Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXII (1927)
- Issue
- Heft 63 (9.8.1927)
- Date
- 1927-08-09
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 452 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 63, 9.Vm. 1927 den Zwecke aufz 11 erlegen: Unterricht, Armenfürsorge, Krankenfürsorge, Waiscnfürsorge, Zuschüsse zu den Ausgaben des lokalen Rabbinatsbüros und des Rabbiners, Zuschüsse zum Budget des Gencralrats, der lokalen Gemeinde und ihres Koinitees; alles im Rahmen des vorbestimmten Budgets. Die Elected Assembly ist befugt, eine ev. Gebührenerhebung lokaler Gemeinden gutzuheißen a) für rituelles Schächten, b) für Herstellung und Verkauf von ungesäuertem Brot (Mazzotli), c) für Beglaubigung von Zertifikaten gemäß dem jüdischeu Gesetz. Die Elected Assembly hat ein Reglement über das System der Aufbringung und den Höchstbetrag von auferlegten Steuernund Gebühren jährlich dem Oberkorn missar zur Billigung vorzulegen; erst wenn diese Billigung vorliegt, darf die Einbringung vollzogen werden. Das von der Versammlung angenommene Budget tritt erst nach Billigung durch den Oberkonnnissar in Kraft; das von jeder lokalen Gemeinde angenommene Budget unterliegt der Bestätigung durch den Distriktskommissar. Die Jahresbilanzen des Gencralrats (Waad Leumi) und jeder lokalen Gemeinde müssen den vorn Oberkommissar vorgcschriebencn Formalitäten entsprechen; sie werden durch vom Oberkommissar bestätigte Rechnungsrevisoren geprüft. Lokale Gemeinden. In jedem Orte mit mindestens 39 Mitgliedern der jüdischen Gemeinschaft soll eine lokale Gemeinde gebildet werden In Orten mit weniger als 30 jüdischen Gemeinschaftsmitgliedern kann eine lokale Gemeinde nur gebildet werden wenn der Waad Leumi sie empfiehl und der Distriktskommissar sie bestätigt. Wird eine solche Gemeinde nicht empfohlen und bestätigt, so können die Mitglieder, insofern der Uistriktskommissar es billigt, sich entweder der nächsten bereits bestehenden Gemeinde anglredern oder zusammen mit den Juden eines anderen Ortes von weniger als 30 jüdischen Gemeinschaftsmitgliedern eine lokale Gemeinde bilden, wenn die Zahl der Mitglieder in beiden Orten mindestens 30 beträgt. ln jeder Stadt und in jedem Dorf sollen nicht mehr als eine einzige lokale Gemeinde bestehen. Besteht aber innerhaalb der Gemeinde eine Sondergruppe von mindestens 30 Erwachsenen, so muB aut die Befriedigung der religiösen und kulturellen Bedürfnisse dieser Gruppe gemäß ihren eigenen Grundsätzen geachtet werden, und die lokale Gemeinde, bzw. ihr Komitee, ist verpflichtet bei der Fürsorge und Verwaltung der gemeindlichen Agenden religiösen Charakters voll und ganz die Bedürfnisse der erwähnten Gruppe in Betracht zu ziehen und jene Einkünfte der lokalen Gemeinde, die religiösen und kulturellen Zwecken gewidmet sind, proportioneil zwischen der lokalen Gemeinde und der oben beschriebenen Gruppe nach der Zahl ihrer Mitglieder zu verteilen. Das Komitee der lokalen Gemeinde hat die Anweisungen des General Council (Waad Leumi), sowie die Beschlüsse der Generalversammlung der lokalen Gemeinde im Rahmen ihrer Kompetenz durchzuführen; das Komitee ist der anerkannte Vertreter der Gemeinde gegenüber der Dlstriktsverwaltung in Angelegenheiten, die innerhalb der Kompetenz der lokalen Gemeinde liegen. Das Budget des lokalen Rabbinatsbüros