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Jüdische Rundschau · 1927-03-11 · Heft 20 (11.3.1927) · page 5

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXII (1927)
Issue
Heft 20 (11.3.1927)
Date
1927-03-11
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 20 JUCÖISCHE RUNDSCHAU Seite 145 Palästinensische Hypotheken ־ Plandbrlele Wie bereits berichtet, hat Dr. H a Ip e r n , welcher seinen mehrmonatigen Aufenthalt in Amerika beendet hat, vor seiner Abreise die Initiative zur Schaffung eines ״Business Men Council for Palestin eT< ergriffen. Diesem Council gehören eine Reihe namhafter Persönlichkeiten aus der New Yorker Finanz- und Geschäftswelt an, wie z. B. ioseph J. Bach, Vizepräsident der Public National Bank, 1. M, T e i c h e r, Vizepräsident und Manager des Foreign Departments der ״State Bank“, Norwjn R. Lindheim, Vizepräsident der Pelz-Weltfirma Eitirjgon, Schild & Co., Dr. N. I. Ston e, Financial Adviser, Lawrence Bereuson als juristischer Beirat. Der Council hat die Aufgabe, einzelne Wirtschaftsunternehmungen in Palästina oder einreine Wirtschaftszweige unter dem Gesichtspunkt zu studieren, inwieweit die Möglichkeit zur Mitwirkung amenkanischer Kapitalisten auf rein geschäftsmäßiger Grundlage gegeben ist. Auf Anregung dieses Councils wird in den nächsten Wochen eine Anzahl solcher amerikanischer Geschäftsleute in Palästina eintreffen, um die Verhältnisse an Ort und Stelle zu prüfen. Schon jetzt aber hat sich der Council auf Grund eines Gutachtens von selten einer speziell eingesetzten Unterkommission für die General Mortgage Bank (Hypothekenbank) interessiert und nach eingehender Prüfung des Status dieser Bank ein kapitalkräftiges Konsortium gegründet, welches sich speziell dem Erwerb und Placement von Pfandbriefen der Hypothekenbank widmen wird. Der Alleinverkauf solcher Pfandbriefe für Nordamerika ist vor einigen Monaten der Palestinc Securities Inc. übertragen worden und in der Tat konnten seither für annähernd £ 30 000 solcher Pfandbriefe in Amerika placiert werden. Die Palestine Securities ist nunmehr in den Besitz des erwähnten Konsortiums übergegangen, und es ist daher wohl in Zukunft mit einer erheblichen Belebung des Placements in Pfandbriefen zu rechnen. Da die Hypothekenbank im Begriffe ist, in den verschiedenen Ländern eine besondere Aktion zugunsten ihrer Pfandbriefe einzuleiten, wird sie jedenfalls durch die Entschlüsse des Business Men Council in Amerika den Boden hierfür vorbereitet finden. * Die Zeitschrift ״Palästina“ Die Monatsschrift ״P a 1 ä s t i n a“, die vor den) Kriege von Ad o 1 f B ö h m in Wien herausgegeben wurde, und sich um die fenntnis palästinensischer Tatsachen in der zionistischen Welt 9fe größten Verdienste erworben hat, hat soeben von neuem zu erscheinen begonnen. Vor dem Kriege war der Inhalt der zionistischen Arbeit vor allem die ideologische Auseinander- Setzung mit der Assimilation, mit der nichtjüdischen Umwelt usw., und Palästina war zwar Zukunftsland, aber seine Realitäten spielten keine besondere Rolle in der täglichen zionistischen Arbeit. Sogar der Gedanke, daß die Kenntnis dieser Realitäten ein Bestandteil des Zionismus sei, mußte sich erst durchsetzen. In diesem Sinn hat die Zeitschrift ״Palästina“ für die Versachlichung des zionistischen Denkens gewirkt. Heute ist die Situation ganz verändert, die palästinensischen Probleme sind einem viel größeren Kreise von Zionisten und sogar von Nichtzionisten vertraut, und ihre Aktualität ist unbestritten. Freilich fehlt es außerordentlich an einem ordnenden und sichtenden