Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXI (1926)
- Issue
- Heft 85 (29.10.1926)
- Date
- 1926-10-29
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2651273-2652785-2652860--18639-2676427- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr 85 JUEDISCHE RUNDSCHAU Seite 600 Das neue Munizipalwahlgeseiz in Palästina Von Dr. Victor Qrünwald, Tel-Awiw. Die Wahlen zu den Munizipalitäten werden die ersten politischen Wahlen in Palästina sein. Das kürzlich erschienene Wahlgesetz, das der nachstehende Aufsatz vorn jüdischen Standpunkt kritisiert, ist daher von großer Wichtigkeit. Red. Eine Oemeindewahlordnung in Palästina zu schaffen, die womöglich alle Beteiligten befriedigen soll, ist ein Musterbeispiel für die Schwierigkeiten der Legislatur in Palästina überhaupt: Auf der einen Seite eine konservative Mehrheit, die alle modernen Ideen ablehnt, auf der anderen Seite eine hochentwickelte Minderheit, die an die neuesten europäischen Errungenschaften wie Frauenwahlrecht, Proportionahvahlrecht usw. gewöhnt, diese auch in Palästina realisiert sehen möchte. Diese Lösung, die schließlich zustande kam, ist recht wenig befriedigend. Nach dem alten türkischen Munizipalwahlgeseiz aus dem Jahre 1877, war die Sache einfach. Aktives Wahlrecht hatten alle Besitzer von unbeweglichen Gütern in der Stadt, die mehr als 23 Jahre alt, ottomanische Staatsbürger, im Vollbesitze ihrer bürgerlichen Rechte waren, und 50 Piaster per Jahr Steuern zahlten. Zum passiven Wahlrecht waren außer Grundbesitz und türkischer Staatsbürgerschaft, Alter von 30 Jahren, eine jährliehe Steuerleistung von 100 Piaster und Kenntnis der türirischen Sprache notwendig und es bestanden eine Reihe von lnkompatibilitätsbestimrmingen. Als Kuriosum sei nur angeführt, daß ein Arzt, der seine Praxis in der Stadt ausübte, nicht in den Stadtrat gewählt werden konnte. Die neue ״Municipal Franchise Ordinance 1926“, die am 11. Oktober veröffentlicht wurde, lehnt sich in vielen Punkten an das alte türkische Recht an, enthält allerdings auch manche Fortschritte. Hervorzuheben ist insbeson: dere, daß auch Nichtgrundbesitzer wählen und gewählt werden können, doch müssen sie im ersten Falle 100, im zweiten 200 Piaster jährliche städtische Steuern zahlen. Unter Steuern ist hier der englischrechtliche Begriff ״rates“ zu verstehen, d. h. solche Steuern, die auf Grund von unbeweglichen Gütern veranlagt werden, welche der Steuerträger im Eigentum oder gemietet oder gepachtet hat. Wozu diese Unterscheidung zwischen Grundbesitzern und Nicht-Orundbesitzern zuungunsten der letzteren eingeführt wurde, ist völlig unverständlich. Der Jischuw hat sich schließlich mit der Tatsache abgefunden, daß das Wahlrecht an eine Leistung von ״rates“, gebunden ist, obwohl niemand erklären kann, warum jemand, der ein Pfund Schulsteuer, die keine ״,rate“ ist, zahlt, kein Wahlrecht haben soll. Aber es ist absolut nicht einzusehen, warum ein Realitätenbesitzer schon bei der halben Steuerleistung wählberechtigt sein soll, von dem was jemand leisten muß der keinen Grundbesitz in der Stadt hat. In Tel-Awiw, das sein autonomes Wahlgesetz behält, ist die Sache so, daß zum aktiven oder passiven Wahlrecht eine Mindestleistung von rates in der Höhe von 10 Master pro Jahr nötig ist. Es war vorauszusehen, daß die neue Gemeindewahlordnung Frauen überhaupt kein Wahlrecht gibt. Ein Kampf gegen diese Bestimmung hat um so weniger Aussicht auf Erfolg, als der jüdische Jischuw in diesgr Frage selbst nicht einheitlich ist. In Tel-Awiw besteht übrigens Frauenstimmrecht. Die Bestimmung, daß nur palästinensische Staatsbürger wahlberechtigt sind, trifft den jüdischen Jischuw schwer. Es läßt sich kaum etwas Prinzipielles gegen diese Gesetzesvorschrift sagen, die in den meisten Ländern gilt, es wäre aber mit Rücksicht auf die außerordentlichen Verhältnisse in Palästina