Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXIII (1928)
- Issue
- Heft 50 (26.6.1928)
- Date
- 1928-06-26
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 300 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. SO, 26. VI. (828 Schußlolgerungen und Empfehlungen (Der zweite Hauptteil des Berichtes der Joint Palestlne Survey Commission.) I. Einleitende Feststellung. Geht man daran, eine Ueberslcht über die Ergebnisse einer zehnjährigen jüdischen Arbeit in Palästina zu schaffen, so muß man zunächst den besonderen Charakter des Problems, dem man dort gegenüberstand, gebührend betonen. Die un» gewisse Position Palästinas bei Abschluß des Krieges und die dort herrschende politische Unruhe gaben schon an sich Grund genug, um sowohl für die Regierung, als auch für alle kolonisierenden Instanzen ein vorsichtiges Vorgehen notwendig zu machen. Bis 1920 wurde Palästina als ein militärisches Okknpationsland regiert. Jm Juü 1920 wurde unter einem britischen High Commissioner eine zivile Verwaltung eingesetzt, es vergingen weitere zwei Jahre, bevor der Status Palästinas durch die Bestätigung der Bestimmungen des Man» dates durch den Rat des Völkerbundes geregelt worden ist. Während dieser Zeit wurde Palästina durch eine politische Agitation, die in den Jaffa-Tumulten vom Mai 1921 gipfelten, in Unruhe gehalten. Von da an aber kam keine Störung des öffentlichen Friedens vor, und die gespannte Stimmung löste sich allmählich. Die antizionistische Agitation unter den Arabern hat praktisch aufgehört, zum großen Teil darum, weil sie sich darüber klar geworden waren, daß eine jüdische Immigration, weit entfernt davon, ihnen Schaden zuzufügen, in vieler Hinsicht ihnen zu wesentlichem Vorteil gereicht hat. Nichtsdestoweniger sollte man, wenn man die in Palästina geleistete Arbeit einer Schätzung unterzieht, dessen eingedenk sein, daß es sich um ein Laad handelt, in d*m die große Mehrzahl der Einwohner nicht jüdisch ist. Es handelt sich ferner um ein Land, das nicht nur durch den Krieg verwüstet worden war, sondern auch an den Folgen einer Jahrhunderte währenden Vernachlässigung litt. Es war nicht ohne natürliche Hilfsquellen, aber es war wenig oder nichts mit ihnen angefangen worden; zu ihrer Entwicklung brauchte es nun wieder Zeit und Geld. Angesichts der Lage, in der sich Palästina bei Beendigung des Krieges befand, war es kein vielversprechendes Gebiet für Kolonisation, auch wenn seine Fläche ausgedehnter und seit! Boden fruchtbarer gewesen wäre. In wichtigen Hinsichten stand die Zionistische Organisation einem ungewöhnlichen Problem gegenüber. Die Zionistische Organisation ermangelte der Regierungsbefugnisse. Sie besaß nicht die Land» und Geld-Hilfsquellen einer Regierung. Sie stützte »ich auf freiwillige Beiträge. Daß sie immerhin in der Lage war, ihrem Werke einen Fonds von durchschnittlich £ 650000 jährlich zu sichern, ist ein schlagendes Zeugnis für die Hingabe und die Begeisterung ihrer Anhänger. Die meisten der Einwanderer hatten wenig oder gar keine landwirtschaft» liehe Erfahrung. Die meisten kamen aus Ländern, in denen die gesamten Lebensbedingungen von den in Palästina vorherrschenden unterschieden waren. Sie waren aber von einem erhabenen Ideal durchdrungen. Wenn man alle diese Erwägungen gebührend in Betracht zieht, so muß ein Ueberblicfc über die jüdischen Tätigkeiten in Palästina seit Beendigung des Krieges zu dem allgemeinen Schluß führen, daß die Ergebnisse aß hoffnungsvoll für die Zukunft angesehen werden können, mögen auch im Verlauf der Jahre «hier begangen worden sein. Gestützt auf die Berichte der Experten und auf ihre eigenen persönlichen Beobachtungen, sind die Kommission»- Mitglieder, zu den folgenden Schlüssen gekommen und machen die folgenden Empfehlungen: il. Einwanderung. 