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Jüdische Rundschau · 1927-02-11 · Heft 12 (11.2.1927) · page 5

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXII (1927)
Issue
Heft 12 (11.2.1927)
Date
1927-02-11
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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Nr.נו JUEÖfSCHI RÜNPfCHÄÜ Sth# 88 Wellerberatung des Jndengesetzes (!« Landesverband der Jüdischen Gemeinden.) Der vom Großen Rat gebildete Ausschuß setzte die Durchberatung des Entwurfs eines neuen Gesetzes betreffend die jüdische Reli g i o n 8 g e m e i n - Schaft in Preußen unter dem Vorsitz des H. Justirrats Makower am 5. Februar und 6. Februar d. J. fort. In diesen beiden Sitzungen wurde die Angelegenheit erheblich gefördert. Eingehende Erörterungen erforderten die Bestim• inungen des Gesetzentwurfs, welche die Bildung von Son de rge me in den der aus der Wohnsitzgemeinde Ausgetretenen, sowie die steuerlichen Folgen solcher Bildungen behandeln. Mehrere Paragraphen, welche die Staatsaufsicht und das Verhältnis des Staates zu den Synagogen• gemeinden und deren Organen in feste Normen bringen, wurden angenommen. Eingehende Verhandlungen wurden über die Bestimmungen des Entwurfs geführt, welche die Selbst- Verwaltung der Synagogengemeinden und die Wahl ihrer Körperschaften zum Gegenstand haben. Meinung®- Verschiedenheit bestand hauptsächlich über die Frage, inwieweit diese Bestimmungen in das Staatsgesetz oder ln ein Verbandsgesetz aufgenommen werden sollen. Der Begriff ״kleinere Gemeinden", bei denen nach dem Entwurf die Gemeindevertretung durch die Versammlung ihrer voll• jährigen Mitglieder ersetzt werden kann, wurde geklärt; es sollen diejenigen sein, die weniger als 150 Seelen umfassen. Die Bestimmungen, die s!ch mit den Gemeindeverbände11,_ den Zusammenschlüssen und ihren rechtlichen Folgen beschäftigen, wurden nach kürzerer Beratung angenommen. Ein Antrag, Im Gesetz zu bestimmen, daß jede Svnagogengemeinde einem Öffentlich-rechtlichen Verbände angehören muß, fand nicht die Zustimmung des Ausschusses. Zum Schlüsse wurde noch ein Antrag angenommen, nach dem der Verbandstag ersucht werden soll, die Feststellung der Uebergangsbestimmungen für die neuen Provinzen Preußens (Hannover, Kurhessen, Hessen-Nassau, Schleswig- Holstein) dem Großen Rat zu übertragen. Die zweite Lesung des Gesetzentwurfs wird am Sonntag, den 13. Februar a. c., stattfinden. * Die Karenzzeit 1. Das preußische Judengesetz von 1847 schreibt weder für das Stimmrecht noch die Wählbarkeit in der jüdischen Gemeinde eine Karenzzeit vor. Versagt das Gesetz das aktive Wahlrecht dem, der während der letzten drei Jahre mit Entrichtung der Abgaben im Rückstände geblieben ist, so ist damit Seht etwa dreijährige Steuerzahlung zur Voraussetzung der Wahlbefugnis gemacht. Vielmehr soll nur derjenige seines Stimmrechts zur Strafe verlustig gehen, der, soweit er über- Haupt zu Steuern in der fraglichen Gemeinde veranlagt war, ihr gegenüber in einem nicht länger als drei Jahre zurückliegenden Zeitpunkt einmal in Verzug geraten ist, also eine faltige Zahlungspflicht schuldhaft mißachtet hat. Dieser vom preußischen Minister des Innern schon wenige Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes in einem Erlaß gegebenen Auslegung, die dem klaren Wortlaut entspricht, folgte die Praxis, bis im Jahre 1914 jüdisch-liberale Kreise die mißverstand• liehe Nebenbemerkung einer Ministerialentscheidung freudig aufgriffen, um in das Oesetz die Vorschrift einer dreijährigen Wartezeit hineinzuinterpretieren und zu einer V״rschiechterung des Wahlrechts zu gelangen. Durch