Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXIII (1928)
- Issue
- Heft 72-73 (13.9.1928)
- Date
- 1928-09-13
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 520 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 72/73, 13. EX. 1028 und anzuerkennen sind. Die eine Grenze ist eine schultechnische. Die Forderung nach jüdischen Schulen darf niemals in Konkurrenz zur Forcierung■ nach einer guten Schule stehen. Wo eine jüdische Schule so klein wäre, 'daß es nicht möglich ist, in dem pädagogisch erforderlichen Ausmaß die einzelnen Jahrgärige voneinander zu scheiden und in getrennten Klassen zu unterrichten, wo also die Bildung von Zwergschulen eintreten würde, muß, so bedauerlich es im einzelnen Fall im Interesse der betroffenen Kinder sein mag, von der Einrichtung einer jüdischen Schule Abstand genommen werden. Wir wollen keine Zwergschulen, wir wollen keine minderwertigen Schulen. Die jüdische Schule soll mit ihren jüdischen Leistungen das Höchste verbinden, was auf dem Gebiet allgemeiner Schulausbildung geleistet werden kann; wo dies unerreichbar ist, braucht es keine jüdische Schule zu geben. Nicht ein Prinzip, sondern das Wohl der jüdischen Jugend ist das Höchste. Eine zweite Aufnahme wird sich aus der Notwendigkeit der Vermeidung jeglichen Gewissenszwanges ergeben. Die Erziehungsberechtigten haben über die Auswahl der Schulen der Kinder zu entscheiden. Mit allen geistigen Mitteln der Ueberzeugung wollen wir auf sie einwirken, um sie zu einer Ent- Scheidung im Sinne der jüdischen Schule zu bringen. Des Staatliehen Zwanges aber wollen wir uns in keinem Falle bedienen. I )eshalb müssen wir auf ö f f e 1111 i c h e jüdische Schulen überall da verzichten, wo ihre Existenz auf sonst widerwillige Er• ziehungsberechtigte die Ausübung eines Zwanges bedeuten würde. Private jüdische Schulen sind niemals mit der Ausübung irgendeines Zwanges verbunden; gegen sie bestehen deshalb niemals Bedenken. V. Die jüdische Schule ist keine Parteisache mehr — sie ist ein allgemein anerkanntes und geschätztes Gut. Ihre alten Für- Sprecher und Freunde werden sich bemühen, die letzten Vorurteile, die in der jüdischen Gemeinschaft noch vorhanden sind, durch klare und eindeutige Arbeit zu überwinden. Ihre neueren Anhänger werden durch diese zielbewußte Arbeit in ihren lieber- Zeugungen für die jüdische Schule bestärkt und befestigt werden. Mögen sich im neuen Jahre alle Freunde jüdischer Arbeit zur fruchtbringenden Tat für die jüdische Schule verbinden. Ziele der Gemeindearbeit Von Siddy Wroitsky, Berlin. Die Gestaltung des Lebens in einer Gemeinde wird einerseits bestimmt durch die Bedingtheiten, unter denen sich Beruf, Wirtschaft und Geistesleben ihrer Mitglieder vollziehen. Von diesen Bedingtheiten sind Mittel, Form und Inhalt des Oemeinde- Icbens abhängig; sie beeinflussen den Umfang der Finanzen, die Bildung der Organisation und den Kreis der Aufgaben in der Gemeinde. Andererseits übt die Eigengesetzlichkeit der naturgebundenen Menschenart, der die Mitglieder der Gemeinde zugehören, die entscheidende Wirkung auf die Kräfte aus, die das Leben in einer Gemeinde schöpferisch gestalten. Die Erkenntnis der soziologischen Verhältnisse, unter denen der Gemeindekreis lebt, und aie Erforschung der biologischen Voraussetzungen, die die Konstitution seiner Mitglieder schufen, sind die Grundlagen jeder zielstrebigen Gemeindearbeit. Die Berechtigung zur Arbeit für eine Gemeinschaft ist dann gegeben, wenn das Ziel dieser Arbeit auf die Erhaltung und Entwicklung der vorhandenen Kräfte