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Jüdische Rundschau · 1927-09-13 · Heft 73 (13.9.1927) · page 5

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXII (1927)
Issue
Heft 73 (13.9.1927)
Date
1927-09-13
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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Nr. 73, 13. EX. 1927 Seite 527 JUEDISCHE RUNDSCHAU Die Entlassung der Lehrer aus religiösen Gründen in den orthodoxen Schulen hängt von keiner anderen Instanz ab. 5. Die finanzielle Leitung. Das vereinigte Erzlehungswesen hat nur eine finanzielle Leitung. Diese ordnet gesondert die Auszahlung an in Schulen nach dem Budget. Die allgemeinen Ausgaben für die Schulen werden am Anfang des Schuljahres mit einer allgemeinen Summe für jede Schulgattung festgesetzt. Diese stehen dem MltgUede der Erziehungssektion für diese Gruppe zur Verfügung. 6. Das A.-C. wird beauftragt, eine Kommission zu wälllen, die die Grundlagen der Erziehung in Palästina, ihre Methoden und Richtungen untersuchen soll. Gleichzeitig beauftragt der Kongreß das neue A.-C., eine Kommission zu bilden, die die Lage der Erziehung und der hebräischen Kulturtätigkeit in den Galuthiändem sowie die Wege zu Ihrer Verbesserung und Verstärkung untersuchen soll. Diese Kommission soll ihren Bericht dem A.-C. vorlegen. Der einleitende Absatz zu den Resolutionen wurde nur als Deklaration und Wunsch angenommen. Er lautet: ״Die Erziehungskommission des XV. Kongresses steht auf dem Standpunkt, daß in der Erziehungsarbeit in Palästina keine Einschränkung möglich sei, und daß bei jedem Budget, welches für die Palästinaarbeit beschlossen werden wird, die Erziehungsarbeit nicht eingeschränkt werden darf. Deshalb nimmt sie das Budget des Waad Hachinuch in der Form, wie es von ihr vorgeschlagen wurde, auf und schlägt dem Kongreß vor, es zur Gänze zu berücksichtigen.“ Landwirtschaft Es gelangt hierauf der Bericht der Kommission für landwirtschaftliche Kolonisation zur Verhandlung. Es sprechen die Berichterstatter Suchowicki und Dr. Schmorak, worauf über die einzelnen Punkte abgestimmt wird. Abs. I wird angenommen und lautet: Das Budget für landwirtschaftliche Kolonisation 8011 nach dem Grundsatz festgesetzt werden, daß die zunächst bevorstehende Periode im wesentlichen der Stärkung und Konsolidierung der bestehenden Anslediungen gewidmet sein soll unter Wahrung der Gleich- Berechtigung der bestehenden Kolonisa- <ionsformen. Die Vollendung bestehender Ansiedlungen soll den Vorrang vor der Schaffung neuer Ansiedlungen naben. In keinem Fall soll eine Neuansledlung begonnen werden, wenn die finanzielle Situation nicht derart ist, daß sie die Erwartung verbürgt, dieser Siedlung sowohl den erforderlichen Boden als auch ihre vollständige Ausrüstung innerhalb einer festbegrenzten Periode zur Verfügung zu stellen. Insofern in der kommenden Kongreßperiode die Errichtung einer neuen Ansiedlung finanzielle Verpfiichtunfen mit sich bringt, die sich über das Jahr, in welchem sie egonnen wird, hinaus erstrecken, soll keine neue Ansiedlung ohne die ausdrückliche Genehmigung des Kongresses bzw. des A.