Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXI (1926)
- Issue
- Heft 48 (22.6.1926)
- Date
- 1926-06-22
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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4S Nr. 48 JUEÖISCHE RCfTOSCHÄÜ olizei- Mord! des einerliehen 'wird .esern ueileii nfreiftung;cordt der ärung Pe r- I gesetzt feißte ö s e r Bros- > ident II bemerk- Vlordjiidivor rklich I gei und ״dem dacht islar), mm er II die 1? hiert: antir׳urde, e des erlegt :rneut ister- Unit die schaft iische daß deutkann 01k es valter •akter Prof. , bet e i n r die ngen. Reihe kul- I Be-;tcr erner nnul-!rung II erder ister- : eine eilen. des ihnen 1 der und; zur 1 be- und ׳agen sehen esellusgeden sehen eisen t im schon 1906 dem chlter , von dertc auf ndem der r als Front sehen tz in durch über- : Ereben, :haellckleuen risicens.te npärher- 1 die n jid- 11m er, ver- Memorandum des Waad Lenmi an die Mandatskommission Nachstehend geben wir das Memorandum der Exekutive des Waad Leumi an die Ständige Mandatskommission des Völkerbundes im Auszug wieder: 1. Staatsländereien. Gemäß Artikel 6 des Palästinamandates obliegt der Landesregierung die Pflicht, ״jüdische Einwanderungen unter geeigneten Bedingungen zu erleichtern und . . . geschlossene Ansiedlung von Juden auf dem Lande mit Einschluß der nicht für öffentliche Zwecke erforderlichen Staatsländereien und Brachländereien zu fördern. Während der ganzen Zeit seit der Erteilung des Mandates bis heute, blieb dieser Artikel unausgeführt. Der jüdische Jischuw, der tausende von Männern und Frauen umfaßt, die sich für die Landwirtschaff vorbereitet haben und als Landwirte leben wollen, konnte die Bestimmung des erwähnten Artikels mit Ausnahme eines einzigen Falles nicht ausnützen. Es geschah nichts, um das dringende Bedürfnis der jüdischen Gemeinschaft nach Boden für Siedlungszwecke zu befriedigen, ein Bedürfnis, dem die zionistischen Institutionen selbst nicht genügen können, trotz der Millionen, die während der letzten Zeit für die Erwerbung landwirtschaftlichen Bodens in Palästina investiert wurden. Der jüdische Jischuw kann nicht umhin, darauf hinzuweisen, daß, obgleich die Regierungsvermessung noch nicht vollendet ist, hunderttausende Dunam von Regierungsboden insbesondere im Bezirk Beisan, einem der von Natur reichsten Landefteiic, unter arabische Fellachen (Bauern) verteilt wurden, und zwar in Anteilen von solchem Umfang, daß sie gar nicht im Stande sind, sie ordentlich zu bearbeiten, weit größer als die Anteile, die in jüdischen Siedlungen üblich sind, während gleichzeitig die jüdischen Forderungen nach Landzuweisung abgewiesen und selbst die Ansprüche der entlassenen und demobilisierten jüdischen Soldaten unberiicksichtigt bleiben, die an der britischen militärischen Eroberung des Landes teilgenommen haben. Eine von der Regierung vor einiger Zeit eingesetzte besondere Bodenkommission führt eine Liquidation des Regierungsbesifzes durch, ohne sich darum zu kümmern, daß die Förderung intensiver Besiedelung dieser Landstriche durch Juden erwünscht und nützlich für die Entwicklung des ganzen Landes wäre. Die Regierung kann unmöglich ein Interesse daran haben, daß die besten und wichtigsten Teile des Landes (Trans- Jordanien) von einer spärlichen Beduinenbevölkerung besiedelt sind, die ihr Nomadenleben führt — im schärfsten Gegensatz zur raschen Entwicklung aller übrigen Teile des Landes. Diese Tendenz müßte auch ein ausgearbeitetes System ersetzt werden, wonach Regierungsboden an Juden für Siedhmgszwecke gegeben wird, in Einklang mit den Be- Stimmungen des Mandates und den* besten Interessen des Landes. 