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Jüdische Rundschau · 1928-05-01 · Heft 34 (1.5.1928) · page 2

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXIII (1928)
Issue
Heft 34 (1.5.1928)
Date
1928-05-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 244 JUED1SCHE RUNDSCHAU Nr. 34, l.V. 1928 der Zionismus ist durch den Beginn der Verwirklichung reifer geworden; aber wenn es sich um die grundsätzliche Auseinandersetzung der Judenfrage handelt, um den Zionismus als nationale Idee, als einzigen umfassenden Versuch einer Lösung der Judenfrage, da hat unsere Bewegung noch die frühere Jugendlichkeit, da ist sie nicht im mindesten überholt oder auch nur eingeholt, da können wir allen anderen Richtungen im Judentum nach wie vor mit dem Anspruch gegenübertreten, allein die Besitzer des echten Ringes zu sein. Wir haben in der letzten Zeit die Methoden des politischen Kampfes etwas verlernt, sonst hätten wir auf den Angriff des Central-Vereins anders reagiert und den Anlaß zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit den Nichtzionisten und Antizionisten benutzt. Eine systematische Propaganda ist die Hauptaufgabe der Zionistischen Vereinigung für Deutschland und das Propagandarcssort muß das wichtigste und bestdotierteste Arbcitsgebiet darstellen. Zu Beginn des Winters muß ein Aktionsplan aufgestellt werden, der alle wichtigen Ortsgruppen beriicksichtigt und vorsieht, daß ein Propagandasekretär sich fn größeren und mittleren Ortsgruppen mehrere Tage aufhält und sich nicht mit einem Vorträge begnügt, sondern vorsucht, die Wirkung eines Vortrages sofort gemeinsam mit den lokalen Kräften zur Gewinnung neuer Zionisten — vor allem jugendlicher — auszunutzen. 111. Neben der Gewinnung neuer Zionisten steht die Aktivierung und Erziehung der gewonnenen. Der Begriff ״Zionist“ darf nicht herabgewürdigt werden zum ״Mitglied einer zionistischen Ortsgruppe“, sondern Zionist sein muß — wie früher — bedeuten, als aktives, mitempfindendes und mittätiges Glied eingegliedert sein in die nationale Freiheitsbewegung des jüdischen Volkes. Dieses Gefühl, Teil einer Bewegung zu sein, ist in der letzten Zeit bei vielen Zionisten verloren gegangen; man fühlte sich als Mitglied, als Objekt einer von einer Zentrale ausgeübten Tätigkeit und häufig nur als Objekt einer Geldaufbringungstätigkeit. Hinzu kam, daß jn der letzten Zeit politische, wirtschaftspolitische und finanzielle Probleme im Vordergrund zionistischer Arbeit standen. Es ist aber eine Tatsache, mit der wir rechnen müssen, daß auch in einer politischen Bewegung nicht alle Menschen den politischen und wirtschaftspolitischen Fragen Interesse entgegenbringen. Eine Volksbewegung kann nicht allein auf politischen Aktionen und wirtschaftspolitischen Problemen beruhen. Grundlage unserer nationalen Hoffnung ist der nationale Wille. Dieser nationale Wille ist nichts anderes als die Verbundenheit der Glieder der Nation mit dem nationalen Besitz, ihren materiellen und geistigen Werten und das Streben, diese Werte zu bewahren und in ihnen zu leben. Diese Verbundenheit mit den nationalen Gütern ist durch die Zerstörung der jüdischen Tradition zweifellos geschwächt. Es kommt hinzu die Zertrümmerung des russischen Judentums, das stets das ״jüdische“ Element in der zionlstischen Bewegung gestellt hat, und speziell in Deutschland die Vernichtung vieler mittlerer Gemeinden (echter Kehilloth) in Posen. Diese Schwächung des nationalen Erbgutes muß durch stärkere Kulturarbeit ausgeglichen werden, wenn nicht der nationale Wille geschwächt