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Jüdische Rundschau · 1926-08-20 · Heft 65 (20.8.1926) · page 5

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXI (1926)
Issue
Heft 65 (20.8.1926)
Date
1926-08-20
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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5 Nr. 65 JUEDISCHE RUNDSCHAU Seile 471 den den neu!äre b e sind js- Ichc ebt, iner der zu ben. der der Fälnnti t, entent- :her orf) »rief der Wir achirift :nde ger- :hen rieb den rauda iterwir mdc dali;den verirze 1׳"g nein die!bei ern: der rität Jmdes zmn ung heil ung rwei!he- 1eit, |ber voii das ■hnc erst nde 1en1 ahrung nde, für :hfe ־iin- und von ׳aus iger n n :ibt, neu a len aph Jni-;che :her der die Bevon : in lern :rke zio- Das 5enisch rem her, sits- /er-;che itigt nckrom brik an dem sem Anhen. len:;che vor im Der Berichl der Mandatskommission Wir haben bereits in der vorigen Nummer kurz mitgeteilt, daß der offizielle Bericht der Permanenten Mandatkommission über ihre letzte Sitzung soeben im Verlag des Völkerbundes in Genf erschienen ist. Nachstehend geben wir den auf Palästina bezüglichen Teil des Berichtes wieder: Oie allgemeinen Feststellungen der Mandatskommission. Hinsichtlich der allgemeinen Beobachtungen heißt es in dem Bericht: Die Kommission stellt mit Zufriedenheit fest, daß die politische Unruhe im Lande im Seilwinden ist, und daß in allen Teilen Palästinas Ruhe und Ordnung geherrscht haben. Pie Kommission zweifelt nicht daran, daß die Mandatsmacht immer genügend Machtmittel zur Verfügung haben wird, die nach Zusammensetzung und Zahl imstande sein werden, jedem Versuch, irgendeinen Teil der Bevölkerung zu bedrohen, erfolgreich zu begegnen. Die Kommission vernahm mit. Befriedigung die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters darüber, daß die Palästina- Verwaltung die Einrichtung einer lokalen Autonomie gemäß Artikel 3 des Mandats fördert. Sie wird mit Interesse die Maßnahmen verfolgen, die unternommen werden, um das Wahl- System in den schon bestehenden Gemeindeorganisationen aus-;!!gestalten. Sie hofft auch, daß der nächste Bericht eine lückenlose Information über die gegenwärtige Organisation und den Status der verschiedenen Gemeinden geben wird. Obwohl sie die sehr klaren und erschöpfenden Ausführungen des bevollmächtigten Vertreters vollauf zu schätzen weiß, würde die Kommission in Zukunft es dennoch vorziehen, die Infonnationen schriftlich zu erhalten in Form einer Antwort auf Bemerkungen der Kommission bei ihrer letzten Sitzung. Eine solche schriftliche Information würde dann noch vor der Zusammenkunft sorgfältig studiert werden können, wodurch auch die Zahl der an den bevollmächtigten Vertreter zu stellenden Fragen verringert würde. Es folgt darauf eine Anzahl besonderer Feststellungen: 1. Landfragc. Die Kommission vertraut daraut, daß man alle Anstrengungen unternimmt, um die Landvermessung zn beschleunigen, deren Beendigung für die allgemeine Ent- Wicklung Palästinas von außerordentlicher Wichtigkeit ist, im besonderen auch für die Errichtung eines j ii - dischen National hei ms. Die Kommission hofft, daß bald Mittel gefunden werden, um in vollstem Ausmaße die Möglichkeit einer Landzuteilung im Bcisan-Gebiet auszunutzen. 