Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXIII (1928)
- Issue
- Heft 72-73 (13.9.1928)
- Date
- 1928-09-13
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 72/73, 13. IX. 1928 JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 523 für das jüdische Leben in Deutschland zu einer Katastrophe werden, da die Existenz der Gemeinden von einem gut durchgebildeten und geistig regsamen Lehrerstand stark abhängt. Es braucht hier nicht bewiesen zu werden, daß die Aufgaben eines jüdischen Lehrers über seine reine Unterrichtstätigkeit hinausgehen. Neben seiner aktiven Teilnahme am Gottesdienst (als Kantor usw.) soll besonders in den Land- und kleineren Stadtgemeinden der Lehrer jüdisches Wissen verbreiten und auch die Jugend gerade, außerhalb der Schulzeit, im jüdischen Sinn erziehen. Es ist nun ein beinahe unlösbares Problem, wie neben den gesteigerten Anforderungen an die Allgemeinbildung des Lehrers seine eigene jüdische Bildung gefördert werden soll*). Die oft beklagte Misere des Religionsunterrichts lag ja mit zum Hauptteil daran, daß viele Lehrer mit den Quellen der Vergangenheit und auch mit dem jüdischen Gegenwartsieben zu wenig vertraut waren. Hier bietet die akademische Umstellung Möglichkeiten der Besserung dadurch, daß in der kommenden Aufbauschule das Hebräische als eine der vorgeschriebenen Fremdsprachen voraussichtlich anerkannt werden wird. Durch die Verbindung mit dem ebenfalls als Pflichtfach einzuführenden Lateinischen kann sich dann etwas wie ein hebräischer Humanismus anbahnen, der nicht bloß zu vertiefter Kenntnis, sondern durch seine kulturelle Bildkraft etwas herbeiführen hilft, was manchmal zu Recht, manchmal zu Unrecht am jüdischen Lehrer ver• mißt wurde: zur geschlossenen Persönlichkeit. In diesem Zusammenhang muß noch gesagt werden: Ein mit noch so kluger Arbeitsökonomie aufgestellter Ausbildungsplan müßte scheitern, wenn nicht dahinter die Begeisterung der jungen Lehrer selbst sowohl für die erzieherische Seite als auch für den jüdischen Wert ihrer zukünftigen Berufsarbeit stehen würde. Zwei Faktoren des allgemeinen jüdischen Lebens wirken hier als Impulse, die früheren Generationen nicht zu Hilfe kamen. Aus der Jugendbewegung strömen pädagogische Kräfte in den Bezirk der Schule ein und es muß alles getan werden, um gerade den Nachwuchs mit den lebendigsten Teilen der jüdischen Jugendbewegung in Fühlung zu bringen. Mehr als das Prinzip kann im Augenblick nicht ausgesprochen werden. Zinn Zweiten wirkt sich die heute unbestrittene Renaissance des jüdischen Gedankens ganz besonders auf die jetzige Junglehrergeneration aus. Derjüdische Lehrer weiß, daß seine Arbeit eine andere Wertung erfährt als früher. Dieses Bewußtsein führt bei ihm zu einer gesteigerten Berufsfreude und bewirkt neben anderen mehr wirtschaftlichen Faktoren, daß die qualitative Zusammensetzung der jüdischen Lehrerschaft sich von unten herauf hebt. Der jüdischen Oeffentlichkeit erwächst aus diesen Tatsachen die Verpflichtung, ihrerseits alles zu tun, dieser zur Hingabe an die jüdische Sache bereiten Lehrerjugend die Wege durch finanzielle und moralische Hilfe zu ebnen. Kulhxraufgftben der Gemeinde Von Dr. Max Mayer. Das jüdische Gemeinde'.eben in Deutschland beginnt fraglos gerade in den letzten Jahren durch Impulse, die zunächst von außen herangetragen wurden, einen gewissen Aufschwung zu nehmen. Die Gemeinde, die lange Jahrzehnte hindurch in der Sorge für die jüdischen Kultuseinrichtungen, den Religionsunterrieht und die Armenpflege ihre beinahe einzigen Aufgaben erblickt hat, ist in letzter Zeit dazu übergegangen, sich