Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXII (1927)
- Issue
- Heft 21 (15.3.1927)
- Date
- 1927-03-15
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2651273-2652877-2652898--18970-2676794- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite ISO JÜEDISCHE RUNDSCHAU Nr, 2f flehen Erscheinungen das Verhältniswahlrecht nicht förderüch ist. Wir wollen nicht denen Unterschlupf ge• wahren» die in der allgemeinen Politik ihren Ehrgeiz nicht haben befriedigen können und deshalb mit der jfidischen Gemeinde als politischem Jagdbezirk vorlieb• nehmen müssen. Gerade bei der Aufstellung der Kandidatenlisten bewährt sich das Vcrhäitniswahlrecht, da bei diesem nicht verantwortungslose Cliquen, sondern die gewählten Vertrauensmänner der Parteien die Wahl* Vorschläge vorbereiten. Den kleineren Gemeinden das Vcrhäitniswahlrecht vorzuenthalten, besteht kein Grund. Selbst diejenigen Staatsrechtler, die vor der fast allseitigen Anerkennung des Verhältniswahlrechts dessen Gegner waren, empfahlen es für kleinere Bezirke. ״Je kleiner die Wahlkreise sind, und eine je geringere Zahl von Abgeordneten zu wählen sind, desto leichter ist das System der Proportionalwahl durchführbar." (Georg Meyer) Sie betonen, daß die Proportionalwahl sich mehr für Gemeindewahlen als für Wahlen zu gesetzgebenden Versammlungen eigne und für mittlere Städte besser als für große. 3. Nach dem neuen Vorschlag des Landesverbandes dürfen die Gemeinden Stimmrecht und Wählbarkeit zur Repräsentanz von zweijähriger Gemeindemitgliedschaft abhängig machen, während nach der Fassung von November 1926 und der Resolution von 1922 nur einjährige Karenzzeit vorgeschrieben wird. Man begründet die Sinnesänderung mit der Erkenntnis, daß die Verhältnisse in den verschiedenen Gemeinden durchaus verschieden lägen und daß eine organische Fortentwicklung in den einzelnen Gemeinden erfolgen müsse. Man hält eine Karenzzeit von nur einem Jahr für ״untragbar" und hat* sich nur schweren Herzens mit einer zweijährigen Frist zufriedengegeben. Alle diese unklaren Redensarten sollen nur die Absicht vertuschen, in der Gemeinde die Ausländer und die Jugend, die ״fluktuierenden Eiemente“, möglichst lange einflußlos m machen und den Baalebatim, dem ״alten und befestigten Qrurtdbesitz“ die Herrschaft zu sichern. Die Frist von zwei Jahren bedeutet einen sinnlosen Kompromiß des Ausschusses in dem Streit uro ein- oder dreijährige Frist. Große Teile der Jugend, Insbesondere der kaufmännischen Angestellten, die im Interesse ihrer Fortentwicklung ihre Stellung öfters wechseln müssen, würden bei zweijähriger Karenzzeit kein Wahlrecht haben, wohl aber bei einjähriger Frist Die Jugend wird somit künftig dem Gemeindeleben noch mehr entfremdet werden, als es schon jetzt der Fall ist Bei den Wahlen *um Reichstag und zum preußischen Landtag gibt es keine Karenzzeit Nach der Reichsverfassung darf für die Kommunal wählen die Wartezeit nicht länger als ein Jahr sein, in Preußen hat־:;’Ml« vw'jdtsMHL Befugnis ■ ■ nicht* ,vollen׳ Gebrauch׳ gSmiehiT und fti? diese Wahlen nuf' Sie "ieäftsfcöAitjg# Karenzzeit festgesetzt In der evangelischen Gemeinde beträgt sie drei Monate, in der katholischen ein ^Jahr. Die einzige öffentlich rechtliche Körperschaft die zwei Jahre für nötig hält ist die jüdische Gemeinde. Wollte man den Vorwand der Verteidiger der Karenzzeit ernst nehmen, so könnte der Zweck der Beschränkungen nur sein, ungeeignete Wähler und Kandidaten von der Wahl auszuschließen. Was das Stimmrecht anlangt so spricht nichts dafür, daß das Urteilsvermögen auf jüdischem Gebiete bei neu Zugezogenen geringer sei als bei den länger in der Gemeinde wohnhaften. Die Beschränkung des Kreises der Wählbaren ist aber