Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXIX (1924)
- Issue
- Heft 102-103 (24.12.1924)
- Date
- 1924-12-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1 Nr 102 103 IUEDISCHERUNDSCHAU SeMe 743 Zer! Orfi3Dlsallo;asprobIca Von Dr. J. H c 11 m a ם n. Der Verfasser, der bekanntlich schon vor dem vorigen Kmgreß den einzigen ausgcarbcitctcn Reform* plan vorgclrgt hat und den wir deshalb um seine Meim;:t;;s.1uß,:n)11g ersucht habe«,־ gibt im folgenden, als Beitrag zur Diskussion, nur die lldemiFimg eialgcr Haupipunktv, ohne!•elbU positive Vorschläge nt machen. Wir können leid, r ,wegen unserer Rianiänapphcit nur diese Ausführungen!•ringen, für die natürlich der Verfasser die Verantwortung trän(, und müssen «fie!•"«irtfülirun״ seiner Gedanken bis nach dem Delegierten* tag aufschichni. Red- Ueber die Notwendigkeit einer radik.1t durchgreifenden Reform unseres Orgnnisationsst.itut.« sollte heute trete der fiherraschend leichtfertigen Majorität«!!«•Schlüsse auf _ dem XIII. Kongresse nicht mehr viel gesprochen werden müssen. Demjenigen, der die völlige Haltlosigkeit unserer längst überlebten IConstitutionsformcn nicht einsieht, ist wirklich durch kcineilei Argumentation mehr m helfen. Die Frage bestünde nur bezüglich der Ricltltnig uml der Tendenz dieser Reform und da ist sicherlich äußerste Vorsicht insofern geboten, als mau nicht ohne eine voran rchen je, in alle Details blncinleuchtcndc Analyse unseres Aufgahcukomplcxc.; definitive Beschlüsse fassen darf. Herr Gold mann glaubt wohl mit seinem Artikel in der ״Jüdischen Rundschau'*• vom 10. De* zeruber d. |. eine solche Analyse gegeben zu lubcn. Die Kürze des Raumes verbietet mir, auf alle Ein/clln iten des Cioldmaunsrlien Orp.imsati nssehema; cuvt1:(«'hcn Wir müssen uns vorläufig damit begnügen, in allgemeinen S'riehcn den Grundgedanken der v-'r״cschlagenca Organisalii'iisrc'o in zu prüfen. Dieser Grundgedanke «iürftc wohl folgendermaßen rusanimeugefaßt werden: Insofern der Zionismus «lic Bejahung der jüdisch-staatlichen Bestrebungen in Pa'ästina hedeutet. Ist der Zionismus eine Volksbewegung uml die Zu■ jjchüripkelt zu der Zionistischen Orgnn'.s;:ti0u d trf ui .,inamlem versagt bleiben, der an dem Aufbau der palästinensischen jüdischen Wirtschaft aktiv hi der einen oder anderen Form nütniwlrkcn gewillt ist lus11fr.ru alter der Zionismus die ,Methode für die Behandlung allgemein jüdischer Probleme in Palästina wie im Galuth bestimmt, ist der Zionismus eine Partei im streng geschlossenen und w enig dehnbaren Rahmen. Nach der Meinung des Herrn Goldmann müßte der Zbnls-' nttis seine Funktionen und Aufgabenkoinpleve, die er als Vo'ks* Bewegung zu erfüllen hat, mit der Oriindung der Agency an diese abtreten und ausschließlich diejenigen eines inner* lieh gesehlosscnc.ii P.irtcigebikks übernehmen. Als Dis* kiissbinsgedankc wäre eine solche These mehr oder weniger rmt/ikh. Vor mir liegen aber außer dem Gohlinaunrciien Artikel auch spezielle Organisatiemsthesen, die Herr Goldmann dem deutschen Delctjicrtcntag 11ntcrhrcite.11 will. Es ist erstaunlich, ru welcher Folgerung der Referent aus der oben skizzierten These kommt. Für die Parteizugehörigkeit verlangt Herr Goldmann nicht etwa erweiterte und vertiefte klee-logische Bekenntnisse. sondern einfach die Erhöhung des Schtkclprcises auf 5 Schilling. Ich will suf diese Art der Argumentation und der Schlußfolgerung nicht Eingehen. Aber auch die übrigen Organisationsvorsehlögf des Herrn Go'cl• ininn scheinen mir bcilenkii'ji. Der ahsurdesfe Gedanke, den seine Argumentation enthält, liegt in dem Umstande, daß der Referent