Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXI (1926)
- Issue
- Heft 80 (12.10.1926)
- Date
- 1926-10-12
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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80 Nr. 80 JUEDI5CHE RUNDSCHAU Seite 566 f und iescn. .inori• das n ab- Staat :sten; >. 158 leide- )rieht, itiker, ,ttung erung t der durch streitt den , daß bei- )raus- *olitik ,olitik;t ein der iebiet emais allen :hkeit n det :Ilung polfuden sehen affenligen 4asse n sie /CIN- ז ge• uden t 711- Wer km“! lale“, nur, ns ten scher 1 allindes folg■- .:.aen ruzu- : die eisen I gc , als ver• die :ine pit/!' dem eben etwa idern der der pol-!destsch-!gab, war r 1m Eineher,!eher giur og;r ׳hen tilge - 'E. ab׳-.־ a c 11 nber entsenen 1ölen noch eben udinnung die dien 1s in ischc igcsstant nkeit nitis- 3 es ronic Isteii. icilit. den in i t nicht nken Zur Frage des Arbeiterschutzes Von Gerda Arlosoroff-Goldbcrg. Bekanntlich hat die Mandatskommission in ihrem letzten Bericht die Mandatsregicrung aufgefordert, die Arbeiterschutzgesetzgebung in Palästina zu 1 ׳•schleunigen. Nachstehender Artikel führt in die damit zusammenhängenden Probleme ein. Red. Auf der zweiten Konferenz der allgemeinen Arbeitcrorganisation in Tel-Awiw im Jahre 1923 wurde unter anderem über einen Entwurf verhandelt, der der Konferenz von einer Kornmission vorgelegt worden war und der der Regierung als Anregung für ein Arbeiterschutzgesetz dienen und ihr zugleich die Forderungen der jüdischen Arbeiterschaft in Palästina klarlcgen sollte. Die Konferenz erkannte in den Grundlinien den Entwurf an und beschloß, ״ein Arbeiterschutzgesetz für Unglücksfälle und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der erwachsenen Arbeiter und der arbeitenden Kinder“ auszuarbeiten. Der vollendete Entwurf erschien dann im Frühjahr 1924 im Organ der allgemeinen Arbeitcrorganisation, dem ״Pinkis", und enthielt Vorschläge für Versicherung in Unglücksfällen, für den Achtstundentag und für Kinderschutz, Der Ruf nach der Schaffung eines modernen Arbeiterschlitzgesetzes. den njan bereits früher erhoben hatte und der auf der genannten Konferenz feste Gestalt gewann, ist seitdem nicht mehr verstummt. Die palästinensische Regierung hat gelegentlich Kommissionen damit beauftragt, die Bedingungen für ein Arbeiterschutzgesetz in Palästina zu studieren, aber Ws jetzt von jeder legislativen Aktion in dieser Richtung Abstand genommen. Wenn man die Verfügungen auf einschlägiges Material untersucht, so findet man einiges, was gewisse Randgebiete dieses Aktionskreises straft. Jedoch trägt auch dieses wenige einen durchaus partiellen Charakter, der den Kern der Sache nicht trifft. Da gibt es z. B. eine Verfügung, die die Bedingungen für die Bestätigung einer Kooperative fcstlegt, eine Wegeordnung mit Anweisungen für Chauffeure, ein Verbot für den Gebrauch von weißem Phosphor, ein Verbot, Arbeiter unter 14 Jahren ״unter der Erde“ zu beschäfügen, eine Verordnung, die vermutlich bei den weitausgedehnten Bergwerken Palästinas sehr häufig zur Anwendung kommen wird. Mit diesen wenigen Beispielen, die, wie gesagt, mit der engeren Frage der Arbeiterschutzes im eigentlichen Sinne kaum viel zu tun haben, ist die legislative Tätigkeit der palästinensischen Regierung auf diesem Gebiete erschöpft. Und man kann mit einigem Recht behaupten, daß hier noch so gut wie alles zu tun ist. wenn wir den Zustand eines europäischen Staates als ״normal“ annehmen wollen. Die Vorschläge der allgemeinen Arbeiterorganisation stützen sich auf die internationalen Verträge, die den Achtstundentag als Ziel für alle die