2. Arbeit. Die Kommission bedauert es, daß sie Informationen über die Arbeitsbedingungen in Palästina über die legislativen und administrativen Aktionen auf diesem Gebiete, nicht erhalten hat, trotzdem sie in dem Bericht über ihre siebente Session um solche Informationen gebeten hat Obwohl sie die Schwierigkeiten, denen die Verwaltung in dieser Beziehung gegenübersteht, nicht verkennt, glaubt die Kommission, daß eine wohldurchdachte Gesetzgebung auf diesem Gebiete jetzt nötig ist und sich eine solche als sehr segensreich erweisen würde. Darum begrüßt sie die Ankündigung der Regelung gewisser Arbeitsbedingungen und wird mit Interesse eine ausführliche Information über die Zusammensetzung und die Arbeitsresultatc des ständigen Arbeitskomitees entgegennehmen. , 3. Erziehung. Die Kommission bemerkt mit Genugtuung, daß die Verwaltung eine Reform in der Organisation der.» Erziehungsarbeit im Lande dringlich behandelt und würde sich freuen, im nächsten Bericht eine lückenlose Darstellung der Richtlinien der geplanten Reorganisation zu finden. 4. Oeffentiiche Finanzen. Die Kommission nimmt die information über die -öffentlichen Finanzen und die Fonds, die von der Mandatsmacht der Palästinaregicrung zur Verfügung gestellt worden sind, zur Kenntnis, hofft aber, daß der Bericht des nächsten Jahres mehr erschöpfende Aufkiärungen über diese Angelegenheit enthalten wird. Die arabischen Klagen. Ueber die Petition der palästinensisch-arabischen Exekutive berichtet Herr Palacios. Er erinnert daran, daß die Kommission im vorigen Jahre beschlossen hat, eine Ent- Scheidung über diese Angelegenheit hinauszuschiebcn, weil man über einen so verwickelten und delikaten Gegenstand auf der Basis von nur geschriebenen Dokumenten kein Urteil abgeben könne. Herr Palacios stellt fest, daß die Kommission keine weiteren Dokumente erhalten hat und daß sich die Lage seit dem letzten Jahre nicht geändert hat. in der neuen Petition, fährt er fort, nimmt die Exekutive des arabischen Kongresses — zum ersten Male — nicht eine Haltung radikaler und absoluter Opposition gegen das Mandat ein, sondern sie beklagt sich mir über die Nichtan- Wendung gewisser Vorschriften dieses Mandates. Dies ist ein wichtiges Faktum und sollte gewürdigt werden, indem ich auf dem Standpunkt stehe, daß das Mandat s t r i k t e befolgt werden müsse, betrachte ich diese Haltung der arabischen Exekutive als einen entscheidenden Schritt vorwärts. Die von Herrn Palacios der Kommission unterbreiteten Anregungen lauten: a) Die Kommission hofft, von der Mandatsmacht die versprochenen Dokumente über die Ruthenberg-Konzessione» zu erhalten. Im allgemeinen teilt sie die Meinung der Mandatsmacht über die technische und finanzielle Wichtigkeit von Unternehmungen dieser Art und besonders über die Vorteile aller Art, die sie allen Klassen der Bevölkerung bringen. Unbeschadet dessen ist es wünschenswert, daß solche Konzessionen im vollen Inhalt veröftentlicht werden. b) Hinsichtlich der Salz-Konzessionen nimmt die Kommission die neuen Regelungen zur Kenntnis, wonach die strikteste Gleichstellung der Interessen zu erfolgen hat, sobald die gegenwärtige Konzession abgelaufen sein wird. c) Die Kommission nimmt mit Befriedigung die Erklärung des bevollmächtigten Vertreters über die getroffenen Arrangements und den erreichten Fortschritt in der Augeiegenheit der Kabbara-Konzcssion (Trockenlegung der Sümpfe durch die Rothschild’sche P. I. C. A.) zur Kenntnis. d) Hinsichtlich der Klagen der Petitionäre in der Angelegenheit der Wahlen in die repräsentativen Körperschaften und der lokalen Vertretungen, nahm die Kommission mit Freude die Darlegung des bevollmächtigten Vertreters, wonach der arabische Teil der Bevölkerung nach und 11.11■ seinen Standpunkt der Nichtzusammcnarbeit mit der Mandatsmacht verläßt, zur Kenntnis. Es müßte mm bedeutend leichter werden, passende Persönlichkeiten zur Teilnahme