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Jüdische Rundschau · 1927-09-13 · Heft 73 (13.9.1927) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXII (1927)
Issue
Heft 73 (13.9.1927)
Date
1927-09-13
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Seite 526 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 73,!3. Dt. 1927 nune sind, daß ein Aufgeben der ideologischen Differenziertheit die Organisation wieder in einen infantilen Zustand zurückversetzen würde. So sei die Kommission schließlich zu der Anschauung gekommen, daß jetzt noch nicht der Moment ist, um nach der einen oder der anderen Seite grundlegende Ver* Änderungen vorzunehmen. Die einzige Entscheidung war die, daß man den Wunsch auf Bildung von Territorialverbinden in einer etwas abgeschwächten Form als ״territoriale Arbeitsgemeinschaften“ zu einer Sollbestimmung machte. Damit befaßt sich die erste Resolution. Des weiteren wurde der Tendenz Ausdruck gegeben, daß sich die Gesamtheit der Landes- und Sonderverbände statt lediglich auf Schekelzahler auf einem festen Mitgliederbestand stützen soll. Die Frage der Inkompatibilität wurde nach verschiedener Richtung behandelt. Es liegen diesbezüglich drei Resolutionen vor, wobei zu betonen ist, daß in diesen Lösungen keineswegs eine beamtenfeindliche Tendenz vorherrscht, sondern daß es sich um eine rein sachliche Frage handelt. Das dritte Kernproblem war die Frage der Kongreßr e f 0 r m. Es gab da zwei Meinungen, erstens den Kongreß in höherem Maße zur Tribüne des jüdischen Volkes zu machen und ihn infolgedessen von den Einzelarbeiten des Budgets und der Organisation zu entlasten, und die andere, die glaubt, ihm gerade diese praktischen Fragen übertragen zu müssen und von seiner Bedeutung als ausschließlicher Tribüne des jüdischen Volkes absehen will. Da es unmöglich war, in diesen wenigen Tagen diese Frage zu entscheiden, sollen alle diesbezüglichen Anträge dem A.-C. zur Beratung und Beschlußfassung überwiesen werden. Das vierte Kernproblem war die Frage der P r o p a - ganda- und Organisationstätigkeit. Die Kornmission war der Ansicht, daß es notwendig sei, daß sich die einzelnen Landesorganisationen stärker als bisher der ideologischen Auseinandersetzung mit den Nichtzionisten zuwenden. Eine Kommission von Sachverständigen für Organisation und Propaganda soll zu einer Enqu&te zusammentreten, deren Ergebnisse der Exekutive und dem A.-C. zu unterbreiten sind. Felix Rosenblüth: Den Mangel an zionistischer geistiger Auseinandersetzung mit Nichtzionisten und antizionistischen Kreisen empfindet die Exekutive am dringlichsten. Die Exekutive hat Sie alle im Jahre 1926 bei der Ijar-Aktion für diesen Ideenkampf aufgerufen. Wir sind der Ueberzeugung, daß eine solche Propagandapolitik durchaus vereinbar ist mit jener Politik der Kooperation auf wirtschaftlichem Gebiete, die letzten Endes auf die Konstituierung der erweiterten Jewish Agency hinzielt. Leider Ist dieser Ideenkampf bis auf einige Länder wieder eingeschlafen. Wir bestreiten nicht, daß der Kampf, der in Polen oder anderen Ländern zwischen den zionistischen Gruppen stattfindet. Leben bedeutet. Es fragt sich nur, wie weit er zionistisches Leben bedeutet, wie weit er fruchtbar auf den Palästinaaufbau wirkt. Wenn in allen zionistischen Ländern das Bewußtsein wieder lebendig wird, daß Propaganda gleich ist mit Mitgliederwerbung, so wird, wie wir glauben, die Wirkung all dessen in einer Milderung der Parteikonflikte bestehen. Organisatorisch hat dieser Gedanke seinen Niederschlag gefunaen