Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1926-08-31 · Heft 68 (31.8.1926) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXI (1926)
Issue
Heft 68 (31.8.1926)
Date
1926-08-31
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2651273-2652785-2652846--18508-2676282
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

Seite 492 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr 88 Der Koagreß der Mioderheiten in Ge■! Genf, 25. August. (J. T. A.) Ueber die Vorkonferenz der jüdischen Delegierten zum Kongreß der Minderheitsvölker erfahren wir: Motzkin präsidierte. Sämtliche in Genf weilenden jüdischen Delegierten nahmen an den Beratungen teil. Der Abgeordnete des litauischen Sejm, Dr. Robinson, entwickelte die Thesen, die er in seinem Referat über Kulturautonomie der Minderheiten dem Kongreß vorlegen will. Am 24. August vormittags wurden die Beratungen der jüdischen Delegierten fortgesetzt. Der Abgeordnete J. Grünbaum (Warschau) sprach sich zum Teil gegen die Ansichten Robinsons aus; insbesondere trit er dafür ein, daß man auf der Forderung nach territorialer Autonomie und nicht nur einer sogenannten Personalautonomie bestehen solle. Dr. Robinson antwortete eingehend auf die Einwändc Grünbaums. Dem Präsidium der Konferenz gehören zwei jüdische Delegierte, Motzkin und Abg. G r ii n b a u m , an. Laut Vorschlag des Kongreßbüros gehören ferner sieben jüdische Delegierte den einzelnen Kommissionen an. In der am 21. August stattgefundenen Sitzung des Exekutivkomitees des Kongresses wurde bestimmt, daß von den 14 vor dem Kongreß zu haltenden Referaten drei den Vertretern der jüdischen Minderheiten zugeteilt werden sollen. Abg. Dr. Robinson (Kow'no) wird das Referat über kulturelle Autonomie der Minderheiten, Abg. Rabbiner N u r o k (Riga) das Referat über Staatsangehörigkeit, Dr. M a r g u 1 i e s (Tschechoslowakei) das Referat über Regelung von Streitfragen zwischen den Regierungen und den Minderheitsnationen halten. ln der Eröffnungssitzung war das Völkerbtmdssekretariat durch den Leiter der Minderheitsabteilung Colban und dem Mitglied der Informationensabteiiung Zilliacus vertreten. Dr. Wilfan stellte als die Hauptaufgabe der in dem Kongreß vereinigten nationalen Gruppen die Sicherung der kulturellen ,Entwicklungsfreiheit dar. Für die jüdischen Minderheiten sprach Leo Motzkin. Genf, 26. August. (J.T.A.) In der heutigen Sitzung hielt der Präsident der jüdischen Fraktion des litauischen Sejm, Dr. J. Robinson, sein Referat über die kulturelle Autonomie der Minderheitsvölker und die Möglichkeiten ihrer Verwirklichung. Dr. Robinson wies nach, daß die kulturelle Autonomie nationaler Minderheiten nicht als ein gefährlicher ,,Staat im Staate“ angesehen werden könne, sondern daß sie 1m Gegenteil eine Uebertragung staatlicher Aufgaben an die Organisation der Minderheiten darstelle. Die Hauptmerkmale der kulturellen Selbstverwaltung sollen sein: Oeffentlich-rechtliehe Institution auf demokratischer Grundlage mit Steuerhoheit und Gesetzgebungsbefugnis. Es wurde sodann einstimmig eine Entschließung angenommen, die sich an die vorjährige Resolution anlehnt, nach der jede nationale Volksgruppe berechtigt sein soll, im eigenen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und in loyaler Zusammenarbeit mit der Volksmehrheit ihr Volkstum zii pflegen und zu entwickeln. Die Resolution betont dann ausdrücklich: 1. daß die Einführung der national-kulturellen Selbstverwaltung vom Einverständnis der Minderheiten bedingt sein, 2. daß die Bekenntnisfreilieit des einzelnen zu einer Nationalität unter strafrechtlichem Schutz stehen muß und im staatlichen Leben mit keinerlei Nachteilen verbunden sein darf und 3. daß der Staat und die national-kulturellen Selbstverwaltungen die Kosten der letzteren im gleichen Verhältnis wie zum Kulturleben des Mehrheitsvolkes zu tragen