-C. errichtet werden, selbst wenn die für das erste Jahr erforderlichen Ausgaben innerhalb der Grenzen des für das betreffende Jahr bewilligten Budgets gedeckt werden können. Abs. 2 wird, nachdem ein Minderheitsantrag mit 61 :54 Stimmen abgelehnt worden ist, angenommen und lautet: Der Kongreß fordert die Exekutive auf, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die eine steigende Zahl von Ansiedlungskandidaten in die Lage •setzen, praktische Ausbildung in der Landwirtschaft in den verschiedenen landwirtschaftlichen An- Siedlungen zu erhalten. Ebenso werden Abs. 3 und 4 angenommen: Die Exekutive wird angewiesen, sogleich Schritte za unternehmen, um den Abschluß definitiver Verträge mit den bestehenden Ansiedlern bzw. Siedlergruppen spätestens bis 1. Mai 1928 durchzuführen. Die Exekutive wird ermächtigt, mit Bezug auf die Bewilligung weiterer Vorschüsse an solche Siedler bzw. Siedlergruppen, mit welchen Verträge in gesetzlich bindender Form noch nicht abgeschlossen wurden, nach eigenem Ermessen vorzugehen. Die Exekutive soll keinem neuen Ansiedler und keiner Siedlergruppe Kredite gewähren, solange nicht ein derartiger Vertrag abgeschlossen wurde. Große Erregung rief Punkt 5 hervor, der lautet: Die in den vorstehenden Resolutionen erwähnten Verträge sollen die Form direkter Vereinbarungen mit dem einzelnen Siedler bzw. der Siediergruppe haben und keinen Hinweis auf eine dritte Partei erhalten. (Gemeint ist die Gesellschaft ״Nir“ — A. d. R.) Der Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung wird abgelehnt, ebenso der Antrag Dr. Sen achte 1 ,die Angelegenheit dem A.-C. zu überweisen, und zwar in namentlicher Abstimmung mit 99:83 Stimmen. Präsident Welzmann beantragt Unterbrechung der Sitzung. Die Sitzung wird hierauf 3 Uhr nachts unterbrochen. (Ueber den weiteren Verlauf der Sitzung siehe erste Seite.) Die Referate von Dr. Ruppin und Ussicchkia werden wir nachtragen. Me Anleihe-Kommission Die vom Kongreß gewählte Anleihekommission hielt am 10. September unter Vorsitz des Herrn Isaac Naiditsch ihre konstituierende Sitzung ab. Die Exekutive der Anleihekommission, welche laut Beschluß sämtlicher Mitglieder ihren ständigen Sitz in Paris haben wird, besteht aus den Herren: Dr. Berthold Feiwei. Dr. Victor Jacobson, LeoMotzkin , Isaac N aid 118 cn und HillelZlatopolski. Herr Naiditsch wurde einstimmig zum Vorsitzenden der Exekutive der Anleihekommission gewählt. Der Arbeitsplan der Kommission wurde festgesetzt und Sorge dafür getragen, daß der Verkehr, resp. Gedankenaustausch unter den Mitgliedern der Gesamtkommission unverzüglich in die Wege geleitet wird. Auch wurde die Einrichtung eines Sekretariats beschlossen. Eine Anleihe der Regierung Ittr Tel-Awiw Jerusalem, 9- September. (J.T.A.) Der OberkomlMSr von Palästina Lora Plunter weilt« gestern in Ttl-Awlw und erklärte in einer öffentlichen Ansprache, die Regierung wolle mit aller Energie das Wiederaufbauwerk führen, um den durch das Erdbeben entstandenen Schaden in möglichst kurzer Zeit zu reparieren. Die Fortführung dieses Werkes werde auch die Arbeitslosigkeit in einem hohen Maße verringern helfen. Lord P unter teilte ferner mit, die Regierung habe beschlossen, der Stadtverwaltung von Tel-Awiw einen Kredit von £ 10000 zu geben, damit die Stadt in die Lage versetzt werde, Notstandsarbeiten zwecks Linderung der Arbeitslosigkeit diarchzuführen. Der Zwischenfall mit Stephen Wise Ueber den Zwischenfall, der zur Abreise Dr. Wises aus Basel führte und den wir bereits im Leitartikel der vorigen Nummer erwähnt haben, gibt die J.T. A. folgende detaillierte Darstellung, die wir hier wiedergeben, um falsche Kommentierung und Legendenbildung zu verhüten: In der Sitzung der politischen Kommission, deren Vorsitzender Dr. Stephen S. wise ist, kam es zu ernsten Meinungsverschiedenneiten, als Tjulin (Amerika) von Stephen Wise unterstützt, den Antrag stellte, in London eine Sonderkommission einzusetzen, die über die fundamentalen