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Jüdische Rundschau · 1927-09-13 · Heft 73 (13.9.1927) · page 3

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXII (1927)
Issue
Heft 73 (13.9.1927)
Date
1927-09-13
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
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Nr. 73, 13. IX 1927 JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 525 Kongreß-Kopie Nahum Sokolow \ aX fxiMUul Ladg Samuel;11 Leo Motzkin Rabbi Mtir Berlin (Zeichnungen von Erna Großmann). MSiiiluiiiiHiiiMiiKiiiliiiniiH Aufbauarbeit hat die Grundlage des jüdischen Nationalheims geschaffen. Damit wurde der Mandatarmacht sowie der öffentlichen Meinung der Welt bewiesen, daß das jüdische Volk fähig und entschlossen ist, der ihm durch das Mandat auferlegten schweren Verantwortung gerecht zu werden. Die Mandatarmacht hat sich während dieser Anfangsperlode Im wesentlichen auf die Einrichtung einer ordnungsmäßig arbeitenden Verwaltung und die Wahrung der öffentlichen Sicherheit beschränkt und damit zwei der fundamentalen Vorbedingungen für die gesunde Entwicklung Palästinas geschaffen. Der Kongreß hält es jedoch für nötig, zu betonen, daß die Tätigkeit der Palästina-Verwaltung ln ihrem passiven Verhalten zum Jischuw und zu den Leistungen des jüdischen Volkes weder dem Geiste noch den besonderen Bestimmungen des Mandates entspricht. Dem großen Wert des jüdischen Aufbauwerkes in Palästina, das dem ganzen Lande in seiner wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung zum Vorteil dient, wird dieses Verhalten keineswegs In genügendem Maße gerecht. Die Mandatsregierung hat weder der Siedlungsarbeit noch dem Kulturwerk der Juden genügend Hilfe geleistet. Elementare staatsbürgerliche Bedürtnisse (Volksbildung, Gesundheitspflege usw.) des jüdischen Jischuw werden von ihr nicht in gleichem Maße befriedigt, wie gegenüber den anderen Teilen der Landesbevölkerung. Mit Anerkennung stellt der Kongreß fest, daß die Palästinaregierung in der letzten Zeit sich für die Angelegenheiten des jüdischen Jischuw in stärkerem Maße interessiert und ihm in mehreren Fällen Hilfe geleistet hat. Der Kongreß sieht sich jedoch gezwungen, gleichzeitig mit Bedauern festzustellen, daß in all diesem noch keine grundlegende Veränderung des Systems der Mandatarmacht im Sinne einer aktiven Unterstützung des Aufbaues der nationalen Heimstätte zu finden ist. Dies beweisen verschiedene Maßnahmen und Verordnungen der letzten Zeit, die die Entwick- Iung des Jischuw zu stören geeignet sind. Mit tiefem Bedauern konstatiert der Kongreß Fälle der Verwaltungspraxis der letzten Zeit, durch welche Grundrechte, Lebensinteressen und sogar die Würde des Jischuw verletzt worden sind. (Die Angelegenheit des Grenzkorps, das Verhalten der Manaatsregierung in bezug auf die heiligen Stätten der Juden.) Die Entwicklung des gesamten Aufbauwerkes des jüdisehen Volkes in Palästina verlangt aktive Unterstützung und Beteiligung der palästinensischen Regierung im Geiste des Mandates durch Schaffung von besonderen Bedingungen und Erleichterungen für die Siedler in der ersten Periode der Aufbauarbeit. Die weltwirtschaftliche Entwicklung des Jischuw im Lande verlangt insbesondere folgende Reformen. Die in der Resolution verlangten Reformen be- Reffen die Herabsetzung der Besitzsteuer (Werko), der Gebühren für Eigentumstitel (Kuschane), Erleich tcrungen für neue landwirtschaftliche Siedl u n - gen, die Umwandlung des Zehent in eine feste Jahrcszahlung, die Befreiung neuer Fabriken von der Besitzsteucr und Maßnahmen zu einer raschen Durchführung der Bestimmung des Artikel 6 des Mandates mit Bezug auf die Förderung geschlossener Ansiedlung von Juden auf dem Lande einschl. von Staats- und Br a c h lä n d e r c i e n durch die Regierung. Des weiteren aktivere Unterstützung von H a n d e 1 und Industrie durch die Regierung, Durchführung einer Arbeitsgesetzgebung und Sozialversicherung, angemessene Beschäftigung jüdischer Arbeiter bei Regierungs- Unternehmungen und angemessene Zuweisung aus öffentlichen Mitteln für die ärztlichen und sanitären Erfordernisse der von Juden bewohnten Bezirke. Die auf diese Forderungen sich beziehenden Absätze a bis j