Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXII (1927)
- Issue
- Heft 102-103 (21.12.1927)
- Date
- 1927-12-21
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 730 JUEtmCHE RUNDSCHAU Nr. 102/103. 21. m 1927 1 Minderheiten - Literatur Von Dr. Rudolf Levy. Prof. M, Laserson, Mitglied des kritl,indischen Parianjents und bekannter jüdischer Politiker, erörtert in einer Schrift .,Staat,Souveränität und Minorität“ (Verlag Bernhard Lamey, Riga, 1927, 86 S.) die Probleme, die sich für die Staatslehre aus der Entwicklung der letzten Zeit ergeben. ,,Drei wichtige Erscheinungen charakterisieren die neueste Veränderung der staatlichen Ziele und dar Staatsidee an sich. Es sind dies: Erstens das Fall erfassen des Begriffe? der Souveränität der Staaten, zweitens die wesentliche Acnderung des Begriffes der Nation, welche nicht mehr mit dem Begriffe des territorialen Volke« oder des nationalen Territoriums identisch ist, und drittens das Aufgeben des Staatsgebietes als eines notwendigen!Merkmales des Staates, ob er nun als wirklicher oder auch als Anschauungsform betrachtet werden mag,“ Die Entwicklung vom souveränen Staat zur dvitas maxima zeigt sich nach Ansieht des Verfassers vor allein darin, da(S der frühere Begriff der Souveränität des Staates als alleinigen Gesetzgebers innerhalb seines Gebietes aufgehoben wird, so durch den Artikel 4 der deutschen Reichsverfassung. ״Das Staatsgebiet wird hinfort für internationale Regeln nicht nur in der Ausnahmeerscheinung der Exterritorialität, sondern auch im alltäglichen normalen Rechtsleben durchdringlich.“ Die staatliche Gewalt erscheint für die Nation nicht mehr als einzige Form ihrer Gestaltung, sondern bloß als eine der möglichen, freilich in den gegebenen historischen Bedingungen sichersten VerwirkUchungsforinen der psychisch-ideellen Selbstbestimmung, ln letzter Linie bleibt das Problem der Nation ein personales, worauf auch der bekannte Satz Renans hinweist; ״L’existence d une nation est un ple* bisdte de tous ies jours,“ ״Die Entstaatlichung und Per sonalisierung der Nationen (im Gegensatz zur früheren Territorialisierung), welche die festgelegten .Staatsgrenzen schneiden — das ist der eigentliche Prozeß, den wir gegenw&rtig neben der neuen Aufteilung der Landkarte Europas erleben.“ Damit ist das Problem der nationalen Minderheiten zu einem völkerrechtlichen geworden, eine Wandlung, der die fortschreitende Entwicklung der Einzelnation zum wirklichen Völkerrechtssubjekt folgt Von besonderem Interesse sind die Ausführungen des Verfassers über das jüdische Volk, das als solches im Mandat anerkannt, ist ohne irgendwo verstaatlicht ZU sein. Damit ist bewiesen, daß bereits im geltenden Völkerrecht das doch noch vorwiegend Staatenrecht ist, die öffent- Hdi-rechtliche Objektivierung eines Volkstums möglich ist Nach dem Mandat tritt also das jüdische Volk als Träger des Rechtes sowohl auf eine nationale Heimstätte wie auch auf einen gewissen Status innerhalb verschiedener Staaten auf. Bereits in früheren Zeiten gab es Formen national-personaler Autonomie, so im 16. bis 18. Jahrhundert die jüdischen Gemeinden und Gemeindetage mit ihren Zentralorganen, den Waadim, in Polen. Nach dem Siege de* Absolutismus entwickelte sich das Souveränitätsprinzip (11t klassischer Weise in Frankreich) nach dem Grundsatz ״cuius