und des Rabbiners soll gemeinsam zwischen dem Rabbinatsbüro, dem Rabbiner und dem Gemeindekomitee festgesetzt werden. Pflicht des lokalen Gemeindekomitees ist es, für die Ausgaben des Rabbinatsamtes und des Rabbiners im Rahmen des Budgets aufzukommen. ן► ‘ p*«1.. Jito»;■׳-.hfci-V.4»w■ . räbbiJiischetTGfeHait elnflieSeit, WCfdeif dem lokalen Komitee überwiesen, welches sie in einem separaten Konto gemeinsam mit anderen für die Erhaltung des Rabbinatsamtes und des Rabbiners einfließenden Gebühren aus ritueller Schächtung, Begräbnissen, der Herstellung und dem Verkauf von ungesäuertem Brot (Mazzoth) verwaltet. Die Schächtkontrolle. In jeder lokalen Gemeinde besteht ein Ausschuß, der die rituelle Schächtung und alle mit derselben zusammenhängenden Angelegenheiten zu kontrollieren hat. lieber die Zusammen- Setzung dieses Ausschusses verfügt der Waad Leumi gemeinsam mit dem Rabbinerrat; im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen diesen beiden Instanzen wird die Angelegenheit einem Ausschuß, überwiesen, wie er in § 9 (1) vorgesehen ist., m dem Ausschuß soll jede Kongregation nach der Zahl ihrer Mitglieder vertreten sein. Jede Kongregation hat das Recht, einen Schächter zu ernennen, der nach dem besonderen Ritus der Kongregation und unter der Kontrolle ihrer Inspektoren schächtet. Das Recht einer Kongregation, die sich aus Personen zusammensetzt, die nicht als Mitglieder der Gemeinde eingetragen sind, nach ihrem Ritus und unabhängig vom Gemeindeschächtausschuß Schächtungen vorzunehmen, darf in keiner Weise geschmälert werden; vorausgesetzt, daß diese Sonderkongregation die Gebühren auf von ihren Schächtern gescliächtetes Vieh nach den gleichen Sätzen erhebt, wie sie von dem Schächtausschuß der Gemeinde vorgeschrieben sind. Kontrolle der rituellen Begräbnisse. In jeder lokalen Gemeinde besteht ein Begräbnisausschuß. Jede Kongregation und jede Gruppe von Juden innerhalb der Gemeinde hat das Recht, einen eigenen Begräbnisverein zu bilden und Bodeii fiir einen Friedhof für ihre Mitglieder zu erwerben, jede solche Gesellschaft darf eine Gebühr für einen Begräbnisplatz, sowie Begräbnisspesen erheben; der Maximalbetrag solcher Gebühren muß aber von dem Komitee der lokalen Gemeinde gemeinsam mit den Vertretern der betreffenden Gc- Seilschaft festgesetzt werden. In keiner Weise darf das Recht irgendeiner Kongregation, deren Mitglieder nicht als Gemeindemitglieder eingetragen sind, eingeschränkt, ihre eigenen Begräbnis-Arrangements zu treffen, jedoch stets in IJcbereiustimmung mit den bezüglichen Verordnungen der Regierung und der lokalen Behörden; die lokale Gemeinde selbst hat kein Recht, von solchen Sonderkongregationen zu erheben. Vorbehaltlich der Billigung durch die Generalversammlung der lokalen Gemeinde hat das Gemeindekomitee das ■Recht, gemeinsam mit dem Rabbinatsamt an Bäcker und Verkäufer von Mazzos Lizenzen zu verleihen und Gebiihrcn für solche Lizenzen zu erheben. Die Netto-Eingänge aus solchen Gebühren werden für Ausgaben des lokalen Rabbinatsaints oder Rabbiners verwendet. Bei der Ausübung seiner Machtbefugnisse in Angelegenheiten des Rituals hat sich das Komitee den Verordnungen oder Anweisungen des Rabbinatsamtes und in Angelegenheiten administrativer Natur den Ver- Ordnungen und Anweisungen des Gencralrats (Waad Leumi) zu