in Vorschlag 1 der Kommission, betreffend die territoriale Arbeitsgemeinschaft. Daraus ergibt sich für das Otrganisationsdepartement die Aufgabe, der zionistischen Welt immer wieder vor Augen zu führen, daß hier ihre wirkliche Pflicht und Aufgabe liegt. Das Organisationsdepartement muß mehr als eine reine Verwaltungsstelle sein. Dazu sind freilich Mittel erforderlich. Bel der Exekutive in London muß eine Zentralrtelle für zionistische Propaganda errichtet werden. [Me Frage der Inkompatibilität dürfte zweifelloseine lebhafte Diskussion hervorrufen. Die Exekutive hat in dieser Hinsicht ein freies Votum des Kongresses gefordert und ist bereit, die Entscheidung des Kongresses in dieser Frage zu akzeptieren. Was die Kongreßreform betrifft, so brauchen wir einen großen volkstümlichen, nach außen wirkenden Kongreß, der den Grundfragen der zionistischen Bewegung gewidmet ist und der darauf verzichtet, sich in unzähligen Kommissionen mit Detailfragen zu befassen, die doch nur ln einem kleineren Forum entschieden werden können. Ich möchte Sie von einer weiteren finanziellen Begrenzung des Londoner Büros warnen. Wir brauchen in London eine starke zionistische Zentraiinstanz. Gegenüber einem Beamtenstab von 120 bis 130 vor fünf Jahren weist heute das Londoner Büro bloß einen Personalbestand von 40 Leuten auf, die untergeordneten Angestellten, wie Boten, schon mitgerechnet. Weiter kann man dieses Büro schon nicht mehr einschränken. Wir brauchen in London einen gewissen Kreis von Menschen, der den zionistischen Kontakt aufrechterhält. In der zionistischen Exekutive in London wird heute wichtige Arbeit geleistet. Unterstützen Sie die zukünftige Exekutive in dieser sehr schwierigen, undankbaren und von den wenigsten gekannten und verstandenen Aufgabe. Sokolow: Uie Resolution betreffend Inkompatibilität ist nicht in der Exekutive besprochen worden. Ich möchte die Nützlichkeit und Möglichkeit dieses Antrages bezweifeln. Es ist nicht einzuselien, warum ein Lehrer die Angelegenheiten der Erziehung nicht, soll verteidigen können. Es besteht kein Interessenunterschied, sondern ein Kompetenzunterschied. Wie kann man im Zionismus eine Linie ziehen zwischen Interessierten und Nichtinteressierten? Im Zionismus haben wir die Zahl der Kräfte, die wir besitzen, zu berücksichtigen. Wenn eine Person nicht zwei Ehrenämter bekleiden darf, dann werden wir auf ein nicht ausreichendes Minimum heninterkommen. Wir dürfen nicht allgemeine Prinzipien anwenden, die unserer Organisation fremd, sind, sondern müssen die speziellen Bedingungen dieser Organisation erwägen. Die Londoner Zentrale hat große Arbeit zu tun. London ist eine wichtige Position für uns, so lange wir nicht die Zentrale nach Palästina verlegen können. Außer dieser Zentrale in London haben wir noch eine wichtige in New York, mit der wir uns aber hier nicht zu befassen haben. Ich möchte Ihnen ans Herz legen, wie wichtig es ist, die Zentrale in London so groß zu erhalten, wie es der Exekutive zukommt. Die Frage ist nicht eine Frage von London, sondern die Frage des ganzen Zionismus. Sechzehnte Sitzung Freitag, 9. September, nachmittags. Auf der 16. Sitzung des Kongresses, am Freitag nachmittag, wurde die Spezialdebatte über die Anträge aer Orcanisationskommission begonnen. Zu Punkt 1) Territoriale Arbeitsgemeinschaft, wurde der Mehrheitsantrag ״innerhalb eines jeden Landes sollen der Landesverband und die Landesgruppen der Sonderverbände eine ständige Arbeitsgemeinschaft (territoriale Arbeitsgemein- Schaft) bilden, deren