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Jüdische Rundschau · 1927-08-02 · Heft 61 (2.8.1927) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXII (1927)
Issue
Heft 61 (2.8.1927)
Date
1927-08-02
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Seite 43ם JÜEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 01, 2.VDL 1927 öefahr. Und auch der revisionistische Flügel, dessen Stellung zum arbeitenden Palästina eindeutig und War ist, wird nicht eine solche Bedeutung haben, als daß wir mit diesen Extremisten der ״Privatwirtschaft“ besonders rechnett müßten. Die Gefahr droht von Seiten derer, die auch weiterhin der ehrlichen Ueberzeugung sind, daß die jüdische Arbeiterschaft zum Aufbau des Werkes von entscheidender Bedeutung sein wird, daß sie aber in der Leitung der Wirtschaft ausgeschaltet werden müsse. Der Auftakt ist klar, schon Rudolf Samuel hat in seinem begrüßenswerten Artikel in Nr. 59 der ״Jüdischen Rundschau“ auf die merkwürdige und vieles erhellende Tatsache hingewiesen, daß es gerade die Vertreter des Linken Zntrums waren, die verlangt haben, daß der Revisionskommission, die vom Äktions-Comite beschlossen wurde, kein Vertreter einer Arbeiterpartei angehören dürfe. Und wenn man die Wahl- Plattform des Linken Zentrums in ein klares Deutsch übersetzt, dann heißt wohl der Satz, in dem Befreiung von Parteieinflüssen von rechts und links gefordert wird, daß die zukünftige Leitung eine arbeiterfreic Leitung sein müsse. Und liier zeigt sich die Begriffsverwirrung am deutlichsten. Man glaubt offenbar, daß die Zentrumsparteien (denn das Linke Zentrum allein repräsentiert ja nur einen Bruchteil des Kongresses und muß sich anlehnen), ״unabhängig“ sind und daß ihre Vertreter als die Götter über dem Wasser der!Meinungen schwellen, aus dem und jenem Wirtschaftsprogratnm einen guten Brocken herauspicken, nach allen Seiten hin gerecht und ausgleicliend wirken werden. Und man übersieht, daß es sich auch hier um lebendige Menschen handelt, Vtn Menschen, die seit Jahren im wirtschaftlichen Leben stehen, die eine fest begründete lind wohl erworbene Meinung haben, eine Meinung, die der privatkapitalistischen Wirtschaft den Vorzug gibt, denn sonst ständen sie ja im sozialistischen Lager, und daß sie demgemäß a priori und von ihrem Standpunkt aus mit Recht gegen die Wirtschaftsmeinungen sind, die innerhalb der jüdischen Arbeiterschaft herrschen. Man darf und soll sich daher nicht darüber täuschen, daß eine derartige ״unabhängige“ Exekutive genau so gebunden und genau so abhängig ist wie irgendeine andere, und man muß sich klar darüber sein, daß eine Exekutive, die nur aus solchen Personen bestehen würde, von der Arbeiterschaft als ihr diametral entgegengesetzt empfunden und angesehen würde. Denn über noch eines muß man sich klar sein. Heute gibt man zu, daß nicht nur die Betriebe der Arbeiterwiftschaft sich in Schwierigkeiten befinden, man weiß, daß die Privatinitiative nicht glücklicher operiert hat. Für beide Wirtschaftsmethoden gelten eben dieselben Schwierigkeiten, die Schwierigkeiten des Koloniallandes Palästina, bei beiden Wirtschaftsmethoden muß man, wenn man ein jüdisches Palästina will, mit denselben Orientfremden und oft auch arbeitsfremden Menschenmatcrial wirken und bei beiden Methoden muß man neben der Kolonisation des Landes auch den jüdischen Menschen ״kolonisieren“, ihn zur Arbeit in diesem Lande und unter diesen Bedingungen erziehen und heranbilden. Es ist besonders bezeichnend, daß immer wieder betont Wird, daß das wahrhaft Positive in Palästina durch die Leistungen der Arbeiterschaft repräsentiert wird. Der Solei- Boneh mit all seinen Fehlern hat