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Jüdische Rundschau · 1927-02-08 · Heft 11 (8.2.1927) · page 2

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXII (1927)
Issue
Heft 11 (8.2.1927)
Date
1927-02-08
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 70 elnWten, die ״Rentabilltltsaasen“ in der palästinensischen Wirtschaft darstellen, mit ihren Anleihewünschen an die ausländischen Kapitalzentren wenden, wie es ja schon verschiedentlich <ler Fall gewesen ist. Es liegen in dieser Riehtung zahlreiche erfolgversprechende Pläne vor, und cs scheint, als könnte auf diesem Gebiete noch manches gefördert und angeregt werden. III. Jede Erörterung zionistischer Gegenwartsprobleme führt zu dem Ergebnis, daß ,.Selbsthilfe“ die einzige Grundlage ist, auf der für die nächste Zeit und gerade während der schwersten Krise der Aufbau Palästinas weitergeführt werden kann, hn Wirtschaftlichen hat diese so banal klingende Wahrheit, mit deren Anerkennung man alle Hoff- Hungen auf Hilfe von der britischen Regierung, von der nichtzionistischeri Judcnheit oder gar von der internationalen Finanz in die Zukunft hinausschiebt, ganz besondere Geltung. ״Nothing succceds as success.“ Erst wirkliche Aufbauerfolge werden wirkliche Aufbauhilfe von außen bringen! Aber diese Tatsache ist unter dem Gesichtspunkte des palästinensischen Anleihebedürfnisses durchaus n i c 111 c n t m u t i g e n d. Denn in dem Tempo, in dem die zionistische Wirtschaft an leihereif wird, und in dem Umfange, in dem sie nach den allein maßgebenden Gesichtspunkten kaufmännischer Rentabilität wirklich Kapital investieren kann und darf, wird die Zionistenheit der Welt — wenn sie auf die richtige Weise vorbereitet werden wird — bereit und fähig zur Hergabe von Anleihen sein. Bis dahin gibt es trotz aller Not, trotz allen Drängens, trotz alles berechtigten Selbstbewußtseins und alles wunschbedingten Optimismus׳ keine andere Möglichkeit der Finanzierung als die bisherige der Spendensaram-!מגזgl Da aber diese nicht die genügenden Mittel ergibt, da ihre Ausdehnungsmöglichkeiten zum mindesten auf die Dauer beschränkt sind, und da man nicht nur laufende Einnahmen, sondern vor allem eine Kapitalbasis braucht, so ist tatsächlich das Auffinden eines Ueberganges von der Spendensammlung zur Anleiheaufnähme gegenwärtig die dringendste Aufgabe der zionistischen Bewegung. Dieser Uebergang darf aber nicht auf dein Wege des Kurzschlusses gesucht werden, auf den die schwere Sorge um Gegenwart und־ Zukunft und übertriebene Furcht vor einem mystischen ״Zuspät“ viele der besten Kräfte des Zionismus gedrängt hat. IV. Eine Lösung des Anleiheproblems ist nur dann möglich, wenn man bei ihrer Ueberlegung von vornherein jeden nervösen Katastrophenpessimismus ausschaltet und wenn man sich über ihre gegenwärtige Unmöglichkeit zum mindesten genau 80 klar ist wie über die Tatsache des schon heute äußerst akuten Geldmangels. Man muß den Mut haben, sich trotz aller Qegenwartssorgen ein (den Durchführungsmöglichkeiten entsprechend) relativ fernes Ziel für ihre Erreichung zu setzen. Man muß prinzipiell unterscheiden zwischen der notwendigerweise auf Augenblicksbedürfnisse und Augenblicksmöglichkeiten gerichteten Politik $«!:,$p e n de ns aןוגmJ jj 1i£ t!nd der,.pbenso.