notwendig, Uebergangsbestimraungen einzuführen mit Rücksicht auf jene, die noch nicht lange genug im Lande sind, um die Staatsbürgerschaft zu erwerben. In der letzten Zeit wurde übrigens die Naturaüsierungstaxe herabgesetzt und es ist zu hoffen, daß sich nunmehr weitere Kreise einbürgern lassen werden. In Tel-Awiw und jenen jüdischen Kolonien, die eigene Local Councils haben, sind auch Ausländer wahlberechtigt. Vernünftig ist die Vorschrift, daß Personen, die geschäftliehe Verträge mit dem Stadtrate haben, nicht in diesen gewählt werden dürfen. Ebensowenig Gemeinde- oder Staatsbeamte. Eine sehr wertvolle Bestimmung der neuen Gemeinde- Wahlordnung ist die Einführung von nationalen, oder richtiger religiösen Kurien für Juden, Christen und Mohammedanern. Wenn in einer Oemeinde eine religiöse Minderheit von wenigstens einem Zehntel der wahlberechtigten Personen besteht, wird ein eigenes Wahlregister für diese Minderheit angelegt, und sie muß jene Anzahl von Stadtratsmitgliedern bekommen, die der Anzahl ihrer Wähler entspricht. Jedoch ist das Kurien- System nicht logisch durchgeführt. Man würde erwarten, daß jede religiöse Kurie für sich wählen werde, wie es logisch wäre, und in einigen Kronländern des alten Oesterreich üblich war. Statt dessen ist ein Wahlsystem eingeführt, wonach jeder Wähler soviele Kandidaten aufschreiben kann, als Stadtratsmitglieder gew'ählt werden und es jedem freisteht, auch Kandidaten einer anderen Religion zu wählen. Jene Kandidaten, die die meisten Stimmen haben, gelten als gewählt, wobei jedoch eine religiöse Minderheit die von vornherein proportional festgesetzte Anzahl von Sitzen unter allen Umständen erhalten muß. Es kann also Vorkommen, daß ein Kandidat, der bei einer anderen Religionsgemeinde populär ist, oder sie zu beeinflussen versteht, mit deren Hilfe gewählt werden kann und so in Wirklichkeit nicht Vertreter derer ist, die er zu repräsentieren vorgibt. Es wäre zweckmäßiger, wenn jede Gemeinde für sich die ihr zugewiesene Anzahl von Mitgliedern wählen würde, da dadurch die Unverfälschtheit der Wahlen viel besser gewährleistet wäre. Uebrigens wird die Anzahl der Sitze im Verhältnis der Wähler und nicht im Verhältnis der Bevölkerung verteilt, so daß wir Juden mit Rücksicht auf die vielen nicht wahlberechtigten fremden Staatsbürger benachteiligt werden. Die Stadträte werden aus 6—12 Mitgliedern bestehen, was aus dem alten türkischen Gesetz übernommen wurde und für große Städte wie Jerusalem, Jaffa und Haifa viel zu wenig ist. Der Stadtrat von Tel-Awiw hat 41 Mitglieder. Der Stadtrat wird für drei Jahre gewählt. Spätestens am 1. Dezember wird vom District Commissär eine Wahlkonimission gebildet, die die Wählerverzeichnisse vorzubereiten und festzustellen hat, welche Personen passives Wahlrecht besitzen. Eine Person, deren Namen unbegründeterweise nicht im Wählerverzeichnis vorkommt, kann bei der Wahlkommission und, falls diese der Beschwerde nicht stattgibt, beim Magistrate^ Court Beschwerde erheben. Die Anmeldung der Kandidatur muß von 20 wahlberechtigten Personen unterschrieben werden. Die Art und Weise der Abstimmung wird durch spezielle Regulationen, die noch nicht veröffentlicht wurden, geregelt werden. Wahlmißbriiuclie sind durch spezielle Strafbestimmungen bedroht, und ihre Verfolgung gehört vor den District Court. Merkwürdig ist, daß, wer jemanden wegen eines Wahlmißbrauche» anzeigen will, fünf Pfund Deposit erlegen muß. Der Präsident des Stadtrates wird aus den gewählten Mitgliedern vom High Coniniissioner ernannt, was zwar nicht demokratisch, aber mit Rücksicht anf die Verhältnisse in Palästina wahrscheinlich am besten ist. Die neue Gemeindewahlordnung gilt für folgende Städte: Jerusalem, Jaffa, Haifa, Gaza, Hebron, Nablus, Safed, Ludd, Nazareth, Ramleli, Tiberias, Bethlehem, Akko, Mejdel, Khan, Junis. Tulkcrem, Ramallah, Beth