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Jüdische Rundschau · 1926-04-30 · Heft 33 (30.4.1926) · page 4

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
XXXI (1926)
Issue
Heft 33 (30.4.1926)
Date
1926-04-30
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Seite 240 JUEDISCHE RUNDSCHAU Nr. 33 Schchunath ־Owdim Von Dr, A. Cranovsky, Jerusalem. 1. Seit einigen labreit wird in Palästina, insbesondere unter der Arbeiter-elmft, die Frage der Schchunath-Owdim als eines der riUtucllsten l'robleme des Aufbaus erörtert. Sie geht aber nicht allein die Arbeiterschaft, sondern die gesamte jüdische Gemeinschaft des Landes an. Ls ist ein allgemeines, eminent wichtiges wirtschaftliches und nationales Problem. Die Schchiiiiath-Chvdim steht im Zeichen der neuen Zeit. Sie im eine direkte und unvermeidliche Folge der Wirtschaftliehen Entwicklung des Landes in der Nachkriegszeit, der Gestaltung der Einwanderung seit der dritten Aüjah. Die Vorkriegseinwanderung brachte hauptsächlich Elemente ins Land, die in der Landwirtschaft Unterkunft suchten. Nur ein kleiner Teil ließ sich in den Städten nieder. Ganz anders sieht das Menschenmatcrial aus, das die Nachkriegsperiode mit sich brachte. Von den. Tausenden Neuangekommenen ließen sich die meisten in den Städten nieder; sei cs, daß sie in der Landwirtschaft nicht Unterkommen konnten, sei es — und vor allem ■— infolge der starken Anziehungskraft, die die sich schnell entwickelnden Städte mit ihren vielen Arbeiteinöglichkciten und den leichteren und günstigeren Verdienst- Verhältnissen auf die jüdischen Einwanderer ausübte. Auf diese Weise haben sich in einem sehr raschen Tempo größere Massen der Arbeitenden in der jüdischen Stadt konzentriert. Ls ist eine allgemeine Erscheinung, daß in Städten mit rasch wachsender Bevölkerungszahl die WohnungspreLe schneller steigern als das Einkommen der meisten Klassen. Die Miete macht daher einen unverhältnismäßig große« Prozentsatz der Konsumtion aus. Am schwersten werden nutürlieh die lohnarbeitenden Klassen davon betroffen, die auch in Europa 25 0/0, ja bis zu einem Drittel ihres Einkommens für die Wohnung ausgeben müssen, während bei den Klassen mit höherem Einkommen die Miete etwa 10 °b bis 15 ״> desselben ausniaclit. Diese allgemeine Regel tritt auch in den Städten Palästinas, besonders in Tel-Awivv, in Erscheinung, und in erster Reihe wird die jüdische Arbeiterschaft davon betroffen. Die dort entstandenen Wohnverhältnisse sind geradezu unerträglich geworden, lieber die Lebens Verhältnisse der städtischen Arbeiterschaft fehlen leider zuverlässige Daten, vor allein statistische Unterlagen, deren Vorhandensein die Erörterung vieler Fragen sicherlich bedeutend erleichtern würde. Man kann aber mit einer gewissen Sicherheit annehmen, daß in Tel-Awiw •10 bis 50 0,,o des Einkommens der arbeitenden Bevölkerung von der Miete verschlungen wird. Neben der hohen Miete sind die Wohnungen der städtischeu Arbeiterschaft in Ercz-Isracl auch in gesundheitlicher Beziehung zum großen Teil sehr unzureichend. Auch darüber fehlen statistische Unterlagen; cs genügt schon der Hinweis darauf, daß in Jerusalem, Haifa usw. viele F'aniilien gezwungen sind, in verfallenen, schmutzigen arabischen Häusern Unterkunft zu suchen, und dabei müssen noch mehrere Personen unter unglaublichen sanitären Verhältnissen in einem Zimmer?nsammenhausen. Wie dies auf die Gesundheit, vor