ferner eine unzulässige und unnötige Bevormundung der Wähler, denen man die Auswahl der ihnen geeignet erscheinenden Vertreter selbst überlassen kann und muß. Die meisten Gemeindestatuten kennen bisher, jedenfalls für das Stimmrecht eine Karenzzeit nicht, wie auch das alte Judengesetz eine solche nicht erwähnt Demnächst werden, nach unseren Erfahrungen zu urteilen, fast alle Gemeinden die zweijährige Karenzzeit vorschreibea 4. Für das aktive und passive Wahlrecht zum Vorstand soll der Willkür der Gemeinde künftig freies Spiel gelassen werden. So bestehen keine Bestimmungen über das Wahlalter und die Verhältniswahl. Vor allem aber hat der Ausschuß ausdrücklich die Gleichstellung von ln- und Ausländern für die Wahl zum Gemeindevorstand abgelehnt Wir legen gegen diesen beschämenden Be- Schluß Verwahrung ein und werden kein Mittel unversucht lassen, um zu verhindern, daß in der jüdischen Gemeinde ein Teil der Juden unter Minderrecht gestellt werde. Nach dem jetzt geltenden Gesetz von 1847 darf ein Unterschied zwischen In- und Ausländern nicht gemacht werden, auch nicht für die Wahl zum Vorstand. Die Gemeindemitgliedschaft und alle sich daraus ergebenden Rechte stehen gleichermaßen In- und At»- ländern zu. Zu diesen Rechten gehört das aktive wie das passive Wahlrecht zu allen Gemeindeämtern. Nur in einem Falle kann Gemeindemitgliedern durch das Statut das passive Wahlrecht entzogen werden. Dieser Fall ist in § 50 des Judengesetzes ausdrücklich geregelt Besteht nämlich der Synagogenbezirk aus mehreren Orten, so kann die Wahl in den Vorstand auf jüdische Einwohner des Hauptortes beschränkt bleiben. Das Oesetz schreibt vor, daß eine solche Beschränkung in das Statut aufzunehmen sei. Hätte das Gesetz es zulassen wollen, daß auch in anderen Fällen die aus der Gemeindemitgliedschaft fließende Wählbarkeit Mitgliedern entzogen werden könne, so hätte es das sagen müssen. Das gilt insbesondere auch für das passive Wahlrecht der Ausländer. Bei Erlaß des Gesetzes waren zahlreiche ausländische Juden in Preußen wohnhaft (Vgl. Erlaß des Ministers des Innern vom 4. Mal 1914.) Das Gesetz unterscheidet aber nicht zwischen Inländischen und ausländischen Juden. In den Verhandlungen des Ersten Vereinigten Landtags ist denn auch nie davon die Rede, daß Ausländer minderen Rechts sein sollten oder dürften. Die Synagogengemeinden gehörten bei Erlaß-׳ des Oe• setzes zu den erlaubten Gesellschaften des 6. Titels, des II. Teils des Allgemeinen Landrechts,׳ von dessen Anwendbarkeit auf die jüdischen׳ Gemeinden in den Verdes Vereinigten Landtags oft gesprochen Bel den Bestimmungen über die erlaubten Oeselt• schäften ist vom passiven Wahlrecht und seiner Entziehbarkeit mit ausdrücklichen Worten ebensowenig die Rede wie im Judengesetz. (ALR 116 §§ 137 ff.) Das passive Wahlrecht war nämlich für alle Mitglieder selbetver* stündlich, und wie trotz Fehlens einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung nach der Rechtslehre kein extraneus gewählt werden konnte, so war andererseits jedes Mitglied wählbar. So wurde es auch seit jeher gevÄ'iv-Äprir; 1780, Gemeinde ist! stimmfähig und zu Gemeindeämtern wählfähig. Der oben erwähnte Minlsterialeriaß von 1914 weist mit Recht darauf hin, daß es auch an jedem inneren Grunde fehle, Ausländern die Rechte aus der Mitglied- Schaft hinsichtlich der Wahlen vorzuenthalten. In der evangelischen und katholischen Kirche gibt es einen Unterschied zwischen ln* und Ausländern nicht. Die Benachteiligung von Ausländern widerspricht jüdischer Auffassung. (4. Buch Moses Kap. 15 Vers 15, 16; 2. Buch Moses Kap. 23 Vers 9; 3. Buch Moses Kap. 24 Ver! 22.) Die Gleichberechtigung aller Juden in der jüdischen Gemeinde ist für uns von größter grundsätzlicher Bedeutung. Wird dieser alt« Grundsatz angetastet, 80 werden wir uns jeder Aendenfng des bestehenden Rechtszustandes mit all der Kraft die das Bewußtsein unseres guten Rechts uns gibt, wiaersetzen. 