einen Erlaß aus dem Jahre 1919 trat der Innenminister diesen Auslegung«־ kunststücken entgegen. Es bleibt also dabei, daß nach dem Gesetze eine Karenzzeit nicht besteht 2. Das Gesetz untersagt aber den Gemeinden nicht; das aktive oder das passive Wahlrecht oder beide durch Einführung einer Karenzzeit mittels des Geraeindestatuts zu beschränken. Die Karenzzeit daraf von beliebiger D uer sein. Sie braucht auch nicht für das aktive und passive Wahlrecht gleich lang zu sein. Wir haben aber wiederholt erlebt, daß die Oberpräsidenten Karenzzeit-Vorschriften in Gemeinde- Statuten als unzeitgemäß beanstandet haben. 3. Rechtlich unzulässig ist eine Statutenbestimmung, die für Ausländer eine Karenzzeit vorschreibt, für fn'änder je• doch nicht, oder die Ausländern eine längere Warte'rist auferlegt als Inländern. Jede Schiechtersteifung der Ausländer in der jüdischen Gemeinde ist widerrechtlich, ebenso wie es in der evangelischen und katholischen Kirche in Preußen Ist. Diese Ansicht entspricht der vom Minister des Innern gebilligten Praxis. 4. Notwendig ist, sollte ein neues Judengesetz geschaffen werden, die Aufnahme einer Bestimmung, welche den Gemeinden verbietet, das aktive und passive Wahlrecht zu Vorstand und Repräsentanz von einer längeren Karenzzeit (als etwa höchstens ein Jahr) abhängig zu machen. Um zum Verbandstage des preußischen Landesverbands jüdischer Gemeinden wählen oder gewählt werden zu können, braucht man nur ein Jahr in irgendeiner Verbandsgemeinde gewohnt zu haben. In einer Resolution forderte der Verbandstag im Jahre 1922 alle Gemeinden auf, die gleiche Regelung durch Statut für das Gemeindewahlrecht einzuführen. In der katholischen Gemeinde beträgt nach dem Gesetze die Karenzzeit ein Jahr, in der evangelischen drei Monate. Liberale Kreise versuchen das geplante Verbot einer längeren Ausdehnung der Karenzzeit als ״einen unzulässigen Eingriff in dis Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden" zu Fall zu bringen und behaupten, es trage ״auch den sehr verschiedene Verhä'tnissen ln den einzelnen Gemeinden nicht hinreichend Rechnung“. Weshalb die gesetzliche Regelung der Karenzzeit neben den anderen Wahlrechtsvorschriften, die sich ja auch Im Gesetz von 1847 finden, unzulässig sein soll, ist mir nicht verständlich. Das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden geht so weit, wie das Gesetz es bestimmt. Das Lied von den verschiedenen ״Belangen“ der einzelnen Gemeinden aber haben wir schon seit 20 Jahren immer wieder vernommen. Mit diesem Argument hat die liberale Reaktion alles zu begründen versucht. Während man auf dem Wege Ist, die preußische und die deutsche Judenheit zusammenzufassen, gehen diese Kreise darauf aus, das Judentum in viele, voneinander hermetisch abgeschlossene Einzrigemeinden zu zerschlagen, die durch allerhand statutarisch Fußangeln, Selbstschüsse und spanische Reiter Ausländer und sogar Auswirtige sjch vom Leibe halten. Die zuziehenden Fremd’inge sollen sich ihr Recht in langen GolusJahren ersitzen. Ganz allmählich sollen s!e heranreifen und die feinen Nuancen sich zu eigen machen, durch die sich die Kehillah X. von der Nachbarkehillah Y. unterscheidet. Jeder im Auto zur Wahl geschlenpte Am-11aarez hat alle die Rechte, die dem ehrwürdigen Weisen fehlen, der voll von Jüdischkeit ist, sich aber noch nicht lange genug in die Spezialweisheiten der fraglichen Gemeinde hineingearbeitet hat. Die Absicht ist klar und öfters in Eingaben an die Regierungen offen ausgesprochen worden. Man will erstens die Ausländer, sodann die Jugend treffen. Ich habe mxh immer darüber gewundert, daß sich die Jugend, die ״stark flutende Angestelltenschar", wie es in einem liberalen Antrag an einen preußischen Ober- Präsidenten heißt, und zwar die Jugend aller Richtungen gegen das Karenzzeitunrecht niemals zur Wehr gesetzt hat Die Karenzzeit ist stets eine wirksame Waffe der Reaktion gewesen. Sie ist im öffentlichen Leben unserer Tage überall beseitigt worden. Nur in unserer jüdischen Gemeinde existiert sie noch. Sorgen wir dafür, daß sie auch hier in die Rumpelkammer geworfen werde! Harry Epstein. Das Anti-Schachtgesetz in Bayern Im Landtag stand am 4. d. M. der Bericht de* Ver* fassungsausschusses über den Antrag des Abg. Dr. Buttmann (Nationalsozialist) und Qenossen zur Beratung; im Anträge wird verlangt, daß der Beschluß des Landtages vom 8. Jul! 1926 betreffend Betäubungszwang für das Schlachtvieh alsbald durchzuführen und ein entsprechender Gesetzentwurf ohne weitere Verzögerung dem Landtag vor■ zulegen ist. Im Ausschuß war dieser Antrag Buttmann abgelelint und dafür ein Antrag Dr. Scharnagl (Bayer. Volkspartei) angenommen worden, wonach ״die Staatsregie• rung ersucht wird, in Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 8. Juli 1926 den dort geforderten Gesetzentwurf vorzu• legen, sobald die zurzeit im Gange befindlrhen Versuche über eine den rituellen Vorschriften entsprechende Betäubung zum Abschlüsse gekommen sind. Sie soll auf möglichst baldigen Abschluß dieser Versuche hinwirken.“ Die Abstimmung 1m Plenum ergab Ablehnung sowohl des Antrages Dr. Buttmann wie des Antrages Dr. Scharnagl. Für den letzteren stimmten nur die Bayerische Volkspartei und die Demokraten. Damit bleibt es bei dem Beschluß des Landtags vom 8, Juli 1926, der die Regierung ersuchte alsbald gesetzliche Anordnungen zu erlassen, wonach Rinder usw״ dfe geschlachtet werden, vor Beginn der Blutentziehung zu betäuben sind, und durch gesetzliche Anordnung sicherzustellen, daß überall dort, wo es möglich erscheint, die Betäubung des Schlachtviehes statt durch freien Kopfschlag durch mechanisch wirkende Geräte (Schußholzen usw.) erfolgt, die geeignet sind. d!<* Betäubung oder den sofortigen Tod des Tieres herbeizuführen. Eine Eingabe des Mf!n״hener Tierschutzvereins um Beschleunigung des Gesetzes über Betäubung der Schlachttiere wurde für erledigt erklärt. Der Kamp! am den Refchsverband Stuttgart, 7. Februar. (J. T. A.) Die Vertreter der Israelitischen Religlonsgeme'nsebaffen und Landes' erbände in den Ländern Bayern, Baden, Württemberg und Hessen sind am 6. Februar 1927 in Stuttgart zusimmengetreten und haben vorbeha’t’ich der Zustimmung ihrer Organe die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft beschlossen. De Vertreter der Landesverbände sind nach wled-ri'o'ter eingehender Prüfung za der einstimmigen Auffassung gelangt, daß die Bildung eines Reichsverbandes erstrebenswert ist, aber nur auf dem Wege über die Landesverbände geschaffen werden kann. Kleine Nachrichten In Tel-Awiw hat der Stadtrat eine Kommission eingesetzt, die die Gründung einer Aufbaubank vorztibereiten hat. Das American foint Distribution Committee verpflichtet sich, allmonatlrh £E. f000 zwecks Gewährung konstruktiver Darlehen zuzuschießen. De Bank wird Darlehen auss-bließlich für Aufbauzwecke an Neu-Siedler und ältere Siedler gewähren. Nach dem ״Haartz" vom 23. Januar hat sich In Tel- Awiw infolge der politischen Bewegung, die in den letzten Monaten dort herrscht, eine nationalbürgerliche Vereinigung gebildet, deren Mitglieder nach rechts nelgen und insbesondere ge״en die ״Herrschaft der Arbeiter“ ankämnfcn wollen. Zu den Gründern gehören die Herren Levontin, I. Lewin, S. S'huschain, l. Chelouehe, und