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Jüdische Rundschau · 1926-05-28 · Heft 40-41 (28.5.1926) · page 1

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXI (1926)
Issue
Heft 40-41 (28.5.1926)
Date
1926-05-28
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Einzelnummer 0,30 Goldmark JÜDISCHE RUNDSCHAU Redaktion und Verlag Berlin W 15, Meinekestrafic 10. Erscheint jeden Dienstag und Freitag. Bezugspreis bei der Expedition monatlich 1.85 Goldmark, vierteljährlich 5.25 Goldmark. Ac5!8ndsab0ü!1e1Dc0U wevdets m der Währung def «azekwi Länder berechnet. Anzeigen - Verwaltung Jüdische Rundschau G.m.b.H., Berlin W15, Meinekestr.10 Telephon: Aut Bismarck 7165—70. Telephon: Bismarck 7165 - 70. Postscheckkonto: Berlin Nr. 17392. Für Oesterreich: Fostsparkassenaaii Wien, Konto Nr. 156 030. Far Tschechoslowakei: Postsparkassenamt Praß, Konto Nr. 59 410, Für Polen: Post^parkessenamt Warschau, Konto Nr. 190 708 Redaktionsschluß Sonntag und Mittwoch nachmittag. Nummer 40/41 | Berlin, 20. V. 1926 Anzeigenpreis; 8 gespalt.NoBparctlleretl« 0,30 G.*M. Stellengesuche 0,25 G.-M. AtirrigenjidbloB: Dienstag ü 0 d Freitag nachmittag 4 Uhr. ט״ו סיון. חרפ״ו | xxxi. jahrg. Oer IIobIsibms <r»tnM für da« jlldluht Volk die Schaffung einer ölfentlkh. rechtlich ••sicherten Heimstatt« ln Pelhslina. ״Baseler Programm.“ Unsere wirtschaftlichen Forderungen TS Von Dr. Arthur Ruppin Der Wert jüdischer Arbeit Vor einiger Zeit wurde gemeldet, daß der Oberkoinmissär von Syrien, de Jouvenel, bei seinem Bebliche in Palästina von der jüdischen Siedlungsarbeit einen so starken Eindruck empfing, daß er Dr. Weizmann, den er nach Beirut cingeladen hatte, dort spontan den Vorschlag machte, die jüdische Kolonisationstätigkeit auch auf französisches Mandatsgebiet auszudehnen. Da in französischem Mandatsgebiet die fruchtbaren und wenig bevölkerten Gebiete des Hauran liegen, die geographisch zu Palästina gehören, verdient dieser Gedanke ernstes Interesse. Es soll sich jedoch, wie verlautet, bei dem Jouvenelscheii Antrag um gewisse brachliegende Flächen in Nordsyrien handeln. Die ״Wiener Morgenzeitung“ belichtet aus Paris, daß Weizmann demnächst mit Briand aber diese Frage verhandeln wird. Offizielle Nachrichten darüber liegen bisher nicht vor, und es ist ratsam, die Meldungen mit Vorsicht aufzunehmen. Daß der syrische Oberkommissär sich mit großer Anerkennung über das in Palästina Gesehene äußerte, haben wir schon mehrfach berichtet. Es ist von großer Bedeutung, wenn sich diese Anerkennung nicht in Redensarten erschöpft, sondern ihre Aufrichtigkeit durch Taten beweist. Selbst wenn die Verhandlungen kein praktisches Ergebnis haben, kann doch dieses Zeugnis französischer Staatsmänner auf die internationale Welt nicht ohne Wirkung bleiben. Die Franzosen haben große Sclnvierigkeiten in Syrien und sie werden nicht gewillt sein, sich neue Komplikationen zu schaffen. Wenn also der Oberkommissär Juden ins Land ziehen will, so ist dies ein Beweis, daß er sich überzeugt hat, daß die Juden ein Element des Friedens und der Beruhigung sind und die jüdische Einwanderung dem Lande Palästina einen wirtschaftlichen Aufschwung gebracht hat, den auch Syrien bitter nötig hätte, da es bekannt ist, daß Wirtschaftliehe Gründe stark zur Unzufriedenheit in Syrien beigetragen haben. Die englische Mandatsregierung, die es bisher an aktiver Förderung der jüdischen Kolonisation