gerichtet ist. Diese Kräfte sind in den jüdischen Gemeinden aes Galuth in dem Volkskörper lebendig, der, beeinflußt durch die Lebensart seiner Umgebung, dieser vielfach verbunden ist, seine LebensäuBerungen aber nach der Naturgesetzlichkeit seiner Eigenart vollziehen muß.! Die Wege zur Erhaltung und Entwicklung der Kräfte im jüdischen Volkskörper sind in dreifacher Richtung gewiesen: in der VerbesserungderLebensbedingungen, unter denen die Gemeindemifglieder ihr Dasein führen — in der Er- Ziehung der Mitglieder zur Lebenstüchtigkeit, um einen gesunden Ausgleich zwischen Veranlagung und Milieu zu schaffen — und in der Entwicklung des Gemeinschaftsgeistes, um eine lebendige Volkskultur gestalten zu können. Die Verbesserung der Lebensbedingungen in den jüdischen Gemeinden Westeuropas ist auf sozialpolitischer, sozialhygienischer und fürsorgeriscfier Orundläge durchzufiihrcn; die Besserung des Arbeitsmarktes durch moderne Arbeitsnachweise und Berufsberatungsstellen, durch gemeinnützige Produktions- und Konsumtionsbestrebungen schafft leistungsfähige und selbstbewußte Juden; gesteigerter Mutter- und Säuglingsschutz, prophylaktische Behandlungs- und Beratungsstcllen unter genauer wissenschaftlicher Erforschung und Verarbeitung der unter den Juden auffreienden Erkrankungs- und Verkümmerungserscheinungen werden den Volkskörper gesund und zeugungskräftig erhalten, vor allem eine Verbesserung der Wohnungsverhältnisse, in denen die Juden in den Städten leben, wird einer Verkümmerung der Familie, der Keimzelle jeder Volksentwicklung Vorbeugen; und eine individuelle Fürsorge im Einzelfall zur Wiedererstarkung־ des gefährdeten Gemeindemitgliedes wird die Leistungsfähigkeit des Einzelnen und der Gemeinde sichern. Dabei müssen alle diese Bestrebungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse nur vom Gesichtspunkt einer allgemeinen Gesundung unter Wahrung der Rechte und der Würde des Einzelnen als Volksgenossen getroffen werden, wenn sie Gemeindedienst in der wahren Bedeutung dieses Begriffes darstellen sollen. Die Erziehung zur Lebenstüchtigkeit der Gemeindemitglicder ist durch die Mittel der Pädagogik, der Wissenschaft und Kunst und der Religion gegeben. Die Gestaltung des Schulwesens als Arbeits- und Gemeinschaftsschule hat für die Entwicklung des Schulwerks der jüdischen Gemeinden ihre besondere Bedeutung. Die Erkenntnis und Uebung der eigenen Kräfte und ihre selbständige Anwendung zu aufbauender Arbeit muß Sinn und Inhalt der jüdischen Schulen und der jüdischen Wissenschaft sein, die ihre Schiller zu schaffenden Menschen erziehen und ihnen die nicht versagenden Waffen im Kulturkampt' liefern will. Die Vermittlung der jüdischen Kunst als Volkskunst wird den Gallith-Juden am ehesten befähigen, die Widerstände, die seinem Wesen aus der Umwelt erwachsen, zu überwinden und seinem Wesen zur inneren Bejahung zu verhelfen. Die Pflege der Religion innerhalb einer Gemeinde kann eine Bedeutung für die Entwicklung ihrer Mitglieder erlangen, wenn ihre Form die Erkenntnis der ewigen Verbundenheit der Menschen untereinander mit dem Bekenntnis zur gewollten Vollendting vereinigt. Von der Möglichkeit der Erzeugung־ eines solchen Gemeinschattsgeistes ist jede Entwicklung jüdischen (iemeindelebens abhängig. Nur die Beteiligung a i I e r leistungsfähigen Mitglieder der Gemeinde an dem Kulturwerk vermag neues Leben zu gestalten, nur der bejahende Wille aller Glieder der Gemeinschaft schöpferisches Schaffen zu ermöglichen. Zur verantwortlichen Arbeit in der Gemeinde müssen alle