allem die der Kinder, wirkt, liegt auf der Hand. Aber auch in Tcl-Awiw mit seinen mehr europäischen Wohnverhältnissen liegen die Dinge nicht viel Kesser. Aus der von der Muni• zipalität Tcl-Awiws veröffentlichten Zählung von Elul 5685 geht hervor, wie stark die Ueberfüllung dieser Stadt ist; durchschnittlich wohnten in den Häusern 2,3 Personen pro - Zimmer und in den Baracken 3—4 Personen. Die Zahl der in Baracken Wohnenden steigt ununterbrochen. Diese Entwicklung der städtischen Verhältnisse zieht eine -—und zwar eine rasch fortschreitende — Proletarisierung der ethwand'efn&en jüdischen ,MaHen itäch sic.11. Öles Hst 1eine Gefahr, nicht nur int wirtschaftlichen oder sozialen Sinne, auch national kann sie zu weitgehenden Folgen führen. Die Verbindung mit dem Lande wird loser, die Menschen, insbesondere die Jugend, bleiben fern von der Natur. Sie fassen schwerer Wurzel im Lande, sind eher jeder Aenderung der wirtschaftlichen Verhältnisse unterworfen und neigen leichter dazu, das Land wieder zu verlassen. Bedenkt man weiter, daß der größte Teil der jüdischen Einwanderung sich in den Städten niederläßt und die Reihen der arbeitenden Massen vergrößert, so wird man sich der ganzen Tragweite des Problems, aller sich aus der Entwicklung der Städte ergebenden Folgen wie auch der Notwendigkeit bewußt werden, rechtzeitig eine Remedur zu schaffen. 2. Alle diese Uebel zu beseitigen, ist die Aufgabe der Schchunath-Owdim. Sic ist nichts anderes als eine Garten- Stadt für arbeitende städtische Elemente, ln den letzten dreißig Jahren weist die europäische Praxis viele Beispiele der Errichtung von Gartensiedlungen in der Nähe 'der Stadt auf. Schchunatli-Owdini — Gartenstadt oder Gartendorf — ist bestimmt, gesunde und normale Lebensverhältnisse für die arbeitende Bevölkerung zu schaffen. Für ihre Gründung wird in der Nähe der Stadt eine Bodenflüche zur Ansiedlung von etwa 1000 Familien erworben. Jede Familie erhält eine Parzelle von 1—2 Dunatn, die ausreichen soll, ein eigenes Häuschen zu errichten und einen Garten für Obst und Gemüse für den eigenen Bedarf anzulegen. In dieser Siedlung muß in ausreichendem Maße für öffentliche Plätze, Parkanlagen und Kinderspielplätze gesorgt werden. Es werden zwar städtische Verhältnisse geschaffen, die aber nicht in die Fußtapfen der alten Stadt treten dürfen, sondern sich gewissermaßen den kindlichen nähern. Diese Form bietet vielfache Vorteile: in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht bedeutet sie eine grundlegende Aenderung, indem normale und billige Wohnverhältnisse geschaffen werden. Jeder kommt in den Besitz eines eigenen Häuschens, das, v ie klein es auch sein mag, auf jeden Fall einen großen Fortschritt gegenüber den oben geschilderten gegenwärtigen Verhältnissen der städtischen Wohnungen darstellt. Für den Häuserbau sollen dem Arbeiter gewisse Krediterleichterungen gewährt werden. Einen Teil des für den Bau notwendigen Kapitals wird sich der Ansiedler selbst beschaffen müssen. Für den Rest (von etwa 60—70°/#) aber muß ihm unter günstigen Bedingungen Kredit gegen hypothekarische Sicherheit zur Verfügung gestellt werden. Dann würde das Geld, das sonst für die Miete einer schlechten städtischen Wohnung vom Ansiedler unproduktiv ausgegeb'en wird, in das eigene Haus investiert werden können. Gesundheitlich wird die Familie in unverhältnismäßig bessere Bedingungen gestellt. Keine übermäßig