Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXII (1927)
- Issue
- Heft 11 (8.2.1927)
- Date
- 1927-02-08
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 11 JUEDTSCHE RUNDSCHAU Sei* rr Kongreß - Vorbcrcüun^ Die neue Gemeinde ״ Repräsentanz Erledigung der Wahlproteste - Keine Neuwahlen Ein praktischer Vorschlag. Von Dr. Ernst Simon, Frankfurt a. M. Das entscheidende Problem des nächsten Kongresses wird ein psychologisches sein. Im Grunde sind sich sämtliche Parteien und Schichten in der Zionistischen Organisation und im palästinensischen Jtschuw darüber einig, daß die landwirtschaftliche und städtische Kolonisation auf eine wirtschaftlichere Grundläge als bisher gestellt werden muß. Wer keinen Argumenten zugänglich war, den hat die furchtbare Krise darüber belehrt, daß die überstürzte, nicht vom Plan eines Aufbaus erwogene, sondern durch die Planlosigkeit einer Flucht erzwungene Einwanderung unvorbereiteter Massen nach einer kurzen Konjunktur zu so ernsten Rückschlägen geführt hat, daß nun alle Begeistcrungsfähigkcit und die ganze Kraft des zionistisehen Glaubens einzusetzen ist, um Krankes vom Gesunden, Vergängliches vom Dauernden zu scheiden, um zunächst den Boden von den Trümmerstücken zu reinigen und dann den Aufbau, auf neuer, festerer Gruudläge, weiter zu fördern. Dies also ist heute eine fast allen Zionisten gemeinsame Erkenntnis. Trotzdem wäre es leichtsinnig, wenn man meinte, die praktischen Konsequenzen dieser Erkenntnis ohne viel Mühe vor oder auf dem Kongresse durchsetzen zu können. Vielmehr werden Wiese Konsequenzen zu heftigen Auseinandersetzungen und Parteikämpfen führen, wofür uns der letzte Kongreß, dessen Situation ja nur graduell, nicht grundsätzlich von der des nächsten verschieden war, hinlänglich überzeugt hat. Es kommt also alles darauf an, diese unvermeidliche Auseinandersetzung in Bahnen zu lenken, an deren Endpunkten das Aufbauziel steht. Wie kann das geschehen? Und was muß unterbleibe n? Das zweite zuerst: unterbleiben muß jene verhängnisvolle Taktik, die den letzten Kongreß vergiftet hat, indem sie die notwendigen Reformmaßnahmen zum Kampfargument gegen die palästinensische Arbeiterschaft mißbrauchen ließ. Wir müssen wissen, daß der Aufbau Palästinas zwar der Mitarbeit des gesamten jüdischen Volkes bedarf, vor allem aber der Mitarbeit des Chaluz, Kaum noch hat sich der palästinensische Pionier von den Lobeshymnen erholt, die unsere freigebige Propaganda ihm spendete, — und schon will unsere nicht ganz ebenso freigebige Wirtschaft ihn fallen lassen? Geht das wieder so, dann gibt es keine Rationallsierung, keine Zusammenfassung der Arbeit, keine Verbilligung der Betriebe — einfach weil nichts mehr d! ist, was vernünftig geordnet, verbilligt und zusämmengefaßt werden könnte. Wir bauen nicht nur rnjt Geld, sondern auch mit Menschen, und diese sind der wertvollere, weil unersetzliche Teil unseres Kapitals. Aus solchen Ueberlegungen wird deutlich, warum die Aufgabe des nächsten Kongresses eine im wesentlichen psychologische ist: es gilt, Wirtschaftskritik und Wirt- Schaftsreform unter einem Gesichtspunkt zu verstehen und darzustellen, der sich von jeder Anklage gegen irgendeine Schicht unseres Volkes fernhält und gewiß gegen eine so hochverdiente wie die Arbeiterklasse! und der gerade, deshalb alle Kräfte zur Besserung vereinigen kann. Und was ist positiv zu tun? Ehe deutsche Landsmannschaft