Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXIII (1928)
- Issue
- Heft 18 (2.3.1928)
- Date
- 1928-03-02
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. IR, 2 TO. 1028 JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 127 Volksgemeinde und jödisehe Schule Im ,Jüdischen Jahrbuch für Groß-Berli n", hrrausgegeben von Dr. J a c 0 b s oh n (■Verlag Fritz Scherbel fr Teilh., Berlin} veröffentlicht Dr. Max holte ntcher eine Längere Arbeit unter dem Titel ״Gedanken zur Erneuerung der Gemeinde salz u n g". Der Autor unterzieht da» geltende, im Jahre 1895 beschlossene Gemeinde- Statut einer gründlichen Analyse und stellt Grundsä ze für dm notwendige A-nderunj der Gemeindesatzung auf. Dr. Köllenscher, wohl einer der besten Kenner der einschlägigen Materie, behandelt in verschiedenen Kapiteln die Prinzipien, weh he im künftigen Statut ihren Niederschlag f inden sollen. Es handelt »ich hierbei, was selbstverständlich ist, um eine Darstellung des Gerne ndeprotjramms der ,Jüdischen Volksporiet". Nachstehend seien;tuet Abschnitte der geistvollen Arbeit wiedergegeben, die tich mit dem Begriffe der ״Volksgemeinde und der Frage der jüdischen Schule beschäftigen. ln diesem Zusammenhang muß mit wenigen Sätzen auf die Frage der Volksgemeinde eingegangen werden. Das Wort ״Volksgemeinde“ ist zu einem verhängnisvollen Schlag* wort geworden. Man hat die Volksgemeinde geglaubt ablehnen zu müssen, indem man einerseits sie in Gegensatz zur Rcligionsgemelnde bringt und in ihr die Vernichtung der Kehilla Kedoscha sieht, und indem man anderseits so neben der Religionsgemeinde die nationale Volksgemeinde als Körperschaft der na'.ionalen Autonomie erblickt. Beide Befürchtungen sind in gleicher Weise grundlos. Der Begriff der Volksgemeinde hat sich — und das muß zuerst gesagt werden — inzwischen völlig erübrigt Solange die Gemeindeverwaltungen sich darauf beschränkten, lediglich die traditionellen religiösen Institutionen in den Bereich ihrer Tätigkeit einzubeziehen, hat die Opposi.ion gegen diese Begrenzung immer wieder betont, daß damit die Aufgaben der Gemeinden nicht erschöpfend behandelt sind, hat ihrerseits auf die weiten Gebiete jüdischer Pflichten verwiesen, deren Erfüllung ebenfalls dringliche Notwendigkeit einer Gemeinde ist Durch den Hinweis auf insbesondere soziale Arbeit und Wirtschaftsfürsorge, Erziehungsarbeit und Wahrnehmung jüdischer Oesamilnteressen sind Wert und Begriff der Volksgemeinde entstanden. Damit sollte in keiner Weise dem religiösen Charakter der Gemeinde Abbruch getan werden. Niemals wollte man die religiösen Interessen vernachlässigt oder auch nur hintenangestellt, sondern nur neben ihnen auch noch weitere Arbeitsgebiete eröffnet sehen; man wollte nicht durch die neu geforderte Tätigkeit die alte ausschalten, sondern beide verbinden und durch die Verbindung auch die religiöse reicher und inniger, tiefer und wärmer gestalten. Man konnte auch ruhig den Hinweis auf die alte Kehilla Kedoscha ertragen. Gerade sie konnte der ״Volksgemeinde“ als Vorbild dienen, denn sie war in alter Zeit gewiß keine Religionsgeraeinde, die nur für Kultus und Ritus zu sorgen hatte, sondern eine jüdische Lebensgeineinschaft, die ihren Gliedern in allen Lagen des Lebens Rat und Beistand gewährte. Was die großen unheilvollen Miß- Verständnisse der Emanzipationszeit dem Gemeindeleben als Schaden zugefügt hatten, sollte wieder gutgemacht werden. In die leer