Wirkungskreis sich auf den Keren Hajessod, Keren Kajemeth, Palästina-Immigration, Schekel und Kongreßwahlen erstreckt und deren Organisationsform durch Vereinbarung der betreffenden Landesverbände und Landesgruppen der Sonderverbände bestimmt werden. Bei der Konstituierung der territorialen Arbeitsgemein- Schaft ist auf die innerhalb des Landesverbandes und der Landesgruppen der Sonderverbände bestehenden Minderheiten Rücksicht zu nehmen“ — unter Hinzufügung des in dem Mehrheitsantrag aufgenommenen Zusatzes ״auch die zionistische Jugend soll hierbei berücksichtigt werden“ angenommen. Punkt 2) ״Mitglied er Werbung“, lautet: ״Die zionistischen Landesverbände und Landesgruppen der Sonderverbände müssen als eine ihrer Hauptaufgaben die Anwerbung von ständigen beitragszahlenden Mitgliedern ansehen. Die Mitglieder-Werbeaktion Ist nach Möglichkeit im engen Zusammenhang mit der Schekelaktion durchzuführen. Die Gründüng und Erhaltung von lebensfähigen Ortsgruppen und Vereinen ist im Sinne des § 5 des Organisations-Statuts eine wesentliche Aufgabe der Landesverbände und der Landesgruppen der Sonderverbinde.“ Unter Ablehnung aller Amandemeiits wird der Majoritätsantrag angenommen. Da für den Minderheitsantrag Dr. Landsberg 41 Stimmen gegen 47 abgegeben worden sind, wird er über Vorschlag des Vorsitzenden mit Rücksicht auf dieses Stimmenverhältnis dem Aktions-Comite zur Beratung überwiesen. Punkt 3, ״Kongreß“, wird Abs. 1 in der Fassung der Organisationskommission angenommen und lautet: § 25 des Organisations-Statuts wird durch folgende Be- Stimmung ergänzt: Der Kongreß kann auf Antrag der Exekutive (der spätestens 3 Wochen vor dem Kongreß veröffentlicht werden muß) beschließen, daß bei den Wahlen für den nächsten Kongreß einzelne, ausdrücklich bezcichnete Landesschekelverbände das Recht erhalten, einen Delegierten zu wählen, obwohl sie keine 1000 Schekolim (§ 26a) erreicht haben, falls ihre Schekelzahl 10 °,0׳ der jüdischen Bevölkerung des Landes ausmacht. Trifft diese Voraussetzung nicht zu, so kommt Abs. 3 zur Anwendung. Die Exekutive beantragt: Der XV. Kongreß beschließt, den drei Landesschekelverbänden a) Finnland, b) Skandinavien, c) Spanien und Portugal das vorhin erwähnte Recht für die nächste Wahlperiode zu gewähren, falls sie diese Voraussetzungen erfüllen. Den drei hier aufgezählten Ländern wird aut Kongreßbeschluß als viertes noch das Land Estland hinzugefügt. Abs. 2, der die Vertretung von Delegierten aus überseeischen L indern regelte, wurde abgelehnt. § 4, Aktions-Comite. Zu Punkt 1 wird der Mehrheitsantrag ״Die Zahl der gewählten Mitglieder des Aktions- Comites wird auf höchstens 50 festgesetzt“ angenommen. Punkt 2), der die Vertretung der Aktions-Comite-Mitglieder aus überseeischen Ländern regeln sollte, wird abgelehnt, ebenso Punkt 3, der die Teilnahme der Aktions-Comite-Mitglieder am Kongreß regeln sollte. Punkt 4 wird in seinem ersten Teil in der Fassung der Kommission angenommen und lautet: ״Die Mitglieder des Aktions-Comites haben nach den Vorschriften der Geschäftsordnung des Aktions-Comites einen Kostenanspruch auf die Barauslagen, die ihnen durch ihre Teilnahme an den Sitzungen erwachsen. Die Kostenerstattung für die Barauslagen der Mitglieder des Aktions-Comites erfolgt in folgender Weise: Es wird erstattet: a) Paß- und Visakosten, b) Eisenbahn III. Klasse und Schiffskabine 111. Klasse, c) für jeden Tag des Aufenthaltes am Orte der Tagung 10 sh.