischen Volkspartei ausgearbeitet. Die Leitung der Z. V. f. D. will und kann selbstverständlich nicht in taktische Einzelheiten der Gemeindepolitik eingreifen; in grundsätzlichen Fragen jedoch müssen die zuständigen Instanzen vor der Schaffung vollendeter Tatsachen ihr Votum abgeben können. Wir begrüßen den Erfolg der zionistischen Gemeindepolitik, der auch in diesem Abkommen hegt, aber wir können dem Teil der Abmachung, der sich auf den Keren Hajessod bezieht, nicht zustimmen. In jeder Partei kommt es gelegentlich vor, daß eine bestimmte, von den Führern durchgeführte Maßnahme auf Bedenken stößt Entsprechend unseren Gewohnheiten soll auch diese Meinungsverschiedenheit in aller Offenheit behandelt werden. Wir haben unseren Repräsentanten in der Gemeindepolitik immer Vertrauen entgegengebracht; zionistische Führer, auch die Leitung der Z. V. f. D., sind gewohnt, aufs schärfste in ihren zionistischen Maßnahmen kritisiert zu werden; sie ertragen diese Kritik und bemühen sich, aus ihr zu lernen. Im vorliegenden Fall wäre bei wirklich demokratischer Behandlung der Angelegenheit unzweifelhaft vollste Uebereinstimmung erzielt worden, handelt es sich doch sicherlich um keine Meinungs- Verschiedenheiten in Gesinnungsfragen, sondern um Fragen des politischen Vorgehens. Die nächste Sitzung des Landesvorstandes der Z. V. f. D., die am 2. Februar stattfindet, wird zu diesen Fragen Stellung nehmen. Das umstrittene Katheder Am 23. d. M. veröffentlichte da $ Bulletin der Jüdischen Tele• graphen-Agentur nachstehende Mitteilung: ״Im Geiste der Agency-Politik haben —- wie der J.T. A. mitgeteilt wird — in der letzten Zeit Verhandlungen zwischen den großen Fraktionen der Repräsentantenversammluug der Berliner Jüdischen Gemeinde, der Fraktion der Jüdischen Volkspartei und der Liberalen Fraktion, stattgefunden, bei denen die Fraktion der Jüdischen Volkspartei in Uebereinstimmung und unter Unterrichtung der konservativen und mittelparteilichen Gruppe, außer den Forderungen, die sie auf dem Gebiete der Schulpolitik hat, die Forderung nach einer sichtbaren Beteiligung der Berliner Jüdischen Gemeinde am Aufbau Palästinas stellte. Der Vorsitzende der Jüdischen Volkspartei, Rechtsamvalt Dr. Klee, machte den Vorschlag, die Berliner Jüdische Gemeinde möge an der Universität Jerusalem einen Lehrstuhl als dauernde Einrichtung schaffen, der, um auch äußerlich die Verbundenheit des deutschen Judentums mit Palästina zu zeigen, die Bezeichnung ״Lehrstuhl der Berliner Jüdischen Gemeinde“ tragen soll. Eine bestimmte Forderung, welcher Wissenschaft dieser Lehrstuhl dienen soll, wurde nicht gestellt. Dr. Klee regte zunächst an, daß dieses Katheder für deutsche Philosoplfie und Literatur geschaffen wenden soll, damit analog in England und Amerika ein Katheder für englische Philosophie und Literatur, in Frankreich für französische Kultur und Sprache, von den italienischen Gemeinden für italienische Literatur und Sprache geschaffen werden köftne. Er fügte aber ausdrücklich hinzu, daß die Entscheidung, welches Katheder von Berlin errichtet werden soll, den augenblicklichen Lehr- und Studienbedürfnissen Palästinas angepaßt werden müsse, so daß vielleicht eine andere Wissenschaft, etwa Nationalökonomie oder, in Verbindung mit dem Völkerbund, Völkerrecht und Völkerbundspolitik, vielleicht auch eine naturwissenschaftliche Disziplin, in Frage käme. Die zionistische Forderung wurde Im Prinzip angenommen. Es ist damit zu rechnen, daß schon in allernächster Zeit die Verwaltung der Berliner Jüdischen Gemeinde die von der Volkspartei geforderte Palästina-Institution in Gestalt dieses Berliner LebfStfuils enichteq wird. Gedacht ist an einen jährlich io das Budget der Berliner Jüdischen Gemeinde einzusetzenden Betrag von etwa 15 000 Mark für diesen Zweck. Voraussichtlich wird ein Spezialkomitee — wie der J. T. A.