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Jüdische Rundschau · 1928-12-21 · Heft 101 (21.12.1928) · page 2

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXIII (1928)
Issue
Heft 101 (21.12.1928)
Date
1928-12-21
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 710 JUEDISCHE RUNDSCHAU oder von irgendeiner Person, Gesellschaft oder Korporation in Besitz gehalten werden soll, vorher durch die Jewish Agency gebilligt und bestätigt werden. Ebenso, daß irgendwelche Aenderungeit oder Modifikationen, die im Hinblick hierauf irgendwann gemacht werden sollten, ln gleicher Weise der Genehmigung und Billigung der Jewish Agency unterliegen. Der Zweck dieser Maßnahmen soll nicht dahin verstanden werden, als sei beabsichtigt, den Erwerb von Boden aus prlvaten Mitteln zu entmutigen, solange die Erwerbung des Bodens nicht spekulativen Zwecken dient und keinen unfreundliehen Akt gegenüber Plänen des Jüdischen Nationalfonds oder der Jewish Agency darstellt. Die Jewish Agency soll berechtigt sein, einen Teil ihrer Mittel in den Erwerb von Aktien, Bonds, Pfandbriefen oder anderen Wertpapieren irgendeiner bestehenden oder in Zukunft zu gründenden Gesellschaft zu investieren, um auf diese Weise den Erwerb von Boden In PalHstina durch Private zu erleichtern. Ebensowenig sollen die eingangs bezeichneten Maßnahmen dahin verstanden werden, daß beabsichtigt sei, die Ausführung einer Politik zu hindern, die die Jewish Agency annehmen mag, um diejenigen zu unterstützen, die sich auf dem Boden mit eigenen Mitteln in einer Weise und unter Bedingungen ansiedeln wollen, die mit der hierin niedergelegten grundsätzlichen Politik nicht im Widerspruch stehen. 3. Ohne die Siedlungsform, die in Zukunft in Palästina angewandt werden soll (Moschaw, Kwuzah oder eine andere Form), bestimmen zu wollen, soll es dem Urteil der Jewish Agency überlassen bleiben, über die wirtschaf tllche Eignung und Ausführbarkeit irgendeines vorgeschlagenen Siedlung*- oder Kclonisatlonsplanes zu entscheiden, bevor Mittel, die der Kontrolle der Agency unterliegen, für eine bestimmte Siedlung oder Kolonie angewiesen werden. 4. Was die Einwanderung von Juden nach Palästina aniangt, 60 ist es klar, daß sie sowohl durch die Jewith Agency wie die Regierung Palästinas in dem vollsten ausführbaren Ausmaße und in Uebereinstlmmung mit den allgemeinen, in den Empfehlungen der Joint Palestine Survcy Commission niedergelegten Grundsätzen ermutigt und gefördert werden soll, wobei anerkannt wird, daß sowohl Arbeiterimmigranten wie Immigranten mit eigenen Mitteln in Betracht gezogen werden sollen. 5. In allen Arbeiten und Unternehmungen, ("י von der Jewish Agency ausgeführt oder gefördert werden, soll jüdische Arbeit verwendet werden. 6. Die hebräische Sprache und jüdische Kultur sollen gefördert werden. New York, 20. November 1928. Louis Marshall. II. Auf der am 3. November 1928 abgehaltenen Sitzung der bevollmächtigten Vertreter der Zionistischen Weltorganisation und des Organisationskomi'.ees der nichtzionistischen Konterenz amerikanischer Juden, wurde die Aufmerksamkeit auf eine vom Zionisfenkongrcß in Wien im August 1925 angenommene Resolutimr jgelenkl, nlth der die in Betracht gezogene erweiterte Jewish Agency in provisorischer Weise so gebildet werden soll, daß sie nach drei Jahren erneuert werden müßte. Im Namen des Organisationskomitees wurde daraut hingewiesen, daß diese Maßnahme des Kongresses erfolgt ist, ohne daß vorher die Vertreter der sogenannten unparteiischen Kenferenzen, die im Februar 1924 und März 1923 abgehalten waren, konsultiert worden wären. Es wurde ausgeführt, daß nach Ansicht des Organisationskomitees eine provisorische Jewish Agency unzweckmäßig (impracticablc) wäre und daß ein solcher Schritt die Fest'egung und Ausführung wirksamer konstruktiver Maßnahmen stören und unvermeidlich dazu führen würde, die Verwirklichung der Ziele zu verzögern, die den Bemühungen um die Erweiterung der Jewish Agency