״.,«ojiyenfjigfr* ifeisepaüf 1 ill-ge‘־# ri s t ejrtzjjslellenden Pöffitik riet Aflieihe- Vorbereitung. Es besteht die Gefahr, daß die Oeldsorgen des Augenblicks zusammen mit der offenbaren Unmöglichkeit, schon jetzt oder in den nächsten zwei Jahren auf Grund einer der vieren ״Patentlösungen“ eine Anleihe zu erhalten, zu einer unberechtigten Entmutigung und zur Vernachlässigung von Vorbereitungsarbeiten führt, mit deren strikter Durchführung man vermutlich in einem Zeitraum von etwa fünf Jahren das Ziel der Anleiheaufnahme erreichen könnte. Und es besteht damit die Gefahr, daß man — in Augenblickspolitik befangen — wertvolle Zeit verschwendet; daß man schließlich viel länger warten muß, als cs notwendig wäre, wenn man sich von vornherein über die Länge der unumgänglichen, wenn auch keineswegs untätigen Warte- Periode im klaren wäre. Nehmen wir an, der Kongreß beschlösse die Aufnahme einer großen Anleihe für das Jahr 1932 und verziphtete damit ausdrücklich darauf, in der Zwischenzeit andere Anleihen als die von uns in die Gruppe der ״Einzelanleihen“ zusammengefaßten Leihtransaktionen anzustreben. So bestände die Aufgabe, einerseits die ohnedies unbedingt notwendige Konsolidierung dessen, was heute schon in Palästina besteht, in diesem Zeitraum durchzuführen; und andererseits Vorbereitungen dafür zu treffen, daß die notwendigen Geldmittel im Augenblick der wirklichen ״Anleihereife“ Zugriffsbereit zur Verfügung stehen. Die Erörterung der Details einer zielbewußten Konsolidierungspolitik, die vermutlich zunächst jede größere Expansion in bezug auf Einwanderung, Bodenerwerb usw. ausschließen würde, sei ausdrücklich zuständigeren Personen überlassen, gleichzeitig aber herausgefordert. Es sei hier bloß unter dem Gesichtspunkte der Kreditwürdigmachung der zionistischen Wirtschaft prinzipiell festgestellt, daß ohne eine rücksichtslose Konsolidierungs- Politik jede weitere Erörterung von Anleiheplanen sinnlos und irreführend wäre. Und cs sei betont, daß eine fünfjährige Zielsetzung mit der Aussicht der schiießiiehen Anleihebeschaffung die wirkungsvollste Anregung zur Ueberwindung der augenblicklichen Krise wäre, die mah sich denken kann. Das gilt sowohl in bezug auf die Steigerungsmögiiclikeiicn der Spendensammlungen während der nächsten Jahre als auch in bezug auf die Anstrengungen der zionistischen Wirtschaft, zu einer normaleren und aussichtsreicheren Entwicklungsbasis als der heutigen zu gelangen. Die Vorbereitung einer großen ״Zionisten- Anleihe für das Jahr 1932“ — denn als erste Emmissidn für das palästinensische Aufbauwerk scheint uns nur eine Anleihe innerhalb des zionistischen Kreises möglich zu sein, wenn auch unter günstigen Bedingungen auf eine gewisse Beteiligung der nichtzionistischen Judcnheit zu rechnen wäre — besteht aus zwei Aufgaben: erstens derjenigen einer weitgehenden Konsolidierung der zionistischen Wirtschaft unter einheitlichen Gesichtspunkten; und zweitens die Anlegung eines ״Anleihereservoirs“, In dem Gelder, die unter der Voraussetzung ihrer Sicherstellung und ihrer Rentabilität der zionistischen Wirtschaft für ihre Anleihe im Jahre 1932 zur Verfügung stehen, im Laufe dieser fünf Jahre angesammelt werden. Wir wollen hier nur auf die zweite Aufgabe', die uns keinesfalls als die weniger wichtige erscheint, eingehen, und zunächst die Notwendigkeit der Anlegung eines solchen ״Anleihereservoirs“ zu begründen ver- Hieben. JUEDISCHE RUNDSCHAU