an der Arbeit der repräsentativen Körperschaften zu finden. e) Die Kommission hat festgestellt, daß die Klagen über inquisitorische Methoden der Polizei und des Gefängnis- Systems nunmehr grundlos geworden sind. f) Die Kommission ist der Ansicht, daß die Reform der zivilen und strafrechtlichen Gesetzgebung vollständig gerechtfertigt ist und in den Interessen der Bevölkerung liegt. g) Einwanderung. Das arabische Exekutiv-Kornitee behauptet, daß die von der Permanenten Mandatskommission in Angelegenheit der Immigrationspolitik in Palästina gemachten Bemerkungen nicht die geringste Wirkung gehabt haben. Die Mandatarmacht erteilte bezüglich der angeführten Fälle ausreichende Aufklärungen. h) Fahnen, National 11 v m 11 e , B e z e i c h 11 u!1 g. Die Mandatarmacht beantwortet die arabischen Vorhaltungen ausführlich. Es besteht nicht der geringste Widerstand, sagt sie, dagegen, daß zu arabischen Organisationen gehörende Organisationen ihnen genehme Fahnen hissen. Die jüdische Hymne ist nicht offiziell anerkannt und die britische Regierung leugnet nicht die vom arabischen Exekutiv-Komitce gemachten aut die jüdische Hymne bezüglichen Vorhaltungen. Die Regierung erklärt jedoeli (len Unterschied in den in Frage stehenden Zeremonien durch das Fehlen einer Hymne, die bei der arabischen Bevölkerung das gleiche Ansehen gcnießen würde wie die jüdische Hymne bei der jüdischen Bevölkerung. Der Gebrauch der initialen der hebräischen Worte (Aieph Jud) in den offiziellen Bezeichnungen des Laudes ist ein praktisches Kompromiß hervorgegangen aus dem allgemeinen Brauch, der von der Regierung angenommen wurde. Herr Palacios schließt mit den! Vorschläge, daß die Mandatskommission neuerlich den Vertreter der Mandatarmacht höre, bevor sie sich über die arabischen Petitionen schlüssig werde. Agudas Jisroel und die jüdische Gemcindeordnung. Den Bericht über das Memorandum der Agudas Jisroel erstattete Frau A. W i c k s e 11. Sie führte aus: Es ist für die permanente Mandatskommission solange unmöglich, ein Urteil darüber abzugeben, ob der W a a d H a i r Aschkcnaz! und die Agudas Jisroel in ihren Klagen im Rechte sind, als bis die einzelnen Vor- ,Schriften betreffend die jüdische Gemeindevertretung veröffentlicht und der Kommission vorgelegt worden sind. E!is jetzt wissen wir nicht, welche Macht hierin den zentralen und den munizipalen Autoritäten der verschiedenen reiigiösen Gemeinschaften gegeben ist, bis zu welchem Orad, wenn überhaupt, es ihnen erlaubt sein wird, sieh eigene Gesetze zu geben. Die kleine aschkenasische Gemeinde protestiert gegen die bloße Tatsache, daß eine Organisation geschaffen wird, in der Frauen Stimmrecht haben und wo öffentliche Zertifikate von Autoritäten ausgegeben werden, die nicht zu ihrer Sondersekte gehören. Es ist die Pflicht der Mandatsmacht und der permanenten Mandatskommission, allen Einwohnern Palästinas vollständige Gewissensfreiheit zu sichern, ebenso auch die freie Uebung jeder Form des Gottesdienstes, insofern sie der Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung und Moral nicht widerstrebt. In Angelegenheiten des Familiengesetzes z. B. herrscht große Meinungsverschiedenheit zwischen den streng orthodoxen Juden und dem fortschrittlicheren Element. Wenn in diesem Belange der Gemeinde gesetzgeberische Macht verliehen ist, so darf der streng orthodoxe Teil mindestens ebensoviel Freiheit verlangen, sein inneres Leben in Palässtina selbst zu regeln, wie sie ihm in England zugebiüigt wird. Unter den ganz besonderen Umständen, die in Pa- Iästina herrschen, kann es nötig werden, zu