auch wieder auf diejenigen Aufgabengebiete zu besinnen, die in früheren Zeiten zu ihrem fraglosen Pflichtenkreis zählte. Der objektive Beurteiler kann konstatieren, daß sich vielerorts in unseren Gemejndestuben ein frischerer Zug bemerkbar macht, daß die lethargische Erstarrung zu \yeicheft beginn(, daß man sich, gewissen Arbeitsgebieten'nfchl mehi‘ wie früher mit kffftfer Gleichgültigkeit verschließt, Sondern versucht, den Forderungen der Zeit gerechter zu werden. Freilich sind bei all diesen Bestrebungen selbst in den fortgeschrittensten Gemeinden nur Anfänge zu verzeichnen und die Hauptarbeit wird tatsächlich erst in der Zukunft zu leisten sein. Damit will auch nicht etwa gesagt sein, daß es nicht auch heute noch da und dort Gemeindestuben gibt, in die auch nicht der Schimmer eines Lichtstrahls des neuen Lebens gedrungen ist. Aber die Zahl dieser absterbenden Glieder des Gemeindekörpers wird immer geringer und zweifellos wird auch für sie in kurzem die Stunde der Entscheidung zwischen Sein und Nichtsein schlagen. Zu den alt-neuen Aufgaben der jüdischen Gemeinde gehört in erster Reihe die Förderung und Pflege jüdischer Kultur- und Bildungsbestrebungen. Was vor Jahren noch als rein parteipolitische Fordeningen der Zionisten galt, beginnt heute Gemeingut fast aller jüdischen Parteien zu werden: die Erkenntnis, daß es für die Gemeinde Kultur- und Bildungsaufgaben gibt, die solange nicht zu der ihnen gebührenden Stellung im Gemeindeleben gelangen, als die Gemeinde sich als bloße Kultusgemeinde deklariert und auf die in diesem Namen liegende Beschränkung ihres Aufgabenkreises pocht. Das Leben selbst hat sich souverän über diesen Streit um Namen und Worte hinweggesetzt, und diejenigen, die sich noch heute gegen den Begriff einer Volks- oder Kulturgemeinde wehren, haben in praxi längst die engen Grenzen der bloßen Kultusgemeinde, oft wider ihren Willen, selbst gesprengt. » Hier geht es nicht um Namen und Begriffe, sondern um die Sache selbst. Begriffe sind umstritten, die Sache selbst besteht. Die Tatsache eines jüdischen Kulturlebens in der Gegenwart — gleichgßltig, was man darunter verstehe — wird kaum von einer der Gemeindeparteien bestritten. Der Kampf geht um die Frage< wie weit jüdische Kultur in den heutigen Juden Gewalt hat oder haben soll, wie weit die zeitgenössische jüdische Gemeinschaft sich als Träger einer noch heute lebendigen und entwicklungsfähigen Kultur fühlt und fühlen soll. So verschieden auch die Antworten sein mögen, eines müssen alle anerkennen: daß es vornehmliche Aufgabe der jüdischen Gemeinde als der jüdischen Gesamtrepäsentanz ist, diesen kulturellen Bedürfnissen ihrer Mitglieder in dem von ihnen gewünschten Maße gerecht zu werden. Wäre die Entwicklung des jüdischen Gemeindelebens durch die negativen Einflüsse der Emanzinations- und Reformperiode und ihrer Nachwirkungen nicht jäh unterbrochen worden, so würde das jüdische Bildungs- und Erziehungswesen unserer Tage sich nicht in dem desolaten Zustande völliger Unzulänglichkeit befinden, in dem wir es heute antreffen. Durch systematische Atrophierung jüdischer Bi'dungsbedürfnissc ist eine Lage geschaffen worden, die zu ihrer gründlichen Besserang besonderer Mittel bedarf. Wir besitzen heute in unserer allgemeinsten jüdischen Erziehungs- und Bildungseinrichtung, dem jüdischen Religionsunterricht, leider auch kein entfernt zureichendes Mittel, unserer Jugend selbst jenes minimale Maß an jüdischen Kultur- und Gefühlswerten zu vermitteln, dessen sie nicht entraten kann, soll sie flicht für ein gelebtes Judentum völlig verloren gehen. Es wäre daher die