haben. Der Kongreß nahm auch einen Antrag an, der sich gegen die wirtschaftliche Benachteiligung der Minderheiten in ihren Staaten richtet. Der Beschluß ist besonders für die jüdischen Minderheiten von großer Wichtigkeit. Die Resolution for- 1»Ä;dier'recltlid1e'Gleie«stellu!1g־der Minderheiten, äi6"sehr off umgangen werde, sondern praktische Gleich- Stellung mit den Angehörigen der Mehrheit und Rücksichtnähme auf die kulturellen Bedürfnisse der Minderheiten, sowie Bestrafung der Aufforderung zum B o y k o 11. Vermeidung unterschiedlicher Behandlung bei Enteignungen und bei der Zuteilung von Pachten usw. Um alle diese Forderungen wirklich durchzuführen, verlangt der Kongreß: 1. die Schaffung genau detaillierter Normen in allen wirtschaftlichen Vorschriften des Staates, 2. eine angemessene Beteiligung der Minderheiten in der Leitung staatlicher und offizieller ökonomischer Körperschaften und Unternehmungen, 3. den Ausbau eines wirtschaftlichen Rechtschutzes. * In der Eröffnungssitzung behandelte auch der Fraktions- Vorsitzende der Deutschen im lettländischen Parlament, Dr. Paul Schiemann, in längerem Vortrag eine Reihe bemerkenswerter Gesichtspunkte. Er führte unter anderem aus, es gelte ein neues Recht zu schaffen, das die Gegensätze der Volksa ngehörigkeit und der Staatsangehörigk_e i t ausgleiche. Der Völkerbund könne mir die Interessen von Staat zu Staat regeln, während es sich darum handele, das Verhältnis von Bürgern und Bürgergruppen zum Staate zu ordnen. Der Grundsatz des Selbstbestimmungsrechtes bctreffe die Staatsangehörigkeit, die nicht immer mit der Volksangehörigkeit identisch sei. Eine Lösung erblickt der Redner in der Trennung der staatlichen Interessen vom kulturellen Gebiet und in der Herstellung der Freiheit jeder nationalen Kulturpflege im Staate. Die Kulturpflege müsse aus dem staatlichen Rahmen herausgehoben und Sache der nationalen Gemeinschaft werden. Der Staat dürfe nicht das Recht haben, sich als die alleinige nationale Vertretung des Volksgedankens zu betrachten. Als nationale Repräsentation dürfe nur die Gesamtheit der zu einem Volkstum gehörenden Menschen anerkannt werden, u n a b - ha n g i g davon, in w c 1 c h e r Staatsgemeinschaft sie stehen. Sobald man den Staat als Gemeinschaft von Bürgern auffasse und alle dein Gefühlsleben angehörenden nationalen Ideologien aus dem Staate herausnehme und einer überstaatlichen Kulturgemeinschaft übertrage, sei dem kriegerischen Imperialismus sein stärkster Rückhalt genommen.“ Und nicht nur dem Imperialismus der Staaten, sondern auch dem erbitterten Kampf zwischen den einzelnen Gruppen innerhalb des Staates. Schiemanns Ausführungen sind auch für die Juden in Deutschland lehrreich. Wir sind neugierig, ob der C.-V. auch nur den Versuch machen wird, sich mit diesen Ansichten, die durchaus richtig sind und in der Entwicklungslinie des Fortschritts Hegen, auseinanderzusetzen. Immerhin verdient Schiemanns Ausspruch festgehalten zu werden: Staatsangehörigkeit ist nicht identisch mit Volkszuge- Hörigkeit. * Dr. Margulies (Tschechoslowakei) von der jüdischen Minderheit in der Tschechoslowakei referierte über die Regelang von Konflikten zwischen Regierungen und Minderheiten. Er verlangte, daß der Staat bei der Regelung des Verfahrens zur Beilegung von Konflikten mit den Minderheiten deren Wünschen Rechnung tragen solle, sowie daß die Debatten des Völke-bundrates über die Minderheiten öffentlich geführt werden sollen, und daß auf Verlangen eines Mitglieds der Völkerbundversammlung die Vertreter der Minderheit selbst vor dem Rate angehört werden dürfen. Der Kongreß beschloß im Sinne der Referenten. ln der Debatte über wirtschaftliche Benachteiligung der Mit! le '•!. :1 hat Abg. J. (Irünbauin eine mit Beifall auf genommene Ansprache gegen den Wirtschaftsboykott der Juden gehalten. An unsere Abonnenten! Die