werden soll. Airt äuf dieidii Gebiet Rann das Galuth nicht die Augen mir auf Palästina richten und'sich wartend darauf verlassen, daß von dort die Erneuerung der jüdischen Kultur kommen wird. Auch auf diesem Gebiet ist Palästina auf die Mitarbeit des Galuth angewiesen. In den letzten Jahren hat das Galuth hier versagt und dadurch eine Krise der hebräischen Kultur herbeigeführt, die zwar weniger beachtet, aber nicht weniger gefährlich ist als die Krise unseres Siedlungswerkes. Die zionistische Bewegung ist mit Recht stolz auf die Wiederbelebung der hebräischen Sprache und die neuen Schöpfungen der hebräischen Kultur, die beide nur im Zusammenhang mit der nationalen Renaissancebevvegung des jüdischen Volkes möglich waren. Wir wiesen mit Genugtuung auf die neu erwachte Produktivität unseres Volkes gerade auch auf dem kulturellen Gebiete hin. Diese Produktivität ist in Gefahr zu verkümmern aus Mangel an hebräischem Publikum, an hebräischen Lesern. Die Acußerung von Jaakow Kohen auf die Rundfrage der ״J. R.“ über das hebräische Buch, daß das ״Beste der hebräischen Literatur der letzten fünf Jahre mangels Publikationsraöglichkeit in den Schubladen der Dichter oder gar ungeschrieben geblieben ist“, enthüllt die Bitterkeit, die in weiten Kreisen unserer besten hebräischen Dichter und Schriftsteller herrscht. Unsere hebräischen Dichter und Schriftsteller sind in ihrer Schaffenskraft gelähmt durch das Bewußtsein, daß kein Kreis da ist, zu dem sie sprechen können, bei dem ihre Dichtungen Resonanz finden. Dauert dieser Zustand an, so müssen sie entweder ganz verstummen oder sich in fremden Sprachen auszudrücken versuchen. Und niemand kann sagen, ob es eine zweite Renaissance geben wird, wenn jetzt die zarte Pflanz,, unserer hebräischen Literatur frühzeitig welkt. In Erez-Israel gibt es ein Publikum, das hebräisch liest und auf hebräische Bücher geradezu angewiesen ist; aber der Kreis ist zu klein und zu arm, um allein die Basis für eine Literatur bilden zu können. Hier müssen die Zionisten des Galuth zu Hilfe kommen. Sie müssen den Kreis der Hebräisch Verstehenden, vor allem den Kreis der Hebräisch Lesenden verstärken. Es mag dahingestellt bleiben, ob eine Hebraisierung des Galuth möglich ist. Aber wenn wir an die umgestaltende Kraft des nationalen Willens glauben — und ohne solchen Glauben gibt's keinen Zionismus —, so müssen wir dann glauben, daß es möglich ist, Zionisten dahin zu erziehen, daß sie fähig werden, die Schöpfungen der hebräischen Literatur in sich aufzunehmen. Es wird also eine Ausgestaltung des Kultur- Sekretariats gefordert. In allen Ortsgruppen und vor allem in den Jugendorganisationen muß die Kulturarbeit verstärkt werden. Durch Veranstaltungen kulturellen Charakters wie hebräische Konzerte, Theateraufführungen, Rezitationen muß Liebe und Interesse für die Schöpfungen der hebräischen Kultur erweckt werden. Solche Veranstaltungen haben dort, wo sie versucht wurden (Halberstadt, Hamburg, Görlitz), nicht nur auf Zionisten anfeuernd gewirkt, sondern darüber hinaus einen erheblichen propagandistischen Wert gehabt. IV. Zusammengefaßt lauten die Forderungen an den Delegiertentag: Verstärkung der zionistischen Propaganda, verstärkte Kulturarbeit, weon’s sein muß auf Kosten der anderen ArbfttageNcte. Die hier erhobenen Forderungen stellen nicht das Programrh irgendeiner Gruppe dar. Wir sind überzeugt, daß in allen Gruppen zahlreiche Zionisten zu den gleichen Erkenntnisscu gekommen sind. Eine Durchführung der Forderungen ist nur möglich, wenn es gelingt, für die zionistische