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Jüdische Rundschau · 1927-08-12 · Heft 64 (12.8.1927) · page 3

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXII (1927)
Issue
Heft 64 (12.8.1927)
Date
1927-08-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
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Für die j e erzielt. . npfer di« den bri* ‘ e Durch* ] e sich in : e r -1 n ־ i t Der neue Bericht der Mandats «Kommission Soeben erschien in Genf der Bericht der Mandatskommission des Völkerbundes über ihre elfte Session, die in Genf vom 20. Juni bis 6. Juli d. J. stattgefunden hat. Der Bericht wird dem Völkerbundsrat unterbreitet und diesem bei seiner nächsten Tagung irn September vorliegen. Der Völkerbundsrat wird zweifellos die Bemerkungen der Kommission über die Verwaltung der einzelnen Mandatsgebiete — wie in früheren Jahren — ohne weiteres zur Kenntnis nehmen. Was den Rat bcschädigen dürfte, sind lediglich die allgemeinen Probleme, über die die Kommission Beschlüsse, gefaßt hat, nämlich ,einerseits die Frage der Ernennung eines neuen Mitglieds der Mandatskommission (eines Deutschen), andererseits die Fragen der Kompetenz der Mandatskommission und des Fragebogens, die sich aber mir auf die B- und C-Mandatsgcbiete erstrecken, daher Palästina nicht tangieren. Das ausführliche Protokoll der Mandatskommission dürfte, wie bei den früheren Tagungen, auch diesmal erat später erscheinen und erst dann wird cs möglich sein, sich ein definitives Urteil über die Behandlung der Palästinafragen in dieser Sitzung zu bilden. Der vorliegende Bericht enthält lediglich die Beschlüsse der Kommission sowie die Referate der von der Konimission bestellten Referenten über die einzelnen der Kommission zugegangenen Petitionen. Doch kann man schon aus diesen Teilen des Berichtes sich ein Bild von der Haltung der Mandatskommission machen. Diese Haltung stimmt ungefähr überein mit den in den vorhergebenden Jahren geäußerten Anschauungen der Kornmission. Sie ist für uns außerordentlich lehrreich, weil sich zeigt, daß zwar die Mitglieder der Kommission allmählich ein besseres Verständnis für das zionistische Problem bekommen, als sie bei ihrem ersten Zusammenstoß mit der zionistischen Materie im Jahre 1924 hatten, daß aber gewisse allgemeine Grundanschauungen der Völkerbundskreise, die besonders in der Mandatskommission zur Geltung kommen, die richtige Beurteilung der zionistischen Sache, die einen Spezial fall innerhalb der Mandate darstellt, erschweren. Wir dürfen nicht vergessen, daß der ursprüngliche Sinn des Mandatssystems und der durch die Kommission ausgeübten Aufsicht des Völkerbundes der war, das Kolonialsystem abzuschwächen und den Bevölkerungen der unter Kolonialverwaltung stehenden Länder einen gewissen Schutz zu gewähren. Daher ist es logisch, daß die Mandatskommission sich in erster Linie als Beschützer der Landesbevölkerung der Mandats-Territorien ansicht. Wenn sie auch heute nur eine sehr beschränkte Macht hat und der ursprünglich den Mandaten zugrunde liegende Gedanke nur sehr unvollkommen realisiert wurde, weil in der Praxis die Mandätarmächte mehr oder weniger Souveränitätsrechte in den Mandatsgebieten in Anspruch nehmen, so ist doch der Gesichtspunkt der Fürsorge für die Landesbevölkerung für alle Aeußerungen der Mandatskommission charakteristisch, soweit sie überhaupt eine Kontrolle ausübt. In den Be- Schlüssen, die in dem Bericht veröffentlicht sind, wird bei den beiden in der Session geprüften A-Mandaten, nämlich einerseits Palästina und