Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXIII (1928)
- Issue
- Heft 82 (16.10.1928)
- Date
- 1928-10-16
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 574 JIJEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 82, 1a X. 1928 Jacob Rosenheim hat das s. Zt. in seinem Gedächtnisartikel kurz nach dem Tode erzählt —, der aber bald reuevoll ztirückkehrte und, trotz später erworbenen Doktorhutes, ein Talmudjude starrster ungarischer Observanz wurde und blieb: Salomon Breuer, Mendel Hirsch* Schwager. Die Gemeinde stand also damals vor einer nicht nur persönlichen, sondern grundsätzlichen Entscheidung: sie wählte Breuer. Damit zog der Geist intensiven Talmud- Studiums in sie ein, eine Jeschiwah erstand, die in immer stärkerem Umfange auch die Söhne der ansässigen Bürger für eine Art freiwilligen jüdischen Dienstjahres *n ihren Kreis zog, und der von Hirsch wo nicht geschaffene, so doch nicht verhinderte Typ des amhaarazischen Gesetzestreuen, der viel ״hält“ und wenig ״lernt“, begann einer jüdisch fundierteren Generation zu weichen, Zugleich damit trat auch die bewußte Betonung des Deutschtums etwas in den Hintergrund, die zuerst peinlich ablehnende Beziehung zu den Ostjuden — in einer orthodoxen Gemeinde! — machte freundlicherem Entgegenkommen, ja teilweisem Werben um diese talmudisch doch überlegenen Kreise Platz, und der Boden wurde bereitet für den Anschluß vieler Gemeindemitglieder, und nach ihrem Beispiel, auch anderer Orthodaxer in Deutschland an überstaatliche jüdische Volksbewegungen: an Zionismus, Misrachi, Agudas Jisroel. Hier aber setzte, immer steigend, der Widerstand Salomon Breuers und seiner Söhne ein, erhob sich zunächst sogar gegen Agudas Jisroel und verharrte bis zuletzt in voller Schärfe gegen Misrachi und Zionismus. Und es zeigte sieh, daß sein Judentum zwar qualitativ ein Volks- und Volljudentum war, aber nicht quantitativ, und dadurch doch aueh wiederum, rückwirkend, qtialitativ nicht ganz. Es war ein ausschließendes Judentum; nicht nur ein sich abtrennendes, wie schon das Hirschs, aus der wirklichen oder scheinbaren, doch jedenfalls empfundenen Notwendigkeit heraus, sieh den eigenen Lebensraum zu gewinnen, sondern ein alle anderen, auch alle anderen Orthodoxen, ab- und hinausdrängendes Judentum, das aus der — scheinbaren — Hundertprozentigkeit des eigenen jüdischen Nationalbewußtseins paradox in die (mindestens praktische) Leugnung der jüdischen Gemeinbürgschaft überschlug und sich damit selbst eines ihm lebensnotwendigen, zentralen Wertes beraubte. Daß dies in vielen häßlichen und gehässigen Einzelheiten zum Ausdruck kam, mag den Wählern ihre Entscheidung erleichtert haben: trotzdem bedeutet die Ablehnung Dr. Raphael Breuers, Rabbiners in Aschaffenburg, mit beinahe Zweidrittel-Mehrheit, ein prinzipielles, ein nationales Bekenntnis. Es ist deshalb historisch sinnvoll, wenn auch vielleicht persönlich nur ein Akt des Ressentiments, daß nach dieser Niederlage seiner Familie und -einer Ideen Dr. Isaac Breuer aus allen seinen Aemtern in der ״Agudas Jisroel“ zurückgetreten ist. Die Frage ist, was nun werden soll. Zweimal hat die ״Israelitische Religionsgesellschaft“ zu Frankfurt a. M., wie uns scheinen will, eine historisch wichtige Ent- Scheidung getroffen: es war vor Jahrzehnten richtig, Salomon Breuer zu wählen, und war nun richtig, seinen Sohn nicht zu wählen. Der Weg zum religiösen Zio* nismus — oder zum Umbau der Agudas Jisroel in eine echte Volksbewegung — wäre nun frei. Es ist nicht gerade wahrscheinlich, daß schon in den nächsten Jahren entscheidende Umwandlungen eintreten, aber