9tr amerU1anlsd1־jfldlsd1e Kongreß Weinnaoo und Grtinbaum Ueber den amerikanisch-jüdischen Kongreß, über dessen Verlauf wir bereit« telegraphische Berichte veröffentlicht haben, ist noch nachzutragea: Auf dem Kongreß wurde auch über das amerikanische Ein- Wanderungseinschränkungsgesetz debattiert In einer Reihe Resolutionen wurde gegen das jetzige Einwanderungsgesetz als barbarisch, unamerikanisch und die industrielle Entwicklung störend protestiert. Ferner beschloß der Kongreß, sich an der Reorganisierung des Komitees der jüdischen De legatlonen ln Paria zu beteiligen und eine lSglJedrlge Ab* Ordnung zu der Konferenz für den Schutz jüdischer Rechte, die in» kommenden Sommer ln einer europäischen Stadt ab- §' zu ernennen. Die nächste Sitzung des amerikanisch-jüdischen Kongresses wird spätestens Januar 192$ stattfinden. Diesem Kongreß wird da« Statut einer Vereinigung sämtlicher jüdischen philanthropisehen Institutionen in Amerika, sowie ein Plan der charitativen, kulturellen und nationalen Wohlfahrtspflege in Europa und Amerika, vorliegen. Ueber das Referat von Orünbaum über Minoritätenfragen haben wir schon berichtet Bei dem zum Empfang Grünbaums veranstalteten Bankett ergriff unter •großer Spannung such Dr. W t i z m a n n das Wort. Weizmann führte, wie berichtet wird, u. a. aus er habe in den alten Zeiten. mit Orünbaum für den Zionismus gearbeitet und gekämpft. Er ' könne ninig sagen, <139 es in Europa keinen Juden gebe, der Kompetenter und berechtigter, wäre, über den Kampf der Juden in Polen zu sprechen, als Grünbaum, der diesen Kampf mit Ehre und Würde führt Bezüglich Grünbaums oppositioneller Stellung zur zionistischen Leitung erklärte Dr. Weizmann, daß die Differenzen zwischen ihm und Grünbaum fundamental ver• schieden seien von der Gegnerschaft der anderen Opposition, die leider auch nicht gering ist Mit einem Hinweis auf da« soeben geschlossene Abkommen betreffend die Jewish Agency meinte Dr. Weizmann, er sei überzeugt, daß es noch niemals einen solchen Streit um eine gute Sache gegeben habe als diesen. Er sei überzeugt daß die Berührung Orünbautns mit den Tatsachen in Amerika, die ihn die Schwierigkeiten und Unmöglichkeiten der Lage in Amerika werden kennen lernen lassen, es dahin bringen werde, daß er die Lage besS«!, beigreifen und beurteilen wird. Orünbaum antwortete, er hoffe, daß es ihm während seiner Anwesenheit In Amerika gelingen werde, die amerlkanlsehen Juden zu überzeugen, daß es nicht unwichtig sei, daß sie sich nicht nur für finanzielle Hilfe, sondern auch für die poBtische Lage der Juden in Polen interessieren. Was jedoch die Opposition seiner Gruppe zur zionistischen Leitung betrifft sagte Grünbaim 90 ist aas keine Opposition, die stört, sondern eine, die den Präsidenten und seine Forderungen zu unterstützen und zu stärken sucht. Wäre die Opposition seiner Gruppe nicht vorhanden, so hätte sie Weizmann selbst schaffen müssen. Im übrigen versprach er, sich sehr anzustrengen, um das, was im amerikanischen Zionismus jetzt vorgeht, verstehen zu lernen, obwohl erschon beute überzeugt sei, daß Ihn das, was er hier lernen werde, nicht von seiner Opposition abbringen, sondern noch mehr in ihr bekräftigen werde. ״Dos jiddische Folk“ (New York) kritisiert in einem Leitartikel Gr&irbaumt Bemerkungen über dl* ii ו Kongreß m einem bestimmten Zweck #igeladen, niirilieb ui der amerikanischen Judenhelt das Problem der Minderheit?