Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXIX (1924)
- Issue
- Heft 93 (21.11.1924)
- Date
- 1924-11-21
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite Gö4 *fr ft) fUEDTSCHE RUNDSCHAU aaUlfos״,; , «Ration, die ihre-u Ml lUrfpmikt f » l'.\ Ff* im D.I. o.n. 1. Ec■:!, nn.i die jetzt 11 m den PreitT -6161. 1 16u.£ esba.'.d׳. vc jikii.'.dH,׳ Gemeind len ko nz.cn hä c ri rä nd, i.icUt i'ii.o dF.r: rfi.c Partei ii.i ji.al äa.i ta.d :6 >׳: 11׳:. t C.-iC Köaliilnn inelirerer Parfek: .1 (f an-׳.( eilen, daß sie viel* r.iehr dr.:; gci.mmtc Judentum in allen seinen Riehlun• ״en niiifnsaen, Zbni.rtea, Liberale und auch die große Mchrlicit der Konncrvativcn; nur ein kleiner Splitter der konservativen Richtung 11 at f;cßlaut>t, sich1 mit der Ocsarntorjpniiation nicht abfinclai zu sollen. Immerhin hat die Agitation dieses kleinen Bruchteiles der Ort ho» doxie der K0i:־.;o!ic!lcn1n״• der Ge-e.rintvcrkixctin׳״ ein ernstes Hindernis In den Weg gelegt. Der entscheidende Fehler, der erst der Wirksamkeit dieser beiden Treur;u:;,;c,tc;!dcnzc1 Arbeibuiö.-ÜclikeUcn ^;;eben hat, waf jedoch, daß der D. i. O. B. den Beschluß vom 23. Januar 1921 nicht sofort in die Tat 1ir,r;escl/A hat. Wäre da* mab von der Befugnis des Artikels 137 <Jc׳f Verfassung Gebrauch gemacht worden, halten die Gemeinden den Zusammenschluß zum Verbände nicht nur beschlossen, sondern ihn auch dure11:.;cu»hrf, wären insbesondere die Organe der Gesamtorganisatiou ein!׳«!rufen worden, so hätten die Widerstände weder Zeit noch Gelegenheit zur wirksamen Regung gefunden. Die Leitung des D. I.O. R. aber war schwankend und zögernd, wollte dem׳ Artikel 137 der Reichsverfassung nicht recht trauen und vorsuchte durch Verhandlungen mit der preußischen Regicrung und der Reichsregierung zunächst noch die Ge* nemidgung zu ihrer eigenen Satzungsänderung herbei* zuführen. In der Zeit dieser Verhandlungen, während denen Hoffnungen und Enttäuschungen, Versprechungen und Absagen einander folgten,' Int sieh die Begeisterung des 23. Januar 1921 geiegt, das Vertrauen in die Leitung . der. D.I.G.B. war“ erschüttert, die auf Zersplitterung eingestellten Kräfte konnten das große Werk der völligen Einheit innerhalb des Reiches gefährden. In dieser Not war cs geboten, sich mit einer Ab* schlagszalilung zu begnügen. Waren die Judcw.chaftcn der einzelnen Länder nicht mehr zu vereinigen, so konnte man gerade den Partikulansmus in den Dienst der Gesa mtorgaiiisntion stellen. Die fortschreitende Konsti* tuicnmg der einzelnen Landesverbände ließ sich weder ab* hallen noch gar rückgängig mnclien. Dagegen eröffnetc sieh gerade durch den Bestand der Landesverbände die Möglichkeit, sic alle zu einer Dachorganisation zusam* men/ufassen und diese als den Gesamtverband ausnt* liauen. Um diese Hoffnung erfüllen zu können, lag der erste notwendige Schritt auf dem Wege zum Reichsvcr* bande in der Gründung eines preußischen Landesver* band es. Mit ihm ist laicht mir der größten Anzahl der deutschen Juden die Gesamtorganisation gegeben, son* dern auch die notwendige Voraussetzung dafür ge* schaffen, daß die Landesverbände lückenlos vorhanden sind, die sich zu in Gcsnmtrabamie für das deutsche Reich konstituieren können. Irl dieser ■Erkcnlnls hat der Vorstand der jüdischen Gemeinde zu Berlin die An* regung gegeben, die Gemeinden in Preußen zu einem Landesverbände zu organisieren. Am 25. Juni 1922 haben in Berlin die Vertreter der preußischen jüdischen Ge* meinden getagt und haben den Beschluß der Gründung de;: ״l'rcuflischcrt Lande.