Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXIV (1929)
- Issue
- Heft 7 (25.1.1929)
- Date
- 1929-01-25
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr 7. 25.1. 1920 JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 41 Nochmals Reichsorganisation Zur Landesverbandstagung am 3. Februar. Von Dt. Max Kolletischer. Mit dem ablehnenden Beschlüsse des Preußischen Landesverbandes vom 23. November 1926 hat die Frage des Reichsverbandes keine Erledigung gefunden. Zwar haben meine Hoffnungen (vgl. ״Jüd. Rundschau“ vom 25. 1. 27), daß der D. I. O. B. seine Verfassung vom 23. Januar 1921 in die Wirkiichkeit umsetzen würde, sich nicht erfüllt. Auf der anderen Seife aber ist man unter Führung des Verbandes Bayerischer Isr. Gemeinden und unter Mitwirkung des Rates des Preußisehen Verbandes eifrig bestrebt geblieben, die Organia.ion doch noch zustande zu bringen. So hat nach Beschlüssen, die im Marz und Juni v. J. in Nürnberg und Köln gefaßt worden sind, wiederum ein Entwurf zur Verfassung des Reichsverbandes der Deutschen Juden das Licht der Welt erblickt Dieser Entwurf ist vom Verband Bayerischer Isr. Gemeinden bereits angenommen und hat auch die Zustimmung des Preußiscl en Verbandes gefunden. Die preußische Verbandsfagung, die für den 3. Februar einberufen ist, wird über sein Schicksal endgültig zu entscheiden haben. Genehmigt auch sie den Entwurf, so ist der Entwurf nach § 33 Abs. 2 seines Textes als Verfassung in Kraft getreten. Die Preußentagung findet also eine ver• antwortun g s voll e Arbeit vor. Die F rage der Rcichsorganisation besitzt für die deutschen Juden nicht mehr den Reiz der Neuheit. Fast ein Jahrzehnt hindurch hat sie die Gemüter erregt und zu sehr vielen teilweise recht heftigen sachlichen und persönlichen Auseinandersetzungen geführt. Wenn dadurch eine gewisse Ermüdung bei den Faktoren unserer jüdischen Organisations-Gesetzgebung cingetrcten ist, und wenn das Interesse der Oeffentlichkeit für diese Fragen bereits zu schwinden droht, so ist die tatsächliche Bedeutung der Entscheidung doch jetzt nicht geringer als sie früher war. Noch Immer handelt es sich darum, ob das deutsche Judentu י־־ die Kraft aufbringt, als eine geschlossene Einheit selbsttätig ihre Angelegenheiten zu regeln und geschlossen nach außen als Einheit in die Erscheinung zu treten. Die Lösung, die der jetzt zur Beratung stehende Entwurf bietet, ist wiederum die der Bildung eines Dachverbandes. Wiederum wie bei den gescheiterten Versuchen von 1926 sollen die Landesverbände zusammentreten und den Bund schaffen, wie einstmals 1867 und 1871 die deutschen Bundes- Staaten zusammengetreten waren, um das Reich zu schaffen. Es ist ja, wenn man auf diesem Gebiet von Organ isationsbildüng überhaupt einen leitenden Gedanken erkennen kann, stets die deutsche Zerklüftung, die dieser Gründung als Vorbild dient. Wie die Deutschen ihre Kleinstaaterei hochhalten und über Bayern, Sachsen und Lippe-Detmold das Reich vergessen, so wollen auch die Judenschaften der einzelnen Länder ihre souveräne Organisation besitzen und behalten und mit ihr sich allenfalls in eine Spitzenorganisation begeben. War aber diese Nachahmung an sich schon immer verfehlt, denn es gibt zwar deutsche Stämme mit besonderen kulturellen Eigentümlichkeilen, nicht aber Verschiedenheiten unter den deutschen Juden, die sich diesen deutschen Stammeseigentümlichkeiten anpa'scn so ist sie besonders jetzt verfehlt, wo der Gedanke des Unitarismus auch in Deutschland sich immer mehr und mehr durchsetzt. Die Nachahmungssucht ist wirklich b'iad geworden; sie merkt nicht, wie das Vorbild sich ändert Die deutschen Juden kann man auch innerhalb des jüdischen Volkes als eine Sonderheit ansehen, die ihre geschichtliche Bedeutung und bei allem Zusammenhang mit dem jüdischen Volk insgesamt gegenwärtig ihre besonderen Aufgaben hat Für ein bayerisches Judentum, das aus 50 030 Seelen, und für ein hamburgisches Judentum, das durchaus vom bremischen getrennt sein müßte, gibt