die unaufhaltsam dahin drängende Entwicklung wird nun wenigstens nicht mehr in ihrem Tempo gehemmt werden durch den politischen Mißbrauch des Thoragesetzes, in dessen Zeichen der Wahlkampf stand, und durch die versuchte Entmündigung dieser großen ״Volksgemeinde“, die in der Proklamierung der Erblichkeit des Rabbineramtes gelegen hätte. Dies alles dürfen wir als ein Zeichen auf unserem Wege, als einen Sieg zionistischer Entwicklung ansprechen: erfochten wie so viele unserer halb unsichtbaren und vielleicht allerwichtigsten Siege, mitten im Lager des Gegners, des Gegners von gestern und heute. A.-C. Sitzung im Dezember Die Erweiterung der Jewish Agency Dr. Weizmann hat am 10. Oktober die Reise nach den Vereinigten Staaten angetreten. In einem Gespräch mit dem Vertreter der J. T. A., das unmittelbar vor seiner Abreise stattfand, erklärte Herr Dr. Weizmann, er sehe die Differenzen, die zwischen den Berliner Beschlüssen des Aktions-Comites der Zionistischen Organisation und den VTft. schlagen der Joint Paiestine Survey Commission noch be* stehen, für nicht so unüberbrückbar an. Er hoffe auf einen baldigen definitiven Ausgleich der Angelegenheiten bei seinem jetzigen Besuche in den Vereinigten Staaten. Die kommenden New Yorker Beratungen werden endlich die Jewish Agency in die Welt der Wirklichkeit treten lassen. Er habe das sichere Gefühl, daß die amerikanischen Nichtzionisten willens sind, an der Arbeit zum Aufbau Palästinas teilzunehmen und daran mitzuwirken, daß diese Arbeit zu guten Erfolgen führt, Zum Schluß erklärt Dr. Weizmann, er beabsichtige, d i e nächste Sitzung des Aktions-Comites für Ende Dezember d. J. einberufen m lassen; diese Sitzung werde sich mit den in New York erreichten Resultaten zu befassen haben, (inzwischen ist die Sitzung für 20. Dezember in Berlin angesetzt worden. — Red.) Die ״Weisen von Zion“ in Palästina. ״Al Jamea", das Organ des Obersten Rates der Moslems in Palästina, hat mit der Veröffentlichung von Auszügen aus dem berfichtigten antisemitischen Pamphlet ״Protokolle der Weisen von Zion“ begonnen. Ob die Regierung, die sonst so schnell mit Verboten zur Hand ist, diesen Unfug gestatten wird? Die Siaaisländereien im Beisan - Gebiet Das Büroder Exekutive in London teilt mit: Die ״Paiestine öffieial Gazette“ vom 16. September 1928 enthält eine Erklärung der Regierung über ihre Politik hinsichtlieh des Ohor-Mudawwarah-Abkommens vom Jahre 1921, häufiger als Beisan-Abkomrnen bezeichnet. Die Vorgeschichte des Bels&n - Abkommens Ueber die Umstände, unter d&en das Abkommen vom Jahre 1921 abgeschlossen wurde, berichtet Sir HerbertSamuelin seinem Report über die Verwaltung Palästinas in den Jahren 1920 bis 1925. * ״Im Jordantal südlich des Tibcriassees liegt ein Gebiet von ungefähr 106 Quadratmeilen, das bereits seit langer Zeit von gewissen Beduinenstämmen bearbeitet wurde. Vor etwa 40 Jahren wurden diese Stämme von den türkischen Behörden aufgefordert, sich als Eigentümer der Ländereien eintragen zu lassen. Dies wurde jedoch unterlassen, und infolgedessen wurde das Land als Eigentum des Sultans und später des türkischen Staates erklärt.