sclinhbmenntiiflig eine doktrinär obstruierende 1'nd negierende Gruppe innerhalb der Organisation un'cr allen Umsbinden h<׳r.3t1«kris!0Iiisteret1 möchte, während «ine jede organisatorische Orientierung dahin gehen müßte, sämtliche zum positiven Schaffen berufenen und befähigten Kräfte, ungeachtet ihrer differenzierenden Arbeiten und Meinungen, zu einer Einheit mit innerem Gehalt und Werbekraft zu* sammen/ufassen. Herr Guldmaun verwechselt auch durchp ii’gllch unsere legislativen und exekutiven Organe. Für die Lxekutive wäre die Forderung einer Homogenität, insofern sie nicht parteimäßig, sondern synthetisch-programmatisch bestimmt werden kann, berechtigt und sogar notwendig. Aber unsere 75 oder SO Männer, die wir in die Agency zu entsenden hätten, die werden unter keinen Umständen Teilriehmcr einer Exekutive, sondern einer Legislative sein und es könnte gar kein Zweifel hcstchen, daß die Autorität und Aktionsfähigkeit des?:iotiisli?dien Aßency-Tcilcs nicht nur ״cschwächt, sondern fast auf den Nullpunkt licrabgcdrückt werden würde, wenn etwa sagen wir 15׳ ».% der zur Zionisiischeu Organisation gehörigen, in verschiedenen Föderationen und Parteien «ungegliederten Mitglieder, prinzipiell oppositinndl gegen unsere gesamte Agenev-Vertretung eiligestellt wäre und sowohl Innerhalb, wie außerhalb der Organisation mit allen nur erdenklichen Mitteln sie andauernd bekämpfen würde. Die Agency soll nicht nur die große Volksbewegung, die bisher‘' Zionismus hieß, darUcllcn. so:!״ dem In erster Linie, rc.in rcat genommen, den Umfang uml die Form des Palästina-Aufbauwerkes beraten und hestimmen. l'.s hätte wirklich für diejenigen Gruppen und Parteien, denen die Möglichkeit genommen wird, auf die Agcncv-Vcrliamliuugp.11 wesentlich und unmittelbar Einfluß zu nehmen, keinen weiteren Sinn, in der Zionistischen Organisatten zu verbleiben. Dadurch, daß die Et) Männer der Agency vor den 5D Männern des zionistischen Aktion;־Coniites ver- 'antwortlich sein sollen, würde bloß die Verbitterung der Opposition, welche im Aktious-Oomiii! auch nach dein Vor- *.c'ilnqe des Herrn Goldmann vertreten sein soll, gegen «lic Agency nur eihöhen und sciiUelflie•! eine gciuiiitsnme Arbeit überhaupt atisschließcn. Man muß sich .ruh gründii 11 «lic Frage, vor'rgcn, ob wir irgendwelchen Rationalen 111‘eressen dienen, wenn wir wichtige und vielleicht besonders ak'lve Gruppierungen iuncrlialb des Zionismus von einer jeden Verantwortung für die bestimmenden Beschlüsse der Agenev nach jeder Richtung hin befreien. Wir dürfen ja schließlich nicht vergessen, «fall wir in keinem realen Staats- ,?ehilde unsere Tätigkeit abwidceln, sondern immer noch im ideal-fchmi.-itkehcii Raume parianrntarisicrcn und schaffen, ffic Opposition*- und Obstruktionskriftc müssen auf eia Mindestmaß reduziert und nicht durch ausgeklügelte Organisalioiis-Konibiiiationcn willkürlich vermehrt werden. Cs wäre gut, wenn die Agency sich zu derjenigen Volksbewegung auswüchse, für die wir eine spezielle Palästina- Organisation und einen Palästina-Kongreß schaffen wollten. Ms d.nf doch aber nicht übersehen werden, daß nicht unter dieser Losung die Agency-IJee in den Strudel unserer Parteidiskussionen geworfen wurde. Die treibende Kraft für die Agencv-Idcc war uml bleibt das Bestreben, unsere Geldrcss.mrcrn für den Palästina-Aufbau zu erhöhen. Solange die «Praxis unserer Bewegung nicht bewiesen hat, daß_die Agency in ihrer gegenwärtig geplanten Konstruktion fähig Ist, die Fornien einer wahren Volksbewegung anzunehmen, sollte man sieh davor hüten, die Zionistische Organisation in starre Parteifcsseln