Transjordanien, andererseits Syrien und Libanon, zunächst die Frage der Selbstverwaltung aufgerollt. Die Kommission erinnert — freilich in sehr zurückhaltender Form — die beiden Mandatarmächte an ihre Verpflichtung, Selbst- Verwaltungseinrichtungen, d. h. Verfassungen in den Mandatsgebieten zu schaffen. Bezüglich Syriens wird auf Artikel 22 des Völkerbundspaktes und Artikel 1 des syrischen Mandates verwiesen, worin ausdrücklich die Erlassung einer Konstitution vorgeschrieben ist. Bezüg- Der doppelte Spiegel Nun schildert auch Georg Hermann seinen Weg als Deutscher und Jude. Unter dem Titel ״Der doppelte Spiegel“ ist (bei S. Ahveiß, Berlin) ein kleines sehr amüsantes Büchlein erschienen. Ich kann es mir allseitig empfehlen. Es ist sehr hübsch erzählt es ist Herz darin und Gemüt und jene wehmütig-feine Ironie, bei der ich immer an jüdische Mandelaugen denken muß; es fließt breit ausmalcnd dahin und enthält viele treffende Anekdoten, die man immer wieder verwerten kann. Um es kurz zu sagen: es ist wie ein Stück aus einem Roman von Georg Hermann, als wolle der kluge Autor mit seiner feinen Beobachtungskdiist uns zeigen, wie ein deutscher Jude, der so um siebzig herum zur Welt kam und der nicht eben scharf und nicht eben sieht, sondern gottlob andere Sorgen hat, sich seiner Art , fVi’ch zum deutsch-jüdischen Problem verhalten mußte. Wäre es so gemeint — es wäre ein Meisterstück. Es ist ׳*. her leider ein Essai, der zwar vom Ich ausgeht, aber doch jirüber hinaus gedankliche Erkenntnisse vermitteln will. . nd er stammt schließlich von einem Mann, den sein Name, 9 ich wenn er auf andern Felde erworben wurde, verpflichtet. Ich kann mir auch denken, daß alle Leser der ״C.-V.- Zeitung“, in der das Buch zuerst vorabged ruckt wurde, bei der Lektüre andauernd genickt haben. Es ist nämlich nichts darin, was sie nicht auch schon gedacht hätten und was 11mgekehrt nicht jeder bessere Vorsitzende einer mittleren Ortsgruppe, sofern ihm die gleiche Gabe stilistischen Ausdrucks verliehen wäre, seinerseits hätte sagen können. Man verstehe mich recht: ich spreche nicht von der Gesinnung; ich spreche vom Niveau. Wassermanns im Thema gleichartiges Buch steht uns womöglich gesinnungsmäßig noch ferner, aber man legt es nicht ohne Gewinn aus der Hand: es enthält eine Reihe anregender und tiefer Erkenntnisse auch für diejenigen, deren Urteil andere Schlüsse daraus zieht. Aber wenn Georg Hermann behaglich erzählt, wie er in die beste aller Welten geboren wurde und wie die Judenlieh Palästinas drückt die Kommission ihre Meinung folgendermaßen aus: ,,Die Kommission ist mit der von der Mandatarmacht erteilten Information bezüglich des Fortschrittes der lokalen Selbstverwaltung zufrieden, wünscht aber in dem nächsten Pc richte eine detaillierte Mitteilung bezüglich der Entwicklung der in Artikel 2 des Mandates vorgesehenen Scibstverwaltungsinstitutionell." Der Artikel 2, der hier zitiert wird, lautet bekanntlieh folgendermaßen: Die Mandatarregierung ist verantwortlich, Palästina Unter solche politische, ökonomische und administrative Bedingungen zu stellen, die die Entwicklung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk sichern und ebenso die Entwicklung von Selbstverwaltungsinstitutionen sowie die Wahrung derbiirgerliehen und religiösen Rechte aller Einwohner Palästinas ohne Unterschied der Rasse und Religion. Die Mandatskommission hat schon in ihrer ersten Session 1924 zwischen den beiden Sätzen dieser Paragraphen einen gewissen Widerspruch konstatiert und wir sehen, daß sie immer wieder gerade auf den