Werktätigen: die Arbeiter und Angestellten, die Unternehmer und die treien Gewerbetreibenden wie die Ver- Walter der Hauswirtschaft, die Seßhaften wie die Wandernden — alle Alter: die Jugend, die Erwachsenen, die Alten — beide Geschlechter: Männerund Frauen in gleichem Maße herangezogen werden. Auf der Grundlage dieser gerechten Beteiligung aller Glieder der Gemeinschaft, die der jüdischen Weltanschauung von der thriurcht vor allen Geschöpfen etrtspricht, wird sich die Grundlage jeder Gemeinschaftsarbeit aufbauen müssen; sie kann weder die Weisheit der Alten noch den Zukunftswillen der Jungen, weder die Kraft des Mannes noch die der Frau entbehren. Nur wenn die gesamte Gemeinschaft zum Träger der Volkskultur zugelassen wird, ist ein Gemeindeleben möglich, das über die Bedürfnisse des Tages hinaus für die Erhaltung des jüdischen Volkes von Bedeutung sein kann. Wenn die Tore der jüdischen Gemeindestuben sich weiten, um alle Kreise hineinzulassen zur Mitarbeit und zur Verantwortung, dann werden sich die Kräfte vervielfachen, dann wird jenes selbstverständliche Zugreifen, jenes natürliche Einstehen füreinander und jenes verständnisvolle Schaffen mitein־ ander erwachsen, und das eigene Leben in den jüdischen Gemeinden neu entwickeln. — Von dieser Bereitschaft, alle Kräfte lebendig zu machen und zu schaffender Arbeit zu verbinden, wird die zukünftige Gestaltung der jüdischen Gemeinden entschieden werden. Gemeinden und Organisationen Von Max Jacobsohn, Breslau. Die jüdischen Gemeinden und Gemeindeverbände sind die einzigen offiziellen und allgemein anerkannten Vertretungen der Juden in Deutschland. Dem Aufgabenkreise der Gemeinden werden durch das Preußische Judengesetz von 1847 und durch die Judengesetze der meisten andern deutschen Länder keinerlei Grenzen gezogen. Die Gemeinden haben also nach dem Gesetz das Recht, alle öffentlichen jüdischen Angelegenheiten in den Bereich ihrer Tätigkeit einzubeziehen, soweit nicht die Gegenstände der allgemeinen staatlichen Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zugewiesen sind. Daraus ergibt sich die Möglichkeit einer ganz umfassenden jüdischen Arbeit der Gemeinden. Wir Zionisten fordern, daß die Gemeinden von dieser Möglichkeit den umfassendsten Gebrauch machen. Recht und Pflicht sind in diesem Aufgabenkomplex für uns gleichbedeutend. Mit unserer Vorstellung von der Einheit aller Juden verbindet sich die Forderung, daß die anerkannte Vertretung dieser Gemeinschaft sich wirklich mit allen ihren Aufgaben intensiv befaßt. Es ist uralte jüdische Auffassung, daß das Wohl der Gemeinschaft über dem Wohle des Einzelnen steht, und daß ein Jude nicht damit zufrieden sein darf, für das individuelle Wohl des Einzelnen, für sein religiöses Bediirfnis, für die persönliche Ausbildung und für die individuelle, den Geber und den Beschenkten beglückende Nedowoh zu sorgen, sondern daß er die Pflicht hat, darüber hinaus und vor allem sein Bestes zum Wohle der jüdischen Gesamtheit zu tun. Die Gemeinde, die Verkörperung des Klal Jisroel, ist in vorderster Reihe zur Betätigung dieses Gemeinschaftsideals berufen. Sie darf sich nicht auf die Befriedigung des individuellen religiösen Bedürfnisses des einzelnen Juden beschränken. Sie darf auch nicht dem erweiterten Individualismus einer auf die Mitglieder der eigenen Gemeinde beschränkten Wohlfahrts- und Religionsunterrichtspflege huldigen, sondern sie hat die Pflicht, die Verbundenheit mit der Weltjudenheit und dem Weltjudentum als ihr oberstes Prinzip zu betrachten. Daraus entspringt die Pflicht