Organ, das die Fülle der Tatsachen zusammenfaßt und erläutert und so eine Orientierung über die Grundfragen erleichtert. Auch ist Palästina zu einem Objekt leidenschaftlicher Interessenkämpfe geworden, und es ist nicht leicht, angesichts der eifrigen Propaganda der verschiedenen Interessenkrcise ein objektives Bild *-'-—*•—׳־י־ ־“־ “־״-־־*“en. lastet sind, und verschiedene Aufgaben haben, diesem Bedürfnis nicht genügen. Um so erfreulicher ist es, daß die Zeitschrift ״Palästina“ nun wieder da ist, und dem zionistischen Landes• Komitee für Oesterreich gebührt für diese Initiative alle Anerkennung. Die Zeitschrift steht wieder unter der Leitung von AdoifBöhtn, den unsere,Leser aus vielen in der ״Jüdischen Rundschau“ veröffentlichten Beiträgen kennen und d^r auch eine Zeitlang die Wirtschaftsbeilage unseres Blattes geleitet hat. Die überlegene und objektive Haltung fern Adolf Böhm ist eine Gewähr dafür, daß die Zeitschrift eine Quelle zuverlässiger Information bilden wird. Das erste Heft, das als Doppelheft soeben erschienen ist, enthält einen programmatischen Aufsatz von Adolf Böhm, in weichem er die Grundschwierigkeit der zionistischen Aufbauarbeit in Anlehnung an das Oppenheimersche Strömungsgesetz folgendermaßen charakterisiert: ״Palästina ist infolge des Mandats der Ort des geringsten politischen Drucks Mir das jüdische Volk geworden und zieht deshalb Juden in Massen an. Dagegen ist Palästina für die Juden noch immer ein Ort hohen ökonomischen Drucks und kann deshalb Massen von Juden schwer festhalten.“ Die Frage nach der Aufnahmefähigkeit Palästinas wird nach Böhm gewöhnlich falsch gestellt, indem man fragt: wieviel Menschen kann das Land aufnehmeni -~ indes die Frage richtig zu lauten hat: Was muß geschehen, damit Palästina möglichst viele Menschen aufnehmen kann? Um diese Frage zu beantworten, muß man aber alle Realitäten Palästinas kennen und in Rechnung stellen, ohne Selbsttäuschung, die sich an dem falschen Optimisten schwer rächen muß. Von Aufsätzen des Heftes-»sina mehrere dieser Frage, was geschehen müsse, um die Aufnahmefähigkeit des Landes zu steigern, gewidmet. Es sind dies die Finanzierungsplane von Dr. Ruppin, van Vriesland (aus der ״Jüdischen Rundschau“ abgedruckt) und Kernes. Das Problem der landwirtsciaftlichen Fassungskraft behandelt Agronom Zagorodsky, ohne freilich die sehr wichtige Kostenfrage zu erörtern. Weitere Aufsätze sind dem Orangenbau und der Industrie gewidmet, ferner findet man einen gut informierenden Aufsatz von Dr. Tartakower über die Entwicklungstendenzen der palästincnsischen Arbeiterbewegung. Verschiedene kleinere Rubriken, Nachrichten und Daten beschließen das Heft, das für den dcutsehen Leser auch darum von Interesse ist, weil cs Beiträge bringt, die früher nur Ln hebräischer,״pder englischer Sprache zugänglich waren. Der Wert liegt nicht so sehr in Neuheit des Materials als in der Originalität der Anordnung. Der Zeit- Schrift ist eine weite Verbreitung zu wünschen. Das Broschüren -Preisausschreiben Das zionistische Zentralorgan ״The New Judaea“ (London) veröffentlicht nunmehr das Ergebnis des Preisaus- Schreibens der zionistischen Exekutive für die beste Propagandaschrift über das Thema: ״Judenfrage und der Zionismus“. Es sind 33 Manuskripte in hebräischer, jiddischer, englischer und deutscher Sprache eingelaufen. Nach eingehender Prüfung beschloß das Jurorenkomitee einstimmig, keiner der eingelaufenen Arbeiten den ersten ' reis zuzuerkennen. Bloß zwei Manuskripte wurden zur Veröffentlichung geeignet befunden und diesen wurden die zweiten