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Jüdische Rundschau · 1927-02-08 · Heft 11 (8.2.1927) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXII (1927)
Issue
Heft 11 (8.2.1927)
Date
1927-02-08
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Einzelnummer 0,3s Goldmark JÜDISCHE RUNDSCHAU Redaktion and Varlag Berlin W15, Meinekestraße 10. Eracbeint jeden Dienstag «nd Freitag. Bezugspreis bei der Expedition monatlich 1,85 Goldmark, vierteljährlich 5,25 Goldmark. Aaslandgabtmnemeats werden rn der Wlhraatf der e1szclfs«n Lladtr berechnet Nummer 11 | Berlin, 8.1L1927 Anzeigen - Verwaltung Jüdische Rundschau G.m.b.H^ Berlin Wl5, Meinekestr.10 Telephon: Amt Bismarck 7165—70. Anzeigenpreis: 8 gespeltNoapereäleten* OJO G.-M. SteOengetuehe 0,25 G.*M, AnzflgenseUaSi Oieaatag and Freitag naehaittag 4 Uhr. Telephon: Bismarck 7165 - 70, Postscheckkonto: Berlin Nr. 17392* Für Oaatarreich! Fottgrarkamnaml Wie«, Knete Nr. 158 0Ä Für T«thaeho»low»kei: Po»tjparkaia»n»mt Prag, Konto Nr. 59 410. Für Polen: PortsparkaMaeamt VancFaa, Konto Nr. 190 708. Redaktionsschluß Sonntag und Mittwoch nachmittag. Der Zionismus erstrebt für das iUdlsche Volk die Schalftmg einer dffentllch - rechtlich gesicherten Heimstätte ln Palästina. ״Baseler Programm.«• Das Anleihe-Problem und seine Lösung Plan eines Anleihe-Bereitschaitsfonds Von Günther Stein, London Der Verfasser des vorliegenden Artikels ist einer größeren Oeffentlichkeit — besonders der Wirtschaftuch interessierten — als Londoner Wirtschafiskorrespondent des .,Berliner Tageblatt“ bekannt. Wir freuen uns, Gelegenheit hi haben, den Beitrag eines finanzolitisch peschulten Schriftstellers, der auch die Verältnisse in der Londoner City genau kennt, über ein so wichtiges Problem der Verwirklichung des Zionismus zu veröffentlichen und hoffen, daß seine Ausführungen zur Klärung der Anschauungen im zionistischcn Lager beitragen werden. Red. ,.J. R.“ I. Wenn die zionistische Wirtschaft in ihrer heutigen Krise *Inen wirklich als günstig zu bezeichnenden Faktor cufweist, so ist cs der, daß sie nach außen hin im großen und ganzen schuldenfrei ist. Sie ist keinem Gläubiger Kapital, Zinsen und Rechenschaft schuldig. Keine Forderung und keine Einmischung fremder Geldgeber kann ihre Scliwicrigkeiten vergrößern, ihre Problematik komplizieren und womöglich zur Liquidation wirtschaftlicher Entwicklungen und Experimente zwingen, die heute zwar noch nicht als endgültig gelungen, nach zionistischer Ansicht aber als notwendig und erfolgversprechend zu betrachten sind. Keine Rücksicht auf die Notwendigkeit unbedingter, sofortiger Rentabilität, wie sie ein ernsthafter Schuldendienst erfordert, kann ihre (zwar wirtschaftlich betriebene, aber idealistisch motivierte und durch tausenderlei unwirtschaftliche Rücksichten bedingte) Kolonisatlonspolitik behindern und diese allmählich in unerwünschte rein-kapitalistische Bahnen lenken. Die tinge- Heu re Bedeutung dieser Tatsachen muß man immer vor Auffti haben, wenn inan sich von der aHjtemejnen Sorge um me .,BeÄ!ff«n#;if1r dazu verleiten!101, ‘große Anleihepläne aufzustellen, d. h. die Aufbringung*- und Verwendungsmöglichkeiten von Leihgeldern um ihrer selbst willen zu erwägen, Vorbereitungen zur direkten oder indirekten Hypothezierung der vorhandenen