Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXXI (1926)
- Issue
- Heft 40-41 (28.5.1926)
- Date
- 1926-05-28
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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f Seite 300 stecken, besonders, da er ja im voraus nie mit Sicherheit weiß, ob die Steigerung der Ernte-Erträge wirklich in dem erhofften Maße cintrcten wird. Steigt ־/. B, der Bruttoertrag in dem eben angeführten Beispiel nicht auf 100 Pfund, sondem nur auf 91 Pfund, so hat der Landwirt nur für die Regierung gearbeitet, für ihn selbst bleibt kein Mehrertrag übrig. Es ist nicht zweifelhaft, daß die Regierung selbst die Mängel des Oschers kennt, und daß sie in absehbarer Zeit zu seiner Reform schreiten wird. In anderen ehemals türkischen Gebieten, so 7. B. in Aegypten, neuerdings auch in Cypern und in den nordafrikanischen Kolonien, ist der Oscher bereits durch eine feste Bodensteuer ersetzt worden. Diese Um- Wandlung muß auch in Palästina erfolgen, und wir müssen darauf hinwirken, daß diese Umwandlung möglichst bald und nach gerechten Grundsätzen erfolgt. Als solche Prinzipien sehe ich folgende an: a) Der Oscher soll mit dem Wcrgho, über den wir weiter unten nocii besonders sprechen werden, in eine einheitliche Grundsteuer verschmolzen werden. b) Die Böden Palästinas sollen je nach ihrer Güte und ihrem Reinerträge in verschiedene (etwa 6 bis 10) Kategorien eingeteilt und jede Kategorie einer festen Steuer pro Dunain unterworfen werden, c) Alle 5 oder 10 Jahre sollen alle Böden von neuem daraufhin geprüft werden, in welche Kategorie sie gehören. d) Die Gesamteinnahmen der Regierung aus der Grund- Steuer in Palästina sollen in den nächsten 5 Jahren nicht höher sein als die Gesamteinnahmen aus Oscher und Wcrgho von landwirtschaftlichen Böden, ,welche die Regierung iin Durchschnit der letzten 5 Jahre gehabt »hat. Später kann, wenn erforderlich, von Jahrfünft zu Jahrfünft eine langsame Erhöhung eintreten. c) Neue Ansiedler sollen in den ersten 10 bis!5 Jahren nach ihrer Ansiedlung nicht mehr Grundsteuer zahlen, als ihr Boden in den vorhergehenden 5 Jahren der Regierung durchschnittlich jährlich an Oscher und Wcrgho eiligebracht hat. f) Um den Vorteil der Elastizität des Oschers, der sich den jährlichen Ernteergebnissen anschmiegt, zu erhalten, soll in Jahren des Mißwachses die neue Grundsteuer ganz oder teilweise gestundet und die gestundete Summe durch Zuschlage zur Grundsteuer in den nächsten 2 bis 5 Jahren gezahlt werden. III. Abänderung der Wergho-Steuer. Die vorstehende Reform ist um so dringender, als auch die Wergho- Steuer, die jährlich 4 pro Mille vom Werte des ländlichen Bodens und der Gebäude, 15,6 pro Mille vom Werte des städtischen (Mülk) Bodens und 11,2 pro Mille vom Werte der städtischen Gebäude beträgt, unser Siedlungswerk in tutgerechter Weise belastet. Der Wert des Bodens ist vor vielen Jahrzehnten für alle Böden in Palästina einmal schatzungsweise festgestellt worden, und zwar außerordentlich niedrig, im Durchschnitt auf nicht mehr als etwa zehn Francs (40 Piaster) für den Dunani landwirtschaftlichen Bodens oder ein Piaster für die Elle städtischen Bodens. Infolgedessen zahlen die alten Eigentümer nur sehr wenig Wergho. Wenn aber der Boden durch Kauf In jüdischen Besitz übergeht, wird der Kaufpreis, der im Durchschnitt fünf- oder sogar zehn- bis zWiijzIgma! so hoch