gewordenen Formen sollte wieder Blut und Leben gegossen werden. Kann das heute noch eine Streitfrage sein? Gibt es noch einen *sachlichen Streit um die Volksgemeinde J»;Slnne^gd^־,,.,wjrd־Bn*,ein-!Itreit;*»־,WSartMpBUirt? m«1, alle Partei«® i» deutschen Judentum erkennen ״wettliehe״) ״säkularisierte״) Aufgaben der Gemeinden an. Niemand wird gegen Erziehung der Jugend, Fortbildung der Erwachsenen, Jugendfürsorge, Arbeitsvermittlung, Berufum- Schichtung, Darlehnskassen usw. etwas einzuwenden haben. Damit ist die Frage sachlich entschieden. Wie es keinen vernünftigen Gemeindepolitiker gibt, der nicht in der Gemeinde den Mittelpunkt für das religiöse Leben erblickt, wird sich schwer jemand finden,״der die Gemeinde aller ihrer sozialen, kulturellen, ökonomischen und — dieses Wort darf nicht unterdrückt werden — politischen Tätigkeit entkleidet sehen wollte. * Daß die jüdischen Schulen in der Satzung iure Grundlage finden, kann einem berechtigten Zweifel dicht mehr unterliegen. Trotzdem bisher lediglich Religionsschulen als Pflichtleistungen anzusehen waren, hat die ^Berliner Gemeinde seit mehr als 103 Jahren sieh dem allgemeinen Schulwesen zugevyandt Innere und äußere Gründe veran’assen ein Fortschreiten auf dieser Bahn und eine rechtliche Sicherung hierfür, ln der Zeit, in der der Keudellsche Entwurf des Reichsschulgesetzes 1m Mittelpunkt des öffentlichen Interesses steht, ist über die äußere Notwendigkeit jüdischer Schulen zu sprechen nicht nötig. Wird dieser Entwurf Gesetz, wenn auch nur mit weitgehenden Abänderungen, so stehen wir vor der Notwendigkeit, eine große Anzahl jüdischer Schulen zu errichten. Wichtiger aber als der äußere Zwang ist die innere Rechtferri'gung und Notwendigkeit. Die Debatte über den KeudelP sehen Entwurf hat zur allgemeinen Evidenz klargemacht, was die Einsichtigen von uns immer bereits gesehen und konstariert hatten, daß nämlich die preußischen Simultansehulen der Gegenwart keine allgemeinen Simultanschulen sind, daß sie vielmehr nur eine Gleichberechtigung zwi'.chen Katholiken und Protestanten gewähren und somit als allgemeine christliehe Simultanschulen aufzufassen sind, in denen nicht nur für die Wahrung jüdischer Kulturgüter kein Raum ist, sondern in denen auch durch Betonung des christlichen Standpunktes eine Zurückdrängurtg und Verletzung jüdischer Auffassungen und Empfindungen geboten ist. Wollen wir unsere Jugend diesen Gefahren nicht aussetzen, so müssen wir sie in möglichst weitem Umfange in unsere eigenen Schulen schicken. Aber aucn diese Rechtfertigung reicht nicht aus. Nicht nur aus Abwehrgründen darf die jüdische Schule entstehen, sondern aus der inneren Ueberzeugung von ihrer Notwendigkeit als allei* mger Erhalterin unserer Lehre und unseres Lebens. Wir haben auf dem Gebiete des Religdonsschui wesens gewiß Fortschritte erzielt. Aber immer noch olelbt die alte Erfahrung bestehen, daß wenige Stunden der Beschäftigung mit jüdischen Dingen außerhalb der a'lgemeinen Schulzeit, fern von der allgemeinen Schule, ohne die Bindungen und Verpflichtungen, die die Disziplin der allgemeinen Schule mit sich bringt, vielleicht ausreichen, um mit Verständnis Glaubensbekenntnisse abzulegen, aber keineswegs ausreichen können, um jüdische Mensehen heranzubilden, die man ohne Besorgnis als * die zukünftigen Träger unseres gesamten Kulturgutes, unseres Lebens und Wesens hinstellen darf. Dazu gehört eine einheitliche und geschlossene