könnte auf dem nächsten Kongreß eine besondere Aufgabe haben, die sie auf dem vorigen, soweit ich sehe, zu erfüllen versäumt hat. Sie ist die einzige wichtige Gruppe im Zionismus, die auf der einen Seite die Reformnotwendigkeit klar erkennt und auf der anderen Seite bei der Arbeiterschaft nicht in den Verdacht kommen kann, hinter ihren Vorschlägen versteckt, für das eigene Klasseninteresse zu wirken. Was sonst die Schwäche des deutschen Zionismus ist: seine relativ geringe Verbindung mit der Wirklichkeit Palästinas, kann in diesem Einzelfall zur Starke werden; er kann sein ״Mißfallen ohne Interesse“ aussprechen und als ehrlicher Makler einen Weg zwischen den Lagern zu weisen suchen. Freilich wird eine solche psychologisch wie saeh* lieh gleiche Aufgabe nicht auf dem Wege der Int pro• visation zu lösen sein. Ist es schon an und für sich ein verhängnisvoller Widerspruch, daß unser nicht* ständiges Parlament, der Kongreß, die meisten Auf* gaben eines ständigen Parlamentes zu lösen hat, so würde das Vertrauen auf die Couloirverhandlungen des letzten Augenblicks in unserem Falle jedes Gelingen ausschließen. Es muß vielmehr jetzt damit begonnen werden, die notwendige Fühlung zwischen der deutsehen Landsmannschaft, falls sie sich diesen hier vorgetragenen Gedankengängen anschließt, sowie anderen, ähnlich orientierten, etwa der tschechoslowakischen, auf der einen Seite, tfhd der palästinensischen Arbeiter* schaft auf der anderen Seite systematisch herzustellen. Gegenseitige Sendboten hätten die Vertrauens* atraosphäre zu schaffen, aus der heraus allein die Wirtschaftsreform mit der Arbeiterschaft — und, wie ge* sagt: eine andere gibt es nicht — erwachsen kann. Und sollten die dazu notwendigen Verhandlungen sich bis zum vorgesehenen T"ermin des Kongresses nicht endgültig abschließen lassen, so würde selbst eine Ver* Schiebung des Kongresses, für die auch manche anderen Gründe sprechen mögen, zu erwägen sein. Denn über den Erfolg unserer Kongresse entscheiden nicht so sehr die Kongreßverhandlungen wie —- die Kongreftvorbereitungen. Wir haben bereits in der vorigen Nummer eine kurze Nachricht über die Zurückweisung der Wahl- Proteste aus dem ״Hamburger Israelitischen Familienblatt“ wiedergegeben. Wie wir nunmehr erfahren, ist beim Vorstand der Jüdischen Gemeinde bereits die Antwort des Polizeipräsidenten Zörgiebel auf die verschiedenen Wahlproteste eingelaufen. Wir sind in der Lage, dieses Schreiben nachstehend im Wortlaut wiederzugeben. Aus dein Bescheide geht hervor, daß die Prüfungsbehörde verschiedene Verstöße gegen die Wahlvorschritten des Statuts festgestellt hat und die An- Ordnung erließ, das Wahlergebnis nochmals durch die Wahlausschüsse feststellen zu lassen, wobei die als ungültig erwiesenen Stimmen von dem Wahlresultat in der Weise in Abzug zu bringen sind, daß sie proportional allen beteiligten Parteien abgezogen werden. Neuwahlen werden nichi angeordnet. Durch die vom Polizeipräsidenten angeordneten Korrekturen wird aller Voraussicht nach das Wahlergebnis nicht verändert werden. Die einzige Aenderung, die sich unter Umständen ergeben kann, ist die Wahl des poale-zionistischen Listenführers Dr. Oskar Cohn, dem nur eine halbe Stimme zur Wahl gefehlt hat. Daß sich das Wahlresultat zugunsten der Liberalen verschieben sollte, ist bei dem Zahlenverhältnis so gut wie ausgeschlossen. ־ Wir hoffen, daß dieses unerquickliche Kapitel