Post verlangt von uns die Anmeldung der vom 1. Oktober 1926 ab zu liefernden Exemplare bis zum 15. September. Wir sind daher gezwungen, die Abonnementsgebähren von denjenigen Abonnenten, die die Jüdische Rundschau" direkt bei uns abonnieren, in den ersten Septemberlagen zu erheben, und zwar werden wir ihnen zu diesem Zweck Nachnahmen zugehen lassen. Wir bitten darum, in ihrem eigenen Interesse dafür Sorge zu tragen, daft diese Nachnahmen prompt eingelöst werden, da sonst Unregelmäßigkeiten in der Zustellung der ״jüdischen Rundschau" nicht zu vermeiden sein dürften. Berlin, im August 1926. Verlas ,Jüdische Rundschau“ Berlin W15, Meinekestraße 10 Der Kongreß faßte noch Beschlüsse zum Wahlrecht und verlangt die Anwendung solcher Wahlmethoden, daß die nationalen Minderheiten in den parlamentarischen und Selbstvervvaltungskörperschaften genau entsprechend ihrer zahlenmäßigen Stärke in der Gesamtbevölkerung des Staates vertreten sind. Zur Sprachenfrage erstatteten Prof. Schiemann und Präsident Dr. Wilfan Referate. Beide forderten die genaue statistische Erfassung der Muttersprache. Jede Nationalität im Staate hat ein Recht auf Schulen in der eigenen Sprache als Unterrichts- und Prüfungssprache. Jede Nationalität hat ein Recht auf den Gebrauch der eigenen Sprache auf religiösem Gebiete. Der Numerus clausus ii lligari!Budapest, 23. August. (J. T. A.) Das Unterrichtsministerium hat für das Universitätsjahr 1926/27 die Quote der zuzulassenden jüdischen Studenten für alle Hochschulen Ungarns aut die Zahl 190 festgesetzt. Es können demnach in ganz Ungarn nur 190 jüdische Hörer inskribieren, davon an der Hochschule für Architektur 5 Juden, an der Abteilung für Chemie bloß 1 Jude. Ministerpräsident Graf Bethlen und Unterrichtsminister Graf Klebeisberg haben seinerzeit vor dem Völkerbund in Genf Erklärungen abgegeben, deren zu entnehmen war, daß die ungarische Regierung schon im Herbst d. J. das Gesetz Numerus clausus abändern wird. Gegenüber der Klage des Joint Foreign Committee (Vereinigtes Komitee für auswärtige Angelegenheiten der englischen Juden) stützen sich die ungarischen Minister auf eine mitgebrachte Deklaration der Repräsentanten der ungarischen Judenheit, in der gegen eine ausländische Einmischung in der Numerus clausus-Frage Einspruch erhoben wurde. Die Hoffnung der ungarischen Judenheit, daß die Regierung tatsächlich mit Beginn des jetzigen Schulsemesters das Numerus clausus-Gesetz abändem wird, ist nun bitter enttäuscht worden. Dies geht aus einem Artikel hervor, den der Präsident der Budapester jüdisehen Gemeinde und des Landesverbandes jüdischer Gemeinden Ungarns, Dr. Alexander Lederer, heute in der demokratischen Presse veröffentlicht. Dr. Alexander Lederer schreibt: ״Man kann gefräst ' h; י ו■ י!; ׳”, das ungarische Gesetz des Numerus clausus die ganze Welt beschäftigt; bildet es ja schon seit Jahr und Tag einen Beratungsgegenstand des Völkerbundes, nebenbei ist es auch das gewisse Etwas für unsere Feinde, woran sie von Zeit zu Zeit ihr Mütchen kühlen können, und endlich ist es noch immer die kranke Beule unseres politischen Lebens ... Es ist sonderbar, daß alle kompetenten und nichtkoinpetenien Aeußerungen, die wir in letzter Zeit in der Erörterung des Numerus clausus-Gesetzes hören und lesen, mit einer gewissen Tendenz festlegen wollen, daß dieses Gesetz mit der Judenfrage nichts zu tun hat. Und da möchte ich gleich die Frage aufwerfen, warum war es dann gar so dringend, daß die ungarischen Juden die bekannte Deklaration für die Tag u n g des Völkerbundes abzugeben hatten? In ihrer Deklaration vom 22. November 1925 erklärten die ungarischen Juden: ,,Wir wollen die Frage des Numerus clausus im eigenen Lande, mit der ungarischen Legislative, mit der ungarischen Regierung vereinigen, wir perhorrcszieren jedwede fremde Einmischung, wir brauchen hierfür keine fremde Hilfe und weisen eine derartige Hilfe, stamme sie auch aus den besten Intentionen, zurück.