Arbeit in Deutschland eine Einheitsfront aller zionistischen Riehtungen herzustellen. Zum Judengesetz-Entwurf Dr. Sandler hat in Nr. 27/28 dieses Blattes das wichtigste Ergebnis der letzten Tagung des Preußischen Landesverbandes, den neuen Judengesetzentwurf, einer eingehenden Würdigung unterzogen. Fs gilt jedoch noch, eine Schwäche und Widersinnigkeit aus/uzeigen, die dem Entwurf immer noch anhaftet und deren Bedeutung Dr. Sandler in begreiflicher Genugtuung über das von der Volkspartei Erreichte offenbar unterschätzt oder übersehen hat. Fs handelt sich dabei nicht um einen der typischen ״Schönheitsfehler“ eines jeden Kompromisses, sondern 11m ein Resultat, das wahrscheinlich mir auf die Unachtsamkeit der Redaktoren zurückzuführen ist. Gerade deshalb scheint es dringend angebracht, jetzt noch darauf hinzmveiseti, damit vor Einreichung des Entwurfs an die Staatsregicrung die nötige Bcrichtigung erfolgen kann. Der neue Entwurf behandelt als Novum gegenüber dem Gesetz von 1817 auch die Organisation der Gesamtheit der preußisehen Juden, indem er die Institution der Landesverbände festlegt. Wer die Vorgeschichte des Preußischen Landcsverbandes und seine Stellung zum Halberstädter Bunde kennt, wird wissen, welche Kämpfe geführt worden sind, tim eine e i n h c i tliehe Vertretung der preußischen Judenlieit zu erreichen; cs sind dieselben Kämpfe, die auf den 23. Januar 1021, an dem erstmalig die deutsche Gesamtorganisation proklamiert wurde, gefolgt sind und bewirkt haben, daß die Gesamtorganisation, der Reichsverband, bis heute noch nicht geschaffen ist. Erstrebenswert, letztes Ziel also war und bleibt: ein Landesverband für ganz Preußen, von Halberstadt und Adaß Jisroel bis zur Reformgemeinde; kein Mischmasch, keine Verwässerung der Gegensätze, aber ein einheitlicher, gemeinsamer Kampfboden! — Diese Regelung ist vorerst undurchführbar, ein Vorschlag iti dieser Richtung wäre aussichtslos. Die Separatorthodoxie würde sich einem solchen Diktat nicht unterwerfen und damit bei der Staatsregierung durchdringen. So ist cs eine Forderung schon der praktischen Vernunft ihr bis auf weiteres eine besondere Organisation, den Halberstädter Verband, wenigstens in Preußen, zu lassen. (Vielleicht ist die Zeit nicht mehr fern, wo sich — ebenso wie in Süddeutschland — auch bei uns ein Weg zum Zusammengehen findet.) Damit aber sollte auch das Aeußerste getan sein: statt eines Landesverbandes deren zwei! Was schafft jedoch der neue Entwurf? Die betreffende Be- Stimmung lautet: Ein durch Zusammenschluß mehrerer Synagogengemeinden oder anerkannter Synagogengemeindeverbändc gebildeter Verband (Landesverband) ist eine Körperschaft des öffentliehen Rechts. Er darf auch außerpolitischc jüdische Religionsgemeinden oder Verbände von solchen umfassen. Gegen die Satzung, die der Staatsregierung eingereicht werden muß, kann diese nur Einspruch erheben, falls sie a) mit einem Staatsgesetz in Widersnruch steht; b) zu ihrer Durchführung einer staatlichen Mitwirkung bedarf, oder c) Bestimmungen enthält, durch die eine geordnete Vermögens- Verwaltung oder eine genügende Vertretung der Steuerpflichtigen nicht gewährleistet ist. Das bedeutet nichts weniger, als daß sich heute ein beliebiger Provinzialverband als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkennen lassen und dann als Landesverband auftreten kann, ja theoretisch besteht diese Möglichkeit sogar fü־׳ drei Gemeinden aus den verschiedensten Ecken des Reiches, die sich zu einem ״Verbände“ zusammenschtießen. Solche Verbände wären völlig unabhängig, die