-;verbmulcs Jüdischer Gemeinden״ gefaßt, Die Verfassung, die auf dieser Tagung ge* schaffen wurde, ist ein getreues Abbild der Verfassung, die auf dein Gemeindetage vom 23. Januar 1921 be* schlossen war. Nur wo technische Aenderungen insbe* sondere durch die veränderten Größcnverhältnissc bedingt waren, sind sie vöfgeiiouimen worden; in allen grundsätzlichen Prägen aber ist die Verfassung vom 25. Juni 1922 derjenigen vorn 23. Juni 1921 glei eharlig. Die Verfassung de« Pmu«scheu Landesverbandes Jüdischer Gemeinden hat inrbtaoudere das Prinzip hochgehalten, zu dem sic h der D.I.G.B. 1921 bekam,; hatte: Die. Wahrung der Selbständigkeit der Gemeinden im religiösen Lebe». Wie alle Richtungen im Verlande vertreten sein können und vertreten sind, so hat jede Bundes,gemeinde ihre volle Souveränität im religiösen Leben ׳erhalten. Diese Selbständigkeit der Richtungen ist auch insofern gewährt, als der Verband selbst Go• Ramtarbeit zu leisten hat. Sic vollzieht sich in Aus* schössen, die für Wohlfahrtspflege, für Rechtssachen und für Politik einheitlich sind, während für Kultus und für Unterricht mehrere Ausschüsse eingesetzt werden, und twar für jede religiöse Richtung besonders, soweit Min• clerhciten im Verbands tage dies für erforderlich halten. Die Gefahr einer Majorisierung und eines Eingriffs der Zentralstelle ln die religiöse Selbständigkeit der einzcl* ne« Gemeinden ist damit beseitigt. Artikel iß der Verfassung stellt dies ausdrücklich fest, Die Verfassung beruht auf vollkommen oemewra• tischcr Grundlage. Das höchste Organ acs Verbandes ist der Verbandstag, der aus Abgeordneten besteht, die von den Mitgliedern der zum Verbände gehörigen Gemeinden gewählt werden. Wahlberechtigt und wählbar zum Verbandstage sind alle Volljährigen, einer Ver* bandsgcmcinde ungehörigen Juden beiderlei Geschlechts, die mindestens ein Jahr vor Auslegung der Wählerliste Innerhalb einer Verbandsgemeindc ihren Wohnsitz re* habt haben. Mit dieser Bestimmung sind zwei wichtige Grund* Sätze entschieden, um die Jahre hindurch Streit geherrscht hat. Die Verfassung machte keinen Unterschied zwischen Inländern und Ausländern, Der Ausländer hat in jüdi* sehen. Angelegenheiten das gleiche Recht wie der Inliivder, wenn er nur ein Jahr in einer Verbandsgemeinde seine» Wohnsitz gehabt hat. Dieses eine Jahr bedeutet aber durchaus keine Karenzzeit für den Ausländer; es ist vielmehr die Wartezeit von einem Jahre bis zur Aus• Übung des Wahlrechts eine allgemeine Vorschrift, die in gleicher Weise für Inländer und Ausländer gilt Sie ist nicht drückend, weil sie nicht Wohnsitz in der Ge* meindc verlangt, in der gewählt werden soll, sondern Wohnsitz in einer Verbandsgemeinde überhaupt. Die wichtige Errungenschaft des Wahlrechts der Ausländer ist an keinerlei Einschränkungen geknüpft. Der zweite wichtige Fortschritt liegt darin, daß die Frauen den Männern hinsichtlich des Wahlrechtes vollkommen gleichgestellt sind. Das FratienwahlreCht ist aktiv und passiv uneingeschränkt gewährleistet. Während der Verbands tag die parlamentarische Ver« tretung bildet, wird die Verbandsleitung aus einem Rat gebildet, dem 35 Mitglieder angeboren. Die Mitglieder des Rats werden zum Teil vom Verbandstage nach den Grundsätzen des VerhültnLswnhlfcchfs gewählt, zum an« deren Teile werden sic von den Bundesgemeiuden be* stimmt, zu einem weiteren Teile bestehen sie aus Ra!> binem und Lehrern, die vom Verbandstag gewählt werden. Def Verband bezweckt nach Artikel 3 die Zusam• menfassutig der Preußischen Symigogcn-Gemcinden zur Pflege aller ihrer Interessen. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere; a) die Hebung des religiösen Lebens unter .Wahrung der Selbstbestimmung der Gemeinden, ■«י««■'■'""1;■1 . יי'■ "»?יו׳.":*■■י.. ו■ ..».