regio, eins natio“. Erst in der neuesten Zeit beginnt sich wieder das Personalprinzip durchzusetzen, wenn diese Tendenz auch noch überall auf die stärksten Schwierigkeiteu stößt, wie sich das bei der offenbaren Rückentwicklung des völkerrechtlichen Minoritätenschutzes deutlieh zeigt. ״Der souverän herrschende Staat geht seiner Dammerung entgegen. Drückte der souveräne Staat zur Zeit seiner schrankenlosen Herrschaft die Nation — den Grund und das Bereich seiner Betätigung — vollständig nieder, so tritt letztere In Jüngster Zeit mit den wachsenden sozialen Funktionen des Staates (den physiologischen, ökonomischen tjnd kulturellen) Wieder in den Vordergrund. Aus der früheren Grundlage, aus der bescheidenen Quelle aller Gewalten, die, in ihr Schicksal ergeben, nach hinten rückte, sobald diese Gewalten tatsächlich dem allmächtigen Staate zufallen, verwandelt sich die Nation in den wirklichen Herrn. Diese N%tion, als Menschen* gruppe, und nicht nur als Bevölkerung eines schließlich zufälligen Gebietes, fordert ihre Anerkennung auf den Gebieten der physiologischen, ökonomischen, politischen und kulturellen Entfaltung.“ Wenn Laserson auch vielfach eine vielleicht in der ZukuiiR vor sich gehende Entwicklung, die heute tatsächlich erst in den Anfängen zu bemerken ist und noch den stärksten Widerstand findet, bereits als endgültige Entwicklungsrichtung betrachten möchte und damit sein politisches Wunschbild nicht immer scharf von der gegenwärtigen Lage der Staatslehre und Staatspraxis trennt, so wird man doch aus seiner gedankenreichen Schrift manche Anregung für die Beurteilung der nationalen Fragen empfangen. Eine Quellensammlung über die Geschichte der Beziehungen zwischen Deutschen und Tschechen in Böhmen gibt R. F r. Kslnd! unter dem Titel ״Der Völkerkampf und Sprachenstreit in Böhmen“ (Verlag W. Braumüller, Wien, 1927, 72 S.) heraus. Einleitend gibt dir Verfasser einen Ueberblick über die geschichtliche Entwicklung. Ein Ausblick in die Zukunft (nationale Abgrenzung, Selbstverwaltung, Föderalismus als Wege des künftigen Ausgleichs) beschließt die Sammlung. Die angeführten Quellen geben über den besonderen Fall Böhmens hinaus eine lebendige Vorstellung vom Verlauf der jahrhundertelangen Versuche der Nationalitäten, bei nationaler Selbstbehauptung einen Ausgleich herbeizuführen. Von großem Interesse ist eine Arbeit von Dr. Alb in OberSch a II über ״Die Nationalitätenfrage in der Tschechoslowakei“ (Verlag des Deutschpolitischen Arbeitsamtes, Prag, 1927, 42 S.), die eine Auswertung ' der tschechoslowakischen Volkszählung von 1921 dars teilt. Auch über die Juden finden sich eine Reihe vo:1 statistischen Angaben. Von den 336 661 Juden finden, sich in den Sudetenländern 33,9 »0, in den Karpathenländerin dagegen 65,1 °/0. Im Sauzen bekannten sich 53,5 °/0 zum jüdischen Volk, 14,4 «v> zum eutschen, 13 <׳'o zum tschechischen Volke. Die übrigen verteilen sich auf Slowaken, Ruthenen und Madjaren. Auch hier ist ein interessanter Unterschied zwischen Sudeten- und Karpathen• lindern festzustellen. Von den In den Sudetenländern wohnenden Juden bekannten sich 38 3;״ zum tschechischen, 34,7 »;!