Unendliches geleistet für den wahren Aufbau Palästinas und wer kann ihn zum Beispiel mit dem vergleichen, was von Seiten der Zion Commonwealth, deren Fehler und Mißgriffe gewiß nicht kleiner sind, geschaffen wurde! Und wenn man der Meinung ist, die 1m Programm des Linken Zentrums ausgedrückt wird, daß der Geist des Pioniertums erhalten bleiben muß, dieser Geist, der uns allein die Sicherheit gibt, daß ein jüdisches Palästina durch jüdische Arbeit entsteht, dann darf man die Menschen, die diesen Geist repräsentieren, nicht beherrschen wollen und ihnen, die den Aufbau verwirklichen, nicht eine fremde Leitung Wesen und Streben dieser Menschen;;piil®mfäffes •mit :Respeki.aÄr■ mit Fremdheit, gegenüber-1 steht. Und damit kommen wir zu den Entscheidungen: Dieser Oelst des Pioniertums war und ist bei den Menschen, die mit allen Fasern ihres Herzens für ein gemeinwirtschaftliches Palästina eintreten. Man kann nicht das eine bejahen und das andere verneinen. Der Hechaluzgedanke ist untrennbar verbunden mit den Gedanken des jüdischen Aufbaus und des sozial-gerechten Aufbaus Palästinas. Er ist durchdrungen davon, daß sein Werk das jüdische Palästina schafft, aber nicht nur das Werk seiner Hände, — der ganze Mensch wirft sich in die Arbeit, und fordert mit Recht, daß er, der wahrhaft arbeitende, in erster Linie zur Leitung seines Werkes berufen ist und herang<ezogen wird. Die Arbeiterschaft Palästinas wünscht und kämpft um die Reform der Wirtschaft genau so wie irgendeine andere Grappierung im Zionismus, ist es doch ihr Werk, das reformiert werden muß und gesunden soll, aber sie verlangen von uns, daß wir uns nicht von ihnen trennen, um ihnen ״leitend“ gegenüber zu stehen, sie fordern vielmehr Verbundenheit und Mitarbeit. Nicht Worte, nicht Begrüßungstelfegramme helfen denen, die die ganze Last des Aufbaus getragen haben und die Krise täglich am schwersten empfinden. Sie warten auf diejenigen Zionisten, die auch in der Zeit der Krise sich zum lebendigen arbeitenden Palästina bekennen und sie erhoffen auch vom deutschen Zionismus, daß viele in ihm die Kraft und die Einsicht haben werden, die einzige Liste im deutschen Wahlkampf, die mit der jüdischen Arbeiterschaft Palästinas verbunden ist (nachdem bedauerlicherweise die Liste des Hapoel-Hazair, die Liste Chaim Arlosoroff, ausgefallen ist), die Liste Poale-Zioti J. J. W. B. zu stärken und zu wählen. Wählt Hffachduth An alle Chawerim und Wähler der Hitachduth in Deutschland! Mitten in den Arbeiten des Internationalen Gewerkschafts- Kongresses habe ich die Nachricht erhalten, daß die Hauptwahlkommission in Deutschland die Hifachduth-Liste (Nr. 6) für ungültig erklärt hat. Ich kann von hier aus nicht beurteilen, ob die formellen Gründe, die die Kommission zu diesem Schritt veranlaßt haben, begründet und genügend sind. Aber ich weiß, daß selbst, wenn formelle Verstöße von Seiten unserer Partei vorliegen, diese für uns auf keinen Fall genügen dürfen, um in den Wahlen zu diesem Kongreß unsere Fahne nicht erscheinen zu lassen. Ich weiß, daß cs in Deutschland nicht nur die Chawerim des Hapoel-Hazair, sondern eine weite Schicht von Sympathikem für die Politik und die Losungen der Hitachduth gibt. Ich hoffe, diese Schicht ist in den letzten Jahren, die im Positiven wie im Negativen die Wahrheit unserer Grundsätze erwiesen haben, noch stärker geworden. Diese Wählerschaft der Hitachduth in Deutschland darf auch nach dem Entscheid der Hauptwahlkommission weder den Wahlen fernbleiben, noch auch unter fremder Flagge in den Wahlkampf gehen. Es ist jetzt zu spät, eine Revision des Beschlusses herbeizuführen oder die Intervention des Hauptbüros der Hitachduth abzuwarten. Ich rufe daher — in letzter Stunde — alle Chawerim, Freunde und Wähler der Hitachduth auf — ohne Rücksicht auf formelle Beschlüsse — zur Wahl zu gehen und Hitachduth zu wählen 1 Möge das Kongreßgericht später prüfen, ob gegenüber äaem starken uno geschlossenen Auftreten aller unserer * Wahl-Bekanntmachung Die Wahlen zum XV. Zionistenkongreß 1. Sämtliche Wahl orte haben — soweit es noch nicht geschehen ist — ihrem Kreisvorstand (Adresse: Berliner Zionistische Vereinigung, Berlin W 15, Meinekestr. 