“ Dieser Standpunkt basiert auf den hehren Normen der ungarischen Verfassung, wir wollen dafür keinen Dank, den Undank, den wir dafür ernteten, legen wir zu dem übrigen.“ Der Repräsentant der ungarischen Juden erklärt weiter, die Nationalversammlung habe die nach dem Bürgerkriege eingeführte Prügelstrafe abgeschafft, während die geistige Prügelstrafe no~h weiterbesteht. Er weist dann nach, daß das Numerus clausus-Gesetz in seiner Voll- Streckung nur die Juden betrifi't. Wären doch Herrn Lederer diese Einsichten vor der Abgabe der würdelosen Erklärung am 22. November 1925 gekommen! t Vorankündigung | Fiir die Mitglieder des 1 PaiMa-Monds (Heren Haiessoo) E!1. f Sonntag, den 5. September Vortrag des Herrn Dr. Ols vanger, Jerusalem über ״Die goldene Kette“ von I. I*. Perez. Die Mitglieder erhalten rechtzeitig besondere Einladungen. Bernhard Baron Großaktionär der Rathenberg-Gesellsehalt London, 25. August. (J.T.A.) Wie wir schon mitgeteilt, haben, hat Herr Bernhard Baron Aktien der Palestine Electric Corporation im Befrage von 100 000 Pfund käuflich erworben. Die Pa lestine Electric Corporation hat die Aufgabe, den zwischen Pinchas Ruthenb c r g und dem britischen Kronagenetn für die Kolonien am 21. September 1921 abgeschlossenen Vertrag betreffend die Ausnützung• der Wasserfälle der Flüsse Jordan und Yarmuk, sowie ihrer Nebenflüsse, zwecks Versorgung des Landes mit Elcktrizitätsenergie durchzuführen. Laut diesem Abkommen wird die Konzession erst rechtskräftig, wenn die Korporation über ein volleingezahltes Aktienkapital von 200 000 Pfund verfügt. Diese Bedingung ist bereits erfüllt worden. Das autorisierte Kapital der Gesellschaft wurde auf eine Million Pfund festgesetzt. Wie aus dem Bericht der Zionistischen Organisation an den Völkerbund hervorging, betrug das in die Palcstine Electric Corporation Ende 1925 investierte Kapital £E. 270 000. Die Jaffa er Electric Company Ltd., eine Tochtergesellschaft der P. E. C., hat laut Bericht der Palästina-Regierung an den Völkerbund im Jahre 1923 einen Reingewinn von £E. 6103 erzielt und eine Dividende von 6 «,0 ausgeworfen. Ein neues Laadenteignungsgesetz in Palistina In der palästinensischen ״Official Gazette“ wird der Entvvurf eines neuen Gesetzes betreffs Enteignung von Boden, der für Unternehmungen öffentlichen Charakters gebraucht wird, veröffentlicht. Dieses Gesetz soll gewisse jetzt bestehende Gesetze über Zwangs-Erwerbung von Boden fiir öffentliche Unternehmungen und Festsetzung des Beträges für das auf diese Weise enteignete Land aufheben und neue Bestimmungen treffen. Die Verordnung vollzieht sich sowohl auf die Wakuf-Liindereien (Staatsdomänen), wie auch auf andere Böden. Die arabische Presse nimmt gegen den Gesetzentwurf Steilung mit der Behauptung, er gebe dem High Commissioner alle Gewalt in die Hand und diene nur dem Nutzen der Juden. (Ziko) Verurteilung Arbeitsloser Jerusalem, 25. August. (J.T.A.) Die dreizehn meist kommunistisch gesinnten Arbeitslosen, die vor kurzem in den Räumen der zionistischen Exekutive Tumulte verursachten, und sofort Arbeitszuweisung forderten, wurden vom Gericht heute! zu 10 Tagen Gefängnis verurteilt; das Gericht empfahl ihre Ausweisung. In den letzten Tagen ihrer Haft begannen sie einen Hungerstreik, weswegen das Gerichtsverhör im Gefängnis stattfinden mußte. Beim Verhör benahmen sie sich äußerst unruhig und verweigerten die Antworten auf die an sie gestellten Fragen. (Nach Eintreffen eines ausführliehen Berichtes werden wir auf diesen Fall, dessen Dar- Stellung durch die JTA. ungenau zu sein scheint, zurückkommen. Red.) 0er Ausbau des Hafens von Haifa Die Italicn-Almagia Co.