Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXIII (1928)
- Issue
- Heft 27-28 (4.4.1928)
- Date
- 1928-04-04
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 24 ,7/28־. IV. 1628 JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 197 Der neue Entwurf eines Judengesetzes Von Dr. Aron Sandler. Die Voraussage einiger Scharfmacher, daß die erneuten Verhandlungen mit der Jüdischen Volkspartei über den Entwurf des Judengesetzes zu keinem Resultat führen werden, da die Volkspartei an ihren alten Forderungen festhalte, hat sich nicht erfüllt Wir hatten in Nr. 23 des Blattes die drei wesentlichsten Differenzpunkte dargelegt, hatten aber die Hoffnung ausgesprochen, daß alle Parteien in dem festen Willen zur Zusammenarbeit bereit sein würden, wenn auch schweren Herzens, gegenseitig Kon- Zessionen zu machen, um zu einem gemeinsamen Ent- Wurf zu gelangen. Denn nur ein solcher Entwurf könne Regierung und Parlament als Willensausdruck des gesamten preußischen Judentums präsentiert werden. Der Verbandstag hat am 26. März seine Arbeitsfähigkeit er- Wiesen, er ist über alle Gegensätze hinweg zu einem Entwurf gelangt, auf den sich in später Stunde sämtliche Stimmen mit einer Ausnahme vereinigten. Der Verständigungswille hat also gesiegt Unsere Forderung, daß den Ausländern in der Gemeindeverfassung die gleichen Rechte zuzubilligen seien wie den deutschen Staatsangehörigen, wurde zugestimmt. In dem alten Entwurf wurden nur solche Verfassungsbestimmungen als ungültig erklärt, die das Wahlrecht oder die Wählbarkeit zur Gemeindevertretung von einer längeren als zweijährigen Mitgliedschaft in der Gemeinde, von einer steuerlichen Mindestleistung oder von einer bestimmten Staatsgehörigkeit abhängig machen. Nunmehr wurde hinter ״zur Gemeinevertretung“ eingefügt: ״zum Gemeindevorstand“. Ebenso wurde unsere zweite Forderung, die sich auf die Zwangszugehörigkeit zum Landesverband bezog, erfüllt. Ohne eine solche wäre der Landesverband in der Tat nicht lebensfähig und entbehrte jeglicher Autorität. Schon infolge der Tatsache, daß über 200 kleine Gemeinden bisher nicht beigetreten sind, konnte er nicht als die Organisation des preußischen Judentums angesprochen werden. Er könnte auch in Zukunft niemals größere Aufgaben in Angriff nehmen und finanzielle Verpflichtungen eingehen, wenn ihm infolge der Austrittsmöglichkeit potenter Gemeinden jede sichere finanzielle Grundlage fenlte. Haben wir doch bereits erlebt, daß Vertreter großer Gemeinden mit ähnlichen Drohungen wie die Austrittslustigen in den Einzelgemeinden operierten. Nunmehr muß jede Gemeinde einem anerkannten Landesverband angehören, der, ebenso wie die Gemeinden, aus deren Zusammenschluß er entstanden ist, eine Körper- Schaft öffentlichen Rechts ist, die mit dem Steuerrecht entweder gegenüber ihren Verbandsgemeinden oder gegenüber deren Mitgliedern ausgestattet ist. Der Austritt aus dem Landesverband soll zulässig sein, wenn gleichzeitig der Uebertritt zu einem anderen Landesverband oder die Gründung eines neuen Verbandes geschieht Das Prinzip der Zwangszugehörigkeit ist zwar nicht konsequent bis zum Ende durchgeführt; denn eine neue Be- Stimmung geht dahin, daß der Austritt aus einem Landesverband ohne Uebertritt zu einem anderen erfolgen kann auf Ckund einer Urabstimmung der Wahlberechtigten Gemeiriqeraitglieder bei Stimmenmehrheit der Wamberechtigten, und zwar mit der Wirkung, daß die Beitragspflicht mit Ablauf von drei Jahren erlischt Wir glaubten, diese Konzession machen zu können, da ihr keine große raktische Bedeutung zukommen dürfte. Gegen das Spiel leiner Gemeinden, je nach den winkenden Vorteilen ein- und auszutreten, scheinen uns die geschaffenen Kautelen ausreichend. Das größte Interesse wurde von allen Seiten der Austrittsfrage entgegengebracht Mit dem Austritt aus einer Gemeinde bei