Berliner jüdischer Geschichte nunmehr beendet ist und endlich eine Zeit positiver Arbeit in der Berliner jüdischen Gemeinde anbricht, wozu nach unserer Meinung trotz aller Parteigegensätze ein Zusammenwirken sämtlicher Parteien im gemeinsamen Interesse des Judentums erforderlich ist. * Der Brief des Polizeipräsidenten Berlin, den t. Februar 1927. An den Verstand der jüdischen Gemeinde Berlin N24 Oranienburger Straße 29. Aut den Bericht vom 1. Juli v. J. — I A 6/25 —, betreffend Einsprüche gegen die Wahl zur Repräsentantenversammlung. Die Nachprüfung der Wahlen zur Repräsentantenvcrsammhing der jüdischen Gemeinde gibt mir zu folgenden Beanstandungen Anlaß: t. Es steht fest, daß unberechtigterweise die jüdischen Einwohner von Hermsdorf und Frohnau, die nicht zur jüdisehen Gemeinde Berlin gehören, in die Wählerlisten aufgenommen worden sind! Es hätte der Gemeinde bei einiger Aufmerksamkeit nicht entgehen können, daß die jüdischen Einwohner von Herrn saorf und Frohnau ausgeschieden werden mußten. 2. Es steht weiter fest, daß auch sämtliche Mitglieder der Sondergemeinde Adaß-Jisroel in die Wählerlisten atifgenommen worden sind. Wenn auch die Schwierigkeit, die Mitglieder der Sondcrgemeinde namentlich festzustellen, nicht verkannt werden soll, so hätte doch zum mindesten der Versuch gemacht werden müssen, die Mitglieder der Sondergemeinpe ^uszuscheiden. Dies ist nicht geschehen. 3. Zum Tatbestände des Punktes AV des dortigen Berichts ist fest gestellt worden, daß der durch Beschluß der Repräsentajitenversammhmg vom 12. April 1926 eingesetzte Prüfungsausschuß in der Sitzung der Repräsentanten- Versammlung vom 3. Mai 1926 durch seinen Vorsitzenden Loeb über das Ergebnis der Einspruchsprüfung Bericht erstattet hat und daß dieser Bericht ohne Widerspruch entgegengenommen wurde. Die Repräsentantenversammhmg hat demnach gemäß § 18 Abs• 2 des Statuts Ent- Scheidung getroffen. Sie hat allerdings dabei die ihr obliegende Prüfung der Wahlberechtigung der in die Wählerlisten noch Einzutragenden nicht bis zu Ende geführt, den Abschluß dieser Prüfung vielmehr den Wahlvorstehern überlassen. Dieser Mangel würde angesichts der großen Zahl der Jn Betracht kommenden Wähler zu einer Beanstandung des gesamten Wahlverfahrens führen, wenn die unangefochtene Eintragung in die Wählerlisten die rechtliche Bedeutung einer abschließenden Feststellung des Wahlrechts hätte. Allein im Statut der jüdischen Gemeinde sind Bestimmungen, die zu einer solchen Auffassung nötigen, nicht enthalten. In der Praxis der Jüdischen Gemeinde Ist das Statut bereits bei den Wahlen von 1919 in entgegengesetztem Sinne gehandhabt worden. Schon damals ist durch die vom Vorstand erlassenen Instruktfonen den Wahlvorstehern eine Prüfung der Wahlberechtlgung der eingetragenen Wähler aufgegeben worden. Es ist daher davon auszugehen, daß ebenso wie bei dar Wahlen zum Reichstage und Landtage {vgl. 8 3 des Reichswahlgesetzes in der Fassung vom 6. März 1924 — RGBL S. S. 159 — und § 3 des Gesetzes vom 3. Dezember 1929 — GS. S. S. 559 —), so auch bei den Wahlen der jüdischen Gemeinde die Eintragung in die Wählerlisten dfe Frage des materiellen Wahlrechts offen läßt. Daher können die gerügten Mängel mir die Folge haben, daß das materielle Wahlrecht der nachträglich Eingetragenen, soweit sie sich an der Wahl befefligt haben, erneut geprüft wird und je nach dem Ergebnis dif einzelnen Stimmen für ungültig erklärt werden. Die ungültigen Stimmen wären nach dem System de Hondt in Abzug zu bringen (vgl. Pr. VB1. Bd. 12 S. 208 Nr. VIII, S. 338 Nr. I! zu 4a, Bd. 46 S. 228). 