zur Mitarbeit an allen positiven Aufgaben des Klal Jisroel. Wir sind tatsächlich noch weit davon entfernt, daß die jüdischen Gemeinden Deutschlands ihrer so entstandenen Pflicht in vollem Maße genügten. Wir finden — neben der Pflege des Kultus und neben der rein religiös-jüdischen Er- Ziehung — überall, selbst in den größten Gemeinden nur Anfänge dieser wirklich ganz umfassenden Arbeit auf allen Gebieten praktischer jüdischer Notwendigkeit. Bei mittleren und kleineren Gemeinden sind oft kaum Ansätze einer Verbundenheit mit dem Klal Jisroel zu spüren. Was dje Gemeinden vermissen lassen, das existiert tatsächlich in einer großen Zähl von jüdischen Vereinen, Verbänden, Stiftungen und Anstalten. Derartige private Einrichtüngen sind Träger jüdischer Schulen und sonstiger kultureller Bestrebungen, pflegen als Private die hebräische Sprache, erhalten eine Fülle von Anstalten der sozialen Fürsorge (z. B. Arbeitsämter, Arbeitsstätten, Lehrgüter usw.), organisieren jüdische Schiedsgerichte, stehen im Dienste des politischen und rechtlichen Schutzes für ausländische Juden (Arbeiterfürsorgeämter) und beanspruchen für sich sogar das Recht, das Judentum im Kampfe gegen den Antisemitismus zu repräsentieren. Indes ist das Mißverhältnis, das zwischen den Pflichten der Gemeinden und ihrer tatsächlichen Arbeit besteht, nicht die einzige Quelle, aus der die Daseinsberechtigung zahlreicher jüdischer Organisationen fließt. Vielmehr muß anerkannt werden, daß auch bei vollster Erfüllung der Pflichten, die der Gemeinde gegenüber ihren Mitgliedern und dem Klal Jisroel obliegen, eine Fülle von Arbeit für jüdische Organisationen übrig bleiben würde. Wie der Staat nicht imstande ist, die private Wohlfahrtspflege, die Tätigkeit von wissenschaftlichen und politischen Vereinen, kurz das ganze große Gebiet deutscher Vcrelnsarbeit in sich aufzusaugen, so würde auch für die jüdischen Organisationen ein gehäuftes Maß von Arbeit übrigbleiben, wenn die Gemeinden ihre Zuständigkeit voll ausfüllen würden. Was verlangen wir von den Gemeinden gegenüber den bestehenden jüdischen Organisationen? Wir verlangen, daß die Gemeinden und Gemeindeverbände ihren Aufgabenkreis weiterziehen, als es bisher geschehen ist, und daß sie den bestehenden Organisationen alle diejenigen Aufgaben abnehmen, zu deren Lösung die Gemeinde, nicht ein privater Verein, berufen ist. Man muß allerdings zugeben, daß die Vertretung der Juden nach außen und die Abwehr antisemitischer Angriffe, die zentrale Behandlung der jüdischwirtschaftlichen Probleme Deutschlands (d. h. die Produktivierung und Berufsumschichtung, der Kampf gegen die Verdrängung jüdischer Arbeiter und Angestellter usw.), die iNiiiiiiHiiuiiiiHiiiHiiiHiiniiNiHiiiiiHuiiiiiiiiiMHiiiiiiiiiiiiiuiiiiiiHUiiimiimiiiimHiiuiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiuiiiuiHimi TEMPEL-SPENDEN ZU GUNSTEN DES KEREN KAJEMETHI Schaffung von Rechtsgarantien gegen Ausweisungswillkür und zahlreiche andere Aufgaben der deutschen Juden in einem gewissen Umfange in den Händen zentraler, aber privater Organisationen liegen müßten, solange es nur örtliche Gemeinden, aber keinen zentralen Zusammenschluß aller jüdischen Gemeinden Deutschlands gab. Denn diese Aufgaben greifen so sehr über das Gebiet der einzelnen Gemeinden hinaus, daß sie nur von einer zentralen Stelle aus in Angriff genommen werden konnten. Nachdem die Zentralisierung der preußischen Juden durchgeführt und die der deutschen Juden auf dem Wege der Durchführung ist, wird bald kein Anlaß mehr bestehen, derartige Aufgaben