gleichzeitigem Uebertritt zu einer der bestehenden Austrittsgemeinden waren wir immereinverstanden; in § 10 des Entwurfs ist übrigens bestimmt, daß vor dem Amtsgericht die Erklärung abgegeben werden müsse, daß der Austritt lediglich auf religiösen Bedenken beruhe. Nach dem alten Entwurf war nun der Ausgetretene nach einer bestimmten Zeit von jeglicher Beitragspflicht befreit, so daß der Steuerflucht Tür und Tor geöffnet war. Daß dieser Zustand den Ruin kleinerer und mittlerer Gemeinden über Nacht herbeiführen konnte, ist oft und eindringlich genug wiederholt worden. Auch in den großen Gemeinden operierten potente Steuerzahler aus Steuerscheu oder aus politischen Motiven vielfach mit Austrittsdrohungen. Die Liberalen, die dort, wo die Mehrheitsverhältnisse gewechselt hatten, in Presse und öffentlicher Rede mit der Austrittsdrohung arbeiteten, hätten durch die Bestimmungen des alten Entwurfs, welche weitgehendste Austrittsmöglichkeiten eröffneten, den Steuerflüchtlingen den Weg bereitet. Gewiß lag dies nicht in ihrer Absicht, aber sie vermochten ein Mittel gegen den Mißbrauch dieser Bestimmungen nicht anzugeben. Wir hatten auf dem vorigen Verbandstag vorgeschlagen, daß man den Ausgetretenen die Zahlungen an den Landesverband in der Höhe der laufenden Gemeindesteuern auferlegen solle; man sei hierzu berechtigt, da diese Leute ja nur aus der Gemeinde, nicht aber aus dem Judentum, dessen Organisation in Preußen der Landesverband sei, ausgetreten seien. Man lese im Protokoll des vorigen Verbandstages nach, mit welch unsachlichen und naiven Argumenten dieser Vorschlag bekämpft worden ist. Inzwischen hat man jedoch eingesehen, daß man für die bei solcher Gesetzeslage zu befürchtenden Zustände die Verantwortung nicht übernehmen könne. Nach Ablehnung mehrerer anderer Vorschläge trat schließlich der Verbandstag unserem Vorschläge bei. Es muß also der Ausgetretene, der nicht zu einer anderen Gemeinde übergetreten ist, nunmehr an den Preußischen Landesverband oder auf besonderen Wunsch an einen anderen von ihm zu benennenden anerkannten Verband alljährlich denjenigen Betrag entrichten, den er nach dem jeweiligen Umlagebeschluß der Gemeinde, aus der er ausgetreten ist, an diese zu entrichten hätte. Er ist aber berechtigt, dem Landesverband gegenüber zu bestimmen, daß seine Beiträge lediglich für bestimmte im Haushalt vorgesehene Zwecke, z. B. für Wohlfahrtszweeke, Verwendung finden dürfen. Diese Be- Stimmung des § 11 wird ihre Aufgabe erfüllt haben, wenn sie möglichst nie zur praktischen Anwendung gelangt; sie soll prohibitiv wirken und den Austritt solcher Leute, die nicht einer anderen Gemeinde beitreten wollen, unrentabel machen. Nun war im vorigen Entwurf für diejenigen Ausgetretenen, die sich zu einer neuen Gemeinde zusammenschließen wollen, die Möglichkeit der Begründung von Personalgemeinden ohne jede territoriale Begrenzung vorgesehen. Wir wünschten die Entstehung neuer Gemeinden aus prinzipiellen Gründen nach Möglichkeit zu erschweren, hatten aber, um den Ausgetretenen nicht jede Möglichkeit zur Bildung besonderer Bekenntnisgruppen abzuschneiden, beantragt, daß die Ausgetretenen sich zu Religionsgesellschaften im Bezirk ihrer Gemeinde zusammenschließen dürfen und daß diese Gesellschaften die Rechtsfähigkeit nach den Vorschriften des bürgerliehen Rechts erwerben sollten. Der zuständige Landesverband, an den diese Ausgetretenen ihre Steuer zu zahlen hätten, sollte nun den Tal der Steuerbeträge, der nachweislich für die religiösen Einrichtungen aer Religionsgesellschaft aufgewendet wird, an diese zurückzahlen. Die Liberalen bestanden demgegenüber auf der Forderung von Personalgemeinden mit dem Charakter einer öffentlich rechtlichen Körperschaft» Mso ln völliger rechtlicher Gleichstellung mit den Muttergemeinden. Daß für uns ein Judengesetz mit einer