Jala, Jenin, Berscheba, Schcfa Amr und Bethschan. — Tel-Awiw befindet sich, wie man sieht, nicht in der Liste und behält daher seine bisherige Wahlordnung. Dasselbe gilt fiir die großen jüdischen Kolonien mit ihren Local Councils. Die neue Gemeindewahlordnung ist noch nicht in Kraft getreten und die berufenen Instanzen haben einen Monat Zeit, jene Verbesserungen durchzusetzen, die nötig sind, um eine entsprechende Vertretung der jüdischen Bevölkerung in den Munizipalitäten sicherzustellen. Außer einer Modernisierung des Gesetzes sind einstweilige Verfügungen im Interesse jener erforderlich, die bisher die palästinensische Staatsbürgerschaff nicht annehmen konnten. Ferner handelt es sich um das Wahlrecht aller jener Personen, die in den neuen jüdischen Stadtteilen rund um Jerusalem wohnen und die nach dem neuen Gesetz kein Wahlrecht in Jerusalem haben, weil die Rechtslage dieser Stadtteile noch ungeklärt ist, und sic die Steuern nicht an Jerusalem abführen. Von der Regierung v׳ird der neuen Gemeindewahlordnung große Wichtigkeit beigelegt, da das Mandat der Regierung vorschreibt, autonome Institutionen zu fördern, und auch die Stimmung der Bevölkerung in den wichtigsten Städten des Landes zum ersten Male in Wahlen Ausdruck finden wird. Von der Weltorganisation zionistischer Frauen Dank den Bemühungen von Frau Wcizmann in Rom ist es nach langen Bemühungen gelungen, die erste Ortsgruppe der WIZO in Italien zu gründen. Frau Sereni hat den Vorsitz übernommen. Verschiedene lose Gruppen in Mailand, Turin usw. wollen sich ebenfalls der WIZO anschließen und es ist zu erwarten, daß noch in diesem Jahre eine italienische Föderation geschaffen werden wird. Dr. Martha Hof mann, Wien, die von der Council- Sitzung der WIZO rnit der ehrenamtlichen Leitung des neugeschaffenen Departements für jüdische Kulturarbeit betraut wurde, hat am 1. September ihre Arbeit aufgenommen. Der Zweck des Kulturzentrums ist vor allem die Neubelebung der zionistischen Idee innerhalb der WIZO-Gruppen durch Verbreitung von Aufsätzen und Vorträgen über alle die Bewegung betreffenden Fragen, Anregung zur Veranstaltung von Seminaren und Studienzirkel. Außerdem wird die Einrichtung eines Archivs beabsichtigt, in dem alle, die jüdische Frau ira Galuth und Palästina betreffenden Fragen gesammelt werden sollen. Die Herausgabe eines ״Jahrbuches der Jüdischen Frau“ wird das gesammelte Material der Oeffentlichkeit zur Kenntnis bringen. In Anbetracht der drückenden Lage in Palästina, die besonders eine große Zahl von Frauen und Kindern schwer trifft, hat die Exekutive der WIZO beschlossen, den Schwerpunkt ihrer Arbeit in diesem Jahre auf die kommenden drei Monate zu verlegen, um über das Budget A (bestehende Institirtionen) hinaus den Mädchenkwuzoth (Budget B) eine Subvention zu gewähren und durch Ansiedlung einer großen Anzahl von Mädchen auf dem Lande die Arbeitslosigkeit unter den Frauen zu steuern. D‘e durch Geldmangel in Frage gestellte Mi Ich versorgung durch die Histadruth Naschim Ivrioth in den Kinderfürsorgestellen in Tel-Awiw wurde durch rasches Ein• greifen verschiedener Mitglieder der Exekutive und einiger Freunde der Organisation für die nächsten sieben Monate gesichert. Auf Ansuchen des Erziehungsdepartments wurde das Hostel in Tel-Awiw während der verflossenen Sommerferien zwecks Abhaltung einer Sommerschule für Kindergärtnerinnen zur Verfügung gestellt. 