dringlichste Aufgabe der Gemeinde, für die qualitative und quantitative Vermehrung dieses Unterrichts Sorge zu tragen. Wer diese Aufgabe ernst nimmt, kommt wie von selbst zur Forderung der jüdischen Schule, die allein gründliche Reinedur schaffen könnte. Es *) Eine Zweiteilung in Religionslehrer- und Volksschul• lehrerbildung wird aus Gründen, die hier nicht erörtert werden können, von der Lösung noch weiter abführen und jst daher abzulehnen. ist nicht Absicht dieser Zeilen, die absolute Notwendigkeit der jüdischen Schule näher zu begründen, aber wer die Bedeutung eines gediegenen jüdischen Erziehungswesens für die Wiederbelebung des jüdischen Daseins überhaupt erkannt hat, für den werden alle jene Gründe und Scheingründe, die gegen die jüdische Schule vorgebracht werden, hinfällig oder wenigstens von sehr untergeordneter Bedeutung erscheinen. Solange und soweit nun aber die Schule dem Kind und Jugendlichen dieses lebensnotwendige Minimalmaß jüdischen Erlebens und jüdischer Bildung vorenthält, ist es eine doppelt ernste Pflicht der Gemeinde, dieses durch ihre Unterlassung entstehende Vakuum in späterem Lebensalter, wenn dann auch in anderen Formen, auszufüllen. Es gehört leider heute zu den normalen Erscheinungen, daß Jugendliche erst nach Absolvierung der Schule zu der Erkenntnis kommen, daß sie während ihrer Schulzeit auch nicht einmal die Kenntnis primitivster jüdischer Lebenstatsachen vermittelt bekamen. Um diese heute allenthalben zu beobachtende Bildungsnot unserer Jugend hat die Gemeinde sich bisher herzlich wenig gekümmert, obwohl sie sich doch eigentlich als Hauptschuldige an dieser Not des Jugendlichen fühlen müßte. Man wird einwenden, daß die Schule niemals alles zu geben imstande ist, daß die Frage der geistigen Fortbildung des Jugendlichen auch dann bestünde, wenn die Schule gründlichere Kenntnisse verniittelt hätte. Richtig. Es soll hier ja nur betont werden, um wieviel mehr es in unserem Falle gilt, die Mängel einer lückenhaften Schulbildung auszugleichen. Mehr als bisher muß die Gemeinde den Bildungsbedürfnissen unserer schulentwachsenen Jugend ihr Augenmerk zu wenden. Die jüdisch Fortbildungsfrage ist eines der brennendsten Probleme der jüdischen Gegenwart. Damit soll übrigens nicht gesagt sein, daß die ältere jüdische Generation sich bereits mit ihrem Schicksal abgefunden und auf jede Möglichkeit, durch die Gemeinde Impulse jüdischkultureller Art zu empfangen, verzichtet hat. Soweit geht unseres Wissens die jüdische Resignation dieser Generation nicht. Vielmehr tauchen aus Kreisen der jüdischen Gesellschaft allenthalben Forderungen nach Belehrung und Aussprache über jüdische Themen und Fragen auf, und es ist beinahe peinlich, zu sehen, wie die jüdische Gemeinde, die doch darin Schrittmacherin sein müßte, neue Bedürfnisse zu erzeugen und nicht bloß vorhandene zu befriedigen, Mühe hat, diesen für sie neuartigen Erfordernissen nachzuluimpeln. Alle jene jüdischen Gemeindekurse, Volkshochschulen, Lehrhäuser, hebräischen Sprachschulen sind unmißverständliche Zeugen dieser neuen Entwicklung und gerade hier eröffnet sich der Gemeinde ein sehr weites und dankbares Feld kultureller Tätigkeit, durch die sie sich viele Freunde erwerben kann. Und das ist es doch, was der Gemeinde so not täte: daß sie aus einem mechanischen Verwaltungskörper wieder ein lebendiger Organismus wird, der für das geistigeLeben der Gemeindemitglieder wieder Bedeutung gewinnt. Die heute zumeist noch von außen an die Gemeinde herangetragenen Forderungen müßten in ihr selbst den Ausgang nehmen. Nicht nur vorhandene Energien zu ordnen, sondern