-Vertreter erfährt, werden außer Rechtsanwalt Dr. Klee die Namen Professor Dr. Elbogen, Dr. Kollenscher. Professor Türk, Rechtsanwalt Stern genannt — eingesetzt werden, das in Verbindung mit dem Council der Universität alle weiteren Fragen regeln, den Lehrstuhl auch weiter betreuen, so namentlich für eine Seminar-Bibliothek und andere mit dem Lehrstuhl in Verbindung stehende notwendige Aufgaben Sorge tragen soll. Mit der Schaffung dieses Katheders verbindet sich zum ersten Male eine führende westeuropäische Gemeinde durch eine Spezial-Institution dauernd mit dem Aufbau des neuen Palästina.“ * Am nächsten Tage berichtete die J.T.A.: Von dem Vorsitzenden der Liberalen Fraktion der Repräsentanten-Versammlung der Berliner Jüdischen Gemeinde, Herrn Professor Dr. Türk, geht uns die folgende Mitteilung zu: ״Unter der Ueberschrift ,Ein Katheder der Berliner Jüdischen Gemeinde an der Hebräischen Universität zu Jerusalem‘ bringen Sie die Mitteilung, daß Im Oelste der Agency- Politik in der letzten Zeit Verhandlungen zwischen den großen Fraktionen der Repräsentanten-Versammlung der Berliner Jüdischen Gemeinde, der Fraktion der Jüdischen Volkspartei und der Liberalen Fraktion, stattgefunden haben. Ich lege Wert darauf, zu erklären, daß diese Verhandlungen unsererseits nicht im Geiste der Agency-Politik geführt worden sind, sondern lediglich den Zweck hatten, einen modus vivendi für die nächsten zwei Jahre herbeizuführen. Wenn wir der Schaffung eines Lehrstuhls an der Universität Jerusalem zugestimmt haben, so geschah es unter der ausdrücklichen Bedingung, daß seitens der Volkspartei Forderungen für den Keren Hajessod in der nächsten Zeit nicht gestellt werden. Es ist auch nicht das erstemal, daß die Liberale Fraktion ihr Interesse für die neue Universität bekundet hat, deren Bibliothek von ihr mehrfach gefördert worden ist.“ ,# Es folgten in der nächsten Ausgabe der J.T.A. folgende Erhlärungen: Von dem Vorsitzenden der Jüdischen Volkspartei, Rechtsanwalt Dr. Klee, und dem volksparteilichen Gemeindevor- Steher der Berliner Jüdischen Gemeinde, Rechtsanwalt Dr. Kollensches, geht uns folgende Mitteilung im Anschluß an die Erklärung aes Herrn Professor Türk zu: ״Wenn Herr Professor Türk schreibt, daß seitens der Volkspartei Forderungen für den Keren Hajessod in der nächsten Zeit nicht gestellt werden sollen, so kann diese Formulierung zu Mißverständnissen Anlaß geben. Bei der Aussprache zwischen der Jüdischen Volkspartei und der Liberalen Partei ist klar zum Ausdruck gekommen, daß Zionisten niemals auf Beteiligung der Gesamtjudenschaft am Keren Hajessod Verzicht feisten können und werden. Wenn trotzdem für die nun kaum noch zwei Jahre laufende Wahlperiode der jetzigen Berliner Gemeindevertretung solche Anträge nicht gestellt werden sollen, so geschieht das selbstverständlich nicht unter Verzicht auf das Prinzip, sondern lediglich aus der Erwägung heraus, daß die Durchsetzung der Forderung bei den Gemeindekörperschaften