2. Erziehungsausgaben. Bei der siebenten Sitzung der Mandatskommission wurde die Frage der Beteiligung der Paläsfinaregierung an den Ausgaben für jüdische Jugenderziehung in Palästina mit Vertretern der Mandatsregierung erörtert. Wir müssen feststellen, daß bis zum heutigen Tag fast die ganze Last der Erziehung auf der jüdischen Bevölkerung selbst ruht. Die Erhaltiyig der Schulen und übrigen hebräischen Er- Ziehungsinstitutionen im Lande während der fetzten sechs Jahre erforderte annähernd 800000 Pfund, während dieser Zeit haben wir am Regierungsmitteln eine kleine Subvention erhalten, die!im Jahre 1924/25 bloß 3065 Pfund (etwa 3 °/0 der allgemeinen Erziehungsausgaben) betrug, . “*' Im JaWe 1925/26 beflef ilch der Regifrunpheitüig für die Schulen der Zionistischen Organisation auf 2664 Pfund. Selbst in städtischen und ländlichen Bezirken, die völlig jüdisch sind, wie Tel-Awiw mit seinen Zehntausenden von Einwohnern, wird nicht eine einzige jüdische Schule von der Regierung erhalten. 3. Arbeiterfragen. Die jüdische Arbeiterbevölkerung im Lande, die im Jahre 1921 etwa 4000 Seelen zählte, erreichte im Jahre 1926 eine Anzahl von 25000, wovon 7000 in der Landwirtschaft beschäftigt sind. Auch ein großer Teil der städtischen Arbeiter möchte sich der landwirtschaftlichen Arbeit zuwenden, muß aber, da es an Boden und Geld für die Ansiediung fehlt, in städtischen Beschäftigungen verbleiben. Die Entwicklung der jüdischen Arbeiterbevölkerung im Lande und die Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingmgm wird hauptsächlich durch folgende drei Faktoren verzögert: zunächst trifft der Mangel an Boden für Ansiedlungszwecke den kapitallosen jüdischen Arbeiter schwerer als irgend einen anderen Teil der jüdischen Bevölkerung. Zweitens wird das Recht des jüdischen Arbeiters auf einen entsprechenden Anteil an den öffentlichen Arbeiten der Regierung und der Gemeinden, die bisher nicht durch gewählte, sondern durch von der Regierung ernannte Körperschaften eleitet werden, andauernd verletzt. Auf Grund eines von er ersten Sitzung der zweiten Nationalversammlung gefaßten Beschlusses wurde die Regierung aufgefordert, gegen diesen Zustand Abhilfe zu schaffen, doch wurde diese Forderung in der Antwort der Regierung vom 4. Februar 1926 abgelehnt. Drittens leidet das Land besonders unter dem Fehlen eines Gesetzes, das die Arbeitsbedingungen regelt und dem Arbeiter einen Minimalarbeitstag, Entschädigung bei Unfällen, Schutz der Jugendüchenarbeit usw. sichert. 4. Industrielle Entwicklung des Landes. . Die letzten Jahre waren durch die Errichtung vieler neuer Industrien im Lande bezeichnet. * Die technischen Schwierigkeiten, auf die die industriellen Unternehmungen im Lande stoßen, sind an und für sich ernst genug. Der Mangel an Kohle und Metallen, das Fehlen moderner Häfen, die großen Entfernungen von europälschen Hafenplätzen, die geringe Kaufkraft der Bevölkerung sind wichtige Faktoren, die schon im natürlichen Verlauf der Dinge die Entwicklung einer jungen Industrie verzögern und ihre Stabilisierung behindern. Ohne systematische Staats- Hlfe ist die Entwicklung unmöglich. Selbst die türkische Regierung, die das Land vor dem Krieg verwaltete und die steh am allerwenigsten .um, die industrielle Entwicklung des Landes kümmerte, trug diesem Bedürfnis Rechnung. Demgegenüber bedeutet die Industriepolitik der Mandatsregierung einige wesentliche Rückschritte. Es kann nicht zweifelhaft sein, daß ein Gesetz mit Bestimmungen für die Förderung der Industrie im Lande ein unbedingtes Lebensbedürfnis ist. Auch das Regierungssystem der Zölle ist nicht dem Schutz und der Förderung junger Industrie günstig: und besonders wohl begründet und gerechtfertigt ist die Forderung nach Beseitigung der Einfuhrzölle für das zu industriellen Zwecken importierte Rohmaterial. 