Ausbildung und Erziehung, die nur erlangt werden kann, wenn in der Schule nicht nur nicht iedigiicn Widerstände zu beseitigen sind, sondern wenn die Schule auch durch Vorbild, Geist und Lehre sich zur Vermittlenn dieser Erziehung zu machen entschlossen ist. Eine kleine Gemeinde wird trotz dieser grundsätzlichen Anerkenntnisse nicht immer dazu übergehen können, eine jüdische Schule zu unterhalten. Zwergschulen mit der Zusammendrängung vieler Jahrgänge von Schülern in einigen wenigen Klassen müssen um jeaen Preis vermieden werden; ein Zwang auf diejenigen Erziehungsberechtigten, die für ihre Schutzbefohlenen keine ״konfessionellen״ Schulen haben wollen, dar! niemals ausgeübt werden. Die Großgemeinde Berlin aber wird, ohne diese beiJen Grundsätze zu verletzen, Möglichkeit und Gelegenheit haben, nicht nur in hinreichendem Ausmaße Volksschulen, sondern auch mittlere und höhere Schulen zu errichten und zu erhalten. * Die Arbeit Dr. Kollenschers ist auch als Sonderdruck erschienen Und von der Gemeindekommission der Z. V. f. D., W 15, Meinekestr. 10, zu beziehen. (Preis 50 Pfennig.) Bsninerzionistischeuereinigung Dienstag, den 13. MArz, abends 8V» Uhr im Gartensaal des Logenhauses, Kleiststraße 10 Vortrag Kurt Blumenfeld: ״CENTRALVEREIN UND ZIONISMUS“ Briet aus Palästina Die Besserang auf dem Arbeiismarki — Wer ko-Reform — Sabbalh In Tel-Awiw F. L Jerusalem, den 16. Februar 1928. Das Telegramm, das Sir Alfred Mond von Tel-Awiw aus an zwei englische Blätter sandte und in dem er die übertriebenen Gerüchte über den Umfang der Krise in Palästina richtigstellte und die Symptome für die Besserung der Lage aufzänlte, schildert die Lage in Palästina durchaus richtig. Auch vor einigen Monaten, als sich die Arbeitslosigkeit auf ihrem Höhepunkt befand, war sie nur eine Tcilerscheinung, und an dieser Stelle wurde damals darauf hingewiesen, daß die Industrie und die Plantagenwirtschaiten sich erfreulich entwickelten und die Landwirtschaft von der Krise nur wenig betroffen werde. In der Zwischenzeit ist eine entschiedene Besserung gerade auch auf dem Arbeusmarkt zu verzeichnen: während vor einem Jahre etwa 8030 Arbeitslose vorhanden waren, ist die Ziffer jetzt etwa mit 4503 anzusetzen. Diese Tatsache, in Verbindung mit der Erteilung der Toten Meer- Konzession und der Hoffnung auf den baldigen Beginn des Hafenbaus hat zu einer recht erheblichen und im Kern auch durchaus berechtigten Aenderung der Stimmung geführt. Allerdings wäre es falsch, eine überaus wesentliche Tatsache zu übersehen: die Verminderung der Zahl der Arbeitslosen ist nur zum geringen Teil ihrer Unterbringung in dauernden festen Stellungen zuzuschreiben, zum überwiegenden Teil ist sie die Folge der Notstandsarbeiten, die nach einigen Monaten beendet sein werden, so daß das Problem dann wiederum brennend werden kann. Erfreulich ist die Tatsache, daß eine Reihe von Fabriken neue Arbeiter einstellen konnten und auch in einigen Pflanzungskoionien kann die Arbeit als dauernd angesehen werde®, י Dagegen werden die Ghätisseetpd Awfiorstungprbeifen bald wieder beendet sein, es bcslehen zwar neue Projekte, aber das ist alles noch in der Schwebe und überdies werden neue Arbeiten in erster Linie dazu dienen müssen, die noch verbliebenen mehr als 4000 Arbeitslosen zu beschäftigen. Immerhin hat es die Histadruth für möglich gehalten, die Zahlungen aaAErwerbslosenfürsorge an Ledige in Tel-Awiw einzustellen. Eitie