Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXII (1927)
- Issue
- Heft 53 (5.7.1927)
- Date
- 1927-07-05
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 378 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 53, 5. VH. 1927 -.- -.-.- .■—.-.-.-.- aus der Ansiedhingstätigkeit vom Staate gedeckt werden müssen, so fällt der Verlust in letzter Linie auf den Staat, der in den 5 Jahren 1920 bis 1924 in dieser Weise insgesamt £ 3 260 000 den rounties ni vergüten batte. Itn Jahre 1924 allein betrug der Verlust des Staates £ 900000. Der Bericht des Ministrv of Agriculture and Fisheries schätzt den Verlust, den der Staat bis zum 31. März 1926 den counties zu vergüten haben wird, auf fünf Millionen Pfund. Das ist ungefähr die gleiche Summe, welche die Siedler bis zum selben Zeitpunkte als Renten an die counties gezahlt haben und welche von den counties an den staatlichen Siedlungsfonds abgeführt worden sind. Beide Beträge kompensieren sich also, und das Endresultat ist dies, daß die Regierung auf die von ihr fiir die Siedlung durch Vermittlung des Siedlnngsfonds ausgegebenen 15 Millionen Pfund bis zum 31. Mai 1926 keine Zinsen bekommen hat. Wie das finanzielle Ergebnis sich in Zukunft gestalten wird, ist mit Sicherheit nicht vorauszusagen. Es ist zwischen der Regierung und den counties vereinbart worden, daß im Jahre 1926 eine Ab- Schätzung des Ertragswertes aller neugeschaffenen Siedlungsstellen erfolgen sollte. Wenn sich hierbei licrausstellte, daß die jährlichen Verbindlichkeiten der counties größer sind als die zu erwartenden Einnahmen, so sollte diese Differenz ein für allemal festgesetzt werden. Die Regierung wollte auf diese Weise ihre bisher dem Betrage nach unbestimmte Verpflichtung zur Tragung des Verlustes in eine gleichbleibende, feste jäh rliehe Vergütung umwandel״. In dem Bericht des Ministeriums wird damit gerechnet, daß der Staat die Hälfte der von den counties in Verbindung mit der Siedfungsfäfigkeit cingegangenen Zahlungsverpflichtungen wird übernehmen müssen. Dieses Resultat kann in zweifacher Weise ausgedrückt werden, entweder, daß der Staat von der Summe von!5 Millionen Pfund, die er den counties vorgestreckt hat, die Hälfte als uneinfreibbar abschreibt, oder, daß der Staat (genauer der vom Staate geschaffene besondere Siedlungsfonds) nicht die ursprünglich vereinbarten 6 ״׳״, sondern nur die Hälfte, d. 11. 3 >10 Zinsen für die ausgegebenen 15 Millionen Pfund erhält. Es ist bemerkenswert, daß, obwohl den Siedlern die Wahl gelassen wird, ob sie den Boden durch jährliche Raten- Zahlung zu freiem Eigentum erwerben oder ob sie ihn in daur ernder Pacht haben wollen, fast durchweg die neuen Siedler sich für die Pacht entschieden haben. Nur 250 Siedler, d. h. anderthalb Prozent aller Siedler, haben sich für den Kauf des Landes entschieden. Interessant sind noch folgende Feststellungen in dem Bericht des Ministeriums: a) Nur in Ausnahmefällen haben Siedler mit keiner oder geringer landwirtschaftlicher Erfahrung Erfolg gehabt. Andererseits haben Siedler, die an harte Arbeit gewöhnt sind und im der Landwirtschaft Erfahrung haben, sich auch in widrigen Verhältnissen durchsetzen können. b) Ein sehr wichtiger Faktor für Erfolg oder Mißerfolg des Siedlers ist seine Frau. Ohne eine Frau, die bereit und imstande ist, in der Wirtschaft mitzuhelfen, ist der