Gebiete hinstellen, in denen er noch nicht durchgeführt ist und auf die Beschlüsse der internationalen Arbeitskonferenz in Washington im Jahre 1919, die bestimmte Richtlinien für den Schutz von arbeitenden Frauen und Kindern aufstellen. Ueber die Einzelheiten des Entwurfes zu sprechen, liegt nicht in der Absicht der heutigen Ausführungen. Sondern es erscheint geboten, gerade heute, wo man nach der raschen Entstehung einer jüdischen städtischen Arbeiterschaft in Palästina viel über das Arbeiterschutzgesetz diskutiert und seine Notwendigkeit stärker fühlbar geworden ist, einmal die Bedingungen zu untersuchen, die für den Erlaß entsprechenden Gestütes notwendig sind und, unter diesem Gesichtspunkt die Verhältnisse in Palästina zu betrachten. Daß eine moderne Wirtschaftsform und ein einigermaßen reibungsloses Arbeiten der bei der Produktion Beteiligten ein gut ausgebautes Arbeiterschutzgesetz erfordert, braucht wohl heute keiner Beweise mehr. Wenn die ausschlaggebenden Regierungen und die Vertreter der großen Arbeitgeberverbände in dieser Hinsicht mit den internationalen Vertretungen der Arbeiter zusammen um den Ausbau der notwendigen Verfügungen und Institutionen bemüht sind, so geschieht das im wesentlichen nicht aus irgendwelchen humanitären Regungen, sondern aus sehr sachlichen, durch die Erfahrungen von Jahrzehnten bestätigten Erwägungen heraus. Die Frage des Arbeiter- Schutzes ist neben allem heute eine Frage der zweckmäßigen Organisierung der Produktion und unter diesem Gesichtspunkt wird sie mehr und mehr gewertet und ausgebaut. Arbeitetschütz ist in allen seinen Formen ein Kind des reifen Kapitalismus. Solange patriarchalische Wirtschaftsformen herrschen, ist für ihn kein Platz, weil keine Notwendigkeit und Möglichkeit, und in der Zeit des entstehenden Kapitalismus hat er noch keinen Boden, weil ihm die eigentliche Grundlage fehlt, nämlich die Organisation der Arbeiterschaft. Ohne diese, die bereits ein Bewußtsein der bestehenden Verhältnisse voraussetzt, ohne die wirkliche Bildung eines Arbeiterstandes gibt es auch keine Aktionen r Arbeiterschutz. Denn die dahin zielenden Gesetze sind nur (!.,<׳ Bestätigung, ein Ausdruck dessen, was bereits ist und was aus der gegenwärtigen Lage resultiert. Man muß das im Auge behalten, wenn man die Bedin• gungen Palästinas für ein Arbeiterschutzgesetz ernstlich prüfen will. Wohlgemerkt Palästinas und nicht des jüdischen Jischuw. Palästina stellt in dieser Beziehung wie in vielen anderen einen komplizierten Sonderfall vor, der eine ״Normalisierung“ sehr erschwert und eine Gesetzgebung vor Probleme stellt, die in diesen Formen selten Vorkommen. Man pflegt in diesem Zusammenhang auf die legislative Entwicklung anderer Kolonialländer, vor allem verschiedener englischer Dominions oder Einflußgebiete wie Indien hin^uweisen. Ab«־ diese Vergleiche passen nur zu einem geringen Teil. Es gibt heute in Palästina zwei scharf getrennte Welten. Die eine wird charakterisiert durch die Kreise, aus denen die genannten Entwürfe für eine Arbeiterschutzgesetzgcbung stammen, nämlich die organisierte‘ Arbeiterschaft und die Unternehmer und Konsumenten, die zu demselben Kultur- oder wenn man will Zivilisationskreis gehören. Um es vorwegzunehmen, sie ist zahlenmäßig, wenn auch nicht einflußmäßig, eine heute noch geringe Minderheit. Denn man kann nicht das gesamte palästinensische Judentum zu dieser Welt rechnen. Von. den 30000 Arbeitern zum Beispiel, die heute Palästina schätzungsweise umfaßt, gehört ein b'edeutender Teil, gegen 8000, zu den orientalischen Juden, wie Kurden, Persern, Bagdadern usw., die wohl heute