hincinzuzwängen. Ich glaube. vielmehr, daß wir nach wie vor bestrebt sein müssen, für die Zionistische Organisation den Charakter einer Volks- Organisation für den Paläs ina-Aufbau zu vindizicren uml demgemäß dafür die Voraussetzung zu schaffen, daß die Dualität von Zionistischer Organir.a;0.1 und Agency durch die neuen Organisatiansfarmen dzr z’.oiiistischen Bewegung überflüssig werde. Darens ergäbe sich die .VotwemHgkri , den Schekclpvcis nicht zu erhöh־,׳!!, sondern im Gegenteil ihn völlig abzuächaffcit. Die Dualität von Zionistischer Organisation uml Agency ist ein vielleicht notgcdrungcncs Produkt der abnormen sozialen und geographischen Zerklüftung unseres VolkMebnis. Und wenn wir auch gegenwärtig die Bildung der Agency nicht zu umgehet» vermögen, so sollte» wir uns davor hüten, diene abnorme Dualität als normal und permanent hiuzustrlioii. Wir sollen uns vielmehr bemühen, > unseren Orgauivitionsrahmeo parallel ru der Agenry-Bi'.dung in dem «־.heu!״!gedeuteten Sinne .1u«z!ub<1uc1i. Vollends verfehlt wäre ei, wenn wir diese D11.1llt.it ln unseren eigenen Reihen einrritlen ließen. Die׳; wäre der Fall, wenn wir die Trennung zwiuiien dem /ionlstiieben Teil der Agenry uml dem Aktion,;-Comil«• in «Je»1 Gol<lm.־m11srfu׳n Geiste vor- , nehmen sollte״. Andauernde Parteik,impfe, Zeit und Ftiejrgie- Vergeudung, akdionsI.Mtmcinlc Verhlttrrung wären «Ile einzige Folge einer solchen Trennung, Die Parl.imcntartsiiruitg unserer Instanzen sei eine Notwendigkeit ebenso wie die programmatische Homogenität unserer ausfühnenden Organe. Mine jede Orpnnis.itionsreform hat nur insofern efnp Bercchtiguiig, als sie die innerhalb der Organisation positiv wiikcmkn Kräfte enger und gc'chl ssener zu •.ammninrfasscn und auf das 11.1upt/.icl änz.ustdlcn befähigt ist. Jeder andere Gesichtspunkt für die Organisatfonsreform ist verwerflich, weil er sehfid'iclic Folgen haben müßte. Wir müssen sowohl mit unseren linkswie rechtsgerichteten Kräften bei der Reform kalkulieren. Zufällige Verbindungen, wie z. B. die Koalition der ״Vereinigten Landsma1u1schar.cn'* un i des ״Mitra:111'* auf dem XIII. Kongresse konnten wohl nur deshalb die positiven Rcforrmnüglidikeilen, welche sieh auf dem XIII. Kongreß geboten haben, verhindern, weil diese von den linken Kreisen ausgeg.iiigcn sind. Zu einem positiven, amlauernden und wertenikienden Schaffen reichen derartige Kompromiß- Koalitionen nie und nimmer aus. Solches Abdrängen 7, B. der linksgerichteten Elemente in eine künstliche Opposition würde die Schlagkraft der Bewegung zerstören. Darum sei der Grundgedanke der Reform Konzentration und picht — wie bei Goklmaiin — starre Scheidung der Parteien. Dis Prollau der Zionistischen Beamtenschaft Von Julius Berger. Der XIII. Kongreß hat einen Beschluß über das Problem der zionistischen Beamtenschaft gefaßt, der die sozialen und vor allem die moralischen Grundlagen der Frage betont und eine baldige Regelung ins Auge faßt. Seitdem ist unseres Wissens nichts Positives zur Förderung der Sache geschehen. Herr Julius Berger will mit den nachfolgenden Ausführungen. die teilweise einem der Exekutive überreichten Memorandum cutspicchcn, «lic Diskussion dieser Frage rechtzeitig vor dem XIV. Kongreß ms Rollen bringen. Red. Die Frage, wie schaffen wir »ms den hochwertigen Beamtenstand, den wir brauchen, bildet den Schlüssel für 31!