70 Schülerinnen erhielten Unterricht in Hühnerzucht und Gartenarbeiten. Ein amerikanischer Freund der Landwirtschaftliehen Schule in Nahalal hat in großzügiger Weise ein Stipendium von 550 Dollar per Jahr ausgesetzt, das drei Schülerinnen das Studium ermöglicht. Gegenwärtig sind zehn zahlende Schülerinnen in der Schule, die restlichen 40 werden aus dem Budget erhalten. Wiiilrechlslorderongen des Waad Lenmi Jerusalem, 24. Oktober. (J.T. A.) Der WaadLeumi hat in seiner letzten Sitzung seiner Unzufriedenheit mit dem Regierungsprojekt, betreffend die Gemeindewahlen, Ausdruck gegeben und Forderungen nach Frauemvahlrecht, Herabsetzung der Mindeststeuergebühr als Voraussetzung für das Wahlrecht und Herabsetzung des Alters der Wahlberechtigten sowie nach Wahlrecht auch für solche, die sich um die Bürgerschaft beworben haben, erhoben. Niniem daasfts ud Sektionsleichei Wilna, 25. Oktober. (J.T. A.) Gestern fand hier eine große Protestkundgebung der jüdischen Bevölkerung gegen die in diesem Jahre mit besonderer Schärfe gehandhabte Numerus clausus-Praxis gegen jüdische Studierende statt. Es sprachen Sejmdeputierter Dr. Wygod'ski, Dr. Schabad, der weißrussische Deputierte Taraskiewicz und ein Vertreter der Studentenschaft Bei den letzten Inskriptionen an der Wilnaer Universität wurden weit mehr als 500 Aufnahmegesuche von jüdischen Studenten abgelehnt. Im Zusammenhang mit den Vorgängen an der Universität, wo die christlichen Studenten ihre jüdischen Kollegen mißhandelten und hinausdrängten, weil keine Leichen von Juden gr Sezierungszwecken beigestellt wurden, verpflichtete das Rabbinat die Aerzteschaft des jüdischen Spitals, im Falle des Ablebens eines Patienten, der keine Angehörigen besitzt, die Leiche dem anatomischen Institut zu wissenschaftlichen Zwecken zu übergeben. Der Dekan der medizinischen Fakultät, Prof. Orlowski, erklärte gegenüber dem jüdischen Deputierten Dr. Wygodski, er erkläre sich in der Frage der jüdischen Leichen mit den polnischen Studenten solidarisch. Der Weg zur rentablen Landwirtschaft Von Dr. A. F aitelowitz. Die Diskussion der Ruppinschen Anleihe- und Bank- Vorschläge hat ergeben'^, daß diese Vorschläge über den toten Punkt der Sache nicht hinwegkommen können, nämlich, daß die Landwirtschaft des 100-Dunamsystems, die als Basis für die Anleihe dienen soll, nicht rentabel genug ist, um als Anleihebasis dienen zu können, wie dieses Herr Dr. Soskin mit mathematischer Evidenz aut Grund eines großen statistischen Materials auf dem letzten Kongreß bewiesen hat. Es ergibt sich also aus dieser erwähnten Diskussion, daß die Frage nicht lauten muß: wie können wir diese unrentable Kolonisation des 100-Dunamsystems für noch zehn Jahre durch eine Anleihe oder eine Bank sichern, sondern die , Frage muß lauten; wie können wir die bereits vorhandene unrentable 100-Dunam-Landwirtschaft in eine rentablere Form überführen, so daß auch der Minderbemittelte sich hier niederiassen kann, und vom kaufmännischen Standpunkt des Geldgebers die Bedingungen für die Gründung einer Kolonisationsbank als erfüllt angesehen werden können. Daß es Landwirtschaffsforrnen gibt, die viel rentablere Resultate geben können, als diejenige Form des Anbaues von Getreide, wissen wir. Wir brauchen nur an den Anbau von Früchten: Orangen usw. zu denken. Auch der Gemüseanbau ist rentabler als der Anbau von Getreide. Wenn unsere jüdische Landwirtschaft trotzdem nur sehr wenig Gemüse anbaut, so liegt es allein daran, daß gegenwärtig die Größe der Fläche, die mit Gemüse an* gebaut werden kann, allein von dem inländischen Marktbedarf bedingt ist. Dieser Zustand wäre auch bei dem Weinbau eingetreten, wenn hier die Kellereiorganisation von Rothschild nicht vorhandelt gewesen wäre. Auch beim Weinbau müßte dann die Größe der Anbaufläche den inländischen Absatzmöglichkeiten entsprechend verkleinert werden. Wir sehen also an der Hand unseres Beispiels, daß gewisse Bedingungen erfüllt sein müssen, um im großen Maßstabe Saisonprodukte mit kurzer Lebensdauer anbauen zu können, und zwar müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Soll die Landwirtschaft ohne Gefahr Gemüse itn großen Mafistabe anbauen können, so muß eine leistungsfähige Ge- Seilschaft vorhanden sein, die die Abnahme der Gemüse zu bestimmten Preisen garantiert. Mit anderen