selbst Initiatorin bei der Erzeugung dieser Energien zu werden, müßte sie sich zur Aufgabe machen. Die Wiederbelebung der jüdischen Gemeinschaft müßte von der Gemeinde selbst ausgehen. Kulturelle Gemeindeaufgaben besonderer Art liegen in einer großzügigeren aktiven Förderung jüdischer Wissenschaft und Kunst. Leider läßt es die Gemeinde auch in dieser Hinsicht vielfach an Selbstinitiative fehlen. Es ist unzulänglich, zu warten, bis Wissenschaftler und Künstler oder deren Für- Sprecher sich in Einzelfällen um Unterstützung dieses oder jenes Planes an die Gemeinde wenden. Eine zielbewußte systematische Kulturtätigkeit müßte von sich aus jüdische Wissenschaft und Kunst nach einem wohlerwogenen Programme fördern. Sie könnte vielleicht auch durch Preisausschreiben und dergleichen wissenschaftliche und künstlerische Kräfte zu bestimmten Arbeiteo anregen, Die Tatsache, daß die Not der aufjudischem Gebiete arbeitenden Wissenschaftler und Künstler noch emp- Endlicher und schwieriger zu beheben ist, als die ohnehin sehr große Bedrängnis, in der sich heute Wissenschaft und Kunst im allgemeinen befinden, sollte doppelte Anstrengungen der Gemeinde veranlassen. Und da hier schon von Wissenschaft und Kunst die Rede ist, erscheint ea nötig, auf den universalen über Landesgrenzen erhabenen Charakter dieser beiden Geistesgebiete hinzuweisen. Es gilt, jüdische Wissenschaft und Kunst in einem weitherzigen Sinne zu pflegen. Dazu gehört aber in erster Linie Förderung der geistigen und künstlerischen Arbeit in jener Sprache, die allein die Einheit jüdischen Kulturlebens garantiert, der hebräischen, und in jenem Lande, da# diesem Kulturleben ein neuer geistiger Mittelpunkt zu werden sich anschickt, im ״Lande der Väter“. Ohne Zweifel verdienen insbesondere die im Aufbau begriffenen Institute der Hebräisehen Universitätzu Jerusalem, aber auch andere Kultur- Institutionen Palästinas (Bezalel, Habimah usw.) auf Grand ihrer besonderen Bedeutung für das Kulturleben der Diaspora die unmittelbare Förderung durch die Gemeinden der Diaspora. Groggemeinde und Laientum Von Rabbiner Dr. Grünewald, Mannheim. Maßstäbe: Für die Arbeit an der Gemeinde gibt es zwei Wege: entweder man läßt sich von der ״Wirklichkeit“ leiten und arbeitet ungehemmt oder ebenso unkritisch an der Verwirklichung des Nächstliegenden, oder man läßt sich durch Normen leiten, deren Wirklichkeit ihre Gültigkeit ist. Demgemäß werden die einen die Gemeinde hinnehmen wie sie ist, die anderen aber ihren Bestand bestreiten. Dabei wird alles in Mitleidenschaft gezogen werden, was die Gemeinde konstituiert. Diese Kritik braucht nicht wirklichkeitsfremd zu sein: sie wird es nur dann sein, wenn sie die Bedingungen, unter denen sich das jüdische Leben innerhalb der Grenzen der Galuth entfaltet, wenn sie diese Grenzen außer acht läßt. Aus der Fülle der Fragen schneiden wir zwei heraus, mit dem Vorbehalt, daß alles, was die Gemeinde angeht, im Grunde zusammengehört und zusammen gelöst werden muß. Großgemeinde. Sie ist allein juristisch scharf bestimmt. Ob wir vom Sozialen oder vom Religiösen auf sie zukommen — immer wird sich ihre Unzulänglichkeit für die Bewältigung der Pflichten ergeben, die ihr historisches Erbe und ihr aktuelles Anliegen sind. Aus dem Begriff der Gemeinde und ihrer Geschichte geht mit genügender Klarheit hervor, daß sie nur einer Norm zu gehorchen hat: Lebensgemeinschaft zu sein. Entzieht sie sich dieser Norm, dann mögen in ihr noch so viele stellvertretende Gebilde aufwachsen: sie hört auf, teilzuhaben an jener Bestimmtheit, die im gemeinsamen Beten, Lernen und gegenseitiger Hilfe