fügen. Die amtliche Bekanntmachung über die Wahl und die Machtbefugnisse des rabbinischen Rates vom 13. März 1921, die in der Offical Gazette vom 1. April 1921 publiziert worden ist, ist mit der Publizierung der neuen Gemeindeordnung außer Kraft gesetzt worden. Die Agudisien fordern eine eigene Gemeinde Jerusalem, 4. August. (J.T. A.) Eine hier abgehaltene Versammlung von Anhängern der Agudas Jisroel beschloß, an das Kokmialamt in London telegraphisch das Ersuchen zu nchten, zu erlauben, daß in Uebereinstimmung mit der Gemeindeordnung eine eigene orthodoxe jüdische Gemeinschaft in Palästina begründet werde. Ein Telegramm gleichcn Inhalts ging an den Stellvertretenden Oberkommissar Colonel Symes, Politische Nebenwirkung des Erdbebens Von M. Y. Ben-Gavriel (Jerusalem). Ein paar Tage nach dem großen Unglück, das Palästina betroffen hat, brachte ״Phalestin“. ein arabisches Blatt, das beiläufig die Jabotinskysche Ricnfung im nationalistischen Arabertum vertritt, also ultranationalistisch ist mit den Scheuklappen lächerlicher Gernegroßallüren, folgende Notiz: ״Wir stehen ihnen“ (den Juden) ״erstaunt gegenüber.... herzlich und menschlich.... wir drücken fest ihre Hand und bringen heute zum Zeichen dessen die ständige Rubrik ״Unsere Gegner“ (die ständige anlizionistische Hetz-Rubrik. — A. d. R.) nicht.“ Das ist eine Note, die zur Aufmerksamkeit zwingt, denn sie bringt jenen Ton in den Kampf, den wir, die wir im panasiatischen Bund die einzige Möglichkeit der Zukunft Palästinas sehen, lange schon erhofft hatten. Aber nicht der menschliche Verstand, nicht die Ueberzeugungskraft des Wortes und nicht das beispielgebende Leben einiger Weniger machten den verbohrten Nationalisten zum Menschen, der erschüttert dasteht und aus jähem Erleben die Bruderhand dem verkannten Bruder bietet, nein, es mußte mehr kommen, es mußte die Erde beben, es mußten Menschen fallen in ihren Häusern und es mußte der Gerettete seine primitivste Pflicht erfüllen, die Pflicht, die aus jener Verpflichtung entspringt, welche das Menschsein dem Menschen auferlegt. Als am elften Tamus die Stadt Sch’chem, der Mittelpunkt der antizionistischen arabischen Hetze, durch das Erdbeben dem Erdboden beinahe völlig gleichgemacht wurde und die Menschen, die Steine auf ihre jüdischen Mitmenschen warfen, zu Hunderten von den Trümmern ihrer Häuser begraben wurden, als ein Schrei maßlosen Entsetzens zum Himmel aufstieg, waren von Menschen die Ersten, die ihn hörten, die Juden von Tel-Awiw, und in derselben Nacht noch fuhren ihre Brotwagen nach Sch’chem, dem Mittelpunkt der antizionistischen arabischen Hetze. Und jüdische Menschen in Jaffa waren die Ersten, die die Araber Jaffas auf ihre Pflicht aufmerksam machten und jüdische Menschen waren es, die sich als Erste anschickten, nach Sch’chem zu eilen, um m helfen, wo noch zu helfen war und um die schnell verwesenden Leichen in die Erde zu legen. (Daß dies dann nicht geschah, war Schuld der Regierung, die nicht die Erlaubnis zur freiwilligen Hilfe gab, ״ehe gewisse Verhandlungen nicht vollendet sein würden“.) Ein Jude, Nathan Strauß, schickte, ehe man ihm, wie etwa Ford und Rockefeiler, deren Antworten heute noch ausstehen, telegraphierte, fünftausend Pfund und der jüdische ״Brith Schalom“ war cs, der den ersten Aufruf zugunsten der am schwersten