Preise von je 30 Pfund Sterling zuerkannt. •Jic mit dem zweiten Preis bedachten Arbeiten sind folgende: das mit dem Merkwort ״Fieri“ versehene hat Dr. Felix peitsch in Prag und das zweite mit dem Losungswort ״Mi k’amcha Israel goj echad baarez“ Herrn Pinchas norowitz in London zum Verfasser. Das Preisrichterkollegium bestand aus den Herren Dr. Berthold Feiwel, *0־*don, Leon Simon, London, and Dr. Oilas Thon, Krakau. Pagbestrafungen Unschuldiger Von Rechtsanwalt Dr. Werner Fraustädter. Nach § 1 Ziffer 12 der Paßstrafverordnung vom 6. 4. 1023 (RGBl. I. S. 249) ist ein Ausländer strafbar, der der Verpflichtung, sich durch einen Paß oder einen Personalausweis über seine Person auszuweisen, nicht nachkommt. Nun ist es für den Ausländer oft mit den größten Schwierigkeiten verknüpft, sich in den Besitz des vorschriftsmäßigen Passes zu setzen. Trotz der größten Bemühungen gelingt es dem Ausländer häufig nicht, rechtzeitig in den Besitz des Passee zu gelangen, weil die Behörden Schwierigkeiten machen und lange Nachfragen bei den Heimatsbehörden erforderlich sind. Nach der Ansicht des Kammergerichts können alle diese Bemühungen den Ausländer nicht von der Strafe befreien. Das zur Bestrafung notwendige Verschulden liegt nach Ansicht des Kammergerichts darin, daß der Ausländer nach Ablauf der Gültigkeitsdauer seines Passes nicht das Reichsgebiet verläßt. Diese Ansicht enthält m. E. einen schweren rechtlichen Fehler. Mit Strafe bedroht ist nicht der Aufenthalt im Reichsgebiet bei Fehlen eines Passes. Der Aufenthalt im Reichsgebiet ist vielmehr die Voraussetzung des gesetzlichen Verlangens, daß der Ausländer einen Paß besitzen soll. Ob der Ausländer sich erlaubt oder unerlaubt im Reichsgebiet aufhält, geht die Gerichte nichts an, da die Frage des Aufenthaltes ausschließlich Angelegenheit der Polizeiverwaltung ist Zweck der Paßvorschrift ist der, den Behörden die Kontrolle über die im Inland befindlichen Ausländer zu ermöglichen. Rechtspolitisch ist sogar die Kontrolle über die sich unerlaubt hier Auflialtenden wichtiger als die Kontrolle über die mit behördlicher Erlaubnis Ansässigen. Das Kammergericht hat den schweren Fehler begangen, in eine Prüfung der Frage des Verschulden® cinzutreten, bevor es sich überhaupt klargemacht hatte, worin das dem Ausländer auf erlegte strafrechtliche Gebot besteht. Denn die Vorschrift, daß jeder Ausländer einen Paß besitzen soll, läßt das strafrechtliche Gebot überhaupt noch nicht erkennen. Hier ist nur der Wunsch des Gesetzgebers ausgesprochen, daß ein bestimmter, dem Rechte genehmer Zustand bestehen soll. Jedes strafrechtliche Gebot aber kann nur die Einwirkung auf ein menschliches Tun oder Unterlassen bezwecken. Das Strafrecht kann von einer Person immer nur verlangen, daß sie eine bestimmte Tätigkeit entfalten oder unterlassen soll. Wenn zur Erreichung des von der Rechtsordnung gewünschten Zustandes die Mitwirkung einer Behörde erfOrderlieh ist, so liegt diese überhaupt außerhalb der strafrechtlichen Sphäre. Das strafrechtliche Gebot, das das Kammergericht aus der Verordnung überhaupt erst hätte berausschälen müssen, kann nur lauten: ״Der Ausländer hat rechtzeitig die zur Paßbeschaffung erforderlichen Anträge zu stellen.“ wenn er diese Anträge gestellt hat, hat er das strafrechtliche Gebot überhaupt nicht übertreten. Die Frage, ob er es schuldhaft übertreten hat, kann also gar nicht auftauchen. Die Auffassung des Kammergerichts, die ich bereits durch die obigen Ausführungen für widerlegt halte, führt übrigens zu geradezu humoristischen Konsequenzen, Wenn nämlich das Kammergericht vom Ausländer verlangt, daß er ausreisen soll, wenn er keinen Paß besitzt, so liegt hierin die Aufforderung, ohne gültigen Paß und ohne Ausreisesichtvermerk — der ja nur aul einem gültigen Paß erteilt werden kann — die deutsche Reichsgrenze zu überschreiten, sich also des nach § 1 Ziffer 1 der Verordnung vom 6. 