Beziehungen zwischen der Mandatarmacht und dem Jüdischen Nationalheim, ebenso über die adäquate Tätigkeit der Palästinaregierung zu wachen hätte. Die Kommission soll die Befugnis haben, unter Führung von Dr. Weizmann direkt mit den Regierungen zu verhandeln. Dr. Weizmann erklärte, für die Exekutive sei eine solche Kommission nicht tragbar, sie werde einen Beschluß, sie zu schaffen, als ein Mißtrauensvotum auffassen. Charles Cohen erklärte im Namen der amerikanischen Delegation den Vorschlag von Wise und Tjulin als nicht annehmbar und führte aus, die A n t r a g s t e 11 e r r « p r ä s e n t i e r e n n i c h t die amerikanische Delegation. Stephen Wise erklärte, er sehe in der Mitteilung Cohens eine Desavouierung und ziehe die Konsequenzen. Dr. Wise legte den Vorsitz in der Kommission sowie sein Kongreßmandat nieder und reiste auch sofort nach Wiesbaden ab. Auch Tjulin legte sein Mandat in der politischen Kommission nieder und behielt sich die Niederlegung seines Kongreßmandates vor. Dr. Weizmann sandte an Wise nach Wiesbaden ein Telegratnm mit der Aufforderung, seine Demission zurückzuziehen und zum Kongreß zurückzukehren. Es liege nichts als ein Miß- Verständnis vor. Die amerikanische Delegation nahm in einer Sondersitzung Stellung zur Resignation von Dr. Wise. Es kam zum Ausdruck, daß Charles Cohen nichtdieVollmacht gehabt habe, Dr. Wise zu desavouieren. Es wurde beschlossen, ein Telegramm an Wise nach Wiesbaden abzusenden und ihn zu bitten, zum Kongreß zurückzukehren, wobei die Hoffnung auf ein harmonisches Zusammenarbeiten gesetzt wird. Wie wir erfahren, ist bereits eine telegraphische Antwort von Dr. Wise eingegangen, worin er seine volle Loyalität gegenüber dem Kongreß und seinen Beschlüssen sowie seine Bereit- Schaft zu ungeminderter Mitarbeit erklärt. Dr. Rnppin reis( nach der Krim Basel, S. September. (J. T. A.) Dr. Arthur Ruppin tritt demnächst eine Reise nach Südrußland und der Krim an, um die neue jüdische Kolonisation in diesen Gebieten, ihre Bedingungen und Methoden, zu studieren. Kleine Nachrichten O e n f 9. September. (J. T. A.) Dr. Ludwig K as 11, bisher Präski Laimitglied des Reichsverbandes der deutschen Industrie ist heute zum deutschen Mitglied der Mandatskommission des Völkerbundes ernannt worden. Das American Joint Distribution Committee hat seine Mitarbeiter für den 22. Oktober nach C h i c a g o zu einer Konferenz einberufen. Die Konferenz wird Beschlüsse über den weiteren Umfang und die Formen der Aufbauarbeit des Joint unter der Judenschaft der Alten Welt zu fassen haben. Bukarest, 8. September. (Jf.T.A.) Gestern fand in Focs a n i ein Kongreß der ״Christlichen Liga“ statt. Der Kongreß faßte den Beschluß, C u z 8 seiner Würde als Präsident der Liga zu entheben. Vom 19. bis 23. September wird in Marburg der ״Kirchenkongreß“, die internationale lutherische Tagung, stattfinden. Laut dem Programm wird der Missionsdirektor der Judenmission P. von Har 1 ing in einer Spezialkonferenz die Frage: ״Das heutige Judentum und das Evangelium“ behandeln. Johannisburg (Südafrika), 4. September. (J.T.A.) Am 3. September fand Im Carlton Hotel in Johannisburg ein Bankett zu Ehren des Delegierten des Gemeinschaftlichen Hilfskomitees ״Ort-Ose-Emigdirekt“,Leo Bratnson statt. Der Premierminister der Süd-Afrikanischen Union, General Hertzog, sowie die Minister Malan und Roos sandten herzliche Bcgrüßungsschreiben. Warschau, 6. September. (J.T.A.) Die Regierung hat die zwangsweise Schließung und Liquidation der von der antisemitischen Gesellschaft ״Rozwoj“ 