bewohnten Räume, viel Luft und Licht. Im eigenen Garten wird der Ansiedler — und vor allem seine nicht beruflich arbeitenden Angehörigen — tätig sein können. Diese Arbeit wird nicht nur physisch von guter Wirkung auf die Menschen, sondern auch wirtschaftlich von Wert sein, indem die Familie ihren Bedarf an Gemüse und später auch an Früchten aus dem eigenen, selbst bearbeiteten Garten wird decken können. Sie kann Hühnerzucht treiben, später, bei Verbesserung der Lage, sich auch eine Kuh anschaffen. Nach einiger Zeit kann es so weit gebracht werden, daß ein wesentlicher Teil des Unterhaltes der Familie aus eigener Arbeit bestritten wird. Dies kann zur Festigung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitenden bedeutend beitragen, Er wird nicht, wie bisher, jeder Krise ausgesetzt und in so starkem Maße von^äußeren Umständen abhängig sein. Er wird auch leichter die Perioden der Arbeitslosigkeit überwinden können, — von denen in Erez-Israel fast kein Arbeiter verschont bleibt, — indem er in seinem Besitztum einen gcwissen Rückhalt hat, der ihn jedenfalls vor der schlimmsten Not bewahrt. Psychologisch tvinl die Schchunath-Owdim zum Gefühl der Sicherheit und Boden׳,(,ändigkeit des Arbeitenden viel beitragen. Die Konzentration seiner Kräfte auf den Ausbau seines _Anteiles, auf die Schaffung eines Heimes für sich und seine Familie, durch das er auch für die Zeit des Alters und der Arbeitsunfähigkeit gesichert ist, wird das Gefüllt der Verbundenheit mit dem Lande nur stärken. Seine Kinder werden in einer Atmosphäre der Arbeit und in naher Berührung mit der Natur erzogen. Er befindet sich in einem ihm verwandten Milieu gemeinsamer Interessen und Bc- Strebungen. Die gemeinschaftlichen Anstalten der Arbeiterschaft, wirtschaftlicher und kultureller Natur, werden in diesem einheitlich zusammengesetzten Milieu leichter gedeihen können. bei Euren Bekannten, auf allen Versammlungen und durch Hausbesuche in der Scfiiekelwoche vom 9.-16. Hai Die Sparlust und auch die Sparfähigkeit des Einzelnen wird gefördert, was nicht nur dem Einzelnen, sondern der Gemeinschaft zugute kommt, indem das jüdische Vermögen im Lande; vergrößert wird. ... , ״ ,־t , _ Vom nationalen Gesichtspunkt Bedeutet die ׳Schchunath-Owdim die Schaffung einer ׳ Gemeinschaft von eng mit dem Boden verbundenen Menschen, einer Gemeinschaft von Menschen, die durch ihre Arbeit in unmittelbare Verbindung mit dem Ileimatboden kommen. Auch für diejenigen Elemente, die sich in der Stadt niederlassen — und diese machen, wie gesagt, den größten Teil der Ncueingcwandcrten aus — müssen Bedingungen geschaffen werden, die sic dem Geiste des Landes und seiner Natur näherbringen und ihnen ein Leben der Arbeit in gesunden, normalen Verhältnissen verbürgen. Auch b 0 d c n p o l i l i s c h ist die Bildung von Schcliunath- Owdim von großer Bedeutung. Die in der Umgebung der Stadt entstehenden neuen Zentren können viel zur Entlastung der Stadt, zur Normalisierung der Wohnverhältnisse, zur Verbilligung der Mieten und dadurch auch zur Niedrighaltung der Bodenpreise beitragen. Sic werden die Reservoire biiden, die diejenigen aufnehmen werden, die in der Stadt keine Unterkunft finden. Das Wesen unserer städtischen Bodenpolitik soll eben darin bestehen, daß wir die Stadt mit jüdischen Niederlassungen umgeben. Eine Schchunath-Owdim kann nur auf nationalem B o d c n gegründet werden. Dies nicht nur aus der