« anderen mit der Beamtenfrage zusammenhängenden Fragen, und nur unter diesem Gesichtspunkte dürfen alle diese Fragen betrachtet werden. Begriff des Beamten! Die Frage, wer rum Kreis der zionistischen Benu1tt.nsr.Jwft gehört, Ist nicht nur wichtig wegen der materiellen Bedeutung, sondern vor allen Dingen deshalb, weil die Tatsache daß die strengen moralischen, aber auch materiellen Anforderungen, die wir an zionistische Beamte stellen müssen, heute nur für einen Teil unserer Beamten- *eh.»ft gilt oder gelten soll, verwirrend und demoralisierend wirken muß. Als Regel solltc au?gestellt werden, daß als zionistischer Beamter, d. h. als Angehöriger der zionistischen ßcamtciiscliaft jeder Angestellte einer Organisation oder lnstiiution zu gelten hat, die direkt oder indirekt der Kontrolle de; Zkmisteukongresses untere feilt. Darnach würden als zionistische Beamten atmtsprechcn sein: Sämtliche Beamten inid Angestellten der Exekutive und ihrer Einrichtungen innerhalb und außerhalb Palästinas; samtliehe Beamten der zionistischen Finanzinstitutionen, insbesondt re des Keren Hajessod und des Keren Kajemeth, des Jfwuh Colonial Tiur.t, der An10;:.׳ Palost Ine Company und «111er ihrer Stellen und Filialen; sämtliche Beamten der zimüstisdien Landes- und «Sonderverbände und Ihrer Untergnippen sowie der von ihnen verwalteten Mlnridttungcn, insoweit diese nicht ausdrücklich das Kontrollrecht des Kongrosses ablchncn; ferner alle anderen Institute, die die mor*• lische «vier materielle Untcrstütnmg der Zionistischen Org.anisation in einem solcJicn Maße in Anspruch nehmen, daß dadurch ein Kontroßrecht des Kongresses resultiert Hierzu würden z. B. gehören: die Palest ine Land Development Company, die Arhc.itcrbank, Hadassah, und dergl,, vorausg«setzt, daß sie nicht ausdrücklich die Einordnung abkhnen.' ln diesem FaJle w.irc cs «־!)»er klar, daß di« Institute kein Recht bähen, sich als Institute der Zionistischen Organisation zu bezeichnen. Nur wenn wir den Kreis der zionistischen Beamtenschaft so weit riehen und ihn so genau begrenzen, ist es möglich, die krassen Versd1vc«Ic1111cltcn in der Besoldung der Beamten und ihrer ganzen ArrstcHtmgsreg'ching sowie ihrer Auffassung ihrer Verpflichtung ״egentilwr der zionistischen Gesamtorganisation zu beseitigen, «Ile beute das Gesamtgefüge der zlonlstisehen Beamtenschaft dauernd mchilttcrn und seine Aufrechtcthalhmg uiimöglidi machen. Klar nt. daß afs Beamter mir der gilt, der in einen! hauptberuflichen, dauernden, besoldeten Dienstverhältnis zu der anstcllcnden Behörde steht. Kl.ir Ist ferner, daß gewisse llntcrsdilede gemacht werden müssen zw!sehen roli'.lsctien Beamten, die vom Kongreß gewählt und abberufen werden, mul Vcrwaltungsbeamten, Immerhin müßte aucli bi diesem Falle darnach gestrebt werden, daß gewisse einheitliche mor.»- lösche und materielle Bestimmungen für beide Teile gelten müssen. WkJitig wäre, wenn das zu schaffende Pension»- Statut die Möglichkeit gäbe, auch diejenigen Beamten eit!zubeziehen, die als politisch gelten. Klar ist, daß es immer Beamte geben wird und muß, für die die Bestimmungen des Bcamtenrcchtcs nicht gelten, obwohl sic in oder für zionistische Institute arbeiten. Das sind vor allen Dingen die Fachleute, die dauernd oder zeitweke berufen werden, und die nur auf privaten Dienstvertrag hin zu gewinnen r,lnd.!11 diesem Falle muß aber foMgcxfellt werden, daß diese Beamten nicht «als Angehörige der zionistischen Beamtenschaft gelten. Der Umstand, daß z, B. unsere B.utkbeamien und gerade di« höheren, in bezug auf ihre Bezüge Bedingungen genießen, die das Normalmaß dessen, was zionistischen Beamten gewährt wird und was im Lande «als zulässig gilt, bei weitem übersteigt, hat z. B. In Ercz-lsrael am nickten dam beigetragen, das Verhältnis der Ocffcntlichkclt zur Beamtenschaft suis schwerste zu ers-hfitlrrii. Sind