fiktiven Personalgemeinde ohne territoriale Begrenzung nicht annehmbar sei, hatten wir bereits vorher erklärt Diese Spottgeburt des dritten Verbandstages, die Personalgemeinde ״mehodu wead kusch“, zu deutsch: von der Maas bis an die Memel, auf deren Unmöglichkeit die liberalen Führer seit der letzten Tagung von ihren Wählern im Lande nachdrücklichst hingewiesen wurden, ist lautlos von der Bildfläche verschwunden. Sie hätte ein Sammelbecken all der unzufriedenen Elemente, die hier und da, wo ihnen die Mehrheitsverhältnisse nicht paßten, aus der Gemeinde ausgetreten wären, ergeben, aber nicht eine Kehillah. Die Staatsregierung muß nach dem neuen Entwurf einer solchen Vereinigung die Rechte einer Synagogengemeinde nur dann verleihen, wenn sie durch die räumliche Begrenzung des Bezirks die Erfüllung der Aufgaben einer Gemeinde möglich macht. Es werden also wirkliche Leistungen, wie sie sonst einer Gemeinde obliegen, sowie die Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel verlangt werden. In welchem Umange eine vorherige Beurteilung und Kontrolle dieser Funktionen möglich sein wird, und inwieweit es organisierten Unzufriedenen vielleicht möglich sein wird, einen Scheinbetrieb aufrechtzuerhalten, läßt sich heute noch nicht übersehen. Sind also unsere Forderungen zu t und 2 durchgedrungen, so kann uns die in dem neuen Entwurf getroffene Regelung der Austrittsfrage keineswegs voll Beriedigen. Zwar haben wir nunmehr der Steuerflucht elften Riegel vorgeschoben; zwar haben wir die Zusammenfassung aller möglichen Sorten von Unzufriedenen ift verschiedenen Teilen des Landes unter Mißbrauch des Namens einer Gemeinde unmöglich gemacht Dagegen besteht nach d;esem Entwurf die schrankenlose Möglichkeit des Austritts aus religiösen Bedenken und der Neubildung von Gemeinden, die in rechtlicher Beziehung den Territorialgenieinden völlig gleichgestellt sein werden — allerdings mit der Auflage der Verpflichtung, die gemeindemäßigen Aufgaben zu erfüllen. Diese wenigen Zeilen beweisen, daß in der Tat von beiden Seiten Opfer gebracht worden sind. Indem wir unsere Bedenken zurückstellten, um einem größeren Ziele zu dienen, waren wir uns dessen bewußt, daß die Gegen- Seite, von ihrem Standpunkt gesehen, ebenfalls schwere Bedenken zurückgestellt hatte. Warum uns an dem endliehen Zustandekommen eines neuen Judengesetzes, das an die Stelle der berühmten buntscheckigen ״Judengesetzgebung Preußens treten soll, gelegen sein muß, ist oft genug von uns ausgeführt worden. Man vergesse auch nicht, daß der Entwurf schon in der alten Fassung, trotz der Respektierung der Gemeinde-Autonomie, die einzelnen Gemeinden doch zur Einführung eines gleichen, unmittelbaren, geheimen und — abgesehen von Zwergsgemeinden — auch des Verhältniswahlrechts verpflichtet, das er ferner alle statutarischen Beschränkungen bezüglich der Staatszugehörigkeit und steuerlichen Mindestleistung beseitigt, daß er eine Karenzzeit von mehr als zwei Jahren nicht gestattet. Er umkreist die Befugnisse der Staatsbehöraen und schaltet deren Einfluß auf anderen Gebieten des jüdischen Lebens aus. Wir brauchen ein solches modernes Judengesetz und können es doch nicht erreichen, wenn wir uns nicht mit den anderen jüdischen Parteien auf einer Linie, die nicht die mittlere zu sein braucht, einigen. Unsere Wähler müssen entscheiden, ob wir, die Beauftragten der Volkspartei, auf dem Verbandstage im Sinne unseres Programms gute Arbeit geleistet haben oder nicht. Es dürfte manchen Liberalen geben, der sich über die Konzessionen von seiner Seite damit tröstet, daß es sich heute nur um einen Gesetzesvorschlag, gerichtet an die gesetzgebende Stelle, handelt. Es genügt zu erklären, daß jeder Versuch der Beeinflussung jener Staatsstellen in einem Sinne, der sich nicht mit dem auf dem letzten Verbandstag verabredeten restlos