> zum deutschen und mir 25,9 n rum jüdischen Volk, fn den Karpathenländern dagegen bekannten sich 67,7 »׳« zum jüdischen, 13,4 00׳ zum slowakischen, 12,8 0'״ zum madjarischen und 4 °'o zum deutschen Volke. Aus einer anderen Uebersicht geht hervor, daß seit dem Jahre 1011 in den Sudetenländern die Zahl der Juden, die sich zum Deutschtum bekannten, absolut und verhältnismäßig ganz gewaltig abgenotnmen hat. Dagegen haben die Juden, die sich zum Tschechentum bekannten, weit weniger abgenommen und sich verhältnismäßig auf derselben Höhe erhalten. Während sich 1013 noch 620,0 der Juden zum Deutschtum bekannten, betrug der Prozentsatz im Jahre 1921 nur noch 31,7 ״/«. Der Prozentsatz der Juden, die sich zum Tschechentum bekannten, stieg dagegen ,von 37,2 «H im Jahre 1910 aut 38 20 im Jahre 1921. Recht beachtlich ist es, daß der Verfasser gegenüber der Behauptung, der Rückgang der Sudetendeutsehen vom Jahre 1913 bis nun Jahre 1921 sei vor allem auf den Wechsel des Nationalitätsbekenntnisses der Juden zurückzuführen, ausdrücklich darauf hinweist, daß der Rückgang der Sudetendeutschen über 530 003 beträgt, während sich der Rückgang der sogenannten deutschen Juden nur auf rund 44 000 beläuft, daß sich diese Behauptung demnach als vollständig falsch erwiesen habe. Vielmehr erklärt sich die Verschiebung des Volkszugehörigkeitsbekenntnisses der Juden vor allem aus der Berücksichtigung der jüd isehen Nationalität in der amtlichen Statistik. Auch in der Siedlungs- und Wohnweise der Juden ist zwischen den Sudctenländern und den Karpathenländern zu unterscheiden. In beiden Landesteilen wohnt die Mehrzahl der Juden in den mittleren Gemeinden von 2000 bis 50 000 Einwohnern (Sudeten-!ander 49,5 <y«j, Karpathenländer 58,2 *Va). Dagegen beträgt die Zahl der Juden in den Gemeinden mit bis zu 2300 Einwohnern In den Sudetenlinder» nur 12 ״/« gegenüber 33,2«/» in den Karpathenländern und umgekehrt in den Gemeinden mit über 50 000 Einwohnern in den Karpathenländern nur 8 6 ״/» gegenüber 38,1 ״b in den Sudetenländem. Auch für die übrigen Nationalitäten finden sich in der vorliegenden Arbeit entsprechende Angaben über die zahlenmäßige Entwicklung, das Sprachgebiet, die Siedlungsweise, das Religionsbekenntnis, Ge* schlecht, Alter und Familienstand, ferner über die Wirkung des Sprachengesetzes und die Nationalität der Ausländer. Eine Sprachenkarte der Sudetenländer und zahlreiche Tabellen unterstützen die Uebersichtlichkeit dieser für die Nationalitätenkunde wichtigen Arbeit Eine Materialaamralung von Verträgen, Gesetzen und Ver- Ordnungen, welche die Neuordnung der Staatsangehörigkeit®- Verhältnisse in den früheren kriegführenden Staaten zum Gegenstand haben, gibt Dr. Walter Schätzei unter dem Titel ״Die Regelung der Staatsangehörigkeit nach dem Weltkriege“ (Stilkes Rechtsbibliothek Nr. 65, Verlag Georg Stilke, Berlin, 1927, 391 S.) heraus. Die Sammlung enthält unter anderem den Wortlaut des Palästinamandates und des Staatsangehörigkeitsgesetzes für Palästina, ferner die rumi» nischen Gesetzesdekrete betreffend die Verleihung der Bürgerrechte an die Juden, Minderheitenverträge, Optonsverträge und Staatsangehörigkeitsgesetze. Ein systematisches Verzeichnis weiterer nicht abgedruckter Quellen und ein Verzeichnis von Urteilen und Schiedssprüchen vervollständigen diese in jeder Hinsicht brauchbare Zusammenstellung. dar, der als der vornehmste aller frühen nordischen und einer der repräsentativsten überhaupt zu gelten hat. In keiner anderen Handschrift ist der festlich-pninkhafte