auch zum Teil organisiert sind, die jedoch ihrer Erkenntnis und Tradition nach nicht eigentlich als ,,Arbeiterstand“ im europäischen Sinne angesprochen werden können. Und ein Teil der jüdischen Unternehmer im Lande ist auch picht durchweg ein kapitalistischer Typus im europäischen Sinne. Er kennt keine großen Produktionsverhältnisse, er scheut noch, aus einem frühkapitalistischen Gefühl und Argument heraus die Organisierung seiner Angestellten und ist noch nicht in jene Ideenwelt hineingewachsen, wie sic der reife Kapitalismus mit seinen riesigen Verzweigungen und Gruppierungen mit sich bringt. Es gibt diesen westeuropäischen Untemehmertypus im Lande, aber er ist nicht überall und in jedem Gewerbe anzutreffen. Immerhin ist die jüdische Wirtschaft in Palästina im großen ganzen für eine entsprechende Gesetzgebung reif lind wird sich in kürzester Zeit so entwickeln, daß sie sie unumgängüch macht. Die Forderung des Gesetzes, die heute von den sozial interessiertesten und beweglichsten Kreisen getragen wird, ist ein Zeichen dafür, daß diese Notwendigkeit besteht. Ueberschreiten wir jedoch den Kreis der jüdischen Wirtschaft, so sind wir in eine ganz andere Welt versetzt, in eine Welt, die unter ganz anderen Wirtschaftsformen lebt, die andere Bedingungen und daher andere Begriffe kennt. Die arabische Wirtschaft im Lande ist vollkommen anders konstruiert, hat ganz andere Grundlagen und ganz andere Arbeitsbedingungen als die jüdische. Wir haben hier das Phänomen vor uns, daß in einem Lande zwei Wirtschaften bestehen, die nebeneinander herlaufen und sich gegenseitig durchdringen. Man. braucht nur einmal sich die Zementwerke von ״Nescher“ anzusehen — die eine Fabrik mit den modernsten Maschinen und Betriebsformet! darstellt und dann in irgendeine arabische Manufaktur in dem benachbarten Haifa zu gehen, um den ganzen Unterschied zu fühlen. Man braucht nur einmal die Autoreihen, zu sehen,, die am Tage auf der (Jha«?see Jaffa—Jerusalem unter• wegs sind und dann nachts die langen Kamelzüge auf dter* selben Straße zu beobachten, um die Kluft zwischen den beiden Wirtschaften zu erfassen. Es gibt heute keinen arabischen Unternehmertypus in Palästina. Es gibt Grundherren, die ihren Boden verpachten, und es gibt Plantagenbesitzer, die mit den Fellachen der umliegenden Dörfer arbeiten. Aber es gibt keinen Unternehmer iin westeuropäischen oder amerikanischen Sinne. Und es gibt als korrespondierende Erscheinung dazu keinen arabischen Arbeiterstand. Eine gewisse Zahl von Arbeitskräften, die Dorf und Stadt hergeben, sucht Unterkunft auf dem Arb'eitsmarkt, ohne in der Regel zu festen Arbeitsstellen zu gelangen und eine soziologische Gruppe zu bilden. Diese Entwicklung beginnt erst in Palästina. Die Juden sind dabei, durch ihre neuen Wirtschaftsformen, durch ihr Beispiel der Organisation, durch die Einführung von großen Unternehmungen diese Entwicklung immens zu b'eschleunigen. Und wir sind so eo ipso interessiert daran, die arabische Wirtschaft nach unserem Bilde, das heißt einem westeuropäischen, umzuformen. Denn die palästinensische Wirt• schaft muß einheitlich werden, das heißt, sie muß bei Arabern und Juden auf derselben Stufe stehen, wenn sich ihre Interessen einheitlich ausbilden und darstellcn sollen. Es ist ja kein Zufall, daß die Forderung nach einem Arbeiterschutzgesetz, wie es in jeder entwickelten Volkswirtschaft eine Selbstverständlichkeit bedeutet, von den Juden ausgeht und bei den Arabern noch lange nicht auf die Tagesordnung gekommen wäre. Da cs keinen arabischen Arbeiter im europäischen Sinne gibt, gibt es auch keine Organisation, keine