werden einstimmig angenommen. Der weitere Absatz: ״Der Kongreß drückt sein Vertrauen aus, daß die Exekutive energisch und ausdauernd alle diese Forderungen vertreten und unsere Lebensinteressen und zugesicherten Rechte verteidigen wird“, wird angenommen und der Antrag Goldmami, statt ״drückt sein Vertrauen aus“ ״fordert“ zu setzen, abgelehnt. Die weiteren Resolutionen lauten in der angenommenen Fassung: 2. Die Exekutive wird ferner aufgefordert, von der Regierung zu verlangen, daß sie bei der Durchführung ihres lautenden Programms für Arbeiten öffentlichen Nutzens die derzeitige Lage des Arbeitsmarktes entsprechend berücksichtigen und der Zionistischen Organisation jede mögliche Unterstützung bei der Durchführung von Krediten für Aufbauzwecke, insbesondere für Ameliorationsarbeiten in unentwickelten landwirtschaftlichen Gebieten gewähre. (Angenommen.) 3. Der Kongreß würdigt die Informations- und Aufklärungsarbeit der Exekutive, die in der laufenden Berichts- Periode im Völkerbunde und in der öffentlichen Meinung durch Gründung der Pro Palästina-Komitees geleistet worden ist. Der Kongreß hofft, daß diese Arbeit in Europa, Amerika und der arabischen und mohammedanischen Welt fortgesetzt und erweitert wird. (Angenommen.) 4. Der Kongreß bedauert, daß die Palästina-Regierung das neue Grenzkorps ohne Rücksicht auf die einheimisehen Vorstellungen und die gerechten Forderungen des jüdisehen Jischuw und ohne Rücksicht auf das Verhalten bei Präzedenzfällen (Gendarmerie) formiert und damit die Rechte des jüdischen Jischuw verletzt hat. Der Kongreß fordert demgegenüber, daß der jüdische Jischuw׳ entsprechend seinem gerechten Verlangen und seinen Bedürfnissen unter Wahrung seiner nationalen und religiösen Interessen beteiligt werde. Ebenso fordert der Kongreß die Beteiligung der Juden gemäß ihrer Bedeutung an allen Pollzel-, Slcherheits- und Verteidigungsformationen des Landes. Dieser Passus wird, nachdem die von Ben Zwi vorgeschlagene Hinzufügung der Worte ״entsprechend dem gerechten Verlangen seiner gewählten Vertreter“ mit 73 gegen 54 Stimmen ab gelehnt worden ist, a n g e n o in m e 11. (Der Zusatz Ben Zwi ist eine Anspielung auf den Beschluß des Waad Leumi, der seinerzeit eine ,,jüdische militärische Einheit“ forderte. — A. d. Red.) 5. Die E i n b ü r g e r u n g in Erez-Israel ist eine fundamentaie nationale Pflicht. Der Kongreß verlangt, daß jeder in Palästina lebende Jude dieser Pflicht unverzüglich genügt. (Angenommen.) Resolution zur Jewish Agency. Ueber diese Resolution wird nach Vorschlag Dr. Goldmann in einzelnen Absätzen abgestimmt. Nachdem Dr. Goldmann das Minorifätsvotum der Radikalen begründet hat, wird der erste Absatz mit 99 gegen 19 Stimmen angenommen. Er lautet: ״Gemäß den Beschlüssen des XIV. Kongresses über die Erweiterung der Jewish Agency zwecks einer wirksamen Zusamrnenarbeit aller Juden am Aufbau des Jüdischen Nationalheims in Palästina im Geiste der Baifour-Deklaration und des Mandates beschließt der XV. Kongreß, daß die prinzipiellen Bestimmungen, die vom XIV. Kongreß als unabänderliche Grundlagen festgesetzt wurden, nämlich dauernde Verstärkung der Alijah, Auslosung des Bodens als Vollbesitz, landwirtschaftliehe Kolonisation auf Grund der jüdischen Arbeit, hebräische. Sprache und Kultur, in der Konstitution der erweiterten Jewish Agency verankert werde.“ Vor Annahme dieses Punktes hatte Louis Lipsky die von Dr. Goldmann erhobenen Vorwürfe, daß Dr. Weizmann in seinem Briefwechsel mit Louis Marshall die amerikanischen Zionisten in ihrem Kampfe um die Anerkennung der Priorität Palästinas desavouiert hätte, nachdrücklich zurückgewiesen. Hierauf werden Absatz 2 und 3 angenommen: Sie lauten: Ebenso muß in der Konstitution der erweiterten Jewish Agency festgelegt werden, daß der Präsident der Zionistischen Organisation in jedem Falle Präsident der Jewish Agency ist. Die Mitglieder der verschiedenen Organe der Jewish Agency können in ihrer Abwesenheit nur durch ständige Ersatzmitglieder vertreten werden. Gemäß den früheren Beschlüssen erwartet der Kongreß mit Bestimmtheit, daß die jewish Agency die hauptsächlichsten jüdischen Gemeinschäften der Welt auf demokratischer Grundlage repräsentiert und Vertreter der organisierten jüdischen Arbeiterschaft enthalten wird. Der Kongreß fordert die Exekutive auf, die Verhandlungen mit den jüdischen Gemeinschaften der verschiedenen Länder energisch fortzusetzen. Der vierte Absatz lautet: ״Der Kongreß nimmt die Einsetzung der gemeinsamen Palästina-Kommission gemäß der am 17. Januar 1927 von Dr. Weizmann und Louis Marshall unterzeichneten Vereinbarung zur Kenntnis und hofft, daß die Arbeit dieser Kommission erfolgreich sein werde.