V. Es ist eine feststehende Tatsache, daß eine jede Anleihetransaktion zeitraubende Vorbereitungsarbeiten notwendig macht, von * deren gründlicher, nicht überstürzter Durchführung deren schließlicher Erfolg abhängt. Je mehr die ' betreffende Anleihe von der geltenden Norm abweicht •— und dies dürfte kaum jemals in stärkerem Maße der Fall.gewesen sein als bei einer palästinensischen Aufbauanleihe mit all ihrer Problematik —, desto länger müssen sich die Vorbereiturigsarbeiten in bezug auf die Werbung und Sammlung von Zeichnungen hinziehen. Da man aber mit der Propaganda für eine Anleihe verständlicherweise nicht eher beginnen kann, als bis ihre sachlichen Voraussetzungen (Sicherung des zu investierenden Kapitals sowie des Zinsen- und Amortisationsdienstes) bereits gegeben sind, so würde Palästina von dem Zeitpunkte, in dem es als anleihereif zu betrachten ist, weitere ein, zwei oder drei Jahre auf den Eingang der benötigten Gelder warten müssen. Diese Tatsache ist aber nicht nur unter dem Gesichtspunkte der Dringlichkeit des Geldbedarfes als eine Begründung für die Notwendigkeit der Anlegung eines ״Anleihereservoirs“ zu betrachten; sondern auch im Interesse des Erfolges und des Tempos der Konsolidierung der zionistischen Wirtschaft, die die Vorausaussetzung der Anleiheaufnahme ist. Wenn man nämlich heute eine Konsolidierungsaktion propagiert, die ja naturnotwendigerweise manchen ideellen Verzicht von Palästina und der Zionistenheit des Galuths verlangt, so kann man den Stimulus eines von vornherein feststehenden ״Erlösungsterniins“ nicht entbehren. Man muß die Erreichung des Zieles der wirtschaftlichen Konsolidierung unbedingt mit der gleichzeitigen Erreichung des Zieles der Anleihebe- Schaffung identifizieren können. Ein weiterer Faktor, der für die Anlegung eines ״Anleihereservoirs“ spricht, ja, der sie sogar zur wichtigsten Voraussetzung des schließliehen Erfolges macht, ist der folgende: Die Zionistenheit, an die sich die Anleiheforderung richten würde, und gerade ihr zuverlässigster Teil, besteht überwiegend aus Angehörigen des kleinen wirtschaftlichen Mittelstandes, der nicht von heute auf morgen, wohl aber bei langfristiger Vorbereitung in der Lage sein wird, Gelder zur Verfügung zu stellen, die in ihrer Gesamtheit eine große Summe darstellen würden. Gleichzeitig aber hat man bei einer Anlcihcfqrderung an dieselben Kreise, die den überwiegenden Teil aller Spendeneinnahmen der zionistischen Fonds stellen, Rücksicht darauf zu nehmen, daß diese nicht zugunsten der Einnahmen auf Konto der Anleihe in gefährlichem Maße zurückgehen. Auch dieses Problem kann nur bei einer langfristigen Vorbereitung der Anleiheaktion gelöst werden. Das ״Reservoir“ für die Zionistenanleihe des Jahres 1932 könnte in der folgenden Weise geschaffen werden: Die zio« nistische Wirtschaftspolitik־ der nächsten fünf Jahre müßte durch einen repräsentativen Beschluß des diesjährigen Kongresses voll und ganz aufdasSchlagwort ״Konsolidierung“ mit dem Ziele der unmittelbar auf sie folgenden Emission einer großen Aufbau an leihe abgestellt werden. Auf dieser Basis müßte man unter den Zionisten die allmähliche Bereitstellung von Geldern propagieren. Unter Beteiligung ein%ee #äc größten trauenerweckendsten Banken der mit stabilen Valuten arbeitenden Länder wäre eine Treuhandgesellschaft zu gründen, die nach rein