2wecks Förderung der antijüdischen Boykottbewegung begründeten Bank beschlossen. lösbeure &LUCIC WÜNSCHE -m RÖSCH HASCHANAH dunh dm K.EREN ICAJ EMETH ab Anlifttdisclte Propaganda in der Türkei K o n s t a n t i 11 o p c I, •1. September. (J. T. A.) Vor einigen Wochen hat ein angesehener Türke — ein früherer Kammerherr des Sultans Abdul Hamid — eine junge Jüdin, Elsa Diego, erschossen, weil sie seinen Liebesanträgen kein Gehör schenken wollte. Nunmehr hat diese Tat Anlaß zu einer Verse härfung der Beziehungen zwischen der türkischen und der jüdischen Gesellschaft in Konstantinopel gegeben. Der Protest der Juden, der sich in einer Massenbeteiligung־ an dem Begräbnis des Opfers kundtat, wurde von den tiirlaschen Nationalisten als eine anti-türkische Demonstration aufgefaßt. Die türkische Presse leitete einen Feldzug gegen die Juden ein, der noch heute andauert und zu antijüdisehen Kundgebungen Anlaß gab. Die türkische Provinzpresse schloß sich diesem Feldzug an, so daß sieb der Konstantinopeler Zwschenfall auf die ganze Türkei auswirkte, ln Smyrna, wo mehr als 25 000 Juden leben, kam es zu einer umfangreichen antijüdischen Kundgebung. An Gebäuden jüdischer Institutionen und Geschäften w'urden die Schilder heruntergerissen, die türkische Jugend durchzog die Straßen der Stadt und forderte die Bevölkerung auf, gegen die Juden vorzugeiien. * Konstantinopel, 7. September (J. T. A.) Am Mittwoch, den 7. September, begann vor dem Konstantinopeler Gericht die Verhandlung gegen 10 angesehene jüdische Bürger Konstantinopels, die an dem Begräbnis von Elsa Niego teilgenommen und dabei durch Rufe ״das Tiirkentum“ geschmäht haben sollen. Nach dem türkischen Gesetz bedeutet dies Landesverrat. Die Nationalversammlung in Angora hatte dem Staatsanwalt die Autorisation zur Erhebung der Anklage gegeben. Es wird befürchtet, daß dieser Prozeß und sein eventueller Ausgang Anlaß zu einer weiteren Verschärfung der Beziehungen zwischen Juden und T ü r k e n geben wird. Die bis jetzt nur gegen Griechen und Armenier bestehende Vorschrift, daß zur Reise in das Innere der Türkei eine besondere Erlaubnis einzuholcn sei, wurde jetzt auch auf die Juden ausgedehnt. Mlnderhelteiirechl 10 praxi Von Dr. Rudolf L e v y. Alle Veröffentlichungen über das Minderheitenrecht waren bisher vorwiegend theoretischer Natur. Kürzlich nun gab Dr. Leo Epstein ״Das Sprachenrecht derTschechoslowakischen Republik“ (Verlag Gebr. Stiepel, Reichenberg 1927) heraus. Die Bedeutung dieser Sammlung liegt vor allem darin, daß hier neben den Gesetzestexten zahlreiche Entscheidungen der obersten Gerichte veröffentlicht werden, die zusammen mit den Anmerkungen des Herausgebers eine Vorstellung von der Ausführung des Minderheiten rechtes in der Praxis der Gerichte und Verwaltungsbehörden geben. Neben zahlreichen kleineren sprachenrechtlichen Bestimmungen sind vor allem das Sprachengesetz vom 29. Februar 1920 und die Sprachen- Verordnung vom 3. Februar 1926, die die Grundlage des ganzen Sprachenrechts bilden, in der Sammlung enthalten. Auf dem wichtigsten Paragraphen des Sprachengesetzes, 2, beruht eine Entscheidung aes Obersten Gerichts vom . Januar 1925, die das Verhältnis von Nationalität und sprachlieber Zugehörigkeit bei den Nationaljuden zum Gegenstand hat. Nach 8 2 des Sprachengesetzes hat der Verkehr der Gerichte, Behörden und Organe der Republik in solchen Gerichtsbezirken in der Minderheitssprache stattzufinden, in der Minderheitssprache stattzufinden, in denen nach der letzten Volkszählung wenigstens 20 °/0 der