Aspirationen. Die ersten Anfänge auf diesem Gebiet, die von der allgemeinen jüdischen Arbeiter• Organisation initiiert wurden, sind Versuche, die gewissermaßen künstlich hier gemacht worden sind. Und sie wurden — selbstverständlich — in arabischen Kreisen gemacht, die gewissermaßen schon einer Arbeiterklasse ähneln. Unter den Angestellten der Eisenbahn, der Post und des Telegraph, die durch die Art ihrer Beschäftigung eo ipso aas dem patriarchalischen Wirtschaftsverband gelöst werden, dadurch, daß sie eine feste Arbeit bekommen, bei der man mit einem ״Unternehmer" um Arbeitsbedingungen zu kämpfen hat. Dazu aber braucht man eine Organisation, und diese wurde durch die Juden geboten, als die Araber allein zu solchen Aktionen noch nicht fähig waren. Versuche der Organisierung anderer Wirtschaftskreise (z. B. der Arbeiter in den jüdischen Pflanzungskolonicn), über die man in Kreisen der jüdischen Arbeiterschaft bereits seit langem diskutiert, können heute nicht gelingen, weil die Voraus- Setzungen dafür nicht vorhanden sind. Wenn wir ein Arbeiterschutzgesetz in Palästina haben wollen -- und wir brauchen es — so müssen wir das Land als ganzes darauf vorbereiten und schrittweise vorgehen. Die Entwicklung des Imndes wird durch unsere zivilisatorische Arbeit rasch gefördert. Eine niedere Wirtschaftsstufe muß sich notgedrungen der höher entwickelten anpassen. Legis■ lative Akte der Regierung" müssen stufenweise aufgebaut werden. Wie die zionistische Organisation im Lande in vieler Hinsicht staatliche Aufgaben ersetzen muß, hat sie auch in dieser Beziehung bereits Ansätze gemacht. Die Krankenkasse der allgemeinen Arbeiterorganisation z. B. ist ein Institut, das wichtige Funktionen des Arbeiterschutzes erfüllt. Bestimmte Versicherungsaktionen können auch ohne staatliche Hilfe ins ^Verk gesetzt werden. Und der Beschluß der letzten Assefat Haniwcharim, einen Schlichtungsausschuß zu ־wählen, dessen Beschluß bindend sein soll, gehört ebenfalls in diescit Rahmen. Durch alle derartigen Ansätze in der jüdischen Wirt- Schaft schaffen wir Präzedenzfälle, Tatsachen, Beispiele für die“ Regierung. .Was unsere Vorschläge für eine Arbeitsgesetzgebung betrifft, so werden wir mit einzelnen Punkten beginnen müssen. Die Entwürfe der Arbeiterorganisation sind in der Beziehung den richtigen Weg gegangen, daß sie unter anderem gerade mit dem Kinderschutz begonnen haben. Sie folgen damit der Geschichte der Arbeitsgesetzgebung, die zuerst mit den schlimmen und in die Augen fallenden Uebeln der Kinderausb'eutung aufzuxäumen begonnen hat. Das sind Uebclständc, für die jeder Verständnis hat, weil sie in die Augen fallen und weil keine große Kenntnis schwieriger Gedankengänge zu ihrer Erfassung und zur Billigung ihrer Bekämpfung gehört. Andere Forderungen, wie z. B. das Achtstundengesetz, das ebenfalls schon in den ersten genannten Entwürfen zu finden ist, erfordert schon weit größere Vorbereitungen und ein bestimmte* Niveau der Wirtschaftsentwicklung. Aber die Tat- Sache, daß in den meisten jüdischen Betrieben, die als kapitalis tisch angesprochen werden können, das heißt, die nach, modernen Produktkjnsmethodea arbeiten, heute de facto acht Stunden gearbeitet wird, und daß Ueberstunden höher eftf• lohnt werden, muß die Regierung über kurz oder lang dazu führen, diesem Faktum gesetzliche Sanktion zu geben. Damit soll gesagt sein, daß ein Arbeiterschutzgesetz in Palästina nicht die Folge einer geschickten Verhandlung mit den Behörden in der Hauptsache sein kann — wenn diese selbstverständlich auch in keiner Weise unterschätzt werden soll und darf —, sondern eine Bestätigung dessen was ist. Und deshalb' ist es immer mißlich, sich zu sicher auf die Be- Schlüsse der oder jener internationalen Konferenz zu ver■ lassen. Denn in all diesen Beschlüssen steht ein kleiner aber wesentlicher Satz, den wir nur zu leicht zu übersehen pflegen: ״Wenn die lokalen Verhältnisse die Ausführung des Uebereinkommens nicht verhindern.