Siedler in fast allen Fällen zum Mißerfolg verurteilt. c) Nach der Lage der Landwirtschaft in England scheint es unmöglich, daß die Siedler auf das auf gewendete Kapital mehr als 2 >10 für Zinsen und 1 #/0 für Amortisation, zusammen also 3 0/0 zahlen können. d) Bis zum Ende 1924 haften von 22 763 Siedlern 4061, d. h. zirka 18 °/6 ihre Stellung wieder aufgegeben, ln dieser Zahl sind jedoch auch Fälle inbegriffen, wo das Aufgeben nicht auf wirtschaftlichen Mißerfolg, sondern auf Krankheit, Tod und ähnliche äußere Umstände zurückzu führen ist. Der Prozentsatz der eigentlichen Mißerfolge (failures) wird in dem Bericht des Ministeriums auf 10 bis 123,״ geschätzt. II. liebersee. Außer der Siedlungstätigkeit in England selbst hat die englische Regierung auch mit der Ansiedlung in ihren überseeischen Dominien begonnen zu dem Zwecke, den Zusammenhang zwischen den Dominien und dem Mutterlande zu befestigen. Durch die Empire Settlement Act vom Jahre 1922 wurde die englische Regierung bevollmächtigt, jährlich bis zu 3 Millionen Pfund für die Ansiedlung von geeigneten Personen aus dem United Kingdom in den überseeischen Dominien auszugeben, falls das Dominium, in welchem die Ansiedlung stattfinden soll, sich an den Kosten der Ansiedlung mindestens zur Hälfte beteiligt Auf Grund dieses Gesetzes kam irn Jahre 1924 eine Voreinbarung mit Kanada über die Ansiedlung von 3000 britischen Familien zustande, und zwar unter folgenden Bedingungen: a) Die kanadische Regierung übernimmt cs, die Siedler mit Farmland in bereits erschlossenen und kultivierten Gcbieten zu versorgen. Das Farmland muß mit Gebäuden versehen und ein angemessener Teil desselben muß für sofortige Bearbeitung geeignet sein. Die dem Siedler zugewiesene Fläche schwankt nach Lage und Qualität des Bodens und beträgt im Durchschnitt 160 acres (zirka 700 Dunam). b) Jedem Siedler soll zur Anschaffung des Inventars ein Darlehen bis zu £ 300 gewährt werden. c) Die durchschnittlichen Kosten für die Ansiedlung sollen £ 1000 bis £ 1200 betragen, keinesfalls aber (einschließlich der £ 300 für Inventar) A 1500 übersteigen. Der Siedler soll diese Summe mit 5 0/0 Zinsen in 25 Jahresraten zurückzahlen. d) Jeder Siedler muß mindestens £ 25 bar besitzen. c) Der Siedler soll landwirtschaftliche Erfahrung besitzen. f) Die Siedler sollen nicht eher auf die für sie bestimmten Farmen kommen, als bis sie auf anderen Farmen als Arbeiter genügende Kenntnis von den in Kanada üblichen landwirtschaftlichen Methoden erworben haben. Da seit Beginn dieser Siedlung in Kanada nur kurze Zeit verflossen ist, läßt sich über den Erfolg der Ansiedlung noch wenig sagen. Bis Ende 1925 waren 1504 Familien mit 8381 Seelen angesiedelt worden; von ihnen hatten 2,3 0/0 der Siedler ihre Farm aufgegeben und weitere 2,6 >10 waren im Begriffe, die Siedlung aufzugeben, so daß also insgesamt im ersten Jahre der Sledlungstätigkeit 5 6״ Mißerfolge (failures) zu verzeichnen waren. Interessant ist, daß die Siedler in der ersten Zeit eine Beihilfe in barem Gelde (maintenance allewatice oder progreß Clearings loans) erhalten als Entgelt dafür, daß sic den ihnen zugewiesenen Boden durch Ausroden des Waldes oder in anderer Weise verbessern. Auf diese Weise hat der Siedler während der ersten Zeit seiner Ansiedlung eine feste Einnahme. Allerdings werden die ihm gezahlten Beträge zu den