Erwägung heraus, daß die sich in der Schchunath-Owdim sich niederlassenden Elemente keine ausreichenden Mittel besitzen, um auch den Bodenerwerb aus eigenem zu bestreiten. Die Ausschaltung des Privatbcsitzes am Boden ist die beste Gewähr dafür, daß der einmal der Siedlung gegebene Charakter —׳ der einer Gartenstadt — auch dann beibehalten wird, wenn die Entwicklung der Stadt die Steigerung der Bodenpreise auch in der Schchunath-Owdim mit sich bringt; daß eine Bodenspekulation und damit eine Aenderung der Größe der Parzellen und der Bauweise, das Verschwinden der Gärten usw., zuungunsten des gartenstädtischen Charakters der Siedlung nicht einreißen wird. Die Praxis der Gartenstadtbewegung in England und Deutschland zeigte, daß die Form des Gemeineigentums am Boden mit langjährigem Pachtrecht die passendste Form des Bodenbesitzes für die Gartenstadt ist. Deswegen müssen die Schchunath-Owdim ausschließlich auf nationalem Boden des Keren Kajemeth LcjisracI errichtet werden. 3. Es sollen hier noch einige strittige Punkte beim Pro- Blem der Schchunath-Owdim gestreift werden. So z. B. das Prinzip, das die enge und organische Verbindung der Industrie mit der Landwirtschaft als eine Notwendigkeit für die Schchunath-Owdim aufstellt, und mit dem Bestreben begründet wird, einen geschlossenen, wirtschaftlich sozusagen selbständigen Körper der Arbeiterschaft ins Leben zu rufen mittels Schaffung eines Netzes von Betrieben, verschiedener Typen und Formen, die zusammen mit dem eigentlichen landwirtschaftlichen Betrieb' sich zu einer einzigen großen landwirtsrhaftlich-industriellen Einheit ausbilden werden. So würde die. ״Arbeiterstadt“ geschaffen, zu der nach Meinung mancher die Schchunath-Owdim zu werden berufen ist. Für uns steht die Schchunath-Owdim in ein«־ engen, untrennbaren Verbindung mit der bestehenden jüdischen Stadt und ist eine natürliche Begleiterscheinung der Entwicklung derselben. In Anlehnung an. den vorhandenen Wirtschafts- Organismus der Stadt kann eine neue Siedlung erstehen, die auch wirtschaftlich von diesem Organismus abhängig ist. Darum kann die Schchunath-Owdim nicht an einem beliebigen Ort begründet werden, sondern lediglich in der Nähe der Stadt. IN ist nicht ausgeschlossen, daß eine Gartensiedlung durch die günstige Entwicklung der ganzen Umgebung so groß wird, daß sie sich zu einer mehr oder weniger selbständigen Einheit entwickelt. Es scheint uns aber schwer möglich, eine reine ״Arb'eilerstadt“ zu gründen, die einen geschlossencn Wirtschaftskreis bilden soll. Wir glauben vielmehr, daß, falls die Schchunath-Owdim mehr als eine Gartenstadt werden und sich zu einer Stadt entwickeln sollte, sic denselben wirtschaftlichen Gesetzen folgend, den gleichen Weg cinschlagen würde, wie jede andere Stadt der W'elt. Nicht in der Schaffung einer ״Arbeiterstadt“ liegt unseres Erachtens der große wirtschaftliche und nationale Wert der Schchunath-Owdim für den Aufbau des Landes. Vielmehr besteht dieser Wert in der Schaffung gesunder, normaler Lebensbedingungen für die städtischen arbeitenden Massen. Der Zweck ist an sich so wichtig, sozial so groß, menschlich so anziehend, daß es sich verlohnt, die größten Anstrengungen zu machen, um zum Ziel zu gelangen: Begründung von Gartensiedlungen, in denen schaffende, arbeitsfreudige, mit dem Lande unzertrennlich verbundene Menschen leben. 