einer so ungewohnlichen und vielleicht sogar gefährlichen Maßnahme zu greifen, wie sie die Schaffung religiöser Staaten im Staate darsteilt. DäS Probien! ist ein außerordentlich schweres, und zwar sowohl was die jüdische Gemeinschaft als auch die christliche Gemeinschaft betrifft, die noch weit mehr in Sekten zersplittert sind als die Juden. Die Mandatskommission nimmt das Memorandum und die Feststellungen hierüber seitens der;Mandatsmacht zur Kenntnis und wird auf die Angelegenheit zurückkommen, sobald die vorgeschlagene Regehing in Kraft getreten ist und ihr vorliegen wird. Das Memorandum der Zionistischen Organisation. Herr C. Yamanaka, der den Bericht über das Memorandum der Zionistischen Organisation erstattet, stellt fest, daß die Kommission, nachdem sic den Brief vom 3. Mai 1926, sowie das beigefügte Memorandum der Zionistischen Organisation und die darauf sich beziehenden Erklärungen der Mandatsmacht zur Kenntnis genommen hat, der Meinung Ausdruck gibt, daß die Erklärungen der Mandatsmacht befriedigend sind. Das Memorandum der Zionistischen Organisation, führte er aus, gibt einen interessanten Bericht darüber, was sic in ihrer Eigenschaft als Jcwish Agency für die Ent- Wicklung des jüdischen Nationaiheinis in Palästina, im Jahre 1925/26 getan hat. L)as Memorandum ist darum rein dokumcntarischer Natur und ich glaube nicht, daß es irgendwelchen Kommentars benötigt. In dem begleitenden Brief jedoch werden vier Klagen ausgesprochen, die sich auf die Land verteil ung, das Erziehungswesen, den Vorfall bei der Klagem a 11 e r und die Gründung einer Grenz verteidigungsmacht beziehen. Zur Frage über Beistellung von Staats- und Oedland für die jüdische Kolonisation bemerkt die Mandatarmacht, daß die Regierung kürzlich eine gewisse Fläche Staatshnd im Beisan-Distrikt der zionistischen Exekutive ange'ooten hat. Das Angebot wurde jedoch zurückgewiesen, da der Boden für den in Betracht kommenden Zweck ungeeignet sein soll. Die Mandatsmacht erklärt, es werde ihr nicht eher möglieh sein, festzustellen, weiches Staatsland für die jüdische Kolonisation verfügbar sein wird, als bis die Verteilung von Staatsboden an die eingeborenen Einwohner, die Anspruch auf ihn haben, beendet sein wird. Ich halte diese Erklärungen von seiten der Mandatsmacht für ausreichend. Die Zionistische Organisation fordert Vorzugsbehandiung und Prioritätsrecht hinsichtlich der Erwerbung von früherem Staatsboden aus den Händen der Bebauer' desselben, die den Boden aus freien Stücken veräußern wollen. In dieser Beziehung gibt die Mandatsmacht detaillierte Erklärungen, die klar die Gründe aufzeigen, die die Regierung daran hindern, diese Forderung zu erfüllen. Ich denke, die Kommission wird finden, daß diese Erklärungen die Frage genugsan! beleuchten. Der Klagepunkt über die Unzulänglichkeit des Regierung!»- Zuschusses für das jüdische Schulwesen, ein Zuschuß, der nicht im Verhältnis zu der Zahl der jüdischen Bevölkerung und deren Leistungen zugunsten der öffentlichen Finanzen steht, ist schon von der Kommission anläßlich ihrer siebenten Sitzung erörtert worden. Nunmehr bringt die Mandatsmacht zur Kenntnis, daß der Regicrungszuschuß für jüdische Schulen in dem finanziellen Voranschlag für das laufende Jahr beträchtlich erhöht ist. Die Kommission hält es für wünschenswert, daß die Mandatsmacht in ihrem nächsten Bericht die Resultate, die durch dieses Arrangement erreicht worden sind, mitteilt. Hinsichtlich des Vorfalles bei der Kiagemaucr teilt die Mandatsmacht die Meinung der Zionistischen Organisation, daß eine Lösung nur durch ein