Charakter so gewahrt wie hier. Hatte man bisher die spanischen Haggadahs in den Mittelpunkt des Interesses gestellt, so weist die Publikation von Italiener mit besonderem Nachdruck auf die deutschen Manuskripte hin, deren Kenntnis wesentlich erweitert wird. Von dem Sohn des Schreibers der Darmstädter Haggadah geschrieben, ebenfalls der mittleren Rheingegend angefurend, zwischen 1425 und 1 SCO von mehreren Künstlern ausgestattet, ist die Haggadah des Hebrew College in Cincinnati. Besondere Beachtung verdienen die Handschriitcn der Hamburger Stadtbibliothek (Steinschneider Nr. 84, 86 und 94) wie die von Müller und Schlosser ׳' •:diene Haggadah des British Museum (Ad<t 14 762), die von b. Simon, genannt Feibusch Reiner aus Bonn wohl Mitte ■ .3. Jahrhunderts mit großer Sorgfalt . Münchner Staatsbibliothek (Cod. 200), die 23 Min'aiuren frlnkischen Stils enthält. An die Nürnberger Haggadahs schließen sich sodann die 2. Darmstädter (Cod. 28) in ihrer humorvollen Beobachten? des impressionistisch leicht arbeitenden jüdischen Künstlers an. Diese kleine Auswahl des vielseitigen Materials, das das neue Werk erschließt, möge genügen, um die Wichtigkeit dieser Publikation darzutun, die wir freudig begrüßen und deren Vollendung wir mit Spannung entgegensehen. Die Darmsi&dier Haggadah Von Dr. Karl Schwarz. Die Pessach-Haggadah Ist neben der Bibel das welfvcrbreitetste Buch der Weltliteratur. Sie ist zum Volksbuch der Juden geworden und seit über 10 Jahrhunderten die Festschrift, die an den beiden Sederabenden In den meisten jüdischen Familien der ganzen Welt gelesen, gesungen und kommentiert wird. Seit der Erfindung der Buchdruckerkunst ist sie ln unzähligen Auflagen gedruckt, aber bereits vordem in vielen Handschriften vorbereitet worden. Seit dem 13. Jahrhundert wurde der Text auch mit Illustrationen geschmückt. Diese illuminierten Handschriften, die in Spanien, Frankreich, Italien und Deutschland angefertigt wurden, gehören mit zu dem wertvollsten, interessantesten und aufschlußreichsten Quellenniatcrial zur Kultur- und Religionsgeschichte unserer Vorfahren und bedeuten eine Fundgrube für jeden Forscher. Denn kein Werk der jüdischen Literatur Ist von jeher so sehr Volksbuch gewesen wie die Haggadah. In keinem anderen spielen Sitten und Gebräuche eine so bedeutende Rolle, nirgends auch konnte sich neben feierlichen Riten, geschichtlichen Reminiszenzen und Belehrungen Witz und Humor so ungezwungen a 11 sdrücken, wie ln diesem bei Alt und Jung beliebten Büchlein. Vor fast 30 Jahren legten Müller und Schlosser in einer großen Publikation die bisherigen Forschungsergebnisse auf diesem Gebiet dar. Die Aufsehen erregende Erwerbung einer spanlolischen Handschrift durch das Landesmuseum in Sarajewo hatte die Gelehrten veranlaßt, den Spuren der jüdischen Handschriftenillustration weiter zu folgen und schließlich zur Herausgabe der ״Haggadah von Saralewo“ geführt. Seitdem ist die Wissenschaft weiter fortgeschritten, die Zahl der bekannt gewordenen Handschriften gewachsen und durch das Zusämmenwirken der verschiedcrrsteri Gelehrten viel unbekanntes Material zutage gefördert worden. Besonders Ist es ein in der DarmWädter Landesbibilofhek bewahrter, bisher unbeachtet gebliebener Codex, der das höchste Interesse beansprucht Er besteht aus 58 Blättern aus Pergament, enthält den bekannten