oder in Bildung begriffenen Werte zu treffen — und, vor allem, wenn man sich daran zu gewöhnen beginnt, in der schließlichen Auffindung solcher Möglichkeiten das über alle Zweifel erhabene Heil und die unbedingte Rettung der zionistischen Wirtschaft aus ihrer teils akuten, teils chronischen Krise zu erblicken. Je mehr Geld eine junge, in keiner Hinsicht stabilisierte Wirtschaft von außen her leiht, desto mehr Entwicklungsfreiheit und Elastizität verliert sie! Man sieht heute nur die Vorteile einer eventuell möglich werdenden Anleihe. Man darf aber die prinzipiellen Nachteile, die die Tat- Sache der Verschuldung im gegenwärtigen Stadium für die palästinensische Entwicklung mit sich bringen müßte, nicht außer acht lassen. Mit der Aufnahme der ersten großen Anleihe würde eine neue Phase des Zionismus beginnen. Mit ihr würde die ״Periode des Experimenticrcns“ (im positiv-zustimmenden, nicht im negativ-kritischen Sinne verstanden) beendet werden — ganz gleich ob ihr Abschluß prinzipiell beabsichtigt und gerechtfertigt ist oder nicht. Denn bei der zionistischen Kolonisationspolitik kann und muß man zwar eigenes bzw. bedingungslos gespendetes Geld zu großzügigen Experimenten verwenden und die Förderung des Ideals vor die Erzielung geschäftlicher Erträge stellen; geliehenes, zinskostendes Kapital aber (das sich bei den heutigen Zinssätzen in der kurzen Frist von neun bis zehn Jahren in sich selbst verdoppeln müßte) kann und darf man nur aufnehmen, wenn man den Geldgebern und sich selbst gegenüber des kaufmännisch-befriedigenden Ergebnisses der grundlegenden Experimente, auf denen seine Verwendung basieren soll, absolut sicher ist Es besteht aber wohl kein Zweifel darüber, daß dies heute noch nicht der Fall ist. Und — dieser Punkt soll hier besonders betont werden —• es könnte selbst dann heute noch nicht der Fall sein, wenn noch mehr Begeisterung und Organisationsfähigkeit, noch mehr Glück und noch viel mehr Geld das Aufbauwerk in den ersten sieben Jahren großzügiger zionistischer Kolonisationsarbeit gefördert hätten. Die hieraus folgende Ansicht, daß man für die nächsten Jahre eine größere Anleihe selbst dann ablehnen müßte, wenn man sie erhalten könnte, soll hier weder näher begründet werden (denn, soweit sie nicht schon verbreitet ist, würde sie wohl in jedem Fall mit Utopien bekämpft werden), noch soll sie zu einem pessimistischen Leitmotiv der nachstehenden Untersuchungen werden. Sie sei vielmehr eine Warnung, die zur Diskussion gestellt werden sollte. II. Wenn man das Anleiheproblem in seiner ganzen Vielfältigkeit untersuchen will, so unterscheidet man auf Grund ihrer verschiedenartigen Aspekte am besten vier Kategorien von Anleihen, die prinzipiell möglich erscheinen und für die Zukunft anzustreben wären. Ihre Reihenfolge entspricht den Chancen Ihrer Verwirklichung und wird möglicherweise die künftigen Entwicklungsetappen der zionisiischen Wirtschaft charakterisieren. Es ergeben sich folgende Gruppen: Erstens: ״E i n z e I a n lc i h e n“ (d. h. solche, die von bestimmter) bereits rentablen Wirtschaftseinheiten Palästinas, wie dem Orangenbau, dem städtischen Grundbesitz usw. garantiert und ausschließlich für sie verwendet werden würden; bei denen prinzipiell nur rein-geschäftlich eingestellte Geldgeber und