Ist wie der alte Schätzungswert, der Werghosteuer zugrunde gelegt, und der jüdische Erwerber muß infolgedessen einen sovielmal höheren Wergho zahlen. Unsere Kolonisation wird hierdurch mit zwei Ruten geschlagen, einmal müssen wir den Boden den arabischen Eigentümern viel höher bezahlen als seinem Ertrags werte entspricht, und dann müssen wir diesen unwirtschaftlichen Preis sofort und für alle Zeit als die Grundläge der Wergho-Steuer gelten lassen. Die Regierung streicht also durch den Uebergang von Boden aus arabischer in jüdische Hand jährlich einen großen Mehrbetrag ein, für den sie nicht das geringste leistet, und der lediglieh aus dem Zwange herrührt, daß wir, um Boden für unsere Siedlung zu bekommen, den arabischen Bodencigentümern Preise zahlen müssen, die über dem Ertragswert des Bodens liegen. Dieser Zustand ist unhaltbar. Die Regierung darf den Wert des Bodens nicht nach dem Preise festsetzen, den wir für den Boden zahlen, sondern muß diesen Wert durcii Sachverständige nach dem wirklichen Ertrage des Bodens schätzen lassen. Ebenso darf in den Städten, in denen durch die Zusanimendrängung der jüdischen Einwanderer eine plötzliche große Nachfrage nach Bauplätzen entsteht, nicht ohne weiteres der in diesen außergewöhnliehen Umständen einmal bezahlte Preis bis Wert des Bodens angesehen werden, vielmehr muß auch hier eine vernünftige Schätzung des Wertes Platz greifen. IV. Abänderung des Rasscm (B od e n ü b e r - tragungssteuer). Dieselbe Erwägung bezieht sich auch auf die Bodenübertragungssteuer. Jetzt zahlen die Juden bei jedem Kauf eines Bodens 3 0;,) von dem Kaufpreise als Steuer an die Regierung. Dieser Gebührensatz ist an sich ungewöhnlieh hoch. Er müßte auf 1 bis 1 Vs °,'o herabgesetzt und nicht von dem zufälligen Kaufpreise, sondern von dem effektiven Werte des Bodens gezahlt werden. Außerdem sollten Gesellschäften gemeinnützigen Charakters (z. B. Keren Hajessod, P. L. D• C.), die Boden für Siedlungszwecke kaufen und verkaufen, die Steuer nicht zweimal (beim Kauf und beim Verkauf), sondern nur einmal zahlen. Sonst erleben wir auch hier, daß die Regierung reich wird aus Steuern, die nicht regulären wirtschaftlichen Vorgängen entsprechen, sondern letzten Endes den jüdischen gemeinnützigen Institutionen zur Last fallen. V. Förderung der Industrie. Wie in der Land- Wirtschaft, so wird auch in der Industrie jedes neue Unternehmen von der Regierung sofort mit Steuern, insbesondere mit dem Wcrgho für Roden und Gebäude, belegt, ohne daß die Regierung diesen Industrien irgendwelche Vorteile bietet. Das ist ein umso krasseres Beispiel einer falschen Wirtschafts- Politik, als sogar die frühere türkische Regierung, der man gewiß nicht großes wirtschaftliches Verständnis nachsagen konnte, doch durch das Industrie-Förderungsgesetz vom 14. Dezember 1913 bestimmte, daß neuen industriellen Unternchmungen auf ihr Ersuchen staatlicher Boden bis zu 5 Dunam unentgeltlich zur Verfügung gestellt, Zollfreiheit für die einzuführenden Maschinen und Baumaterialien und die im Lande selbst nicht vorhandenen Rohstoffe gewährt und das Unternehmen auf die Dauer von 15 Jahren von allen Steuern befreit werde. Die Schwierig- JUEDISCHE RUNDSCHAU kciten, auf welche jede ueue Industrie i!1 Palästina stößt, sind an sich schon außerordentlich groß. Das Fehlen von Kohle und Metallen, der Mangel an guten Häfen, die weite Entfernung