andere. Jerusalem, 4. Februar. (J.T.A.) An den Folgen eines hartnäeki״en Lungenleidens verstarb hier der frühere Leiter der berühmten JeseWwah zu Sfobftdkä!» LÜäuen, Rabhi Nathan Zewi Finkei, im Alter von ungefähr 89 Jahren. Vor einem fahr, aLs ein Teil der Slobodkaer feschiwah nach Hebron in Palästina übersiedelte, benäh sieh Rabbi Finkei an der Snitze von 123 S׳T1fllem nach Hebron, um dort die neue feschiwah zu organisieren. Er hinterließ zwei Söhne, von denen der eine Leiter der Jeschiwah in Mir, der zweite Jesehiwah-Leiter in Hebron ist. Rabbi 1. L. Fischmann, Mltg’led des Merkas Olatnf, und Rabbi Benzion Usiet, Oberrabbiner von taFa-Tel-Awiw, sind nach Bagdad abgereist, um eine Agitation für den Misrachi durchzuführen. Der Verband der hebräischen Lehrer Palästinas wurde ein״eladen, zu der im August 1927 in Toronto stattfindenden Konferenz des Weltverbandes der Lehrervereine Vertreter zu entsenden. Der Verband hat die Einladung angenommen. Wie der Ziko unter dem 9. Februar aüs Jerusalem telegranhiert wird, finden in Palästina in letzter Zeit viel zahlreichere jüdische Einbürgerungen statt als bisher. So beträgt die Zahl der in Icrusalem im lanuar Eingebürgerten 660 gegenüber nur 350 im Monat Dezember. Die aus Mitteln des Keren Hajessod erhaltene Land* wirtschaftliche Versuchsstation hat mit dem Bau ihrer neuen Station in Djebata im Emek Israel begonnen. Bei diesen Arbeiten finden 70 Leute Beschäftigung. Der deutsche Archäologe. Prof. M a d er, der die Ausgrabringen bet Haram Ramet eI Chali! leitet, hat im Norden von Hebron, wo das bibiis-he Mamreh gelegen haben soll, sehr viele alte Münzen und Baumaterial entdeckt. Die weiteren Aus״rabun״en legten den Lageolan der Stadt, so insbesondere einen Zentralplatz von großer Ausdehnung bloß. Die Bairienreste stammen aus der römischen und der byzantinischen Epoche. Baron Edmond de Rothschild hat dem Stadtrat tu Tei-Awiw sein von emein bedeutenden Künstler hergestelltes Porträt zum Geschenk gemacht. Das Porträt wurde bei einer Sonderversammlung des Stadtrates feierlich angebracht. Mitte lanuar gelangten die ersten Produkte der neuen Strumpffabrik der Herren Friedman & Edelstein in Tel-Awiw auf den Markt. De Fabrik stellt Strümpfe besserer Qualität, hauptsächlich Seiden- Strümpfe, her. Von den Inhabern, die Fachleute auf diesem Gebete sind, stammt der eine aus Polen und der andere aus Südafrika. Die aus Deutschland gebrachten Maschinen sind die modernsten ihrer Art. Das Grundkapital beträgt £E 19000. Vorläufig beschäftigt die Fabrik 27 Arbeiter, hauptsächlich Frauen. (Ziko.) Nach Ueberwindung der Anfangsschwierigkeiten kann, wie ״Mischar Wetaasiah“ berichtet, die Streicbholzfabrk ״Oewurafi“ jetzt als gut fundiert betrachtet werden. Es liegen Bestehungen sowohl von jüdischen als auch von arabischen Kaufleuten vor, so daß die Exfstenzmö׳z!ichke:t für diese Fabrik gegeben sein dürfte. De Zahl der Arbe’t-r beträgt über 40, darunter drei Araber, in de- Fabrik selbst, während andere die Zündholzschachteln im Akkord!!erstellen. De tägliche Produktion beträgt etwa 15 090 Schachteln. Bei e:ner lubi,äums'׳erans*altung des Keren Kaiemeth in Paris snraehen Soko’ow, labotinskv und Abg. Morogiafferi, der das französische Interesse am Aufbau Palästims hervorhob. Alle Redner appellierten an die französischen Juden, den N.-F. zu unterstützen. Am 9. Februar starb iu Berlin Dr. Heinrich Braun im Alter von 72 Jahren. Dr. Heinrich Braun war Jude und ein Schwager des Führers der österreichischen Sozialdemokratie, Victor Adler. Er überlebte seine Frau Lilli Braun um ein Jahrzehnt. Sein einziger Sohn, Otto, fit! im Kriege. Der Hachlaß dies« ״Frühvollendeten“ erregte seinerzeit Aufsehen. Kn Konflikt mit der Hadasmh Von Med.