rein-geschäftliche Motive in Frage kommen). Zweitens: ״Z i onistcn-Anleihen“ (bei denen für allgemeine Aufbauzwecke oder wichtige Teilaufgaben, und unter direkter oder indirekter Beteiligung bzw. sogar Garantie de.r zionistischen Fonds diejenigen Kreise — vor allem kleiner Kapitalisten — herangezogen werden würden, die in ihrer Eigenschaft als Zionisten zunächst die kreditwilligsten sein dürften). Drittens: ״Allgemeine Jude 11- Anleihen“ (die ebenfalls für allgemeine Aufbauzwecke, aber innerhalb eines wesentlich erweiterten Kreises, wie er sich durch die Ausgestaltung der Jewish Agency allmählich konsolidieren dürfte, aufgebracht werden würden). Viertens: ״Internationale Börsen-Anleihen“ (die mit Garantie bzw. Unterstützung der britischen Regierung oder des Völkerbundes auch die freien Geldmärkte der Welt für den palästinensischen Aufbau erschließen würden). Um von der Besprechung der noch für längere Zeit utopisch erscheinenden Anleiheformen zu den für die nächste Zukunft durchführbaren und daher rechtzeitig vorzubereitenden Projekten zu gelangen, sei mit der Kategorie der ״Internationalen Börsen-Anleihe“ begonnen. Sie ist mit Recht das Ideal der zionistischen Oeffentlichkeit. Denn bei ihr handelt ־«::»e־״׳•u.u ״.riU.rii elf.״־ sehen Regierung oder eine freundliche Empfehlung des Völkerbundes, auf Grund deren man nicht nur bereitwillig und ohne Beanspruchung der für Spendenforderungen zu schonenden Zionistenschaft, sondern auch auf lange Frist und zu dem sonst kaum erträumbaren ״Normalzinssatz“ an den offenen Geldmärkten in London, New York, Amsterdam usw. eine achtstellige Pfundsumme erhalten könnte. Aber nur Unkenntnis oder Demagogie vermag sich über die Schwierigkeiten hinwegzusetzen, die der Erreichung dieses Ideals für lange Zeit entgegenstehen. Und esist — milde beurteilt — unverantwörtlich und lächerlich, die zionistische Exekutive zu beschuldigen, daß sie ״amerikanischen Assimilationsjuden mit der Bitte um Geldunterstützung nachlaufe, anstatt die britische Regierung zu veranlassen, durch eine Anleihegarantie den Aufbau des jüdischen Palästina zu fördern“, wie es kürzlich Herr Robert stricker in der ״Wiener Morgenzeitung“ tat. Welche Argumente würden nämlich von Mitgliedern des Völkerbundssekretariats, von zionistenfreundliehen englischen Parlamentariern und von prozionistischen Bankiers der Londoner oder New Yorker City gegen die Gewährung einer solchen Garantie bzw׳. der Anleihe selbst geäußert werden? (Denn nur ihre Ansicht, aber nicht diejenige zionistischer Utopisten ist hier von Interesse.) Es wären die folgenden: Eine Mandatsregierung kann, ebensowenig wie irgendeine Selbstregierung, einer 18 prozentigen Bevölkerungs m 1 n o r i 111 ihres Landes — oder überhaupt für einen nicht dem Allgemeinwohl geltenden Zweck — die Zins- und Kapitalgarantie einer Anleihe gewähren bzw. selbst eine Anleihe aufnehmen, deren Risiko ja von der G e s a m t h e i t des Volkes getragen werden muß. Sie kann wohl eine derartige Sicherheit bieten für Investitionen, die, wie öffentliche Arbeiten, der Allgemeinheit zugute kommen, wenn auch die Bevölkerungsmajorität in Anbetracht Ihrer wirtschaftlichen Gleichgültigkeit an deren Durchführung viel weniger interessiert ist als die fortschrittliche Minorität; und das zu tun, steht sie