fehlen ließ, wind erkennen müssen, wie positiv׳־'die jüdische Arbeit von anderer Seite gewertet wird. Was auch immer jedoch den erwähnten Gerüchten wirklich zugrunde liegen mag, wir können uns nicht verhehlen, daß es sich hier um eine höchst delikate Angelegenheit handelt. Die Lage in Syrien ist keineswegs geklärt und erst vor einigen Tagen wurde gemeldet, daß in Damaskus wieder eine starke Spannung entstanden ist. Der Londoner ״Daily Express“ wußte sogar von einem löstündigen Bombardement mit 600 Toten zu berichten. Dies dürfte stark übertrieben sein, aber die Meldungen über die Bildung einer syrischen Regierung, die gewissermaßen den Aufstand liquidieren soll, müssen gleichfalls mit Vorsicht aufgenoinmen werden. jouvenel fährt am 27. Mai nach Paris, um neue Instruktionen zu holen. Er ist im letzten Stadium den Syrern viel weiter entgegengekommen als noch vor cinigen Monaten. Syrien kämpft um seine Unabhängigkeit oder zumindest um strikte Einhaltung des Mandates. Es ist selbstverständlich, daß wir als Juden uns in keiner Weise in diesen Konflikt einmischen können. Wenn jüdische Arbeit in irgendeiner Form zum Aufbau und Wohlstand Syriens beitragen soll, so muß über jeden Zweifel erhaben sein, daß eine solche Tätigkeit keine andere Absicht verfolgt als die eines friedlichen Aufbaus im Verein mit dar arabischen Bevölkerung. Die Syrer und Drusen sind den Juden nicht feindlich und sie können uns mit Vertrauen entgegen kommen, da wir keinerlei imperialistischen Zielen dienstbar sind. Aus einer solchen Zusammenarbeit könnten sich auch für Palästina wohltätige Rückwirkungen ergeben. R.W. Die Joden im Grenzkorps Wie die J. T. A. vom 16. Mai aus Jerusalem meldet, sind 6ל palästinensische Juden in das neue palästinensischh,insjordanische Grenzkorps aufgenommen worden. Die Meldung wird allerdings angezweifelt, da ״D a w a 1 “ 'om 10. Mai den Bericht seines Jerusalemer Korrespondenten veröffentlicht, wonach nicht 70 sondern 11 u r 17 Juden bisfier ■lufgcnomnien worden seien. Es scheint, daß die Resultate der Rekrutierung bisher geheim gehalten werden, sonst wäre diese Divergenz der Meldungen, da beide aus ״den Rekrutierungs- Behörden nahestehenden Kreisen“ stammen, nicht erklärlich. Wie ״Dawar“ ferner mitteilt, wurden bestimmte Zusagen für die Aufnahme von 100 Juden in das Qrcnrkorps gegeben. Die Rekrutierung werde noch fcrtgcfiiiirt. Die von der zionistischen Exekutive approbierten Uirn.siwilligcn erfüllten zwar alle Bedingungen, wurden jedoch ׳um großen Teil bei der ärztlichen Visite für untauglich erklärt, hn ganzen wurden bisher 727 Mann in das Grenzkorps ein-;:erteilt.! onis I i י׳ ין k v trat am FL Mai an Bord der ״Man- Ö'lniiia ׳ die Reise nach London au, um an Beratungen der Exekutive teilzunehmen. Er traf am 25. d. M. in London ein. Es ist eine in allen Ländern weit verbreitete Sitte, die Regierung für alle möglichen Weehselfälle des Wirtschaftliehen Lebens verantwortlich zu machen. In Palästina können sich die Juden diesen Luxus sogar zweimal erlauben; sie können erstens die zionistische Exekutive anklagen, wenn irgend etwas nicht nach Wunsch geht, und sie können, wenn das nicht genügt, ihre Vorwürfe weiter gegen die palästinensische Regierung richten. Nun ist Kritik seitens der Einwohner gegenüber den obersten Behörden sicher eine nützliehe Sache; nur muß sic nicht rein negativ bleiben, sondern mit positiven