1. Das (mndgrations-Programffl der Zionistischen Palästina- Exekutive wurde nicht immer mit angemessener Berücksichtigung der wirklichen Tatsachen und Verhältnisse vorbereitet Schlüsse allzu sanguinischen Charakters wurden zuweilen gezogen aus zeitweiligen und abnormen Anforderungen für Arbeiter, ohne daß genügend Grund zur Annahme vorhanden war, daß diese Bedingungen von Dauer sein werden. Während es einerseits als erwünscht erscheint, nach Palästina so viele Immigranten zu bringen, als es absorbieren kann, ist es andererseits klar, daß auf die ״Dauer jüdischen Interessen am besten durch ein Programm gedient ist, nach welchem immer ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen der Zahl der Immigranten und den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Landes gehalten wird. 2. Bezüglich der Einwanderung von Personen ohne Vermögen wird vorgeschlagen, daß die bestehenden Regierungs- Verordnungen, die wohl im allgemeinen befriedigend sind, in der Welse verbessert werden, daß die Jewish Agency in die Lage versetzt wird, dreimal, statt zweimal, im Jahre Vorschläge für die Arbeiter-Einwandererliste zu unterbreiten. Die jetzt geltende Periode von 6 Monaten ist zu lang für eine Erforschling der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes. 3. Es sollte eine gründlichere Auswahl der einzelnen immigranten, als dies bisher der Fall war, getroffen weiden, und dies mehr in Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen des Landes. 4. Was die vermögenden Einwanderer betrifft, so bedeutet die Auswahl solcher Immigranten die Uebernahme einer Verantwortiiehkeit, die von dem Palästina-Büro der Jewish Agency nicht getragen werden sollte. Dem Privatunternehmen muß freier Spielraum gelassen werden. Die Immigranten sollten in ausführlicher qnd detaillierter Weise über die in Palästina herrschenden Verhältnisse informiert werden. Zu diesem Zwecke soll die Jewish Agency ein gutarbeitendes Informationsbiiro unterhalten, das in ständiger Verbindung sowohl mit der Palästina-Regierung als auch mit den Hauptzentren, aus denen die Einwanderer kommen, steht. 5. Immigranten, die über die ln der Regierungs-Verordnung vorgeschriebenen Mittel verfügen und die qualifiziert sind, industrielle und kommerzielle Unternehmungen zu leiten, sollen ermuntert werden, sich in Palästina seßhaft zu machen. 6. Die Palastina-Aemter müssen einen Charakter reiner Wirtschaftlichkeit tragen; sie müssen unter den direkten An- Ordnungen und Instruktionen des Immigrationsdepartements der Jewish Agency und unabhängig von lokaler Politik arbeiten. Es versteht sich von selbst, daß diese Büros mit den lokalen jüdischen Organisationen Zusammenarbeiten sollen. 7. Die Immigranten sollen zu Rückzahlungen aller an oder für sie gezahlten Vorschüsse verhalten werden, und zwar in so schneller Folge, als sie solche Rückzahlungen zu leisten in der Lage sind. III. Landwirtschaft. 1. Auf der Basis der Berechnungen der Sachverständigen, ohne die Verbesserung des Bodens durch künstliche Düngung in Betracht zu ziehen und wenn man alles kultivierbare Land in Palästina in Rechnung zieht, würde es möglich sein, solches Land in 33 000 bewässerte und 50 000 imbewässerte Farmen zu parzellieren. Von diesem Land sind annähernd 8 Prozent jetzt in jüdischen Händen. 2. Bis die Jewish Agency genügend Fonds in der Hand hat, um die Konsolidierung aller bestehenden Kolonien, wo eine solche Konsolidierung als erwünscht erachtet wird, durchzuführen, sollen keine neuen Kolonien begründet werden. 