es aber keine Rechtfertigung. Eine Gesamtorganisation, auf dieser Grundlage durchgeführt, vermehrt nur die Trennung und Zersplitterung der deutschen Juden. Zu den Parteiunterschieden, die man nun einmal hinnehmen muß und denen man die Berechtigung nicht absprechen kann, schafft man noch künstliche Gegensätze: Man zerklüftet die deutschen Juden vertikal und horizontal. Zugleich aber nimmt man dem Reichsverband selbst jegliche Stoßkraft, das Recht der eigenen Initiative und die eigene Verantwortlichkeit Die Landesverbände sind die einzigen Mitglieder des Reichsverbandes. Sie sind zum Bunde zusammengetreteu. Nicht freie Männer, nicht verantwortungsvolle Einze'persönüchkeiten treten auf, führen die Debatte und bringen die Entscheidung, sondern die Vertreter der Landesverbände, die sich nach deren Instruktionen zu richten haben. Dies gilt bestimmt für den Rat des Reichsverbandes und führt, da der Rat die Exekutive allein besitzt, und in der Legislative mitbestimmend ist, zur völligen Unfreiheit der gesamten Reichsorganisation. Diese Unselbständigkeit kann auch eine wahre Demokratie niemals aufkommen lassen. Demokratie bedeutet Führerauslese. Hier aber erscheinen die Politiker aus ihren kleinen Heimatbezirken und bringen gebundene Marschrouten mit. Die Abhängigkeit zeigt sich insbesondere auf finanziellem Gebiete. Der Reichsverband ist — dieses Bismarcksche Wort kennzeichnet die Sachlage am besten — dauernd dazu verurteilt, der Kostgänger der Landesverbände zu bleiben. Umlagen auf die Landesverbände allein bilden seine Einnahmequelle. Versagen die Landesverbände, so sitzt die Reichsorganisation auf dem Trockenen. Die Möglichkeit eines Appells an die deutschen Juden ist ihr nicht gegeben. Sie kann nicht einmal verhindern, daß Landesverbände aus ihr austreten. Alle diese Fehler müssen jeder Gesamtorganisation innewohnen, die auf der Grundlage eines Dachverbandes der Landesverbände gegründet wird. Sie liegen in der Natur der Sache begründet, und gegen sie läßt sich mit kleinen Verbesserungen nicht ankämpfen. Wenn es jetzt noch möglich wäre, zur Grundlage der Reichsorganisation nicht die Verbände, sondern die einzelnen Gemeinden zu machen, die ihrerseits nach den staatlichen Grundsätzen die gesetzlichen Zusammenfassungen der örtlichen Judenschaften bilden, könnten alle diese Fehler beseitigt werden. Wird dieser Erfolg in absehbarer Zeit erreicht werden können? Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wird selbst den stärksten Optimisten von früher ein Zweifel gestattet sein müssen. Auf der Seite der Anhänger der Gründung über die Gemeinden fehlen Entschlossenheit und Tatkraft, um die schon vorhandene Verfassung von 1921 in Kraft zu setzen — auf der Seite der Freunde der Gründung über die Landesverbände ist eine Beharrlichkeit und ein Eifer nicht zu verkennen, die auch einer nicht guten Sache zum Erfolg verhelfen können. B. Z. V. Die Jüdische Volkspartei wird auf dem Preußischen Verbandstage noch einmal ihre warnende Stimme erheben, um mit allem Nachdruck die Rückkehr zu den Grundsätzen der Verfassung von 1921 zu verlangen. Sie hofft damit auch bei anderen Parteien um so eher Verständnis zu finden, als sie es war, die im Jahre 1926 die Ablehnung des damaligen Entwurfes eines Rcicbsyerbandes auf gleicher Grtmd'age durch die gleiche Beweisführung zu Falle brachte, und als ferner der Preußische Landesverband Verständnis für die Grundsätze der Verfassung von 1921 haben muß, weil seine eigene Verfassung sich nur auf das engste an jene anlchnt Die Jüdische Volkspartei wird sich aber mit diesem Protest nicht begnügen. Sie will nicht tatenlos zusehen, wie sich das Geschick der Gesamtorganisation, wenn auch auf einem von ihr bekämpften Wege, vollzieht. Wir wollen uns vielmehr an der Arbeit beteiligen und durch praktische Mitarbeit im einzelnen so viel wie angängig zu verbessern suchen. Wir geben uns hierbei nicht etwa der Hoffnung hin, daß es gelingen könnte, aus dem vorliegenden Entwurf eine Gesamtorganisation