“ ״Seit einer Generation oder noch längerer Zeit waren die Anbauer des Landes im rechtlichen Sinne Pächter und Hatten eine Jahrcspacht an die Regierung entrichtet. Gleichzeitig galt das Land als ein Gebiet, das möglicherweise gemäß dem Artikel des Mandates behandelt werden konnte, der jüdische Ansiedlung auf Staatsländerein begünstigt. Der Fall galt daher als eine Probe auf die Politik der Regierung, und die Maßnahmen der Regierung wurden in ganz Palästina mR angespanntem Interesse verfolgt. Obschon der ursprüngliche Besitztitel der gegenwärtigen Anbauer aut das Land zweifelhaft war, und obschon nach türkischem Recht das Eigentum zweifellos auf die Regierung übergegangen war, so hatten doch die gegenwärtigen Ansiedler ebenso imzweifelhaft einen starken moralischen Anspruch aut Verlängerung ihrer Besitzrechte. Die Regierung erkannte das Gewicht dieses Anspruches an. Es wurde ein Abkommen geschlossen, nach dem die Anbauer unter günstigen Bedingungen eingetragene Eigentümer nicht allein der bereits bebauten Flächen, sondern auch solcher zusätzlicher Ländereien werden konnten, die für Weidezwecke und im Hinblick auf ein zukünftiges Anwachsen der Bevölkerung notwendig waren.“ Wie aus dem vorstehenden Auszug hervorgehtj bezweckte das Abkommen von 1921, den Anbauern zu ermöglichen, unter günstigen Bedingungen Grundstückseigentümer zu werden. Die hauptsächlichen Bestimmungen des Abkpm■ mens können folgendermaßen zusammengefaßt werden; a) Die Anbauer sind berechtigt, da* Eigentum an ihren Farmgrundstücken zum Preise von 150 Piaster tür den Dunam iinbewässerbaren Landes zu erwerben. b) Der Kaufpreis ist in 15 gleichen Jahresraten zu entrichten. c) Eine Familie, die weniger als 150 Dunam bearbeitet, hat Anspruch auf Abrundung ihres Besitzes durch Zuteilung weitcren Landes bis zum Ausmaße von 150 Dunam. Bei Familien von mehr als fünf Mitgliedern sind für jedes zusätzliche Familienmitglied 30 weitere Dunam binzuzufügen. d) Bis zur Abzahlung des Kaufpreises sind die Erwerber nicht berechtigt, über ihre Grundstücke zu verfügen, au*genommen die Fälle der Verpfändung an die Regierung oder der Vererbung• 0> ׳ Die Erwerb«:sind, •kereefälKL-.jedixieii iiber. did-rjabfetrats hinaus weitere Beträge abzuiahleh, ' " ‘ . ־״ ■׳ Der Standpunkt der Zionistischen Organisation Gegenüber dem Abkommen vom Jahre 1921 wurden, wie in Erinnerung gebracht werden mag, von der Zionistischen Organisation zwei wesentliche Oesichtspunkte zur Geltung gebracht! a) Es wurde darauf hingewiesen, daß selhuU’hach Abgeltung aller Ansprüche auf Land, im Einklang mit dem Abkommen, ein beträchtliches Gebiet übrig bleihen muß; Es wurde von der Regierung gefordert, daß jedenfalls dieses Restgebiet gemäß Art. 6 des Mandates für jüdische Siedlungszwecke zur Verfügung gestellt werde. Im Oktober 1925 erklärte Mr. Qrmsby-Gore als Vertreter der britischen Regierung bei der Siebenten Sitzung der Ständigen Mandatskommission in Genf bei Behandlung der BeRan-Frage, ״daß möglicherweise ein gewisses Restgebiet unbesetzt bleiben würde, und daß es in diesem Falle den Juden gegeben werden könnte.“ b) Fs wurde von der Zionistischen Organisation weiter darauf hingewiesen, daß die von dem Abkommen vorgesehenen Zuteilungen an Land, zumindest in einer Reihe von Fällen in auffälliger Welse die tatsächlichen Bedürfnisse der Anbauer überstiegen, wie daraus hervorgehe, daß sie das zugeteilte Land zu verkaufen suchten. Der Anbatier war freilich nicht berechtigt, seinen Boden *u verkaufen, solange noch Jahresraten auf den der Regierung zu entrichtenden Kaufpreis ausständig waren. Dagegen konnte nicht verhindert werden, daß ein privater Käufer und Spekulant dem Verkaufslustigen Anbauer die noch ausstehenden Jahresraten zur Verfügung stellte und sodann den Boden übernahm. Ebenso konnte natürlich auch die Zionistische Organisation verfahren, aber sie befand sich in keiner b e s־s e ren Lage als eine Privatperson, die das Land für spekulative Zwecke zu erwerben wünschte. Die Zionistische Organisation forderte daher wiederholt, daß ihr, als einer