Uebcreinkommeu gefunden .werden kann. Ich bin dessen sicher, daß die Kommission einmütig ist in der Hoffnung, daß ein solches Uebereinkommen bald erreicht sein wird. Was die von der Zionistischen Organisation ausgedrückte Hoffnung anbetrifft, daß die jüdische Bevölkerung, die in der aufgelösten Gendarmerie hinreichend vertreten war, in dem gleichen Verhältnis in dem Grenzverteidigungskorps vertreten sein wird, so klärt die Antwort der Mandatsmacht die Situation auf; das Prinzip der gleichen Behandlung für alle Teile der Bevölkerung scheint in zufriedenstellender Weise gewahrt worden zu sein. Das Memorandum des Waad Leunti. Herr Freire d'Andrade berichtet über das Memuiandum des Waad Lcumi und führt aus: Der N,״ ionaliat der Juden Palästinas legt dar, daß die Regierung gegenüber den Juden in Palästina eine negative Politik führt und eine passive Haltung einnimmt. Wäre dies der Fall, so müßte man feststellen, daß die Mandatarmacht die ihr durch das Mandat auferiegten Verpflichtungen nicht erfüllt. Ls muß aber in Betracht gezogen werden, daß die Mandatsmacht bei der Errichtung des jüdischen Heims in Palästina angesichts der Opposition der großen Mehrheit der arabischen Bevölkerung mit sehr ernsten Schwierigkeiten kämpfen mußte und daß sic viel Takt und Ueberlegung brauchte, uin die Resultate zu erreichen, die sie tatsächlich erreicht hat, ohne ihre Zuflucht zu strengen .Maßnahmen zu nehmen, die das Land mit Blut und Trümmern bedeckt hätten. 111 der Verwaltung Palästinas sind s e h r große Fortschritte erzielt worden, die Wohlfahrt des Landes hat sichtlich zugenommen. Die Oppositiou der großen Mehrheit der Bevölkerung gegen die Errichtung eines jüdischen Heims hat sieli ,;״rringert, und man darf annehmen, daß die Aussichten einer Verständigung, die für alle Beteiligten von Nutzen wären, jetzt viel günstiger als früher liegen. Obwohl die permanente Mandatskommission anerkennt, d a ß d i e J 11 den i in R e c 111 e sind, wenn sie auf der in dem Palästinamandat vorgesehenen Förderung des Nationalheims bestellen, so ist sie docli der Meinung, daß die Man* datarmacht klug daran getan iiat, die Vorgänge nicht zu überstürzen, sondern zu versuchen, ernste Konflikte zwischen den beiden Teilen der Bevölkerung zu vermeiden. Hinsichtlich der detaillierten Beschwerden des Waad Lcumi führt Herr d'Andrade aus: 1. Land. Die mit der Verteilung von Land verbundenen Fragen sind am meisten dazu angetan, die Leidenschaften der arabischen Einwohner zu entfesseln und müssen mit äußerster Vorsicht und Klugheit behandelt werden. Die permanente Mandatskommission ist der Meinung, daß die Politik der Mandatarmacht in der Bodenfrage klug gewesen ist und sie hofft, daß die Alandatarmacht fortfahren wird, eine immer dichtere Ansiedlung von Juden auf dem Lande zu begünstigen. Wenn die arabischen Farmer mehr Land erhalten haben als sie bebauen können, so wird cs den jüdisehen Organisationen offenstehen, solches Land zu erwerben. Die Mandatarmacht wird ihnen sicher jede Erleichterung gemäß den Vorschriften des Mandats gewähren, 2. Erziehung. Hinsichtlich der Beschwerde des Waad Leumi, daß die Zuschüsse für die jüdischen Schulen unzureichend sind, ist die Mandatskommission dahin informiert worden, daß diese Zuschüsse im laufenden Jahr wesentlich erhöht werden und sie hofft, daß dies den Petenten genügen wird. Es muß folgendes in Betracht gezogen werden: Da die arabische Bevölkerung als Gesamtheit, vom erzieherischen Standpunkt betrachtet, die am wenigsten fortgeschrittene ist und in dieser Hinsicht der Hilfe der Mandatarmacht am meisten bedarf, so wird eine Hebung ihrer erzieherischen Basis dazu beitragen, bessere Beziehungen zwischen den beiden Teilen der Bevölkerung herzustellen. 