deckt, auch uns die Handlungsfreiheit wiedergäbe, und damit die Grundlagen für das Zustandekommen eines Judengesetzes für lange Zeit hinaus zerstören würde. Daß der Halberstädter Verband diesen unseren nÄen EtttWurf glatt äkzfepflefen wird, fit MÄt eben wahrscheinlich. In dem Entwurf dieses Verbarides politischen- Bezirks beschränkt werden, »ג daß z. B. die Gemeinde Berlin in mehrere Dutzend Einzelgemeinden aufgelöst werden müßte. Für den Austritt werden neue Erleichterungen geschaffen. Die Gemeindesatzung kann das Wahlrecht und die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen an die Erfüllung religionsgesetzlicher Vorbedingungen knüpfen. Es entspricht nicht unseren Vorstellungen von jüdischer Einheit und unserer Auffassung der jüdischen Entwicklung, daß — wie es der neue Entwurf vorsteht — die Möglichkeit zur Schaffung neuer gleichberechtigter Austrittsgemeinden gegeben werden soll. Daß wir uns aber gegen eine Richtung im Judentum, die die Auflösung in Einzelgruppen zum oeherrschenden Prinzip des jüdischen Organisationsgedankens zu machen sucht, heftig zu wehren haben, wenn wir uns selbst treu bleiben wollen, sollte jedes Kind begreifen. Daß diese Tendenz zur Auflösung in mehrere Judentümer auf weltanschauso doch aus dem Grunde, um nicht als verständnislos gegenüber einer der wundervollsten Erscheinungen der Menschheitsgeschichte zu gelten. * Woher es kommt, daß so viele jüdische Menschen während ihres Lebens eine Entwicklung durchzumachen vermögen von der kulturell und sozial tiefsten Stufe einer elenden Kleinstadthütte Polens bis zur ästhetisierenden Dekadenz über alle Formen europäischer Zivilisation und über alle Systeme verschiedenster gedanklicher Auffassungen? Bei Nichtjuden sind gewöhnlich mehrere Generationen nötig, damit sich eine Menschenblüte so weit entfalte, daß sie als Ausdruck der höchstmöglichen Entwicklung ihrer Geschlechterreihe gelte. Bei Juden vollzieht sich ein derartiger Prozeß sehr oft in einem einzigen Menschenalter. Aus dem tiefsten Ghetto wandert irgendein jüdisches Proletarierkind in die Welt Eignet sich in kurzer Zeit Bildung und Formen der europäischen Moderne an, durchläuft alle Gebiete kultureller Betätigung und wird dann Symbol des weitestgehenden Fortschritts. Diese Erscheinung ist für die Mitwelt unfaßbar und ihre Wiederholung trägt dazu bei, daß die Umwelt in den Juden ein unbegreifliches, mystisches Phänomen erblickt. Und trotzdem ist die Sache leicht zu erklären. Im Laufe der achtzehnhundertjährigen Zerstreuung sind durch unerhörten Druck die schwächlichen Elemente des jüdischen Stammes abgefallen und haben den Weg der Verschmelzung mit der Umweit gefunden. Treu dem angestammten Glauben, dem Königsgedanken der jüdischen Auserwähltheit, sind die moralisch stärksten, geistig höchststehenden Elemente geblieben: Die jüdischen Gelehrten, die jüdischen Geistigen. Diese ergriffen den Wanderstab und spannen die Geschlechterfolge des jüdischen Stammes fort Man kann ohne weiteres annehmen, daß unter den Ahnen jedes heute lebenden Juden sich irgendein großer Rabbi, irgendein bedeutender Gelehrter, irgendein moralisch Hochstehender befindet. Und ähnlich wie sich das menschliche Embryo im Mutterleib durch alle Stadies der organisches Entwicklung zum höchsten organischen Wesen, zum Menschen, wandelt auf Grund des Vererbungsgesetzes des Atavismus, so leben ln jedem Juden die Geister seiner Ahnen und bei entsprechender Pflege, in günstige Bedingungen gestellt, vermag sich ein jüdisches Individuum, wenigstens in manchen Fällen, in einem Menschenalter aus einem zivilisatorisch und kulturell tiefstehenden Proletarierkind in eine geistig höchstentwickelte Blüte des Menschengeschlechts zu wandeln. Erich-Mcndelsohn-Ansstellung Erich Mendelsohn baut Erich Mendelsohn redet. Erst kürzlieh konnte man ihn sprechen hören