3. Die Kommission bedauert, daß die Palästina-Regierung es bisher noch nicht für tunlich gefunden hat, Schritte zur Erieichterung einer ,geschlossenen Ansiedlung von Juden auf dem Lande, einschließlich Staatsländereien und für öffentliche Zwecke nicht benötigten Brachlandes" zu ergreifen, wie dies von Artikel 6 des Mandates ins Auge gefaßt wird. Sie nimmt die Erklärung der Regierung zur Kenntnis, daß die Zuteilung von StaatslÄndereien an jüdische Siedler nicht stattfinden kann, bevor nicht die Kataster-Vermessung des Bodens beendet ist, würde es aber für angemessen halten, wenn die Jewish Agency die Regierung dringend ersucht, Vorkehrungen zu treffen, daß gewisse Ländereien noch vor Vollendung der Vermessung für Siedlungszwecke verfügbar gemacht werden, 4. Die Bedeutung einer systematischen Aufforstung in ganz Palästina kann nicht genug betont werden. Sie würde nicht nur das Klima günstig beeinflussen und der Wasser- Versorgung sehr nützen, sondern sie würde es auch ermögliehen, schließlich die hügeligen Teile des Landes dem Anbau nutzbar zu machen, die sonst für Landwirtschaft nicht verfügbar sind. Dadurch würde eine neue Einkommensquelle geschaffen werden. Es wird angenommen, daß dieses Werk ebenfalls zu den Funktionen der Regierung gehört, und es wird der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Palästina-Regicrung diesen Gegenstand einer ernsthaften Erwägung unterziehen wird. 5. Ein Fortschritt der Kolonisation in Palästina ist nicht durchführbar, bevor nicht eine Modifizierung des gegenwärtigen Bestcuerungssystem» stattgefunden hat. Den Kom» missionsmitgiiedern ist bekannt, daß die Regierung von Paiästina, als einen vorübergehenden Notbehelf, einen Plan für die Ablösung der Zehentsteuer durch eine Reform, die einen Durchschnitt von fünf Erntejahren zur Grundlage nimmt, angenommen hat. Diese Reform ist jedoch nur in bestimmten Dörfern zur Anwendung gelangt. Obwohl dieses neue System einige der bedeutenderen Uebel der Zehentsteuer eliminiert, wird es auf die Dauer nicht befriedigen, da eine Steuer nicht auf dem tatsächlichen Erträgnis, sondern auf dem Grundwert des zu besteuernden Eigentums basiert werden müßte. 6. Es ist erwünscht, daß die Regierung Palästinas die landwirtschaftliche Entwicklung des Landes dadurch ermutigt, daß sie neue landwirtschaftliche Unternehmungen für eine Zeit von fünf Jahren von der Besteuerung ausnimmt; dies in Uebereinstimmut1|; mit der Praxis, die in anderen Teilen der Welt, wo eine Ermunterung landwirtschaftlicher Kolonisation als wünschenswert erachtet wird, in Qeitung ist. 7. Es sollten in Zukunft Anstrengungen gemacht werden, um auch solche Siedler heranzuziehen, die über eigene Mittel verfügen, unbeschadet der Ermunterung derjenigen Immi* granten, die, obgleich ohne Mittel, besonders qualifiziert für landwirtschaftliche Siedlungen sind (Chaluzim). 8. Es ist erwünscht, daß, bevor ein Kolonist auf dem Lande seßhaft gemacht wird, die Vorbereitung des Besitztums bis zu einem Punkte durchgeführt worden ist, die den Siedler in die Lage versetzt, schon vom Beginne an sich bei guter Haushaltung eine Lebensexistenz zu schaffen. Dies bedingt eine vorangegangene Entwässerung des Bodens, Sicherung der Wasserversorgung, bei bewässerbarem Boden geeignete Be- Wässerungsanlagen, Bau von Verbindungswegen zu den nächst erreichbaren Landstraßen und Vorbereitung des Bodens selbst für die gewählte Kultur. Diese Auswahl soll auf der Basis entsprechender wissenschaftlicher Unterlagen geschehen. Die dem Kolonisten zur Verfügung gestellten Maschinen und Werkzeuge müßten den wirklichen Bedürfnissen sorgfältig angepaßt sein. 9. Das landwirtschaftliche Kölönisationsdeparteroent soll von Ser Jewish Agency in einer Weise reorganisiert und geführt werden, daß eine sachgemäße Geschäftsführung׳ und die Anwendung gesunder wirtschaftlicher Prinzipien gesichert erscheinen. 