וי■« ■ ח יוו י— >.«»■! '«gl■!■»*■:'8 - ■1 System, namentlich in ILden, gemacht halte, forderen dm grüßten V/i״err,piuch namentlich derjenigen Parleien im Judentum i1cr.uk., die befürchteten, in der Mi«״ drrlieit 211 sein. So wäre« jene Kämpfe in: erste« Jahrzehnt zwar im praktischen Ergebnis vergeblich, sie haben aber der zukünftigen Arbeit wichtige Lehren!unterlassen. Erst die Zeit nach dem Kriege konnte zu einer .Wiederaufnahme der Bestrebungen nach Gwr.r«ä־,<־g.׳u1i- Kationen führen. Jetzt allerdings Waren die Voraussciziingeii weit günstiger als je zuvor. Inzwischen war Artikel 137 der Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft getreten, der die Freiheit def Vereinigungen zu Religionsgcscilschaften gewährleistete, dem Zusammen- Schluß von Religion.״־ cscllschaf len keine Beschränkung auferlcgt, jeder einzelnen Religionsgescllscuaft die selb» ständige Ordnung und Verwaltung Ihrer Angelegenheiten überläßt, den Gemeinden die Eigenschaft als Körperscl.aftcn des öffentlichen Rechts beläßt und alle diese Freiheiten noch durch die Bestimmung krönt: ״Schließen sich mehrere öffentlich-rechtliche Religionsgcscilsciiaftcn zu einem Verbände zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.״ Nunmehr war die Bahn von äußeren Hemmnissen befreit, es bedurfte nur der Tat der deutschen Juuenschaft, um die längst gepinnte Gesamtorganisation zu schaffen. Der D.I.G.B•. hat den Entwurf für eine Verfassung vorgclcgt, in der er sich in den Verband der jüdischen Gemeinden des deutschen Reiches mnwandcln wollte. Dieser Entwurf hat sich von allen Fehlern der Vorarbeiten frcigehaltcn. Auf dem Gemeindetage des D.I.G.B.vom 23. Januar 1921, in der die Vertreter der jüdischen Gemeinden des Reiches zahlreich crsd1icr.cn waren, wurde diese Verfassung mit Begeisterung und einer an Einstimmigkeit grenzenden Mehrheit angenommen. Der D.I.G.B. ist beauftragt worden, diese Verfassung in Kraft zu setzen und damit die Gesamtorganisation 7.11 schaffen. Er selbst hat in der Erfüllung dieser Aufgabe seine letzte Zweckbcslinmiung erblickt; der ״Verband der deutschen Juden״ hat sich aufgelöst, 1!n1 die Einheitlichkeit der politischen Vertretung durcli die neugeschaffene Gesamtorganisation nicht zu gefährden. Wenn sich* trotzdem die Hoff* nungen nicht erfüllt haben, so lagen die Gründe im Gegensatz zu früheren Zeiten nicht in materiellen Diffcrenzen, sondern in äußeren Momenten. Der deutsche Partikul,irismus, der als Reaktion gegen die Weimarer Reiclisvcrfassung gerade um jene Zeit sich stark aus* breitete, hat sehr schnell auch die deutsche Judenheit ergriffen, ln Bayern namentlich wollte man auf den Reich,sbund jüdischer Gemeinden nicht warten, sondern gründete sehr schnell einen bayerischen Landesverband; dem bayrischen Beispiel folgten die Juden anderer dcutscher Länder. Der Bestand dieser Landesverbände gefälirdete den Reichstnsnd. Auf der anderen Seite hat die TrctuuingsorUiotloxie, ungeachtet der Bestimm::!!- gen des Verfassungsentwurfs, die jede Freiheit der reli* giüscn Betätigung gewährleistete, ttnd trotzdem ihr in dem Beschlüsse vom 23. Januar 1921 alle Konzess'o- תcn gemacht sind, die sie begehrt hätten, sich dennoch wieder a!s Gegnerin der Einhcltshcstrebungcn gezeigt; sie hat den Arbeiten des D.I.G.B. auf dein Gebiete der OCsainlorganisniion den HnlkTslüdier Gemeinde« bimd gegenüber gesetzt und dadurch sowohl in jiidhcliest Kreisen als auch bei den Regierungen der Linder lind des Reiches manche Verwirrung angcriclrtct In der Folgezeit ist die Ocffcntlichkeit allerdings über den wallren Stand der Dinge hinreichend aufgeklärt worden. Man weiß jetzt überall, daß die Bestrebungen auf