Haggadah-Text in monumentaler Quadratschrift, umgeben von Kommentaren in Kursivschrift. Die Anfänge der verschiedenen Abschnitte sind in größeren Buchstaben geschrieben. Als Schreiber nennt sich am Schlüsse ein Israel b. Mcir aus Heidelberg, von dem sonst nichts bekannt irt. Die Handschrift stammt der Schrift nach aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Was diesen Band aber zu einem der wertvollsten und interessantesten Handschriften macht, sind die reichen Illustratlonen, die erst jetzt durch eine neue Publikation richtig bewertet, wissenschaftlich erschlossen und allgemein b״kannt werden. Und doch befindet sie sich bereits seit 1805 in der Darmstädter Landesbibliothek, in die sie aus dem Nachlaß des berühmten Kö'ncr Sammlers Baron Hüpscli kam. Dort hatten sie zwar verschiedene Gelehrte gesehen — auch Müller und Schlosser war sie bekannt —, Ihren kuitur- und kunstgeschichtliehen Wert aber nicht erkannt. Unter der Leitung des Darmstädter Rabbiners Dr. Bruno Italiener haben sich die bekanntesten Gelehrten zur Herausgäbe dieses Werkes vereinigt*), das durch seine Wissenschaftliehen Ergebnisse eine neue Epoche der Handsch:iftenforschung ein'eitet und ein wichtiges Kulturdenkmal jüdischer Wissenschaft bedeutet. Iu einem Textband wird zunächst die Darmstädter Haggadah genau beschrieben und die gesamte Haggadahforschung im Anschluß an Müller und Schlosser bis auf den heutigen Stand er״änrt. Haben jene im ganzen 34 illustrierte Haggadahs gekannt, so verzeichnet das neue Werk 105 Handschriften. Besonders durch die Mitarbeit des Kunsthistorikers Prof. Dr. August L. Maver gewinnen wir einen neuen Ueberb'ick über die EnivHclnng der jüdischen Handschriftenil'ustrattorten. Ein snäfer erscheinender Tafelband, von d״ssen unüberfroffener Ausführung einige Probetafeln einen Begriff geben, soll die Dar״!städter Handschrift in originalgetreuer Wiederdabe darstellen. Daß gerade dieser Codex eine so b-deutsame Wiedergeburt erfährt, ist dadurch gerechtfertigt, daß er zu den schönsten jüdischen Handschriften überhaupt gehört. Peeits äußer'Hi dokumen'Prt er sich als so!״her. Der E'nband ist in Lederschnitt mit Bandornamenten, B'attwerk und Tiergestalten reich geschmückt und dürfte am Ende des 14. Jahrhunderts en*s4at1den sein. (Siche die genaue Beschrribun״ in den ״Soncino-Blättern“, lahrg. 1, S. 29 ) Den wichtigsten Teil aber bilden die Illustrationen; er besteht aus 15 gan^settigeit Min’aturen und 11 farbigen Initialen. Sie stehen mit dem Text nur in losem Zusammenheng. Die Mimaturgemälde sind mit e־s‘aun!:cher Liebe und Sorgfalt ausgeführt, stammen aber nicht von einer Hand, sondern "lassen mit ziemlicher Sicherheit die Mitwirkung von mindestens zwei Tlusfratoren e Trennen. Stammt die Schrift aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, so sind die Illustrationen nicht vor 1410 '20 denkbar. Manche Blätter sind fast leer, d. h die Stellen sollten nach der Idee des Schreibers illuminiert werden; einige Miniaturen weisen unfertige Stellen auf, was auf snäfer geplante Ausfüllung schließen läßt Der erste Künstler charakterisiert sich durch besonders sorgfälrige Ausführung, der zweite ist derber und nachlässiger. Die Mehrzahl der Randleisten weist renaiesancemäEigen Dekor auf, ist also snäfer entstanden als 1. B. die köstliche Darstellung des Jungbr