Verbesserungsvorschlägen gepaart sein. Und bei diesen Vorschlägen müssen die Kritiker den Nachweis erbringen, daß das, was sie von der zionistischen Exekutive oder von der palästinensischen Regierung fordern, überhaupt erfüllbar ist und nicht mit den Erfordernissen des wirklichen Lebens im Widerspruch steht. Eine Kritik, welche die Tatsachen unrichtig oder ungenau darstellt oder Fordeningen erhebt, die unmöglich oder ungerecht sind, bringt auf die Dauer nur Schaden und keinen Nutzen. Mit dieser Art der Kritik wollen wir deshalb nichts zu tun haben. Wir wollen und sollen, wenn wir die Wirtschaftspolitik der Regicrung prüfen und unsere Forderungen an sie stellen, von ihr nur solche Dinge verlangen, die wirklich von ihrem Willen ab hängen. Wenn wir zeigen, daß die Erfüllung‘dieser Forderungen niemandem schadet und dem Lande von Vorteil ist, dürfen wir erwarten, bei der Regierung Verständnis zu finden und diese gerechten Forderungen durchzusetzen; und wenn wir in dieser Erwartung getäuscht werden, sollen wir dafür mit allem Nachdruck kämpfen. Wir wollen im folgenden zunächst einige im Vordergründe des Interesses stehende Einzelfragen behandeln und dann zu grundsätzlichen programmatischen Forderungen übergehen. I. U eher Weisung von Staatsländereien. Trotz aller aufklärenden Informationen scheint noch immer die Ansicht verbreitet zu sein, daß große Flächen fruchtbaren Landes in allen Teilen Palästinas der Regierung gehören,' und--4*1 #te׳ ft«g׳iert«g durch' «etarwetoung dieser Ländereien den Bodenbedarf der jüdischen landwirtschaftlichen Kolonisation ganz oder zu einem großen Teile befriedigen könne. Diese weit verbreitete Auffassung ist aber völlig irrig. Es gibt zwar in Palästina tatsächlich sehr viel Boden, der niemandem gehört und bisher nicht ins Landregister eingetragen ist. Das sind die Sanddünen, kahle Gebirge, wasserlose Hochplateaus (Ard mevat totes, unbearbeitetes Land); sie machen viele Millionen Dunam aus. Aber zur Erwerbung dieser Böden bedarf es gar keiner besonderen Zuweisung seitens der Regierung. Nach dem türkischen Bodengesetz, das bis heute in Kraft ist, kann jeder gegen Zahlung geringer Gebühren diese brach liegenden Böden in Besitz nehmen und ihre Eintragung ins Landregistcr verlangen, sobald er nachweist, daß er sic urbar gemacht hat. Wenn trotzdem weder Araber noch Juden von diesem Rechte der Besitzergreifung Gebrauch machen, so hat das seinen Grund nicht nur darin, daß die Regierung in bezug auf den Nachweis der Urbarmachung sehr streng ist, sondern noch mehr darin, daß die Bearbeitung dieser Böden sich, wenigstens bei den jetzigen wirtschaftlichen Verhältnissen Palästinas, nur sehr selten lohnt. Um auf diesem Boden solche Ernten zu erzielen, wie sie in Palästina üblich sind, müßte für Düngung oder Terrassierung oder Wasserbeschaffung viel mehr Geld ansgegeben werden, als der Preis von gutem Boden betragt. Deshalb wäre in den meisten Fällen die Be- Sitzergreifung dieser Böden — die natürlich ihre dauernde Bearbeitung zur Voraussetzung hat, wenn die Besitzergreifung gültig bleiben soll — gegenüber dem Kauf guten Bodens wirtschaftlich nicht ein Vorteil, sondern ein Nachteil. Neben den Mevat-BötJen gibt es noch kleine Flache״ höchstens einige zehntausend Dunam ■— welche früher einmal bearbeitet waren und dadurch, daß ihr Eigentümer ohne Erben starb oder die Böden mehr als drei Jahre brach liegen ließ, ״mahlul“ geworden, d. h. von der Regierung gemäß den Bestimmungen des türkischen Bodenrechtes konfisziert worden sind. Es handelt sich hierbei in den meisten Fällen auch nur um Boden minderer Qualität und um kleine zerstreute Stücke, Für die jüdische Kolonisation haben sie nur geringe Bedeutung. Immerhin dürfen wir auch die beschränkten Möglichkeiten, die die mevat- und die mahlul-ßödcn für die jüdische Kolonisation bieten, nicht außer acht lassen. Wir sollen deshalb von der Regierung die Einsetzung einer besonderen Kommission verlangen, in der auch die jüdischen Kolonisationsinstanzen vertreten sind. Diese Kommission soll eine Liste aller mahlul- und mevat-Bödcn aufstcllcn und der Regierung über ihre Verwendung Vorschläge machen. Ein einziger Fall ist bekannt, wo die Regierung wirklich große Flächen guten Bodens besitzt oder besaß. Das betrifft die D j i f 11 i k - L ä n d e r e i c n , die früher dem türkischen Sultan gehörten und nach der türkischen Revolution in das Eigentum des Staates übergingen. Fast alle diese ehemaligen Sultansländereien liegen im Jordantale und besonders in der Umgebung von Beisan. Ihr Umfang wird auf 600000 Dunam geschätzt, wovon etwa 400 000 Dunam leicht bewässerbar sind. Die Regierung hat von diesem Boden — durch da י bekannte Abkommen mit Bo-taui im Jahre 1022 etwa 200000 Dunam den bisherige« Pächter» des Bodens zum Eigentum übergeben und haf hierbei die Interessen des Landes und der jüdischen Kolonisation ganz außer Betracht gelassen. Sic hat den einzelnen Pächtern viel mehr Boden /»gewiesen, als dieselben vernünftig bearbeiten können. Beweis dafür ist, daß viele Pächter jetzt den größten Teil ihres Bodens verkaufen wollen. In diesem Falle hat die Regierung sicher voreilig und unwirtschaftlich gehandelt, und dies übereilte Vorgehen der Regierung wiegt umso schwerer, als dieser Djiftlik - Boden einer! der wenigen großen N a t u r,s c h ä t / e Palästinas d a r s t e 111, Die Wärme des Jordantalfs, die leichte Bewässerbarkeit vom Jordan her und die gute Bodenbeschaffenheit hätten aus diesem Boden ein Paradies schaffen können, wenn die Entsumpfung und Bewässerung in großzügiger und einheitlicher Weise vorgenommen worden wäre. 20 Dunam Boden, davon % bewässert, wären hier für eine Familie genug und mehr als genug gewesen, und 10000 Familien hätten auf den aufgeteilten '200 000 Dunam ihre Existenz finden können. Statt dessen hat die Regierung den arabischen Pächtern pro Famäße im Durchschnitt etwa 150 Dunam zugewiesln, die sie gar nicht oder nur in ganz, extensiver Weise bearbeiten können, und hat eine einheitliche Bewässerung des Gebietes durch die Aufteilung sehr erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Ein großes Geschenk der Natur ward unvernünftig verschwendet. Nach den Bestimmungen des Mandates soll die Palästina- Regierung die landwirtschaftliche Ansiedlung von Juden durch Zuweisung von Staatsland fördern. Sie hat sich über diese Bestimmung im Falle der Beisan-Ländereien hinweggesetzt, obwohl es möglich gewesen wäre, den alten Pächtern des Bodens soviel Boden zu geben, als sie zu bearbeiten imstande sind, und doch noch IM 000 Dunam und mehr für die Ansiedlung von Juden übrig zu behalten. Es ist leider zweifclhaft, ob der damals begangene Fehler wieder gut gemacht werden kann. Was wir aber fordern müssen, ist; a) daß die Regierung in allen Fällen, wo die früheren Pächter Teile