“ hat von der palästinensischen Regierung den Auftrag erhalten, an der Küste von Hiafa die erforderlichen Senkungsarbeiten vorzunehmen. Die Gesellschaft hat bereits einen Teil der Arbeiten ausgeführt. Auf einer Fläche von 40000 qm wurde Sand ausgehoben, so daß jetzt an dieser Stelle auch größere Schiffe einfahren können. Die Baggerungsarbeiten werden fortgesetzt. Dagegen wird die J. T. A.-Meldung, daß die Londoner Firma Jackson Ltd., die einen Teil der Mawromatis-Konzession erworben hat, nunmehr auch einen Teil der Aktien der Haifa Bav Defelopmeft Co. in ihren Besitz gebracht habe, nach Mitteilung der Direktoren der Haifa Bay Co. an die J.T.A. als unrichtig bezeichnet. Bis jetzt sei keine einzige Aktie der Haifa Bay Co. an Außenstehende abgegeben worden. (Ziko.) Die palästinensische Staatsbürgerschaft Col. Kisch wandte sich mit einem Appell an die Beamten der zionistischen Institutionen in Palästina, trotz aller sich in den Weg stellenden Schwierigkeiten sich einmütig um den Erwerb der palästinensischen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Wenn auch gewisse Bestimmungen des Staatsbürgerrechts unbefriedigend sind, so müsse dies in Kauf genommen werden. Er habe unbedingtes Vertrauen zur Mandatarmacht, daß sie allen, die die palästinensische Bürgerschaft erwerben, den vollen britischen Schutz werde angedeihen lassen. (Ziko.) * Der Präsident der palästinensisch-arabischen Exekutive, Musa Kasim Pascha, erhebt die Forderung, daß der High Commissioner für den Schutz aller arabischen Emigranten aus Palästina, die in anderen Ländern wohnen, sorgen solle. Die Zeit, in der solche Emigranten für ihre Naturalisation als palästinensische Bürger Gesuche einreichen können, solle verlängert werden. Gelegentlich einer Intervention beim Acting Chief Secretary Mr. Mills durch Araber aus Bethlehem erklärte dieser, daß die im Auslande lebenden arabischen Emigranten aus Palästina das übliche Gesuch um Gewährung der palästinensischen Staatsbürgerschaft einreichen müssen, che die britischen Auslandsvertreter sie unter ihren Schutz nehmen. Bis dahin werden sie als Ottomanen betrachtet und haben sich an die türkischen Konsulate zu wenden. (Ziko) Nathan Straus Gesiadheitszeutram iu Palästina Der jetzt in Palästina weilende Dr. David de Sola• Pool teilte der J.T.A. mit, daß der amerikanische Philanthrop Nathan Straus eine Zentralstelle für Gesundheit-;- wesen in Palästina schaffen will, die den Angehörigen aller Nationen und Religionen zur Verfügung steht. Dr. "de Sola- Pool hat bereits den Baugrund fiir‘das Gebäude ausgewii hlt. Das geplante ״Gesundhcits- und Wohlfahrtszentrum“ wird verschicdene Abteilungen haben, so u. a. eine Musterküche zur Herstellung von Diätkost, ein zahntechnisches Laboratorium, eine Milchstation, einen Kinderspielplatz, sowie Erholimgs- und Sportplätze. Auch sollen dort verschie lene mcdi/inkclic Kurse, wie z. B. über Geburtshilfe, ständig abgehalten werden. Zur Verwirklichung des Planes hat sich bereits ein Komitee gebildet, welchem angehören: Miß Henrietta S/old, Dr. E. N. Bluestone, Miß Sophie Berger, Sanitiitsin-pcktor L. C a n t o r Miß Landsman, Dr. K 1 i g 1 e r, Dr. Magnes und E. N. Mohl. (Ziko) Wie dem ״H a i n t“ telegraphiert wird, gewinnt in Amerika die Bewegung, die osteuropäischen Verwandten von amerikanischen Juden, die wegen der Immigrationsbegrenzungcn nicht nach Amerika kommen können, in Palästina anzusiedcln. immer mehr Boden. Diese Bewegung wird auch durch die ״HIAS“ gefördert und dürfte voraussichtlich große Erfolge zu verzeichnen haben. (Ziko) Die Schiffahrtslinien Lloyd Triestino, Deutscher Levante- und Orient-Dienst und Service Maritime Romain haben sich bereiterklärt, auf Passagier- und Frachtraten eine Ermäßigung von 25 bis 40°/o zu gewähren an Personen, die zur Herbstausstellung in Te 1 -Awiw nach Palästina reisen, bzw. für Waren, die für die Ausstellung bestimmt sind. (Ziko)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.