Dauerlösung des ArbeLslosenproblems ist jedoch nur möglich, wenn die Unterbringung in den Pflanzungskolonien entscheidende Fortschritte macht, wenn ferner die großen Projekte des Hafenbaus und der Unternehmungen am Toten Meer verwirklicht zu werden beginnen und wenn die Zionistische Organisation zu neuer kolonisatorischer Arbeit schreiten kann. Von diesen drei Wegen ist zu sagen, daß eine neue Kolonisation nach Lage der Dinge im Augenblick nicht in Frage kommt, daß der Termin des Beginns des Hafenbaus noch immer nicht feststeht, daß die Arbeiten am Toten Meer bis auf weiteres nur in kleinstem Umfange aufgenommen werden sollen, so daß die Eroberung der Arbeit in den alten Kolonien als die zentrale Aufgabe der nächsten Zeit erscheint. In Petach-Tikvvah kann leider nichts über eine wesentliche Veränderung der Lage mitgeteilt werden. Nachdem vor einigen Monaten die Regierung eine Teilreform der Oschersteuer inauguriert nat, veröffentlichte sie jetzt einen Gesetzentwurf, durch den die Reform des W e r k o in Angriff genommen werden soll. Die Unnahbarkeit des bisherigen Zustands erhellt vor allem aus der Tatsache, daß der werko, eine städtische Grundstücks- und Gebäude- Steuer auf Grund einer Schätzung erhoben wurde, die ein halbes Jahrhundert zurückliegt, so daß die Zahlungen minimal waren; wurde aber ein Haus neu gebaut oder wechselte es den Besitzer, so erfolgte eine neue Schätzung. Das führte dazu, daß, ohne Absicht des Gesetzgebers übrigens, die luden durch diese Steuer benachteiligt wurden, ja fast die einzigen Steuerzahler waren, da sie zu einem sehr großen Teil in von ihnen neugebauten Häusern wohnen oder Häuser von Arabern gekauft haben. Der Gesetzesentwurf sieht eine Gebäudesteuer vor, die auf dem Mietsertrag des Hauses beruht. Im allgemeinen hat der Jischuw diesen Entwurf mit Sympathie aufgenommen, wenn auch im einzelnen Abänderungsvorschläge von jüdischer Seite vorbereitet werden; dagegen macht sich auf arabischer Seite, vor allem in den reichlich mit Grundbesitz ausgestatteten Kreisen, ein erheblicher Widerstand geltend. * Der Prozeß, der vor einigen Tagen vor einem Jaffaer Gericht stattfaud (s. ״Jüd. Rundschau“, Nr. 13), hat prinzipielle Bedeutung für wesentliche Fragen der Autonomie und der inneren Struktur des Jischuw. Die Stadt Tel-Awiw hat verordnet, daß Juden verpflichtet sind, am Sabbat Läden, Restaurants usw. zu schließen und hat die IJebertreter dieser Bestimmung mit Strafe bedroht Die Regierung hat diese Verordnungen bestätigt. Als nun jetzt ein Tel-Awiwer Einwohner wegen Uebertretung dieser Bestimmung mit £ 2 Strafe belegt wurde, appellierte er an das Jaffaer Distrikts- Gericht und sein Rechtsanwalt beantragte, die Strafe für ungültig zu erklären, da die in Anwendung gebrachte Verordnung der durch das Mandat verbürgten Gewissensfreiheit widerspräche. Das Gericht stimmte dieser Begründung bei und hob die Strafe auf, wobei die Motivierung dahin geht, daß die Stadt Tel-Awiw nur in städtischen, nicht aber in religiösen Fragen ein Verordnungsrecht besitze. Religiös aber sei diese Verordnung, da sie nur auf Juden Bezug habe, nicht auf alle Einwohner Tel-Awiws, das wie bekannt auch arabische Einwohner in geringer Zahl besitzt. Die Entscheidung, die große Empörung, insbesondere gegen den jüdischen Rechtsanwalt hervorgerufen hat, TÜhp an zwei sehr wesentliche Probleme, das der nationalen Autonomie und das nach der Bedeutung und Verbindlichkeit