4. |m Bezirk 42 sind 10 Personen, die nicht in der Wählerliste stehen, vom BezirkswahÜeifer entgegen § 18 Abs. 1 des Statuts zur Wahl zugelassen worden, nachdem sie von ihm an! Wahltage in die Wählerliste eingetragen v/orden sind. 5. Was die Leitung der Wahlgeschäfte betrifft, war es zulässig, daß sich der Abgeordnete der Aufsichtsbehörde bei dem gemäß § 21 b Ans. 1 des Statuts zu führenden Schriftwechsel vertreten ließ. Unzulässig dagegen war die Ucbertragung des Vorsitzes in der ausschlaggebenden Sitzung der vereinigten Wahlausschüsse vor Eraitthmg des Wahlergebnisses. Hierin liegt eine starke Verletzung des § 27 des Statuts, die zwar nicht zur Wiederholung des gesamten Wahlgeschäftes, wohl aber zur Wiederholung der Beschlußfassung über das Wahlergebnis in Ordnung** mäßiger Sitzung nötigt. Hiernach ersuche ich, aut Grund des § 27 des Statuts erneut das Wahlergebnis durch die vereinigten Wahlausschüsse ermitteln 7.11 lassen. Hierbei sind die 14 ungültigen Stimmen von Hermsdorf und Frohnau (Punkt A III) und die ungültigen Stimmen der Personalgemcindemitglieder von Adaß-Jisroel (Punkt A IV) aus/uschalten. Was die Ausscheidung der letztgenannten Wähler anbetrifft, ist es Sache der Einsprucherheber, diejenigen Personen, die nach ihrer Meinung ohne Wahlrecht Stimmen abgegeben haben, zu bezeichnen. Fine entsprechende Aufforderung ersuche ich an die Einsprucherheber zu erlassen. Weiter ist das materielle Wahlrecht der in die Nachtragslisten Eingetragenen, soweit sie sich an der Wahl beteiligt haben, m prüfen; je nach dem Ergebnis sind die einzelnen Stimmen für ungültig zu erklären. Entsprechend ist auch hinsichtlich der von dem Bezirkswahlleiter des Bezirks 42 nachträglich zur Wahl zugelassenen Personen zu verfahren. Sämtliche ungültigen Stimmen sind nach dem oben erwähnten System de Hondt in Abzug zu bringen. Den vereinigten Wahlausschüssen ist auch Gelegenheit zu geben, zu Punkt B VII des dortigen Berichts das Ergebnis aus den Bezirken 62, 56, 58 a einer erneuten Prüfung zu unterziehen und 'etwaige notwendige Absetzungen von ungültigen Stimmen vommehmen. ich ersuche bei der Sitzung der vereinigten Wahlausschüsse gewissenhaft auf die Einhaltung der Vorschrift in § 27 des Statuts zu achten, um erneute Anfechtungen des Ermittelungsergebnisses unter allen Umständen zu vermeiden. Nach Abschluß des FeststeilungsVerfahrens ersuche ich, mir über das Ergebnis der Prüfung eingehend zu berichten. Die festgestellten erheblichen Verletzungen der Statutensehen Bestimmungen über das Wahlverfahren zur Repräsentantenvcrsammlung geben mir Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß in Zukunft auf größere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Ausführung des Wahlgescnäfts ernstlich Bedacht genommen werden muß. Eine mit so zahlreichen Unregelmäßigkeiten behaftete Wahl kann der gewählten Vertretung der Gemeinde nicht das nötige Vertrauen gewinn« und entspricht nicht der Würde einer öffentlich-rechtlichen •Körperschaft. Abschriften der an die Emsprucherheber erteilten Bescheide füge ich bei. gez. Zörgiebel. Der Polizeipräsident stellt eine Reihe von Verstößen fest, die sicherlich bedauerlich sind, die aber ein Kindierspiel sind gegen die bei den Wahlen zum