5. öffentliche Gesundheitspflege. Der jüdische Jischuw hat mit Hilfe der Zionistischen Organisation, wie ausführlich im Berichte der Jewish Agency dargelegt, moderne medizinische und sanitäre Institutionen errichtet, die für alle Bewohner des Landes sehr segensreich waren und die gesundheitlichen Verhältnisse des Landes erheblich verbessert haben. Außerdem gibt es jüdische Spitäler in verschiedenen Städten, besonders in Jerusalem, die tausenden von Patienten dienen; das Gesamtbudget dieser Spitäler beläuft sich auf zehntausende von Pfund. Die Erhaltung all dieser ärztlichen Institutionen lastet auf dem jüdischen Jischuw in Palästina, aut der Zionistischen Organisation und anderen öffentlichen Fonds. Der Jischuw ist der Ansicht, daß die öffentliche Gesundheitspflege der C’'!!sehen Bevölkerung im gleichen Maße Angelegenheit der ndesregierung sein müßte wie ihre Verpflichtung, die sanitären Interessen der arabischen Bevölkerung zu schützen: daher sollte die Regierung den Sanitätsinstitutionen der Juden angemessene Hilfe gewähren. 6. Die innere Organisation des Jischuw. Die ״Assefcth Haniwcharim“ (gewählte Versammlung, Nationalversammlung) der Juden Palästinas — deren Recht, die inneren Angelegenheiten des Jischuw zu leiten, in dem Schreiben Sir Herbert Samuels vom 24. Oktober 1020 in aller Form anerkannt wurde — entwarf ein Statut für die Regelung der gemeinsamen Angelegenheiten des Jischuw und anerkannte die folgenden leitenden Körperschaften: die Nationalversammlung, den Jüdischen Nationalrat, die Gemeinden und das Rabbinat. Die vitalen Bedürfnisse des Jischuw fordern gebieterisch: 1. Die Erweiterung der begrenzten Gemeindenverordnung durch eine allgemeine öffentliche Organisation, die weitgehende Rechte auf allen den verschiedenen Gebieten des gemeinschaftliehen Lebens hat. 2. Die rasche Ratifizierung der Verordnung überhaupt ist eine wesentliche Vorbedingung für die Organisation des Jischuw und die Entwicklung seiner inneren Kräfte. 7. O e f f e n t F i c h c Sicherheit. Die Frage der öffentlichen Sicherheit ist besonders ernst in einem Lande, das an eine Wüste grenzt, deren Bewohner seit kurzer Zeit an ein organisiertes europäisches Verwaltung- System ängeschiossen wurden. Seit der englischen Okkupation und der Demobilisierung der ersten jüdischen Legion be-schättigte sich der Jischuw unaufhörlich mit dieser Frage. Der Jischuw hat immer danach gestrebt, an der Verteidigung und Sicherung des Landes teilzunehmen, und wenn die Zahl von Juden in der Polizei allmählich abnahm, muß diese Tatsache den ungünstigen Verhältnissen in dieser Truppe zugeschrieben werden. In den letzten Monaten beschäftigte man sich leb- Haft mit den Plänen für die Reorganisation der Verteidigungstruppen im Lande, deren Durchführung die Regierung im Zusammenhang mit der Verwaltungsverordnung des Polizeikommandanten in Angriff nahm. Diese Pläne standen im Gegensatz zu dem bisher im Lande bestehenden System, das auf der Organisation der Verteidigungstruppen ohne Unter- Scheidung zwischen den beiden palästinensischen Nationalitäten beruhte, und zielten auf die Schaffung einer Grenzverteidigungstruppe zum Schutze der Ostgrenze des Landes ohne Teilnahme der Juden. Der jüdische Jischuw sah in diesem Plane in seiner zuerst veröffentlichten Form nicht nur eine Beeinträchtigung seines Status und seiner bürgerlichen Rechte, sondern auch die Gefahr von Störungen für den Frieden und für seine Aufbauarbeit. Auf dem ihm vorgezeichneten Wege brachte er der Regierung seine Anschauung zur Kenntnis, da» er unter keinen Umständen