zu ihnen gehörigen Gemeinden keiner anderen Instanz mehr unterstellt. Was in der Austrittsfrage erreicht worden ist, wird hier wieder ins Gegenteil verkehrt. Ein Bild, wie cs sich wohl nur wenige als Ideal der preußischen ludenheit vorgesteht haben: ein Gewirr zahlloser öffent'ich-recht'irhcr, anerkannter Gemeindeverbände, teils einer dem andern unterstellt, teils völlig unabhängig voneinander, verantwortungsbewußte und indifferente, nach den verschiedensten Gesichtspunkten zusammengeschlossen, unter denen die materiellen wohl kaum die geringste Rolle spielen werden, — ein Konglomerat, indem sich kein Mensch mehr zurechtfinden, bei dem von einheitlichen Vorgehen nicht mehr gesprochen werden könnte. Es erübrigt sich, darauf hinzuweisen, daß die bedeutendste Errungenschaft des Preußischen Landesverbandes, die Staatsbeihilfen, für eine derart organisierte preußische Judenheit nicht in Frage käme, ebenso wie dem zu gründenden Reichsverbar.d der deutschen Juden aus einer solchen Situation unabsehbare Schwierigkeiten erwachsen würden. — Man wird entgegnen, daß zwar die Möglichkeit für die geschilderte Entwicklung gegeben sei, sie aber nie akut werden dürfte. Ich behaupte, daß* sich das heute noch in keiner Weise übersehen läßt. Nicht allein provinzielle Unzufriedenheiten, Beitragsscheu, Desinteressement an allgemeinen Aufgaben und ähnliche Motive können zur Absonderung führen, sondern vor allem die Art und Weise, in der die Zwangszugehörigkeit zu einem Landesverband festgesetzt ist. In dieser Frage ist ein Kompromiß erzielt worden, das schlechthin komisch wirkt, weil es zwei sich widersprechende Prinzipien beinahe unverarbeitet nebeneinander durchführen will. 1. Jede öffentlich-rechtliche Synagogengemeinde in Preußen muß einem als öffentlich-rechtlich anerkannten Verbände (Landesverband von Synagogengemeinden) angehören. 2. Der Austritt aus einem Landesverband Ist zulässig, wenn gleichzeitig der Uebertriti zu einem anderen Landesverband oder die Gründung eines neuen Landesverbandes geschieht. 3. Außerdem kann der Austritt aus einem anerkannten Landesverband ohne Uebertriti usw. erfolgen auf Grund einer Urabstimmung der wahlberechtigten Gemeindemitglieder bei Stimmenmehrheit der Wahlberechtigten, und zwar mit der Wirkung, daß die Beitragspflicht mit Ablauf von drei Jahren erlischt. Das heißt, erst den Zwangsverband proklamieren, um ihn hinterher aufzugeben! Dr. Sandler und mit ihm die jüdische Volkspartei glaubte, durch die dreijährige Weiterdauer der Beitrags- ]!flicht und die Forderung der Urabstimmung genügende Kautelen gegen die Abseitsstellung von Gemeinden geschaffen zu haben. Dies dürfte leider ein Irrtum sein. Aus den praktischen Erfahrungen der letzten drei Jahre, die der Verkehr mit den Klein- und Mittclgcmeindcn gewährt, kann ich Vorhersagen, daß die 200 Gemeinden, die heute keinem der beiden Verbände angehören, auch weiterhin auf nichts reagieren und, sobald man sie auf Grund des neuen Gesetzes drängen wollte, den Austritt erklären werden. Denkt Dr. Sandler vielleicht, daß es unmöglich ist, in diesen Gemeinden mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten zusammenzubringen, um partikularistische Interessen und greifbare praktisch-materielle Vorteile vor dem Zugriff der Allgemeinheit zu sichern? Oder glaubt er, daß ein jüdischer Landesverband, auch wenn et eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, auf dem Wege des Verwaltungszwaogsverfahrens gegenüber solchen Zwerggemeinden den Beitrag für die fragliehen drei Jahre eintreiben wird? Aber darüber