zu schaffen, die unseren Wünsehen und den berechtigten Erwartungen der deutschen Judenheit ents->richt. Wir halten aber auch die Kleinarbeit für wichtig. Hierzu sei ira einzelnen folgendes bemerkt: Der gegenwärtige Entwurf sieht eine ordentliche Reichstagung, also ein Parlament der Reichsorganisation vor, dem alle nariamentarischen Kompetenzen zustehen. Es ist dies ein wesentlicher Fortschritt gegenüber dem Entwurf von 1926. Aber dieser Reichstagung haften schwere Fehler an. Außer den gewählten Abgeordneten der Landesverbände besteht sie nach § 14c des Entwurfes aus .,vom Rat berufenen Abgeordneten in der Höchstzahl von 12“. Es sollen also in diesen Wahlkörper doch noch 12 ernannte Notabein gesetzt werden. Hierin liegt nicht nur ein Schönheitsfehler, durch den der reine Charakter des Parlaments zerstört ist, sondern eine sehr erhebliche Gefahr. Für die Mehrheitsbildung der Tagung ist damit eine sehr erhebliche Gefahr der Fälschung des Willens der deutschen Juden gegeben. Bei uns stehen sich gegenwärtig zwei jüdische politische Parteien in ungefähr gleicher Stärke gegenüber. Die Spannung in der zukünftigen Reichstaming zwischen Minderheit und Mehrheit braucht durchaus die Ziffer von 12 nicht zu übersteigen. Dann aber hat es der Rat in der Hand, durch die ihm überlassene Ergänzung der Tagung die endgültige Mehrheit festzustellen. Eine solche Regierung der Mehrheitsverhältnisse durch die Exeku'ive kann sich keine gesetzgebende Körnerschaft gefallen lassen. Der § 14 Ziffer c muß deshalb fallen. Noch sch'immer ist die Uebergan״sbestimmung zu § 14 des Entwurfes. Sie hat allerdings nur für die erste Wahlperiode Bedeutung. Sie enthält aber eine so ungeheuerliche und so unjüdische Ungerechtigkeit, daß sie auch als Uebergangsbe- Stimmung in keinem Falle geduldet werden kann. Die Reichstagung soll nach § 14 überall da. wo die Vertreferversammlungen der Landesverbände aus allgemeinen Wahlen hervor״egangen sind, aus diesen Vertreterversammlungen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Wo aber die Landesverbände entweder überhaupt keine Vertreterversammlungen haben oder nur Versammlungen, die nicht aus allgemeinen Wahlen hervorgegangen sind, müssen die Abgeordneten zur Reichstagung du־ch IJrwahlen im Wege der Verhältniswahl bestimmt werden. Mit diesen Grundsätzen kann man sich einverstanden erklären. Die Uebergangsbestimmung aber will den Landesverbänden, die keine ordnungsgemäß gewählten Vertreterversammlungen haben, für die erste Wahlneriode gestatten, ihre Vertreter zur Reichstagung durch die Verwaltungsstellen der Landesverbände ״bezeichnen“, d. h. wählen zu lassen. Damit ist nicht mehr und nicht weniger gesagt, als daß gerade diejenigen Landesverbände, die die Entrechtung der Ostjuden am gründlichsten durchgeführt haben, die sich auch sonst in der Ausgestaltung ihres Wahlrechtes am wenigsten den modernen demokratischen Forderungen angepaßt haben — die Freistaaten Sachsen und Hessen — diese ihre von uns auf das stärkste bekämpfte Politik für eine Reihe von Jahren nicht nur ungestört in eigenem Lande fortsetzen, sondern sie auch auf ihre Vertretung bei der gesamten deutschen Judenschaft ausdehnen dürfen. Diese Uebergangsbestimmung zu § 14 muß fallen. Auf einem anderen Gebiete liegt der notwendige Kampf gegen den letzten Satz im § 9 Ziffer la des Entwurfes. Dieser lautet: ״Die Zahl der Vertreter eines Landesverbandes muß unter der Hälfte der Gesamtzahl der Vertreter der Landesverbände bleiben". Durch diese Bestimmung ist eine Entrechtung insbesondere der in Preußen lebenden deutschen Juden herbeigeführt. Während sie zwei Drittel der deutschen Juden ausmachen, muß ihr Einfluß im Rat der Rcichsorganisation unter die Hälfte sinken. Für diese Bestimmung des ödesten Partikularismus. zu dem das deutsche Judentum in seiner gesamten Struktur nicht die geringste Veranlassung bietet, darf wirklich in einer modernen Verfassung kein Raum mehr sein. Fort darum auch mit jenem Versuch einer Entrechtung