Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXII (1927)
- Issue
- Heft 73 (13.9.1927)
- Date
- 1927-09-13
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 524 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 73, 13. IX. 1927 von Pfunden auf 3000 Pfund reduziert worden. Es ist notwendig, neue Einwanderungsämter zu organisieren, so eines in Aden für die Jemeniten und eines in Konstantinopel für die russischen Chaluzim. Nach Vorlesung der vorgeschlagenen Resolutionen der fmmigrationskommission spricht Temkin (Revisionist), Rabbi Uziel (Misrachi, Palästina), Qluska, (Jemenite), Merc■ m i n s k y und schließlich Prof. Pick. Die Resolutionen der Immigrationskommission gelangen sodann zur Abstimmung. a) A1 i j a h. 1. In Anbetracht der gegenwärtigen Krise, welche die Einwanderung nach Palästina zum Stillstand gebracht hat, erklärt der XV. Kongreß nach wie vor feierlich, daß eine in großem Maßstab geführte Volks-Alijah, die sowohl Arbeits- Kräfte als Kapital ins Land bringen soll, eine unbedingte Notwendigkeit für die Entwicklung des Jischuw und des Aufbau- Werkes im Lande sowie eine der Vorbedingungen der Vcrwirklichung des Zionismus ist. Die zionistische Leitung soll daher die äußersten Anstrengungen machen, um in dem gegenwärtigen Zustand einen Wandel zu schaffen und die notwendigen Bedingungen in den Volksmassen für eine syste* matisclic und kontinuierliche Alijah vorzubereiten. (Einstimmig angenomme n.) 2. Der Kongreß erblickt in der organisierten Alijah von Chaluzim, besonders in der heutigen Zeit, einen entscheidenden Faktor für die Stärkung der zionistischen Bewegung im allgemeinen und der zionistischen Jugendbewegung im besonderen und sieht hierin eine unerläßliche Voraussetzung für die Hachscharah-Tätigkcit der Chaluzim in der Oaluth. Die Alijah von Chaluzim ist eine Vorbedingung für die Stärkung der Position der jüdischen Arbeiter in Erez-Israel zwecks Eroberung wichtiger Arbeitsgebiete, insbesondere bei der gegenwärtigen Lage in den Kolonien, (Einstimmig angenommen.) Der Kongreß beauftragt die zionistische Leitung, sofort einem Teil der organisierten Chaluzim und Chaluzoth, die bereits eine hinreichende geistige und physische Hachscharah haben, zumindest in dem von der Immigrationskommission festgesetzten Ausmaß, die Einreise nach Erez-Israel zu ermöglichen. Hierzu ist als Am mendement beantragt: Statt des Wortes ״sofort“ (Mereminsky) ״im Laufe des kommenden Jahres“ oder (Pick) ״bei erster Möglichkeit“ ein* zustellen. Nach kurzen Begründungen von Dr. Tartakower und Prof. Pick wird nach wiederholter Abstimmung statt ״sofort“ angenommen ״im Laufe des kommenden Jahres“. (Stimmenverhältnis 66:59) b) Hachscharah. 1. Der Kongreß anerkennt den Wert und die Bedeutung der Chaluzbewegung und hält es für wünschenswert, der Ansicht Ausdruck zu geben, daß der Zeitpunkt gekommen ist, in welchem die nützlichste Qualifikation jeden Einwanderers eine möglichst gründliche Ausbildung ist und daß die Chaluzbewegung daher den Bedürfnissen der derzeitigen Lage am besten entspricht, wenn sie einer intensiven Schulung ausgewählter Chaluzim ihre besondere Aufmerksamkeit zuwendet. Ada Fishman beantragt, das Wort ״ausgewählter“ zu streichen. Der Passus wira mit dem Ammendement Fishman angenommen. 