mnens, die woh! die älteste erhaltene Miniaturdarstellung d;eses Themas ist. Dem Gesamtstil nach stellt die Haggadah, die dem mittelrheinischen Kulturkreis angehört, einen ganz besonderen Typus *) Die Darmstädter Pessach-Haggadah, Codex Or!en‘a!is 8 der Landesbibliothek zu Dann Stadt, herausgegeben und erläutert von Bruno Italiener unter Mitwirkung von Aron Freimann, August L. Mayer und Adolf• Schmidt. Leipzig 1927, Verlag Karl W. Hiersemann. Einige neuere Kun$i|>üd1er Ihrem am meisten allgemeinen Charakter entsprechend •et zuerst Wilhelm Hausensteins ״Kunstgeschichte“ erwähnt. In der Zeit der zahlreichen und kostspieligen Kunst- Publikationen ist ihr Erscheinen ein erfreuliches Ereignis: eine das Wesentliche auf knappem Raume sammelnde und darsteilende ״Kunstgeschichte für Alte“, ein Schau- und Lesebuch, das durch den trotz guter Ausstattung billigen Preis wirklich weitesten Kreisen zugänglich ist. Auf mehr als 503 Seiten gibt Hausenstein einen von fast ebenso vielen Bildern (darunter mehreren farbigen Tafeln) vorzüglich illustrierten Ueberblick über die europäische Kunstentwicklung. Ein Anhang über die Kunst der Exoten beschließt das Buch. Die Bilderauswahl sucht möglichst nicht zu häufig reproduzierte Werke zusammen zustellen. Der Text ist lebendig und instruktiv geschrieben. Schade, daß dieses Buch nicht 1m freien Buchhandel käuflich ist! Der ״Deutschen Buchgemeinschaft“ aber ist es mit seiner Herausgabe gelungen, in schöner Weise ihr Pro* jjramm des wirklich guten, billigen Buches für weiteste Kreise in einer beispielhaften Leistung zu verwirklichen. (Das Buch kostet für Mitglieder der ״D. B.“ bis 31. Dezember 940 M.) Wilhelm Neuß: ״Die KunstderaltenChristen“ (Benno Filser Verlag, Augsburg 1926) hat eine Kunstgattung zum Gegenstände, welche — früher eine Domäne der Christliehen Archäologen und Vom klassizistischen Kunstgeschmack als Verfallerscheinung der Antike verworfen — neuerdings im Brennpunkte vielfacher religions-, ideen-, kuitur- und Kunstgeschichtlicher Interessen steht und sich überdies einer stets wachsenden Gemeinde als einer der Gipfelpunkte europäischen Kunstschaffens entdeckt. Max Dvoriks glänzende Arbeit hat mit dem Märchen ven der Entstehung der altchristUchen.Kunst aus dem Niedergang antike« Kuastkonnei» «sirfghltig auch für ,weitere.. Kreise a»{ge*4wn»t1־wnd «wetet* sich, hier ״in.?Ähr* heit ein neuer, imr wesen religiös-asketischer Wille in bewußter Ablehnung des antiken idealisierenden Naturalismus die ihm gemäßen Formen des Ausdrucks geschaffen hat. An diesem Punkte setzt eine Frage ein, die von größter Bedeutung für die jüdische Kulturgeschichte ist und von Neuß (p. 40 ft.) eingehend besprochen wird: Hat daflrtrühe Christentum etwa eine fertige, auf hellenistischer Grundlage zwar entwickelte, aber ihrem Natura’ismus entgegengesetzte jüdische Darstellung«, art übernommen und weiter entwickelt? Forscher wie Strzygowski (der die Frage aufgeworfen hat), Wulff und Kaufmann (1m Handbuch der christlichen Archäologie) bejahen diese Frage eindeutig. Die älteste christliche Kunst stellt noch vorwiegend alttestamentarische Szenen, besonders Daniel in der Löwengrube und Noah dar, und eben diese Darstellungen glaubten die genannten Forscher auf urund gewisser runde als jüdisches Erbgut belegen zu können. Das Argument der jüdisehen