unseres Re.ijionsgesetzes im nationalen Leben Palästinas. Man wird sagen können, daß Tel-Awiw in bezug auf die Sabbatruhe den richtigen Weg gegangen ist, mit dem im allgemeinen alle Kreise zufrieden sind. Jedenfalls ist der Weg, den hier dissentierende Eiemente gemacht haben, Verordnungen Tel-Awnvs — noch dazu von der Regierung bestätigte — durch das Urteil der Gerichte außer Kraft setzen zu lassen, höchst gefährlich für die innere Autonomie des jischuw. * Die Tatsache, daß die Palästina-Regierung in nicht ganz seltenen Fäden Juden, die wegen irgenJeines Vergehens bestraft worden sind, nach Verbüßung der Strafe aus Palästina ausweist, hat immer und immer wieder zu Protesten der jüdisehen Oeftentlichkeit Palästinas Veranlassung gegeben. Immer wieder wurde betont, daß die im allgemeinen in der Welt übliche Praxis, wonach eine Regierung Ausländer ohne weiteres, sicher aber bei Begehung strafbarer Handlungen, ausweisen kann, aut die Juden in Palästina keine Anwendung finden dürfe. Unsere Lage ist eben auch in dieser Beziehung einzigartig: das Weißbuch hat ja festgestellt, daß wir kraft Rechtens nach Palästina zurückkehren und, wenn die Juden berechtigt sind, in ihr Heimatland zurückzukehren, darf man sie nicht aus diesem selben Heimatland ausweisen, weil sie noch ihre fremde Staatsangehörigkeit besitzen, die sie ja erst nach zweijährigem Aufenthalt 1m Lande mit der palästinensischen vertauschen können. Die Ausweisungen sind besonders häufig gegen Arbeiter verhängt worden, di? sich an linksradikalen Demonstrationen beteiligt hatten und in allen diesen Fällen hat die Histadruth, obwohl es sich fast immer um ihre polnischen Gegner handelte, gegen die Ausweisung protestiert, jetzt ist es in Haifa zu einem Vorfall gekommen, der geradezu als grotesk bezeichnet werden muß. Ein jüdischer Schneider, der bei einem Streit einer Frau in das Gesicht gespuckt hatte, eine im allgemeinen gewiß nicht empfehlenswerte Verkehrsiornu erhielt von dem — jüdischen! — Richter irgendeine kleine Geldstrafe nebst der Ausweisung. Das unerhörte Urteil wird hoffentlich in der Berufungsinstanz aufgehoben werden. Die ganze Frage der Ausweisungen gibt aber immer wieder Veramassung zu mehr oder weniger ernsten Zwischenfällen. In Jerusalem sollte in diesen Tagen ein Kommunist nach Verbüßung einer Strafe zur Ausweisung abtransportiert werden, woraut andere ebenfalls eine Strafe verbüßende Kommunisten dies zu verhindern suchten. Es verbreitete sich in Jerusalem ein Gerücht, wonach einer der Teilnehmer, an diesen Unruhen, zu einer Prügelstrafe von zwölf Hieben verurteilt worden sei. Es folgten Demonstrarionsumzüge und eine Massenversammlung, bis dann seitens des Gouverneurs erklärt wurde, daß nicht uie Absicht bestehe, die Prügelstrafe anzuwenden. Wenn damit auch der aktuelle Fall erledigt sein dürfte, so bleibt doch die empörende Tatsache bestehen, daß das türkische Gesetz, welches Peitschenhiebe als Disziplinarstrafe in Gefängnissen anerkennt, noch heute nach zehnjähriger englischer Verwaltung in Kraft ist Hier zeigen sich Mängel des palästinensischen Systems, die gar nicht schnei! genug beseiligt werden können. Hypothekenbredil für TeLAwtw In ״Pa lest ine and Near East״ (TeI*Av8w) ist ein LeLarti|el un(* «»» Aufsatz von Suprasky ■«§׳ Awiwer Fragen gewidmet, vor, allem dem Problem aer m- Schaffung von HypothekenkrediL Tel-Awiw habe die Probezeit siegreich überstanden. Man habe geglaubt, daß