10. Nach der Meinung der Experten ist die Errichtung weiterer Kollektiv-Siedlungen (Kwuzoth) nicht erwünscht, doch soll die Ausstattung der bestehenden Siedlungen dieses Charakters vollendet werden. Die Kommissionsmltglicder stimmen »n dieser Ansicht überein. Was die während des vergangenen Jahres in Angriff genommene Einrichtung neuer Kolonien betrifft, so sollten diese keineswegs aufgegeben werden, sondern es sollten die nötigen Mittel zu ihrer Ausstattung beschafft werden, vorausgesetzt, daß ihre Reorganisierung ln einer Weise vonstatten gehen kann, daß sie in individualistische kooperative Siedlungen (Moschawim) umgewandclt oder als Ausbildungs- Zentren benutzt werden können. 11. Im Hinblick auf bisherige Erfahrungen sollte, bis neue Faktoren in Erscheinung treten, die Begründung von weiteren Hügel-Kolonien nicht stattiinuen. 12. Den Bestrebungen, Siedler zu befähigen, wirk'khe Landbesitzer zu werden, wird zugestimmt. Gemäß den Statuten des Jüdischen Nationalfonds scheint dies, soweit seine Ländereien in Betracht kommen, ausgeschlossen zu sein. Die Jewish Agency soll deshalb außer den gegenwärtig Im Besitze des Jüdischen Nationalfonds befindlichen oder von ihm in Zukunft zu erwerbenden Ländereien, eine von ähnlichen Beschränkungen freie Landreserve sicherstellcn. Allen Bodenkäufen sollen gründliche Bodenanalysen und Wasserprüfugen vorangehen; der zu entrichtende Preis darf den wirklichen Wert des Bodens nicht übersteigen. 13. In der Vergangenheit sind mehr Kolonisten auf gewissen Flächen angesiedelt worden, als von diesen erhalten werden können. Es ist wichtig, daß man bei zukünftiger Kolonisation sich von solchen Tendenzen freimacht, ln gewissen bereits bestehenden Kolonien wird das Bodenausmaß erhöht werden müssen, sofern die Selbsterhaitimg der Siedler erstrebt wird. In dieser Hinsicht bietet jede einzelne Kolonie ein gesondertes Problem, an dessen besonderer Lösung ohne Zögern geschritten werden soll. Das Problem wird sowohl in den bestehenden wie in den zu gründenden Kolonien durch das Fehlen verläßlicher Daten über wesentliche Punkte* kompliziert; so, was die für Bewässerung verfügbaren Wasserreserven betrifft, und den Grad, bis zu welchem die Produktivität des Bodens durch den Gebrauch von Düngemitteln erhöht werden kann. Eine hydrographische Prüfung sollte deshalb bald stattfinden, ebenso sollte die Durchführbarkeit künstlicher Düngung festgestellt werden. Die Veranstaltung einer solchen hydrographischen Erforschung gehört zu den Funktionen der Regierung, im Hinblick auf die gewaltige Rolle, die die Wasser- Versorgung in der zukünftigen Entwicklung ganz Palästinas spielt. 14. Formelle Kontrakte zwischen der Jewish Agcncv und den einzelnen Siedlern sollen sofort, ohne die Bctei'igung irgendeiner anderen Körperschaft, zur Durchführung gelangen. Was den von dem Siedler zurückzuzahlendcn Betrag anbelangt, so ist in freimütiger Weise die Tatsache In Befracht zu ziehen, daß die von der palästinensisch-zionistischen Exekutive für die Siedlungskosten vorgeschossenen Summen durch Gründe in die Höhe getrieben worden waren, für die der Siedler nicht verantwortlich ist. Der zurückzuzahlende Betrag soll auf einer Summe fixiert werden, die eine gewinnbringende Bearbeitung des Bodens ermöglicht, wobei der Wirtschaftswert des Bodens und nicht der von der Agency für ihn verwandte Betrag als Grundlage genommen wird. Die Zahlungen sind in Raten zu machen, deren Termine im Vertrag festgesetzt werden sollten. Siedler, die diesen Forderungen nicht nachkommen, sind durch andere zu ersetzen, die dies zu tun bereit sind. 15. Die Möglichkeiten für jüdische Kolonisation in Pa- Iästina sind begrenzt durch die Möglichkeit der Beschaffung anbaufähigen Bodens. Es ist deshalb eine sofortige Unter- Buchung über die Anwendbarkeit künstlicher Düngemittel erwünscht. Dies ist von besonderer Bedeutung angesichts der Tatsache, daß die Bodenpreise einen sehr hohen Stand erreicht haben. 