Bildfeindlichkeit, welches diese Belege entwerten sollte, hat nun kürzlich durch die Ausgrabung einer Synagoge des 3. Jahrhunderts bei Jericho mit ihrem, Daniel zwischen zwei Löwen darstellenden Fußbodenmosaik eine sehr bemerkenswerte Einschränkung erhalten, wei he die Theorie vom Ursprung der altchristlichen Kunst aus jüdls hen Vorbi'dera außerordentlieh stützt. Die letzte Entscheidung dieser so interessanten Frage wagt auch Neuß nicht zu treffen. Darüber hinaus berichtet das Buch auf seinen 150 zweisualtig bedruckten Quartselten erschöofend über das Ganze der altchristlichen Kunst und ihre Probleme, die auf der einen Seite Probleme des sterbenden Orients und heidnischen Griechenlands und auf der anderen die des neuwerdenden christlichen Europas sind. Fast 203 Tafelbilder, geben einen Ueberblick der christlichen Kunst bis ins 6. Jahrhundert hinein, gegenständlich vom Kunstgewerbe bis zur Architektur und geographisch vom äußersten Westen bis tief nach Afrika und Asien reichend. Wer sich über d’escs in vielen Hinsichten so interessante Oebiet unterrichten will, wird zu dem Buch von Neuß mit sicherem Nutzen zugreifen. Zum Schluß drei Bücher über die Kunst Indien*. Das Bedürfnis, einen Zugang des Verstehens zu ihr zu finden* wächst schnell und damit die Zahl der Publikationen, welche einen Weg zu zeigen versprechen. Auch hier wieder ein Kunstgebiet, das unteT der Herrschaft des religiösen Kultes und ,der damit gegebenen Konsequenzen steht. Stella K r a*m - risch, eine seit mehre־en fahren an der Universität von Calcutta lehrende Schülerin Strzygowskis, versucht in ihren ״Grundzügen der indischen Kunst“ (Avalun-Verlag, Hellerau, 28 M.) auf dem Wege der formalen Analyse ,und ihrer kunstphilosophischen Interpretation den reflektierenden Be rächt«* zum Vers'ändnis der indischen Kunst zu bringen. Die mit be• werter Antei'nahme und in einer manchmal bis zur Undeut* lichfceit gesteigerten vollen Sprache vorgetragenen Spekulationen über die d:aleküschcn Pole, zwischen die indische Kunst gespannt sein soll, bewegen sich in ungestümem Auf und Ab zwischen den Kategorien künstlerischer Formung und denen der Metaphysik. Wer hier nicht folgen kann oder will, erhält trotzdem in den sehr ausführlichen, kenntnis- und inhaltreichen Tafelbeschreibungen und nicht zuletzt in den schön und sachlich reproduzierten, glänzend gewählten und vielfach sonst wenig bekannten Tafeln eines der schönsten und a־n besten einführenden Werke über indische Kunst. Heinrich Zimmer versucht hingegen in seinem Buch ״Kunstform und Yoga im indischen Kultbilc!“ (Frankfurter Verlageanstalt, Berin 1925) den anderen Zugang zur indischen Kunst freizumachen. Aus Texten der mystischen Tantraschulen, welche diesbeziig’iche Angaben erhalten, versucht er unter Umgehung der Stilprobleme die magischen Voraussetzungen und die Vorschriften für die Gestaltung der Kultbüder herauszuarbeiten sowie die eigentlich Haltung, welche der indische Andä'h he ihnen gegenüber e'nnimmt. In diesem Buche ist der Text die Hauptsache, die Tafeln illustrieren, ihn nur. Ganz anders stellt sich Karl D ö h r i n g seine Aufgabe, der als Kenner Hinterindiens und des indischen Archipels sowie als Herausgeber der Buchreihe ״Der indische Kulturkreis“ Georg Müller) bekannt ist. In seinem von der ״Deutschen Buchgemeinschaft“ als Doppelband herausgegebenen