Ge* Ecl-rnscüie Esrzfcssgabe*) Mit dem Entschlüsse, sämtliche Schriften Hcrzls und in erster Rciiie die zionistischen ins Hebräische zu übertragen, hat der Verlag Achiasaf einen längst gehegten, sehnlichen Wunsch aller Hebraisten, die hierin eine unschätzbare Bereicherung der hebräischen Literatur erblickten, erfüllt. Der Verlag hat mit dieser Ucbcrsctznng ermöglicht, daß die Worte des Schöpfers der Zionistischen Organisation in jene Kreise unserer Brüder im Osten, die keiner anderen Sprache so mächtig sind, wie der hebräischen, hincingctragcn werden. Diese Kreise sollen gerade jetzt mehr als sonst nufgizriittelt werden, weil sie am meisten dazu berufen sind, beim Aufbau des Landes und bei der Wiederbelebung unserer Sprache eine wichtige Rolle zu spielen. Mit def 1 ierausgabe der hebräischen Ucbcrsctznng ist ein Werk geschaffen, das unser aller Herz bewegt, weil es uns allen, auch denjenigen unter uns, die diese Schriften schon in anderen Sprachen gelesen haben, beim Lesen derselben in hebräischer Sprache gleich eiiilaiehtct, daß zu diesem Inhalte das hebräische Gewand am besten paßt. Dr. Thon, dem die Aufgabe zuficl, die hebräische Ausgabe mit einem Vorworte zu versehen, bebt in seinem meisterhaften Vorworte dieses Moment treffend hervor, indem er an der Hand vor! Tatsachen nachweist, daß der j ü - dische Geist nur int hebräischen Gewände ewig bestehen kamt, und daß man somit den Schöpfungen Herzls erst dadurch, daß man sic ins Hebräische überträgt, die Ewigkeit sichert. In der Wahl des Uebersetzers war der Verlag Achiasaf glücklich, Dr. Berkowitz hat nicht nur mit Rücksicht darauf, daß er seinerzeit auf Wunsch Hcrzls selbst den ״Juden- Staat“ und auch so manchen Aufsatz Hcrzls ins Hebräische übertragen hatte, gleichsam das Recht der Priorität auf die Uebersetzung gehabt, sondern er ist auch dadurch, daß er an der Seite Herzls, an der Wieg« des Zionismus stand und die Entwicklung desselben ebenfalls durch langjährige Mitarbeit im persönlichen Verkehr mit dem Führer genau» kennt, wie kein anderer befähigt, siel! in die Cicdaukengäiige des Verfassers hiueinzulcbcn. Das ist von besonderer Wich* *) D r. Theodor Hcrzls gesammelte S c h r i f - ten (hebräisch). Verla״ Achir.sai, Warschau. Ucbcrsctznng von Prof. Dr. Michael Berkowitz, Bülitz. 1. Abteilung: Zionistische Schriften in 5 Banden. tigkeit bei dieser schwierigen Materie, wo es nicht nur auf das Wort und seine Bedeutung; allein ankornnit, sondern auch darauf, welche Wirkung und Stimmung cs hervorrufen, welche Erzeugung cs wachrufen soll. Da Vermag ein eh;- ziges, richtig gewähntes Wort viel, und Dr. Berkowitz hat stets das passende Wort gefunden. Als Grundlage diente ihm bei seiner Uebersetzmig die deutsche Ausgabe ,,Theodor Hcrzls zionistische Schriften" von Prof. Dr. Kellner, aber er ging darüber Weit hinaus und bereicherte die hebräische Sammlung um viele Aufsätze und Reden Hcrzls zionistischen Inhalts, die sich in der deutschen Ausgabe nicht vorfinden. Er gibt uns von den sechs ersten Kongressen nicht nur die Eröffnungsreden Wieder, wie in• der deutschen Sammlung, sondern auch die anderen bedeutenden Reden, die Herz!, in die Debatte eingreifend, gelmlti'n hat. Abgesehen Von diesen Auszügen aus den Protokollen der Kongresse, hat der Ueber• setzer nicht weniger als 21 Artikel, die in der deutschen Ausgabe nicht enthalten sind, aus verschiedenen Zeitungen zusatnmnigctragcn und übersetzt. Einige von besonderer Bedeutung sollen hier Erwähn mir; finden: Im Band 1, Seite 57—92, befindet sich ein Brief an die hebräische Zeitung ״flazcfirah“, erschienen 1596 in Nr. 288. Der Brief, den ücrzl dem Uebersetzer deutsch