betroffenen arabischen Städte erließ. Zum ersten Male in der Geschichte der Be- Strebungen um die arabisch-jüdische Freundschaft ist die Tat über den Wunsch, über die literarische Beteuerung ehrlicher Gesinnung hinausgewachsen. , Das Volle, das primitive Volk von Sch’chem, das heute spricht ״die Juden sind unsere Brüder“ und — noch gläubigzitternd zu den Juden flieht, deren Klagemauer unversehrt stehen blieb, da Omarmoschee und Grabeskirche vom Erdbeben geschlagen wurde, zu den Juden, von denen — ein Wunder geschah in diesen unseren Tagen — nicht einer er- 'stmlfen '■ wüwl,■־,dieses* :etilwS!^61t*wirä!«äÄr,,anl<n&1tJl?äSÄ(l" des Unglücks auch nach Jahren noch erinnern. Und noch etw׳as ergab sich aus diesem Erdbeben: der arabische Nationalismus hat in '‘dieser ernsten Stunde des Volkes von Palästina versagt. Sechs Tage vergingen, ohne daß aus Aegypten und aus Syrien Hilfe kam, unzählige herzzerreißende Augenblicke verrannen, ehe die reichen, unermeßlich reichen Führer des intransigenten arabischen Nationalismus ein paar Ourusch gaben. Wir Juden hatten zwar auch viele Telegramme des Beileids, des Mitleids und des Mitleidens geschickt, aber wir haben auch, o h n c Ueber- I e g 11 n g, ein klein wenig geholfen. Und diese Spontaneität hat mehr erreicht als zehn Broschüren des Brith schalom und weit mehr als alle Versicherungen jener, die die arabische Freundschaft wollen und nie noch mit einem Araber an einem Tisch saßen. Nie soll vergessen werden, daß die Araber von Sch’chem den Abgesandten der Juden gesagt haben: ״Brot habt ihr uns für Steine gegeben!“ Und nie soll vergessen werden, daß drei Tage lang Friede herrschte zwischen Ismael und Israel in dem Lande, das ihnen beiden Heimat ist — und immer sein wird. Das Rüfskomilee Ittr die Erdbeben - Geschädigten Das unter dem Patronat der Regierung in Jerusalem gebildete Hilfskomitee für die Erdbeben-Geschädigten besteht aus vier Unterkomitees und weist folgende Zusammensetzung auf: 1. Das allgemeine Komitee, bestehend aus 12 Mitgliedern, darunter 2 Juden, 2. das Kredit-Komitee, bestehend aus 4 Mitgliedern, darunter einem Juden, 3. das Unterstützungs-Komitee, bestehend aus 5 Mitgliedern, darunter einem Juden, 4. das Wiederaufbau-Komitee, bestehend aus 3 Mitgliedern, darunter einem Juden. Im Unterhause richtete Ken wort hy au den Kolonialminister die Anfrage, ob beabsichtigt sei, die durch das Erdbeben in Palästina Betroffenen irgendwie zu entschädigen. Unterstaatssekretär im Kolonialministeriuin, Ormsbv Gore, erwiderte, daß der High Commissioner keine Eingabe an die englische Regierung wegen finanzieller Hilfe gemacht habe. Prof. Mead unterwegs nach Palästina New York, 3. August. (J.T.A.) Elwood Mead, der bekannte landwirtschaftliche Experte der Vereinigten Staaten für Urbarmachung und Landanbau, hat am 1. August an Bord des ״Leviathan“ die Reise nach Europa und Palästina angetreten. In Palästina wird er in seiner Eigenschaft als Mitglied der Sachverständigenkommission der Jewish Agency, die dortigen landwirtschaftlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der allgemeinen wirtschaftlichen Prosperität des Landes prüfen. Prof. Mead weilte bekanntlich schon im Jahre 1924 im Aufträge der zionistischen Exekutive in Palästina und hat datnals die landwirtschaftlichen Möglichkeiten des Landes einer