die Bautätigkeit in Tel-Awiw in den Haussejanren ein zu großes Ausmaß angenommen habe, während Sich jetzt zeige, daß die Zahl der Häuser keineswegs zu groß sei und daß, wenn die Einwanderung selbst in kleinstem Maßstab wieder anfange, sofort eine neue Bautätigkeit notwendig sein werde. Man habe ferner die Meinung geäußert, daß die Häuser von Tel-Awiw mit Hypotheken überlastet seien, daß Baukredite viel zu leicht gegeben worden seien und habe die Krise gerade auf diese Tatsachen zurückführen wollen. Die Tat- Sachen aber zeigten, daß mehr als 60 ס/י der Tel-Awiwer Häuser völlig unbelastet seien und daß von dem in Tel-Awiwer Häusern investiertem Kapital nicht mehr als 11 ס/י aus hypothekarischem Kredit stamme. Mehr als 6 Millionen Pfund seien bisher in Tel-Awiw investiert worden. Das Vertrauen, das sich in dieser Ziffer äußere, sei nicht unbegründet, denn die gegenwärtige Schwierigkeit in Tel-Awiw sei temporärer Natur. Um sie jedoch schneller zu überwinden und bald in eine neue Entwicklungsphase der Stadt treten zu können, sei hypothekarische? Kredit erforderlich. Von den £ 600000, die in Tel-Awiw als Hypotheken gegeben worden seien, könne nur die Hälfte, also 5 ס/י des un t* Sicht und~zu niederem Zinsfuß gegeben worden sei. Wenn wirkliche weitere Möglichkeiten für Hypothekenkredit existierten, so könnten die Millionen von Pfunden, die heute festlägen, für andere Zwecke freigemacht werden. Damit könne eine neue Epoche in der industriellen und kommerziellen Ent- Wicklung der Stadt beginnen. Suprasky beschäftigt sich eingehend mit dem soeben behandelten Problem des hypothekarischen Kredits. Er gibt eine Reihe interessanter Daten: Tel-Awiw bedeckt eine Fläche von 6500 Diuiam und zählt 3340 Häuser mit 21 400 Wohnräumen. Die Durchschnittskosten für den Bau eines Wohnraums betrugen im Durchschnitt £ 2.—. So ergibt sich, daß in die Bauten Tel-Awiws mehr als 4 Millionen Pfund investiert wurden; unter Berücksichligung der Bodenpreise und der Ausgaben für Straßenbau und Wasserversorgung etwa 6 Millionen Pfund. Von diesem Betrage wurden 679 357 Pfund, also 1IV» ס/י, in Hypotheken gegeben. Diese Hypothekenkredite iahen auf 1151 Häuser, also nur auf 35 0/9 aller Häuser. Die Behauptung, daß 1 ei-Avvivv eine halb verlassene Stadt mit zahlreichen leeren Wohnungen sei, wird von Suprasky durch Ziffern widerlegt: im März 1927, also auf dem Höhepunkt der Krise, waren nur 8 °/0 der Wohnungen unbewohnt, was auch in Europa als eine normale Ziffer anzusehen sei. Dieser Ziffer ständen im übrigen zahlreiche Wohnungen gegenüber, wo nach europäischen Begriffen zu viel Menschen wohnten. Selbst ohne neue Einwanderung werde in Kürze eine neue Bautätigkeit beginnen müssen. Deshalb sei Hypothekenkredit die Forderung der Stunde, zunächst mit aer Aufgabe, die kurzfristigen Kredite in Höhe von £ 378 265 in fiypothekenkredit umzuwandeln. Dann werde die zweite Aufgäbe sein, den Eigentümern der bisher unbelasteten Häuser Hypothekenkredit zu geben, um ihnen eine anderweitige Ver- Wendung ihres Kapitals zu ermöglichen. Die freiwerdenden Kapitalien sollten in der Hauptsache für zwei Aufgaben verwendet Werden: zur Kreditgewährung an mittlere und kleinere Industrieunternehmungen in Tel-Awiw und zur Anlage neuer Pflanzungen in der ׳Umgebung. Bevor Nahum S o k o 1 o w Wien verließ, erhielt er ln seinem Hotel den Gegenbesuch des ö.terreichischen Vertreters beim Völkerbund, Grafen Mensdorff.