Antrieb gegeben hatten. Im Laufe der Debatte stellte es sich heraus, daß die Zionistische Organisation es für notwendig hielt, für den Fall einer etwaigen Wiederauflösung der erweiterten Jewish Agency Vorsorge zu treffen, und zwar im Hinblick auf die rechtliehe ־Wirkung einer solchen Wiederauflösung auf Artikel 4 des Mandates für Palästina in der vom Völkerbund at am 16. September 1922 genehmigten Fassung. In Anerkennung der Berechtigung dieser Vorsichtsmaßnahme wurde beschlossen: Erstens: Um allen Fragen vorzubeugen, die im Falle der Wiederaullösung der erweiterten Jewish Agency auftauchen könnten und um für Jeden Fall die Fortdauer einer Jewish Agency gemäß Art. 4 sicherzustellen, sollen geeignete Maßnahmen getroffen werden zur Erlangung der Zustimmung der Mandatarmacht oder einer anderen etwa zuständigen Ins'anz zu dem Plan der Erweiterung det Jewish Agency ln Verbindung mit einer Klausel, wonach Im^Faüe einer zukünftigen Wiederaufiösung der erweiterten Jewish Agency alle Rechte und Privilegien, die jetzt der Zionistischen Organisation ln Ueberelnstlmmung mit Art. 4 des Mandates zustehen, an sie uneitigeschränkt zurückfallen sollen. Zweitens: Der zionistische Kong־eß soll ersucht werden, nach Bewerkstelllgung des oben bezeichnten A־rangements, seine oben erwähnte Resolution wieder aufzuheben. New York, 20. November 192S. Louis Mars ha II. * Die umstrittenen Punkte Zum besseren Verständnis der Fragen, auf die sich Marshalls Memorandum l bezieht, setzen wir hierher die betreffenden Stellen aus den früheren Dokumenten, die in der ״Jüdischen Rundschau“ bereits seinerzeit behandelt waren. a) Am dem Bericht der foini Palestine Survcy Commission Empfehlungen, | 10. Nach Ansicht der Experten 13t für die Zukunft die Grttnd :׳ng von kooperativenSiedlungen(Kwuzoth) uncrwünccl'.t. jedoch soll die Ausstattung der bereits bestehenden Siedlungen dieses Typus zu Erde geführt werden. Die Mitglieder der Kommission schließen sich dieser An i ht an. Was die im vergangenen Jahr begonnenen neuen Kolonien betrifft, so sind sie der Meinung, diß sie nicht aufgegeben werden sollen, daß vielmehr die zur Fortführung ihrer Ausstattung notwendigen Mittel beschafft werden tollen, vorausgesetzt, daß sie so reorganisiert werden können, daß sie in individualistische kooperative Siedlungen (Moschawiw) oder zu Ausbildungszentren umgcwandelt werden können. g 13. Es wird als wünschenswert anerkannt, daß iv edier in den Stand gesetzt werden, wirkliche Bodene<genlüntr zu werden. Nach den gegenwärtigen Statuten des Nationalfonds scheint dies ausgeschlossen zu sein, soweit seine Böden in Betracht kommen. Es wird anerkannt, daß es Fälle gibt, in denen der Siedler infolge unzureichender Einnahmen nicht imstande sein wird, die gesamten Bodenerwerbskosten abzuzahlen. In solchen Fällen mag es notwendig sein, an dem bestehenden Erbpachtsystem unter Aegide des Jüdischen Nationalfonds festzuhalten. Die Jewish Agency soll aber außer den Böden, die dem Jüdischen Nationalfonds gehören oder die er in Zukunft erwerben wird, eine von ähnlichen ßeschrätrkungen freie Bodenreserve schaffen.... b) Am den Beschlüssen des Aktions -Komitees Im Hinblick auf die wirtschaftlichen Empfehlungen der Survey-Kommission erklärt das Akflons-Comitf, daß der Bericht in einigen wesentlichen Punkten der Notwendigkeit, gewisse wirtschaftliche Methoden mit den spezifischen Aufgaben und Bedingungen der Aufbauarbeit in Palästina in Ueberelnstimmung zu bringen, nicht hinreichend Rechnung trägt. 