“ Der zweite Absatz ״Im Höchstbetrage aber werden jeweils bezahlt L. 45 an Vertreter überseeischer Länder und L. 25 an andere“ wird a b g e 1 e!1 n t. Des weiteren wird beschlossen, für die Teilnahme an Aktions-Comit^-Tagungen, die anläßlich des Kongresses stattfinden, haben die Mitglieder des Aktions-Comites keinen Ansprach auf einen Kostenbeitrag. Die in § 46c benannten Personen haben einen solchen Anspruch in gleicher Höhe nur gegenüber ihren Institutionen. Dr. Barth bringt folgenden Antrag ein: ״Der Waad Leumi hat das Recht, zwei Mitglieder in das Aktions-Comitd mit vollen Rechten der Aktions-Comite-Mitglieder zu entsenden.“ — Dr. M a r g u 1 i q s beantragt, daß es heißen müsse ״Mitglieder mit Sitz und Stimme“, da nach den Stählten sonst nur gewählte Mitglieder Sitz und Stimme haben. Der Antrag wird in dieser Form angenommen. Dr. Landsberg begründet das •nachstehende Minderheitsvotum: ״Der Kongreß überträgt dem Aktions-Comit6 das Recht, das Budget der Zionistischen Organisation und das P a - lästina-Budget fest zusetzen.“ Dr. Mossinsohn spricht dagegen, worauf das Minoriiätsvotum mit 28 gegen 81 Stimmen abgelehnt wird. Neustadt stellt folgenden Minderheitsantrag: ״Die Sitzungen des Aktions-Comites finden in E r e z Israel statt, nur in außerordentlichen Fällen soll das Präsdium des Aktions-Comites das Recht haben, Sitzungen im Auslande einzuberufen.“ Der Antrag wird angenommen. Die Sitzung wird kurz unterbrochen, worauf Dr. Weizmann folgende Erklärung abgibt: ״Ich habe gehofft, daß es den Fraktionen gelingen wird, heute zu einem abschließenden Urteil zu kommen und es möglich zu machen, die Wahl der Exekutive noch vor dem Sabbat vorzunehmen. Die Verhandlungen der Fraktionen haben sich aber etwas in die Länge gezogen, und wir wollen heute den Kongreß nicht weiter aurhalten. Ich bin bisher überzeugt, daß Tn der morgigen Abendsitzung die Wahl der Exekutive, die wir Ihnen vorzuschlagen die Ehre haben werden, wird vorgenommen werden können. Ich richte die dringende Bitte an alle Delegierten, wenn sie etwa Reisepläne naben sollten, sie aufzugeben. Es ist wesentlich und notwendig, daß morgen Abend die Beteiligung so groß wie möglich sei. Wir werden morgen Abend den Kongreß schließen. Ich bitte Sie also dringend, hierzubleiben. Ich hoffe, daß wir nach schwerer Mühe und schwerem Ringen eine Exekutive, die arbeiten wird, werden bilden können.“ Siebzehnte Sitzung Sonnabend, 10. September, abends 0 Uhr. Es wird in der Beratung der Anträge der Organ!־ sationskommission tortgefahren. Referent Dr. Barth erläutert Art. 5 ״Inkompatibilität“, der lautet: ״Verwaltungsbeamte der zionistisch«! Exekutive und der Zentralinstitute (J. C. T., K. H., K. K. L.) können, solange sie im aktiven Dienste stehen, nicht Mitglieder des A.-C. sein, ohne Rücksicht darauf, ob sie in den Hauptbüros oder in den Landesstellen tätig sind. Propagandadelegierte gelten nicht als Verwaltungsbeamte, auch wenn sie innerhalb ihres Aufgabenkreises auch administrative Funktionen ausüben. Die Bestimmungen des § 46 des Organisationsstatuts bleiben aufrecht.“ Dr. Hellmann spricht gegen den Antrag, da er in seiner Auswirkung die Beamtenschaft herabsetzt. Dr. Landsberg wendet sich gegen diese Auffassung. Die Frage der Inkompatibilität ist von der Exekutive angeregt worden, und die Beamten der Exekutive haben erklären fassen, daß sie durchaus mit den meisten dieser Vorschläge einverstanden seien. Die Beschlußfassung erfolgt gerade 1m Interesse der Beamten. Im einzelnen aber bestehen große Schwierigkeiten, in der kurzen Zeit konnte die Frage nicht genügend gelöst werden, weshalb die Minderheit vorschlägt, sich zwar 1m Prinzip für die Inkompatibiiifät einzusetzen, die Festsetzung der Einzelheiten jedoch dem A.