-Rat Dr. Noiek, Tel-Awiw, Inrtl, Leiter der Kupath Cholira. Öit Öffentlichkeit Palästinas beschäftigt sfcli augenblick* lieh stark mit dem Kampf, der zwischen der Leitung der medizinischen Organisation ״Hadassah“ und der Arbeiter* krankenkasse ״Kupath Chol im“ abgebrochen bi De Zeitungen bringen umfangreiche Erörterungen von beiden Seiten, in Versammlungen wird das Thema behandelt, die Sitzungen der leitenden Körperachaftea sind damit beschäftigt, aogar die oberste Leitung der Zionistisch•« Organ!- sation ist in den Streit hineingezogen. De Sache hat eine!* politischen Charakter angenommen- Der Anlaß der Auseinandersetzung ist dab«i für die zionistische Öffentlichkeit von untergeordneter Bedeutung. Es handelt »ich im Grunde am das Verhältnis der beiden Organisationen untereinander und zur zionistischen Leitung. De Hadassah iat bekanntlich eine Gründung der amenkanlschen Frauenorganiaafion ״Hadassah" und hat ursprünglieh unabhängig von dtr Zionistischen Organisation in Palistina gearbeitet De Hadassah erhält nicht nur einen Teil ihres Budgets direkt vom Keren Hajeseod, sondern auch die von der amerikanischen Frauenorganisation Hadassah aufgebrachten Gelder werden seit längerer Zeit im Rahmen den United Palestine Appeal gesammelt und gehen dadurch eben*! falls zu Lasten des Keren Hajessod. De» alles machte es notwendig, der Vertretung der Zionistischen Organisation!ויו Lande auch in der Verwaltung und weiteren Entwicklung der Hadassah im Land« Einfluß zu gewähren. Es kam in dieser Beziehung zu einer Verständigung, und ara 9. Oktober 1925 erklärte die damalige Vorsitzende der Hadassah, MiS Szold, in einer Sitzung des Waad Habriuth, daß die Leitung der Hadassahinstimfe in Palästina örtlichen Exekutiven übergeben werden sollte. Wo angängig, sollten sie sogar den Stadtverwaltungen übergeben werden. Dem Gover1 ning Board der Hadassah in Amerika wurden nur zwa» Dinge Vorbehalten: die Bestätigung des Budgets und die Wahl des Direktors. Tatsächlich wurde auch in Jerusalem eine örtliche Exekutive gebildet, deren Mitglieder Co!. Kisch und Herr Dsengoff waren und die Ws zur Ankunft de* jetzigen Drektors fungierte. Seitdem, d. h. etwa »eit März 1926, trat jedoch ein Rückschlag in der Entwicklung ein. Der neue Leiter rief die örtliche Exekutive nicht mehr ein und stellte den alten Zustand der Unabhängigkeit von der zionistischen Leitung wieder her. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Gesundheit*״ budgets, das in den letzten Jahren sehr gewachsen Ist, wurde vom Aktions-Comit< beschlossen, eine Reorganisation»• Kommission einzusetzen, die die Verhältnisse in den rio• «istischen Oesundheitsinatituten prüfen und Vorschläge für ein« Vereinfachung und Verbilligung des Betriebes machen sollte. Als Kandidaten waren dafür u. a. in Aussicht genommen: Dr. Magnet (Kanzler der Universität), Herr BaMi (Leiter der Finanzabteilung der Hmhalah Hazionith), Dr. Arthur Ruppin. Von Aerzten kamen neben anderen Dr. Danziger und Dr. Beilinson in Frage. Dese Kommission ist bisher infolge de» Widerstandes von seiten der Hadassah überhaupt noch nicht zustande gekommen. De Dfferenzen zwischen der Hadassah und der zionlstischen Exekutive werden!ran durch den gegenwärtigen Konflikt auf das äußerst* verschärft Da sowohl die Hadassah wi« die Kupath Choiim ihr Budget durch die Zionistische Organisation erhalten und der Streitpunkt eng mit di« Budjpi verbunden lat (!