Kosten der Ansiedhmg zugeschlagen, und er muß sie im Laufe von 25 Jahren zuriickzahlen. Die wichtigsten Erfahrungen, die bisher bei der Ansiedlung in Kanada gemacht worden sind, wurden in dem ״Report of the Oversea Settlement Committee“ für das Jahr 1925 und in dem Bericht des kanadischen Department of Immigration and Colonization 0n ״Assisted Settlement of Approved British Families on Canadian Government Farms“, Ottawa, 1923, wie folgt zusammengefaßt: a) Für Siedler mit unzureichender landwirtschaftlicher Erfahruug ist es absolut unentbehrlich, daß sie vorher in Kanada als landwirtschaftliche Arbeiter tätig sind. Erst nach Erwerb von landwirtschaftlicher Erfahrung in Kanada wird mit dem Siedler ein Kaufvertrag für Boden und Oebäudc abgeschlossen und er bekommt ein Darlehen zur Anschaffung von Inventar. b) Die aktive Mitarbeit der Frau ist absolut unerläßlich. Wenn die Frau unzufrieden ist, so ist die Aussicht sehr gering, daß der Siedler Erfolg hat. Deshalb wird mit keinem Siedler von den kanadischen Behörden ein Siedlungsvertrag abgeschlossen, ohne daß die Behörden sich überzeugt haben, daß die Frau des Siedlers für die Landwirtschaft geeignet ist. c) Die Form der gemischten Wirtschaft (diversified farming) ist am sichersten. d) Die beste Zusammensetzung der Familie eines Siedlers ist die, in welcher der Vater etwa 42 Jahre, die Mutter einige Jahre jünger ist und 2 bis 3 Kinder von 12 bis 18 Jahren vorhanden sind. Ebenso wie mit Kanada hat die britische Regierung auch mit der Commonwealth of Ausfralia eine Vereinbarung wegen Ansiedlung von Bewohnern des United Kingdom in den australischen Staaten geschlossen. Nach diesem Abkommen verschafft die englische Regierung der Commonwealth of Australia ein Darlehen von 34 Millionen Pfund. Mit Hilfe dieses Betrages sollen 450000 Personen (1 Familie zu fünf Personen gerechnet) innerhalb der nächsten zehn Jahre an- 1400 Schekel fehlen nodi für das 12.K0nöref)mandaf Wir bitten alle Ortsgruppen und Schekelblodkinhaber die Sammlung energisch fortzusetzen und uns die Schekelgelder sofort auf unser Postscheckkonto, spätestens aber telegraphisch am 6. Juli zu uberweisen. Adresse für telegraphische Ueberweisung: Zionistburo, Meinekestr. 10, Berlin. Zionlsitstfie Vereinigung fflr Deulsdiland PostfdiedcKonfo 8091. gesiedelt werden. Für jede £ 750 000, die von der Commonwealth of Australia für die Ansiedlung ausgegeben werden, gibt die englische Regierung einen Beitrag von £ 130 000. Auf Grand dieser Vereinbarung zwischen England und der Commonwealth of Australia sind in den einzelnen australischen Staaten Pläne für Ansiedlung aufgestellt worden. Am weitesten fortgeschritten ist die Ansiedlung in Westaustralien, wo 6000 Siedler angesiedclt werden sollen. Interessant ist, daß in Westaustralien die Ansiedlung in der Form der Gruppen- Ansiedlung (group Settlement) erfolgt. Je 20 Familien werden unter der Leitung eines erfahrenen Vorarbeiters auf einem bestimmten Terrain zusammen angesicdelt. Sie haben dieses Terrain gemeinsam für die Besiedlung vorzubereiten, insbesondere vom Ruschholz zu säubern und bekommen dafür Löhne (maintenance wages) bis zu zehn Schilling täglich. Sic wohnen anfänglich in gemeinsamen Baracken, Nachdem das Land für die Bearbeitung hergerichtet ist, wird es unter die Siedler in einzelne lots aufgeteilt und ein Wohnhaus