beschlossen ist. Aus dieser Einsicht heraus werden jetzt gemeindebildende Bestrebungen gefordert und gefördert. Sie sind ungenügend, solange nicht die scharfe Trennung von juristischer Gemeinde und Lebensgemeinschaft durehgeführt ist. Weder die Synagoge noch das Lehrhaus, noch Vereine vermögen diese Trennung entbehrlieh zu machen. Es sieht wie ein Anachronismus aus, in dieser Zeit die ״Minjonim“ zu befürworten. Ihre Bildung würde — so könnte man sagen — eine ־ rückläufige Bewegung sein, im Gegensatz stehen zu der straffen Zusammenfassung, zu den Trusts, die heute in Analogie zu der raumweitenden Wirtschaftspolitik auch im jüdischen Leben sich anbahnen. Dieser Einwand verfängt nicht. Denn erstens soll der Zusammenhang mit der Gesamtheit gar nicht aufgegeben, sondern klarer bestimmt werden. Zweitens sollen diejenigen Bestrebungen in der Gemeinde, die nicht gemeindebildend sind (es gibt sie), ihr Recht verlieren. Drittens beziehen die übergeordneten Einheitsbildungen ihre Kraft und Lebendigkeit aus der gegliederten und geordneten Mannigfaltigkeit der Gemeinschaften, die sich zu ihnen summieren und von ihnen vertreten lassen. Und schließlieh: besser lebensfähige Minjonim als illusionäre Gemeinden. Es handelt sich hierbei — dies muß betont werden — nicht um Separatismus und Konventikelgründung. Von beiden! haben wir genug. Es bleibt die Verpflichtung der Zugchörigkeit zur Gesamtgemeinde. Es bleibt die Verpflichtung, an allem teilzuhaben, was Sache des Volkes ist. Nur soll ein seelenloses mechanisiertes Gebilde durch etwas Organisches verdrängt werden. Auch ein wohlbegründetes, pädagogisches Interesse hängt an diesem Vorschlag. Man kann auch so sagen: die Großgemeinde soll von denjenigen Aufgaben befreit werden, für die sie ihrer Größe und Unübersichtlichkeit wegen wohl eine Verwaltung, aber kein Organ hat. Die Durchführung würde manches verschwinden lassen: die Ueber- Wertung des Acsthetischen, der Predigt. Sie würde auch manches entstehen lassen, was in der jetzigen Verfassung weder einen Ort noch einen Sinn hat: so die Gemeinde- Versammlung, die eben eine Art der Gemeindesammlung ist. Der ״Laie“. Vor allem aber würde sie die Stellung des sogenannten Laien durchaus verändern. Er würde mit einem Schlage mündig werden. Er würde nicht nur angesprochen werden, er würde selber sprechen. Er brauchte nicht zum Tun aufgerufen werden, er würde tun, weil er es tun muß. Er bekäme ein natürliches Verhältnis zu einem System von Aufgaben, zu denen er heute fast gezwungen und nur zufällig in Be- Ziehung tritt. Er würde sogar lernen, denn man lernt das, wodurch man mit anderen lebt. Die Entwicklung des rabbinischen Amtes kommt seinem Mündigwerden entgegen. Der theologische Nachwuchs nimmt ab, und die Säkularisierung des Rabbiners nimmt zu. Vielleicht beginnt somit auch ohne ein Hinzutun eine Entwicklung, die an den antiken, nicht beamteten Lehrstand anknüpft. Diese Befreiung des Laien innerhalb des Minjan hätte aber noch eine besondere Wirkung, die nicht genug geschätzt werden kann: sie würde endlich einmal zu einer scharfen Trennung führen zwischen dem rein wissenschaftlich Interessierten, der Rabbiner werden mußte, und dem Theologen bzw. Nicht-Theologen, dem es aus Beruf und Neigung um das praktische, religiöse Judentum zu tun ist. Die Revision des Berliner Gemeinde-Statuts Von Leo Kreindter. Seit Jahren besteht bei den Berliner Gemeindebehörden die Absicht, eine gründliche Neuordnung des Gemeindestatuts vorzunehmen. Die zurzeit bestehende Satzung der Gemeinde gilt seit etwa dreißig Jahren, und wohl sind an ihr in den da«•, zwischen