im Begriff, indem sie von einer staatlich garantierten 41/2-Millionen-Pfund-Anleihe den weitüberwiegenden Teil für produktive Zwecke zur Verfügung stellt. (Sei es zur rückwirkenden Finanzierung von Investitionen, die unter Vor- Wegnahme eines Teiles der Anleiheeinnahmen bereits während der letzten Jahre erfolgt sind; sei es zur Ermöglichung weiterer öffentlicher Arbeiten, wie Hafenbauten usw׳.) Damit schaltet also für die allgemeinen Aufgaben der jüdischen Kolonisation die palästinensische Regierung zum mindesten als Anleihe träger aus. Die jüdische Bevölkerung des Landes oder — noch enger gefaßt — die Zionistische Organisation, die demnach allein als Anleiheträger in Frage kommen kann, darf aber vorläufig weder von der Regierung noch vom Völkerbund eine Garantie erwarten, da sie selbst keine Steuer* Hoheit besitzt, mit der sie die Sicherung des Schuldendienstes wirklich garantieren könnte, wie es z. B. im Falle der soviel zitierten griechischen Repartiierungsanleihe bei der griechischen Regierung der Fall ist. Ihre Anleihe könnte daher höchstens ״befürwortet“ werden (und würde damit in ihrem Erfolg noch keineswegs gesichert sein), wenn - — und nun kommen die Bedingungen und Argumente der Bankiers: I. Einwandfreie und realisierbare Kapital- Sicherheiten beständen, die aber heute noch nicht in einem zur Deckung nennenswerter Anleihen genügendem Umfange vorhanden sind; denn einwandfrei sind sie nicht, weil die Preise des zu hypothezierenden Grundbesitze* auf einem spekulativ-gesteigertem Niveau liegen bzw. durch neue Käufe mit einem Teile der Anleihegelder, die sie ja decken sollen, noch weiter in die Höhe getrieben werden dürften; und realisierbar sind sie nicht, w׳eil der eventuell verpfändbare Grundbesitz im äußersten Falle einer starken J udenrückwanderung keine Käufer finden würde. 2. Wen n ferner die Rentabilität der Neuinvestitionen bzw. der mit frischen Geldern unterstützten alten Betriebe gesichert ist; und zwar nicht ab morgen oder seit gestern, sondern seit einer Reihe von Jahren. 3. Und wenn diese Rentabilität etw׳a 7 bis 8n/0 und die Amortisation 1 bis 2°;'o pro Jahr betragen würde. Daß heute noch keine Rentabilität in Palästina besteht und daß Sätze wie 7 oder Sf׳,'o bei dem für mindestens eine Generation wichtigsten Wirtschaftszweig, dem Getreidebau, niemals auch nur annähernd herauszuwirtschaften - bzw. für die heute noch im Werkstattsstadium befindliche Industrie zum mindesten vorläufig nicht zu erhoffen — sind, ist hier oft genug bewiesen worden. So kann man also die Unmöglichkeit einer ״garantierten“ oder ״befürworteten“ internationalen Börsenanleihezunächstalsunumstößlichbctrachten. Nun die ״Judenanleihe“. Bei ihrer Erörterung ergibt sich ein wichtiger, aber nicht zu überschätzender Erleicht e run gs f ak t or: Die Regiertings- oder Völkerbundsunterschritt mag durch den Glauben an die zionistische Sache und dem Willen zu ihrer Förderung ersetzt werden, wenn — und dieses ״Wenn“ bleibt hier so unbedingt wie im vorigen Falle — Sicherheit und Rentabilität nachweisbar sichert“ haben müssen, mag der jüdische Geldgeber selbst tragen wollen (und er wird es wohl sogar auf die Zweifel an einer im äußersten Notfälle eventuell bedeutsam werdenden Realisierbarkeit seines Pfandes aasdehnen); aber für das ״wirtschaftliche Risiko“ fordert auch er einwandfreie Deckung. Immerhin mag er im Gegensatz zu den öffentliehen Börsen — in einem gewissen Ausmaße Gelder der zionistischen Fonds als teilweise Garantie gelten lassen, was bereits einen wichtigen Schritt vorwärts auf dem Wege der Anleihefundierung bedeuten würde. Aber auch Projekte, die in die Kategorie der ״Judenanleihen“ gehören, sind für längere Zeit noch nicht spruchreif; denn, abgesehen davon, daß auch für sie die noch nicht vorhandene Sicherheits- und Rentabilitätsgrundlage unentbehrlich ist, besteht heute in der nicht ausgesprochen zionistischen Judenheit der Welt (vor allem aber Amerikas) noch keine so günstige Stimmung für eine aktive Beteiligung am Aufbau Palästinas, wie sie für die Aufnahme einer Anleihe notwendig wäre. Daß Dr. Weizm a n n sie — unbeirrt durch alle Einwendungen — zu schaffen begonnen hat, dürfte zum mindesten von der nächsten zionistischen Generation als eine der weitblickendsten und wichtigsten Aktionen der zionistischen Politik anerkannt werden. So bleibt für allgemeine Aufbauzwecke in der nächsten Zukunft — und in jedem Falle als notwendige Stufe der Vorbereitung zu einer späteren, an weitere Kreise gerichteten Anleiheforderang — mir die Kategorie der ״Zionistenanlei he“; d. h. einer Emission, die sich nur an die eigentliehe Anhängerschaft des Zionismus «׳endet, ohne allerdings prinzipiell ״prozionistische“ Geldgeber auszuschließen. Es darf zwar kein Zweifel daran bestehen, daß auch diese Anleihe auf soliden kaufmännischen Grundsätzen beruhen und in keiner Weise den Charakter einer verschleierten Spende haben darf (wie es bei der Verpfändung noch nicht rentabilisierter Unternehmungen oder spekulativ überwerteter Böden, bei langjähriger Zinslosigkeit usw. der Fall wäre); aber der Wille zum Helfen und der Glaube an die Sache wird hier zweifellos zu einer weiteren Erleichterung der Bedingungen (sowohl in bezug auf Sicherheiten als auch in bezug auf Höhe der Zinssätze, Ablaufsfrist der Anleihe, Höhe der Amor» tisations- oder Auslosungsquote usw.) führen, als wir sie sch« im Vergleich der ״Judenanleihe“ mit der ״Internationalen Börsenanleihe“ voraussetzten. Es wird ferner der im heutigen Entwicklungsstadium Palästinas störende Faktor einer gewissen Einmischung außenstehender Gläubiger in die Angclegenheiten des Aufbaus — der ja das Hauptargument der Opposition gegen die erweiterte Jewish Agency ist - fast ganz fortfallen. Schließlich dürfte diese Form der Anleihe die geringsten Werbungskosten machen. Und, was das wichtigsie ist, es gibt bei der ״Zionistenanleihe“ einen (weiter unten aufzuzeigenden) Weg, auf dem sie so rechtzeitig bereitgestellt «,erden kann, daß sie im Augenblick der Anleihereife zugriffsbereit zur Verfügung steht. Die vierte Anleihekategorie, diejenige der ״Einzel* anleihen“, braucht hier nur kurz gestreift werden. Sie ist die am wenigsten problematische und gleichzeitig diejenige, bei der die Frage des Oeldgeberkreises keine wesentliche Rolle spielt. Hier wird nicht die Gesamtheit der jüdischen Bevölkerung Palästinas bzw. die Zionistische Organisation Träger (wenn auch vielleicht in einem oder dem anderen Falte Garant) der Anleihen sein, sondern es werden sich Wirtschaft«

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