- rechte der Juden in Osteuropa auseinanderzusetzen. Bed stierlicherweise gelang es ihm nicht seinen Fechtergeist itn Zaum zu halten und er machte einen heftigen Angriff auf das Welzmann-Marshall-Äbkommen. Er vergaß, da» er zu dem amerikanisch*jüdischen Kongreß sprach und redete, als stünde er vor der AI Harnischmar-Oruppe in Warschau. Er erwiderte nicht die Rücksichtnahme, die ihm durch die Mehrheit der Zionisten erwiesen worden war. immerhin, hätte Orünbaum vor eine! rein zionistischen Zuhörerschaft gesprochen, so könnte man ibh noch entschuldigen. Aber der amerikanische jüdische Kongreß Ist nicht eine zionistische Versammlung. Grünbaum wußte sehr־ wohl, daß die große Mehrheit der Delegierten nichtzionistisdte Organisationen repräsentierte und daß sie Anhänger der Jude» waren, die Orünbaum so gern als ״Notabeln“ und ״Oligar-' chisten“ charakterisiert. Welchen Sinn batte es, an eine solche Versammlung zu appellieren, sie solle sich nicht durch Notabel» versklaven lassen? Orünbaum hat einen unverzeihlichen Fehler begangen und viele seiner Freunde ln Amerika waren von ihm' schmerzlich enttäuscht. Palästinensische Geschichten Die hebräische Literatur Palästinas ist im ganzen eine bescheidene Literatur. Nur wenige Erscheinungen ragen hervor; das übrige nährt sich von fremdem Brot und geht gebahnte Wege. Große Ideen und große Visionen sind hier so seltene Güter wie überall, und wenn man die Kopfzahl derer, die des Hebräischen wirklich mächtig sind, in Betracht zieht, so mag man sich eher über das wundern, was wir besitzen, als über das, was uns fehlt. Der Sprung in die große Literatur glückt auch bei uns nur wenigen. Außer diesen seltenen gibt es manche, die ihn mit völlig unzureichenden Mitteln markieren, und deren pompöse Versuche gegen die künstlerische Redlichkeit und Potenz ihrer Autoren zeugen. Und schließlieh gibt es solche, die sich nicht über die Grenzen ihres bescheidenen Könnens hinauswagen, die aber ehrliche Arbeiter an einem Werke sind, dessen zeitlicher Wert zum mindesten kaum bestritten werden kann: sie schaffen den Anfang einer palästinensischen Unterhaltungsliteratur. Unter Unierhaltungsliieratur soll hier eine Literatur verstanden sein, für deren Beurteilung ihre künstlerischen Qualitäten nicht so ausschlaggebend sind wie ihre sozialen Funktionen. Sicher Ist der größere Teil der Menschen, die schöne Literatur lesen, auf dem künstlerischen Ohr so gut wie taub, und zwar unheilbar taub. Trotzdem ist das Bedürfnis, sich auf dem Wege der Phantasie entführen zu lassen und das Leben in vielfachen erträumten Situationen zu beUusciten, sicherlich ein rechtmäßiges, ob es nun zum Schmökern führt oder zum Lesen. Dieser Genuß, der hauptsächlich dem Gcmute Nahrung gibt, ist niemandem mehr zu gönnen und nie* mandem weniger vergönnt als der hebräischen Jugend Palistinas. ln ihr trifft die Gespanntheit eines Lebens im Lichte der Geschichte zusammen mit der palästinensischen Situation einer unerhörten provinziellen Enge. Diese Diskrepanz bringt einen falschen Glanz in das palästinensische Leben, aber auch eine innere Gespanntheit, der ein Ablenken wohltun würde. Die Zahl der hebräischen Bücher aber, die die betroffenen Menschen ansprechen könnte, ist kläglich gering. Als Beispiele einer Literatur, wie sie gebraucht und entbehrt wird, mögen hier zwei hebräische Romane dienen, die in den letzten Jahren erschienen sind. Gemeinsam sind ihnen . die Qualitäten der guten Unterhaltungslektürc. Gemeinsam ist ihnen, daß ihre Schöpfer sich in keiner Weise anmaßten, die Wirklichkeit nach ihrem Bilde zu gestalten, ein Unternehmen, das ihnen schwerlich zum Outen gelunge^w'Sre, das sich aber zum Bösen, verzerrend, verfälschend und übersteigernd, leicht hätte vollführen lassen. Davon gibt es in diesen Romanen nichts. Sie lassen sich betrachten wie die wohlgeiungenen Photographien guter Bekannter, mit derselben Spannung und derselben Befriedigung ob des WiedererkennCns. Der Roman ״Sein verhaßtes W e i b“*) erschien In. der Haiekupha. Sein Verfasser, J, Burla, ist ein sephardisd!