liegenden drei Jahrzehnten eine Reihe von Veränderungen vorgenommen worden, die durch die Umformung der Zeiten allzu dringlich geworden sind, aber es handelt sich hierbei um Zustände, die aus dem Augenblick geboren sind und jeder systematischen Ordnung ermangeln. Notwendig aber ist eine organische Aenderung des Statuts, welcbe die inzwischen gewordenen Verhältnisse berücksichtigt und freien Raum für eine zeitgemäße Entwicklung der Gemeinde schafft. Noch immer, wie im Jahre 1847, wird die Berliner Gemeinde von einundzwanzig Repräsentanten und sieben Gemeindevorstehem regiert und niemand wird behaupten, daß diese Zahl für die in der Gemeinde zu leistende Verwaltungsarbeit ausreicht. Eine Vermehrung der Repräsentanten und Vorsteher ist ein dringendes Gebot. Die Schaffung eines modernen Beamtenrechtes für eine Gemeinde von dem Umfang der Berliner ist eine zweite nicht hinauszuschiebende Notwendigkeit. Die Stellungnahme zu dem Gedanken des Parochialsvstems kann ebenfalls nicht länger hinausgezögert werden. Die Erörterungen über diesen Punkt dauern seit Jahren. Im Zusammenhang hiermit steht die Frage der Errichtung von zwei Kultuskommissionen, denen die Aufgäbe zufallen soll, die Angelegenheiten des liberalen und des konservativen Ritus selbständig zu erledigen. Wie weit die Selbständigkeit der Kultuskommissionen gehen soll, inwiefern sie ein Geldbewilligungsrecht haben sollen, und in welchem Ausmaße die obersten Gemeindebehörden ein Vetorecht ausüben sollen, das alles bedarf der statutarischen Festlegung. Neben diesen Fragen gibt es eine Reihe anderer nicht minder wichtiger und grundlegender Angelegenheiten, die der Lösung durch das neue Gemeindestatut harren. Gleichfalls unaufschiebbar sind neue Vorschriften für die eigentliche Verwaltungsarbeit. Nach dem Wortlaut des geltenden Statuts müssen alle Anordnungen von Mitgliedern des ßemeindevorstandes getroffen werden. Nur sie allein tragen die Verantwortung für die Führung der Gemeiudegeschäfte, nur sie können zu Dezernenten bestellt werden. Jede Kommission muß von einem Gemeindeältesten geleitet werden und, wenn Repräsentantenversammlung und Gemeindevorstand zur Beratung einer bestimmten Frage eine gemischte Deputation einsetzen, muß sie von einem Mitglied des Gemeindevorstandes geleitet werden. Eine Fülle von praktischer Arbeit ist also von den sieben Mitgliedern des Gemeindevorstandes zu bewältigen. Zwar werden sie yön drei stellvertretenden Gemeindevorstehern unterstützt, aber selbst für zehn Männer ist es unmöglich, alle Dinge genau zu übersehen und in jedem Einzelfalle sorgfältig zu prüfen. Eine stärkere Heranziehung verantwortlicher besoldeter Beamter für die Leitung der Geschäfte der Gemeinde ist auf die Dauer nicht zu umgehen. Nach der Verfassung der Berliner Gemeinde hat der Vorstand als oberste Instanz über die Gestaltung des Gottesdienstes in allen Gemeindesynagogen das letzte Wort zu sprechen. Die Vorstände der einzelnen Synagogen sollen nur Instruktionen ausführen und sind an das von den Gemeindebehörden angenommene Gebetbuch gehalten. Die geringste Aenderung in der Liturgie muß vom Gemeindevorstand geregelt werden. Jede Abweichung in der Anordnung des Gottesdienstes bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Eine solche Regelung war möglich, solange in Berlin eine oder zwei Synagogen bestanden, solange die Juden in bestimmten Vierteln wohnten, und sie Wird zur Unmöglichkeit bei einem Dutzend und mehr Gemeindesynagogen, deren Besucher den verschiedensten religiösen Richtungen entstammen. Es muß (Schitifl der Gerneiade-Beiieg* am Fu8e dar oäduten S palte.)