geschäftlichen Grundsätzen und unter Ausschluß jeder Beeinflussung der Geldverwendung durch die Zionisüsche Organisation die einkommenden Kapitalien durch Anlage in den sichersten Werten des deutschen, englischen, amerikanischen Kapitalmarktes verwalten müßten. Es wäre ausdrücklich zu betonen, daß derjenige, der zur Auffüllung des ,Anleihereservoirs“ beiträgt, damit keineswegs die endgültige Verpflichtung auf sich nimmt, die zur Verfügung gestellten Gelder in der angestrebten Aufbauanleihe zu investieren, wenn er nicht von deren Sicherheit und Zinsenausstattung voll und ganz befriedigt sein sollte. Und es müßte ferner die jeweilige Zurückziehung der Gelder ohne irgendwelche besondere Begründung gestattet sein; mit der einzigen Bedingung, daß eine gewisse Kündigungsfrist eingehalten wird, die es den Treuhändern ermöglicht, die Gelder so anzulegen, daß sie während der Wartezeit keine geringeren Zinsen tragen, als es den jeweiligen Verhältnissen auf den in Frage kommenden Geldmärkten bzw. der jeweils herrschenden offiziellen Zinsrate der Notenbanken dieser Länder entspricht Das volle Eigentumsrecht des Geldgebers müßte sich prinzipiell auch auf die Zinsen erstrecken, so daß er keinen Nachteil darin sieht, zumindest einen Teil seines Kapitals anstatt in deutschen, englischen, amerikanischen Staatsanleihen, Obligationen, Pfandbriefen usw. bei dem Treuhänder anzulegen. Hier ist aber ein wichtiger Punkt einzuschalten, der den Plan der Schaffung eines ,Aßleihereservoirs“ für die Zionistische Organisation ganz besonders wertvoll machen könnte. Es würde nämlich naheliegen, die Werbung für die Bereitstellung von Anleihegeldem auf eine freiwillige Kapitalisierungder regelmäßigen Beiträge an die zionistischen Fonds auszudehnen. Setzen wir voraus, daß der Treuhänder in Deutschland eine etwa sechsprozentige Verzinsung der bei ihm angelegten Gelder erzielen würde und daß der Keren Hajessod bzw. der Keren Kajemeth (um einen gewissen Anreiz für die Kapitalisierung der für sie bestimmten Spenden zu schaffen) einen halbprozentigen Aufschlag auf die jeweilige Dividende des Treuhänders anrechnen würde, wenn der Geldeinleger von vornherein bestimmt, daß die Zinsen seines Kapitals automatisch an diesen oder jenen Fonds abgeführt werden. Vorausgesetzt also, daß jemand sich verpflichtet hatte, jährlich 65 Mark an einen der Fonds zu zahlen, so würde er sich dieser Schuld und der Unbequemlichkeit der jeweiligen Einzahlung dadurch entledigen, daß er 1030 Mark an den Treuhänder zahlt, mit der Bestimmung, die jeweilige Dividende au diesen oder jenen Fonds weiterzuleiten. Der Treuhänder würde dann eine Dividende in Höhe von 60 Mark automatisch an den betreffenden Fonds entrichten. Und dieser würde sie dem betreffenden Zionisten als volle Abgeltung seiner freiwilligen Verpflichtung von 65 Mark anrechnen. Die Fonds dürften, obwohl ja dem betreffenden Zionisten die jeweilige Zurückziehung seiner 1000 Mark und die Wiederaufnahme der direkten Beitragszahlung an die Fonds, unter Beobachtung einer gewissen Kündigungsfrist, freisteht, von einer solchen Praxis nur Vorteil haben. Erstens nämlich würde der Rabatt, der in diesem Fall 5 Mark von 65 Mark beträgt, die Ersparnis von Einziehungskosten vermutlich ungefähr ausgleichen. Zweitens ist ein wesentlich pünktlicherer Eingang der Spenden erzielt. Und drittens nimmt