1. Die Zionistische Organisation anerkennt den Keren Kajemeth Lejisrael als alleiniges Instrument der Boden- Politik ln Palästina. Demgemäß und entsnrechend dem von (’׳,n zionistischen Kongressen wiederholt fertgestellten Prinzip der Auslösung des Bodens als Volksbesitz müssen alle aus öffentliehen Geldern der Jewish Agency zu erwerbenden Ländereien ins Gemeineigentum des jüdischen Volkes übergehen und allen Prinzipien des K. K. L., was Eigentum der Böden und ihre Vergebung an die Siedler betrifft, unterworfen werden. Um die lntegrität des K. K. 1,. zu wahren, soll der Erwerb von Böden aus zwei verschiedenen Fonds ausgeschlossen sein. Die Zionistische Organisation hat stets auch den privaten Bodenerwerb und die Forderung der Ansiedlung von Siedlern mit eigenen Mi'teln als wichtig anerkannt. E'n diesem Zwecke dienendes Institut soll indes nicht laufend aus öffentlichen Mitteln unterhalten, sondern lediglich d reh einmalige finanzielle Maßnahmen aktionsfähig gemacht werden. 2• Das Aktions-Camite verweist aut das der Zionistischen Kolonisationsarbeit ztimmde gelegte Prinzip der Freiheil des Siedlers fn der Bestimmung der sozialen Form seiner Wirtschaft rnd erklärt demgemäß, daß auch in Zukunft den Sied'em das Recht gewahrt werden muß, ihre Wirtschaftsform — Kwuzah, Moschaw oder andere Siedlungsform — zu wählen, wobei verstanden wird, daß jede Siedlungsform den Erfordernissen der Wirtschaftlichkeit und der Möglichkeit ökonomischer Selbsterhaltung genügen muß. 3. Gemäß den Kongreßbeschlüssen, betreffend dauernde Verstärkung der Einwanderung, erklärt es das Aktions-Comitö als wesentlich, daß die jüdische Einwanderung nach Palästina sowohl durch die Jewish Agencv als auch durch die palästinensische Administration verstärkt und gefördert wird, und daß Arbeiter-Einwanderer ebenso wie Einwanderer mit eigenen Mitteln die erforderlichen Möglichkeiten erhalten, ins Land zu kommen und sich dort niederzulassen. 4. Das Al tions-Comitd erklärt, daß in aßen von der Jewish Arrencv durchgeführten oder geförderten Arbeiten und Unternehmungen der Grundsatz der jüdischen Arbeit gewahrt bleiben muß. 5. Der Aufbau der jüdischen nationalen Heimstätte fordert als eine seiner Grundlagen die Anerkennung und Entwicklung hebräischer Sprache und Kultur. Das Aktions-Comitä erklärt demgemäß, daß die Anerkenntmg der In den vorstehendes fünf Vorschlägen niedergelegten Grundsätze der jüdischen Arbeit, der hebräischen Sprache, des nationalen Bodens, des Selbsthestimmungsrechtes der Sied'er und der ständig wachsenden Einwanderung «nabänderüche Grundlage für die ErricH’flg der Agency und für die Aufstellung ihres Arbeitsnlanes i־t. Indem das Aktions-Comi‘6 auf di? vorstehenden Punkte besondere Aufmerksamkeit lenkt, erklärt es, daß der Bericht der Kommission in seinen a’lgememen UmrVcn von wesentlicher Bedeutung für d;c Aufstellung eines Arbeitsprogrammes der Jewish Agency ist. RückfaUinRegierungsaniisemiiisiniis Brief aus Polen. Von einem gelegentlichen Korrespondenten. Warschau, den 17. Dezember. Seit dem Mai-Umsturz im Jahre 1926 besteht In Polen, trotz Sejm und Senat, eine Diktatur Pilsudski. Diese Diktatur stützt sich auf die Armee, und wegen der sozialistischen Vergangenheit des Marsclialls Pilsudski wird sie allgemein als ״Linksdiktatur“ bezeichnet. Tatsächlich bemüht sich die von Pilsudski eingesetzte Regierung Bartel namentlich in bezug auf die Juden das ״Gesicht zu wahren“. Allerdings ist der Judenhaß in der polnischen Gesellschaft so tief eingewurzelt, daß sich ihm auch die Regierung, sogar wenn sie den besten Willen hätte (was übrigens noch zu beweisen wäre), nicht zu entziehen vermag. Darum erlebt man auch bei der ״Linksreglerung“ Bartel hin und wieder starke Rückfälle ln Aeußerungen eines Regierungsantisemitismus, wie er zu Zeiten des nationaldemokratischen Premierministers Grabski vorherrsehend war. Gelegentlich der Verhandlungen über das Budget im polnischen Sejm hatten die jüdischen Abgeordneten mehrere Male Gelegenheit, Beweise für den von der Regierung auf das Entschiedenste in Abrede gestellten behördlichen Judenhaß zu erbringen. Die Regierung bemühte sich zwar, darzutun, daß diese Beschuldigungen der jüdischen Abgeordneten jeder Grundläge entbehren, und ein Minister erklärte sogar, daß die Abgeordneten des jüdischen ״Kolo“ (Klub) das einzige Hindernis zur Herstellung eines Einvernehmens zwischen jüdischer Bevölkerung und Regierung