für jede Familie errichtet. Der Roden wird von der Regierung den Siedlern unentgeltlich gegeben. Die übrigen Kosten der Ansiedlung müssen von den Siedlern in 30 Jahren zuriickgezalilt werden, wobei in den ersten 5 Jahren nur die Zinsen, später auch eine Amortisationsrate zu zahlen ist, Die Fläche, die den Siedlern, gegeben wird, ist im Durchschnitt 160 acres (700 Dunam). Die Kosten der Ansiedlung betragen im Durchschnitt £ 1500, doch soll den Siedlern davon nur der Betrag von £ 1000 angerechnet werden. Bis zum Jahre 1926 waren insgesamt 1290 Familien angesiedelt, bei denen die gesamten Ansicdlungskosten vom Staate getragen wurden, während 376 Familien teilweise die Mittel vom Staate erhielten. Der Prozentsatz derjenigen, die die Ansiedlung aufgaben, betrag zirka 30 0/0. Auch hier bemerkt der Bericht des Secretary of state for Dominion Affairs über ״Gruppen-Ansiedlung in Westaustralien“ vom Jahre 1926, dafi die Frau der Schlüssel zu dem Erfolge der Ansiedlung ist. Auch im australischen Staate Neu-Süd-Wales ist die An- Siedlung von 6000 Siedlern geplant. Hier wird von jedem Siedler ein eigenes Kapital von £ 300 verlangt. Er muß zunächst drei Monate in einer Lehrfartn der Regierung arbeiten und muß nachher weiter eine Zeitlang als Lohnarbeiter in der Landwirtschaft tätig sein oder sich in seiner eigenen Farm der Aufsicht eines Beamten der Regierung unterwerfen. Das Darlehen, das er von der Regierung erhält, muß er in 36 Jahren zuriickzahlen. III. Vergleich mit Palästina, Wenn wir die Resultate der Ansiedlung in England und den englischen Dominien mit unserer Kolonisation in Palästina vergleichen, so können wir daraus vieles ersehen, was uns einerseits zum Tröste gereichen, andererseits als Lehre dienen kann. Zunächst sehen wir, daß die Ansiedlung der ex-soldiers in England nach sieben Jahren vom Standpunkte der Rück- Zahlung der Kolonisafionskostcn in keiner Weise bessere Rcsnltäte aufweist als unsere Ansiedlung nach dem Kriege, die höchstens sechs Jahre alt ist. Die englische Regierung hat auf die von ihr aufgewendeten 15 Millionen Pfund bisher weder für Zinsen noch für Amortisation irgend etwas zurückerhalten. Die Rente, welche die englische Regierung von den Siedlern in Zukunft zu erhalten hofft, wird 2 ״/o. für Zinsen und 1 3״ für Amortisation nicht übersteigen; sie wird also nicht höher und vielleicht sogar J,4 bis 1 <'/0 niedriger sein als die Rente, die unsere Siedler auf Grund der mit ihnen geführten Ver- Handlungen vom fünften Jahre nach der Ansiedlung dem Keren Hajessod zahlen sollen. Die Zahl der failures, d. h. der Siedler, die nach der Ansiedlung ihren Boden verlassen, ist in England 19 bis 12 י.'״, in Australien sogar bis zu 30 0'״. In Palästina fehlt eine genaue Statistik darüber, doch scheint es sicher, daß die Zahl der failures jedenfalls kleiner ist als der Prozentsatz in Australien und wahrscheinlich nicht größer als der in England. ln Kanada sowohl wie in Australien zahlt die Regierung den Siedlern im Anfänge eine Vergütung dafür, daß sic den Boden in kulturfähigen Zustand setzen, und hilft ihnen dadurch über die erste Zeit hinweg, in welcher die Wirtschaft * noch keinen angemessenen Ertrag abwirft. In Palästina siedeln wir unsere Ansiedler auch auf Boden an, der zwar nicht wie in Kanada oder Australien von Buschwerk gesäubert werden muß, der aber dafür