Worten: es muß eine Gesellschaft vorhanden sein, die der Landwirtschaft größere Aufträge zum Anbau von Gemüse und Früchten erteilt. Eine solche Gesellschaft muß in zwei Abteilungen zerfallen und zwar: Abteilung A: Technische Venvcrtungsorganisation der Spätgemüse und Früchte in einer solchen Form, daß die Fabrikate in dem betreffenden Empfangsland konkurrenzfähig sind. Abteilung B; Versand- und Verkaufsorganisation der Frühgemüse nachdem Auslande. Das Kapital, welches die Abteilung A benötigt, setzt sich laut Tabelle NIII (einer in Near East demnächst von mir zu veröffentlichenden Arbeit) zusammen: Maschinen, iukl. Montage für 20 Anlagen £ 100000 Gebäude für 20 Anlagen.000 40 ״ Betriebskapital .. 172800 Zusammen 312 800 ־ Die Abteilung A gibt laut der erwähnten Tabelle III Amortisation der Maschinen ... 20 «/* Amortisation des Gebäudes .... 3 ״״ Verzinsung des Betriebskapitals . . . 30 ״/» Diese Abteilung wäre in der Lage, der Landwirtschaft den Auftrag zu geben, 15000 Tonnen Tomaten anzubauen zu einem Preise von 2,50 £ die Tonne. Ferner könnte ebenfalls die Abteilung B einen Auftrag zum Anbau von 15 000 Tonnen Frühtomaten geben zu einem höheren Preise als 2,5 £ die Tonne. Diese Abteilung B würde ebenfalls ein Kapital von 300 000 £ benötigen. Beide Abteilungen der erwähnten Ge- Seilschaft würden daher WO 000 £ nötig haben. Mit diesem Kapital würde es der Gesellschaft möglich sein: erstens gute Verzinsung für das investierte Kapital zu erzielen und zweitens würde cs dieser möglich sein, die Landwirtschaft von dem unrentablen 100-Dunamsystem zu befreien und dieselbe in die rentable intensive Landwirtschaftsform hinüberzuführen. Haben wir aber praktisch den Weg gefunden, die vorhandene Landwirtschaft rentabel zu machen, so daß diese für das investierte Kapital befriedigende Verzinsung geben kann, so wird die weitere Kolonisation leicht gesichert werden können, sei es durch eine Anleihe oder eine Bank, die, gestützt auf eine gesunde wirtschaftliche Grundläge, leicht realisiert werden kann. Wir kommen also darauf hinaus, was Dr. Herzl auf dem zweiten Kongreß gesagt hat: ״Der Zionismus muß politische und ökonomische Bedingungen schaffen, daß die Kolonisation in Palästina schon allein durch die private Initiative vor sich gehen kann.“ Die politischen Bedingungen sind glücklicherweise erfüllt. Die ökonomischen Bedingungen aber, die bis jetzt leider noch nicht erfüllt sind, können wir dadurch erfüllen, wenn wir durch die Organisation unserer Wirtschaftskraft verstehen würden, die Landwirtschaft in die erwünschte rentable Form hinüberzuteiten. Polizei-Razzia auf arme Juden Am 26. Oktober gegen 1 Uhr mittags nahm die Polizei in der Israelitischen Volksküche in der Gormannstr. 3 zu Berlin eine großangelegte Razzia vor, bei der etwa 25 Personen zwangsgestellt wurden. Ueber den Anlaß dieser Maßnahme verweigerte das Polizeirevier in der Alten Schönhauser Str. 5/6 zunächst jede Auskunft. Dann wurde mitgefeilt, daß die Festgenommenen bis auf 13 Personen wieder entlassen wurden. Bei den noch in Haft Befindlichen handelt es sich nach Angaben der Polizei irm Ausländer, die sich ohne Genehmigung und Anmeldung in Berlin aufhalten. Die Suche nach derartigen Personen soll der Grund zu der polizeilichen Streife gewesen sein. Die indischen Kriegsiivaliden Kattowitz, 18. Oktober (J. T. A.) Unter dem Vorsitz des jüdischen Sejmabgeordneten Zevi Heller wurde hier eine Sitzung der Exekutive der jüdischen Weltorganisation für Kriegsinvaliden abgebalten. Es wurde beschlossen, sich an das Joint Distribution Committee mit dem Ersuchen zu wenden, mehr als bisher für die jüdischen Kriegsinvaliden zu sorgen. Es wurde mit Befriedigung testgestellt, daß der Völkerbund und der Internationale Invalidenverband den Bedürfnissen der jüdischen Kriegsopfer Verständnis entgegenbringen. *) Misch ar wetaassijah N7.