bilden (f) — die Tatsachen sprechen aber eine andere Sprache. Schon der Ton, den die polnischen ״Llnksminister“ den jüdischen Abgeordneten gegenüber anschlagen, beweist, daß auch sie nicht frei von antisemitischer Grundeinstellung sind. Nichtjüdischen Abgeordneten gegenüber würde es den polnischen Ministern nie einfallen, so von oben herab Interpellationen und Anfragen za behande’n, wie es gegenüber den jüdischen Deputierten geschieht. Als Abgeordneter Grßnbsum auf eine verächtliche Entgegnung eines Ministers dl« Bemerkung machte, so habe auch der ehe* malige russische Minister Stolvpln gesprochen, bekam er zur Antwort, wenn Stolvpln noch ln der Macht wäre, so säße Grünbäum n'rht als parlamentarischer Vertreter im Sejm. Dabei verpaß dieser gute Minister, daß auch er nicht polnischer Minister wäre, wenn Stolvpln noch regieren würde. * Bis zum heutigen Tage bestehen bekanntlich in Polen trotz der freihelf Jchtn Verfassung viele aus der Zarenzelt stammende, die Rechte der Juden beschränkende Bestimmungen. Seit Jahren w!rd nun von den jüdischen Deputierten ein Kampf um die Außerkraftsetzung dieser Bestimmungen geführt. Die jeweiligen Regierungen geben immer ״jeder beruhigende Erklärungen ab, und In der Praxis werden!,lese Ausnahmegesetze trotzdem weiter zur Anwendung gebnu, . Vor einigen Tagen brachte Nr. 101, 21. m 1023 die Regierung im Sejm ein Gesetz ein, welches die zaristische Bestimmung außer Kraft setzen sollte, wonach an der Grenze gegenüber dem russisch-ethnographischen Gebiete Nichtnissen keinen Boden erwerben können. Zur Zarenzeit wurde dieses Gesetz auf die Weise umgangen, daß man mit Hilfe von russisehen Strohmännern Grundbesitz erwarb und dann von diesen russischen ״Eigentümern" die erworbenen Güter pachtete. Das von der polnischen Regierung nunmehr eingebrachte Gesetz sah nun vor, daß die aus der Zarenzeit stammende Regelung dahin abgeändert werde, daß sie auf Staatsbürger ״polnischer Nationalität“ keine Anwendung finde. Ins Gemeinverständliche übertragen, sollte das nichts anderes bedeuten, als daß die Juden nach wie vor von dem Rechte, Boden in den Grenzmarken zu erwerben, ausgeschlossen bleiben. Es bedurfte eines energischen Protestes der jüdischen Deputierten, bis die Anhänger der Regierung im Sejm erkannten, daß es sich um ein Ausnahms* gesetz gegen die Juden handele. Die Regierung strich darauf den erwähnten Passus aus dem Gesetz. Nach Beendigung der Debatte über den Etat des Justizministeriums kam der Justizminister Mcysztowicz auf die verschiedenen Beschwerden der jüdischen Deputierten zu sprechen und erklärte: ״Man hat behauptet, daß die antijüdischen Gesetze aus der Zarenzeit noch heute angewendet werden. Meiner Meinung nach sind sie bloß ein lebloses Stück Papier. Der gleichen Meinung ist auch das oberste Gericht, dessen Entscheidungen für die Regierung verpflichtend sind. Wenn das Ministerium für Agrarreform und das innenministerium in gewissen Fällen einen anderen Standpunkt einnehmen, soblnicbdafurnlch (verantwortlich. Wir werden uns bemühen, zwecks Vereinheitlichung der Gesetzgebung eine ausdrückliche Bestimmung zu treffen, daß alle noch von früher bestehenden Ausnahmsgesctze aus der Welt geschafft werden.“ Der jüdische Abgeordnete Hartglas erwiderte auf die Erkiärung des Justizministers: ״Es Ist unrichtig, daß die antijüdischen Beschränkungen nicht mehr an- ־ ־•. ........ ' ' *§ . abgesprochen, Boden in einem Dorfe zu erwerben. Auf Grund des Zarengesetzes ist es einem Nichtjuden verboten, ln die jüdische Glaubensgemeinschaft einzutreten. Ueberdlea _ Ist Justizminister Meysztowlcz, wie polnische Blätter ausdrücklich angegeben haben, derVerfasserderjudenfeindlichen Bestimmung im ,Pächtergesetz' gewesen.