-C. zu übertragen. — Berger beantragt Üebergang zur Tagesordnung. Neiger spricht dagegen. Der Antrag auf Üebergang zur Tagesordnung wird abgelehnt — Dr. Rufeisen beantragt, diesen Vorschlag dem A.-C, zu übergeben und das A.-C. zu beauftragen, das Beamtenrecht und den Ehrenschütz der Beamten zu regeln. Neiger spricht dagegen,: worauf der Antrag Rufeisen mit 51 gegen 82 Stimmen ab-i gelehnt wird.; Berger beantragt ein Amendement, wonach auch Beamte anderer Institutionen unter die Bestimmungen des Punktes a) einbezogen werden sollen. Es wird über jede dieser einzelnen Institutionen besonders abgestimmt und beschlossen, daß Zion Commonwealth, Hamaschbir, Solei Boneh, Arbeiter-Bank, United Palestine Appeal in die Bestimmungen des Punktes a) einbezogen werden. Punkt a) wird hierauf gegen die Stimmen der Linken angenommen. Ueber den Antrag Dr. Landsberg wird auf Antrag Jabotinsky zur Tagesordnung übergegangen. Ueber Punkt b), der erklärt, der Kongreß hält es nicht für erwünscht, daß Personen, welche selbst oder durch die Institutionen, die sie repräsentieren, an irgendwelchen budgetären Beschlüssen des A.-C. interessiert sind, an den Ab- Stimmungen des A.-C. oder seiner Kommissionen über das Budget Anteil nehmen, weshalb der Kongreß das A.-C.1 beauftragt, diese Frage in seiner Geschäftsordnung in dieser״ Sinne zu regeln, wird auf Antrag Neustadt zur Tages- Ordnung übergegangen. Punkt c) der eingebrachten Resolutionen lautet: Der Kongreß ist der Auffassung, daß folgende Aemter: Mitgliedschaft im Direktorium des J.C. T., des K. H., des K. K. L. und der Exekutive miteinander nicht vereinbar sind. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf die Governors des J. C. T., K. H. und K. K. L. Der Kongreß beauftragt die zuständigen Instanzen, bei der Besetzung der entsprechenden Stellen, diesen Grundsatz zu berücksichtigen. Rosenblüth beantragt, diesen Antrag bis zum nächsten Kongreß zurückzustellen, da, wenn auch an und für sich, die Bestimmungen recht angebracht sind, so es doch nicht ratsam sei, einen Wechsel unmittelbar eintreten zu lassen. Es ist Tatsache, daß im Direktorium des 1. C. T. Herren sitzen, die zugleich auch im Direktorium des K. H. oder K. K. L. sind. Das Direktorium des J. C. T. hätte dann eigentlieh nur einen Direktor. Bis zum nächsten Kongreß könnten sich die verschiedenen Direktorien auf den Antrag einrichten. Auch ohne seine Annahme werden die Direktorien einen Weg suchen, um die Besetzung der Aemter im Sinne der Vorschläge zu ändern. Der Antrag Rosenblüth auf Zurückstellung bis zum nach* sten Kongreß wird abgelehnt. Sokolow erklärt, daß wir wohl den Sinn des Antrags akzeptieren können, die Sache aber nicht übers Knie brechen dürfen. Wir haben keine allzu große Anzahl aktiver Gesinnungsgenossen, die für die verschiedenen Aemter qualifiziert sind. Wir können uns prinzipiell für die Ausführung aussprechen, müssen aber die Modalitäten dem A.-C. überlassen. Der Antrag Sokolow wird in nachstehender Form angenommen: ״Der Kongreß überweist den Antrag c) dem A.-C. mit dem Aufträge, eine Regelung im Sinne dieses Antrages herbeizuführen.“ Berl Kaznelson (Achduth Haawodah) gibt im Namen seiner Fraktion eine Erklärung ab, in der er gegen den Beschluß des Kongresses den Verwaltungsbeamten des Hamaschbir das Recht, Mitglied des A.