16. Das Prinzip, außenstehende Arbeiter welcher Art immer in den Kolonien nicht zu beschäftigen, ein Prinzip, das gegenwärtig in den zionistischen Kolonien in Geltung ist, ist unhaltbar, wenn man den Enderfolg der Kolonisation 1m Auge hat. Abgesehen von anderem würde ein solches System zur Folge haben, daß ln Zeiten, wo die Früchte aller von dem Kolonisten gemachten Anstrengungen auf dem Spiele stehen, er nicht In der Lage ist, die notwendigen Arbeitskräfte zu mieten, ohne deren Hilfe es für ihn und seine Familie unmöglieh sein wird, seine Ernte einzubringen. Vielen Schwierigkeiten, die durch das bestehende System vermieden werden sollen, könnte abgeholfen werden durch die Einfügung einer Klausel in dem Vertrag zwischen dem Kolonisationsdepartement und dem Siedler, wobei ein Minimatiohn für gedungene Arbeiter gesichert wird. 17. Die jetzige unwirtschaftliche Benutzung von Walser in Teilen der für Zitrusfrüchte geeigneten Zone hat bereits ein niedriges Wasserniveau zur Folge gehabt. Angesichts der Bedeutung der Zitrus-Zucht sind Verordnungen über die richtige Verwendung von Wasser zu Bewässerungszwecken am Platze. 18. Zonen für neue Siedlungen sollen so weit als möglich in Gebieten lokalisiert werden, die sich für die Zucht von für Export in Betracht kommende Spezialitäten eignen, dies bei angemessener Berücksichtigung der heimischen iandwirt* schaftlichen Bedürfnisse. 19. Der kooperative Ankauf der von den Siedlern benötigten Materialien und Vorräte, sowie der kooperative Verkauf der Produkte wird als ein Weg zur Schaffung besserer wirtschaftlicher und sozialer Verhältnisse angesehen. Ein solches System muß jedoch von einer von sozialen Theorien unbeeinflußten Körperschaft verwaltet werden. 20. Die Koordinierung der Arbeit der verschiedenen mit landwirtschaftlicher Forschungs- und Erweiterungsarbeit sich befassenden Körperschaften ist von erstrangiger Bedeutung; der Plan der Forschungsarbeit muß für eine Anzahl von Jahren aufgestellt werden; ein System von Instruktion und der Vereinheitlichung des Lehrplans in landwirtschaftlichen Schulen soll in Angriff genommen werden. Die jetzige Doppelarbeit würde dadurch vermieden werden. Zu diesem Zwecke soll ein Ausschuß gebildet werden, in welchem vertreten sein sollen: a) das Regierungsdepartement für Landwirtschaft, b) das Departement‘ für landwirtschaftliche Kolonisation der Jewish Agency, c) P. I. C. A. und Mikweh Israel, d) die Hebräische Universität. 21. Nichts ist von größerer Bedeutung als die Frage der Heranbringung der Produkte der Kolonisten zu dem Markt. Dies setzt eine sorgfältige Prüfung, efnen hohen Qualitätsgrad des Produktes, Möglichkeiten von Transport und Verschiffung voraus, sowie die Schaffung einer Agentur zur Erleichterung der Behandlung und den Verkauf der Produkte. 22. Empfehlenswert ist eine Erweiterung der Arbeit der Versuchsstation zur Lösung der praktischen Probleme im Gartenbau. Die Station und das Kolonisations-Departement könnte« erhebliche Vorteile ziehen aus einem engem Kontakt mit der Hebräischen Universität. Der Bericht zählt sodann einige der praktischen Aufgaben auf, die sich für die Zusammenarbeit dieser Institutionen auf dem Gebiet der Pflanzungswirtschaft, insbesondere der Pflanzung von Zitrusfrüchten (Zitronen, Orangen), Grapes, Mandeln, Oliven, Feigen und neuen Fruchtarten wie Bananen usw. ergeben. IV. Industrie. 