die Sicherheit und Regelmäßigkeit der Beitragsleistung entschieden zu. Die hier Nr." II vorgeschlagene Konstruktion des ״Anleihereservolrs“ dürfte daher einen bedeutsamen Nebenerfolg in der teilweisen Kapitaiisierung Von Spendenbeiträgen garantieren. Denn erstens erleidet derjenige Kleinkapitalist, der zur Beschaffung der fraglichen Summe andere Anlagen aufgebe» muß, züm mindesten für den Fall keinen Zinsverlust, daß diese Anlage io solide war wie diejenige, zu der der Treuhänder statutarisch verpflichtet ist. Zweitens kann er Papiere, die den Anforderüngen des Treuhänders entsprechen, wie gewisse Staatsanleihen,־ Industrreobligationen, Pfandbriefe usw׳., unter Vermeidung von Verkaufsspesen direkt durch ein Schreiben an seine Bank dem Treuhänder überweisen (in dessen Verwalhingsrat vielleicht dieselbe oder eine ebenso angesehene Bank für absolute Solidität des neuen Depothalters biirgt). Und drittens wird dem in seinen Mitteln Beschränkten Oe- Iegcnheit gegeben, sich in fünfjähriger Spartätigkeit auf die Anleiheforderung der zionistischen Wirtschaft, der er bei bloß halbjährigem oder einjährigem Zeichnungstermin vielleicht überhaupt nicht folgen könnte, vorzubereiten; gleichzeitig aber für seine eigene Person jederzeit zugriffsbereite Mittel auf die sicherste und einwandfreieste Weise zu sparen. Auf die Struktur einer solchen Treuhandgesellschaft und die Frage, ob sic nicht vielleicht am besten nach dem Vorbilde der in England und Amerika bestehenden internationalen ״Investment , Trusts“ konstruiert werden sollte, braucht vorläufig noch nicht eingegangen zu werden. Es sei bloß erwähnt, daß die Verwaltungskosten vermutlich innerhalb der Treuhandgesellschaft selbst ohne nennenswerte Beeinträchtigung der für den Geldgeber zur Verfügung stehenden Dividendensumrtien aufgebracht werden könnten. Und es sei ferner erwähnt, daß durch die Beschränkung der — zentral!- sierten oder dezentralisierten — Treuhandgeseilschaft auf stabil-valutarische Linder ein starker Anreiz für die Zionisten valutarisch-unstabilcr Länder wie Polen, Ruminien usw. zur Anlage von Geldern in dem Bereitschaft*- fonds für die zionistische Aufbauanleihe geschaffen werden würde. Welche Vorteile würde nun die Schaffung eines solchen ,Anleihereservoirs“ der zionistischen Wirtschaft bringen? Zunächst den, daß man einzig und allein auf Grund einer solchen Institution schon jetzt mit der prinzipiellen Werbung für eine Anleihe beginnen kann, deren Fundament erst geschaffen werden soll. Ferner darin, daß die Schaffung dieses Fundaments andererseits wieder durch die ״Blankoaufbringung“ von Geldern außerordentlich gefördert werden ward, und daß man sich bald ein Bild darüber machen kann, mit welchen Summen man für die künftige Anleihe — und damit für die bereits jetzt in Form von Projekten zu beginnenden Vorbereitungen für ihre Verwendung — rechnen darf. Der wichtigste Faktor ist jedoch der psychologische. Einerseits erzieht man fünf Jahre lang die jüdische öeffentlichkeit zu dem Gedanken, den Aufbau Palästinas durch eine Reihe von großen Anleihen zu finanzieren. Man gibt diesen dadurch, daß sich die erste Phase der Anleiheaufbringung unter der Aegide der ersten Großbanken und auf der Sicherheitsbasis der einwandfreiesten Wertpapiere der öffentlichen Geldmärkte vollzieht, einen psychologischen .,»Ln r«kM i.e..g ejjtpi.erleichtert,so ‘!