2. In Anerkennung der besonderen Bedeutung der Chaluzbewegung bei der gegenwärtigen Lage im Zionismus und in Erez-Israel stellt der Kongreß das Vorrecht des Budgets für Hachscharah und Alijah innerhalb des allgemeinen Immigrationsbudgets fest. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Chaluzbewegung in Rußland. Deshalb soll die für die Hachscharah und Alijah der Chaluzim in Rußland vorgesehene Subvention in erster Linie zur Auszahlung gelangen. Vorsitzender Motzkin macht darauf aufmerksam, daß dieser Punkt auch von der Budgetkommission behandelt wird. Der Berichterstatter Dobkin beantragt infolgedessen, den ersten Satz so zu fassen: ״das Vorrecht der Hachscharah und Alijah innerhalb der allgemeinen Immigrationsarbeit“. Der Passus wird in dieser Form angenommen. Der Vorschlag Qluska, zu beschließen, daß die Zionistische Exekutive in Aden ein Einwanderungsamt eröffnen soll, wird der Exekutive zur Berücksichtigung übergeben. Leib Jaffe: Ich bedaure sehr, daß der größte Teil des Kongresses dem Referate Dr. Hantkes und der Debatte über den Keren Hajcssod nicht beigewohnt hat. Es ist dies nicht eine Folge des Mangels an Interesse, sondern die meisten Mitglieder des Kongresses sind durch Kommissionssitzungen in Anspruch genommen. Die Frage des K. H. ist die wichtigste Frage des Kong ress es. Welche Exekutive immer wir wählen, wir können ohne die nötigen Mittel unsere Arbeit nicht durchführen. Dieses Jahr war die Keren Hajessod-Arbeit besonders schwer, weil das jüdische Volk bezüglich Palästinas schwer enttäuscht wurde, und trotzdem war es das beste für den Keren Hajessod. Vorbedingung für eine gedeihliche Weiterarbeit des K. H. ist, daß Arbeitslosigkeit und Arbeitslosen- Unterstützung aufhören. Dafür wollen die Juden kein Geld geben. Eine zweite Vorbedingung ist, daß wir die defaitistische Stimmung überwinden. Erez-Israel ist nicht zerstört, sondern das von uns Geschaffene entwickelt sich und wächst. Die Keren Hajessod-Arbeiter sind mutig und stark und willens, weiter zu arbeiten. Wir müssen der Verleumdung, die von Erez-Israel ausgeht, ein Ende bereiten. Man darf nicht die Schuld auf die Beamten schieben. Das Wort ,,Beamter“ ist ein Schimpfwort geworden. Die besten Beamten beginnen, uns zu verlassen. Mit der Zeit werden bei 1ms nur die minderwertigen und untauglichen Beamten bleiben, weshalb die neue Exekutive diesen Verleumdungen ein Ende machen muß. Wir müssen fordern, daß alle Zionisten mit der größten Kraft und Wucht für den Keren Hajessod arbeiten. Wir selbst geben den Primat von Erez- Israel auf, wenn wir nicht arbeiten und kein Geld geben. Man bringt mehr Pathos für Lokalwahlen auf als für Erez- Israel. Wenn wir das nötige Pathos, Glauben und Mut hätten, würden wir anders dastehen. Wenn sich hier auf dem Kongreß 10—15 Menschen fänden, die uns £ 50 000 geben, wozu sie durchaus imstande sind, so würde das zwar noch nicht genügen, aber die Arbeit bekäme einen mächtigen Schwung. Der größte Teil de! Volkes ist von unserer Idee noch unberührt. Wenn sich zehntausend Zionisten zur Arbeit fänden, so würden sie die Lage retten. Wir brauchen neue Stimmung, neue Perspektiven und neuen Mut, dann werden wir die anderen entflammen können! Zwölfte Sitzung Donnerstag, 8. September, vormittags. Beschlüsse über Gesundheitswesen Namens der Gesundheitskommission referiert