“ Es handelt sich also in der Hauptsache nicht um das Abkommen, sondern um die lokalen Verhältnisse. Sie zu bilden, Tatsachen und Präzedenzfälle zu schaffen, muß unser Ziel sein. Auf diesen Tatsachen fußend, wird sich dann eine entsprechende und zweckmäßige Gesetzgebung erreichen lassen. Freie jüdische Volkshocbschiile Die Freie Jüdische Volkshochschule in Bertin eröftnete ihr erstes Semester mit einer Feier, die Sonntag, den 10. d. M., im überfüllten Saal der Synagoge Fasanenstraße stattfand. Nach einer herzlichen Begrüßungsrede des diesjährigen Vorsitzenden, Rabbiner Dr. Lehmann, hielt als Gast des Vereins Herr Professor Felix Perles aus Königsberg einen Vortrag über ״Die Wissenschaft vom Judentum in Amerika“. Dr, Perles schilderte den großen Autschwung, den die Wissenschaft des Judentums in den letzten Jahrzehnten in Amerika genommen hat und der schließlich dazu führtej daß heute nicht mehr wie trüber die Kenntnis der hebräischen und deutschen Sprache genügt, um die Fortschritte der Wissenschaft zu verfolgen, sondern daß die Kenntnis der umfangreichen in englischer Sprache erschienenen äußerst wertvollen Literatur für jeden jüdischen Wissenschattier unerläßlich ist. Dr. Perles charakterisierte die Eigenart und die Tätigkeit der vier großen jüdischen Hochschulen Amerikas und der an ihnen wirkenden Persönlichkeiten, wobei er auch darauf hinwies, daß vor Jahren mehrere hervorragende Gelehrte wegen ihrer zionistischen Gesinnung das Hebrew Union College verlassen mußten und später in dem mehr wissenschaftlich als theologisch orientierten Dropsie College in Philadelphia eine Stätte ihres Wirkens fanden. Der Vortragende hob auch hervor, welche Verdienste die Persönlichkeit von Stephen Wise um die jüdische Wissenschaft erworben hat; obwohl selbst nicht in wissenschaftlicher Forschung tätig, hat er in großzügigster Weise die Hilfe für jüdisch-wissenschaftliche Institute in Europa ohne Unterschied von deren geistiger oder religiöser Richtung organisiert. Dr. Perles schloß seine instruktiven Ausführungen mit dem Hinweis auf die tätige Unterstützung, die die jüdische Wissenschaft in Amerika gefunden hat, im Gegensatz zu Deutschland, wo ganz wichtige werke der jüdischen Wissenschaft mangels finanzieller Unterstützung nicht erscheinen konnten, so daß sie erst in Amerika in englischer Uebersetzung gedruckt wurden. Durch eine allgemeine Hebung des Interesses an der jüdischen Wissenschaft kann diese beschämende Apathie des deutschen Judentums überwunden werden. Die Jüdische Volkshochschule ist ein Instrument dieser Belebung des Interesses. — Nach dem mit Beifall angenommenen ,Vortrag folgten noch einige Gesänge. Es fiel jedoch aut, daß die Psahnen nur in deutscher Uebersetzung zum Vortrag gejangten, in einer lebhaft an evangelische Kirchengesänge erinnernden Vorführung; unseres Erachtens wäre es am Platze gewiesen, wenn schon künstlerische oder liturgische Vorträge geboten werden, hei der Eröffnung einer Jüdischen Volkshochschule auch das hebräische Wort zur Geltung kommen zu lassen. Denn jüdische Wissenschaft ist selbst in populärer Verdünnung nicht ohne hebräische Sprache denkbar. Es ist daher auch sehr zu begrüßen, daß die Volkshochschule in diesem Winter, wie schon in den vorhergehenden Jahren, eine