in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung keine Aussicht auf Erfolg verspricht und daß unter diesen Umständen es uns angezeigt erschien, dem Beisniel der Zionisten anderer Linder zu folgen und nicht lediglich auf die Demonstration einer Kampfabstimmung hinzuzielen; dies auch aus dem Grunde, weil wir fest überzeugt sind, daß mit der fortschreitenden Anerkeanung des Ageoey-Qedankews und der weiteren Ausbreitung der Volkspartei in absehbarer Zeit die Berliner Gemeinde In reichstem Maße zum Keren Hajessod beitragen wird. Wir haben es daher für richtig gehalten, zunächst durch eine weithin sichtbare Institution, wie sie in der Schaffung eines Lehrstuhls der Berliner Jüdischen Gemeinde an der Hebräischen Universität in Jerusalem gegeben ist, die Gemeinde bereits jetzt und für alle Zeiten kulturell mit dem werdenden jüdischen Palästina zu verknüpfen.“ Ferner schreibt die J.T.A.: Zu der in der Nummer der J. T. A. vom 23. Januar erschlenenen Mitteilung über die Vereinbarungen zwischen der Jüdischen Volkspartei und der Liberalen Fraktion in der Berliner Jüdischen Gemeinde erhält die J. T. A. vom Geschäftsführenden Ausschuß der Zionistischen Vereinigung für Deutschland folgende Mitteilung: 1. Die Darstellung, daß die Errichtung eines Lehrstuhls an der Hebräischen Universität in Jerusalem eine ״zionistische Forderung“ sei, kann insofern zu Mißverständnissen Anlaß geben, als weder die Zionistische Vereinigung für Deutschland, noch eine ihrer leitenden Instanzen sich jemals für diese Forderung ausgesprochen haben. 2. Die einleitende Bemerkung, die Verhandlungen mit den Liberalen seien im ״Geiste der Jewish Agency-Politik“ erfolgt, ist gleichfalls unzutreffend formuliert. Eine Abmachung, in der ein — wenn auch nur zeitweiliger — Verzicht auf die Erhebung der Forderung auf Beteiligung einer jüdischen Gemeinde am Keren Hajessod ausgesprochen wird, steht mit dem Geist und dem klaren Sinn der Jewish Agency-Politik nicht im Einklang, da der Keren Hajessod satzungsgemiß der Fonds der Jewish Agency ist und bleibt. Der Zionismus In Polen Das Zentralbüro der Zionistischen Organisation in London teilt mit: Die Exekutive der Zionistischen Organisaton hat beschlossen, führende Zionisten aus Polen zu einer Beratung über die Lage der Zionistischen Landesverbände Polens nach London einzuladen. Die Besprechungen sol’en, unter dem Vorsitz Dr. Weizmanns, wenn möglich Ende Februar stattfinden. Einladungen sind ergangen an die Herren Grünbaum, Lcvite, Dr. Reich, Dr. Schwarzbart und Dr. Thon. Piumer-Stlpendium an der Hebräischen Universität. Von der britischen Gesellschaft der Freunde der Hebräischen Universitit wurde an der Universität Jerusalem ein Stipendium für Studierende arabischer Fächer errichtet, das den Namen Lord Plumers trägt und jährlich in Höhe von 100 Pfund zur Verteilung gelangt. Der erste Stipendiat ist ein deutscher Zionist, Dr. Walter Fischei, aus Frankfurt a. M., deT seit dem Sommersemester 1926 an einer Konkordanz früharabischer Poesie und an einer kritischen Ausgabe des Werkes von Baladhuri, eines arabischen Historikers der Hejira-Epoche, arbeitet. Jahreskonferenz der holländischen Zionisten. Der Zionistische Landes! erband für Holland hie't am 25. und 25. Dezember 1928 in Zwol’e seine Jahreskonferenz ab, in der der bisherige Vorstand wiedergewahlt wurde, bestehend aus den Herren: Dr. K. J. Edersheim, Vorsitzender. M. J. Levie, K. K. L.