diese Beamten nicht anders als zu derartigen Beduupmgci» zu gewinnen «vier zu erhalten, mul können wir keine anderen Fachleute gewinnen, die bereit sind, alle Pflichten eines zionistischen Beamten auf sich zu nehmen, ijo ht natürlich nichts dagegen ei 11 zu wen den, daß derartigen Fachleuten die Bc.7vge und die Bedingungen gewährt werden, die sie• in» freien Wettbewerb erhalten können und verlangen. Sic scheiden damit über au, d״r zionistischen Beamtenschaft aus und gelten nicht ,115 Funktionäre der Zionistischen Organisation. Infolgedessen dürfen sie auch nicht auf Grund ihrer Be.imtendgnisdiaft in!oitrncie Körpt nchaftm der Zionistischen Organkatäm gewählt werden, sondern können ihnen mir als S.1cl1vcraf.“mdlge angrliörtn, falb ׳. c nicht auf Grund anderer Voraussscfzungai gewählt werden. Nur, wenn dies kl.irgcstcllt ist, wird er 1!ns möglich sein, Zionisten in IcilemJc Stellungen der Organisation zu gewinnen, die ihrerseits Icitczidc Stellen anderswo Ircklcidcit und sä: /u diesem Zweck an?gehen müssen. Sic werden den materiellen Ausfall und die Bindungen aller Art, die ihnen die zionsäsche Reamtcnstcllung gegenüber ihrer früheren Tätigkeit bringt, nur auf sich nehmen, wenn «sie sehen, daß diese Voraussetzung bindendes Gesetz für den Lhitritt und <!:<s Wirken innerhalb «1er zionistischen Beamtciudiaft itberliaupi Kt. Wir 11 allen aber ein besonderes Interesse daran, gerade die iKstrpialiii/icrtesten Kräfte für unsere Bc.initenwhaft zu gewinnen, «lic bereit sind, ihre Existenz rmbeschadet instericller Erwägungen der zionistischen Arbeit;tu widmen. Wenn diese Voraussetzungen unvcrbrüchliehe Gesetze sind, ist es möglich, «an die systematische Schaffung eines lieamtcnstandcs heranzugehen. Schaffung eines Bcamtenrcchtcs: Aus dem hier Gesagten ergibt sich die Konsequenz, für die Frage des Pcaniteiircchics. Fs ist nicht cinzu.ehcn, warum ein derartiges Beauitciirecht nicht alle die Beamten umfassen soll, die bei denjenigen Instituten angestcllt sind, die als zionistische Institutionen gelten, d. h. sich der Kontrolle des Zionistenkongres'es unterstellen. In diesem Falle erstreckt sich eben di«! Kontrolle des Kongresses auch auf die lOamtenschaft der betreffenden Institute. Diese Frage ist zweifellos von großer moralischer Bedeutung, Es wird auf diese Weise emllidi efen höchstes Forum fiir die prinzipiellen Fragen der Be.rmtt'ii.sdmft geschaffen. Es ist klar, «laß der Kongreß sich nicht mit Details wie Anstellung und tn lla.siing bcschfiftigen kann, obwold nk.ht cinmschen ist, warum nicht ein Petitionsairsschuß hei ihm bestehen sollte, an den sich zu wenden jeder Beamte ebenso das Recht haben sollte, wie dies hi geordneten Staatswesen der Fall ist. Der Petition«■• aussduit) würde die Petitionen prüfen und über sie zur Tagesordnung übergehen oder der Exekutive als Material zur Prüfung oder rur weiteren Veranlassung übergeben. Die Exekutive hätte über die von ihr daraufhin getroffenen Maß* nahmen von Zeit ru Zeh zu bcrichlen. Jedenfalls wäre « nur erwünscht, wenn die zionistische Öffentlichkeit einerseit* und die zlonistisdie Beamtenschaft andererseits die Moglichkclt hätte, die Fragen einmal öffentlich auszutragen, die In wachsendem Maße größere Bedeutung bekommen, ’je mehr die ZionisfiscJic Organisation und damit auch die «douistische Beamtenschaft wächst, t>cr Umstand, daß für die Frngvi» des Reanitenredttes, der Bcamlrndisziplin, der D.