״dem nämlich die Hadassah von der Kupath Choiim ein« Summe beansprucht, di« nach Ansicht der Kupath Choiim in ihrem Budget nicht bewilligt ist), hatte sich die Kupath Choiim an dis Hanhalah Hazionith gewandt, um die Frage zu erörtern, eventuell zu vermitteln, im Notfall zu entscheiden. Der Leiter der Hadassah erklärte aber, er könne die zionistische Leitung nicht als übergeordnete Ina tanz anerkennen. Im Laufe der Verhandlungen wurden von der Kupath Choiim weitere vier Vorschläge über die formale Erledigung der Angelegenheft .gemacht, nämlich: 1. die Entscheidung der zionistischen Exekutive zu übertragen; 2. die Entscheidung einem neutralen Schiedsgericht ja über- 3. die Sache dem Kongreßgericht zu übergeben; 4. mit der Delegation der Hadassah aus Amerika, die in etwa zwei Monaten Wer erwart*, wird, nochmals zu verhandeln. Alle diese Vorschläge wurden vom Leiter der Hadassah abeleh nt, die bedingungslose Anerkennung der Forderung er Hadassah verlangt! und — als das nicht geschah — der Abbruch der Verhandlungen mitgeteilt. Wie man sieht, handelt es sich bei der Sache weniger um einen Streit zwischen Hadassah und Kupath Choiim als vielmehr um einen Kampf der Hadassah gegen die ZI0nistische Organisation. Man wird aber der Zionistischen Organisation nicht gut das Recht absprechen können, über die Verteilung der von ihr bewilligten Gelder mitzureden. Das Gesundheils budget spielt heute im Gesamtetat eine außerordentlich große Rollt, und es ist auf diesem Gebiete ebenso nötig zu sparen und zu rationalisieren wie auf anderen. Der Keren Hajessod hat für Hadassah und Kupath Choiim zusammen £ 132 C00 aufzubringen (d. h. über 2y* Millionen Mark), davon erhält die Hadassah £ 112 500, die Kupath Choiim £ 19 503. Aus dem Lande zieht die Hadassah nur Einnahmen von £ 19 7CÖ, während die Kupath Choiim £ 36300 durch Beiträge der Chawerim usw. im Lande aufbringt (Dese Zahlen wie die folgenden sind dem Budgetartikel von Dr. Peiler, der demnächst in ״Briuth Haam“ erscheint, entnommen.) Gerade die Hadassah wird also zum überwiegenden Teile aus Mitteln finanziert, deren Ersparnisse anderen Teilen des Aufbaus zugute kommen würden. In den Krankenhäusern der Hadassah kostet ein Verpflegungstag 50—55 Piaster (10—1! M.) — bei der Kupath Choiim in deren Krankenhaus in Ein Chnrod nur etwa 28 Piaster; es besteht kein Zweifel, daß der Betrag bei der Hadassah viel zu lioch ist und bei rationellem Betrieb billiger gearbeitet werden könnte. Es ist auf die Dauer auch nicht erträglich, daß d e Gehälter in den verschiedenen aus der gleichen Quelle finanzierten Instituten in keinem Verhältnis zueinander stehen. De Leistungen der Hadassah sind sicher außerordentlich große und ohne die Kranken• hiuser der Hadassah wäre die medizinische Versorgung des Jischuw unmöglich, aber andererseits besteht keine Frage, daß auch der Hadassah die vollständige und zulängliche Ver• sorgung des Jischuw mit ärztlicher Hilfe nicht gelungen Ist, daß ihre Krankenhäuser bei weitem nicht ausreichen, daß es an speziafistisch geschulten Aerzten auf vielen Gebieten fehlt Die Verantwortung für die medizinische Versorgung des Jischuw bleibt aber bei der zionistischen Exekutive, und sie muß ein Recht haben, auf die Arbeit der von ihr finanzierten Stellen Einfluß zu nehmen. Augenblicklich steht die Sache so, daß der Governing Board der Hadassahorganisation in Amerika darüber zu ent scheiden hat ob er die Klärung des gegenwärtigen Kon• flikts der Zionistischen Organisation übertragen will oder nicht Zweifellos besteht ein starker Widerspruch zwischen der Erklärung von Miß Szoid und der Haltung de* jetzigen Leiters der Hadassah im Land• (der übrigem bet des Mer*

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