Preußi* sehen Landesverband vorgekommenen Verstöße, die Justizrat Makower in seinem Protokoll selbst festgestellt hat Damals haben die Liberalen weder moralische Entrüstung aufgebracht, noch auch einen Wahlprotest überreicht, denn sie ,waren die Sieger fm Wahlkampf geblieben. Erst Nachdem sie bei den Berliner Repräsentantenwahlen unterlegen waren, entdeckten sie ihr empfindliches Gefühl für Wahlreinheit. Wir billi* gen keineswegs vorgekommene Unregelmäßigkeiten, aber die Liberalen »Ilten sich hüten, jetzt mit moralischer Entrüstung aufzuwarten, nachdem sie effektiven Wahlschwindel bei den zu ihren Gunsten ausgegangenen Wahlen gern geschluckt haben. Vom Preußischen Landesverband ln der vorigen Woche fanden Sitzungen des Engeren und des Großen Rates des Preußischen Landesverbandes statt. Es wurde festgesetzt, den nächsten Verbandstag zum 27. März d. J. einzuberufen. Die wichtigste Aufgabe dieser Tagung dürfte die Besprechung des neuen Entwurfs für ein preußisches Judengesetz sein. In bezug auf die Reichsorganisation der deutschen Juden wurde von endgültigen Beschlüssen abgesehen, jedoch in Aussicht genommen, den Versuch zu machen, gemeinsam mit dem Deutsch-Israelitischen Gemeinde- Bund einen Weg zu suchen, um die Gründung des Reichsverbandes unter Heranziehung aller Landesverbände in die Wege zu feiten. Direktor Kareski berichtete über den Etat für 1927/%; dieser wurde einer Unter- Kommission zur weiteren Beratung überwiesen. Der Etat schließt mit einem Ausgabenbetrag von 1054000 M. Die Ausgaben sollen in der Weise aufgebracht werden, daß durch Beiträge der Gemeinden 800000 M., durch Beihilfen des Staates 254000 M. gedeckt werden. Von den einzelnen Ziffern des Etats sind zu erwähnen die Position zur Unterstützung leistungsschwacher Gemeinden zur Erhaltung des Religionsunterrichts und zur Aufbesserung der Lehrergehälter mit 154 000 M. Für die Einrichtung für Bezirkslehrerstellen sind 50000 M. vorgesehen. Baubeihilfen einschließlich Darlehen erfordern 80000 M., Beihilfen für Kultus beamte im Dienste 25000 M. und für Kultusbeamfe außer Dienst und deren Hinterbliebene 00000 M, Für Flüchtlings-Rabbiner und deren Witwen sind 30000 M. eingestellt, für die Bildung von Bezirks-Rabbinern sind 50000 M. vorgesehen, für die drei theologischen Bildungsanstalten in Köln, Würzbürg, Münster, Höchberg zusammen 25000 M. Die I nsti* tute für die Wissenschaft des Judentums sind mit 33 000 M. bedacht, für Jugendpflege und Sport sind 50 000 M. eingesetzt, für verschiedene andere Anstalten 15 000 M. Die Wohlfahrtspflege erfordert einen Betrag von 150000 M., für Reisegelder und Diäten $ina 35000 M. eingesetzt, für Stipendien an Seminaristen sind 15 (»0 M. vorgesehen. Ueber die Bildung von Lehrer- und Rabbinerbezirkeh fanden eingehende Beratungen statt. —- Eine Schule für Schichter — vorläufig in Berlin — wird der Landesverband errichten. Auch die wichtige Angelegenheit der Taufen, Austritte und Mischehen kam zur Sprache; man wird eine Konferenz aller jüdischen Organisationen einberufen, die hierzu Stellung nehmen wird. Vorher gesammeltes statistisches Material wird ihre Arbeiten unterstützen. Es ist zu hoffen, daß die gesamte Tätigkeit des Landesverbandes noch wirksamer sein wird, wenn er als eine Körperschaft des öffentlichen Rechte durch Verwaltungsakt anerkannt ist, was beim Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung beantragt wwdea wird.