3. Arbeit. Die Kommission glaubt, daß es von Nutzen sein würde, wenn die Mandatarmacht so schnell wie möglieh Gesetze herausgibt, die die Arbeitsbedingungen von Männern, Frauen und Kindern regeln. Der Nationalrat beklagt sich über ungünstige Arbeitsbedingungen für den jüdisehen Arbeiter. Es ist klar, daß die Mandatarmacht den Juden keine Vorzugsbehandlung angedeihen lassen kann, sonaern daß Juden und Araber die gleichen Rechte und Pflichten haben sollen. 4. Oeffentliches Gesundheitswesen. Die jüdischen Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen in Palästina haben dem Lande gute Dienste geleistet, sie sind auch gut ausgestattet. Die Regierung erkennt dies an. Wie aber der Waad Leumi mitteilt, hat die Mandatarmacht sich geweigert, zu den Ausgaben für die jüdischen Gesundheitsanstalten beizutragen. Die Juden sind gleich dem übrigen Teil der Bevölkerung wohl bcrechtigt, aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst der Regierung Nutzen zu ziehen. Die Mandatskommission meint aber, daß laut dem Sinne des Mandats die Mandatarmacht n i c h t verpflichtet ist, den jüdischen Gesundheitsdienst besonders finanziell zu unterstützen. 5. Industrielle Entwicklung. Es wird behauptet, daß hinsichtlich der Gewährung offizieller Hilfe und Protektion für die Industrie die Mandatarinacht weniger liberal ist als es das türkische Regime gewesen ist. Die Resultate der Verwaltung der Mandatarmacht, wie sie durch wirtschaftliche Statistiken und öffentliche Einnahmen gezeigt werden, sprechen gegen diese Behauptung. Die Mandatarmacht sollte indessen gewisse Wünsche, die in dem Memorandum des Waad Leumi ausgedrückt werden, in Betracht ziehen und soweit sie gerecht und ausführbar erscheinen, befriedigen. 6. Innere Organisation des J i s c h u w. Da die Frage der inneren Organisation des Jischuw in einem besonderen Bericht behandelt wird, wollen wir bemerken, daß sobald das Gemeindegesetz veröffentlicht ist, es leichter sein wird, sieh mit der angeregten Frage zu beschäftigen. 7. Die Teilnahme der Juden an der Vert e i d i g u n g des Landes. Die jüdische Gemeinschaft beschwert sich über die Art der Rekrutierung der militärischen und politischen Macht. Sie behauptet, daß das Verteidigungskorps hauptsächlich aus Arabern zusammengesetzt ist. Es muß jedoch bemerkt werden, daß in Wirklichkeit von den 475 Soldaten der palästinensischen Abteilung der Gendarmerie einhundert Juden sind. Uehcrdies macht die Administration bei der Aufnahme von Aspiranten in das Verteidigungskorps keinen Unterschied nach Rasse und Religion. Die diesbezüglichen Beschwerden scheinen demnach der Begründung zu entbehren. 8. Hebräische Sprache. Der Waad Leumi erwähnt gewisse Fälle, in denen die hebräische Sprache nicht als offizielle Sprache behandelt worden sei. Die Kommission meint demgegenüber, daß in einem Lande mit drei offiziellen Sprachen solche Fälle unvermeidlich erscheinen. 9. Lokale Verwaltung. Die Mandatskommission ist überzeugt, daß die Mandatsregierung die notwendigen Schritte zur Abhaltung von Gemeindewahten, sobald dies möglich sein wird, ergreifen wird. 10. Bodenspekulation. Der Waad Leumi fordert, daß ein Gesetz zur Verhinderung von Landcsspekuiation in Kraft tritt. Obwohl solche Spekulationen dem Ziel, der Erriehtung eines jüdischen Nationalheims in Palästina ab traglieh sein mögen, sieht die Mandatskommission die Schwie-

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