zweiten Teil des Paragraphen zurückkommt. Auch in dem Referat, das Professor Palazios über die Petition der arabischen Exekutive erstattete, wird zum Ausdruck gebracht, daß die Durchführung der lokalen Autonomie durch die Munizipalwahlen als ein Ausgangspunkt für weiteren Fortschritt auf dem Gebiete demokratischer Selbstverwaltung angesehen wird. Die Erklärungen der Mandatarmacht, welche auf die Munizipalwahlen hingewiesen' hat, werden also als befriedigend angesehen, zugleich aber die Mandatarmacht in ihrer geäußerten Absicht, weitere und umfassendere demokratische Verwaltungsinstitutionen zu schaffen, bestärkt. Wenn wir auch wissen, daß ein demokratisches Parlament in Palästina voraussichtlich nicht über Nacht entstehen wird, so ist es doch für unsere politische Orientierung von größtem Interesse, diese Haltung der Mandatskommission in unser Kalkül einzusetzen. Wir Zionisten müssen notwendigerweise Garantien fordern, daß, falls eine parlamentsähnliche Institution geschaffen wird, durch sie nicht der im Palästina-Mandat ausgesprochene, aucl-, im Artikel 2 deutlich vorgeschriebene Mandatszweck der Errichtung der jüdischen Heimstätte vereitelt und erschwert wird. Daher muß unsere politische Arbeit in der Richtung geführt werden, bereits in der Vorbereitung dafür zu sorgen, daß ein Typus der Konstitution für Palästina ins Auge gefaßt wird, der beiden Nationen volle unabhängige Entwicklung sichert und die jüdische Aufbauarbeit vor etwaigen hindernden Akten der geplanten Selbstverwaltungsinstitutionen schützt. Daß hierzu nach unserer Meinung eine intensive politische Arbeit auch im arabischen Lager gehört, um die Harmonie der Interessen an der Entwicklung des gemeinsamen Landes zur Geltung zu bringen, wurde in diesen Blättern bereits wiederholt dargelegt. Von den weiteren Beschlüssen der Mandatskommission betreffs Palästinas beziehen sich die meisten auf reine Administrativ-Fragen; die Kommission er- I sucht in verschiedenen Detailfragen um nähere Information. Uns interessiert dabei die Forderung nach näherer Information bezüglich der Arbeitsgesetzgebung, die bekanntlich auch von jüdischer Seite gefordert wird, sowie die Forderung, die Mandatarmacht möge nähere Details bezüglich des Programms von öffentlichen Arbeiten, die sie aus der bevorstehenden Anleihe durchzuführen gedenkt, vorlegen. In den Referaten über die Petitionen sind gleichfalls mehrere Aeußerungen enthalten, die uns interessieren. Auf die Bemerkung des Referenten Palazios zu dem arabischen Memorandum bezüglich der Selbst- Verwaltung wurde oben bereits hingewiesen. In diesem Referat ist interessant auch die Auseinandersetzung mit der arabischen Beschwerde, daß durch die übermäßige I Einwanderung von Juden und die finanziellen Schwierigkeiten der jüdischen Siedlung das Land geschädigt worden sei. Palazios weist in seinem Referat auf die Antwort der britischen Regierung hin, daß zwar infolge übermäßiger Einwanderung eine gewisse Depression entstanden ist, die auch die Handels- und Absatz- Verhältnisse des Landes beeinträchtigt hat, das Land jedoch keineswegs ״am Rande des Ruins“ steht, noch sei die öffentliche Ordnung durch die Arbeitslosen gcfährdet. Palazios betrachtet daher die Eimvanderungsbesfimmungen der Regierung als durchaus ausreichende Garantien. Im allgemeinen, bemerkt der Referent, ist der Ton der letzten arabischen Petition viel gemäßigter als in den Vorjahren, da die Araber sich offenbar überzeugt haben, daß die Mandatsregierung die Erfüllung der Bestimmungen bezüglich der Rechte der nichtjüdischen