so heruntergewirtschaftet ist, daß jahrelauge Arbeit nötig ist, um ihn wieder zu angemessenen Erträgen zu bringen. Diese Sachlage hat bei uns bisher noch wenig Verständnis gefunden. Man hat sich die Sache leicht gemacht und die Siedler beschuldigt, eine Defizitwirtschaff zu treiben. Das Beispiel von Australien und Kanada sollte uns belehren, daß in jedem Lande, wo Ansiedler ein Land besiedeln, das nicht in voller Ertragsreife steht, besondere Aufwendungen notwendig sind, um den Siedlern über die erste Uebergangszeit hinwegzuhelfen. Inleressant ist, welchen Wert die Berichte der Siedlungs- Kommission auf ein richtiges Training des Siedlers und auf die Tüchtigkeit seiner Frau legen. Dabei muß mau in Befracht ziehen, daß die ex-soldiers durch den Krieg an körperliehe Arbeit und an Strapazen gewöhnt sind und daß fast alle, die als Ansiedhmgs-Kandidatcn angenommen worden sind, aus einem landwirtschaftlichen Milieu stammen. Wenn sogar hei diesem Ansiedlungsmaterial die Siedlungs-Kommission ein längeres Training in Australien oder in Kanada fiir notwendig hält, so muß dies um so mehr für jüdische Ansiedler gelten, die nicht wie die englischen ex-soldiers von früher her an schwere körperliche Arbeit gewöhnt sind und keine landwirtschaffliehe Tradition haben. Wir haben bisher dem Training unserer Siedler nicht die nötige Sorgfalt gewidmet. Zwar bestellt für die Ansiedlung von Chaluzim die Regel, daß der Siedler mindestens zwei bis drei Jahre in der Landwirtschaft tätig gewesen sein soll. Aber bisher konnte er eine richtige landwirtschaftliche Ausbildung — abgesehen von einer Ausbildurig in Europa, die aber für Palästina immer nur einen beschränkten Wert hat — in Palästina nur erlangen, wenn cs ihm gelang, in eine Kwuzah einzutreten. Die Ausbildung in der einzigen landwirtschaftlichen Schule ״Mikveh-Israel“ war nur fiir eine ganz geringe Zahl von jungen Leuten möglich, die noch im Schulalter standen, sie kam also für die einwandernden Chaluzim kaum in Betracht; und die Arbeit in den Pflanzungskolonien gewöhnte den Arbeiter zwar an körperliche Arbeit, blieb aber durchaus einseitig und vermittelte ihm in keiner Weise die Kenntnisse, die für einen Ansiedler zur Leitung einer eigenen Wirtschaft notwendig sind. Hier liegt noch eine empfindliche Lücke in dem Training unserer An- Siedler vor. Die Kwuzoth, die bisher faktisch die einzige Stelle für die Aneignung landwirtschaftlicher Kenntnisse waren und ein Surrogat fiir die Ausbildung, in landwirtschaftlichen Schulen oder in Lehrfarmen darstellten, können immer nur eine beschränkte Zahl von Anfängern aufnehmen, wenn sie dadurch i ihre Rentabilität nicht noch mehr gefährden wollen, als es ohnehin schon geschieht. Wir sehen den einzigen Ausweg zur Ausfüllung der Lücke darin, daß wir mit den Siedlern in unseren Moschwe-Owdim zu einer Vereinbarung gelangen, daß sie Lehrlinge aufnehmen. Auf diese Weise könnten wir ohne große Schwierigkeiten nach zwei bis drei Jahren jährlich einige hundert landwirtschaftlich ausgebildete junge Leute haben. Die Kosten für die Ansiedlung schwanken in England und in den Dominien von £ 1900 bis £ 1500. ln Palästina wurden sie bisher auf £ 1100, nämlich auf £ 400 durch den Keren, Kajemeth für den Boden und auf £ 700 seitens des Keren Hajessod für Gebäude und Inventar veranschlagt. Es ist jedoch wahrscheinlich, daß