-Kommissar, Nehemia de Lieme, Dr. M. L. Kan, Dr. A. Büchenbacher, A. Ehrenfeld. Hinzugewählt wurde für das Amt des Schriftführers Dr. I. L, Hamburg. Gemeindeprogramm der Z. V. f. D. (Angenommen auf der Sitzung des Landesvorstandes am 4. November 1928 ) Die Einheit des jüdischen Volkes und seine ewige Verbundenheit mit Erez-Israel sind die Grundlagen jeglicher Arbeit für Juden heit und Judentum. Diese Erkenntnis bildet das unerschütterllche Fundament für die Tätigkeit in den Gemeinden. Die jüdischen Gemeinden und ihre Verbände sind seit zwei Jahrtausenden die einzigen uns gebliebenen Organisationen, die alle Juden unterschiedslos — wenn auch nur in örtlicher Begrenzung — zusammenfassen und im Deutschen Reiche die staatliche Anerkennung als Körperschaften öffentlichen Rechts genießen. Hier Liebe und Treue zu Judentum und Judenheit zu erzeugen und zu mehren, Kenntnisse von seiner Lehre und Sprache zu verbreiten und zu erweitern, Gemeinsinn und werktätige Nächstenliebe zu fördern, den Gedanken der Gemeinbürgschaft aller Juden zu pflegen und auch von hier aus an den Arbeiten zum Aufbau eines neuen jüdischen Lebens, insbesondere in Erez-Israel, mitzuwirken, muß als eine lebensnotwendige Aufgabe betrachtet werden. An der Erfüllung dieser Aufgaben mitzuhelfen und die Jugend in diesem Geiste zu erziehen, wird jedem Juden zur unahweislkhen Pflicht gemacht. Ziel und Richtung unserer Getneindearbeit gibt folgendes Programm: I. Die Einheit des Judentums in aller Welt — Klal Jisrael — bestimmt Art und Ausmaß der Gemeuidearbeit. a) Jeder Jude ist Träger aller Rechte, jeder Jude ist auch zur verantwortlichen Mitarbeit berufen. Gleichberechtigung aller Juden ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit, namentlieh in bezug auf das aktive und passive Wahlrecht für Männer und Frauen zu allen Körperschaften. Das Wahlrecht beginnt mit dem 20. Lebensjahr. Karenzzeiten von mehr als einem Jahre sind unzulässig. Jegliche Abhängigkeit des Wahlrechts von der Steuerleistung (Zensus) ist ausgeschlossen. b) Die Einheit der örtlichen Gemeinden ist zu wahren. In den Großgemeinden ist die Trennung von Kultusverwaltung und allgemeiner Verwaltung anzustreben. Die Arbeit der Gemeinde erstreckt sich auf alle im Bezirk wohnenden Juden und hat sie alle mit gleicher Fürsorge zu umfassen. Allen stehen die gesamten Institutionen der Gemeinde zur Verfügung; die Verschiedenheit der Richtungen in Kultus und Kultur ist zu berücksichtigen. Brüderliche Gleichberechtigung ist den Minderheiten zu gewähren. Die Gründung von Sondergemeinden ist abzulehnen. Es ist anzustreben, daß der Austritt aus der Gemeinde gesetzlich aus• geschlossen wird. In keinem Falle darf er ohne nachgewiesene Gewissensnot und mit dem Ergebnis der Befreiung von Steuern erfolgen. ’ c) Die Gemeinde Ist eine Zelle des Klal Jisrael; darum ist sie mit den anderen Gemeinden zu kleineren und größeren Einheiten zu verbinden. Ueber den Gemeinden sind territoriale Gemeindeverbände, über diesen als Gesamtorganisation der Reichs• verband anzustreben. Alle Verbände haben in Organisation und Arbeit den an die einzelnen Gemeinden gestellten Anforderungen zu entsprechen. Sie müssen in jedem Falle Vertrcterver- Sammlungen haben, die aus allgemeinen gleichen Wahlen nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts hervorgegangen sind. Diesen Vertreterversammlungen steht die Gesetzgebung in den Verbänden zu. Die Gewissensfreiheit