Reihe von hebräischen Vorlesungen veranstaltet, und es wäre nur zu wünschen, daß das Publikum von dieser Gelegenheit, in hebräische Sprache und Literatur eingeführt zu werden, ebenso lebhaften Gebrauch macht, wie von den andern Vor- Iesungen der Volkshochschule, die wieder ein sehr gelungenes und interessantes Programm bieten. Die Leistungen der jüdisehen Volkshochschule, deren Veranstaltungen hohes, ernstes Niveau mit Volkstümlichkeit in mustergültiger Weise zu vereinen wissen, bilden heute schon einen der wichtigsten Bestandteilp des jüdischen Lebens Berlin und ein Mittel zur Erziehung zum Judentum. * Mit Rücksicht auf die vor kurzem durch die Presse gegangene Nachricht von der Berufung von Dr. Perl es an die Universität Jerusalem, haben wir Dr. Perles anläßlich seines Berliner Aufenthaltes gefragt, wie es sich damit verhalte. Tatsächlich schweben seit einiger Zeit Verhandlungen zwischen dem Kuratorium der Universität und Dr. Perles, doch hat er keineswegs die Berufung angenommen, jedoch sich bereit erklärt, zunächst ein Semester, und zwar im Winter-Semester 1927/1928, an der Universität Jerusalem Vorlesungen zu halten. Das berühmte Gesehichtswerk von Ferdinand Gregorovius ״Die Geschichte der Stadt Rcmt im Mittelalter“ erscheint demnächst in einer illustrierten Neuausgabe in zwei Bänden «n Verlag von Wolfgang Jeß in Dresden. Das Werk, das 1000 Jahre europäischer Geschichte umfaßt, wird versehen mit 24Q Tafeln. Die Religion in Geschichte und Gegenwart, Handwörterbuch für Theologie und Religionswissenschaft. Zweite, völlig neubearbeitete Auflage. In Verbindung mit Alfred Bertholet, Hermann Faber und Horst Stephan herausgegeben von Hermann Gunkel und Leopold Zcharnack. Verlag von J. C. B. Mohr, Tübingen 1926. 1. Lieferung (Aachen- Aegypten). Die großangelegte Enzyklopädie der Religionswissenschaft erscheint in zweiter Auflage wieder in 5 Bänden, von denen jährlich einer in etwa monatlichen Lieferungen herauskommt. An dem Werke sind als Mitarbeiter eine sehr große Zahl von Gelehrten beteiligt, man findet darunter fast alle führenden Namen der protestantischen Wissenschaft. Jüdische Namen sind, soweit dem ״vorläufigen Mitarbeiterverzeichnis״ zu entnehmen, nur spärlich vertreten. Doch ist in der Systematik des ganzen Werkes dem Judentum ein breiter Raum eingeräumt, und zwar werden Artikel nicht nur über jüdische Geschichte und Religion hn allgemeinen sowie die einzelnen Begriffe des religiösen Denkens und Lebens in Aussicht gestellt, sondern auch über Gegenwartsfragen wie ״Zionismus“, ״Palästina in der Neuzeit“, ״Jüd. Jugendbewegung“ ferner ״Herzl“, ״Buber“ usw. Die vorliegende erste Lieferung enthält einen Artikel ״Ackerbau in Palästina“, der jedoch rein historisch-biblisch ist; der Artikel ״Abraham“ (von Gunkel) ist vor allem literargeschichtlich im Sinne der modernen Bibelkritik und gibt leider keinen Begriff von der relegionsgeschichtliehen Auswirkung der Gestalt in der jüdischen Legende (Midrasch) oder auch anderwärts (z. B. bei Kierkegaard). Das Werk als Ganzes ist ein Spiegel des Standes der modernen christlichen Religionswissenschaft und als solcher ein fast unentbehrlicher Behelf für jedermann, der sich heute mit Religionswissenschaft beschäftigen will. W. Die Palestine Opera Co. Ltd. (Präsident Col. Kisch), die ihr Entstehen der Initiative des ehemaligen Regisseurs der russischen Oper in Odessa, G o l i n k i n , verdankt, hat vor kurzem ihren ersten Jahresbericht herausgegeben. Es wurdet! bisher sieben ins Hebräische übertragene Opern in 50 Vor- Stellungen aufgeführt. Die Gesamteinnahmen in diesem Jahre betrugen E£ 7048.