Kolonisationsinstanz, und unter Berückslchtigung ihrer vom Mandat anerkannten Steilung, eine Vorzugsbehandlung gegenüber Privaten eingeräumt werde, wenn immer solche Ländereien auf den Markt kämen. Die Zionistische Organisation schlug vor, daß eine Be- Stimmung getroffen werde, wonach ein von der Regierung anerkannter Käufer in die Zahlungsverpflichtungen der Anbauer gegenüber der Regierung eintreten könne, und zwar derart, daß auch er den Kaufpreis in Jahresraten zu entrichten kitte. Dieses Privileg sollte aber nur anerkannten Kolonisationsinstanzen, wie dem Jüdischen Nationalfonds, eingeräumt werden, Vorstellungen dieser Art sind von der Zionistischen Organisation in einem Zeitraum von mehreren Jahren wiederholt erhoben worden. Die gesamte Frage wurde in Dr. Weizmanns Begleitschreiben zu dem Memorandum der Zionistischen Organisation an die Ständige Mandatskommission im Jahre 1936 aufgerollt und auch in ähnlichen Zuschriften an die Mandatskommission in den Jahren 1927 und 1928 berührt. Die neue Regierungserklärung Nach diesen Darlegungen wird die neue Erklärung der Re-;ierung über ihre Politik verständlich sein. Der Inhalt der Er-;lärung kann folgendermaßen zusammengefaßt werden: 1. Auf der einen Seite wird den Anbauern eine Konzession gemacht, insofern als sich die Regierung bereit erklärt, in geeigneten Fällen und unter gewissen Umständen — aber keines- Wegs in allen Fällen — die Abzahlungsfrist für den Kaufpreis von 15 Jahren auf 25 bis 30 Jahre zu verlängern. 2. Die Regierung erklärt sich bereit, unter gewissen Bedingungen die Beschränkungen aufiuheben, nach «׳eichen der Anbauer vor Abzahlung des Kaufpreises über die zugeteilten Ländereien nicht frei verfügen kann. Die erste dieser Bedingungen ist, daß das überschüssige Land nur übertragen wer* den kann an ״Erwerber, die von der Regierung genehmigt sind, und die die Förderung dichter Ansiedlung und inten, siver Kolonisation im Auge haben,“ -— eine Definition, die offenbar den Fall des Jüdischen Nationalfonds deeken soll. 3. Die zweite Hauptbedingung ist, daß der Anbauer ״nach Ansicht der Regierung ausreichendes Land in dem Gebiete des Ghor-Mudawwarah-Abkommeris von 1921 oder aber anderswo behält, um sieh und seine Familie erhalten zu können“. Von dieser Einschränkung abgesehen, will die Erklärung dar Abkommen Ve«. mm1911 ׳ W f eMtarfct ׳ kommt, eine anerkannte Kolonisationsinstanz wie der Jüdische Nationalfonds imstande ist, es zu erwürben, ohne gezwungen zu sein, de« ausstehenden Betrag des an die Regierung zu entrichtenden Kaufpreises in bar zu zahlen. Der von der Regierung genehmigte neue Käufer wird vermutlich das Land unter denselben Bedingungen übernehmen können, wie sie dem ursprünglichen Besitzer eingeräumt waren, Vom zionistischen Standpunkt aus hängt der praktische Wert dieser Konzession natürlich von der Menge und der Brauchbarkeit des Landes ab, das von den gegenwärtigen Inhabern bzw. Zuteilungsberechtigten zum Verkauf angeboteil wird. Es darf nicht übersehen werden, daß die Erklärung der Regierung nur den einen der Punkte betrifft, wegen dessen von der Zionistischen Organisation Forderungen erhoben wurden. Die Erklärung bezieht sich nicht auf die andere von der Zionisfisehen Organisation aufgeworfene Frage der Behandlung solcher Ländereien im Beisan-Gebiet, die nach vollendeter Zuteilung an die gemäß dein Abkommen vom Jahre 1921 Anspmchsberechtigten noch übrig bleibt. 