umfassenden Prüfung unterzogen. Sein Bericht fiel, wie erinnerlich, sehr zukunftsverheißend aus. Noch in dieser Woche wird sich Professor Jacob G. Lipman, der Direktor der Landwirtschaftlichen Versuchsanstalt des Staates New Jersey, zu gleichen Zwecken nach Palästina begeben. Das katholische Franziskaner Kommissariat in Washington hat für die Opfer des Erdbebens in Palästina 5000 $ überwiesen. WaMresultate Die Wahlbewegung anläßlich des XV. Zionistenkongresses ist in Polen, Litauen, England und in allen anderen Ländern auf Grund der hier eingelaufenen Berichte trotz der sommerliehen Hitze außerordentlich stürmisch verlaufen. In einzelnen Orten kam es während der Wahlen sogar zu heftigen Auftritten zwischen den einzelnen Richtungen, die sich um den Wahlerfolg bewarben. So hat denn die Einführung des Einheitsschekels tatsächlich in hohem Maße dazu beigetragen, das Interesse und die Leidenschaft der einzelnen Zionisten für zionistische Probleme zu erhöhen. Endgültige Wahlresultate liegen vorläufig nur aus Westgalizien vor, wo das Lin ke Zentrum von den 8 Mandaten 6 erringen konnte. Ein Mandat fiel der H i t a c h d u t h und eins dem M i s r a c h i zu. In Os t gal i z i eil ist das endgültige Resultat noch immer nicht bekannt. Fest steht, daß die Allgemeinen Zionisten eine Niederlage erlitten haben, während die Flügelparteien, Hitachduth und Misrachi, namhafte Erfolge aufwiesen. Die Niederlage der Stamzionisten in Ostgalizicn wird auf die unglückselige Zusammensetzung der Kandidatenliste der Allgemeinen Zionisten zurückgeführt. . Zum Zeichen des Protestes haben z. B. in Tarriopol, wo die Allgemeinen Zionisten 94 Stimmen erhielten, 60 Stamzionisten weiße Stimmzettel abgegeben. In Stanislau brachte der Misrachi, der im vorigen Jahre nur 14 Schekolim verkauft hatte, einige hundert Wähler zur Wahlurne, die sich sonst im zionistischen Leben weder durch ideelles noch materielles Interesse hervorgetan haben. Gegen das Ergebnis in Stanislau wurde Protest eingelegt. Von den 12 Mandaten in Ostgalizien haben, nach vorläufiger Zählung, die Hitachdu th 5, der Mi srachi 4 und die Allgemeinen Zionisten 3 Mandate erobert. Die Ergebnisse aus Kongreßpolen sind auch hoch nicht endgültig. Nach vorläufigen Nachrichten haben der Mis• rachi 7, Eth Liwnoth 3, die Radikalen 3, die Hitachduth 2, die Poale Zion (vereinigt mit Haschomer Hazair) 3 und die Revisionisten kein Mandat erlangt. Fest steht, daß der Misrachi soviel Stimmen aufgebracht hat, wie Eth Liwnoth und Radikale zusammen. Allerdings hat die Hauptwahlkommission auf Grund des überaus komplizierten Zahlungsmodus in Kongreßpolen folgendes offizielles Resultat errechnet: Misrachi 8, Eth Liwnoth 4, Radikale 0, Hitachduth 1, Linker Block (Poale Zion und Haschomer Hazair) 4 Mandate und 1 Mandat unbesetzt. Gegen diese Feststellung ist von verschiedenen Seiten Protest eingelegt worden. In Litauen fanden die Wahlen am 31. Juli und 1. August statt. Am 7. August war das Endresultat noch nicht bekannt. Die vorläufigen Ergebnisse an diesem Tage lauteten: Allgemeine Zionisten 928, Hitachduth 761, Revisionisten 421, Poale Zion 725, Misrachi 523 Stimmen. Das Wahlergebnis in Palästina steht noch aus. Es heißt, daß die Achduth Awoda von den insgesamt zur Besetzung gelangenden 27 Mandaten 9 erobert hat. Weizmanns Kandidatur In Wien