aut sein fundamentales Recht verzichten könne, an der Bildung jeder Verteidigungstruppe teilzunehmen, die durch Rekrutierung von Einwohnern des Landes gebildet würde. Die neue Verordnung über die Grenzverteidigung, die kürzlich veröffentlicht wurde, um die früher geschehene Beeinträchtigung der bürgerlichen Rechte der Juden atiszugleichen, ist keineswegs zufriedenstellend für den jüdischen Jischuw und für die Bedürfnisse der öffentlichen Sicherheit, und zwar aus den im Anhang bezeichneten Gründen. Tte jüdische Jischuw halt seine fundamentale Forderung aufrecht, vollständige und wirkliche Möglichkeit zur Teilnahme an jeder Verteidigungs- oder Polizeitruppe zu erhalten, deren Auswahl auf Gleichheit bürgerlicher und nationaler Rechte aller Völkerschäften im Lande beruhen muß. 8. Die Frage der hebräischen Sprache. Auf Grund des Artikels 22 des Palästinamandates wurde das Recht der hebräischen Sprache als einer offiziellen Sprache des Landes amtlich anerkannt. Die Stellung des Hebräischen im öffentljchen Leben des Landes, insbesondere infolge seines immer stärkeren Einflusses in den nationalen Schulen, die eine neue Generation erziehen, deren Muttersprache Hebräisch ist, machte eine solche Bestimmung notwendig. Nach der amtliehen Volkszählung von 1922 sprachen 96 Prozent der jüdischen Einwohner hebräisch. Wir bedauern feststellen zu müssen, daß ln vielen Abfeilungen der Regierungsverwaltung die Anerkennung des Hebräischen als einer offiziellen Sprache eine bloße Formsache geblieben ist. 9. Lokale Verwaltung. Im allgemeinen haben die Städte Palästinas von der Regierung eingesetzte Stadträte. Unter den wenigen Ausnahmen sind Orte wie Tel-Awiw und einige größere Dörfer, deren lokale Verwaltung auf der ״Gemeinderatsverordnung von 1922“ beruht. Die wichtigsten Städte Palästinas, darunter Haifa, Jaffa. Tiberias u. a., werden seit fast sechs Jahren von Stadträten verwaltet, die von der Regierung ernannt und nicht von der Bevölkerung gewählt sind. Diese Tatsache ist besonders auffällig in Städten mit großer jüdischer Bevölkerung, Städten, die durch das Einströmen neuer jüdischer Einwanderer in den letzten Jahren gewachsen und zur Blüte gelangt sind. Die jetzige Form der Verwaltung ist ein großes Hindernis für die natürliche Entwicklung dieser Städte. Der Wunsch nach Wahlen und Proteste gegen die jetzige Form der Stadt- Verwaltung sind bei verschiedenen Gelegenheiten von verschiedenen Institutionen bei öffentlichen Versammlungen, durch Eingaben an die Regierung, in der Presse usw. zum Ausdruck gebracht worden. Aber die Juden und ein großer Teil der arabischen Bevölkerung sind einig in der Ablehnung eines solchen Systems städtischer Verwaltung. Die Regierung hat die Berechtigung nach Forderung von Wahlen anerkannt. Bereits am 16. Februar 1924 gab der Chet- Sekretär der Palästinaregierung gegenüber 4em Waad Leumi folgende Erklärung über das Oemeindepioblem ab: ״Die jetzige Verwaltung führte in der Angelegenheit keine Aenderung ein, da sie hoffte, daß ohne Verzögerung städtische Wahlen auf Grund eines allgemeinen Wahlgesetzes durchgeführt werden würden. Doch kam es so, daß die Verzögerung größer war als man vermutet hatte, und zwar aus Ursachen, die ihnen ja gut bekannt sind. Jedoch sollen zu geeigneter Zeit Wahlen durchgeführt werden.