Dr. A. Katznelson. Er erläutert in eingehender Weise die von der Gesundheitskommission dem Kongreß unterbreiteten Resolutionen, die folgenden Wortlaut haben: 1, Reorganisation des Gesundheitswesens. Der Kongreß beauftragt die Palästina-Exekutive, im Laufe der nächsten Zeit Schritte 2» unternehmen, «un einen definitiven Plan für die Regelung des zionistischen Gesundheitswesens im Lande unter folgenden Gesichtspunkten auszuarbeiten: a) Zusammenfassung aller öffentlichen nationalen Kräfte, die jetzt auf dem Gebiete des jüdischen Gesundheitswesens tätig sind, zwecks Herstellung völliger Einheitlichkeit. b) Entwicklung der Initiative und Tätigkeit des Jischuw auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und eventuelle Liebernähme der Leitung der Gesundheitsarbeit durch systematische Vorbereitung des Jischuw zur Beteiligung an der finanziellen Verantwortlichkeit und eine allmähliche Ueberführung bestimmter Gebiete in die Hände der lokalen Organe. (Munizipalitäten, Selbstverwaltungen usw.) c) Anteilnahme der Regierung an der finanziellen und praktischen Verantwortlichkeit für das Gesundheitswesen des Jischuw und Herstellung ständiger Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsdienst der Regierung und unseren medizinischen Institutionen. Dieser Plan soll im Laufe des folgenden Jahres dem A.-C. ausgearbeitet zur Genehmigung vorgelegt werden. 2. Beziehungen zwischen Hadassah Medical Organisation und Palästina-Exekutive. Der Kongreß nimmt die zwischen der Zionistischen Palästina-Exekutive und der Hadassah Medical Organisation getroffene Vereinbarung zur Kenntnis und betrachtet sie als provisorische Regelung, der Beziehungen zwischen den beiden Körperschaften ms zur Verwirklichung des unter Punkt 1 genannten Organisationsplanes des zionistischen Gesundheits* wesens in Palästina. 3. Waad Habriuth. Der Kongreß beschließt Punkt 12 im Statute des Waad Habriuth betr. ״Zusammensetzung“ dahin abzuändern, daß der Waad Habriuth bis zur endgültigen Reorganisation des Gesundheitswesens aus Vertretern der Zionistischen Organisation, welche durch die Palästina-Exekutive ernannt werden, und aus Vertretern des Jischuw, welche vom Waad Leumi ernannt werden, in der Zahl von sieben Mitgliedern bestehe, und zwar aus vier Vertretern der Zionistischen Organisation und drei Vertretern des Jischuw. 4. Vereinigung der Krankenkassen Palästinas. Der Kongreß begrüßt die Vereinigung der Krankenkassen des Hapoel Hamisracni mit der der Arbeiterorganisation gemäß dem Beschluß des XIV. Kongresses und erblickt hierin einen bedeutenden Fortschritt zur Konsolidierung der sozialen Ver* Sicherung im Lande. 5. Epidemiebekämpfung und sanitärer Dienst. Der Kongreß konstatiert mit Befriedigung die erfolgreichen Bemühungen des Waad Habriuth für eine enge Zusammenarbeit der jüdischen medizinischen Institute mit dem Gesundheitsdienste der Regierung, insbesondere auf dem Gebiete der Epidemiebekämpfung und der sanitären Kontrolle in den jüdischen Siedlungen. 6. Medizinische Kontrolle der Einwanderer. Der Kongreß wiederholt die Notwendigkeit einer strengen medizinischen Kontrolle der Auswanderer in den Palästinaämtem und beauftragt die Palästina-Exekutive, dafür Sorge zu trägen, daß die oberste Kontrolle hierüber Im Immigrations-Department in Händen einer fachmännischen medizinischen Instanz liege. 