4. Deswegen sollen die ersten Versuche zur V c 1־ - wirklichung der Idee der Schchunath-Owdim begrüßt werden. Nach der kleinen Schchunath-Owdim bei Liberias, für welche der Keren Kajemeth im Jahre 1925 etwa 97 Dunam erworben hat, hat er die Schaffung der ersten wirklich großen Schchunath-Owdim ermöglicht. Neben Haifa wurde vom K. K. L. ein großes Areal für die Gründung einer Schchunath- Owdim mit etwa 1200 Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Diese Fläche ist dein großen Bodenkomplex Dschcdro in der Akko-Eb'cnc, zwischen Haifa und Akko entnommen worden. Es handelt sich uni eine bodenpolitisch sehr wichtige Gegend, der eine große Zukunft b'eschiedcn ist. Die Nähe zur Stadt, zum künftigen Hafen, der sich zum wichtigsten des Nahen Ostens entwickeln kann, da er im Mittelpunkt der Verkehrswege liegen wird, die Syrien mit Aegypten, das Mittelmeer mit Transjordanien und Mesopotamien verbindet — die Nähe zu Haifa mit ihren in der Zukunft sehr großen Arb'eitsmoglichkeiten, wird der Schchunath-Owdim das wirtschaftliche Rückgrat verleihen und Kxistcmmöglichkeitcn für Tausende von arbeitenden Menschen bieten. Der Schchunath-Owdim soll nach Möglichkeit eine mit ihr verbundene landwirtschaftliche Zone angeschlossen werden, wo landwirtschaftliche Arbeiter auf kleinen Flächen intensive Kulturen treiben werden. Der gute und ungemein wasserreiche Boden, die ausgezeichneten Absatzmöglichkeiten in der nahm Großstadt, werden die Entwicklung der landwirtschaftlichen Siedlung enorm fördern. In der ganzen Ebene wird eine umfangreiche Tätigkeit einsetzen, die viele Arbeits- Gelegenheiten schaffen wird. Das Vorbild einer geschlossenen, innerlich starken, arbeitenden Gemeinschaft der Schchunath- Owdim wird in jeder Hinsicht den besten Einfluß auf das' gnme neu erschlossene Gebiet ausüben können. . Die Schchunath-Owdim wird auf die Verhältnisse der Stadt Haifa im Sinne einer Entlastung und einer Verbesserung ihres Wohnungswesens und dadurch auch auf die Bodenpreise in der Stadt rückwirkcn können, 1 Die Situation hat es mit sich gebracht, daß die erste große Schchunath-Owdim nicht in der Nähe Tel-Awiws, dem gegenwärtig größten Arbeiterzentrum Erez-Israels, entstellt, sondern bei dem zukunftsreichen Haifa. Dieser Schchunath-Owdim müssen daher weitere Gartensiedlungen anschließend an alle größeren jüdischen Zentren des Landes folgen, zum Wöhle der Arbeitenden in den Städten. Nr. We W1 an der an den p c 11 a Frage heit de; zuletzt, Linien worteti vom 1 diesen Dr pdlanh frage Probin 1' 1 u m Londor ober di <1 arm war, d; veranlv Jude er nur *ung i dort, ( Grcnzk Verord E i ri k durch Verord W unsere erfüllt dreitan In Kampf einer 1 zu, um Ui sagen: Dieses durch, oder ti Einküti schelte den bc bin bc Um t! um mi zu sar D M a n 1 in geh den O Der Reichsverband der deutschen Juden Am 25, April tagten zu Berlin, Logenhaus, Kleiststr. 10, die Vertreter der Landesverbände jüdischer Gemeinden, ij« Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes und des Halbetstädter Verbandes gesetzestreuer Gemeinden. Gegenstand der den ganzen Tag über dauernden Verhandlungen war die Frage der Schaffung eines einheitlichen Reichsverbandes der deutschen Juden. Den Vorsitz in der Versammlung führte Herr Kammergerichtsrat Dr. Leo Wotff, stellvertretender Vorsitzender war Prof. M. Sobernheim, Die Tagung nahm die folgende Entschließung an: Die in der Sitzung vom 25. April 1926 vertretenen Verbände bekunden ihren Willen, zu