ihres Bodens, den sie nicht ganz bewirtschaften körnig jferkasifen wollen, dem Jüdischen Natkmtlfonds , Im Falle des Kaufe dieselben Zahiungserleichterungen (Zahlung in 15 Jahresraten) einräumt, welche die Regierung den bisherigen Pächtern zugestanden hat. Es ist nicht nur ungerechtfertigte Willkür, sondern ein direkter Verstoß gegen die Bestimmungen des Mandates, wenn die Regierung, wie es tatsächlich der Fall ist, den jüdischen Kolonisasationsinstanzen starr verweigert, was sie den früheren Pächtern gewährt hat b) Bei der weiteren Vergebung von Djiftlikboden darf der frühere Fehler nicht wiederholt werden. Soweit auf dem Boden Pächter sitzen, sollen sie soviel Boden zugewiesen erhalten, als sie bei ordentlicher Bewirtschaftung für ihre Familie nötig haben; das übrigbleibende Land soll der jüdischen Kolonisation zur Verfügung gestellt werden. c) Bei der weiteren Vergebung des Bodens soll durch entsprechende Vertragsbestimmungen Vorsorge getroffen werden, daß trotz der Aufteilung eine spätere einheitliche Entsumpfung und Bewässerung möglich sein soll. Die Besitzer sollen insbesondere verpflichtet werden, für ihr unbewässertes Land eine entsprechende gleichwertige Fläche bewässerten Landes 711 übernehmen, wenn die Bewässerung durchgeführt ist. II. Abänderung des Os cher-Gesetzcs. Der Oscher, der in der türkischen Zeit 12,6 0'״ vom Bruttoerträge des landwirtschaftlichen Bodens betrug, ist im Jahre 1025 -- noch in der Amtsperiode von Herbert Samuel auf 10<י,י hcruntergesetzt worden. Das ist ein Zeichen, daß die Rcgicrung selbst die Last des Oschcrs erleichtern will, ln der Tat sind weitere Reformen dringend notwendig. Ein Landwirt, der von 100 Dunam guten Bodens mit einem Kostenaufwands von 10 Pfund eine Rruiioemte von 10 000 kg Getreide im Werte von 100 Pfund, also einen Nettoertrag von 60 Pfund erzielt, zahlt davon 10 Pfund Oscher, d. 11־. 16,6 ״v, vom Reinerträge. Ein anderer Landwirt, der von 100 Dunam schlechten Bodens mit demselben Kostenaufwand mir 6000 kg Getreide im Werte von 60 Pfund, also einen Nettoertrag von 20 Pfund erzielt, zahlt davon 6 Pfund Oscher, d. h. 30 ס־יי vom Reinerträge. Der Oscher belastet also, weil er die Verschiedenheit der Böden und der Gestehungskosten außer acht läßt, den Landwirt, dessen Boden magere Ernten gibt, höher als den Besitzer guten Bodens, während die Gerechtigkeit gerade das Gegenteil erfordern würde. In allen modernen Ländern ist jede Einkommensteuer progressiv, d. h. sie steigt prozentual mit der Höhe des Einkommens; der Oscher aber ist im Gegensatz hierzu nicht eine progressive, sondern eine reg r e s s i v e Steuer. Der Oscher ist jedoch nicht nur ungerecht, er ist auch fortschrittsfeindlich, weil er den Landwirt davon abhält, Geld für Boden-Amelioration auszugeben, durch welche die Produktionskraft des Bodens vermehrt würde. Wenn der oben erwähnte Besitzer voii 100 Dunam schlechten Bodens durch Düngung mit einem Mehraufwande von 30 Pfund seinen Bruttoertrag von 60 Pfund auf 100 Pfund steigern kann, so bleibt ihm nicht die volle Differenz von 10 Pfund, die ihn vielleicht anreizen wird, das Geld für die Düngung aulzubringen. Es bleibt ihm nur eine Differenz von 6 Pfund, da der Oscher nach der Diingun!׳ von 6 Pfund auf 10 Pfund steigen würde. Es ist klar, daß dies den Landwirt zögern läßt, Geld in Ameliorationen hineinzu-

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