“ Locker beantragt, das Wort ״gemeinsam“ zu streichen, da die Kommission einseitig zusammengesetzt ist und keinen Vertreter der allweltlichen Arbeiterschaft enthält. Er fragt ferner, warum im vorletzten Absatz der Jischuw von Erez-Israel nicht besonders genannt ist. Ben Zwi erklärt, daß beide Fragen, die berechtigt sind, auch in der Kommission gestellt wurden. Dr. Weizmann hätte erklärt, daß sich an der Expertise auch ein Experte in Arbeiterfragen beteilige. Es wurde das F aktum anerkannt, daß die Kommission noch nicht die Vertreter aller Gruppen in sich enthalte. Was den zweiten Punkt betrifft, so wurde in der Kommission betont, daß Erez-Israel eine der wichtigsten jüdischen Gruppen sei, und daß die Bestimmung des Passus sich selbstverständlich auch auf Erez-Israel beziehe. Das Wort ״gemeinsam“ ist die Uebersetzung des offiziellen Namens ״Joint Palestine Commission“. Dr. Eder erklärt, ״gemeinsam“ heiße ״gemeinsam bestellt“, und zwar von der zionistischen Exekutive und der Marshall-Gruppe. Dr. Mossinsohn beantragt, den ganzen Passus, in dem das Wort gemeinsam steht, zu streichen. Nach Ablehnung dieses Antrages sowie des Antrages auf Streichung des Wortes ״gemeinsam“ wird Absatz 4 im vorgeschlagenen Wortlaut mit 79 gegen 28 Stimmen angenommen. Dr. Goldmann verliest sodann zwei Minoritätsanträge, die abgelehnt werden. Jabotinsky gibt die Erklärung ab, daß seine Fraktion den Kampf gegen die Agency mit allen Mitteln weiterführen wird und überzeugt ist, daß schon dieser Kampf allein genügen wird, um die Durchführung der Sache zu verhindern. Locker (Poale Zion) erklärt, daß auch seine Fraktion noch viele Bedenken gegen die Erweiterung der Agency hat, dennoch Babe ihre Mehrheit d a f ü r gestimmt, da sie die Politik der Demonstrationen nicht mitmachen. Den Kampf für die Demokratisierung der Agency werden sie mit aller Kraft führen. Resolutionen zur Wirtschaftspolitik. Die Anträge der Kommission bezüglich Wirtschafts- Politik werden ohne Debatte en bloc angenommen. Sie lauten: 1. Der Kongreß betont die außerordentliche Bedeutung einer systematischen und aktiven Wirtschaftspolitik und Arbeit der Exekutive. Da eine derartige Arbeit in steuer-, zoll-, kolonisations- und konzessionspolitischen Angelegenheiten einer sachgemäße detaillierte Bearbeitung bedarf, beauftragt der Kongreß die Exekutive, die Schaffung besonderer wirtschaftspolitischer Ressorts in den politischen Departements der Exekutive in London und Jerusalem vorzunehmen. 2. Der Kongreß fordert die Exekutive auf, alle nötigen Schritte zur Beseitigung der Gefahren zu tun, die in dem Entwurf des palästinensisch-syrischen Handelsvertrages für die in• dustricllc Entwicklung Palästinas enthalten sind. 3. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, von der palästincnsischcn und britischen Regierung zu fordern, daß Palästina für den Export seiner Waren den englischen Dominions und Kolonien gleichgestellt wird. 4. Die Exekutive wird beauftragt, sich hei der palästinensisclicn Regierung dafür einzusetzen, daß für die Produkte der einheimischen Industrie und Landwirtschaft und die Rohstoffe, Futter und Düngemittel, die vom Ausland importiert werden, privilegierte Frachtsätze eingeführt werden. Fünfzehnte Sitzung Freitag, 9. September, vormittags. Organisat! ons -Fragen Dr. A. Barth erstattet den Bericht der Organisation«- kommission und weist darauf hin, daß diese sich bemüht habe, die Schäden zu beheben, die sich in der Gesamtheit unserer Organisation bemerkbar gemacht haben. Die einen glauben, daß das Grundübel unserer Organisation in der zu weitgehenden Parteizerklüftung liege, während die anderen der Mei- •: f. 4: י|: # » * •;V-. 4:

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