Einwohner Angehörige einer anderen als der tschechoslowakischen Sprache sind. Im Gerichtsbezirk Oderberg hatte nun die Volkszählung, bei der nur die Nationalität festgestellt wurde, 19,71 % Angehörige der deutschen Nationalität festgestellt, so daß die erforderlichen 20 0;״ nicht erreicht waren. Es gab aber in diesem Bezirk außerdem 616 Staatsbürger, die bei der Volks- Zählung die jüdische Nationalität angegeben hatten, jedoch die deutsche Umgangssprache gebrauchten. Es wurde nun eine Beschwerde eingereicht, in der bemängelt wurde, daß die Volkszählung nur die Nationalität, nicht aber die Sprach- Zugehörigkeit erfasse, und nachgewiesen wurde, daß bei Hinzurechnung der deutschsprechenden Juden die erlordcrliehen 20 0׳״ erreicht würden. Das Gericht stellt sich demgegenüber auf den Standpunkt, daß das Sprachengesetz die sprachliche Zugehörigkeit und die Zugehörigkeit zu einer Nationalität als identische Kategorien und beide Ausdrücke als synonym (!) ansieht und folgert aus dem Bekenntnis der im Bezirke wohnenden jüdischen Staatsbürger zur jüdischen Nationalität, daß diese Staatsbürger keiner anderen nationalen Minderheit, vor allem auch nicht in sprachlicher Hinsicht, zugerechnet werden können. Die Argumente der Entscheidung Rönnen nur den Eindruck verstärken, daß sich in diesem besonderen Falle der Nationaljuden, deren Sprache und Nationalität verschieden sind, erhebliche Lücken des Sprachengesetzes zeigen. Die vorliegende Entscheidung ist keineswegs geeignet, mit ihrer durchaus nicht überzeugenden Begründung und ihrem den Minderheiten unfreundlichen Ergebnis diese Lücken auszufüllen. Berücksichtigt man ferner, daß die Nationalisiert auf Grund des Art. 14 der Sprachenverordnung keine sprachliehe Minderheit bilden, weil sie in keinem Bezirke 20 0״ erreichen, so kommt man zu dem Ergebnis, daß hier eine offenbare Ungerechtigkeit vorliegt. Dies ein Beispiel für viele dafür, daß das Recht der Minderheiten in der praktischen Durchführung oft ganz erhebliche Mängel aufweist. Vermischtes Der Verband jüdischer Frauen für Kulturarbeit in Palästina veranstaltet in der Wohnung von Frau Betti Leszynsky, Berlin, ßayreuther Str. 36 (am Wittenbcrgplatz) am Mittwoch, den 11., Donnerstag, den 15., und Freitag, den 16. September, vormittags von 11 bis 13(4 Uhr, und auch am Donnerstag, den 15., nachmittags von 4 bis 7 Uhr, eine Aus- Stellung und Verkauf von Erzeugnissen aus palästinensischen Werkstätten. Außer sehr hübschen Damen- und Kinderkleidern enthält die Ausstellung eine größere Anzahl von Gebrauchs- und Wohnungsschmuckgcgensiänden. Der Verband hofft, durch diese Ausstellung weitere Kreise für diese jüdische Heim- Industrie, die in der kurzen Zeit ihres Bestehens bereits aut erfreuliche Erfolge blicken kann und einer größeren Anzahl bisher arbeitsloser Menschen gute Existenzmöglichkeit geschaffen hat, interessieren zu können. Arbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung der Tuberkulose unter den Juden. Wir machen unsere Leser auf die Anzeige der ״Arbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung der Tuberkulose unter den Juden“ in der heutigen Nummer unseres Blattes aufmerksam. Die genannte Vereinigung veranstaltet mit Ge- «ehmiguhg de« Preußischen Wohlfahrtsmiuisteriums eine Wohlfahrtslotteric, deren Uebcrschuli zur Errichtung einer Tuberkulosen- Heilstätte für jüdische Männer und Knaben bestimmt ist. Die Errichtung einer derartigen Heilstätte ist in der jüdischen Presse mehrfach angeregt worden.

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