von den europäischen Märkten, der geringe Inlandskonsum sind genügend Hindernisse, um jeder neuen Industrie das Aufkommen zu erschweren oder fast unmöglich zu machen. Wenn die Regierung nicht imstande ist, diesen Industrien durch unentgeltliche Ueberwelsung von Boden oder durch Schutzzölle zu helfen, so darf sic — wenigstens in der Anfangszeit — die neuen Unternehmungen mit keinerlei Steuern belasten. Tut sie es, so führt sie eine kurzsichtige fiskalische Politik und schlachtet die Henne, die in der Zukunft einmal die goldenen Eier legen soll. Wir haben eben erwähnt, daß es nach unserer Ansicht der Regierung nicht möglich sein wird, der Industrie durch Schutzzölle zu helfen. Jeder Schutzzoll ist selbstverständlich nutzlos, soweit die Industrie ihre Produkte ins Ausland exportiert; er hilft der Industrie nur für den Verkauf im Inlande. Aber jeder Piaster, welcher der Industrie hierdurch zufließt, wird aus der Tasche der palästinensischen Bevölkerung genommen, und es ist sowohl aus Wirtschaftliehen wie aus politischen Gründen kaum zweckmäßig, zum Schutze der Industrie zu Maßnahmen zu greifen, welche die Lebenshaltung in Palästina verteuern. Hierzu kommt noch die Erwägung, daß, wenn Palästina zum System hoher Schutzzölle übergeht, auch diejenigen Länder, die jetzt Palästina nach der Meistbegünstigungs-Klausel behandeln, wahrscheinlich dazu übergehen werden, palästinensische Produkte mit höheren Zöllen zu belegen, und es ist fraglich, ob dadurch nicht der Nutzen, den ein Schutzzoll der palästinensischen Industrie bringt, wieder aufgewogen werden wird. Die Aufhebung der Importzölle auf R o 11 - stoffe ist zweifellos eine begründete Forderung. Eine auf das Wohl des Landes bedachte Regierung muß die Entwick- 11mg der heimischen Industrie fördern. Es ist klar, daß bei den allgemeinen Schwierigkeiten, mit denen die Industrie in Palästina zu kämpfen hat, eine Rentabilität ausgeschlossen ist, wenn eine Industrie, die importierte Rohstoffe braucht, hierauf noch einen Einfuhrzoll zahlen soll. In allen wirtschaftlich fortgeschrittenen Ländern genießen Rohstoffe, die für die heimische Industrie notwendig sind, Zollfreiheit, und es ist absolut notwendig, daß die palästinensische Regierung schleunigst dieser Forderung der Industrie nachkommt. Bei manchen Rohstoffen hat sie dies bereits getan, und es scheint, daß sie auch für die übrigen Rohstoffe die Abschaffung beabsichtigt. Aber größere Eile ist geboten. Insofern hierdurch der Regierung ein Einnahmeausfall entsteht, kann sic ihn durch eine allgemeine Revision des Zolltarifs wieder ausgleichcu. VI. Bauwesen. Auch in bezug auf den Bau von Häusern gilt für eine Uebergangszeit dasselbe, was wir für die Landwirtschaft und für die Industrie ausgeführt haben. Durcii die Einwanderung der letzten Jahre besteht in Palästina eine Wohnungsnot, die den Bau neuer Häuser gebieterisch erfordert. 