hinaus werden diese Gemeinden es gar nicht nötig haben, zu dreijähriger Beitragsleistung auch nur verpflichtet zu sein oder die Hälfte ihrer Wahlberechtigten zusammentrommeln zu müssen, und damit komme ich aut meine ersten Ausführungen zurück. Nach den zitierten Bestimmungen brauchen sic sich bloß zu einem ״Verbände“ zusammenzuschließen, um allen Verpflichtungen sofort zu entgehen. Einer Zweckbestimmung, einer ideellen Grundlage bedarf es für einen solchen Verband nicht, ein Einspruch der Staatsbehörde ist nicht zu befürchten. Es muß daher als gefährlicher Leichtsinn bezeichnet werden, Bestimmungen, die einer derartigen Entwicklung offenbar Vorschub leisten, in dem Entwurf zu belassen. Max Birnbaum. 4c Zu den vorstehenden Ausführungen, die wir Dr. Sandler vorlegten, äußert sich dieser nachstehend: Die in der obigen Zuschrift dargestellte Möglichkeit der Begründung mehrerer Landesverbände ist nach dem klaren Wortlaut der Bestimmungen für jeden Leser des Entwurfs offen»־ kundig. Die Zuschrift bringt also nichts neues, und es ist von uns nichts ״übersehen“ worden. , Der Entwurf hat nicht für alle Zeiten die beiden heute bestehenden Landesverbände im Gesetz verankern wollen. Es muß der Orthodoxie unbenommen bleiben, sich auf Grund weitanschaulicher Gegensätze in zwei Landesverbände zu spalten. Es ist auch eine Verschmelzung der beiden heutigen Landesverbände denkbar. Ausschließlich die beiden heutigen Landesverbände anzuerkennen, wäre vielleicht auch deshalb unzweckmäßig gewesen, weil damit die Fiktion von der staatlich anerkannten Spaltung der preußischen Judenheit in eine orthodoxe und eine nichtorthodoxe Gruppe und somit die Lehre von den zwei Judentümern nach ungarischem Muster anerkannt worden wäre. Ich sehe in der Bestimmung über die Bildung von Personalgemeinden keine große Gefahr, zumal außer der Anforderung bestimmter Leistungen dieser Gemeinden auch noch der Begriff der räumlichen Beschränkung eingeführt worden ist. Die Orthodoxie hat im Laufe mehrerer Jahrzehnte nur in vier Städten von der Möglichkeit der Begründung von Bekenntnisgemeinden Gebrauch gemacht, in einem fünften Falle ist dieser Versuch wieder rückgängig gemacht worden. Wenn nun schon die gesetzestreue Richtung, die naturgemäß das größte Interesse an der Austrittsmöglichkeit hat, sich während langer Zeiträume nur ganz vereinzelt genötigt gesehen hat, von dieser Befugnis Gebrauch zu machen, so ist die Gefahr der Begründung solcher Gemeinden durch liberale Austrittler, die auch kaum über die gleiche Opferfreudigkeit wie die austrittsbereiten Orthodoxen verfügen werden, recht gering. Die Austrittsmöglichkeit wird vielmehr nur als ein Drohmittel von Bedeutung sein, wie sie ja auch für die Gemeindeorthodoxie bei ihren Bemühungen um die Durchsetzung der notwendigen rituellen Einrichtungen in früherer Zeit zuweilen von Wert gewesen ist. Teilt man aber diese Ansicht, so wird man ganz gewiß nicht an die Gefahr der Entstehung neuer Landesverbände durch Zusammenschluß solcher Personalgemeinden glauben können. Sehr theoretisch ist auch die Vorstellung von der Begründüng neuer Landesverbände durch Provinzialverbände und geradezu grotesk die Vorstellung, daß 200 kleine Gemeinden, die bisher aus Indifferentismus den Anschluß an den Verband nicht vollzogen haben, nicht nur wieder austreten, sondern, um auch in den ersten Jahren keine Beiträge zahlen zu müssen, einen besonderen Verband begründen werden. Einen solchen Verband der Verbandsunlustigen, der also durch eine Verbandsgründung-die Verbandsidee sabotieren will, w