infolge des Rückgangs der Baukosten und der Preise für Inventar und Saatgut die gesamten Auf- Wendungen des Keren Hajessod für 'Gebäude und Inventar bei einer Ansiedlung größeren Maßstabes jetzt bis auf £ 500 reduziert werden können, so daß die gesamten Ansicdlungskosten sich auf £ 900 oder wenn wir noch zur Deckung von Verlusten in den ersten Jahren £ 100 hinzurechnen, auf £ 1000 stellen würden. Wir bleiben also mit diesem Betrage an der unteren Grenze des in England und Uebersee erforderlichen Betrages. Die Rückzahlung der Ansiedlungskosten erfolgt in England und Uebersee in 25 bis 36 Jahresraten; in den Verhandlungen des Keren Hajessod mit unseren Siedlern ist dafür ei« Zeitraum von 50 Jahren vorgesehen. Es äst in der Tat fraglich, ob dieser Zeitraum nicht zu lang ist, und ob wir nicht ebenfalls einen Zeitraum von höchstens 36 Jahren dafür festsetzen sollen. Alles in allem zeigt der Vergleich, daß die Schwierigkeiten der Ansiedlung in England und Uebersee in keiner Weise geringer sind als in Palästina, und daß fast alle Probleme, die uns beschäftigen, auch dort vorhanden sind. Wenn wir uns hierbei vor Augen halten, daß unsere Aufgabe so viel schwieriger ist, weil unsere Ansiedler gar keine landwirtschaftliche Tradition haben und weil bei uns nicht, wie in England oder den Dominien, die Regierung ihre ganze Kraft für das Gelingen der Ansiedlung einsetzt, so können wir, scheint es mir, daraus den Schluß ziehen, daß unsere Ansiedler in keiner Weise hinter dem zurückgeblieben sind, was wir bei vernünftiger Abschätzung aller Schwierigkeiten von ihnen verlangen können. Schließlich dürfen wir nicht vergessen, daß der weitaus größte Teil unserer Ansiedlungen erst nach dera Jahre 1921 gegründet ist und daß in keinem Lande sechs Jahre genügt haben, um eine Kolonisation vollständig »1 konsolidieren. Der Streik bei ״Nur“ beendet Wie aus Akko gemeldet wird, ist der Streik in der Zünd•; hölzchenfabrik Nur, der seit vielen Wochen die palästinensische Öffentlichkeit erregt hat, nunmehr durch eine Verständigung zwischen den Fabrikbesitzern und den Arbeitern beendet worden. Die meisten Forderungen der Afbeiter wurden bewilligt. Bekanntlich 'naben #or einigen Tagen Unruhen in der Fabrik stattgefunden . je**״ Streiker gewaltsam mehrere arabische Streikbrech halten wollten, wobei 22 Streikende verhaftet wurd " Nr. 53, Die Nach mann Be lauf diesei gehalten. Gast bei mit einer und wirts mehreren mann auß! lichkeiten Ueber K o m i t e Herren G Dr. Bec von Kar berichtet, besondere sich auch zu unterd Den 1 die g r o £ Lehrer einigung lustischen bildete eil Lebens d trotz des merksamk In der V! namens t Weizman! darlegtc, Sodann 1: gung Dr. folgendes Diese enthebt n auszudrü( den Berl stand cn für Mens •wollen, s daß Sie es e m p bedeuten präsentar unermüdl auf sein leister bei Ihre Stärkung dem Be’ auch in ist, Ihre Als Rede, d: 11 k dar! in Paläs! nepsisdu daß sys arbeitet zeichnete der Mar ist, die* : und de! unseren Agency Appell a Organ noch de wird. 5 ganisafk ziplin h pherie 1 größer״ Nac Dr. W< Habcrla holen n Ovation An Antoko erzoger Grsvcu bürg, v Akader Eine k die er: Elfenbc medaill anfang! sich d< zum C im Ms im M Kensin Koloss. Volke/׳ nennen sechs auch ( Ar leben. da Tu genoss gehäss nalisth Peters' lieh «1 scheu .weybitt liih, a Auslai erfolg ft wT1 ,•bei*׳ _curze ' Auski