7. The Nathan and Lina Straus Health Centre. In Anerkennung der grundlegenden Bedeutung medizinischer Prophylaxe und Gesundheitsfürsorge als eines entschei* denden Faktors im Aufbau eines altneuen Landes und in der Erhaltung der Kraft seiner Pioniere spricht der Zionistenkongreß in Basel Herrn und Frau Nathan Straus herzlichen Dank und tiefgefühlte Anerkennung über die Errichtung eines Health Centre in Palästina durch die amerikanische Zionistische Frauen* Organisation ״Hadassah“ aus, welches großartige Geschenk ihre neueste Beisteuer nach so vielen anderen für Palästina und das Gesundheitswerk der Welt darstellt. Vorsitzender Motzkin würdigt das harmonische Res u 11 a t der Arbeit der Kommission. Es wird viel bedeuten, wenn alle Konflikte aus der Welt geschafft sind. Die Resolutionen werden hierauf ohne jede Veränderung en bloc angenommen. Dreizehnte Sitzung Donnersiag, 8. September, nachm. ResolutionenderfinanzpolitischenKommission Referent Dr. Rottenstreich weist auf den steigenden Ueberschuß der Palästina-Regierung hin, der, wie die Regierung selbst anerkennt, nur der Einwanderung zuzuschreiben ist. Trotzdem hat die Regierung keine Schritte unternommen, um das Einströmen ausländischen Kapitals zu ermöglichen. Unabhängig von unseren Bestrebungen, die Palästina-Regierung zu veranlassen, den Palästina-Aufbau auch in dieser Richtung zu unterstützen, muß die Zionistische Organisation alles tun, um die zionistische Arbeit dem Aüfbautempo des Landes anzupassen. Referent begründet eingehend die eingebrachten Resolutionen der finanzpolitischen Kommission und schließt: Wir werden den Weg der Sparsamkeit und der positiven Budgetierung nicht mehr verlassen. Die vorgeschiagetien Resolutionen sind ein Mittel zur Erreichung dieses großen Ziels. Mereminsky stellt den Antrag, auch die Wahl der Ab- Ieihekommission dem Permanenzausschuß zu überlassen. In der Debatte spricht Heller (Hitachdttth, Ostgalizien), Naiditsch,Zlatopolski. Dr. Barth beantragt, den Teil des ersten Punktes, der von der Zusammensetzung der Anleihekommission handelt, an den Permanenzausschuß zu überweisen, da Wahlvorschlige den Permanenzausschuß passieren müssen. Dr. Rufeisen erinnert daran, daß die Kommission zu Punkt 1 einen allgemeinen Satz beschlossen hat, wonach der Kongreß zur Verstärkung der Aufbauarbeit eine großzügige Operation für notwendig hält und beschließt, zur Prüfung der vorliegenden Pläne für eine äußere und innere Anleihe eine Anleihekommission einzusetzen, die diese Pläne soweit konkretieren soll, daß die Exekutive in der Lage ist, der nächsten A.-C.-Sitzung Vorschläge zu erstatten. Der Antrag wird Hierauf in dieser Form ängenommen, ebenso ein Antrag Mereminsky auf Wahl einer Subkommission für Anleiheangeiegenheiteu mit Sitz in Palästina, die aus fünf Mitgliedern bestehen soll. (Punkt 1 der Resolutionen lautet: Die Anleihekommission besteht aus acht Mitgliedern, deren Wahl die finanzpolitische Kommission dem Kongreß vorschlägt: Felwel, Victor Jacob» son, Naiditsch, Rufeisen, ZIatopolsky, Bernhardt, Rottenstreich, Stricker.) Resolution 2: ״Der Kongreß ermächtigt die Exekutive, die ihr geeignet erscheinenden Operationen zur Aufnahme langfristiger Kredite zum Zwecke produktiver Auf* bauarbeiten in die Wege zu leiten und die damit zusammenhängenden Vereinbarungen zu treffen. Ueber die Verwendung solcher Mitte! und die hierdurch etwa notwendig gewordenen Aendmtngeti des Budgets bat die Exekutive einer zu diesem Zwecke eirtzubcrufettden A.