10, für Wahlkreis I; Leipziger Zionistische Vereinigung, Leipzig, Keilstr. 4, für Wahlkreis II) und der Hauptwahlkonimisslon in Berlin W 15, Meinekestr. 10, unverzüglich von der Zusammensetzung der Ortswahlkommission Kenntnis zu geben. Die betr. Mitteilungen sollen spätestens am 4. August in Berlin und Leipzig eintreffen. 2. Die Ortswahlkommissionen müssen — soweit es nicht bereits geschehen ist — spätestens am 4. August die Wahllokale und Wahlzelten für ihren Ort In ortsüblicher Weise feekanntgeben. Die Wahlzeit darf am Sonntag, den 7. August, nicht vor 11 Uhr vormittags beginnen und soll am Montag, den 8. August, um 6 Uhr nachmittags schließen. Belegexemplare über die ordnungsmäßig erfolgte Ankündigung der Wahllokale und Wahlzeiten sind sofort an die Hauptwahlkommission in Berlin und — zugleich mit dem Protokoll über das Wahlergebnis — an die Kreiswahlvorstände (Berlin bzw. Leipzig) einzusenden. 3. Die alten Ortswahlkommissionen zugehenden Protokollformulare sind ordnungsgemäß auszufülten tmd müssen, um gültig zu sein, von mindestens drei Mitgliedern der Ortswahlkommission unterschrieben werden. Drei Exemplare sind nach Feststellung des Wahlergebnisses noch am 8. August abends als Expreßbrief an den betr. Kreiswahlvorstand (Berlin bzw. Leipzig) abzusenden. 4. Alte Wahlberechtigten, deren ständiger Wohnsitz nicht Wahlort ist oder die sich am 7. und 8. August nicht an ihrem ständigen Wohnsitz aufhalten, müssen schriftlich (per Brief) wählen. Die Einzelheiten für die schriftliche Wahl sind in Nr. 60 der ״Jüdischen Rundschau“ mitgeteilt und werden in Nr. 62 noch einmal veröffentlicht werden. 5. Wahlrecht bedeutet Wahlpflicht! Jeder Zionist in Deutschland soll am 7. und 8. August von seinem Wahlrecht Gebrauch machen! Die Haupt wahlkom miss ion für die Wahlen zum XV. Zionistenkongreß in Deutschland, gez. Bileski. Die Kongrefjwahlen in Berlin Bekanilmachang der Berliner ZionistisclieB Vereinigung A. Es wird auf die Wahlordnung hingewiesen, die die Hauptwahlkommission für die Wahlen zum XV. Kongreß in Nr. 51 der ״jüdischen Rundschau“ erlassen hat. B. Für die Wahlen in Berlin werden folgende Bestimmungen erlassen: Groß-Berlin bildet einen Stimmbezirk. Der Stimmbezirk ist eingeteilt in 8 Wahlbezirke! ,Wahlbezirk 1: Nordwesten (Verwaltungsbezirk der Stadtgemeinde Berlin Nr. 2 und 3). ״ II: Westen und Grunewald (Verwaltungsbezirk der Stadtgemeinde Berlin Nr. 9). ״ III: Zentrum und Osten (Verwaltungsbezirk der Stadtgemeinde Berlin Nr. 1, 5 und 17). ״ IV: Nordosten (Verwaltungsbezirk der Stadtgemeinde Berlin Nr. 4 und 18). ״ V: Schöneberg (Verwaltungsbezirk der Stadtgemeinde Berlin Nr. 10, 11, 12). ״ VI: Charlottenburg, Halensee (Verwaltungsbezirk der Stadtgemeinde Berlin Nr. 7). ״ VII: Norden (Verwaltungsbezirk der Stadtgemeinde Berlin Nr. 19, 20). ״ VUl: Süden inkl. Neukölln und Tempelhof (Verwaltungsbezirk der Stadtgemeinde Berlin Nr. 6, 13, 14, 15). •י § Nicht zu Groß-Berlin sind folgende Vororte zu rechnen: Beelitz, Cladow, Friedrichshagen, Grünau, Hermsdorf, Johannisthal, Karlshorst, Köpenick, Lichtenrade, Mahlsdorf, Nikolassee, Niederschöneweide, Potsdam, Rahnsdorf, Schlachtensee, Schmöckwitz, Spandau, Staaken, Wannsee. Von