“ * Bei der Behandlung des Etats des Außenminlsteriums ln der Budgetkommission brachte Deputierter Rosmarin folgendes skandalöses Vorkommnis zur Kenntnis der Ocffentlichkeit. Während der Staatspräsident, der Premierminister und der Außenminister der zionistischen Bewegung Komplimente und Versprechungen machen, gibt das Außenministerium für die ausländische Presse ein informationsbulletin über die Judenfrage in Polen heraus, in welcher drei Kategorien Juden in Polen unterschieden werden: Kornmunisten, Zionisten und loyale Börger. Die Mehrzahl der Juden, heißt es in dem Bulletin, sind Kommunisten, die den polnischen Staat bekämpfen; die zweite Kategorie bilden die Zionisten und Nationalisten, die ebenfalls nicht loyal sind und dem polnischen Staat feindlich gegenüberstehen, die dritte Kategorie stellen ein kleines Hä”flein loyaler und treuer Bürger dar. Im allgemeinen sind die Juden In wirtschaftlicher Beziehung ein parasitäres Eiement. Die antipolnische Propaganda polnischer Juden int Auslande hat eine antisemitische Propaganda im Inlande zur Folge. Die Regierung begegnet großen Schwierigkeiten in der Bekämpfung dieses Antisemitismus und steht oft in dieser Hinsicht in einem Gegensätze zur polnischen Gesellschaft. Die ZionistenlassenkeineGelegenheitungenutztvorübergehen, um indem Sejm und Inden kommunaleit Körperschaften Chaos und Kämpfe hervorzurufen. Die Regierungen, die seinerzeit Polen unterdrückten, Rußland, Oesterreich und Deutschland, hatten den Zionismus unterstützt (?), um eine Verschmelzung von Polen und Juden zu verhindern. Das Bulletin schließt mit den Worten: ״Die wirtschaftliche Lage der Juden ln Polen ist sehr schlecht, die Hilfe der ausländischen Juden für Ihre Brüder in Polen tut dringend not.“ Der Vertreter des Außenministers Wysocki erklärte zunächst, er wisse nichts von der Existenz eines solchen Zirkulars. Was die Beziehungen zwischen jüdischer und polnischer Gesell- Schaft anbetreffe, so falle das nicht in die Kompetenz des Außenministeriums. In der nächsten Sitzung der Budgetkommission gab Wysocki jedoch folgende Erklärung ab: ״ich hätte mich über das vom Deputierten Rosmarin zitierte Communiqud am liebsten unter vier Augen unterhalten. Die An* gelegenheit ist für uns in der Tat kompromittierend.“ Wysocki erklärte darauf in einem Gespräch mit Rosmarin folgendes: ״Auf Anregung des polnischen Konsulats in Antwerpen, wo viele reiche und angesehene Juden wohnen, entschloß sich das Außenministerium, ein spezielles Bulletin über die Lage der Juden in Polen herauszugeben. Da das Außenministerium seine Informationen über jüdische Fragen und über Aeußerungen der jüdischen Presse von der Agentur ,Vita' erhält, beauftragte man den Direktor dieser Agentur, Lub- 1 i n e r, auch mit der Herausgabe des Bulletins. Das Bulletin wurde an alle polnischen Gesandtschaften des Auslandes und an die gesamte ausländische Presse versandt, ohne daß dessen Inhalt zuvor geprüft worden wäre, da der Chef der entsprechenden Abteilung des Außenministeriums zufällig nicht in Warschau geweilt hat. Als der Chef der betreffenden Abteilung am 26. November nach Warschau zurückkehrte und Einblick ln das Material nahm, verordnete er am 28. November sofort die Zurückziehung des Bulletins. Glücklicherweise hat die Aus’andspresse das Material aus dem Bulletin nicht veröffentlicht.“ Der Erklärung des Vizeministers gegenüber stellt die jüdische Presse Warschaus fest: Der Referent der Presse-Abteilung des Außenministeriums hat das von Lubliner Ihm überreichte Bulletin geprüft und dessen Versendung angeordnet. Der Chef der Presse-Abteilung, Libicki, hat im Vertrauen auf seine Referenten seine Signatur gegeben, ohne vom Inhalt Kenntnis zu nehmen. Das Bulletin wurde an alle diploma'ischen Vertreterschaften des Auslandes und die Auslandspresse versandt und auch unter die Teilnehmer an diplomatischen Auslandskonferenzen, u. a. auch gelegentlich der polnlschdifauischen Konferenz in Königsberg, verteilt, ln Königsberg kam es ln die Hände eines jüdischen Journalisten, der es dem Abg. Rosmarin einhändigte. Bis jetzt sind die schuldigen Beamten noch nicht zur Rechenschaft gezogen worden.

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