“ 10. Bodenspekulation. Jedes Land mit stärkerer Einwanderung und systematischer Kolonisation wird von der Gefahr der Bodenspekulation als einer der ernstesten Schwierigkeiten bedroht. Bald nach der Einrichtung einer Zivil Verwaltung im Lande erließ die Regierung in ihrer Verordnung über Bodenübertragungen von 1920 (Amtsblatt vom 28. Oktober 1920) ein Gesetz, das bestimmt war, Bodenverkäufe zu Spekulationszwecken zu verhindern; aber dieses Gesetz wurde ein Jahr nach seiner Erlassung wiederrufen. So wurde die Möglichkeit für die große Welte der Bodenspekulation eröffnet, die im Zuge der immer wachsenden Bevölkerung während der beiden letzten Mit 353 Jahre kam und eine größere Ausdehnung der Möglichkeiten für jüdische Kolonisation verhinderte. Das öffentliche Interesse erfordert einen gesetzlichen Schutz gegen Spekulation zur Sicherung der Rechte des lauidwirtschaftlichen Arbeiters und der Institutionen, die unter Re* gierungsautsicht öffentlichen Interessen dienen. 11. Staatsbürgerschaft. Der Artikel 7 des Mandates hat festgesetzt daß die Verwaltung Palästinas für die Erlassung eines Bürgerschaftsgesetzes verantwortlich sein soll. In diesem Gesetz sollen Bestimmungen enthalten sein, die da raut zählen, die Erwerbung der palästinensischen Staatsbürgerschaft durch Juden, die sich ständig in Palästina niederlassen, zu erleichtern. wir möchten darauf hinweisen, daß die Staatsbürger- Schaftsverordnung von 1925 Bestimmungen enthält, die dem Geist dieses Artikels widersprechen. Absatz 7 (3) der Ver- Ordnung, welcher den High Cornmissioncr ermächtigt, das Staatsbürgerrecht zu verweigern, ohne Gründe dafür anzugeben und ohne Appeilationsrecht gegen seine Entscheidung, berücksichtigt nicht genügend das Recht der jüdischen Bewohner auf palästinensische Staatsbürgerschaft. Die Verweigerung der Staatsbürgerschaft als Verwaltungsmaßregel gegenüber Personen, die die gesetzlichen Bedingungen erfüllt haben, ist unserer Meinung nach ein nicht zu rechtfertigendes Vorgehen. Und auch diejenigen, die bereits die Staatsbürgerschaft erhalten haben, sind in Gefahr, sie zu verlieren, wenn sie ״durch Wort oder Tat ihre Feindseligkeit oder Untreue gegenüber der Palästinaregierung gezeigt haben“ (Absatz 10). So wird die Verwaltung immer die gesetzliche Handhabe besitzen, um jeden, der ihre Handlungen kritisiert, des Staatsbürgerrechtes zu berauben. Wir betonen, daß die Geiahr des Verlustes der Staatsbürgerrechte hauptsächlich die Juden bedroht, da die Bürgerrechte der osmanischen Untertanen, die automatisch Palästinenser werden, von niemand und aus keiner Ursache annuliert werden können. Die Forderungen des jischuw sind: 1. Novellierung der Staatsbürgerschaftverordnung von 1925 durch Abschaffung des Rechtes des High Cornmissioncr auf Verweigerung der Staatsbürgerschaftszertifikate nach seinem Outdünken und ohne Zwang zur Angabe von Gründen für seine Entscheidung. 2. Alle Staatsbürgerschaftsfragen sollen der Rechtssprcchung der Gerichtshöte unterstehen und nicht als Gnadenakt, sondern als Rechtsanspruch behandelt werden. 3. Reduzierung der Einbürgerungsgebühr von einem Pfund auf 10 Piaster. 4. Autrechterhaitung des Rechtes der Inhaber der im Jahre 1922 ausgegebenen vorläufigen Staatsbürgerschaftszertifikate, so daß diejenigen, die seinerzeit für das Zertifikat bezahlt haben, jetzt keine weitere Gebühr mehr zu entrichten haben, mit Ausnahme der in Absatz 5 der Verordnung von 1922 bezeichneten Personen. 12. Religionsfreiheit. Der jüdische Jischuw würdigt durchaus die Tatsache, daß das Schicksal der Einwohner und die Durchführung der Mandatsbestimmungen ebenso sehr von dem guten Willen und der Loyalität aer Verwaltungspraxis wie von dem Buchstaben des Gesetzes abhängqn. Ebenso wie der Jischuw die positiven Leistungen der britischen Verwaltung zum Nutzen des ganzen Landes und auch der Juden anzuerkennen und zu schätzen gelernt hat, kann er doch die Augen nicht verschließen gegenüber den verschiedenen Fällen, in denen die Verwaltungsroutine die fundamentalsten Bedürfnisse des jüdischen