Bevölkerung ernst nimmt, obwohl die Araber selbst durch ihre Opposition dies erschweren. Es sei aber aller Grund für die Annahme vorhanden, daß eine echte, wenn auch allmähliche Entwicklung in der Riehtung einer Versöhnung und eines Ausgleiches sich vollzieht. Sehr interessant ist auch das Referat von Professor Rappard über das arabische Memorandum in bezug auf die K a bb a r a-L ä n d c r e i c 11 bei Cäsaräa. Dies Memorandum stammt von dem bekannten arabischen Advokaten Bustani, der kürzlich erst wegen Waldfrcvcls bei Cäsaräa bestraft wurde. Bustani hat die arabischen Stämme dieser Gegend zum Widerstand gegen die der Pica erteilten Konzession organisiert. Prof. Rappard beschäftigt sich eingehend mit den Rechtsfragen und mit der Vorgeschichte der ganzen Angelegenheit und bemerkt, daß der Konflikt eine Folge des Artikels 6 des Mandates sei, der der Regierung zur Pflicht macht, geschlossene jüdische Siedlungen auf dem Lande zu erleichtern und gleichzeitig die Rechte der Eingeborenen zu respektieren. Die Regierung habe bisher diesen Artikel außerordentlich vorsichtig gehandhabt, worüber sich auch die Zionisten beschwert haben. Man müsse berücksichtigen, daß die in der Petition vorgetragene Sache einen politischen Hintergrund hat, da Bustani ein aktives Mitglied der arabischen Exekutive ist, was zweifellos eine Lösung des Konfliktes erschwcrt. In der! Schlußfolgerungen wird erklärt, die Beschwerdeführer sollten mit ihren Ansprüchen vor den ordentlichen Gerichtshof gehen, zumal die Mandatsregierung sich bereit erklärt hat, die Kosten eines solchen Verfahrens zu tragen. Das Referat über das Memorandum der Zionistischcn Organisation, erstattet von dem holländischen Mitglied van Rees, ist sehr kurz. Es greift nur einen einzigen Punkt heraus, nämlich die zionistische Forderung, daß neue Siedlungen von den drückenden Landsteuern befreit werden mögen, da die Kolonisten noch keine Einkünfte haben, so daß die Zionistische Organisation diese Steuern zahlen muß und auf diese Weise ihre Mittel der konstruktiven Arbeit verloren gehen. Der Berichterstatter erklärt sich von der Antwort der Mandatarmacht, sie könne keiner Kategorie von Landwirten privilegierte Stellung bei der Besteuerung einräumen, befriedigt. Er erklärt, diese Haltung sei vollkommen logisch und müsse der Zionistischcn Organisation einleuchten. Auf die Argumente, daß in allen Kolonialländern eine derartige Steuerbefreiung selbstverständlich ist, und daß es sich hier nicht um ein Privilegium der Juden, sondern um ein Privilegium von wirtschaftlichen Pionieren, die Brachland urbar machen und die Produktion des Landes steigern, handelt, geht der Berichterstatter gar nicht ein. Im ganzen großen also ist zu resümieren, daß der Bericht der Mandatskommission die Aeußerungen der Mandatarmacht in allen Punkten als berechtigt ancrkennt. Der einzige Punkt, wo die Kommission sich frage eigentlich gar nicht existiert habe, von einer gelegentliehen böswilligen Regierungsmache abgesehen, und wie er schließlich andere Sorgen hatte — so ist das genau der Standpunkt eines Manufakturenhändlers aus der goldenen Zeit, in der die Geschäfte gingen und der Kaiser Wilhelm ein guter Mann war. Man übertrage seine Darstellung aus der Sphäre der künstlerischen Betätigung, in der er lebte, in den Bereich des Handels — und es entsteht getreu das Bild einer arbeitsamen, durch glückliche Zeitumstände gut verdienenden und deshalb mit sich und der Welt zufriedenen Generation, die sich den Teufel um Gemeinschaftsprobleme scherte und vor so noch so dicken