der Juden in Preußen. Der Entwurf hat einen neuen terminus technicus durch die Einführung des Begriffes der ״beiden religiösen H a u p t ri c 111 u n g e n“ geschaffen. Durch diese harmlos einefügten Worte soll vielleicht bei unachtsamen Lesern und eurteilern des Entwurfes der Eindruck erweckt werden, als ob gerade mit größter Objektivität allen Richtungen Rechnung getragen würde. In Wahrheit aber gibt es keinen stärkeren parteimäßigen Eingriff in die Rechte der Wähler als die Auflösung der deutschen Judenschaften in zwei religiöse Hauptrieh hingen. Ueber die Parteien — und ״Hauptrichtungen“ bleiben trotz des schönen Ausdruckes immer Parteien — naben die Wähler zu entscheiden und nicht die Behörden. Ist es aber ferner den Verfassern des Entwurfes nicht bekannt, daß es auch ein nationales Judentum gibt? Man kann verstehen, wenn im Parteikampf jüdische Assimilanten, die persön’ich auch auf die religiöse Seite des Judentums nicht den geringsten Wert legen, mit Emphase ,betonen, daß Judentum nur Religion sei, und die organisatorischen Verbände nur Religions-Verbünde. Wenn man aber eine Verfassung schreibt, die doch wenigstens die tatsächlichen Machfverhültnisse zur Zeit ihrer Entstehung wiedergeben muß, gehört ein starkes Stück dazu, es zu übersehen, daß es neben religiösen Juden auch nationale Juden gibt, und daß es gerade unter den ״Hauptrichtungen“ im deutschen ludentum eine starke nationale Gruppe gibt, ohne die eine Einheit und Vollständigkeit des deutschen Judentums nicht mehr zu denken ist. Wir müssen es deshalb als eine uns zugefügte Schmach bezeichnen, wenn man glaubt, über uns einfach zur Tagesordnung hinweggehen zu können. Wir werden uns selbstverständlich diese Entrechtung nicht gefallen lassen. Der Entwurf kann nie Gesetz werden, solange noch an irgendeiner Stelle von den ״zwei religiösen Hauptrichtungen“ die Rede ist. Wir werden uns auch nicht darauf verweisen lassen, daß wir als nationale Juden doch auch religiöse Interessen haben, und daß jeder von uns seine religiösen Interessen zu vertreten in der Lage sei, indem er sich insoweit der einen oder der anderen der beiden anerkannten Hauptrichtungen anschließen könnte. Wir können uns nicht zerteilen, und auch unser Judentum ist für Vortrag Sch. Gorelik tu lernen Cagrfmcfjerir Aas dem Inhalt: Ein Ahnungsloser wird zum Wissenden / Der verletzte Stolz und die erwachte Ehre / Kampf mit der Umwelt / Herzla Suche nach Anhängern / Unter Fürsten und Diplomaten / Einiges über den Spürsinn des Volkes, den Erwählten zu erkennen / Herzl und Baron Hirsch / Uganda Mittwoch, den 30. Januar Logenhaus abends 8>/a Uhr Klelstsir. 10 uns ein untrennbares und unteilbares Gut. Wir wissen am besten, daß trotz der religiösen Differenzen, die in unseren Reihen bestehen, wir in jeder jüdischen Beziehung immer besser miteinander auskommen als mit den Gruppen, die sich stolz als ״religiöse Hauntrichtungen“ bezeichnen. Unsere religiös-Iconservativ gerichteten Freunde denken gar nicht daran, sich mit konservativer Partcinoli.ik einverstanden zu erklären; ebenso wenig wie unsere religiös-liberal gesinnten Freunde das billigen, was der offizielle religiöse Liberalismus in Deutschland insbesondere in seiner parteipolitischen Gestaltung predigt und ausführt. Wir wollen und dürfen nicht als Rehgionsgäste bei fremden ״Hauptrichtungen“ hospitieren. Wir sind selbst eine ״H a u p t r i c h 111 n g“, deren Macht und Kraft unsere Gegner ebenso verspüren wie wir selbst. Wir halten es auch für eine Anmaßung, daß zwei parteipolitische Gruppen sich als religiöse Hauptrichtungen etablieren und eine amtliche Beschcinigun״ der Ausschließlichkeit ihrer Existenz in Anspruch nehmen, wie wohl ihnen ebensogut wie uns bekannt ist, daß sie zusammen nur Splitter des deutschen Judentums bilden, und daß sie nicht einmal unter den lediglich religiös eingestellten Juden eine Ausschließlichkeit beanspruchen dürfen. Praktisch wirkt sich die Theorie von den beiden ״religiösen Hauptrichtungen“ an