-amtenraoraf, ilirer Entlohnung, direr Aufführung usw. keinerlei allgemein verbindliches Fonnn besteht, trägt nicht zum wenigsten zu der kleinlichen und vergifteten Atmosphäre bei, die gerade in bezug auf den zionistischen Peamten noch in weitesten Krcksai der Zionistischen Organisation herrscht, und nicht nur seine Arbeit erschwert, 60mfern cs aucli in wachsendem Maße hochqualifizierten und feinfühligen Menschen unmöglich macht, in die zJonUiischc Beamtenschaft cinzuirctcn; Anstellung von Beamten: Es ist «ehr nvcKcl• haft, ob die prinzipielle Verpflichtung zur Ausschreibung freier Stellen das richtige Mittel darstclit, 1ms einen hochwertigen Beamtenstand zu Stehern. Viel wichtiger wäre \ielmehr die Schaffung eines besonderen P er 60 n a l res so r t ■ bei der Exekutive, dessen Aufgabe darin bestände, sich einen Uebcrbltek über alle Stellen und Ihre Beamten zu verschaffen und das bei der Besetzung neuer Slcllcn unter allen Umständen hcra»gezogen werden müßte. Das gilt natürlich nicht für Irgeml welche Sielten untergeordneten Ranges, sollte aber schon gelten bei der Besetzung leitender Stellen der Verbände, Es kann natürlich nicht verlangt werden, daß die Vorschläge diese» Ressorts für die zionistischen Zentren fernstehenden Stellen unter allen Lhnständen verpflicJitend sein müssen. Es ist aber anzunehmen, daß mit der wachsenden Vertrautheit dieses Ressorts mit seiner Aufgabe alle Institutionen in wadi- *c.udcm Maße seine IVicnstc in Anspruch, nehmen und Ver*. trauen zu *ebnen Vorschlägen haben werden. Dieses Ressort müßte steh über der: Stand der Beamten überall möglichst auf dem laufenden halten, zumindest was die höheren Beamten anlangt Es müßte die Stelle sein, an die sich die Beamten wenden, wenn sie ihre Stelle wechseln oder von einem Institut oder von einem Land in das andere übergehen wollen. Es müßte die Beratungsstelle sowohl der zionistischen Aemtcr wie der zionistischen Beamten sein. Es könnte «Ile U’lzte Instanz darstdlen für die Regelung aller Differenzen zwischen den anstclleiidcti Behörden und du» Beamten, Von ihm müßten die Ite.xtrebunguri zur fwhaflung eines Nachwuchses an Beamten und zur Vertiefung der Bildung der Beamtenschaft ausgehen. Kurzum, cs müßte den Mittelpunkt für Pcamtenangt'lcgtiihutcn Innerhalb der ganzen Zlonktischen Organisation darstcllen. Wenn dieses Amt irrnünftig, objektiv und initiativ geleitet wird, wird cs sich das Vertrauen aller Kreis«! erwerben und kann von entscheidendem Eiuthiß für die sachgemäße und harmonische Lösung aller Fragen und die Ausbildung unseres Beamten- Standes sein. Entlassung. Mittler Schaffung eines solchen Re 5זי<• wäre gleichzeitig die Frage der Entlassung von Beamten einer vernünftigen Lösung nähergeführt. An und für sich sollieu für die Entlassung von Beamten bestimmte Grundsätze aufgestellt werden, die möglichst auf Erzielung tj:u:s Mühe- .*tlnimimgxrcclttcs der Beamten bei der Frage der Entlassung ihrer Kollegen, wenigste'ns in einen» gewissen Maße, hlurielcn. Jedes Büro sollte einen Bcumtcnauxcchuß haben, der bei der Entlastung von Beamten gefragt werden muß. Die Utende Insfsnz jede* Büros soll nicht verpflichtet seil, sich der Entscheidung dieses Auweh;־*«;s zu fügen, aber der Beamten• aasschuÖ *oll das Recht haben,"eine höhere Instanz!11 jedem Büro auzurufen. (Beim K. H. z. B, würde der Bcamtenausschuß zu beraten haben mit dem geschäflsführcnden Leiter des Bür«»; die höhere Instanz würde das Direktorium bilden, Achntich Ist es heim K. K. L., bei den Banken usw.) Die Bestimmung der Entscheidung <kr höheren Büro-Instanz würde genügen, um die Entlasumg aufrecht zu erhalten. Aber auch dann könnte in bezonderen Füllen ~ vielleicht ohne die Durch* Cührung der Entlassung atifzuhalien — das Ücamtcndezeruat als letzte Instanz angemfen werden.