zurückgezogen Dr. Weizmann hat seine Kandidatur als Listenführcr in Wien zurückgezogen. Bekanntlich wurde ft־. Weizmann in JHsstehend««’ Gruppe als Listenführer aufgesteilt, die in Opposition zu der Leitung der Landesorganisation steht. Der Präsiaent der Oesterreichischen Landesorganisation, Dr. Goldhamtner, gehört der Gmppe der Radikalen Zionisten an und ist Spitzenkandidat der Radikalen Liste. Um nun nicht das Schauspiel eines Kampfes des Präsidenten der Weltorganisation gegen den Präsidenten der Landesorganisation zu bieten und um nicht das von allen Parteien anerkannte Werk der Konsolidierung der Oesterreichischen Landesorganisation, das Dr. Goldhammer erfolgreich eingeleitet hat, zu stören, hat Dr. Weizmann gebeten, von der Aufstellung seiner Kandidatur abzuschen. Es wird berichtet, daß Dr. Cliajes, selbst ein entschiedener Anhänger Dr. Weizmanns, sich für diese Regelung der Sache eingesetzt hat. Die Opposition in Amerika Mehrere Mitglieder der Leitung des United Palestine Appeal haben in den letzten Tagen ihre Aemter niedergelegt, weif sie als Opposition gegen die Leitung Lipskys bei der letzten Konvention der amerikanischen Zionisten in Atlantic City eine Niederlage erlitten haben. Unter den Zurückgetretenen befindet sich Emanuel N c u m a n n, der bisher Geschäftsführender Vorsitzender des U. P. A. war. Neumann war seit der Gründung des Keren Hajessod im Jahre 1921 dessen Sekretär und in den letzten Jahren leitender Direktor. Die gegenwärtige Leitung des U. P, A. hat anläßlich des Ausscheidens von Neumann in einer Kundgebung dessen große Verdienste um die Sache des Keren Hajessod gewürdigt. V011 anderen Führern der Opposition, die ihre Aemter niedergelegt haben, sind zu nennen: Israel Gold b erg, der Leiter des Informationsbüros des U. P. A., Morris S e 1 d i n , Leiter der Kampagne für Groß-New York, und Dr. Abramowitz, Leiter des Nationalfonds. Die Deniissionen wurde vom Exekutivkomitee mit Bedauern zur Kenntnis genommen. _ Palästinas neue Mflnzen Jerusalem, 4. August. (J. T. A.) Ein zweiter Transport von Münzen der neuen Palästina-Währung im Werte von £ 400000 ist soeben aus London eingetroffen. Die Münzen wurden im Königlichen Münzamt geprägt. Die erste Lieferung im Werte von £■ 430000 ist bekanntlich Anfang Juli eingetroffen. Die neuen Münzen werden am 1. O k t o b e r d. J. in Umlauf gesetzt werden. Die Prägung der Münzen und die Inschritten der Scheine sind in den drei Landessprachen (englisch, hebräisch und arabisch) gehalten. Wirtschallsverhandlungen zwischen Aegypten und Palästina Nach Meldungen ägyptischer Zeitungen schweben gegenwärtig Verhandlungen zwischen den Regierungen Aegyptens und Palästinas über den Abschluß eines Handelsvertrages, der die Handelsbeziehungen der beiden Staaten auf der Grundläge der Beziehungen befreundeter Nationen regeln soll. Aegypten fordert jedoch, daß der palästinensische Tabak nicht in den Vertrag einbezogen wird. (Ziko.) Amerika und Rumänien Washington, 4. August. (J. T. A.) Seitens des Staatsdepartements wird der J. T. A. auf eine Anfrage mitgeteilt, daß sich die Regierung der Vereinigten Staaten nicht hat entschließen können, der Bitte der Abordnung des amerikanischjüdischen Kongresses zu entsprechen und bei der rumänischen Regierung in der Angelegenheit der Judenverfolgung zu intervenieren.