-C.-Sitzung Vorschläge zu machen.“ — Wird angenommen. Punkt 3 ״Finanzpolitik": ״Der Kongreß erklärt, daß die Finanzpolitik der Zionistischen Organisation auf folgenden fundamentalen Grundsätzen beruhen muß: a) Die fUr irgendein Jahr bewilligten Ausgaben müssen sich streng innerhalb der Grenzen einer vorsichtigen Schätzung der für dieses Jahr zu erwartenden Einnahmen halten. b) Angemessene Vorsorge für die Beendigung und Konsolldlerung bereits begonnener Arbeiten. c) Es muB dauernd danach gestrebt werden, einen steigenden Teil des Budgets für produktive Zwecke, insbesondere für landwirtschaftliche Kolonisation zu verwenden. — (A ngenommen.) Resolution 4, zu der seitens der Delegierten Heller und Mcir Berlin Amendements vorgeschlagen werden, wird auf Nntrag von Mereminsky von der Tagesordnung abgesetzt und der Budgetkommission zur Stellungnahme überwiesen. Punkt 5 lautet: Der Kongreß hat erklärt daß die S a m m - Jung besonderer Fonds durch irgendwelche zionistische Gruppen oder Körperschaften, die auf dem Kongreß vertreten sind, zugunsten von Institutionen, für welche im Budget Vorsorge getroffen ist, verboten wird, ausgenommen solche Fälle, in welchen die Exekutive eine derartige Sammlung ausdrücklich genehmigt, nachdem sie sich die Sicherheit verschafft hat, daß sie die bestehenden zionistischen Fonds nicht schädigen wird. Gegen eine Entscheidung der Exekutive steht der betroffenen Gruppe Berufungsmögliciikeit an das A.-C. zu. Brudny beantragt ein Ammendement: Bereits bestehende Sammlungen und Fonds sind von dieserVerfügungausgenom men. Es entspinnt sich über diese Frage eine lebhafte Debatte. Da zwei Abstimmungen über den Antrag Brudny angezweifelt werden, wird namentliche Abstimmung veranstaltet, in der der Antrag Brudny mit 116 :97 Stirnmen angenommen wird. Punkt 5 ist somit mit Amendement Brudny angenommen. Punkt 6 der vorgeschlagenen Resolution wird zurückgezogen. Zu Punkt 7 ״Kontrollamt“ wird von Dr. Barth beantragt, die Abstimmung auf abends zu verschieben, damit diese Frage noch in der Organisafionskommission durchberaten wird. Nachdem Col. Kisch bemerkt, daß die Exekutive keine Bedenken gegen die sofortige Vornahme der Abstimmung habe, wird beschlossen, sofort in Beratung über Punkt 7 einzutreten. Neiger verweist auf die große Wichtigkeit der Bestimmungen über das Kontrollamt. Wir müssen aber die Sicherheit haben, daß das Kontrollorgan, das wir schaffen, nicht wiederum bürokratisch geführt werden wird. Es ist daher wichtig, die Personen zu kennen, die dieses Amt leiten sollen. Ich beantrage daher, den Permanenzausschuß aufzufordern, uns Vorschläge bezüglich der Personen zu machen. Der Berichterstatter schließt sich dieser Anregung an. Es werden hierauf die §§ 1 bis 5 von Punkt 7 (Kontrollamt) in der Fassung der Kommission angenommen, die lautet: § 1. Der Kongreß errichtet zum Zwecke der Kontrolle aller mit Einnahmen und Ausgaben verbundenen zionlstisehen oder von der Zionistischen Organisation abhängigen oder ihr verantwortlichen Institutionen ein Kontrollamt. | 2. Das Ziel der Kontrolle ist: a) die Gewährleistung korrekter, wirtschaftlich zweckmäßiger Geschäftsführung; b) Die Sicherstellung der Durchführung zionistischer Beschl&sse und Richtlinien in allen Zweigen der Organ!