ürde die Regierung nicht anerkennen, weil es über die für die Anerkennung erforderliehen Bedingungen hinaus noch etwas wie einen Verstoß gegen die guten Sitten gibt. Herr Birnbaum findet auch die Bestimmungen über die Zwangszugehörigkeit widerspruchsvoll. Die Möglichkeit des Austritts einer Gemeinde aus dem Landesverband unter sehr erschwerten Bedingungen haben wir der Gegenseite, die ursprünglich den Gedanken der Zwangszugehörigkeit überhaupt ablehnte, konzedieren müssen. Wenn nun aber darauf hingewiesen wird, daß die 200 kleinen Gemeinden schleunigst von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, so ist zu erwidern, daß diese Zwerggemeinden sich zum allergrößten Teil aus Gleichgültigkeit dem Verband ferngehalten haben, und daß ein großer Unterschied besteht zwischen ihrem bisherigen passiven Verhalten und dem aktiven Schritt des Austritts, der eine Ab- Stimmung und Kündigung auf drei Jahre erforderlich macht. Auch das Spiel des Hinein- und Hinausgehens je nach der gewährten Beihilfe ist durch die Frist von drei Jahren schwer gehemmt. Vor allem aber ist von B. ein weiterer, sehr gewichtiger Grund für die Einführung der Zwangszugehörigkeit übersehen worden. Es sollte verhütet werden, daß, ebenso wie der potente Steuerdrückeberger durch seinen Austritt eine kleinere oder mittlere Gemeinde ruinieren kann, eine Steuerkräftige Gemeinde durch Austritt aus dem Landesverband dessen finanzielle Grundlage gefährdet; zum mindesten konnte sie bisher — wie das auch bereits geschehen ist — mit dem Austritt drohen. Diese Möglichkeit ist einer Gemeinde mit größerer Wählerschaft so gut wie genommen, wenn sie zur Erfüllung der in dem Entwurf vorgesehenen sehr schwierigen Bedingungen gezwungen ist. Vielleicht kann man in allen diesen Punkten anderer Meinung sein. Dann aber ist zu bedenken, daß eben weitere Kon- Zessionen von der Gegenseite nicht zu erreichen waren. Herr B. weist auf eine, w׳ie er meint, gefährliche Bestimmung in dem Entwurf hin. Ich halte sie, wie dargelegt, durchaus nicht für gefährlich, aber es gibt andere, für uns schwer tragbare Be- Stimmungen, wie die rechtliche Gleichstellung von Personal- und Muttergemeinden, auf die man mit besserem Recht hätte hinweisen können. Aber das ist eben das Wesen des Kompromisses. Die Kritik eines Kompromisses kann nicht darin bcstehen, daß man aufzeigt, welche Schwächen das Kompromiß noch aufweist — hätte es solche nicht, so wäre cs kein Kornpromiß —, sondern darin, daß man z. B. den Nachweis führt oder die Ueberzeugung ausspricht: es hätte bei den Verhandlungen mehr herausgeholt werden können, oder es wäre zweckmäßiger gewesen, den gesamten Entwurf abzulehnen, als dieses Kompromiß anzunehmen. Wer die zahlreichen erheblichen Fortschritte, die dieser Entwurf gegenüber der heutigen Gesetzgebung bringt, in Er* wägung zieht, wird über die Entscheidung keinen Augenblick im Zweifel sein. Dr. Sandler. Nach durchgeführter ärztlicher Untersuchung beträgt die Zahl der zu einer schweren physischen Arbeit unfähigen Arbeitslosen in Tel-Awiw, so wie früher geschätzt wurde, tatsächlich 300. Das Sekretariat der Arbeiterorganisation hat der Palästina-Exekutive ein besonderes Memorandum überreicht mit Vorschlägen für die Versorgung dieser Arbeitslosen. Der Haifaer Arbeiterrat hat sechs linksgerichtete Arbeiter, die anläßlich des Empfanges Vanderveldes durch die palästinensische Arbeiterschaft eine Gegendemonstration veranstalteten, aus der Arbeiterföderation (Histadruth Haowdim) ausgeschlossen.

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