111 England hat die Regierung für den Bau neuer Häuser gewaltige Summen, teils als Darlehen, teils unentgeltlich als Bauzuschuß zur Verfügung gestellt. Aebnlieh bemüht sich in Deutschland die Regierung, zur Abhilfe des Wohnungsmangels den Bau neuer Häuser in jeder Weise durch Bauzusehüsse und durch Steuerfreiheit ztt erteiclitefp. Es ist deshalb auch in Rkilfitini durchaus gerechtfertigt, von der Regierung zu verlangen, daß sie neue Häuser für eine Uebergangszeit von 10 bis 15 Jahren von jeder Steuer befreit. Die vorstehenden Forderungen können von der Regierung nicht mit der Begründung bekämpft werden, daß dadurch ihre Einnahmen geschmälert werden, denn die von uns verlangten Erleichterungen beziehen sich (abgesehen von dem Einnahmeausfall durch die Aufhebung des Zolles auf Rohstoffe, für welchen durch eine Revision des Zolltarifs ein Ausgleich gefunden werden soll) nicht auf bereits vorhandene, sondern auf erst neu zu schaffendc Steuerobjekte. Die Erleichterungen sollen auch nicht auf ewig, sondern für eine Uebergangszeit von 10 bis 15 Jahren gelten. Es ist selbstverständlich, daß wir der Regierung diejenigen Einnahmen lassen müssen, die sie zur Deckung ihrer Verwaltungsausgaben braucht; aber, da die letzten fünf Jahre gezeigt haben, daß die Regierung bei den letzten Steuereinnahmen nicht nur kein Defizit gehabt, sondern sogar Ueberschüsse erzielt hat, so besteht keine Gefahr, wenn die Regierung auf neue Steuereinnah־ men aus neu zu schaffenden Steuerobjekten für eine gewisse Zeit verzichtet. Das ist es, was wir verlangen sollen, und das ist auch eine vernünftige Wirtschaftspolitik vom Standpunkte der Regierung selbst. Sie befördert dadurch die Entwicklung der Landwirtschaft, der Industrie und des Bauwesens und sichert sich auf diese Weise für die spätere Zukunft Einnahmen, die sie sonst nicht haben würde. Wir kommen zu zwei weiteren Fällen, in denen die Regierung die Juden ungerecht behandelt, in der Subventionierung der hebräischen Schulen und in der Erhebung der Kopfsteuer auf die Einwanderung. VII. Subvention für die Schulen. Die kleine Subvention, welche die Regierung unseren Schulen gewährt, ist geringer als der prozentuale Anteil der Juden an der Bevölkerung. Von den ca. 103 000 Pfund, weiche die Regierung im Jahre 1924/25 für das Erziehungsw%sen ausgab, erhielten die Juden nur ca. 2000 Pfund, während sie nach ihrem damaligen Anteil an der Bevölkerung etwa 12000 Pfund hätten erhalten müssen. Da wir zu den Steuern proportioneil wahrscheinlich mehr beitragen als die Araber, so ist es sicher, daß etwa 10 000 Pfund unserem Schulwesen von der Regierung zu Unrecht entzogen werden. VIII. Kopfsteuer auf die Einwanderung. Die Regierung erhebt von jedem Einwanderer eine Steuer von 1 Pfund. Es ist sehr zweifelhaft, ob der Grundsatz der Regierung, daß alle ihre Unkosten, die aus der Kontrolle der Einwanderung entstehen, durch die Kopfsteuer gedeckt wer• den müssen, richtig ist. Aber in jedem Falle darf die Regierung aus dieser Einwanderung«- Steuer keine Ueberschüsse erzielen. Nun gibt die Regierung keine genaue Abrechnung über ihre Einnahmen und Ausgaben, die die Einwanderung betreffen. Wohl aber bestehen begründete Klagen, daß die Quarantäne-Stationen in Jaffa und Haifa höchst mangelhaft sind. Es besteht daher die Vermutung, daß die Regierung auf der einen Seite eine große Steuer erhebt, die den Einwanderer sehr belastet, auf der anderen Seite mit Ausgaben spart. Nr. 40/41 Es Ist durchaus gerecht, zu verlangen, daß die Stenn entsprechend den Ausgaben der Regierung iierabgesetzt wird. Wenn wir die eben erörterten Einzelforderungen unter einige allgemeine Gesichtspunkte bringen wollen, so können wir resümierend etwa folgendes sagen: 1. Die Regierung unterwirft bisher alle neuen landwirt schaftlichen Ansiedlungen, alle neuen industriellen Betriebe und alle neuen Bauten von Anfang an