4. 1923 strafbaren Deliktes der uneriaubten Grenzüberschreitung schuldig zu machen. Nur der glückliche Umstand, daß § 49a des Strafgesetzbuches nur die Aufforderung zu einem Verbrechen, nicht aber zu einem Vergehen unter Strafe stellt, rettet die Richter, die derartige Urteile unterschrieben haben, davor, wegen Aufforderung zur Begehung einer unerlaubten Handlung bestraft zu werden. In der Pr**i$ hat die Bestrafung wegen Paßvergehens, wenigstens soweit es sich «n Ostjuden handelt, die ungeheuer- Ifchsten Folgen. Fast stets ergeht gegen den wegen Paßvergehens bestraften Östjuden formularmäßig ein Ausweisung*- Befehl aus dem Reichsgebiet. Die Beschwerde gegen die Aus- Weisung führt, wie allen Sachkundigen bekannt ist, zu einem im besten Falle aufschiebenden Scheinverfahren bei dem Ober- Präsidenten und dem Minister des Innern, das fast stets mit einer Ablehnung der Beschwerde endet. Der Beschwerdebeschdd ergeht charakteristischerweise nach altem polizeistaatlichem Muster ohne Entscheidungsgründe. Formell ist die ausweisende Behörde durch die Bestrafung des Ausländers wegen Paßvergehens gedeckt. Wenn sich das Kammergericht und die anderen hohen Gerichte zu einer Aenderung ihrer bisherigen Praxis, die, wie ich gezeigt zu haben glaube, fehlerhaft ist, entschließen würden, so wäre der willkürlichen Ausweisungspraxis der Verwaltung*- Behörden die Grundlage entzogen und der Rechtssicherheit der Ausländer ein großer Dienst erwiesen. Pässe für Staatenlose Genf, 3. März. (J. T. A.) Das Verkehrs- und Transitbüro des Völkerbundes, das hier im Beisein des jüdischen Vertreten? Herrn Zevi Aber son tagt, hat sich mit der Frage der Pässe für Staatenlose befaßt und beschlossen, daß jeder Regierung aufgetragen werden soll, den in ihrem Lande weilenden Staatenlosen Dauerpässe auszufolgen, die den Staatsbürgerpässen gleichwertig seien und Reisen von Staatenlosen erleichtern sollen. Auch die Nansen-Pässe sollen durch die neuen Identitätspässc ersetzt werden. Die Beschlüsse des Verkehrs- und Transitbüros wurden dem Völkerbundrat zwecks weiterer Verfolgung unterbreitet. Erwerbslosenlflrsorge l&r Staatenlose Der Reichsarbeitsminister hat unter dem IT. Februar 1927 verfügt, daß in Zukunft auch Staatenlose in bezug auf Erwerbslosenfürsorge den Inländern gleichgestellt werden. Sie können demnach in Zukunft wie alle anderen Erwerbslosen in den vollen Genuß der Erwerbslosenfürsorge treten. Mit dieser Bestimmung ist dem jahrelangen Unrecht ein Ende bereitet, daß Staatenlose Beiträge für die Erwerbslosenfürsorge während der Dauer ihrer Beschäftigung zwar zahlen mußten, aber nicht in den Genuß der Erwerhslosenfürsorgc bei Verlust ihrer Beschäftigung treten konnten. Dies gilt auch für eine sehr große Zahl jüdischer Staatenloser, die von dem bisherigen Zustand besonders hart betroffen wurden und denen! seitens der jüdischen Wohlfahrtsinstitutionen nur sehr geringe Unterstützungen gezahlt werden konnten. Kalwariski sechzig Jahre. Chaim Margolis K a 1 w a r is k i, der durch seine langjährige Tätigkeit in Obergaliläa als Repräsentant der ICA bekannt ist, wurde von seinen zahlreichen jüdisehen und arabischer! Freunden anläßlich seines sechzigsten Geburtftages am 24. Februar beglückwünscht. Herzliche