in den Händen von privaten Organisationen׳ zu belassen. Die großen Verbände der jüdischen Gemeinden werden also diese Aufgaben zu den ihrigen machen müssen. Es ist zuzugeben, daß dies erst im Laufe einer gewissen Zeit geschehen kann. Solange aber der gegenwärtige Zustand besteht, ist es Pflicht der Gemeinden und Gemeindeverbände, diese Organisationen, die doch eigentlieh nur Geschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände besorgen, nicht nur mit Rat und Tat und mit Geld zu unterstützen, sondern ihnen den größten Teil ihres Bedarfs, wenn nicht sogar den ganzen Bedarf, aus Mitteln der Gesamtheit zur Verfügung zu stellen. — Das Gleiche gilt gegenüber zahlreichen Einrichtungen, die nicht einmal wegen des Mangels einer zentralen Vertretung der deutschen Juden, sondern lediglieh wegen Unzulänglichkeit der Einrichtungen der Ortsgemeinde entstanden sind. Zum Beispiel ist von der Not- Wendigkeit jüdischer Schulen lind hebräischer Sprachschulen an anderer Stelle dieses Blattes die Rede. Es wäre Pflicht der Gemeinden gewesen, überall, wo das Bedürfnis hierfür hervortritt, jüdische Schulen und hebräische Sprachschulen zu gründen. Nur deshalb, weil die Gemeinden ihre Verpflichtungen auf diesem Gebiete nicht erfüllten, mußten zahlreiche private Vereinigungen geschaffen werden, die sich der Lösung dieser und anderer Aufgaben widmen. Wir müssen auch hier verlangen, daß die Gemeinden die Aufgaben — für die sie doch eigentlich zuständig sind — auf sich übernehmen, d. h. den privaten Organisationen die Arbeiten abnehmen. Die Ueberleitung derartiger Aufgaben von privaten Einrichtüngen auf die Gemeinden ist nicht etwa nur eine Sache des Prestiges und des Geldes. Bei aller Achtung vor unseren jüdischen Organisationen kann man sich nicht verhehlen, daß die Schwierigkeit der Geldaufbringung sehr oft Einschränkungen an Stellen nach sich zieht, an denen keine Einschränkung stattfinden dürfte. Die Mittel der privaten Organisationen werden immer wieder von wenigen Einzelnen getragen, anstatt daß sie — wie es gerecht wäre — auf die Schultern aller Gemeindemitglieder nach gerechten steuerlichen Grundsätzen verteilt werden. Mit der Beschaffung der Mittel durch ״Schnorren“ wird eine Unmenge Zeit und Arbeit nutzlos vertan. Die Angestellten der Organisationen sind oft unzureichend bezahlt und für ihr Alter oder für Fälle der Erwerbs- Unfähigkeit gar nicht oder unzureichend versorgt. Vor allem aber werden Aufgaben der Gesamtheit durch Organisationen vielfach zu Parteisaehen gestempelt; es ist z. B. nicht erträglich, daß der Central-Verein den Kampf gegen den Antisemitismus zur Sache einer jüdischen Partei macht, während dieser Kampf Aufgabe der Gesamtheit wäre. Eine erhebliche Zahl von Organisationen wird sich zur Uebernahtne durch die Gemeinden nicht eignen, sondern in jedem Falle neben den Gemeinden bestehen bleiben müssen. Schon oben wurde erwähnt, daß nicht die gesamte Pflege der Wohltätigkeit und der Wohlfahrt, der Wissenschaft usw. dem privaten Vereinsleben abgenommen werden können. Ein gewisser Kreis von Sonderinteressen einzelner Richtungen und Parteien des Judentums wird gleichfalls als Tätigkeitsgebiet der Vereine bestehen ■bleiben. Besonders bei diesen Gruppen von Organisationen scheint auf den ersten Blick die Frage nicht ganz einfach, wie weit die Gemeinde das Recht oder sogar die Pflicht hat, ihnen Beistand zu leisten, und wie weit sie vielmehr aus Gründen der Unparteilichkeit Zurückhaltung üben muß. Trotzdem ist es nicht allzu schwer, feste Grund- Sätze zu finden. Nämlich: Mit der Tatsache, daß die Auffassungen über Wesen und Ziele des Judentums verschieden sind, muß man nun einmal rechnen. Jede religiöse, erzieherische, kulturelle, soziale Arbeit von Organisationen wird von Menschen getragen, die eine ganz bestimmte Auffassung vom Judentum haben und im Sinne dieser Auffassung arbeiten. Nur der Abwehrkampf und die Vertretung nach außen sind ihrem Wesen nach — als bloße Schutzmaßnahmen — unabhängig von der persönlichen Einstellung des Einzelnen. Alle positiv-jüdische Arbeit aber kann gar nicht ״jüdisch“ schlechthin sein, ohne zugleich national-jüdisch oder jüdisch-liberal oder jüdisch-konservativ zu sein. Es ist z. B. nicht möglich, jüdische Erziehung zu pflegen, ohne durch den Inhalt des geleisteten Erziehungswerkes im Sinne der einen oder der anderen Richtung zu wirken. Es ist auch nicht möglich, soziale Arbeit oder den Rechtsschutz unter den Ostjuden zu betreiben, ohne sich dabei die Anschauungen der einen oder der anderen Auffassung vom Judentum im besonderen Maße zu eigen zu machen. Jede Tätigkeit kultureller oder religiöser Art wird von irgendeiner bestimmten Auffassung vom Wesen des Judentums getragen sein. Unparteilichkeit der Gemeinden kann nicht bedeuten, daß die Gemeinden allen diesen Dingen fernzubleiben hätten. Vielmehr ist es Aufgabe der jüdischen Gemeinde, für jede aufbauende Leistung im Judentum einzutreten. Unparteilichkeit im höheren Sinne des Wortes bedeutet nicht eine Abstinenz gegenüber allen nur irgendwie umstrittenen Dingen, sondern im Gegenteil eine aktive Mitarbeit an allem, was positiv-jüdisch ist. Aus wahrer Ueberparteilichkeit der Gemeinden entspringt ihre Pflicht, allen aufbauenden Kräften des Judentums beizustehen. Ob die Mehrheit oder die Minderheit der Oemeinde hinter einer Sache steht, das kann niemals entscheidend sein• Die Gerechtigkeit, die gerade wir Juden aus unserer eigenen Geschichte gelernt haben sollten, gebietet es, der Minderheit gleiche Möglichkeiten der Entwicklung zu gewähren wie der Mehrheit. Denn der Satz, daß die Mehrheit im Recht wäre, ist nicht wahr, ist am wenigsten wahr bei einer Gemeinschaft, die, wie die jüdische, nicht um die materiellen Güter des Lebens, sondern um die geistigen Werte einen Streit in ihren Reihen erlebt. Vielleicht — wer kann das wissen — wird sich einmal zeigen, daß gerade die Minderheit den richtigen Weg gegangen ist. Dagegen wird die Gemeinde gegenüber zwei Gruppen von Organisationen ihre Hilfe ablehnen müssen. Sie darf erstens keine abbauenden Tendenzen im Judentum fördern, d. h. sie darf nicht Bestrebungen fördern, die lediglich darauf abzielen, das Judentum zu schwächen, seinen Inhalt zu vermindern, ohne an die Stelle eingerissener Mauern zugleich einen neuen Bau zu setzen. Und sie darf sich zweitens ebensowenig zur Dienerin einer Partei machen, d. h. sie darf nicht den Kampf einer jüdischen Richtung gegen die andere fördern. Darum ist es z. B. als rechtswidrig zu bezeichnen, wenn etliche Gemeinden Beihilfen an den Central-Verein zahlen, d. h. an einen Verein, der den Kampf gegen den Zionismus zu einer seiner Hauptaufgaben gemacht hat. Denn da alle Juden an der Gemeinde mitarbeiten und ihre Lasten mittragen, so dürfen die geistigen und materiellen Kräfte der Gemeinden niemals dazu mißbraucht werden, den Kampf einer Partei gegen die andere unter Ausnutzung der Mehrneitsvcrhältnisse zu finanzieren oder zu fördern. Mit der gleichen Begründung wäre auch die Subventionierung der Zionistischen Organisation als!einer kämpfenden Richtung des Jjudsatujös