diktierte, ist von nicht geringem Interesse. Unter den vielen Geg* nern Hcrzls befanden sieb in der ersten Zeit bekanntlich auch viele ״Cliowcwe-Zion״, die vom Auftreten Herzls die Verhinderung itirer kolonisatorischen Arbeit ln Palästina befürchteten. Und als vollends Gerüchte verbreitet wurden, daß die türkische Regierung tatsächlich strenge Gesetze gegen die jüdischen Kolonisten erlassen habe, erschien in der ״IIa/cfirah“ Oktober 1896 ein Artikel, in den; diese Gerüchic wiedergegeben wurden und an der Tätigkeit Heals, die als für die Kolonisation gefahrvoll liingesTellt, Scharfe Kritik geübt wurde. Dieser Artikel versetzte Horzl, der von seinem Inhalte aus dem Munde Dr. Berkowitz* erfuhr, in nicht geringe Aufregung. Er wandte sich an den tür. kischen Botschafter in Wien mit einer Anfrage und dieser erwiderte, daß die Gerüchte jeder Grundlage entbehren. Hierauf diktierte Horzl die Erwiderung au die ״Hazelifah“. Er!״.■zeichnet in derselben die Gerüchte als fatsch und spricht bei dieser Gelegenheit von seinem Empfange in j Kon.־>tanliuopcl und von seiner Tätigkeit in London. | Auf Seite 105 -112 in demselben Bande ist ein Brief an die ״Chowcwc-Zion“ in London abgedruckt, i!1 dem unter vielem anderen auch von den erwähnten Gerüchten, denen zufolge das Auftreten Hcrzls angeblich für den neuen ״Jischub“ Nachteile bringe, die Rede ist. Dr. Herd hielt diesen Brief für so wichtig, daß er eine Abschrift desselben dem Uebersetzer übergab, damit er ihn in einer hebräischen Zeitung veröffentliche. Tatsächlich erschien dieser Brief im ,,Hamagid" 1S97, Nr. 5 u. 6. Her/l wollte den Inhalt dieses Briefes den hebräischen Lesern, von denen er voraussetzte, daß sie *um großen Teile ״Chowewim״ sind, zur Kenntnis bringen. Diese zwei Briefe verdienen gewiß, bei einer Neuauflage der deutschen Ausgabe aufgenommen zu werden. Aus dem Ul. Bande wäre hefvorzuheben ״Die Jagd in Böhmen“, Seite 93-1 OS, aus der ״Welt" 1S97 Nr. 23. Ein Artikel, der für urrt stets von Bedeutung sein wird, solange wir in Ländern leben, in welchen cs zwei Nation :ditäten gibt, die sich politisch befehden. Die Juden, die sich der einen Partei anschlicßcn, verfeinden sich mit der anderen, haben aber auch von derjenigen, der sie sich in diesem Kampfe au die Seite stellten, keinen Dank zu erwarten. Von besonderer Bedeutung ist wohl der Aufsatz ,,Tik• w״tcnu“, der die hebräische Ausgabe abschlicßt, aber auch zugleich den letzten zionistisch-literarischen Aufsatz Dr. Hcrzls darstclft. Diesen Artikel schrieb Hcrzl Im April 1004 für die Jugendzeitschrift ,,Unsere Hoffnung“ und er erschien auch in der ersten Nummer dieser Zeitschrift! Das letzte Wort Herzls ״all def Jugend! Wir können uns beim Lesen dieses Artikels eines wehmütigen Gefühls nicht erwehren, nicht nur deswegen, Weil wir an den Tod Herzls erinnert werden, sondern weil er darin auch seines Solu־,es, der ein Schulkamerad Jener Jünglinge, die die Zeit• schrill gründeten, war, gedenkt und den sehnlichen Wunsch äußert, seinen Sohn zu einem rechtschaffenen Menschen und zu einem guten Juden zu erziehen. Die hebräische Ausgabe enthält demnach iin Verhältnis zur deutschen viel Neues. Von Bedeutung sind auch di« Art* metkungou des Uebersetzer!.. Eine soll hier angeführt wer• den: Zur ״irtenorah“ bemerkt der Uebersetzer II, 153—159: ״Um die Channkazeit besuchte icli einst Dr. Herzl ia seiner Wohnung. Im Laufe unseres Gespräches äußerte er seine Sorge darüber, daß seine Kinder diesmal um ihre Geschenke, die sie stet:־, am WeihuacULahend unter dem Christbaum zu erhalten pflegten, kommen werden, da er beschlossen hatte, keinen Baum aulzustellcn. Ich verwies ihn auf die Menorah, «