• sation; c) die Gewähr für gedeihliches sich nicht durchkreuzendes Zusammenarbeiten aller einzelnen Abteilungen und Institutionen; d) die Vereinigung und Vereinfachung sowie Verbilligung des Gesamtapparates. § 3. Das Kontrollamt entwirft sich sein Arbeitspro- Programm selbst. § 4. Alle •das Kontrollamt interessierenden Aemter und Verwaltungsstellen sind verpflichtet, dem Kontrollamt in seiner Tätigkeit jede erwünschte Auskunft zu geben, ihm alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen und ihm freien Zutritt zu allen Stellen zu ermöglichen. b S. Das Kontrollamt hat der Exekutive und dem A.-C. zu Händen des Vorsitzenden monatlich Bericht zu erstatten. Dem Bericht haben als Sonderanlagen Spezialberichte Uber vorgenommene Revisionen beizuliegen. Mit diesem Bericht hat das Kontrollamt die von Ihm für erforderlich erachteten Vorschläge zu Unterbreiten. § 6 wird, nachdem abändernde Anträge von Heller und Brudny abgelehnt worden sind, in der Fassung der Kommission angenommen, die lautet: An der Spitze des Kontrollamtes steht der Kontrolleur, der für die Dauer einer Kongreßperlode vom Kongreß bzw. vom A.-C. gewählt wird. Eine Abberufung des Kontrolleurs während seiner Amtsdauer ist durch das A.-C. nur mit Zweidrittelmajorität möglich. Auch die Ernennung des Kontrolleurs soll, nachdem der Berichterstatter sich dem Antrag von Neiger angeschlossen hat, laut Kongreßbeschluß nur mit ZweidrmelmajorUät vom A.-C. vorgenommen werden. Hierauf werden §§ 7 und 8 angenommen, die lauten: § 7. Der Kontrolleur darf kein Amt oder Ehrenamt in den ihn amtlich interessierenden Organisationen und Inst!- tutionen bekleiden, auch kein Delegiertenmandat Irgendwelcher Art ausüben. § 8. Dem Kontrolleur steht das Recht zu, der Exekutive wegen Entlassung von Beamten und Schließung von Büros Vorschläge zu unterbreiten. Falls die Exekutive seine Vor- Schläge ablehnt, kann er die Entscheidung des A.-C. anrufen. Vierzehnte Sitzung Donnerstag, 8. September, abends. Vorsitzender Motzkin eröffnet die 14. Sitzung des Kongresses, Donnerstag, nachts 10,15 Uhr, und erteilt das Wort Kurt Blumenfeld zu seinem Referate über ״Zionismus und die jüdische Gegenwart“. (Das Referat wird nachgetragen.) Rotteftstteich teilt mit, daß der Permanenzausschuß die Ernennung der Mitglieder der Anleihe-Kommission dem nächsten Aktions-Comitö zu übergeben beschlössen hat. Da eine Vertagung der Kommission die Vertagung der Sache selbst bedeute, so beantragt er, daß die Kommission hier vom Kongreß . . . .. - * _ Mitgliedern (zu den obengenannten kommen noch die Vertreter der Flügelparteien Dr. Barth und Locker) gewählt. & folgt sodann die Beratung über die Resolutionen der Politischen Kommission, die von den Berichterstattern Dr. Nurok und Ben Zwi beründet werden. Der erste Teil der Resolutionen, die sogenannte räambel, wird mit 85 Stimmen angenommen, nachdem zuvor Dr. N. Goldmann ein Minderheitsvotum der Radikalen eingebracht hatte, das nur 22 Stimmen erhielt. Die Präambel laufet in der angenommenen Fassung: Die ln Palästina seit Jahrzehnten, insbesondere seit der Ballour-Dekiaratlon unter *ioaiititchea Auspizien geleitete