einem Rcichsverband zusammenzutreten. Die Versammlung bestellt einen lSgliedrigen Ausschuß zwecks Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfes. Der Ausschuß besteht aus!5 Mitgliedern, und zwar aus: 3 Mitgliedern des Preußischen Landesverbandes, 2 Mitgliedem des Deutsch-Israel. Gemeindebundes, 2 Mitgliedern des Bayerischen Landesverbandes, je 1 Mitglied der Deutsch- Israelitischen Gemeinde Hamburg, der Anhaitischen, Badischen, Hessischen, sowie der Wü'rttembergischen Landesorganisation, ferner dem Vorsitzenden des Rabbinerverbandes und einem Vertreter des Lchrerverbandes. (Als Gast ein Vertreter des Halberstädter Verbandes.) Der Entwurf soll einer vom Preußischen Landesverband einzuberufenden Versammlung der heute vertretenen Verbände zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Die in dem ״Antrag Bayern“ niedergelegten Richtlinien für die Schaffung eines Reichsverbandes aut dem Wege über die Landesverbände werden dem gewählten Ausschuß zur Berücksichtigung überwiesen. Die in dem ״Antrag Bayern“ niedergelegten Richtlinien lauten: Der Reichsverband hat folgende Aufgaben: 1. Die Vertretung der Landesverbände, der Gemeinden und der jüdisehen Bevölkerung des Reichs nach außen hin, insbesondere gegenüber dem Reich, seinen Behörden und Vertretungskörpern; 2. die Förderung der allgemeinen jüdischen Interessen des Reichs auf religiösem und sozialem Gebiet; 3. die Einrichtung und Unterhaltung von Einrichtungen und Anstalten, die für das ganze Reich oder mehrere Länder gemeinsam bestimmt sind; 4. die Beratung der Landesverbände in ihren Angelegenheiten; 5. die Schaffung einer Schiedsstelle zwischen den Landesverbänden. Alle übrigen Aufgaben verbleiben den Landesverbänden. Der Reichsverband ist in Fragen religiös-politischer und innerpolitischer Art neutral. — Die Mittel für die Deckung der Bedürfnisse des Reichsverbandes sollen durch Beiträge der Landesverbände und durch Reichszuschüsse aufgebracht werden. Der Reichsverband hat seinen Sitz in Berlin. Die Verwaltung des Reichsverbarnles soll durch einen aus Vertretern der Landesverbände zusammengesetzten Rat und einen aus dessen Mitte gebildeten engeren Ausschuß geschehen. — Für die Zwecke der Kundgebung des Gesamtwillens der deutschen Judenheit soll auf Grund von Beschlüssen des Rats oder aut Antrag einzelner Landesverbände eine Reichstagung zusaminentrcten, deren Mitglieder von den Landesversammlungen gewählt werden. Dem Reichsverband können außer den Landesverbänden auch ״Sonderverbände“ mit gleichen Rechten wie die Landesverbände angehören. Die nicht in Landes- oder Sonderverbänden organisierten Gemeinden können durch den Deutsch-Israelitischen Gemeindebund im Reichsverband vertreten werden. Ei beim Teil Cf«!: ist ko heften Mandz V b c 1 a zu tui Presse A r i 1 ״ irn sc Englai gewor unsert kräftig Lage ist ke VI stärke G r e 1 eine kämpf sition tische stockt imgiir »ein - Exckt L Distri einer den 1 länge! tung hara samm Frau litik t sehen Man Prof, Oentr Brodv nist ist und Dr. ’ rtrssis Dr. I met 1 Auss!־ iüdisc in Oi Zum interc Die ״Times“ meldet aus Jerusalem, daß in einer von christlichen und moslemischen Arabern besuchten Versammlung beschlossen wurde, daß der Fez keine arabische Huttracht sei und keine religiöse Bedeutung hat; es wird die Annähme des europäischen Hutes empfohlen. jüdisc des und 1 t veröf einen

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