über die Baukunst Rußlands und Amerikas, er hat beide Länder besucht, auch Palästina. Erich Mendelsohn stellt aus. Am 24. ist seine Ausstellung in der Galerie Neumann-Nierendorf in der Lützowstraße eröffnet worden. Die Daten der Exponate sind kennzeichnend für diesen Menschen: 1914 bis 1927. Er gehört ganz unserer neuen Zeit an, die Geschichte beginnt für ihn mit dem Kriegsausbruch. Allerdings beschäftigte er stell bis 1917 bloß mit ״Gedanken zur neuen Architektur“, im Felde, auch gelegentlich mit Skizzen, architektonischen Illustrationen etwa zu Bach und Beethoven. Man wird an den Litauer Tschurlanis erinnert, der aber skizzierte nicht, arbeitete seine musikalischen Visionen aus, Zeichnung war Erfüllung. Für Mendelsohn bedeutet sie die Transskribierung eines Einfalles, vielleicht nicht ohne eine gewisse gewollte Eieganz immerhin. In diesen Skizzen, die hie und da den lugendstil verraten, läßt sich bereits Mendelsohns Wesensart erkennen. Er geht nicht den Weg eines Horta, der in seinem Brüsseler Warenhaus den Baukörper auf sein eisernes Gerippe reduzierte, sondern will die kubische Wirkung. Man entschuldigt Mendelsohn, wenn man ihn nicht versteht, mit seiner Zweckbaugesinnung. Mendelsohn will Schönheit, aber eine andere. An einem Mendelsohn-Bau erfährt man, was eine glatte Mauer ist Nie dürfen sie Fenster und Türen zerfetzen. Die Oeffnnngen werden in unbetonte, beschattete Flächen gesetzt, an die Ecken gerückt, wo sie in Winkelstellung noch immer eine kubische Wirkung suggerieren. Daher in den Warenhäusern, wo eine Schaufensterreihe unvermeidlich ist, die starke Schlagschatten erzeugendes ausladenden Simse des Erdgeschosses Man wird von der Brückenkonstruktion im Kaufhaus Petersdort in Bresiau (1927) sprechen, gewiß, dort ist das Zurücktreten des Erdgeschosses bautechnisch bedingt. Im Seidenhaus Weichmann in Gleiwitz (1922) z. B. sind die schvvebenden Simse doch mehr ästhetische Angelegenheit. Wer wird bestreiten wollen, daß beim Entwurf für die Hutfabrik Steinberg in Luckenwalde (1921) den Künstler das steile Dach reizte, dessen pittoresken Wert wir von den Guzulenkirchen und den jüdischen Holzsynagogen Polens kennen. Das Motiv erfährt im Trikotagenfabrikbau für Leningrad (1925) seine weitere stiiistische Entwicklung, ln der Villa am Karolingerplatz handelte es sich um die Fferausarbeitung ״der Wirkungsdiagonalen“, Mendelsohn formulierte selbst so seine Absicht, im (preisgekrönten) Entwurf eines business cenfer für Haifa (1923) ließ er sich von der Eigenart der Architektur des Landes inspirieren. Und gerade weil es Mendelsohn auf die geschlossene baukünstlerisAe Wirkung ankommt, schleift er manchen unvermittelten Akzent ab, wie dies mit dem steilen aufragenden Schlot des Neubaus am Lehniner Platz geschieht, der durch eine Schauwand maskiert wird. Daß diese wiederum für die Lichtreklame ausgenutzt werden soll, zeigt, wie Form und Zweck bei Mendelsohn in beinahe unlösbarer Wechselbeziehung stehen. Im Modell des Pavillons Rudolf Mosse für die bevorstehende Presseaus- Stellung in Köln erreicht das köstliche Spiel seinen sublimsten Ausdruck. Es sei hier auf das Logenhaus in Tilsit (1923) und den jüdischen Friedhof in Königsberg (1927) hingewiesen, zwei Lösungen besonderer jüdischer Aufgaben, wie sie der überlieferte Ritus und die modernen Anforderungen diktierten. Mendelsohn selbst führte die Anwesenden in den Ausstellungsräumen herum. Die Architektur braucht noch den Interpreten, wenn auch das Interesse für diese Kunst in letzter Zeit gewaltig gewachsen ist. Ra hei Wischnitzer-Bcrnstein. Das Moskauer jiddische Staatstheater unter der Leitung seines Direktors Oranowski begibt sich in diesen Tagen auf eine Europa-Tournee und wird u. a. in Berlin, Wien und Prag Vorstellungen geben. In Berlin wird die Moskauer Truppe im Theater des Westens spielen.