den allgemeinen Steuergesetzen. Sie kennt keine Freijahre für die Landwirtschaff, während in den meisten anderen Ländern neue Kolonisten auf viele Jahre hindurch von allen Steuern befreit werden und noch obendrein von der Regierung Boden umsonst oder gegen langjährige Auszahlung erhalten. Die Regierung kennt keine Steuererleichterungen für die Industrie in ihren schweren Anfangsjahren, keine Steuerfreiheit für neue Bauten. Das ist eine falsche, rein fiskalische Wirtschaftspolitik. Es ist eine absolut feststehende Tatsache, daß unsere landwirtschaftlichen Siedler in den ersten Jahren nach ihrer Ansiedlung mit soviel Hindernissen zu kämpfen haben, daß sie nur mit größter Mühe ihren Lebensunterhalt gewinnen können. Aus diesem Grunde gewähren die zionistischen Institutionen (Nationalfonds und Keren Hajessod) für eine Reihe von Jahren den Siedlern Befreiung von allen Zinsen für den Boden oder für das Kapital, das sic den Siedlern überlassen. Wenn diese Institutionen, die doch mit ihrem Kapital die Ansiedlung des Siedlers überhaupt erst möglich machen, auf jede Einnahme in den ersten Jahren verzichten, so ist cs ein umso schreienderes Unrecht, wenn die Regierung, die materiell gar nichts zur Ansicdlung beiträgt, von den Brutto-Ernteerträgen des Siedlers vom ersten Jahre ab den Oscher und außerdem vom übermäßig hohen Kaufpreise des Bodens den Wergho erhebt. Eine Untersuchung der Verhältnisse durch wirtschaftliche Experten würde ganz klar erweisen, daß der Siedler in den ersten Jahren keine Möglichkeit hat, aus seinen Einnahmen irgendwelche Steuern zu bezahlen, und daß, wenn die Regierung diese Steuern eintreibt, dies nur entweder auf Kosten der Gesundheit und Ernährung des Siedlers oder auf Kosten der Kolonisations-Institute geschieht. Dies Verhalten der Rcgierung den Siedlern gegenüber ist auch deshalb besonders zu mißbilligen, weil die Regierung nicht nur für den ein- /einen Siedler, sondern auch für die allgemeinen Bedürfnisse der Siedlung keinerlei materielle Aufwendungen macht. Jede Siedlung war bisher gezwungen, sich ihre Wege selber zu bauen, selbst für Entwässerung und Bewässerung des Bodens und für medizinische Hilfe zu sorgen, selbst ihre Schulen zu bauen und zu unterhalten usw.. usw. Wenn überhaupt von Erhebung von Steuern in den ersten zehn Jahren nach der Gründung einer neuen Siedlung die Rede sein kann, so müßten diese Steuern nicht der Regierung, sondern der Kasse der Siedlung selbst zufließen, damit sie aus diesen Steuer-Erträgnissen die eben erwähnten öffentlichen Bedürfnisse befriedigen kann. Auf diese Weise würden die Siedler für die Steuern, die sie zahlen, wenigstens auch sofort wichtige Vorteile einheimsen. Das System der Regierung hingegen, mit der einen Hand zu nehmen und mit der anderen nichts zu geben, ist vollständig unhaltbar. Deshalb muß die allgemeine Forderung sein: Steuererleichterungen für neue landwirtschaftliche Siedler, neue Industrien und neue Bauten in der Anfangs* Zeit. " *1$ ^-׳■(* ä►-*-#•'8’ ־ " י'***',*' ׳. w» * —■ > .. 