1. Die Ermutigung der Industrie soll in keiner Weise als eine Sache von untergeordneter Bedeutung betrachtet werden. Während die landwirtschaftliche Kolonisation fortgesetzt und verstärkt werden muß, ist auch Raum in Palästina für indu- »trielle Entwicklung. Von der Gesamtbevölkerung Palästinas leben etwa 65 Prozent auf dem Lande, so daß, wenn man das Land als Ganzes betrachtet, vom Gesichtspunkt des Verbrauches nicht gesagt werden kann, daß die städtische Bevölkerung unverhältnismäßig groß ist. 2. Es sollten Schritte unternommen werden, um in London und in New York ein Handels- und Touristenbüro für Palästina zu errichten. Die Jewish Agency sollte in dieser Sache der Regierung Palästinas ihre Mitarbeit anbieten, und die Unter- Stützung der Pica, der Handelskammern, Banken und der wichtigsten Produzenten sollte angestrebt werden. 3. In Palästina ist es wie in anderen neuen Ländern wesentlieh, daß die Industrien in ihrem Anfangsstadium ein gewisses Maß von Schutz genießen. Die Wirkung des revidierten Zolltarifs, der kürzlich verlautbart worden ist, geht dahin, gewissen örtlichen Industrien Schutz (Protektion) zu gewähren. Es wird nicht vorgeschlagen, daß Schutzzölle unterschiedslos erhoben werden. Jeder Elnzelfail soll nach seiner Eigenart erwogen werden, im Zusammenhang mit einer wohl überlegten Politik. Der wohlverstandene Gebrauch des Zolltarifs für die Ermutigung von Industrien, die eine begründete Aussicht haben, als selbsterhaltend zu bestehen, wird eine wohltätige Wirkung auf die Lebensbedingungen in Palästina haben und wird der Bevölkerung als Ganzem zum Vorteil gereichen. 4. Verbunden mit der Frage der Zölle ist die der Zollvereinbarungen mit Nachbarländern. Artikel 18 des Mandates bestimmt: ״Die Mandatarmacht soli darauf achten, daß keine Benachteiligung der Bürger irgendeines dem Völkerbund angehörenden Staates (einschließlich der nach dessen Gesetzen eingetragenen Gesellschaften) gegenüber den Angehörigen der Mandatarmacht oder irgendeines auswärtigen Staates, in den Besteuerung, Handel und Schiffahrt betreffenden Angelegenheiteti, gemacht wird." ' Derselbe Artikel besagt, daß die Verwaltung Palästinas ״auf Rat der Mandatarmacht eine besondere Zollvereinbarung mit jedem Staat, dessen Territorium 1914 vollständig zur asiatischen Türkei oder zu Arabien gehörte, abschließen kann“. Daraus geht hervor, daß nichts die Palästina-Regierung hindert, Zollvereinbarungen mit Syrien, Irak, Hedschas und der Türkei abzuschließen. Zollvereinbarungen mit diesen Nachbarländern sind von besonderer Bedeutung, denn sie bilden die natürlichen Märkte für den palästinensischen Export Ein Zollvertrag, der dem Freihandel zwischen Palästina und Syrien sehr nahekommt, wurde tatsächlich 1921 abgeschlossen, aber es verlautet, daß dieser Vertrag nicht aufrechterhalten bleiben soll. Wenn solche Verträge einen nützlichen Zweck erfüllen sollen, dann ist es wesentlich, daß keine plötzlichen Veränderungen eintreten, denn neue Industrien können sich nicht entwickeln, wenn sie dem Risiko plötzlicher Aenderungen der Bedingungen, unter denen sie begründet wurden, ausgesetzt sind. 5. Mit Rücksicht auf die mit der Anwendung von Schutz- Zöllen verbundenen komplizierten Probleme, und um eine Sicherheit zu schaffen, daß die Zolltarife gleichzeitig die Interessen der Industrie, der Staatsfinanzen und des verbrauchenden Publikums berücksichtigen, scheint es wünschenswert, daß die Palästina-Regierung einen speziellen Ausschuß für Zölle einsetzt mit der Aufgabe, die endgültigen Grundsätze der Finanzpolitik niederzulegen und anzuwenden. (Fortsetzung Seite 363.)