diesen Orten aus kann also schriftliche Wahl nach den untenstehenden Bestimmungen erfolgen (§ 7). § 2. Die Wahlen finden am 7. und 8. August in verschiedenen Stadtgegenden (s. unten) statt. Jede Wahlhandlung wird von einem von dem Hauptvorstand der B. Z. V. ernannten ,Wahl- Vorstand geleitet. § 3• Die Wahl ist geheim. Jeder Wähler maß persönlich im Wahllokal erscheinen. Er übergibt dem Wahlvorstand seine Schekelquittung, die er abgestempelt wieder zurückerhält. Der Wahlvorstand hat das Recht, eine Legitimation zu verlangen. .Der Wähler erhält darauf einen Stimmzettel, den er persönlich in die Urne legt. Auf dem Stimmzettel muß der Wähler die Ordnung»- nummer und mindestens den Namen des an erster Stäle stehenden Bewerbers eines Wahlvorschlages vermerken. Die Veränderung einer Liste Ist unzulässig, Stimmzettel, die dieser Bestimmung nicht entsprechen, sind ungültig, es sei denn, daß die Wählleitung einstimmig der Ansicht ist, daß der wirkliche Wille des Wählers unzweifelhaft erkennbar ist. Wähler, die den Schekel entrichtet haben, jedoch nicht mehr im Besitze einer Schekelquittung sind, müssen sich über ihre Person ausweisen und erhalten, falls sich ihre Schekelzahlung aus der Wählerliste erweist, die Wahlberech• tigung. § 4. Gesinnungsgenossen, die nicht im Besitze einer Schekelguittung sind und sieh im Zweifel über ihr Wahlrecht befinden, können im Büro der B. Z. V., Meinekestraße 10, in der Zeit vom 1. bis 5- August in der Zeit von 9—5$ Uhr Auskunft erhalten, ob sie in der Wählerliste stehe«. § 5. Schekelzahler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben kein Wahlrecht. Der Wahlvorstand Ist berechtigt, in Zweifelsfällen von den Wählern einen Ausweis über utr Alter za verlangen. § 5- Die Wahlen finden am Sonntag, den 7. und Montag, den 8. August zu folgenden Zeiten und ln folgenden Lokalen statt; Vormittags von 11—2 Uhr: Wahlbezirk I: im Bäh Hamidrasch Ez Chaim, Kloppetock• Straße 25; ״ II: im Sitzungssaal der TL V. f. D., Meinekestr. 10; ״ Hl: in der Jüdischen Mädchenschule, Kaiserstr. 30; ״ IV: in den Unionsäten, Greifswalder Straße 222; Nachmittags von 3—6 Uhr: Wahlbezirk v: im Schubertsaal, BülowstraBe 104; ״ VI: im Casino-Restaurant, Wflmersdorfer Str. 106 (Bahnhof Charlottenbur); ״ VII: im Misrachi-Büro, Welnmeisterstraße 18; ״ VIII: im Vonaum der Synagoge Kottbuser Ufer 48. Jeder Wähler soll in dem zu seinem Stadtteil zugehörigen Wahllokal sein Wahlrecht ausüben. Für Wähler, die nicht in ihrem Wahlbezirk ihr Stimmrecht amüben, ergehen an die Wahlvorstände besondere Anweisungen. § 7. Wähler, die am 7. und 8. August nicht in Berlin sind, oder deren Wohnort nicht Wahlort ist (8. § 1), können die Wahl brieflich ausüben, indem sie den Stimmzettel in einen verschlossenen Umschlag legen und diesen Umschlag in einem Brief (in einem zweiten äußeren Umschlag) an die Hauptwahlkommission (Adresse: Zionistisches Büro, Berlin W, 15, Meinekestraße 10) einsenden. Die betreffenden Briefe müssen den Poststempel vom 7. oder 8. August tragen und dürfen nicht später als am 10. August, aoends 8 Uhr, bei der Hauptwahlkommission eintreffen. Im äußeren Umschlag and beizufügen: a) ein Begleitbrief, in dem mifzuteilen ist, daß der verschlössene Umschlag den Stimmzettel für die Wahlen ztan XV. Zionistenkongreß enthält. Dieser Begleitbrief muß die wendig ist. Er muß die Versicherung des Wählers enthalten, daß das Wahlrecht nur auf diese Weise und mittels dieses Briefes ausgeübt wird und muß von dem betreffenden Wähler eigenhändig unterschrieben sein; b) die auf den Namen lautende Schekelquittung für das Jahr 5687. § 8• Persönliche