Glückwünsche wurden ihm von der Zionistischen Palästina-Exekutive Übermittelt. Kalwariski hat viel für die Anbahnung guter Beziehungen zwischen luden und Arabern getan. Die jüdisch-arabische Dorfschule in Rosch-Pinah ist von Ihm begründet. Der Waad Leumi beschloß die Einberufung der National- Versammlung (Assefath Haniwchariin) für die nächste Zeit. Das Datura für die Eröffnungssitzung wird demnächst bekanntgegeben werden. Die Joden-Evakoienmgspläne im Kriege ln Richtigstellung eines Berichtes über einen Vortrag Dr. Nathans in der Gesellschaft der Freunde des neuen Rußland, der u. a. auch im Leipziger ״Allgemeinen Jüdischen Familien* Matt“ erschienen ist, schreibt Dr. Paul Nathan über die im Kriege aufgetauchten Pläne zur Evakuierung der jüdischen Bevölkerung in den russischen Randstaaten der genannten Zeitung folgendes: ״Als die Lebensmittel in Deutschland knapp zu werden begannen, tauchte natürlich die Frage auf, ob es möglich sei, die Zahl der Verbraucher zu verringern. In Verfolg dieses Gedankenganges fand am 21. Februar 1016 in Kowno eine Konferenz hoher Militärs, Vertreter des Auswärtigen Amtes in Berlin, der deutschen Schiffahrtsgesellschaften und unter anderem auch des Unterzeichneten als Vertreters des ״Hüfsvereins der Deutschen Juden“ statt. In dieser Konferenz stand die Frage zur Erörterung, ob nicht die Zahl der zu versorgenden Verbraucher dadurch vermindert werden könnte, daß die jüdische Bevölkerung der eroberten Teile Rußlands über See nach Amerika abgeschoben würde. Der Unterzeichnete widersprach sofort diesem Plan. Er wies darauf hin, daß die feindlichen Flotten, die die See beherrschten, solche Auswanderertransporte, durch die in der Ernährung Deutschlands eine Erleichterung eintreten würde, ganz gewiß nicht passieren lassen würden. Man würde diese Auswandererschiffe zur Umkehr zwingen oder vielleicht auch torpedieren, und die Folge würde sein, daß dann wiederum überall in der Welt ein furchtbares Geschrei über ״deutsche Barbarei“ losbrechen würde und daß man ferner nach Mißlingen der ersten Versuche die luden der besetzten Gebiete nicht einmal mit Gewalt zum Ueberseetransport auf die Schiffe würde bringen können. Die einzige Wirkung würde also die sein, daß überall in der zivilisierten Welt die Antipathien gegen Deutschland wachsen würden, ohne daß ein realer Vorteil für Deutschland herauskommen könnte. Gerade Herr General Ludendorff erkannte die Beredttigung dieses Standpunktes in jener Sitzung in Kowno unmittel• bar an, und damit wurde der Platt sofort fallengelassen. ich brauche nicht zu sagen, daß ich für den Politiker Ludendorff nicht die geringste Sympathie empfinde: aber die Gerechtigkeit verlangt natürlich, daß in bezug auf die oben behandelte Frage Ludenoorffs absolut humane, korrekte und einsichtsvolle Stellungnahme von einem Beteiligten festgestellt werde. Dr. P. Nathan.“ * Durch diese Erklärung ist Herr Dr. Nathan dem in der ״Jüdischen Rundschau“ ausgesprochenen dringenden Wunsche nach Aufklärung über diesen mysteriösen Plan nachgekommen. Die polnische Sejmdeputation In Paris Eine Rede des Deputierten Reich. Paris, 7. März. (J. T. A.) Die französisch-polnische Ge• Seilschaft ln Paris gab zu Ehren der hier weilenden Abordnung des polnischen Parlaments, der auch Sejmdeputierter Dr. Leon Reich angehört, ein Bankett, dem Marschau Foch, der Präsident der Deputiertenkammer Fernand Bouisson, Paul Boncour, Minister Marin, der polnische Gesandte und zahlreiche andere führende Persönlichkeiten beiwohnten, Dr. Leon Reich führte in seiner Ansprache u. a. aus: Ich spreche hier als Mitglied der polnischen Abordnung und als Vertreter der jüdischen Minderheit im polnischen Sejm, wie auch als Mitglied des Aktions-Gomitls der -Zionfcs׳tfschen, W&itpyr»nisg$Jag,. Jn^illl*;, Ä guten Wftmt friÄiWaaÄbit■ז zu seih. Frankreich hatte sich die Wiedergeburt Polens als .unabhängigen Staates zum Ziele gesetzt uno hat dies Ziel er* reicht. Ais Jude erinnere ich mich der unermeßlichen Dienste, die Frankreich stets der jüdischen Sache geleistet hat.... Alle Regierungen Frankreichs haben prozionistische Proklamationen veröffentlicht, in Oenf und San Rento haben die französischen Diplomaten die zionistische Sache unterstützt, und erst vor zwei Wochen hat der Präsident der Republik Herrn Sokolow gegenüber seiner Sympathie für die jüdische Heimat in Palästina Ausdruck gegeben. Vom Preußischen Landesverband Berlin, 3. März. (J. T. A.) Nachdem eine Reihe von vorberatenden Sitzungen stattgefunden haben. Ist nunmehr beschlossen worden, für die Frage der in Aussicht genommenen, Bezirksrabbinate eine Speziaikommisston einzusetzen, die aus den Herren Dr. Freund, Dr. Klee und Rabbiner Dr. Baeck besteht. Die Kommission soll sowohl diejenigen Orte bestimmen, in denen zunächst Bezirksrabbinate ein«- richtet werden, als auch die Persönlichkeit der für das Jeweilige Amt geeigneten Herren bestimmen. Neuwahlen zur Vertreterversammiung der B.Z.V. Der Hauptvorstand der B. Z. V. hat beschlossen; die Neuwah! der Vertreterversammlung auszuschreiben. Die Wahlen finden in der Zeit vom 3. bis 6. April statt Wahlberechtigt und wählbar sind alle männlichen und weiblichen Mitgfieder der B. Z. V. di« mindestens 18 Jahre alt sind, soweit die Rechte der Mitgliedschaft nicht nach § 7 des Statuts ruhen, Jeder Wähler muß den Nachweis erbringen, daß er den Schekel für das Jahr 5687 bezahlt hat Die Zahl der 711 wählenden Vertreter wird noch bekanntgegeben, wird jedoch mindestens 23 betragen. Die Wahlen erfolgen geheim nach dem Proportlonalwahfsystem und dem Prinzip der ge* bundenen Listen. Die Wahlvorschläge sind spätestens am 23. März im Büro der B. Z. V., Meinekestr. 10, einzureichen. Der Wahlvorschlag muß mindestens von 30 Wählern eigenhändig (mit Ruf- und Familiennamen) unterzeichnet sein, von denen einer als für weitere Verhandlungen bevollmächtigter Vertreter zu bezeichnen Ist. Kein Wähler darf mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Von jedem Vorgeschlagenen rauf! die schriftliche Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag und ein schriftliches versprechen der pfliehtmlfligen Ausübung des Amtes beigefügt werden. Bcwerber dürfen auf mehr als einem Wahlvorschlag karrdidieren, jedoch nur auf einem an erster Steile. Die Be• werber sind mit Ruf• und Familiennamen und in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Ein Wahlvorschlag darf auch mehr oder weniger Bewerber enthalten, als Delegierte zu wählen sind. Mehrere Wahlvorschläge körnten miteinander verbunden werden. Die Verbindung muß von den Vertretern der b«> treffenden Wahlvorschlige ebenfalls am 23. März dem Büro der B.Z.V. gegenüber übereinstimmend schriftlich erklärt werden. Die Wahlordnung kann int Büro der B. Z. V. in den Ge. schlftastundeB eingesehen werden, Die Wahlliste liegt I» der Zeit vom 7. bis 14• März in den Geschäfts!tunden im Büro der B, Z. V. aus. Wir fordern hierdurch zur Ela• reichung von Wahlvorschlägen auf. Genaue Wahlbeatimrantt• gen werden noch bekanntgegeben. Der Hatiptvorsiand der Berliner Zionistischen Vereinigung. Dr. Apfel.

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