zwei Stellen im Entwurf aus. Im § 22 ist die Bestimmung getroffen, daß für Fragen des Kultus und Ritus Ausschüsse der beiden religiösen Hauptrichtungen bestehen. Daneben ist auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Rates und der Reichstagung ein weiterer religiöser Ausschuß zu bilden. Wir werden verlangen müssen, daß die beiden Normalausschüsse, die von vornherein bestehen müssen, zu beseitigen sind, und daß ira Bedarfsfälle für jede Richtung, die eine gewisse Stärke im Rate und in der Reichstagung aufweist, Ausschüsse für Fragen des Kultus und Ritus gebildet werden. ln einer Protokollerklärung, die unter Nummer 2 dem § l des Entwurfes beigefügt ist, beißt es: ״Die Schaffung von Unterrichtsanstalten kann nur für die religiösen Hauptrichtungen gleichmäßig unter völliger Trennung der Anstalten erfolgen“. Dieser völligen Entrechtung auf dem weiten und bedeutsamen Gebiete des Unterrichtswesens gilt unser Kampf mit ganz besonderer Energie. , Sollte es gelingen, noch auf der Tagung die schwersten Fehler des Entwurfes, die eben gekennzeichnet sind, zu beseitigen, so wird in erneute Ervvägung darüber eingetreten werden können, ob der so verbesserte Entwurf als ein gegenüber dem jetzigen Zustand kleineres Uebel in der Hoffnung angenommen werden kann, daß es der neuen Reichs- Organisation gelingen könnte, seine Verfassung von sich aus so umzugestalten, daß sie auch unseren weitergellenden Anforderungen genügt. So lange aber die hier gerügten Fehler nicht beseitigt!sind, kann unser Votum nur auf Ablehnung lauten. Die Tagesordnung der Preußischen Landesversammlung. Der soeben bekanntgegebene Nachtrag zu der Tagesordnung der Preußischen Landesversammlung jüdischer Gemeinden enthält eine Reihe von wichtigen Punkten. Zunächst wird der Rat Mitteilungen machen über den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen mit der Staatsregierung über die Anerkennung des Landesverbandes als Körperschaft öffentlichen Rechtes. Sodann liegt ein gleichlautender Antrag der überalen Fraktion und der Poale Zion wegen Bewilligung einer Beihilfe an die Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge zur Errichtung einer jüdischen Arbeiterkolonie vor. Ferner beantragt die Fraktion der Jüdischen Volkspartei eine Erhöhung des Etattitels ״Sportbcwilligung“ von 3003 auf 7030 Mark. Ferner ist eine Interpellation der Fraktion der Jüdischen Volkspartei eingegangen, die den Rat um Auskunft ersucht, wie weit die Verhandlungen mit der Staatsregierung in Sachen des neuen Judengesetzentwurfs gediehen sind. Die arabische Abordnung bei Chancellor Jerusalem, 9. Januar. (J. T. A.) Ueber den Empfang einer Abordnung der arabischen Exekutive Palästinas durch den Oberkommissar Sir John Robert Chancellor wird jetzt ein of tizielles Communique veröffent icht, in welchem es heißt, Sir John habe in der Beantwortung der Forderung der arabischen Exekutive Palästinas betreffs der Errichtung eines parlamentarischen Regimes darauf hingewiesen, daß ein A n f a n g zu einer Volksvertretung bereits durch die Einrichtung von autonomen Stadt- und Dorf Verwaltungen gemacht worden ist und daß der vor einigen Jahren seitens der Regierung gemachte Vorschlag bezüglich der Bildung eines Legislative Couneil von den palästinensischen Arabern zurückgewiesen worden sei. Sir John fügte hinzu, er anerkenne wohl die Bedeutung der Frage eines Parlamentarischen Regimes, es sei aber unmöglich, schon jetzt eine Antwort hierüber zu erteilen. Er werde der Frage ein eingehendes Studium w idmen und sich hierüber auch mit dem Kolonienminister in London ins Benehmen setzen, und zwar im kommenden Sommer in England, wo er seinen Urlaub verbringen wird. Bei seiner Rückkehr werde er die Besprechungen mit der arabisehen Exekutive Palästinas über dieses Thema wieder aufnehmen. Sir Gilbert Clayton wird Anfang Februar in Aegypten cintrc'fen und sich auf seiner Reise nach Bagdad einen Tag in Palästina auihalten, um mit Sir John Chancellor zusammenzutreffen. (Ziko.)