1i1111i11i1imli11St11m11ffl1i11i11Hi1H1ti11Mi1i!1i1in1i1111n1i1i11111111M111i11w1111im1111111m^^ Sokolow kommt nach Deutschland Der Präsident der Zionistischen Exekutive, Nahum Sokolow, der bereits im Herbst dieses Jahres in der Schweiz für den Keren Hajessod tätig gewesen ist, wird in nächster Zeit an Veranstaltungen des Keren Hajessod in Deutsch-!and teilnehmen und hierbei die Städte Chemnitz, Halle, Breslau, Beuthen, Berlin, Danzig und Königsberg besuchen. Im Anschluß hieran ist ein Aufenthaltes Herrn Sokolow in Skandinavien vorgesehen, und zw™in erster Reihe in Stockholm und Kopenhagen, evtl, auch in einigen anderen skandinavischen Städten. Lord Allenby nod die Klagtmauer New׳ York, 12• Oktober. (J. T. A.) Fe!dmarsc|1a|l LorcJ Allen bv, der Eroberer Palästinas und Jerusalems, der gegenwärtig in den Vereinigten Staaten weilt, nahm in New York an einer Veranstaltung der American Legion teil und nahm in seiner Ansprache Bezug auf die Jom Kippur- Vorfälle an der Westlichen Tempelmauer in Jerusalem. Er bedauerte, daß die Polizei so taktlos war, gegen die in der Andacht verharrenden Juden mit Gewaltmitteln vorzugehen, und fügte hinzu: Meine freundschaftliche Haltung zu dem Werke des Aufbaus des Jüdischen Nationallreims in Palästina ist dem jüdischen Volke überall in der Welt bekannt; ich werde diese meine Haltung nicht ändern- Die Moslems zolriedea Jerusalem, 10. Oktober. (I. T. A.) Der muselmanische Oberste Rat hat der J.T. A. n!itgeteilt, daß er über den Ausgang der Besprechung seiner Mitglieder mit dem stellvertretenden Oberkommissar, Herrn H. C, Luke, die am 7. Oktober stattgefunden hat, zufrieden sei. Bekannt-!ich forderte der Oberste Rat von der Regierung ein striktes Festhalten an dem status quo an der Klagemauer. Der Rat hat beschlossen, über den Verlauf der Verhandlungen selbst nichts in der Oeffentlichkeit verlauten zu lassen. Bisher wurden für die Kn es *et h Israel (palästinentische Einheitsgemeinde) ungefähr $0000 Mitglieder gezählt. Die N.-F.י Anleihe in Amerika Jerusalem, 10. Oktober. (J.T. A.) Wie die J. T. A. erfährt, werden die Verhandlungen der Zionistischen Organisation mit einen! amerikanischen Bankkonsoriium über die Auflegung einer Anleihe des Keren Kajemeth in der Höhe von 3 Millionen Dollar während der Anwesenheit Dr. Weizmanns in New York fortgeführt und zum Abschluß gebracht werden. Man glaubt, daß der Anleihevertrag in New York etwa um den 25. Oktober herum unterzeichnet werden wird. Israar Elbogen hält In Jerusalem Vorlesungen Professor Ismar Elbogen von der Hochschule für die Wissenschaft des Judentums in Berlin ist in Jerusalem eingetroffen. Er wird sich hier ungefähr drei Wochen aufhalten und während dieser Zeit mehrere Vorlesungen an der Hebräischen Universität halten, In einem Gespräch mit dem J. T. A.-Vertreter fand Professor Elbogen Worte höchster Bewunderung für das alte wie für das neue Jerusalem. Die Mavromatis- Konzession Jerusalem, 10. Oktober. (J.T.A) Bekanntlich hat Mavromatis seine Konzession an die Londoner Power Securities Corporation weiter verpachtet. Wie nun verlautet, haben sich zwischen Mavromatis und dieser Gesellschaft schwerwiegende Differenzen ergeben, und es ist wahrschein־ lieh, daß die Power Securities Corporation von ihrem Vertrage mit Mavromatis znrücktreten wird. — Jerusalem bleibt also wegen dieser Differenzen noch immer ohne genügende elektrische Energie. In diesen Tagen werden es 50׳ Jahre, seitdem das englisch-jüdische Joint Foreign Committee (Komitee für auswärtige jüdische Angelegenheiten), das für die Rechte der Juden in allen Lindern eintritt, von dem Jewish Board of Deputies und der Anglo Jewish Association gemeinsam begründet worden ist. Die Jubiläumsfeier wird am Sonntag, dem 21. Oktober, im Westminster-Palais stattfinden.