«r Jude, der einige kleine gleichartige Geschichten aus dem Leben der sephardischen Juden geschrieben hat. Der Roman zeigt das Schicksal eines Sepharden, der durch Verkettung zwingender Umstände eine Frau geheiratet hat, die er nicht lieben kann. Er kämpft verzweifelt, um dem Unglück eines liebelecren Lebens zu entrinnen; sein Schicksal aber ist so gefügt, daß alles; die öffentliche Meinung, seine Mutter, seine Kinder auf seiten seiner Frau sind, ja selbst sein Wühlstand schwindet hin, so oft er trachtet, diese Ehe zu lösen. Einer solchen Häufung widriger Gewalten ist der primitive, abergläubische Mann nicht gewachsen. •Seine Seele verhärtet sich an der Verständnislosigkeit der Umwelt und verroht unter dem Mangel an Glück, auch seine Frau, die an ihm hängt, welkt unter seinen Mißhandlungen; aber mehr als dreißig Jahre vergehen und bringen keine Befreiung. Erst da* Alter läßt Zweifel an dem Werte des erstrebten Genusses aufkemmen und bringt die Aussöhnung mit dem Schicksal. Der zweite Roman ״Verwüstung" von A. Reubeni**) hat nichts von der legendären Einfalt der Geschichten Burlas. Es ist ein moderner Roman, der die Auflösurig einer aschkenaslschen Familie in Jerusalem zur Zeit Warschau, 1922, X1V-XVU nspm .י* י. נזיל»־ משניאח Warschau, 1925, Eztyjtei. ,im :־ ר*נני« **) des Krieges erzählt. Die Not und Gewalttätigkeit des Krieges entreißen der armen ehrenhalten Familie den Vater, treiben die eine Tochter zur Prostitution und lassen den Sohn im Zuhältertum verkommen. Durch seine Ehe mit der zweiten Tochter verbindet sich mit der Familie ״der Tischler", eia moderner junger Russe aus dem neuen Jischub. Er ist der einzige hier, der ein Ziel hat und mehr will, als nur sein Leben leben. Langsam enthüllt sich ihm der Untergrund des Lebens dieser Familie, und es wird klar, daß alles, selbst seine eigene persönliche Sicherheit von der traurigen Existenzform der Geschwister seiner Frau abhingt. Auch in sein eigenes Handeln ist das Gift eingedrungen, er aber kann nicht wie seine Fra« den Blick ,von der Fäulnis abwenden um der Existenz der Familie wißen. Die Unmoral seines Daseins zernagt seine Lebenswurzel, und er tötet sich selbst. Für die Wirksamkeit der Fabel eines Unterhaltungsromans besagt hauptsächlich der Stoffkreis etwas. Hier Ist er in beiden fällen fesselnd. Der Sepharde, der fremd und doch nah dem Umkreis der modernen jüdischen Jugend lebt, wird hier in seinem Kreise und in Berührung mit dem neuen Palästina gezeigt. Die Verhältnisse des alten Jischub und die Erinnerungen an die Kriegs zeit sind noch lebendig; die Erzählung, die diesen vertrauten Zustand in Verbindung und Konflikt mit den Daseinsformen des neuen Jischub bringt, kartn auf Anteil rechnen. So Ist es fast von sekundärer Bedeutung, daß die Verfasser durchweg Geschmack zeigen utod die hebräische Sprache genug beherrschen, um «fern dürftig gesprochenen Hebräisch ein Gegengewicht zu geben. All dies ist eine sebönef Zugabe, aber es fat nicht die Hauptsache. Die Hauptsache ist hier die Phantasiebegabung und die Begabung, Geschichten auszuspinnen, und zwar Geschichten, die das jüdische palästinensische Leben verdeutlichen. Land und Leute kommen hier vor, naturalistisch mit Genauigkeit abgezeichnet, aber doch nicht ohne eine gewisse Führung, die dem Nachdenklichen eine Versuchung und ein Anreiz ist, sich Hier oder dort aufzuhalten und nachzusinnen. Freilich, ist die Philosophie in diesen Geschichten oft schwach und