Jischuw und die Grundlagen des Mandates außer Acht läßt. Schlußwort. Dje positive Lösung der Wer behandelten Fragen, :die bereits bei verschiedenen Gelegenheiten zur KeMntak lästinaregierung gebracht wurden, ist eine Vorbedingung für die Existenz una die Entwicklung des Jischuw, ihre Lösung im Sinne der Forderungen moderner Kolonisation und der Mandatsbestimmungen würde eine Stabilisierung der bereits begonnenen Aufbauarbeit und ihrer weiteren »ungehinderten Entwicklung mit sich bringen. Gleichzeitig findet es der Jischuw unmöglich, sich auf dieses Gebiet zu beschränken. Die Juden Palästinas haben sich niemals als eine lokale Körperschaft mit engen Gruppeninteressen betrachtet, sondern als das in Entwicklung befindliehe nationale Heim. Professor Rappard, ein Mitglied der Ständigen Mandatskommission, hatte die Möglichkeit, sich während eines Besuches in Palästina von der Tiefe dieses alle Teile des Jischuw durchdringenden Gefühls zu überzeugen. Die Verwirklichung eines großzügigen Kolonisationsplanes auf nationaler und moderner Basis bedeutet vor allem die Durchführung gewisser Aufbauarbeiten, mit deren Vorbereitung die Gemmnschaftsinstitutionen des palästinensischen Judentums und die Jewish Agency jetzt beschäftigt sind und auf welche wir die Aufmerksamkeit der Ständigen Mandatskommission des Völkerbundes, der Mandatsregierung und der öffentlichen Meinung der ganzen Welt lenken wollen. Die erste Bedingung ist die Schaffung einer genügenden Bodenreserve für Rokmisationszwecke, ohne die keine systcmatische Arbeit möglich ist. Die zweite Bedingung eines organisierten Kolonisations- Projektes ist die finanzielle. Die Arbeiten der Ansiediung, Entwicklung, Ameiioration und Einrichtung, zusammen mit der Erwerbung von Reserveboden erfordern beträchtliche Mittel. Die großen Geldsummen, die bisher für Kolonisation erforderlich waren, kamen von den jüdischen Fonds, über die ausführliche Einzelheiten im Berichte der Jewish Agency gegeben werden. Der Ucbergang zu einem umfassenden und systematischen Entwicklungsplan, der durch die Lage des jüdischen Volkes gebieterisch gefordert und durch den Fortschritt der jüdischen Bevölkerung Palästinas ermöglicht wird, kann jetzt nicht mehr durch die Verwendung dieser Instrumente allein, wie bedeutend sie sein mögen, erzielt werden. Die Kolonisations- und Finanzierungskörperschaften sind mit der Prüfung der verschiedenen mit der Durchführung einer großen Anleihe verbundenen Fragen beschäftigt. Mehrere Pläne bezüglich der Methoden, nach denen eine solche Anleihe aufgebracht werden und die damit verknüpften Probleme gelöst werden könnten, zum Beispiel die furistische Seite der Anleihe, ihre Zweck- Bestimmung, die Schaffung einer richtigen Verwaltung, die Sicherstellung von Kapital und Zinsen, erfahren jetzt ernste Prüfung. Der jüdische Jischuw ist überzeugt, daß er auf die moralische Unterstützung und auf die politische Hilfe des Völkerbundes und der Mandatsregierung rechnen kann, wenn er daran geht, angemessene Mittel aufzubringen, um etwas zu unternehmen, was nicht nur ein Werk der Kultur und Erlösung für die Massen darstellt, deren Existenz bedroht ist, sondern auch einen Versuch, ein verödetes und vernachlässigtes Land wieder aufzubauen. Der jüdische Jischuw weist darauf hin, daß er in dieser Beziehung wie in allen Angelegenheiten, die sich auf die Errichtung eines nationalen Heimes in Palästina beziehen, in voller Übereinstimmung und enger Zusammenarbeit mit der lewish Agency steht, die er als die tegitime Vertretung des 'jüdischen Volkes in der ganzen Welt betrachtet, mit dessen Schicksal das der jüdischen Gemeinschaft in Palästina unlösbar verknüpft ist.