2. Bej allen Forderungen auf Befreiung oder Ermäßigung von Steuern für eine bestimmte Üebergangszeit soll der Grundsatz gelten, daß die Regierung durch die Befreiung oder Ermäßigung keinen Verlust an schon bestehenden Einnahmen haben soll. Der Steuernachlaß soll vielmehr nursneu zu erwartende Steuereinnahmen betreffen, er soll für die Regierung nicht ein darnnum emergens, sondern ein hierum cessans sein. 3. Gemäß Artikel 6 des Palästinamandats soll die Regierung — unbeschadet der Rechte der Nichtjuden —• die Ansiedlung der Juden auf dem Lande, insbesondere auch durch Zuweisung von Brachland und Staatsland ermutigen. Bisher hat die Regierung diese Bestimmung gänzlich außer acht gelassen. Wir sollen ihre Beachtung fordern und verlangen: a) daß die Regierung den von uns für die Zwecke der landwirtschaftlichen Ansiedlung geschaffenen Instituten, wenn keine finanzielle, so jedenfalls jede mögliche administrative Erleichterung gewährt. Dazu gehört besonders, daß die Regierung eine von uns zu gründende Siedlungsbank mit dem Charakter einer öffentlichen Körperschaft und mit dem Rechte ausstattet, die Schuldforderungen der Bank an die Siedler wie Regierungssteuern, d. h. ohne gerichtliche For• malitaten und mit dem Vorrang vor allen sonstigen Glaubigern einzuziehen; b) daß die Regierung eine spezielle Kommission für die mevat-, mahlul־ und djiftlik-Böden emaint, 111 der Konimission sollen die jüdischen Kolonisationsinstanzen vertreten sein. Die Kommission soll eine Liste aller mevat-, mahlul- und djiftlik-Böden aufstellen und über ihre Verwendung der Regierung Vorschläge machen. 4. Subventionen an die Schulen sollen proportionell zur Zahl der Juden und Nichtjuden gegeben werden. 5. Die Einwanderungssteuer soll soweit herabgesetzt werden, daß sie nur die wirklichen Ausgaben der Regierung für die Kontrolle der Einwanderung deckt. Großer Erfolg Sokoiows in Südafrika Kapstadt, 21. Mai (]. T. A.) Zu Ehren der Keren Hajessod-Delegiertcn Nah um So ko low und Dr. M. Hindes wurde im Parlament ein Frühstück gegeben, dem der Premier von Südafrika General Hertzog, der Füll rer der Opposition und frühere Premier General Smuts, der Führer der Arbeiterpartei und derzeitige Kriegsminister Colonel G r e s w c 11, der Landwirtschaftsminister Grobler und Sir Ernest Oppenheimer, einer der führenden Diamant- Grubenbesitzer, beiwohnten. Sir Ernest Oppenheimer verpflichtete sich zur Unterstützung der Keren Hajessod-Kampagne. In den ersten drei Wochen der Kampagne wurden 25000 £ für den Keren Hajessod aufgebracht. Den größten Teil lieferte Kapstadt. Gegenwärtig ist die Kampagne in Johannisburg im Gang, die sehr erfolgreich zu werden verspricht. Nr. 4( Das politische ist die £ gegnerisc Moharnm Oberste 1 von Paläs inedanern hörde de kirchlich sonenang iiamrneda waltet au träclitlich! Wirtschaft sten Mol den Häm üroßmuft jetzigen 1 allgemein Clique vc Monaten nördliche: Die geg< vergiftete stina und außeraral Familien s c h i b i, hört, in dieses ja mcdanisc! Anlaß zu flussunge gen der < annulliere setzte da sten Moh des Grof glieder d< Die Strei konnten 1 der arabi: l iebe mir Gruppen, verschied Parteien i arabische nach lang und zwar zu diesen haben, ft mohamni׳ einem dt Führer in aus Aeg\ Abdul der jetzt Bagdad konferenz hat, die reich tiiti! Diese stinas wi Konteren, stalten. 1 fatskonfei der berül in Kairo t 1924 einb lung den abgesetzt vom Hcd gelegt 1k angegebe gemein u tischen K zu lassen, viel zu st; Fürst, dei der Unig( strebt um Welt des einen Kal Einfluß s setzt ist. keine offi Regienmi gesetzt, 1׳ Frage des nicdaniscl politische Int giinsti vdrbcrcitc betrachtet schiedcne zitsaminei Mit v dänische i s I a m i s deren Pn über die schas als beraten, gierung c ihrer Spit