-C. zu sein, abzusprechen, protestiert. Der" Hamaschbir ist eine kooperative Gesellschaft, die von der Exekutive unabhängig ist, und kann darum nicht in bezug auf die Inkompatibilität den zionistischen Institutionen gleichgestellt werden. Auf Vorschlag von Motzkin werden die restlichen Resolutionen der Organisations-Kommission dem A.-C. überwiesen. Der Antrag Barth , von dieser Ueberweisung Art.7 ״Notstandsklausel“ auszunehmen, wird angenommen, worauf Art. 7 angenommen wird. Er lautet: ״Das Organisationsstatut soll durch folgende Bestimmungen ergänzt werden: Falls unvorhergesehene außergewöhnliehe Zustände ausnahmsweise eine Abweichung von den Bestimmungen des Organisationsstatuts oder eines sonstigen Gesetzes der Organisation als dringend und im Interesse der Organisation gelegen erscheinen lassen, kann die Exekutive beantragen, daß für diesen besonderen Fall eine Ausnahme vom Organisafionsstatut zugelassen wird. Dieser Antrag wird zum Beschluß, sobald kein Widerspruch seitens eines Mitgliedes des Präsidiums des A.-C., welches darüber befragt werden muß, vorliegt und der Vorsitzende des Kongreßgerichtes und der Kongreßanwalt ihre Zustimmung hierzu erklärt haben. Ein solcher Beschluß muß von der Exekutive unter Berufung auf diese Bestimmung veröffentlieht und der nächsten Tagung des A.-C. zur Bestätigung vorgelegt werden. Mit der Ablehnung dieser Bestätigung durch das A.-C. sowie mit dem Zusammentritt des Kongresses tritt ein solcher Beschluß ohne Rückwirkung außer Kraft.“ Die dem A.-C. überwiesenen Resolutionen betreffen Zusammensetzung der Schekelkommissionen, Wahlreglement der Kongreßwahlen, Stichtag, Weltwahlliste und redaktionelle Bestimmungen über das Statut und die Geschäftsordnung des Kongreßgericlites. Die Sitzung des Kongresses wird auf 15 Minuten unterbrochen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 11.30 Uhr berichtet Dr. Mossinsohn über die Arbeiten der Erziehungskommission. Die Beschlüsse der Kommission werden en bloc angenommen. Erzlehangsfragen Die Resolutionen lauten: 1. Der Kongreß beauftragt die zionistische Exekutive in Palästina, im Einvernehmen mit dem Waad Leumi eine aus den Vertretern der Zionistischen Organisation und des organisierten Jlschuw in Palästina zusammengesetzte Kornmission zu schaffen zwecks Klärung der Erziehungsprobleme In Palästina, auf Grund der durch die Annahme des Gemeindegesetzes geschaffene neue Lage. 2. Die Aufgaben der Zionistischen Organisation im Erziehungswesen. Der Kongreß erklärt, daß die Zionistische Organisation die entscheidende Autorität in allen administrativen Angelegenheiten der Erziehung ist. Diese Angelegenheiten umfassen: a) Annahme des Budgets, b) Aufrechterhaltung des Kontaktes mit der Regierung betreffs der durch die Subventionierung der Schulen seitens der Regierung geschaffenen Bedingungen nach vorhergehender Beratung mit dem Waad Hachinuch. 3. Der Waad Hachinuch soll aus folgenden 14 Mitgliedem zusammengesetzt werden: a) Leiter des Erziehungsdepartements der Zionistischen Organisation; b) der Vertreter des Finanzdepartements der Zionistischen Organisation In Palästina, je ein Vertreter der Lehrerorganisation in Palistina entsprechend den drei Strömungen im Lande, 7 Mitglieder des Waad Hachinuch, die durch die zionistische Leitung in Palästina zusammen mit dem Waad Leumi ernannt werden, davon 2 vom Mlsrachi und 2 von den Arbeitern, und 2 Vertretern der palästinensischen Regierung. 4. Die Ernennung der Lehrer und ihre Entlassung. Die Ausschüsse der Schufen ernennen die Lehrer und Leiter in den Grenzen des von der Exekutive bestätigten Budgets,

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