der Gemeinden in religiösen Angele• genheiten darf durch die Verbände in keiner weise berührt werden. . . . ״ .. . II. Innerhalb der jüdischen Gemeinde ist die völlige Gleich- Berechtigung aller Juden anzuerkennen. Die organisierte jüdische Gemeinschaft ist Quelle und Träger aller Rechte, die nach der staatlichen Gesetzgebung den Juden autonom zustellen (Prinzip der Demokratie). Daraus folgt: a) Ablehnung jedes Systems, nach dem jüdische Angelegen• heiten durch einflußreiche Juden als Fürsprecher erledigt werden; nur die aus allgemeinen, gleichen, geheimen Wahlen auf Grund des Verhältniswahlrechts hervorgegangenen Erwählten können als Vertreter der Gemeinden und ihrer Verbände angesehen werden, nur sie sind zur Vertretung nach innen und außen berufen und verpflichtet. b) Die Reichsverfassung gewährleistet den Gemeinden das Recht der freien Selbstbestimmung. Die Gemeinden haben demgemäß ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln. Dieses Recht ist gegenüber den Organen der Staatsbehörden ebenso zu wahren wie vor Versuchen der Verkleinerung von jüdischer Seite zu bewahren. Dagegen keine nationale Autonomie für Juden in Deutschland. c) Die Unabhängigkeit der Gemeinden vom Staat legt ihnen auf der anderen Seite die Verpflichtungen auf, aus eigener Initiative auf allen Arbeitsgebieten, in denen jüdische lnteressen zu wahren sind, ihre Kraft einzusetzen. Dem freien Selbstbestimmungsrecht muß ein hohes eigenes Verantwortlichkeitsgefüh! entsprechen. In Art und Ausmaß ihrer Ar• beiten sind die Gemeinden nicht eingeschränkt und nicht einschränkbar; sie haben ihre Kompetenz selbst zu bestimmen (Kompetenz-Kompetenz). Zum unerläßlichen Pfliehtenkreise einer Gemeinde gehören: Das Eintreten für die völlige gesetzliche und tatsächliehe Gewährung aller bürgerlichen Rechte, für die gesellschaftliche Stellung und die freie wirtschaftliche Betätigung der Juden. Wahrnehmung aller religiösen und nationalen, kulturellen und sozialen Interessen. Förderung des jüdischen Schulwesens. Die jüdische Schule ist in allen ihren Graden zu entwickeln und zu fördern. Sie hat neben der Vermittlung jeglicher Ausbildung, die auf öffentlichen Schulen gleicher Art gewährt wird, Erziehung im jüdischen Geiste, Vertrautheit mit den jüdischen Kulturwerten, Kenntnis hebräischer Sprache, Herstellung von Bindungen mit dem gesamten jüdischen Volksleben zum Inhalt. Fürsorge für die Jugend, deren körperliche Ertüchtigung, Berufsberatung, Berufsumschichtung. Wohlfahrtspflege. An Stelle einer Wohlfahrtspflege, die sich auf Unterstützung von Armen und Hilfsbedürftigen beschränkt, verlangen wir umfassende soziale Arbeit. Demgemäß gehört zu den Aufgaben der Gemeinden: Ausbildung zur Berufstätigkeit, Erwerbsfürsorge, VertnittJung und Schaffung von Arbeitsmögliehkeiten unter besonderer Berücksichtigung sabbattreuer Mitglieder, Förderung des Genossenschaftswesens und der Kredithilfe, Fürsorge für Durchwanderer, Schutz und Beratung von ausländischen Juden. d) Zur Befriedigung der Bedürfnisse der Gemeinde sind direkte, progressiv steigende Steuern vom Einkommen und vom Besitz zu erheben; Gebühren für die Benutzung religiöser und kultureller Institutionen sind möglichst abzulehnen. Wo nach staatlicher Gesetzgebung eine Heranziehung der politischen Gemeinden, der Länder oder des Reiches zur Lastentragung zulässig ist, muß für Heranziehung der öffentlichen Stellen gesorgt werden.