Anzeichen in den Kursindex flüchtete. Gut, die Dinge haben ihn nicht interessiert, und er ist heute einigermaßen verwirrt; dafür hat er andere Qualitäten. Nur daß ein geistiger Mann immerhin zu anderem Horizont verpflichtet ist, und ganz bestimmt dann, wenn er aus seiner Unzulänglichkeit auf diesem Gebiet ein Essai in Buchform macht. Wer hat es ihm angeschafft?, sagt man in Bayern. Warum hat das gleiche Problem, das für ihr! nicht existiert hat, einen Wassermann, der aus der gleichen Generation stammt, immer wieder bis in alle Tiefen erschüttert? Ist Wassermann ein Sonderfall? Er ist es so wenig wie Georg Hermann. Aber dieser vertritt (im vorliegenden Falle) de« unbekümmert dahinlebenden, um seine Privatgeschäfte besorgten Bürger, jener hingegen den geistigen Menschen, der das Problem seiner Art und Umgebung in aller Intensität durchleben und durchdenken muß. Durchdacht hat Georg Hermann auf diesem Gebiet auch heute noch nichts. Es ist eigentlich nicht zulässig, daß ein Mann wie er sich über das Wesen des Antisemitismus noch immer die primitivverschleiernden Vorstellungen der vergangenen Generation macht, die selbst in dieser nur das überkommene Gemeingut derjenigen waren, die es vorgezogen hatten, nicht selber nachzudenken. Und das heute, also in einer Zeit, in der seit langem vorbereitete Gedanken über diesen Gegenstand schließlieh durch Arnold Zweig (und Bernstein) ihre letzte Grundiegung, Vertiefung und Formulierung gefunden haben. Man braucht nicht etwa diese Bücher zu kennen, darauf kommt es nicht an; aber dann muß man selber Gedanken haben, statt auf der ganzen Linie überwundene Gedankenlosigkeiten schlicht zu wiederholen, Wohlgemcrkt, auch das hat nicht etwa mit Gesinnung zu tun. Die Erkenntnis vom Wesen des Antisemitismus zieht durchaus nicht automatisch Zionismus .nach sich. Wenn Einer so friedlich dahinlebte, ist es kein Wunder, wenn er im Lärm der Nachkriegszeit jäh auffährt und nun wild um sich schlägt. Signal war für Georg Hermann das Sonderheft des .,luden“ über ״Antisemitismus, in dem auch einige deutsche Intellektuelle Stellung genommen und dabei allerdings nicht nur Neulingen, sondern auch alten Seeleuten maneherlei Uebcrraschentles geboten hatten. Er nimmt sie sich in seinem Buch Mann für Mann vor und gibt es ihnen. Alles, was er da sagt, ist mehr oder weniger richtig und auch für uns herzerfrischend. Aber merkwürdig, wie alt wir Jüngeren uns hier plötzlich der älteren Generation gegenüber Vorkommen müssen. Wie ein Sausewind braust es herein. Es ist wahr, soviel Frische bringen wir nicht mehr auf: wir haben uns das schon alles an den Schuhsohlen abgelaufen. Wir können, wenn man uns Unannehmlichkeiten sagt, auch nicht mehr gleich so schrecklich beleidigt sein, weil unser jüdisches Selbstgefühl sich bereits auf einer Stufe befindet, die uns gestattet, auch dem anJeren gerecht zu werden. (Kaznelson hat diesen Gedanken im ״Juden“ in einer Antwort an Doeblin ausführlich und so ausgezeichnet behandelt, daß ich mich hier mit dieser Andeutung begnügen kann.) Den jüdischen Mitarbeitern des Sonderheftes aber, insbesondere dem, ״dem die Antwort zufiel“, also mir, wirft er vor, daß wir nicht klar und eindeutig ausgesprochen hätten, daß das deutsche Judenproblem keine Frage sei, die die Deutschen an uns zu richten hätten, sondern ״nur ein Teil jener großen Frage, die wir deutschen Juden heute an unsere deutschen Mitbürger zu richten haben“. Es ist wahr, daß ich das weder klar noch eindeutig ausgesprochen habe.

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