^,,JUebergiog ,Vbii15^״. Befrachtung Palästinas 'als '-eitler Unterstützungskasse zu der eines kreditwürdigen Geldnehmers. Andererseits gibt man der ganzen zionistischen Bewegung durch die in den Geldzentren der Welt erfolgende Ansammlung großer Beträge, die dem palästinensischen Aufbau für den Augenblick seiner Anleihereife zur Verfügung stehen, ein außerordentlich starkes Rückgrat. Die Tatsache, daß in Berlin, London, Amsterdam und New York große Summen auf Anlage in Palästina warten, wird nämlich nicht nur der zionistischen Wirtschaft in Palästina einen ungeheuren Ansporn und den Leitern der Zionistischen Organisation eine Stärkung ihrer Machtposition nach innen und außen geben, sondern auch dem um Spenden angegangenen Juden, der noch immer geneigt ist, ira Zionismus ein schwach fundiertes ״Experiment“ zu sehen, vergrößerten Respekt vor dem palästinensischen Aufbauwerk und seinen Chancen. Die praktischen Vorteile des ,Anleihereservoirs“ (Zugriffsbereitschaft der Leihgelder für den Augenblick der Anleihereife usw.) bedürfen keiner weiteren Betonung. Es sei nur noch erwähnt, daß der fünfjährige Termin, der hier willkürlich gewählt worden ist, weder nach unten noch nach oben eine starre Grenze zu bedeuten braucht, sondern daß z. B. bereits vorzeitig an die ״Anleihereservisten“, deren Stammrolle zur jederzeitigen Einberufung bereit liegt, die Aufförderang erlassen werden kann, aus ihrem Bereitschaftsfonds für dieses oder jenes Teilobjekt der palästinensischen Wirt- Schaft, das, bereits anleihereif geworden ist, die benötigten Gelder zur Verfügung zu stellen. Allerdings wäre es wünschenswert, an den zionistischen Geldgeberkreis, der nicht nur durch die große Aufbauanleihe, sondern auch für Organisationsbeiträge und Fondsspenden in Anspruch gcnommen wird, nur im Notfälle für die Unterbringung von ,,Einzelanleihen“ heranzutreten, und prinzipiell anzustreben, diese durchaus normalen und vielleicht sogar börsengängigen Emtnissionen außerhalb dieses Kreises aufzunehmen; d. h. für den Fall, daß man mit ihnen die offenen Weltmärkte nicht in Anspruch nehmen kann, müßte versucht werden, für sie einzelne große Kapitalisten heranzuziehen. Während,' wie gesagt, die Verwaltung des ״Antethereservöirs“ auf Grund statutarischer Bestimmungen durch keine zionistische Instanz beeinflußt werden dürfte, muß ihr eine vom Kongreß zu berufene Werbekommission an die Seite ־ gestellt •werden. Diese Kommission, die am besten durch Ausgestaltung des Finanz- und Wirtschaftsrats bzw. der vor zwei Jahren geschaffenen Anleihekommission zu bilden wäre, hat aber die Werbung für den Bereitschaftsfands nur als einen Teil ihrer Aufgabe tu betrachten. Sie muß gleichzeitig diejenige Instanz sein, die die Schaffung der Anleihe voraus• Setzungen, nämlich vor allem die Konsolidierung der zionistischen Wirtschaft anzuregen und zu überwachen lut; in der also den sämtlichen Organen det zionistischen Bewegung und der zionistischen Wirtschaft eine zentrale Instanz gegeben wird, bei der alle Fäden zusammen• laufen. Denn nicht nur für die zionistische Wirtschaft selbst, sondern auch für die beratenden, kontrollierenden und aus• führenden Instanzen der Wirtschaftspolitik scheint eine Kon• solidierung und die Konzentration auf einheitliche Zick dringend notwendig!

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