Wahlatrfforderangen ergehen nicht. Der Hauptvorstand der Berliner Zionistischen Vereinigung. Dr. Kanowitz. Essen. Die Wahlen zum 15. Kongreß finden am Sonntag, den 7. August, 1m Gemeindehaus, Steeler Str. 29, von 11—1 Uhr mittags statt. Legitimation: Schekelquittung. Kongreßwahlen In Köln. Die Wahlen finden in der Rheinlanaloge, Cäcilienstraße, Oabriel Riesser-Saal, Sonntag, den 7. August, 11 bis 6 Uhr und Montag, den 8. August, 12 bis 6 unr, statt. Breslauer Zionistische Vereinigung. Die Wahlen zum XV. Zionistenkongreß finden im Büro der Breslauer Zionistischen Vereinigung, Karlstr. 15, Sonntag, den 7. August, von 11 bis 14 Uhr, Montag, den 8. August, von 10 bis 18 Uhr statt. Wahlberechtigt sind alle Schekelzahler, die das 18. Lebensjahr beendet haben. Der Nachweis der Schekelzahlung ist auf Verfangen des Wahlvorstandes vom Wähler zu erbringen. Der örtliche Wahlvorstand. lllHIMIIIIllllltlttlllMlllllllllllHllllllllllllllllUlllllllllllllllllllUlltlllllllimilllllllllllimillWtllllllllllUlllUimiHWIlBUiniHHIIIIBIIIIHUIIlllMlllllllllllllllllllllllllHIIWIIlllllllllllllillllllllllllHIlllllllllllllllllllllllllllIHMIIIllllllUIIIIMIIIIIIIIIinimilUMMmHIMMIWi Chawerim und Freunde in den Wahlen die Gründe der Hauptwahlkommission als stichhaltig anzusehen sind. Streicht alle übrigen Listen auf dem Wahlzettel und schreibt: Hitachduth. Wählt Hitachduth! Chajim Arlosoroff. Ffir eia Pro Palästina-Komitee in Polen Wir brachten kürzlich die Nachricht über eine Erklärung des ehemaligen polnischen Ministerpräsidenten Grafen Skrzy nski über seine Stellung zum Palästinaaufbau. Graf Skrzynski hat dort erklärt, er würde es sehr begrüßen, wenn sich nach dem Muster des deutschen Pro Palästina-Komitees auch ein solches Komitee in Polen bildete. Die jüdische Tageszeitung ״Haint“ hat über diese Frage eine Enquete bei einigen Staatsmännern Polens veranstaltet und veröffentlicht eine Reihe von Aeußerangen, die in demselben Sinne wie Graf Skrzynski mit Entschiedenheit die Gründung eines polnischen Pro Palästina- Komitees eintreten. Von diesen Persönlichkeiten sind hervorzuheben: Abg. Thugutt, Führer der linken Bauernschaft, Abg. Daszynski, Führer der polnischen Sozialdemokratie der frühere Justizminister Prof. Makowski und der bekannte Orientalist Prof. Szelinski u. a. Prozeß Schwarzbart im Oktober Paris, 27. Juli (J. T. A.) Von Gerichtsseite wird heute offiziell mitgeteilt, daß der Prozeß gegen Schalom Schwarzb a r t, der am 25. Mai 1926 den ukrainischen Ataman Petljura in einer Pariser Straße erschoß, am 18. Oktober d. J. vor dem Pariser Schwurgericht beginnen wird. Zum Vorsitzenden des Gerichtshofes wurde Richter Flory ernannt. Die Anklage wird der Staatsanwalt Reignaud vertreten. Etwa 100 Zeugen werden von beiden Seiten geführt, unter ihnen zahlräche Personen aus der Ukraine, Palästina und Argentinien, die Augenzeugen der Pogrome gewesen waren. Der Verteidiger Schwarzbarts, T o r r e s, teilte der J. T. A. mit, daß man mH einer achttägigen Dauer des Prozesses rechnet. Vertreter von etwa 3)0 Zeitungen der verschiedensten Länder haben sich um Plätze auf der Berichterstatter-Tribüne beworben. Schwarz• bart, berichtete der Verteidiger, der seit fast 14 Monaten im Gefängnis sitzt, sieht guten Mutes der öffentlichen Verhandlung entgegen. Er bleibt unerschütterlich bei seiner Behauptung, daß er Petljura als den Hauptverantwortlichen für die grauenvollen Judenpogrome in der Ukraine getötet habe, um die Aufmerksamkeit der Welt auf die Tragödie der Juden in seinem früheren Heimatland zu lenken. Der Oberrabbiner von Konstantinopel, Marcus, weilt gegenwärtig in Berlin.

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